STAND: DEZEMBER 2016 KONTAKT FAMILIENBEIHILFE... 2 KINDERBETREUUNGSGELD... 3 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG... 4 ARBEITSLOSENGELD... 4

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1 Mit hat sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt. Inhalt Seite FAMILIENBEIHILFE... 2 KINDERBETREUUNGSGELD... 3 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG... 4 ARBEITSLOSENGELD... 4 WEITERBILDUNGSGELD... 4 SELBSTBEHALTE IN DER KRANKENVERSICHERUNG... 5 SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG... 7 Seite 1 von 7 WEBSITE ooe.arbeiterkammer.at

2 FAMILIENBEIHILFE Die Familienbeihilfe beträgt pro Monat (nach Alter des Kindes) ab : ab Geburt ab 3 Jahren ab 10 Jahren ab 19 Jahren Zuschlag für erheblich behindertes Kind 111,80 Euro 119,60 Euro 138,80 Euro 162,00 Euro 152,90 Euro Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie für zwei Kinder gewährt wird, um für drei Kinder gewährt wird, um für vier Kinder gewährt wird, um für fünf Kinder gewährt wird, um für sechs Kinder gewährt wird, um für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 6,90 Euro 17,00 Euro 26,00 Euro 31,40 Euro 35,00 Euro 51,00 Euro Ergänzt wird die Familienbeihilfe mit dem Kinderabsetzbetrag pro Monat: pro Kind 58,40 Euro Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren erhöht sich die Familienbeihilfe für den September 2017 um 100 Euro (vormals 13. Familienbeihilfe bzw. Schulstartgeld). Seite 2 von 7 WEBSITE ooe.arbeiterkammer.at

3 KINDERBETREUUNGSGELD Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz Pauschalvarianten bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten (+ 6 Monate bei Teilung mit Partner) bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten (+ 4 Monate bei Teilung mit Partner) bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten (+ 3 Monate bei Teilung mit Partner) bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit Partner) täglich 14,53 Euro 20,80 Euro 26,60 Euro 33,00 Euro Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld mit maximal 14 Monaten Bezugsdauer (davon mindestens 2 Monate der Partner) in der Höhe von 80 % des letzten Nettoeinkommens mindestens 33 bis maximal 66 Euro täglich. ACHTUNG Für Geburten ab 1. März 2017 gilt eine neue Rechtslage: Die Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes werden in ein KBG-Konto umgewandelt. Die Zuverdienstgrenze stellt auf die Einkünfte desjenigen Elternteils ab, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Es ist also nicht das Familieneinkommen bzw. das Einkommen des (Ehe-)Partners maßgeblich. Die Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2017 beträgt 60 % des letzten Einkommens (individueller Grenzbetrag) oder Euro jährlich (absoluter Grenzbetrag). Hinsichtlich des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist nur ein Zuverdienst von Euro möglich. Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld Bezieher/-innen einer Pauschalvariante können maximal für ein Jahr ab Antragstellung eine Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von täglich 6,06 Euro beziehen. Die Zuverdienstgrenze beträgt für den Antragsteller/die Antragstellerin jährlich Euro und für den Partner/die Partnerin Euro. Seite 3 von 7 WEBSITE ooe.arbeiterkammer.at

4 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG Geringfügig beschäftigt ist, wer... Betrag Zeitraum bei regelmäßiger Beschäftigung nicht mehr verdient als 425,70 Euro im Monat Geringfügig Beschäftigte können sich um monatlich 60,09 Euro in der Pensions- und Krankenversicherung selbst versichern. ARBEITSLOSENGELD Betrag Zeitraum Arbeitslosengeld beträgt (Grundbetrag) mind. 55 % des Netto- Einkommens des Tagsatz (vor)letzten Arbeitsjahres Familienzuschlag für Angehörige 0,97 Euro täglich WEITERBILDUNGSGELD Während einer Bildungskarenz bekommt ein/eine Arbeitnehmer/-in Weiterbildungsgeld vom Arbeitsmarktservice. Dieses entspricht der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes, sofern dieses höher ist als 14,53 Euro täglich. Seite 4 von 7 WEBSITE ooe.arbeiterkammer.at

5 SELBSTBEHALTE IN DER KRANKENVERSICHERUNG Heilbehelfe (ausgenommen Brillen) 10 Prozent, aber mindestens 33,20 Euro Brillen und Kontaktlinsen 10 Prozent, aber mindestens 99,60 Euro E-Card Service-Entgelt Das Service-Entgelt für das Jahr 2018 wird im November 2017 eingehoben. 11,35 Euro befreit sind: geringfügig Beschäftigte Pensionisten/-innen Kinder, die als Angehörige gelten Rezeptgebührenbefreite etc. Rezeptgebühr pro Medikament 5,85 Euro befreit sind: Ausgleichszulagenbezieher/-innen Patienten/-innen mit anzeigepflichtiger Krankheit Versicherte (auf Antrag): mit monatlichen Netto-Einkünften ab bis: bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen: - Alleinstehende 889,84 Euro 1.023,32 Euro - Ehepaare oder Lebensgefährten 1.334,17 Euro 1.534,30 Euro - Erhöhung pro Kind 137,30 Euro 137,30 Euro Die generelle Obergrenze bei den Rezeptgebühren beträgt 2 % des jährlichen Nettoeinkommens. Seite 5 von 7 WEBSITE ooe.arbeiterkammer.at

6 Verpflegungskostenbeitrag im Krankenhaus (pro Tag) Versicherte ausgenommen: Rezeptgebührenbefreite, Mindestsicherungsbezieher/-innen, Organspende, Geburt, etc. max. 25 Tage pro Kalenderjahr Mitversicherte Angehörige (abhängig von der Größe des Krankenhauses (KH)) max. 28 Tage pro Kalenderjahr Begleitperson 11,94 Euro große KH: 20,60 Euro mittlere KH: 19,40 Euro kleinere KH: 18,60 Euro 5,10 Euro Betrag pro Verpflegungstag bei Kuraufenthalt und Rehabilitation bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 889,84 Euro 0,00 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 1.471,22 Euro 7,97 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 2.052,61 Euro 13,65 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen über ,61 Euro 19,35 Euro Der Kostenbeitrag bei Maßnahmen der Rehabilitation ist mit einer Höchstdauer von 28 Tagen pro Kalenderjahr begrenzt. Seite 6 von 7 WEBSITE ooe.arbeiterkammer.at

7 SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG Die Höchstbeitragsgrundlage (bis zu diesem Betrag des Einkommens ist Sozialversicherung zu zahlen) beträgt Euro monatlich bzw. 166 Euro täglich. Der Sozialversicherungsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen (in Prozent): Arbeitgeber/-in Arbeitnehmer/-in insgesamt Pensionsversicherung 12,55 10,25 22,80 Krankenversicherung 3,78 3,87 7,65 Arbeitslosen-Versicherung 1 3,00 3,00 6,00 Unfallversicherung 1,30 0,00 1,30 IESG-Zuschlag 0,35 0,00 0,35 Familienlastenausgleichsfonds 4,10 0,00 4,10 Kommunalabgaben 3,00 0,00 3,00 Wohnbauförderung 0,50 0,50 1,00 AK-Umlage 0,00 0,50 0,50 1 Grenzbeträge (= monatliche Beitragsgrundlage) zum Arbeitnehmer/-innen-Anteil am AlV-Beitrag: bis Euro... 0 Prozent über bis Euro... 1 Prozent über bis Euro... 2 Prozent ab Euro... 3 Prozent Seite 7 von 7 WEBSITE ooe.arbeiterkammer.at

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