Grawe Pensions- Auch mit ALLE INFOS ZUR PENSIONS- REFORM

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1 Grawe Pensions- Ratgeber ALLE INFOS ZUR PENSIONS- REFORM Auch mit Garantie! 2012 Was bedeutet die Reform 2012 für die Pensionen? Wie sichern unsere Kunden bestmöglich ihren Lebensstandard? Pensionsreform 2012: Der GRAWE Pensionsratgeber enthält alle wichtigen Informationen zum Thema. Die Versicherung auf Ihrer Seite.

2 Wissenswertes über Ihre gesetzliche Pension in Österreich: Die rechtlichen Grundlagen. Die gesetzliche Pension ist eine Versicherung des Staates für alle Menschen, die nicht (mehr) im Erwerbsleben stehen. Die Pensionsregelungen in Österreich sind - so wie in vielen Ländern - sehr kompliziert und in ständigem Umbruch, da der Staat als Gesetzgeber die Aufgabe hat, trotz stark veränderter Rahmenbedingungen das System für alle Menschen und zwischen den Generationen fair und vor allem finanzierbar zu halten. Das Pensionsversicherungsrecht wurde in jüngerer Vergangenheit in vielen Punkten geändert, insbesondere 2003 (Pensionssicherungsreform) und 2004 (Pensionsharmonisierung), derzeit wird die Pensionsreform 2012 umgesetzt. Welche Pensionsarten gibt es überhaupt in Österreich? Alterspensionen Normale Alterspension (Regelpension) Pensionen bei geminderter Arbeitsfähigkeit Korridorpension Vorzeitige Alterspension für Langzeitversicherte ( Hacklerregelung ) Sonstige, wie Schwerarbeitspension oder Sonderruhegeld Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) Hinterbliebenen-Pensionen Invaliditätspension (Arbeiter) Erwerbsunfähigkeitspension (selbständig Erwerbstätige, Landwirte) Witwen-/Witwerpension Waisenpension Abfindung (Witwen-/ Witwerpension) Welche gesetzlichen Grundlagen sind für Sie gültig? Gesetz ASVG (allg. Sozialversicherungsgesetz) GSVG (gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) FSVG (Freiberuf-Sozialversicherungsgesetz) BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz) PG (Pensionsgesetz) Betroffene Arbeiter & Angestellte Selbständig Erwerbstätige Freiberuflich Tätige Landwirte Beamte APG (allg. Pensionsgesetz) Für alle Betroffenen w.o., geboren ab dem

3 Wer darf in Österreich ab wann in Pension gehen? Der Anspruch auf Pension ist durch das Erreichen eines bestimmten Alters gekennzeichnet, dem Pensionsanfallsalter das ist das für das Erlangen einer Pension festgelegte Alter. Pensionsart Pensionsantritts-Alter Mann Frau Normale Alterspension (ab Geborene) (Regelpension) Korridorpension (ab Geborene) Normale Alterspension (Regelpension): Bekommt ein Arbeitnehmer, wenn er nach seinem Arbeitsleben in die Pension eintritt, ohne einen Sonderfall darzustellen (z.b. Unfälle, Behinderung, vorzeitige Pensionierung). Korridorpension: Diese Pension kommt für Männer schon jetzt in Betracht, für Frauen erst ab Der Pensionsantritt kann in einem zeitlichen Korridor von Jahren bzw Jahren erfolgen. Voraussetzung sind 40 Versicherungsjahre. Diese Pension wird mit Ab- bzw. Zuschlägen versehen. Welche zeitlichen Regelungen müssen Sie berücksichtigen? Zum Erhalt einer Pension sind neben dem entsprechenden Anfallsalter weitere Anspruchsvoraussetzungen erforderlich, so vor allem die Wartezeit. Unter der Wartezeit versteht man das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Versicherungsjahren, ab der die Ansprüche auf eine Pension entstehen. Ist die Wartezeit nicht erfüllt, gibt es keinen Pensionsanspruch! Wichtig ist auch der Pensionsstichtag das ist jener Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzung und die Pensionshöhe festgestellt werden. Wartezeit für die normale Alterspension (Regelpension) vor Geborene: 15 Beitragsjahre im gesamten Erwerbsleben Wartezeit für die Korridorpension 15 Versicherungsjahre in den letzten 30 Jahren 40 Versicherungsjahre (stufenweise Anhebung bis 2017) 25 Versicherungsjahre im gesamten Leben ab Geborene: 15 Versicherungsjahre, davon 7 Jahre Erwerbstätigkeit Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen in diesem Ratgeber nur eine geschlechtsspezifische oder neutrale Form gewählt. In jedem Fall beziehen sich die Aussagen selbstverständlich auch auf das jeweils andere Geschlecht.

4 Nach welchem System wird Ihre Pension berechnet? Je nachdem, wann Sie geboren sind und ab wann und wie lange Sie im Erwerbsleben stehen oder standen d.h. ab wann und wie lange Sie Beiträge in die Pensionsversicherung einbezahlt haben kommen 3 unterschiedliche Möglichkeiten der Berechnung Ihrer Pension in Betracht (Stand März 2012): 3 Berechnungsarten (Mann & Frau) A. Bemessungsgrundlagen-System NEU 2012 B. Pensionskonto nach APG mit Kontoerstgutschrift 2014 C. Pensionskonto nach APG (Allgemeines Pensionsgesetz) Vor Geborene Ab Geborene und mind. 1 Versicherungsmonat vor dem Ab Geborene und Versicherungszeiten ab dem Durchrechnungszeiten Rechtslage 2003: Die besten 15 Einkommensjahre, 2% pro Versicherungsjahr Rechtslage 2004: Die besten 24 Einkommensjahre, geltend für 2012, 1,78% pro Versicherungsjahr Rechtslage 2012: Die besten 28 Einkommensjahre vor 2014 und nach 2014 für alle folgenden Einkommensjahre, 1,78% pro Versicherungsjahr Rechtslage 2012: Gesamtes Lebenseinkommen, 1,78% pro Versicherungsjahr A. Das Bemessungsgrundlagen-System Basis Bemessungsgrundlage und Versicherungsdauer; die Bemessungsgrundlage ist ein Durchschnittswert des Arbeitseinkommens Beitragsgrundlagen in ASVG & GSVG: in BSVG: Rechtslage 2003 (= Vergleichspension) Rechtslage 2004 (= geltendes Recht) Vergleichsberechnung Bruttomonatseinkommen; maximiert mit der jährlich neu festgelegten Höchstbeitragsgrundlage (z.b für 2012) Einheitswert Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus den besten 15, aufgewerteten Einkommensjahren dividiert durch die Versicherungsmonate. Pro Versicherungsjahr wird ein Steigerungsbetrag von 2 Prozent berechnet. Die Summe der Steigerungsbeträge ergeben einen %-Satz. Dieser ist mit 80% maximiert. Bemessungsgrundlage x %-Satz = Bruttopension Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus den besten 25, aufgewerteten Einkommensjahren für das Stichtagsjahr 2013 und erhöht sich bis zum Jahr 2028 auf 40 Versicherungsjahre. Pro Versicherungsjahr gilt ein Steigerungsbetrag von 1,78 Prozent. Die Berechnung erfolgt wie oben. Die errechnete Pension 2004 wird der Vergleichspension 2003 gegenübergestellt. Abhängig vom Stichtagsjahr gebührt ein bestimmter Prozentsatz (z.b. für 2012: 93%) von der Vergleichspension 2003, um eine dramatische Pensionsreduktion zu vermeiden.

5 B. Das Pensionskonto nach APG mit Kontoerstgutschrift 2014 Die Pensionsreform 2012 sieht vor, dass die langzeitliche Parallelrechnung zwischen Altrecht inklusive Vergleichsberechnung und dem Pensionskonto abgeschafft wird. Basis Änderung des Allgemeinen Pensionsgesetzes (9. Novelle zum APG) Ausgangsbetrag (Berechnung) Pensionsstichtag: Als Bemessungsgrundlage zählen die 28 besten Einkommensjahre. Die ermittelten Beitragsgrundlagen werden aufgewertet und angepasst. Vergleichsbetrag (Berechnung) Pensionsstichtag Parallelrechnung nach Rechtslage : Diese besteht aus der anteiligen Alt-Pension und APG-Pension. Kontoerstgutschrift Pensionskonto Die Ermittlung erfolgt im Vergleich von Ausgangsbetrag zu Vergleichsbetrag APG-Pension ab 2014 wie unter C. beschrieben C. Das Pensionskonto nach APG (Allgemeines Pensionsgesetz) Es wurde ein leistungsdefiniertes Pensionskonto für jeden Versicherten eingeführt, das vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger einzurichten ist. Beginn der Kontoführung ist das Kalenderjahr, in dem ein Versicherungsverhältnis in der Pensionsversicherung begründet wird und das Ende tritt mit Ablauf des Kalenderjahres ein, in welches der Pensionsstichtag oder der Tod fällt. Die Pensionsberechnung erfolgt mittels Vervielfachung der Summe der am Konto gutgeschriebenen Beitragsgrundlagen mit dem definierten Kontoprozentsatz für ein bestimmtes Kalenderjahr (derzeit 1,78 %). Auf diese Weise werden jährliche Teilgutschriften errechnet. Auf Verlangen können seit 2007 Kontomitteilungen erstellt werden! Basis Grundprinzip Teilgutschrift Gesamtgutschrift Pensionsaufbau nach dem Bausteinprinzip. Es zählt das gesamte Lebenseinkommen. Mit 65 Jahren und 45 Jahren Erwerbsleben gebühren 80% des durchschnittlichen monatlichen Lebenseinkommens als Pension. 1,78% des Jahresentgeltes; maximiert mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage. z.b. für 2012 maximal: 14 x = ; davon 1,78% = 1.054,12. Der monatl. Pensionsbaustein ist 1/14 davon = 75,29 Die Gesamtgutschrift zum Jahresende ergibt sich aus der Teilgutschrift plus der aufgewerteten Gesamtgutschrift des Vorjahres. Die letzte Gesamtgutschrift ergibt die Jahres-Brutto-Pension. Berechnungsbeispiel einer APG - Pension (Auszug) Jahr Teilgutschrift Beitragsgrundlage (Jahresentgelt) Aufwertungszahl (Folgejahr) Aufgewertete Gutschrift (Vorjahr) Gesamtgutschrift ,52 22,74 1,043 0,00 22, ,77 78,99 1,052 23,92 102, ,23 627,29 1, , , ,98 761,43 1, , ,75

6 Denken Sie an Ihre Pension: Wie sollte dann Ihr Lebensstandard sein? Die gesetzliche Alterspension wird für die heute noch Berufstätigen mit absoluter Sicherheit nicht ausreichen, um im Pensionsalter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das ist bei immer mehr, immer älter werdenden Pensionisten und gleichzeitig schrumpfender Anzahl an Pensionsbeitragszahlern kaum anders möglich, wie die folgenden Grafiken realistisch und leider auch drastisch zeigen. Altersstruktur der österreichischen Bevölkerung in den Jahren 1910, 2001, 2030 und 2050 Bevölkerungspyramide 1910 Bevölkerungspyramide 2001 Bevölkerungspyramide 2030 Bevölkerungspyramide 2050 männlich Lebensjahre weiblich männlich Lebensjahre weiblich männlich Lebensjahre weiblich männlich Lebensjahre weiblich Tausend Tausend Tausend Tausend Quelle: Statistik Austria (2003), Bevölkerung Österreichs im 21. Jahrhundert, Wien S Österreichs Entwicklung in den kommenden 25 Jahren. Die Bevölkerungspyramide (Abb.1), also die Altersstruktur der Menschen in Österreich, zeigt das eigentliche Problem unseres Pensionssystems: In Wahrheit ist sie schon in einigen Jahren keine Pyramide mehr! Als Folge sind ab dem Jahre 2025 wesentlich mehr Pensionisten zu versorgen als dies heute noch der Fall ist (Abb. 2). Zudem hat sich die Lebensarbeitszeit deutlich verringert, weil die ÖsterreicherInnen aufgrund längerer Ausbildungswege immer später ins Berufsleben einsteigen. Gleichzeitig sind die Lebenserwartung und damit auch die Zahl der Pensionsjahre stark angestiegen. ( Abb. 3) Abb. 2 Verteilung in der Bevölkerung in Mio Abb. 3 Arbeitszyklen in Jahren Abb. 4 Verhältnis Pensionsbezieher - Beitragszahler auf je 1000 Erwerbstätige 2: :2 1: Gesamtbevölkerung unter 15-jährige Erwerbsfähige Pensionsbezieher Lebenserwartung Berufseintrittsalter Lebensarbeitszeit Pensionsjahre Erwerbstätige Pensionsbezieher Das System in der derzeitigen Form kann aber nur dann annähernd stabil bleiben, wenn es mehr erwerbstätige Beitragszahler als Pensionisten gibt! Dies wird in Zukunft nicht mehr der Fall sein - das Verhältnis verschiebt sich in den nächsten Jahrzehnten dramatisch (Abb.4): Schon bald wird einem Erwerbstätigen ein Pensionist gegenüberstehen! Aus den angeführten Gründen kommt es in den nächsten Jahrzehnten zu massiven Problemen bei der Finanzierung der gesetzlichen Pensionen - schon jetzt zahlt der Staat Jahr für Jahr enorme Summen aus dem Staatshaushalt als Zuschuß: Waren es 2002 noch 5,7 Mrd oder 2,6% des BIP, so sind es 2014 bereits 10,5 Mrd. oder 3,22% des BIP!

7 Wie sicher sind unsere Pensionen in der Zukunft? Das 3-Säulen-Modell. Die Altersvorsorge basiert in Österreich auf dem so genannten Drei-Säulen-Modell. Dabei sollen neben der gesetzliche Pension auch die betriebliche und private Vorsorge eine ausreichende Absicherung im Alter garantieren. Gesetzliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Private Altersvorsorge 1. Säule: Die gesetzliche Pension Die gesetzliche Pensionsversicherung ist eine Pflichtversicherung und garantiert eine gewisse Grundversorgung im Alter. Sie beruht auf dem Umlageverfahren bzw. dem Generationenvertrag; d.h. die heute Erwerbstätigen zahlen die Pensionen von heute! Auf Grund der aufgezeigten demografischen Entwicklung wird die staatliche Pension nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können. 2. Säule: Die betriebliche Pensionsvorsorge Es sollte der erklärte politische Wille sein, diese zweite Säule unseres Pensionssystems zu stärken. Die Zukunftssicherung nach EStG 3(1)Z15a ist zwar weitverbreitet; reicht wegen des Limits für eine wirksame Privatpension nicht aus. Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist über das Modell Lebensversicherung eine weitere Möglichkeit, für die Pensionen der MitarbeiterInnen zusätzlich vorzusorgen. 3. Säule: Die private Pensionsvorsorge In Zukunft wird die private Vorsorge immer wichtiger, um auch in der Pension noch den gewohnten Lebensstandard halten zu können. Der Gesetzgeber will das nicht anerkennen und kürzt sogar die staatliche Förderung bei der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge. Wie steht es mit dem 3-Säulen Modell in Österreich und zum Vergleich in der Schweiz? 3-Säulen Modell Österreich - Schweiz 89% In Österreich weist das System eine gewaltige Schieflage aus und überdies hat die gesetzliche Säule ordentliche Risse (Finanzierbarkeit), die bis dato nur zum Teil repariert wurden. In der Schweiz gibt es übrigens für die Vorsorge das ausgewogenste Modell in ganz Europa mit 4% 7% 42% 32% 26% Schweiz 89% gesetzliche Pension 4% betriebliche Pension 7% Privatpension 42% gesetzliche Pension 32% betriebliche Pension 26% Privatpension Österreich gesetzliche Pension Betriebliche Pension Privatpension Im Rahmen der privaten Pensionsvorsorge stehen unterschiedliche Vorsorgemöglichkeiten zur Verfügung. Dabei gilt: Je früher mit der Vorsorge begonnen wird, desto höher wird die im Alter verfügbare Pension sein, weil auch kleine Beträge über lange Laufzeiten eine wirksame Rentenhöhe erwirtschaften.

8 Welche gesetzliche Pension haben Sie - aus heutiger Sicht - zu erwarten? Mit welcher Pensionslücke haben Sie zu rechnen? A. Allgemeiner Richtwert für Ihre gesetzliche Pension: Pension 70% Pension Abhängig von der Einkommenshöhe und Ihrer Lebensarbeitszeit haben Sie 50% plötzlich um 30 % bis 50 % weniger Geld zur Verfügung. Dieser Unterschied ergibt sich zwischen dem Letztgehalt und der ersten Pensionszahlung. Erwerbsleben (steigendes Einkommen) Pensionsentwicklung Einkommen 100% Einbuße Pensionsantritt Pensionslücke 30% Pensionslücke 50% B. Detailberechnung Ihrer gesetzlichen Pension: Für eine Detailberechnung sind Daten von der Pensionsversicherung notwendig. Man braucht das persönliche Pensionskonto inklusive Teilgutschriften. Bei der Beschaffung dieser Unterlagen unterstützen wir Sie gerne. GRAWE Lösungen zum Ausgleich Ihrer Pensionslücke. GRAWE KLASSIK Die klassische Lebensversicherung der GRAWE, mit folgenden Vorteilen: GRAWE PLUSPENSION Die staatlich geförderte Privatpension der GRAWE, mit folgenden Vorteilen: GRAWE PLUSFONDS & PLUSGARANT Die fondsgebundene Lebensversicherung der GRAWE, mit folgenden Vorteilen: - DIE GRAWE ist jahrelanger Marktführer - Garantiezins auf die gesamte Laufzeit - Gesichertes Sondervermögen - GRAWE Veranlagung - KEST befreit! GRAWE KLASSIK Mehr Sicherheit und Stabilität für Sie und Ihre Familie: Die klassische Lebensversicherung mit Garantiezins. HÖCHSTE SICHERHEIT MIT GRAWE GARANTIE! Die Versicherung auf Ihrer Seite % Kapitalgarantie auf einbezahlte Prämien und Förderungen - Nicht ausgestoppt, das bedeutet, weiterhin auch in Aktien beteiligt - Staatlich gefördert - Vollkommen Steuer befreit! GRAWE PLUSPENSION Mehr Sicherheit für Ihre Pension: Die ideale und gesicherte Altersvorsorge garantiertes Kapital, staatlich gefördert und steuerbefreit. Die Versicherung auf Ihrer Seite. - 2-fach Garantie: Kapitalgarantie und GRAWE Höchststandgarantie - höhere Ertragsaussichten - Aktien sind wieder im Aufwärtstrend - KEST-befreit! Grawe Plusfonds & PlusGarant Die fondsgebundene Lebensversicherung. Auch mit GArAntie! Die Versicherung auf Ihrer Seite. Alle GRAWE Lösungen bieten lebenslange Rentenzahlung mit zusätzlichen Sicherheiten! Grazer Wechselseitige Versicherung AG, A-8010 Graz. Nur für den internen Gebrauch. Stand 05/2013

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