Bericht zur Wirkungsorientierung 2015

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1 2016 Bericht zur Wirkungsorientierung 2015 gemäß 68 (5) BHG 2013 ivm. 7 (5) Wirkungscontrollingverordnung Verwaltungsgerichtshof

2 Impressum Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin: Bundeskanzleramt Österreich Sektion lll Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation Sektionschefin Mag. a Angelika Flatz Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien Redaktion und Gesamtumsetzung: Abteilung III/9 (Mag. a Ursula Rosenbichler) Grafik: lekton Grafik & Web development Fotonachweis: BKA / Regina Aigner (Cover) Gestaltung: BKA Design & Grafik Druck: AV+Astoria Druckzentrum GmbH. Wien, Oktober 2016 Copyright und Haftung: Auszugsweiser Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet, alle sonstigen Rechte sind vorbehalten. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Bundeskanzleramtes und der Autorin/des Autors ausgeschlossen ist. Rechtausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorin/des Autors dar und können der Rechtssprechung der unabhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen. Rückmeldungen: Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an: iii9@bka.gv.at

3 Lesehilfe und Legende Nachhaltige Entwicklung eines vitalen ländlichen Raumes mit gleichen Entwicklungschancen für Frauen und Männer Untergliederung: Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Wirkungsziel: 2015-BMLFUW-UG42-W2 Titel der Wirkungskennzahl Anteil der Bio- und Naturschutzflächen an der landwirtschaftlichen Fläche [%] Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes 21,9 23,0 16, Chancengleichheit von Frauen und Männern auf regionaler Ebene [%] 12,2 12,4 21,3 30,2 87 9, Anteil der 46 Bergbauernbetriebe an allen Betrieben mit Förderanträgen [%] Weitere Referenzwerte (Anzahlen bzw. Anteile) um die unterschiedliche Skalierung der Achsen darzustellen. Zielerreichungsgrad des gesamten Wirkungsziels, dargestellt durch die Farbe der Verbindungslinie Istzustand Regionales BIP zu laufenden Marktpreisen in ländlichen Regionen [%] Entwicklung des Erwerbseinkommens landwirtschaftlicher Unternehmen [%] 1 Anteil der Bio- und Naturschutzflächen an der landwirtschaftlichen Fläche [%] Bio- und Naturschutzflächen (d.h. wertvolle Flächen und 20jährige Stilllegungsflächen, die nicht Bio sind)/landwirtschaftlich genutzten Flächen in Prozent 2 Anteil der Bergbauernbetriebe an den landwirtschaftlichen Betrieben mit flächenund/oder tierbezogenen Förderanträgen [%] Anzahl Bergbauernbetriebe/ Anzahl an allen Betrieben mit landwirtschaftlich genutzter Fläche 3 Entwicklung des Erwerbseinkommens landwirtschaftlicher Unternehmen [%] Entwicklung der Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und außerlandwirtschaftl. Einkommen bezogen auf Regionales Bruttoinlandsprodukt zu laufenden Marktpreisen in ländlichen Regionen [%] Regionale Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung; Summe aus überwiegend ländlichen und intermediären Regionen 5 Chancengleichheit von Frauen und Männern auf regionaler Ebene [%] Zusammenfassung von 11 Einzelindikatoren zur Beurteilung der Verringerung der Chancenungleichheit Titel der Wirkungskennzahl mit Beschreibung der Berechnungsmethode VwGH 3

4 Unterstützung/Sensibilisierung für die Bedeutung demokratischer Prozesse, sozialer Ausgewogenheit und Gleichstellung von Frauen und Männern Untergliederung: Präsidentschaftskanzlei, Wirkungsziel: 2015-PrK-UG01-W2 Zielerreichungsgrad des gesamten Wirkungsziels (Darstellung bei einachsigen Charts) Diese kann von der Zielerreichung der Kennzahl (Farbe des Punktes) auch bei einachsigen Charts abweichen (aufgrund von zusätzlichen Erkenntnissen die, das Ressort in seine Titel der Wirkungskennzahl Veranstaltungen (Sensibilisierung Demokratie&Gleichstellung) [Anzahl] Beurteilung einfließen 1 Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten in der Präsidentschaftskanzlei (SchülerInnentag, lässt). SeniorInnentag, Tag der offenen Tür etc.) und öffentliche Termine (Reden etc.) [Anzahl] Erfassung der Anzahl der einschlägigen Veranstaltungen und öffentlichen Termine Kennzeichnung als Gleichstellungsziel Zielerreichungsgrad der Kennzahl Legende zur farblichen Darstellung der Zielerreichung einzelner Kennzahlen und des gesamten Wirkungsziels VwGH 4

5 Verwaltungsgerichtshof Verwaltungsgerichtshof Legende Zielerreichungsgrade keine Bewertung verfügbar

6 Leitbild der Untergliederung Nach Art. 133 der Österreichischen Bundesverfassung erkennt der Verwaltungsgerichtshof über Revisionen gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit, über Anträge auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein Verwaltungsgericht sowie über Kompetenzkonflikte zwischen Verwaltungsgerichten oder zwischen einem Verwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof. Weiterführende Hinweise Bundesfinanzgesetz Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes Narrative Gesamtbeurteilung der Wirkungsziele der Untergliederung Zur Verdeutlichung der Rolle des Verwaltungsgerichtshofes wird zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Verwaltungsgerichtshof im Sinne des Art 133 Bundes-Verfassungsgesetz die Erfüllung von Rechtsprechungsaufgaben als Kernbereich zukommt. Vor diesem Hintergrund stellt der Verwaltungsgerichtshof in diesem verfassungsgesetzlichen Rahmen als höchste Rechtsschutzinstanz und Kontrollorgan das gesetzmäßige Handeln sämtlicher Verwaltungsbehörden sicher. Die Evaluierung für das Jahr 2015 bringt für den Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang deutlich zum Ausdruck, dass die angestrebten Wirkungen nicht nur erreicht, sondern bei einigen Kennzahlen sogar deutlich übertroffen wurden, wie den Grafiken entnommen werden kann. VwGH 6

7 Wirkungsziel Nr. 1 Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes Ergebnis der Evaluierung Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes Untergliederung: Verwaltungsgerichtshof, Wirkungsziel: 2015-VwGH-UG04-W1 gv.at/2015-vwgh-ug- 04-W0001.html Länger als 1 Jahr anhängige Verfahren [Anzahl] Anhängige Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei [Anzahl] Reduktion der Zahl der länger als 1 Jahr anhängigen Verfahren [Anzahl] Gesamtsumme aller anhängigen Verfahren mit Jahresende 2 Reduktion der Zahl der anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei [Anzahl] Gesamtsumme aller anhängigen Verfahren mit Jahresende Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung Reduktion der Zahl der länger als 1 Jahr anhängigen Verfahren [Anzahl] Seit Einführung der»verwaltungsgerichtsbarkeit neu«mit 1. Jänner 2014, konnte durch effizienten Personaleinsatz der Abbau von länger als ein Jahr anhängigen Verfahren vorangetrieben werden Reduktion der Zahl der anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei [Anzahl] Seit Einführung der»verwaltungsgerichtsbarkeit neu«mit 1. Jänner 2014, konnte durch effizienten Personaleinsatz der Abbau von anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei vorangetrieben werden. Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels Seit Einführung der»verwaltungsgerichtsbarkeit neu«mit 1. Jänner 2014, konnte durch effizienten Personaleinsatz der Abbau von länger als ein Jahr anhängigen Verfahren und von anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei genutzt werden. Die Entwicklung des Aktenanfalles ist vor allem im Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit für die nächsten Jahre seriös noch nicht prognostizierbar. VwGH 7

8 Wirkungsziel Nr. 2 Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof Ergebnis der Evaluierung Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof Untergliederung: Verwaltungsgerichtshof, Wirkungsziel: 2015-VwGH-UG04-W2 gv.at/2015-vwgh-ug- 04-W0002.html Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen [%] 20,0 20,0 15,0 10,0 1 Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen [%] Anteil der elektronisch Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen [%] Der»Elektronische Rechtsverkehr ERV«wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische- Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren. Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels Der»Elektronische Rechtsverkehr ERV«wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische- Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren. VwGH 8

9 Wirkungsziel Nr. 3 Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern Ergebnis der Evaluierung Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern Untergliederung: Verwaltungsgerichtshof, Wirkungsziel: 2015-VwGH-UG04-W3 gv.at/2015-vwgh-ug- 04-W0003.html Telearbeitsplätze [Anzahl] Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern, Beachtung von Betreuungspflichten und Qualitätskriterien. [Anzahl] Anzahl der Telearbeitsplätze mit Jahresende Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern, Beachtung von Betreuungspflichten und Qualitätskriterien [Anzahl] Aufgrund der Personalstruktur (siehe Personalplan) und der Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organisationseinheiten am Verwaltungsgerichtshof wurden bis Ende des Jahres 2015 insgesamt 3 Telearbeitsplätze geschaffen. Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels Aufgrund der Personalstruktur (siehe Personalplan) und der Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organisationseinheiten am Verwaltungsgerichtshof, ist die Schaffung von Telearbeitsplätzen auf einige wenige Bereiche beschränkt. VwGH 9

10 Wirkungsziele Wirkungsziel 1 Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes. Wirkungsziel 2 Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof. Wirkungsziel 3 Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern. Maßnahmen Beitrag zu Wirkungsziel/en Wie werden die Wirkungsziele verfolgt? Maßnahmen: Kennzahl / Meilenstein Globalbudget Verwaltungsgerichtshof WZ 1 WZ 1 WZ 2 WZ 3 Bedarfsgerechter Personaleinsatz in Bereichen, in denen es in einer großen Anzahl von Fällen zu langer Verfahrensdauer gekommen ist Bedarfsgerechter Personaleinsatz in Bereichen, in denen es in einer großen Anzahl von Fällen zu langer Verfahrensdauer gekommen ist Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs am Verwaltungsgerichtshof Erprobung des Projektes Telearbeit auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des nichtrichterlichen Bereiches Anhängige Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei Länger als ein Jahr anhängige Verfahren Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern VwGH 10

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