Ohne böses Erwachen in die Pension

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1 vorarlberg.at Ohne böses Erwachen in die Pension Frauenbewegung Götzis,

2 Welche Arten von Pension gibt es? Alterspension Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer Korridorpension Schwerarbeitspension Invaliditäts oder Berufsunfähigkeitspension Witwen oder Witwerpension (= begrenzt mit monatl. Unterhalt, tw. begrenzt) Pension für hinterbliebene eingetragene PartnerInnen Waisenpension Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird, kommt zusätzlich eine Ausgleichszulage dazu, diese wird oft als Mindestpension bezeichnet. (= Möglich, wenn monatlich weniger als 889,84 bzw. bei Ehepaar weniger als 1.334,17 ). Ausgleichszulage Plus : Seit , wenn mindestens 30 Beitragsjahre erworben wurden.

3 Wie entsteht die Alterspension? Seit geborene Versicherte besitzen ein Pensionskonto. Allgemeine Pensionsgesetz (APG) ist seit in Kraft. Seit werden die erworbenen Ansprüche laufend dokumentiert. Abgebildet werden die jährlichen Beitragsgrundlagen (z.b. Arbeitsverdienste) Die Teil und Gesamtgutschrift als Grundlage für die Pensionsberechnung. Ziel: Formel 45/65/80: Bei 45 Versicherungsjahren und einem Antrittsalter von 65 Jahren beträgt die Pensionshöhe 80% des aufgewerteten Lebensdurchschnittseinkommens.

4 Wie entsteht die Pension? Jedes Jahr wird eine Teilgutschrift berechnet: 1,78 % des Jahresbruttoeinkommens werden auf das Pensionskonto aufgebucht. Die Gesamtgutschrift ergibt sich aus der Summe aufgewerteten Gutschriften der Vorjahre und der letzten Teilgutschrift. 1/14 der Gesamtgutschrift ergibt die aktuelle monatliche Pensionshöhe zum Regelpensionsalter. Brutto und netto. Der Betrag am Pensionskonto ist brutto angegeben. Abzüge: 5,1 Prozent Krankenversicherung. Unter 1000 Euro fallen praktisch keine weiteren Abgaben an.

5 Wann können Frauen in Pension gehen? Frauen, geboren bis : mit Vollendung des 60. LJ Staffelung Frauen, geboren ab : mit Vollendung des 65. LJ Abschlag: 4,2% pro Jahr bei Antritt vor dem Regelpensionsalter (max. 15%) Zuschlag: 4,2% pro Jahr bei Aufschub (max. 3 Jahre)

6 Was wirkt pensionsbegründend? Im APG gibt es nur mehr Beitragszeiten: Zeiten einer Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer (ASVG), Selbständiger und Freiberufler (GSVG und FSVG) und Landwirt (BSVG), Zeiten einer freiwilligen Versicherung Teilpflichtversicherungszeiten, für die der Bund, das Bundesministerium für Landesverteidigung, das Arbeitsmarktservice oder ein öffentlicher Fonds Beiträge zu zahlen hat.

7 Was wirkt pensionsbegründend? Vom Bund zu bezahlen z.b. Karenz: Personen in Karenz wird vier Jahre (48 Monate / 60 Monate bei Mehrlingsgeburten) lang eine Versicherungszeit aufgebucht. Beim Pensionskonto wird von einem Verdienst von monatlich 1.776,70 Euro brutto ausgegangen. (Achtung: jeweils nur vom jüngsten Kind berechnet!) Weitere sind z.b. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Wochengeld, Präsenzdienst, Pflegekarenzgeld, Weiterversicherung und Selbstversicherung für pflegende Angehörige, Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes, Familienhospizkarenz,

8 Was wirkt pensionsbegründend? Seit 2005: Für Zeiten der Kindererziehung wurde ein freiwilliges "Pensionssplitting eingeführt. Jener Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, kann für 7 Jahre bis zu 50 % seiner Teilgutschrift, soweit sich diese auf eine Erwerbstätigkeit gründet, auf das Pensionskonto jenes Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. Übertragen werden nur Gutschriften, nicht Zeiten. Die Übertragung muss bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes beantragt werden. Es sind Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre möglich. Seit 2007: insgesamt 629 Anträge (Stand )

9 Ein Berechnungsbeispiel Jahr Alter Summe der Beitragsgrundlagen Konto- % Teilgutschrift Aufgew. Gutschrift (Vorjahre) Auf.-zahl Folgejahre Gesamtgutschrift ,78 356,00 0,00 1, , ,78 391,60 364,54 1, , ,78 427,20 773,53 1, , ,78 445, ,75 1, , , , ,30 1, ,70 Gesamtgutschrift zum Stichtag ,70 Dividiert durch 14 (monatliche Bruttoleistung) 3.074,05 Online-Rechner:

10 Pensionsfallen für Frauen Mütter in Österreich bekommen im Durchschnitt 2,1 Kinder; Geburtenabstand: 2,5 Jahre; sie sind durchschnittlich zu 20% (3,5 Jahre) vollzeit, zu 45% (7,7 Jahre) teilzeitbeschäftigt und zu 35% (6,3 Jahre) sind sie nicht beschäftigt. Einer Mutter von zwei Kindern fehlen etwa 10 Jahre Erwerbszeit, in der vollzeitbeschäftigte Frauen im Durchschnitt etwa 380 Pensionsanspruch erwerben. Das Pensionssystem ist auf gut verdienende und lange arbeitende Menschen ausgerichtet. Man benötigt mindestens 15 Beitragsjahre (= 180 Versicherungsmonate), um überhaupt eine Pension zu beziehen.

11 Pensionsfallen für Frauen Pensionsfallen sind daher: Keine oder zu wenige Versicherungszeiten (Achtung auf Geringfügige Arbeit). Geringes Gehalt durch Teilzeit Arbeit. Geringeres Gehalt durch ungleiche Entlohnung Männer/Frauen (rund 17% Unterschied bei VZÄ; Im Jahr 2015 betrug die durchschnittliche Alterspension eines Mannes Euro, die einer Frau aber nur 944 Euro.)

12 Was tun als PolitikerIn? Gerechtere Anrechnung von Kindererziehungszeiten (4 Jahre pro Kind ohne Überschneidungen) Vereinbarkeit Beruf & Familie verbessern flexible Arbeitszeiten leistbare Kinderbetreuungseinrichtungen mit guten Öffnungszeiten Freiwillige Versicherungslösung? Mindestgehalt einführen

13 Was tun als PolitikerIn? Automatisches Pensionssplitting: Derzeit wird in Österreich im Scheidungsfall zwar das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt, aber nicht die Pensionsansprüche. Auch diese sollten jeweils zur Hälfte angerechnet werden. Wiedereinstieg erleichtern Informationsarbeit auf allen Ebenen: Frauen müssen über die Konsequenzen ihrer Lebensgestaltung gut informiert sein.

14 Was tun als Frau? So lange wie möglich einer Erwerbsarbeit nachgehen (Lebensdurchrechnungszeit) Arbeitsteilung Mutter & Vater BEISPIEL: Frisörin, durchgehend beschäftigt: Bruttopension Eine Frau, die zwei Kinder hat, Karenzzeiten und bis zur Pension in Teilzeit arbeitet, hat einen Anspruch von etwa 620 Euro. Entscheidung der Berufswahl (auch technische Berufe) Besser verhandeln: Arbeits und Lohnbedingungen

15 Was tun als Frau? Wenn Teilzeit, geringfügig, Dienstleistungsscheck oder gar nicht: freiwillig pensionsversichern! Um Versicherungszeiten auf freiwilliger Basis bzw. eine höhere Pension zu erwerben, ist die Selbst, Weiter und Höherversicherung vorgesehen. Nur mit Antrag! Kosten bei Geringfügigkeit: 60,09/Monat für Pensions + Krankenvers. Kosten Selbstversicherung: 662,34/Monat (wenn noch nie pflichtvers.) Kosten Weiterversicherung: mind. 177,91 max ,68/Monat

16 Vielen Dank für s Zuhören bei Fragen jederzeit melden! Immer informiert unter: vorarlberg.at

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