Schulung Arztassistentinnen. Einführung in das e-card-system
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- Bernhard Glöckner
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1 Schulung Arztassistentinnen Einführung in das e-card-system
2 Entwicklungen Sperrgründe Durchschnittliche Anzahl aktiver Karten ca Karte verloren ca ,90 % Karte gestohlen ca ,55 % Pers.Daten geändert ca ,14 % Karte nicht erhalten ca ,45 % 2
3 3
4 Mögliche Behandlungsfälle Regelfall Zuweisung Überweisung Vorsorgeuntersuchung Mutter-Kind-Pass-Untersuchung Urlaub des Patienten Vertretung/Bereitschaftsfälle Vertretung Bereitschaft/Bereitschaft Vertretung Bereitschaft/Erste Hilfe 4
5 Vertretung / Bereitschaftsfälle Sie wählen den entsprechenden Betriebsfall Vertretung/Bereitschaft, wenn die Behandlung des Patienten durch den üblicherweise behandelnden Arzt wegen zwingender Hinderungsgründe nicht möglich ist. Diese Gründe sind durch den Patienten darzustellen. Diese Behandlungsfälle dürfen jedoch nicht unbegründet gewählt werden, wenn ein Behandlungsfall Regelfall, Überweisung oder ein anderer Betriebsfall aufgrund der leistungsrechtlichen Anspruchsprüfung nicht mehr möglich ist! 5
6 Mögliche Auswirkungen einer falschen Auswahl oder keiner Kontrolle In letzter Zeit ist es häufiger aufgefallen, dass Patienten verschiedene Ärzte der gleichen Fachrichtung im selben Quartal (oft mehrfach) konsultierten Spitzenreiter Patient in einem Quartal Inanspruchnahme von 19 verschiedenen AllgemeinmedizinerInnen An 41 Tagen wurden 56 Konsultationen verbucht 37 x Bereitschaftsdienst 12 x Nichterreichbarkeit Erstbehandlers 6 x Regelfall 1 x Erste Hilfe 6
7 7
8 8
9 Nach dem Stecken der e-card und Betätigen der [Weiter]- Schaltfläche werden die auf der e-card befindlichen Daten angezeigt: Geschlecht (Herr oder Frau) Titel (wenn vorhanden) Familienname Vorname Sozialversicherungsnummer Geburtsdatum 9
10 10
11 11
12 Rezeptgebührenbefreiung Im Jahr 2017 wurden bei ca Rezepten ein zweiter Arztstempel aufgebracht obwohl keine Gebührenbefreiung bestand. Dadurch wurden Packungen Heilmittel ohne Einhebung einer Rezeptgebühr abgegeben. Endgang an Rezeptgebühren ca ,00 12
13 13
14 Detailansicht der Zusatzinformationen anzeigen Nach erfolgreicher Speicherung der Erstkonsultation und Auswahl Button Zusatzinformation anzeigen, erhalten Sie einen der vier Hinweise: Bitte überprüfen Sie die Identität des Patienten Bitte überprüfen Sie die Identität des Patienten hohe Anzahl an Konsultationen in Fachgebiet XY Bitte überprüfen Sie die Identität des Patienten Medikamentenverordnungen Bitte überprüfen Sie die Identität des Patienten bestehende Kartendiebstahls- oder Verlustmeldung 14
15 15
16 20. April
17 Nacherfassen von Behandlungsfällen 17
18 18
19 Nach dem Stecken der e-card und Betätigen der [Weiter]- Schaltfläche werden die auf der e-card befindlichen Daten angezeigt: Geschlecht (Herr oder Frau) Titel (wenn vorhanden) Familienname Vorname Sozialversicherungsnummer Geburtsdatum 19
20 20
21 Behandlungsdatum Wählen Sie hier das Datum, an dem die Behandlung stattgefunden hat (ein "Nacherfassen in die Zukunft" ist nicht möglich). Nacherfassungsgrund Wählen Sie hier den Nacherfassungsgrund 21
22 Nacherfassungsgründe Hausbesuch Störung außerhalb der Ordination(szeit) z.b.: Konsultation eines Neugeborenen nach Vergabe einer SV-Nummer bis zum Ende der Nachbringfrist wegen nachträglicher Anspruchsermittlung z.b.: Konsultation konnte nicht erfasst werden, da der Patient ursprünglich keinen Krankenversicherungsanspruch im e-card-system eingetragen hatte 22
23 Inanspruchnahme von Vertragsfachärzten Ein Vertragsfacharzt kann vom Anspruchsberechtigten unmittelbar oder auf schriftliche Zuweisung in Anspruch genommen werden. Der Vertragsfacharzt soll Anspruchsberechtigte, die nach seinem Ermessen keiner dauernden fachärztlichen Behandlung bedürfen, einem Vertragsarzt für Allgemeinmedizin überweisen. Der Vertragsarzt hat Anspruchsberechtigte, die ihm für fachärztlichen Untersuchung zugewiesen werden, nach der Untersuchung wieder an den zuweisenden Arzte unter Bekanntgabe der Diagnose und eines Behandlungsvorschlages zurück zu überweisen. 23
24 Zuweisungen an Vertragspartner Falls vom Vertragsarzt die erforderlichen Untersuchungen bzw. Behandlungen der Anspruchsberechtigten nicht selbst durchgeführt werden können und auch keine entsprechenden Vorbefunde bekannt sind, hat der diese grundsätzlich zu einem Vertragsfacharzt zuzuweisen, der die Untersuchung/Behandlung durchführen kann. Auf dem Zuweisungsschein sind insbesondere die Verdachtsdiagnose und der Zweck der Zuweisung bzw. die gewünschte(n) Leistungen (ggf. Art und Anzahl) anzuführen. Alle relevanten Informationen sind der Zuweisung anzuschließen. Es bedarf aber immer einer vorherigen Untersuchung durch den zuweisenden Arzt. Die nachträgliche Ausstellung einer Zuweisung nach Inanspruchnahme des Facharztes ist unzulässig. 24
25 Fälle außerhalb des e-card Systems Seit 1. Juli 2004 hat jede in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, EWR- Staat oder der Schweiz anspruchsberechtigte Person das Recht eine aushilfsweise medizinische Sachleistung direkt bei einem Vertragspartner in Anspruch zu nehmen. Die auf Grund der Beschwerden des Patienten zu erbringende Sachleistung muss entsprechend der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer des Patienten medizinisch erforderlich sein. Der Patient muss einen gültigen Anspruchsnachweis vorlegen und darf nicht zum Zwecke einer Behandlung eingereist sein. 25
26 Als beim Leistungserbringer (also bei Ihnen) direkt vorzulegende Anspruchsnachweise gelten: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte (PEB). Eine leistungsrechtliche Prüfung kann nicht erfolgen, da der Patient in Österreich nicht gemeldet ist Ausnahme: Dauerbetreute 26
27 Eingaben in das System 27
28 Rezeptgebührenobergrenze 2 % des Jahresnettoeinkommen (ohne Sonderzahlungen und Einkommen Angehöriger) Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens möglich Rezeptgebühren der Angehörigen werden dem Versicherten zugerechnet Zuviel bezahlte Rezeptgebühren als Gutschrift ins nächste Jahr Datenschutz garantiert e-card als Schlüsselkarte Keine sonstigen Auswirkungen wie bei der Rezeptgebührenbefreiung (Wegfall von anderen Selbstbehalten usw.) 28
29 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 29
Schulung Arztassistentinnen. Einführung in das e-card-system
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