Rezeptgebühr. Befreiung von der Rezeptgebühr

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1 Rezeptgebühr Befreiung von der Rezeptgebühr

2 Rezeptgebühr Beim Bezug eines Heilmittels ist vom Versicherten grundsätzlich eine Rezeptgebühr in Höhe von 5,70 pro Packung zu bezahlen. Diese wird der Kasse bei der Abrechnung des Heilmittels von der abgebenden Apotheke erstattet. 21. November

3 Arten der Rezeptgebührenbefreiung Von Rechts wegen Auf Antrag REGO - Rezeptgebührenobergrenze 21. November

4 Von Rechts wegen Bezieher einer Ausgleichszulage zu einer Pension Ausgleichszulagenrichtsätze für ,78 für Alleinstehende 1.323,58 für Ehepaare Diese Beträge erhöhen sich für jedes mitversicherte Kind um 136, November

5 Von Rechts wegen Personen, die an einer übertragbaren anzeigepflichtigen Krankheit leiden wie z.b. TBC oder Aids (Die Befreiung gilt allerdings nur für die zur Behandlung dieser speziellen Krankheit verordneten Heilmittel!). Zivildiener und deren Angehörige Bezieher von Mindestsicherung Asylwerber in Bundesbetreuung und unterstützungswürdige Fremde 21. November

6 Auf Antrag Wenn der Ehepartner die Ausgleichszulage erhält (Sofern beide Ehepartner eine Pension beziehen und beide Pensionen zusammen den AZ-Richtsatz für Ehepaare nicht erreichen, wird nur einmal die AZ gewährt!). Wenn das Nettoeinkommen aus einem Dienstverhältnis oder aus dem Arbeitslosengeldbezug die für die Gewährung der Ausgleichszulage maßgebenden Richtsätze nicht übersteigt. 21. November

7 Auf Antrag Sofern ein erhöhter Bedarf an Heilmitteln besteht und das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 1.015,20 und bei Ehepaaren 1.522,12 nicht übersteigt. Für jedes Kind sind 136,21 hinzuzurechnen. Die Aufwendungen für Rezeptgebühren müssen 20% des Differenzbetrages zwischen AZ-Richtsatz und erhöhtem Richtsatz betragen. Beispiel: Einkommen ist 1.000,--. Die Differenz zum AZ-Richtsatz ( 882,78) ist 117,22. Davon 20% sind 23,44, welche durchschnittlich pro Monat für Rezeptgebühren anfallen müssen, damit eine Rezeptgebührenbefreiung möglich ist. 21. November

8 Auswirkungen der Rezeptgebührenbefreiung Generelle Befreiung von der RG Keine Selbstbehalte bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (ausgenommen satzungsmäßig übersteigende Höchstbeträge) Keine e-card Gebühr Keine Zuzahlungen bei Reha- und Kuraufenthalten Kein Spitalskostenbeitrag für den Versicherten (Mitversicherte Angehörige sind davon aber nicht befreit!) Befreiung von der Rundfunkgebühr (GIS)! 21. November

9 REGO - Rezeptgebührenobergrenze EINE NEUE SOZIALLEISTUNG IN ÖSTERREICH Seit dem Befreiung ab Erreichen von 2% des Nettojahreseinkommens 21. November

10 REGO Grundsatz Die bezahlten Rezeptgebühren werden summiert und wenn diese Summe 2% des Jahresnettoeinkommens des Versicherten (ohne Sonderzahlungen) erreicht, wird über das e-card Programm eine Rezeptgebührenbefreiung bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgewiesen. 21. November

11 REGO Abwicklung Beim Hauptverband der SV-Träger wird für jeden Versicherten ein Rezeptgebührenkonto geführt. In diesem Programm wird auch das Letzt verfügbare Jahresnettoeinkommen des Versicherten gespeichert und anhand dieser Daten die REGO berechnet. Auch erfolgen über dieses Programm die Infos an das e-card System. 21. November

12 REGO - Beispiel Das Jahresnettoeinkommen beträgt ,-- (sind monatlich 1.000,--) Die REGO liegt bei 240,00 (2% des Jahresnettoeinkommens) 240,00 durch 5,70 (Höhe der RG im Jahr 2016) ergibt 43 (42,11) = Anzahl an zu bezahlenden Rezeptgebühren. 21. November

13 REGO - Jahresnettoeinkommen Die Berechnung des Jahresnettoeinkommens erfolgt ohne Sonderzahlungen Für Erwerbstätige wird das Letzt verfügbare Jahreseinkommen herangezogen. Für Pensionsbezieher der jeweils aktuelle Pensionsbezug. 21. November

14 REGO Zeitverzögerte Meldung der bezahlten Gebühren Die Anzahl der Rezeptgebühren kommt aus der Heilmittelabrechnung, welche monatlich im nachhinein erfolgt. Rechnungen werden von den Kassen geprüft und erst dann dem Hauptverband gemeldet. Für das REGO-Programm sind daher die bereits bezahlten Rezeptgebühren erst 2 ½ bis 3 Monate später verfügbar! 21. November

15 REGO - Gutschriften Auf Grund der zeitverzögerten Übermittlung der RG- Daten wird das erreichen der REGO im e-card System erst verspätet angezeigt. Trotz erreichen der REGO sind noch Rezeptgebühren zu bezahlen. Im Rezeptgebührenkonto wird daher eine Gutschrift erzeugt, die im nächsten Jahr für das Erreichen der REGO berücksichtigt wird. 21. November

16 REGO - Problemfelder Die Kosten von Medikamenten unterhalb der RG werden nicht berücksichtigt. Wahlarzt- und Krankenhausrezepte: Wahlärzte und Krankenanstalten sind (derzeit noch) nicht am e-card System angeschlossen und können daher eine Befreiung auf Grund des Erreichens der REGO nicht erkennen. Die Kasse wird auf Antrag eine Bestätigung über die Befreiung befristet jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres ausstellen. 21. November

17 REGO Sonstige wichtige Bestimmungen Rezeptgebühren für Medikamente von anspruchsberechtigten Angehörige werden beim Versicherten mitgezählt, sodass dieser gegebenenfalls früher die Obergrenze erreicht. Erzielt z.b. die Ehegattin aus einer geringfügigen Beschäftigung ein Einkommen (unter 415,72) wird dieses beim Ehegatten nicht mit berücksichtigt. 21. November

18 REGO Sonstige wichtige Bestimmungen Für das Erreichen der REGO müssen in jedem Fall zumindest 38 Rezeptgebühren im Kalenderjahr bezahlt werden. Diese 38 RG berechnen sich aus einem monatlichen Einkommen von 882,78 (AZ-Richtsatz)! Liegt das Einkommen unter diesem Betrag, wäre ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung möglich, da das Einkommen unter dem AZ-Richtsatz liegt. 21. November

19 REGO Sonstige wichtige Bestimmungen Beim erreichen der Rezeptgebührenobergrenze sind die Versicherten (und anspruchsberechtigten Angehörigen) nur von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit. Diese Befreiung endet automatisch mit Ablauf des Kalenderjahres. Die Befreiung auf Grund der REGO gilt nicht für Selbstbehalte bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln und auch nicht für die Entrichtung des Spitalskostenbeitrages, sowie der jährlichen e-card Gebühr! 21. November

20 REGO Weiter Informationen Callcenter des Hauptverbandes unter der Nummer Homepage der VGKK Bei der Hauptstelle und allen Servicestellen der VGKK 21. November

21 Rehabilitations-, Kur- und Genesungsaufenthalte auf Kosten der VGKK

22 Grundsätzliches Die Zuständigkeit für Rehabilitations- und Kuraufenthalte liegt hauptsächlich bei der Pensionsversicherung! Die Krankenversicherungsträger sind lediglich für mitversicherte Angehörige und freiwillig Versicherte zuständig. 21. November

23 Gesetzliche Grundlage Bei der Rehabilitation handelt es sich um eine Pflichtaufgabe Kur- und Genesungsaufenthalte sind freiwillige Leistungen und können unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Krankenversicherungsträger gewährt werden es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen! 21. November

24 Zuzahlungen der Versicherten Die tägliche Zuzahlung ist einkommensabhängig und beträgt bei einem Einkommen: bis 882,78 Keine Zuzahlung bis 1.464,17 7,78 täglich bis 2.045,55 13, über 2.045,55 18, November

25 Antragstellung/Bewilligung Um eine allfällige chefärztliche Bewilligung zu erlangen, ist jedenfalls vorab eine medizinisch ausreichend begründete Antragstellung notwendig! (Es sind dafür die von der SV aufgelegten Antragsformulare zu verwenden). Zuschüsse zu Kuranwendungen im In- und Ausland können auf Grundlage einer Verordnung für physikalische Anwendungen bewilligt werden. 21. November

26 Rehabilitationsaufenthalte Rehabilitationsaufenthalte werden im Anschluss an die Krankenbehandlung gewährt, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern. Ziel ist, die Patienten soweit wiederherzustellen, dass sie in der Gemeinschaft möglichst dauernd, ohne Betreuung und Hilfe, einen angemessenen Platz einnehmen können. 21. November

27 Rehabilitationsaufenthalte Die Unterbringung erfolgt nach Möglichkeit in einer möglichst ortsnahen Einrichtung. Nach dem in Vorarlberg allerdings nur ein solches Zentrum ist (Schruns), werden unsere Versicherten auch Einrichtungen im Süddeutschen Raum zugwiesen (z.b. Bad Waldsee, Isny, Scheidegg und Wangen). Die allenfalls auf dem Antrag bereits vorgeschlagene oder gewünschte Einrichtung kann von der Kasse abgeändert werden. 21. November

28 Kuraufenthalte Kuraufenthalte werden nur dann gewährt, wenn davor sämtliche ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Kurheilverfahren bzw. Kuraufenthalte werden nur dann gewährt, wenn mit ambulanten Behandlungsmöglichkeiten kein Auslangen gefunden werden kann. 21. November

29 Kuraufenthalte Bei Einweisungen durch einen SV-Träger sind sämtliche kurärztlichen Leistungen, Unterbringung und Verpflegung abgedeckt (Zuzahlungen für Einzelzimmer werden nicht übernommen). Ist eine Unterbringung in einer Vertragseinrichtung nicht möglich, können für max. 28 Tage Zuschüsse in Höhe von 27,-- täglich geleistet werden. Kurheilverfahren werden grundsätzlich nur 2 mal innerhalb von 5 Jahren gewährt. 21. November

30 Genesungsaufenthalte Genesungsaufenthalte können bei aktuell krankheitsbedingter (postoperativer) Rekonvaleszenz bewilligt werden. Es werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung im Rossbad Krumbach für 14 Tage übernommen. 21. November

31 Zuschüsse zu Kuranwendungen Für selbst gewählte und finanzierte Kuraufenthalte können von der Kasse Zuschüsse zu Kuranwendungen gewährt werden Der Zuschuss beträgt 15,-- pro Tag, wenn an diesem Tag auch tatsächlich Anwendungen (Therapien) in Anspruch genommen wurden. 21. November

32 Zuschuss zu Kuranwendungen im Ausland Für Kuranwendungen die im Ausland in Anspruch genommen werden, kann die Kasse für max. 20 Anwendungen einen Zuschuss von 4,20 pro Anwendung leisten. Derartige Zuschüsse werden nur dann gewährt, wenn das Bruttoeinkommen den doppelten AZ-Richtsatz nicht übersteigt. 21. November

33 Zuschüsse zu Meeresaufenthalten Bei entsprechender Indikation kann Kindern für Meeresaufenthalte ein Zuschuss von täglich 11,-- gewährt werden. Für Aufenthalte am Toten Meer können von der Kasse bei entsprechender medizinischer Indikation auch für Erwachsene Zuschüsse gewährt werden. 21. November

34 Danke.

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