AUFRECHTERHALTUNG DES LEBENSSTANDARDS

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1 AUFRECHTERHALTUNG DES LEBENSSTANDARDS EIN ZENTRALES PRINZIP DER GESETZLICHEN PENSIONSVERSICHERUNG ÖSTERREICHS JOSEF BAUERNBERGER BERLIN, 26. APRIL 2016

2 Überblick Grundzüge Reformen/Pensionskonto Lebensstandardprinzip: Finanzierung und Angemessenheit Langfristige Entwicklung der Pensionsausgaben Ländervergleich Stabilitäts- und Nachhaltigkeitserfordernisse 2

3 Österreichisches Pensionssystem Grundcharakter Umlageverfahren/Generationenvertrag Pflichtversicherung Solidaritätsprinzip Äquivalenzprinzip Mindestpension Einkommensgeprüfte Pensionsleistung Leistungsdefiniertes Pensionskonto (Eigenes Pensionssystem für Beamte jedoch Pensionsberechnung/Pensionskonto wie in PV) 3

4 Rechtsgrundlagen und Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung Rechtsgrundlagen 4

5 Struktur der Pensionsversicherten in Österreich % 11% Unselbständig Erwerbstätige Selbstständig Erwerbstätige Bauern 85% 5 Rund 3,8 Mio. Versicherungsverhältnisse 3,2 Mio. unselbständig Erwerbstätige 0,5 Mio. Gewerbetreibende und Bauern

6 Gesamtausgaben Pensionsversicherung Mio. 600 Mio Mio Mio Mio. Pensionen Krankenversicherung der P. Rehabilitation Ausgleichzulagen Verwaltungsaufwand Sonstige Ausgaben Rehabilitationsgeld 6 Gesamtausgaben rund 39,5 Mrd. 87,7% Pensionszahlungen, 2,5% Ausgleichszulagen Beitragsdeckungsquote: 74,6% ASVG: 81,0%, GSVG: 50,6%, BSVG: 20,3%

7 Bundesmittel Ausfallhaftung Ca. 25% der Kosten werden aus staatlichen Mitteln bestritten (Bundesmittel). Die Bundesmittel sind die Kosten der Ausgleichszulage, der Partnerleistung, dem Bundesbeitrag für Teilversicherte und der Ausfallshaftung zusammen. Die Ausfallhaftung (ca. 11%) ist die tatsächliche Lücke die der Bund zu zahlen hat. Das sind die Ausgaben der Pensionsversicherung minus deren Einnahmen Mrd Mrd Mrd Mrd Mrd Mrd. 11% 11% 12% 11% 11% 11% 7

8 8 Pensionsreformen 2003 und 2004 Schrittweise Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes auf 40 Jahre bis 2028 Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme (Formel 45/65/80) Einführung eines Pensionskontos für alle ab Jahrgang 1955 Für Jahrgänge bis 1954 gilt die Rechtslage/Pensionsreform 2003 Für Jahrgänge ab 1955 mit Versicherungszeiten vor 2005 gilt ab 2014 das Pensionskonto/Kontoerstgutschrift Für erstmals ab 2005 arbeitende Personen gilt ausschließlich das Pensionskonto

9 Pensionskonto Berechnung (1) Für jedes Kalenderjahr wird eine Teilgutschrift berechnet: Beitragsgrundlage x 1,78% (Kontoprozentsatz) = jährliche Teilgutschrift. Die Gesamtgutschrift ergibt sich aus der Summe der mit der Lohnsteigerung aufgewerteten Gutschriften der Vorjahre und der letzten Teilgutschrift. 1/14 der Gesamtgutschrift (da 14 Pensionszahlungen p.a.) ergibt die aktuelle monatliche Pensionshöhe zum Regelpensionsalter. 9

10 Pensionskonto Berechnung (2) Formel 45/65/80: Bei 45 Versicherungsjahren und einem Antrittsalter von 65 Jahren beträgt die Pensionshöhe 80% des aufgewerteten Lebensdurchschnittseinkommens. Abschlag von prinzipiell 4,2% pro Jahr (max. 15%) bei Antritt vor dem Regelpensionsalter 60/65 (aber Sonderregelungen bei anderen Frühpensionsarten Korridorpension, Schwerarbeitspension). Zuschlag von 4,2% pro Jahr (max. 3 Jahre) bei Aufschub über das Regelpensionsalter hinaus. 10

11 Pensionskonto Pensionskonto Jahr Alter Beitragsgrundlagensumme Teilgutschrift (=1,78% der BGL-Summe) aufgewertete Gesamtgutschrift des Vorjahres Gesamtgutschrift mtl. Bruttoleistung (Gesamtgutschrift/14) usw Aufwertung mit einem fiktiven Faktor von 1,02 Gesamtgutschrift (entspricht Jahrespension): dividiert durch 14 (monaltiche Bruttoleistung) Pensionsantritt mit 63 Jahren daher Abschlag für 24 Monate (von 63 bis 65) zu je 0,425% Abschlag=0,425% mal 24 = 10,2% der mtl. Bruttoleistung: Die gebührende Monatspension beträgt

12 Rechtsgrundlagen und Finanzierung 12 Finanzierung: fixer Beitragssatz von 22,8%, Zahlungen von Bund: Teilversicherungen, Partnerleistungen, Ausgleichzulagen, Bundesbeitrag (Ausfallhaftung)

13 Grundlagen der lebensstandardsichernden Pension Pensionsberechnung Beitragssätze Finanzierung Aufwertung in der Aktivphase mit allg. Lohnsteigerung Anpassung in der Bezugsphase mit Inflationsrate 13

14 Lebensstandardsichernde Pension - Historischer Ausgangspunkt Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 1956 Ziel: Pensionshöhe in akzeptabler Relation zum letzten Aktiveinkommen, um Lebensstandardprinzip zu verwirklichen Pensionshöhe: 30% Grundbetrag der BMG, dann steigend von 0,78% (für die ersten 10 Erwerbsjahre) bis 1,68% pro Jahr (ab dem 30. Erwerbsjahr) Nach 40 Jahren: 49,2% + 30% Grundbetrag = 79,2% der BMG Höchstausmaß: 85% der BMG Bemessungsgrundlage: Durchschnitt der besten 5 Beitragsjahre Grundidee der Finanzierung: Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Staat, jeweils zu einem Drittel 14

15 Lebensstandardprinzip als Angemessenheit der Pensionshöhen (Ersatzraten Unselbstständiger 2014) Nettoersatzraten Alterspension Invaliditätspension Alterspension Invaliditätspension Männer Frauen Arbeiter Angestellte Arbeiter und Angestellte 86,5% 76,6% 79,1% 72,8% 83,3% 74,4% 77,7% 71,0% 84,9% 76,0% 78,2% 71,9% Männer Frauen Bruttoersatzraten Alterspen sion Invalidität spension Alterspen sion Invalidität spension Arbeiter Angestellte Arbeiter und Angestellte 72,4% 61,9% 66,1% 61,0% 69,9% 59,9% 63,4% 57,7% 71,1% 61,3% 64,3% 59,3% 15

16 Ersatzrate Base Case EU (Durchschnittseinkommen, durchgehend Beschäftigt vom Alter 25 bis Alter 65 Antritt mit 65 Jahren) Netto 2013 Männer Netto 2013 Frauen Brutto 2013 Männer Brutto 2013 Frauen Austria 85,1 93,7 70,2 80,2 Belgium 78,6 78,6 54,4 54,4 Bulgaria 62,3 69,3 48,5 54,3 Croatia 55,5 59,7 38,5 41,5 Cyprus 58,0 58,0 52,0 52,0 Czech Republic 62,2 72,1 48,8 56,5 Denmark 68,4 68,4 47,7 47,7 Estonia 61,9 77,1 46,1 58,4 Finland 69,5 69,5 62,2 62,2 France 80,2 80,2 67,9 67,9 Germany 57,0 57,0 39,9 39,9 Greece n.a n.a n.a n.a Hungary 100,8 100,8 65,6 65,6 Ireland 83,1 83,1 72,9 72,9 Italy n.a n.a n.a n.a Latvia 71,9 71,9 52,9 52,9 Lithuania 61,6 70,0 47,6 54,2 Luxembourg 105,4 105,4 92,4 92,4 Malta 79,0 79,0 65,8 65,8 Netherlands 114,0 114,0 98,0 98,0 Poland 74,2 74,2 64,1 64,1 Portugal 92,3 92,3 74,7 74,7 Romania 73,1 62,1 55,4 45,9 Slovakia 76,0 77,9 58,8 60,3 Slovenia 57,3 60,3 39,4 41,5 Spain 96,2 96,2 88,2 88,2 Sweden 69,3 69,3 69,4 69,4 United Kingdom 83,4 88,0 66,4 80,2 Ersatzraten im EU-Vergleich EU Adequacy Report 2015 Angenommen wird eine 40jährige Erwerbskarriere mit einem Durchschnittseinkommen (=Basisfall). Deutliche Unterschiede zwischen den EU Mitgliedsstaaten. Österreich im oberen Drittel Deutschland im unteren Drittel 16

17 Durchschnittliche Pensionshöhen (14 Auszahlungen) (Umrechnung auf 12 Auszahlungen) Männer Frauen Mä + Fr Männer Frauen Mä + Fr Alle Direktpensionen (IP+AP) Alterspensionen davon normale AP davon Langzeitversicherte Invaliditätspensionen Witwen/rpensionen Waisenpensionen Pensionen sind grundsätzlich wie alle anderen Einkommensarten zu versteuern. Für ein Einkommen bis Euro pro Jahr sind keine Steuern zu bezahlen. Für Einkommen ab Euro pro Jahr gibt es seit 2016 (Steuerreform) sechs verschiedene Tarifstufen. Eingangssteuersatz seit 2016 bei 25% Ziel: Entlastung kleiner Einkommen 17

18 Wie kommt man im Österreichischen Pensionssystem zu einer Mindestpension? Wartezeit ( ewige Anwartschaft ) Einkommensgeprüfte Pensionsleistung zweckgebunden für geringe Eigenpensionshöhen Eigener Pensionsanspruch wird auf Ausgleichszulagenrichtsatz angehoben Einzelpersonen: Paare: EUR 882,78 (x14) EUR (x12) EUR 1.323,58 (x14) EUR (x12) 2015 Männer Frauen Mä + Fr Bezieher von Ausgleichszulagen Anteil AZ-Bezieher 9,0% 11,6% 10,6% 18

19 Herausforderungen Niedriges faktisches Pensionsantrittsalter im internationalen Vergleich Hoher Zustrom in die Invaliditätspension Demografische Entwicklung Geringe - jedoch steigende - Erwerbsbeteiligung der über 50jährigen Anstieg der Arbeitslosigkeit vor allem bei +50Jährigen 19

20 20

21 Gesamtausgaben Pensionen Deutschland und Österreich (in % des BIP) 18,00% 16,00% 14,00% 12,00% 10,00% 8,00% 13,9% 10,0% 14,4% 12,7% 6,00% 4,00% 2,00% 0,00% Gesamt Deutschland 21 Quelle: EU Ageing Report 2015

22 22

23 Bundesmittel für die gesetzliche Pensionsversicherung Ausgaben für Beamtenpensionen (in % des BIP) 8,0% 7,0% 6,0% 5,0% 4,0% 6,0% 6,4% 5,6% 3,0% 2,0% 2,9% 1,0% 0,0% 23 Quelle: EU Ageing Report 2015/ Gutachten der Pensionskommission 2014 Beamtenpensionen gesetzliche PV

24 24

25 Beschäftigtenquote 55-64jährige

26 Erfordernisse für die finanzielle Sicherung des Pensionssystems Schließen der Lücke zwischen faktischen und gesetzlichen Pensionsantrittsalter Deutliche Reduktion des Zustroms in die Invaliditätspension Ausbau der Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen Erhöhung der Erwerbsbeteiligung bei den über 50jährigen Altersgerechte Arbeitsplätze Kulturwandel in Bezug auf Ruhestand 26

27 Fazit Pflichtversicherung aller Erwerbstätigen Kontoprozentsatz von 1,78% Beitragssatz von 22,8% Aufwertung in der Aktivphase mit allg. Lohnsteigerung Anpassung in der Bezugsphase mit Inflationsrate Hohe Ersatzrate nach langer Versicherungsdauer Betriebliche und private Vorsorge zweitrangig da Beiträge durchschnittlich gering und nicht universell verfügbar Langfristige finanzielle Stabilität des Systems von guter Arbeitsmarktentwicklung abhängig 27

28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: Mag. Josef Bauernberger Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1 A-1010 Wien Telefon: Fax: josef.bauernberger@

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