Werte der Sozialversicherung 2017 (Stand 2. Jänner 2017)

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1 Werte der Sozialversicherung 2017 (Stand 2. Jänner 2017) AUFWERTUNGSFAKTOREN gemäß 108 Abs , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,319

2 ANPASSUNGSFAKTOR gem. 108 f 141/5, 19a 162/3a, 19a 16, ,008 PENSIONSANPASSUNG 2017 Mit 1. Jänner 2017 werden die Pensionen um 0,8 % erhöht. Die Ausgleichszulagen-Richtsätze werden ebenfalls um 0,8 % erhöht. Pensionen mit einem Stichtag ab 2010 werden grundsätzlich erst mit 1. Jänner des zweitfolgenden Kalenderjahres nach dem Pensionsstichtag erhöht. KRANKENVERSICHERUNG 5/2 Geringfügigkeitsgrenze Versicherungspflicht beginnt erst bei Überschreiten folgender Einkommenshöhen 19a 51d 31c Entfallen! 425,70 Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung in der Kranken- und Pensionsversicherung mtl. 60,09 Krankengeld für geringfügig Beschäftigte bei Selbstversicherung mtl. 152,89 Wochengeld für geringfügig Beschäftigte bei Selbstversicherung tgl. 8,98 Selbstversicherung/Krankenversicherung begünstigte Selbstversicherung für Student/-innen mtl. 56,74 Mindestbeitrag bei einem Herabsetzungsantrag mtl. 101,72 Höchstbeitrag mtl. 406,88 Zusatzbeitrag für Mitversicherung Angehörige - 3,4 % der Beitragsgrundlage der/des Versicherten. E-Card Serviceentgelt (befreit sind geringfügig Beschäftigte, Pensionisten/-innen; Kinder, die als Angehörige gelten; Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind; etc.) ab Nov für ,35 tgl. mtl. 136/3 137 Rezeptgebühr - bis zur Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze = 2 % des Jahresnettoeinkommens Generell sind z.b. Bezieher/-innen einer Ausgleichszulage von der Rezeptgebühr befreit. Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag Alleinstehende Nettoeinkommen mtl. Ehepaar oder Lebensgefährten Nettoeinkommen mtl. bei überdurchschnittlichen Ausgaben infolge von Leiden und Gebrechen: Alleinstehende Nettoeinkommen mtl. Ehepaare oder Lebensgefährten Nettoeinkommen mtl. Erhöhungsbetrag pro Kind mtl. Kostenanteil für Heilbehelfe - Selbstbehalt (ausgenommen Sehbehelfe): 10%, mind. Bei Brillen und Kontaktlinsen beträgt der Selbstbehalt mind. Keine Kostenbeteiligung: Kinder bis zum 15. Lebensjahr oder mit Behinderung, Rezeptgebührenbefreite, etc. 5, , , ,30 137,30 33,20 99,60

3 141 Höchstmögliches Krankengeld (mit Sonderzahlungen) bis zum 42. Tag brutto/netto tgl. 96,83/80,13 ab dem 43. Tag brutto/netto tgl. 116,20/94,65 143a Rehabilitationsgeld mindestens mtl. 154a/7, 302, 155/3, 307d/6 52 Oö. KAG Kostenbeitrag (tgl.) bei Rehabilitation und bei Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge (Kur) in der KV und PV. Bei Rehabilitation max. 28 Tage pro Kalenderjahr. von 889,85 bis 1.471,22 brutto 7,79 von 1.471,23 bis 2.052,61 brutto 13,65 über 2.052,61 brutto 19,35 Befreiung vom Kostenbeitrag bis Verpflegskostenbeitrag (tgl.) für die/den Versicherte/-n (befreit sind: Rezeptgebührenbefreite, Mindestsicherungsbezieher/-innen, Organspender/-innen, Mutterschaftsleistungen); max. 25 Tage pro Jahr 11,94 447f/7 Verpflegskostenbeitrag für Angehörige; max. 28 Tage pro Jahr Abhängig von der Größe der Krankenanstalt (KA) große KA 20,60 mittlere KA 19,40 Begleitperson (Oö. Begleitpersonen-Pflegegebühren-VO) kleinere KA 18,60 5,10 PENSIONSVERSICHERUNG 17 Freiwillige Weiterversicherung/Pensionsversicherung (22,8 % d. Beitragsgrundlage) mtl. Mindestbeitrag Mindestbeitragsgrundlage Höchstbeitrag Höchstbeitragsgrundlage 177,91 780, , ,00 Pflegende Angehörige (mind. Pflegest. 3, Beiträge (10,25 %) werden v. Bund getragen!) Mindestbeitragsgrundlage Höchstbeitragsgrundlage 780, ,00 18a Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes gem. 18a ASVG Beitragsgrundlage 1.432,00 Die Beiträge werden aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und des Bundes getragen. 18b Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger gem. 18b ASVG Beitragsgrundlage 1.776,70 Der Bund übernimmt die Beiträge bei der Weiterversicherung für pflegende Angehörige oder Selbstversicherung für pflegende Angehörige zur Gänze. 227 Abs. 3 Nachkauf von Schul-, Studien- und Ausbildungsmonaten für vor dem liegende Zeiten 1.135,44 für vor dem geborene Personen sind diese Beiträge wie folgt zu vervielfachen: nach Vollendung des 60. Lebensjahres 2.656,93 Freiwillige Versicherung (Beitragsentrichtung) für ab dem liegende Zeiten auf Antrag möglich. 45 Höchstbeitragsgrundlage Kranken-, Pensions-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung, Schlechtwetterentschädigung, Kammerumlagen, Wohnbau etc. tgl. mtl. 166, ,00 für Sonderzahlungen jährlich 9.960,00

4 Sonder-/Höchstbemessungsgrundlagen und Höchstpension Bemessungsgrundlage Kindererziehung APG Bemessungsgrundlage Kindererziehung ASVG Im Vergleichsrecht 2003 (AZ-Richtsatz) Höchstbemessungsgrundlage der besten 15 Jahre Höchstbemessungsgrundlage der besten 29 Jahre Höchstpension 80 % der Höchstbemessungsgrundlage (brutto) 1.776, , , , ,30 264/6 Grenzbetrag Witwen-/Witwerpension 1.925,32 262/2 293 Kinderzuschuss Ausgleichszulagenrichtsätze (brutto, mtl.) 29,07 Alleinstehende Pensionsbezieher/-innen Ehepaar/eingetragene Partner/-innen im gemeinsamen Haushalt Waisenpension einfach verwaist bis zum 24. Lebensjahr Waisenpension einfach verwaist über dem 24. Lebensjahr Waisenpension doppelt verwaist bis zum 24. Lebensjahr Waisenpension doppelt verwaist über dem 24. Lebensjahr 1.334,17 327,29 581,60 491,43 292/4lit.h Freibetrag für Lehrlinge bei Ausgleichszulagen-Feststellung 214,85 Erhöhung des Richtsatzes, wenn Einkommen des Kindes max. ist dann Erhöhung für jedes Kind 327,29 137,30 292/3 Wert der vollen freien Station (z.b. freies Wohnrecht ohne Beheizung und Beleuchtung) 284,32 253a, Zuverdienst zu diesen Pensionen mtl. 425,70 253b, 253d Eine Überschreitung hat den Wegfall der Pension für den Zeitraum der Erwerbstätigkeit zur Folge. 254/7 IP/BUP Teilpension Grenzbetrag 1.177,25 Anrechnungsbetrag (jedoch max. Höhe Erwerbseinkommen) 30 % d. Gesamteinkommens bis zum Gesamteinkommen von 1.765,94 40 % d.gesamteinkommens bis zum Gesamteinkommen von 2.354,50 50 % d. Gesamteinkommens bei einem Gesamteinkom. von über 2.354,50 PFLEGEGELD BPGG Stufe I Pflegebedarf mehr als 65 Stunden 157,30 Stufe II Pflegebedarf mehr als 95 Stunden 290,00 Stufe III Pflegebedarf mehr als 120 Stunden 451,80 Stufe IV Pflegebedarf mehr als 160 Stunden 677,60 Stufe V Pflegebedarf mehr als 180 Stunden + aussergewöhnlicher Pflegebedarf 920,30 Stufe VI Pflegebedarf mehr als 180 Stunden, wenn keine zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen regelmäßig während Tag und Nacht oder dauernde Anwesenheit wegen Eigen- und Fremdgefährdung 1.285,20 erforderlich. Stufe VII Pflegebedarf mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktionierender Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt 1.688,90

5 ARBEITSLOSENVERSICHERUNG ALVG 21 Arbeitslosengeld Höchstmögliches Arbeitslosengeld ohne Familienzuschlag Familienzuschlag für Angehörige 35, 36/6 Notstandshilfe tgl. 0,97 Höchstmögliche Notstandshilfe tgl. 49,09 92 %/95 % des Grundbetrages des ALG ab dem 183. Tag: nach 20 Wochen ALG-Bezug tgl. 29,66 nach 30 Wochen ALG-Bezug tgl. 34,60 36/3 Freigrenzen bei der Partnereinkommensanrechnung (Nettoeinkommen der/ des Partners/-in) für Ehepartner/-in, Lebensgefährte/-in, eingetragene Partner/-in mtl. 647,00 für Personen mit Unterhalt mtl. 281,00 bei Arbeitslosen nach dem 50. Lebensjahr und 1-jährigem ALG-Bezug für Ehepartner/-in, Lebensgefährten/-in eingetragene Partner/-in mtl ,00 für Personen mit Unterhalt mtl. 562,00 bei Arbeitslosen nach dem 55. Lebensjahr und 1-jährigem ALG-Bezug für Ehepartner/-in, Lebensgefährten/-in eingetragene Partner/-in mtl ,00 für Personen mit Unterhalt mtl. 843,00 Weitere Erhöhung der Freigrenzen z.b. bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Hausstandgründung (Kredite, Darlehen, vor der AL) etc. möglich 12/6 Einheitswertgrenze (Land- und Forstwirtschaft) ,00 23/5 Pensionsvorschuss (für Pensionsanträge ab ): Höhe AlG/NH außer, die zu erwartende Pension ist niedriger. 39b/4 Umschulungsgeld während beruflicher Reha: um 22 vh erhöhter Grundbetrag des AlG zuzüglich FZ, mind. Existenzminimum EO (Wert 2017: 34,60 tgl.) 26/1 Weiterbildungsgeld AlG bzw. mind. tgl. 14,53 26a/2 Bildungsteilzeitgeld für jede volle Std., um die die wöchentl. NAZ reduziert wird tgl. 0,79 FAMILIENLEISTUNGEN FAMILIENBEIHILFE FLAG 8/2 FLAG 8/3 Höhe der Familienbeihilfe nach Alter des Kindes (Betrag pro Monat in ): ab Geburt ab 3 Jahren ab 10 Jahren ab 19 Jahren Zuschlag für erheblich behindertes Kind Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich für jedes Kind, wenn sie tgl. 53,36 111,80 119,60 138,80 162,00 152,90 in für zwei Kinder gewährt wird, um für drei Kinder gewährt wird, um für vier Kinder gewährt wird, um für fünf Kinder gewährt wird, um für sechs Kinder gewährt wird, um für sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 6,90 17,00 26,00 31,40 35,00 51,00

6 Einkommensgrenze beim Mehrkinderzuschlag (Jahreseinkommen ,00 in ) Kinderabsetzbetrag pro Kind und Monat 58,40 Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren erhöht sich die Familienbeihilfe für den September 2017 um 100 (vormals 13. Familienbeihilfe bzw. Schulstartgeld). KINDERBETREUUNGSGELD KBGG Kinderbetreuungsgeldkonto ab (Ersatz Pauschalvarianten!) Es ist ein Gesamtbetrag von ,20 (Bezug durch einen Elternteil) bzw. von ,28 (Bezug durch beide Elternteile) vorgesehen. Die von den Eltern gewählte Bezugsdauer bestimmt den gebührenden Tagessatz. Der Tagesbetrag liegt zwischen 14,53 und 33,88 und ist abhängig von der gewählten Anspruchsdauer. Ein Elternteil kann das KBG zwischen 365 und 851 Tage beziehen. Nehmen beide Elternteile KBG in Anspruch, erhöht sich die maximale Bezugsdauer für beide zusammen auf 456 bis 1063 Tage. 20% der Bezugsdauer sind für jeden Elternteil reserviert und nicht übertragbar. Nicht in Anspruch genommene Tage verfallen. Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld 1 Elternteil bis max. zum 365. Tag ab Geburt beide Elternteile bis max. zum 426. Tag ab Geburt tgl. 80 % des letzten Nettoeinkommens bzw. Günstigkeitsrechnung mit Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt max. 66,00 50 % des Zuschlag bei Mehrlingsgeburten (Ausnahme: einkommensabhängige jeweiligen Variante) Tagsatzes Zuverdienstgrenzen jährlich oder pauschales KBG-Konto individueller Grenzbetrag von 60 % des Einkommens Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld jährlich Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld tgl. 6,06 max. 365 Tage, beim pauschalen KBG-Konto, Einkommen des beziehenden Elternteils max ,- max ,- für den Partner jährlich MINDESTSICHERUNG (mtl. Geldleistungen inkl. Wohnbedarf gem. Oö. BMSV) Alleinstehende/Alleinerziehende 921,30 Alleinst./Alleinerz. mit FB* zzgl. Ausgleichsz.** von 18,20 mtl. 682,70 Personen, die in Haushaltsgemeinschaft leben pro volljähriger Person 649,10 ab der dritten volljährigen und unterhaltsberechtigten Person 450,70 pro volljähriger/unterhaltsber. Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe* (ohne Elternteil im Haushalt) 212,00 (410,50) pro minderjähriger Person mit Anspruch auf Familienbeihilfe für die ersten drei Kinder (je Kind) 212,00

7 ab dem vierten Kind (je Kind) pro minderjähriger Person ohne Anspruch auf Familienbeihilfe BEFREIUNGSSÄTZE (Radio- und Fernsehgebühr) - Nettohaushaltseinkommen a) Alleinstehende b) 2-Personen-Haushalt c) jede weitere Person * Volljährige Personen, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die als Kind Unterhalt beziehen oder beziehen könnten und nicht Schüler/-innen isd. 11 Abs. 3 Z. 5 Oö. BMSG sind. ** gem. 1 Abs. 6 Oö. BMSV. 184,00 450,70 996, ,27 153,78

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