Schulung Arztassistentinnen. Einführung in das e-card-system

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schulung Arztassistentinnen. Einführung in das e-card-system"

Transkript

1 Schulung Arztassistentinnen Einführung in das e-card-system

2 Entwicklungen Sperrgründe Durchschnittliche Anzahl aktiver Karten ca Karte verloren ca ,90 % Karte gestohlen ca ,55 % Pers.Daten geändert ca ,14 % Karte nicht erhalten ca ,45 % 2

3 3

4 Mögliche Behandlungsfälle Regelfall Zuweisung Überweisung Vorsorgeuntersuchung Mutter-Kind-Pass-Untersuchung Urlaub des Patienten Vertretung/Bereitschaftsfälle Vertretung Bereitschaft/Bereitschaft Vertretung Bereitschaft/Erste Hilfe 4

5 Vertretung / Bereitschaftsfälle Sie wählen den entsprechenden Betriebsfall Vertretung/Bereitschaft, wenn die Behandlung des Patienten durch den üblicherweise behandelnden Arzt wegen zwingender Hinderungsgründe nicht möglich ist. Diese Gründe sind durch den Patienten darzustellen. Diese Behandlungsfälle dürfen jedoch nicht unbegründet gewählt werden, wenn ein Behandlungsfall Regelfall, Überweisung oder ein anderer Betriebsfall aufgrund der leistungsrechtlichen Anspruchsprüfung nicht mehr möglich ist! 5

6 Mögliche Auswirkungen einer falschen Auswahl oder keiner Kontrolle In letzter Zeit ist es häufiger aufgefallen, dass Patienten verschiedene Ärzte der gleichen Fachrichtung im selben Quartal (oft mehrfach) konsultierten Spitzenreiter Patient in einem Quartal Inanspruchnahme von 19 verschiedenen AllgemeinmedizinerInnen An 41 Tagen wurden 56 Konsultationen verbucht 37 x Bereitschaftsdienst 12 x Nichterreichbarkeit Erstbehandlers 6 x Regelfall 1 x Erste Hilfe 6

7 7

8 8

9 Nach dem Stecken der e-card und Betätigen der [Weiter]- Schaltfläche werden die auf der e-card befindlichen Daten angezeigt: Geschlecht (Herr oder Frau) Titel (wenn vorhanden) Familienname Vorname Sozialversicherungsnummer Geburtsdatum 9

10 10

11 11

12 Rezeptgebührenbefreiung Im Jahr 2017 wurden bei ca Rezepten ein zweiter Arztstempel aufgebracht obwohl keine Gebührenbefreiung bestand. Dadurch wurden Packungen Heilmittel ohne Einhebung einer Rezeptgebühr abgegeben. Endgang an Rezeptgebühren ca ,00 12

13 13

14 Detailansicht der Zusatzinformationen anzeigen Nach erfolgreicher Speicherung der Erstkonsultation und Auswahl Button Zusatzinformation anzeigen, erhalten Sie einen der vier Hinweise: Bitte überprüfen Sie die Identität des Patienten Bitte überprüfen Sie die Identität des Patienten hohe Anzahl an Konsultationen in Fachgebiet XY Bitte überprüfen Sie die Identität des Patienten Medikamentenverordnungen Bitte überprüfen Sie die Identität des Patienten bestehende Kartendiebstahls- oder Verlustmeldung 14

15 15

16 20. April

17 Nacherfassen von Behandlungsfällen 17

18 18

19 Nach dem Stecken der e-card und Betätigen der [Weiter]- Schaltfläche werden die auf der e-card befindlichen Daten angezeigt: Geschlecht (Herr oder Frau) Titel (wenn vorhanden) Familienname Vorname Sozialversicherungsnummer Geburtsdatum 19

20 20

21 Behandlungsdatum Wählen Sie hier das Datum, an dem die Behandlung stattgefunden hat (ein "Nacherfassen in die Zukunft" ist nicht möglich). Nacherfassungsgrund Wählen Sie hier den Nacherfassungsgrund 21

22 Nacherfassungsgründe Hausbesuch Störung außerhalb der Ordination(szeit) z.b.: Konsultation eines Neugeborenen nach Vergabe einer SV-Nummer bis zum Ende der Nachbringfrist wegen nachträglicher Anspruchsermittlung z.b.: Konsultation konnte nicht erfasst werden, da der Patient ursprünglich keinen Krankenversicherungsanspruch im e-card-system eingetragen hatte 22

23 Inanspruchnahme von Vertragsfachärzten Ein Vertragsfacharzt kann vom Anspruchsberechtigten unmittelbar oder auf schriftliche Zuweisung in Anspruch genommen werden. Der Vertragsfacharzt soll Anspruchsberechtigte, die nach seinem Ermessen keiner dauernden fachärztlichen Behandlung bedürfen, einem Vertragsarzt für Allgemeinmedizin überweisen. Der Vertragsarzt hat Anspruchsberechtigte, die ihm für fachärztlichen Untersuchung zugewiesen werden, nach der Untersuchung wieder an den zuweisenden Arzte unter Bekanntgabe der Diagnose und eines Behandlungsvorschlages zurück zu überweisen. 23

24 Zuweisungen an Vertragspartner Falls vom Vertragsarzt die erforderlichen Untersuchungen bzw. Behandlungen der Anspruchsberechtigten nicht selbst durchgeführt werden können und auch keine entsprechenden Vorbefunde bekannt sind, hat der diese grundsätzlich zu einem Vertragsfacharzt zuzuweisen, der die Untersuchung/Behandlung durchführen kann. Auf dem Zuweisungsschein sind insbesondere die Verdachtsdiagnose und der Zweck der Zuweisung bzw. die gewünschte(n) Leistungen (ggf. Art und Anzahl) anzuführen. Alle relevanten Informationen sind der Zuweisung anzuschließen. Es bedarf aber immer einer vorherigen Untersuchung durch den zuweisenden Arzt. Die nachträgliche Ausstellung einer Zuweisung nach Inanspruchnahme des Facharztes ist unzulässig. 24

25 Fälle außerhalb des e-card Systems Seit 1. Juli 2004 hat jede in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, EWR- Staat oder der Schweiz anspruchsberechtigte Person das Recht eine aushilfsweise medizinische Sachleistung direkt bei einem Vertragspartner in Anspruch zu nehmen. Die auf Grund der Beschwerden des Patienten zu erbringende Sachleistung muss entsprechend der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer des Patienten medizinisch erforderlich sein. Der Patient muss einen gültigen Anspruchsnachweis vorlegen und darf nicht zum Zwecke einer Behandlung eingereist sein. 25

26 Als beim Leistungserbringer (also bei Ihnen) direkt vorzulegende Anspruchsnachweise gelten: Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte (PEB). Eine leistungsrechtliche Prüfung kann nicht erfolgen, da der Patient in Österreich nicht gemeldet ist Ausnahme: Dauerbetreute 26

27 Eingaben in das System 27

28 Rezeptgebührenobergrenze 2 % des Jahresnettoeinkommen (ohne Sonderzahlungen und Einkommen Angehöriger) Antrag auf Neufestsetzung des Jahresnettoeinkommens möglich Rezeptgebühren der Angehörigen werden dem Versicherten zugerechnet Zuviel bezahlte Rezeptgebühren als Gutschrift ins nächste Jahr Datenschutz garantiert e-card als Schlüsselkarte Keine sonstigen Auswirkungen wie bei der Rezeptgebührenbefreiung (Wegfall von anderen Selbstbehalten usw.) 28

29 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 29

Schulung Arztassistentinnen. Einführung in das e-card-system

Schulung Arztassistentinnen. Einführung in das e-card-system Schulung Arztassistentinnen Einführung in das e-card-system Entwicklungen Sperrgründe Durchschnittliche Anzahl aktiver Karten ca. 8.300.000 Karte verloren ca. 156.200 1,90 % Karte gestohlen ca. 45.500

Mehr

Informationsblatt. Betrifft: Administration und Abrechnung von PatientInnen mit EKVK ( Europäischer Krankenversicherungskarte) mit der WGKK

Informationsblatt. Betrifft: Administration und Abrechnung von PatientInnen mit EKVK ( Europäischer Krankenversicherungskarte) mit der WGKK Informationsblatt Betrifft: Administration und Abrechnung von PatientInnen mit EKVK ( Europäischer Krankenversicherungskarte) mit der WGKK Allgemeines zur EKVK PatientInnen, die eine EKVK ( Europäische

Mehr

WICHTIGE HINWEISE ZUR E-CARD ABRECHNUNG. Stand: März 2017

WICHTIGE HINWEISE ZUR E-CARD ABRECHNUNG. Stand: März 2017 WICHTIGE HINWEISE ZUR E-CARD ABRECHNUNG Stand: März 2017 INHALT 1. Vorgehensweise bei Nicht- Vorlage der e-card / bei negativer Anspruchsprüfung ( 15 GV) 3 1.1 Grundsätzliche Vorgehensweise bei negativer

Mehr

WICHTIGE HINWEISE ZUR E-CARD ABRECHNUNG

WICHTIGE HINWEISE ZUR E-CARD ABRECHNUNG SGKK Abt. 15/AGR 151 Arztabrechnung Stand März 2017 WICHTIGE HINWEISE ZUR E-CARD ABRECHNUNG Wir ersuchen Sie um Beachtung der folgenden Punkte laut Gesamtvertrag ( 12 bis 15): Voraussetzung für die Honorierung

Mehr

EINE NEUE SOZIALLEISTUNG IN ÖSTERREICH

EINE NEUE SOZIALLEISTUNG IN ÖSTERREICH http:// www.hauptverband.at Nr. 42 20. Dezember 2007 Obergrenze für Rezeptgebühren EINE NEUE SOZIALLEISTUNG IN ÖSTERREICH Befreiung ab Erreichen der 2%-Nettoeinkommensgrenze Bestehende Befreiungen bleiben

Mehr

Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab

Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab Mag. Jürgen Radics: Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab 1.1.2008 1) Ausgangssituation Die österreichische Sozialversicherung hat im Jahr 2006 zirka 2,6 Milliarden Euro für Medikamente ausgegeben.

Mehr

Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen dem IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach der

Mehr

Urlaub auf Island. Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung

Urlaub auf Island. Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung Merkblatt über Leistungen der Krankenversicherung 1 Endlich Urlaub! Der Urlaub gehört zu den schönsten Wochen des Jahres und entsprechend groß ist die Freude darauf. Ihre Krankenkasse wünscht Ihnen, dass

Mehr

Merkblatt über die Krankenversicherung von Universitätsstudenten in Ungarn 1

Merkblatt über die Krankenversicherung von Universitätsstudenten in Ungarn 1 Merkblatt über die Krankenversicherung von Universitätsstudenten in Ungarn 1 Krankenversicherung von ungarischen Studenten Wenn die Eötvös Loránd Universität dem Gesetz über die nationale Universitätsbildung

Mehr

Vereinbarung. Präambel

Vereinbarung. Präambel Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Köln und dem AOK-Bundesverband, K. d. ö. R., Bonn, dem BKK-Bundesverband, K. d. ö. R., Essen, dem IKK-Bundesverband, K. d.

Mehr

Warum hat die Europäische Krankenversicherungskarte ein Ablaufdatum?

Warum hat die Europäische Krankenversicherungskarte ein Ablaufdatum? Im Auslandsurlaub krank - was tun? Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ermöglicht die Inanspruchnahme

Mehr

Die Daten erhalten wir entweder von Ihnen selbst oder von Dritten (z. B. von Dienstgebern, anderen Sozialversicherungen oder Behörden).

Die Daten erhalten wir entweder von Ihnen selbst oder von Dritten (z. B. von Dienstgebern, anderen Sozialversicherungen oder Behörden). Salzburger Gebietskrankenkasse 5021 Salzburg Postfach 2020 Engelbert-Weiß-Weg 10 Tel. (0662) 8889-0 Fax (0662) 8889-1111 www.sgkk.at Information Datenschutz für Versicherte Welche meiner Daten werden gespeichert?

Mehr

Anleitung "Schadennummer Service" (Version September 2011) 1. Benötigte Angaben für eine erfolgreiche Suche... 2

Anleitung Schadennummer Service (Version September 2011) 1. Benötigte Angaben für eine erfolgreiche Suche... 2 Anleitung "Schadennummer Service" (Version September 2011) suva 1. Benötigte Angaben für eine erfolgreiche Suche... 2 Kombination 1: Schaden Nummer + Geburtsdatum... 3 Kombination 2: Schaden Nummer + AHV

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Postfach Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Postfach Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten 1) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbstständig

Mehr

Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte

Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte November 2014 Ab 1. Januar gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (egk) Fallkonstellationen in der Praxis auf einen Blick Nachfolgend finden Sie einige Fallkonstellationen inklusive Lösungen,

Mehr

Ergänzungsvereinbarung

Ergänzungsvereinbarung Ergänzungsvereinbarung ZUM Vertrag über die ärztliche Betreuung der heilfürsorgeberechtigten Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes im Land Berlin vom 3. November 1983 sowie der Vertragsergänzung vom

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Unterwegs in Kroatien In die Ferien nach Kroatien Sie haben es sich verdient. Doch was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten sollten. Allgemeine

Mehr

Rezeptgebühr. Befreiung von der Rezeptgebühr

Rezeptgebühr. Befreiung von der Rezeptgebühr Rezeptgebühr Befreiung von der Rezeptgebühr Rezeptgebühr Beim Bezug eines Heilmittels ist vom Versicherten grundsätzlich eine Rezeptgebühr in Höhe von 5,70 pro Packung zu bezahlen. Diese wird der Kasse

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg - wird von der KV Hamburg ausgefüllt - Eintragung erfolgt ENR Ja Nein Antragsprüfung am MA Kürzel Eintragung am MA Kürzel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg

Mehr

Rezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden für Ergotherapie

Rezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden für Ergotherapie Rezeptabrechnung richtig vorbereiten Leitfaden für Ergotherapie Rezepte richtig prüfen Tipps für Ihre Abrechnung Absetzungen vermeiden Sie haben Fragen? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne: Tel. 07/6947-.

Mehr

Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung: Hautvorsorgevertrag

Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung: Hautvorsorgevertrag Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung: Hautvorsorgevertrag (Vertragskennzeichen 171022AE001) Die BARMER hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg

Mehr

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR VERTRAGSFREIEN ZEIT

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR VERTRAGSFREIEN ZEIT FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR VERTRAGSFREIEN ZEIT Betrifft die vertragsfreie Zeit ganz Österreich oder nur mein Bundesland? Es ist ganz Österreich davon betroffen, weil die SVA ein bundesweiter Krankenversicherungsträger

Mehr

Geldleistungsberechtigte Selbstzahler (Privatpatient), die dann von der SVA einen Kostenersatz gemäß Vergütungstarif erhalten.

Geldleistungsberechtigte Selbstzahler (Privatpatient), die dann von der SVA einen Kostenersatz gemäß Vergütungstarif erhalten. 192 Geldleistung Sachleistung in der GSVG-Krankenversicherung Infobroschüren der SVA der gewerblichen Wirtschaft Stand 1.1.2012; 78-108 GSVG idf SRÄG 2011 BGBl I 122/2011 vom 27.12.2011 Die von der SVA

Mehr

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR VERTRAGSFREIEN ZEIT

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR VERTRAGSFREIEN ZEIT FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR VERTRAGSFREIEN ZEIT Betrifft die vertragsfreie Zeit ganz Österreich oder nur mein Bundesland? Es ist ganz Österreich davon betroffen, weil die SVA ein bundesweiter Krankenversicherungsträger

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbstständig

Mehr

WS MED - Die Patientenverwaltung

WS MED - Die Patientenverwaltung WS MED - Die Patientenverwaltung Eine intuitiv zu bedienende und funktionelle Arztsoftware für niedergelassene Ärzte und Wahlärzte. Mit ecard Integration, Befund- und Dokumentenverwaltung, Labordatenübernahme,

Mehr

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg - wird von der KV Hamburg ausgefüllt - Eintragung erfolgt ENR Ja Nein Antragsprüfung am MA Kürzel Eintragung am MA Kürzel Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach 76 06 20 22056 Hamburg

Mehr

VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG VON PERSONEN, DIE IM AUSLAND KRANKENVERSICHERT SIND

VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG VON PERSONEN, DIE IM AUSLAND KRANKENVERSICHERT SIND VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG VON PERSONEN, DIE IM AUSLAND KRANKENVERSICHERT SIND HINWEISE UND ERLÄUTERUNGEN FÜR VERTRAGSÄRZTE UND MITARBEITER DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNGEN KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Mehr

Ist für Sie eine rechtliche Betreuung eingerichtet worden?

Ist für Sie eine rechtliche Betreuung eingerichtet worden? Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung Pfarrer-Krekeler-Straße 15 32549 Bad Oeynhausen (Volmerdingsen) Telefon (05734) 61-1211 Telefax (05734) 61-1212 medizin@wittekindshof.de Liebe

Mehr

Hinweise. zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind

Hinweise. zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind Hinweise zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind Stand: 01.01.2012 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Personen, die bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger

Mehr

Informationen in Leichter Sprache zum Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung

Informationen in Leichter Sprache zum Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung Informationen in Leichter Sprache zum Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung Wichtig: Haben Sie schon einen Bescheid über eine Schwerbehinderung? Dann müssen Sie den Antrag nur ausfüllen, wenn

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Unterwegs in Tschechien Europäische Union, 1995 2013 In die Ferien nach Tschechien Sie haben es sich verdient. Doch was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige Punkte,

Mehr

Fragen und Antworten für Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice (ebs) Zielgruppe ÄrztInnen und Gesundheitsinstitute

Fragen und Antworten für  Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice (ebs) Zielgruppe ÄrztInnen und Gesundheitsinstitute Fragen und Antworten für www.chipkarte.at Elektronisches Bewilligungs- und Antragsservice (ebs) Zielgruppe ÄrztInnen und Gesundheitsinstitute 1. Was ist ebs? Das elektronische Bewilligungs- und Antragsservice,

Mehr

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG MERKBLATT ÜBER DIE VERTRAGSÄRZTLICHE VERSORGUNG VON PERSONEN, DIE IM AUSLAND KRANKENVERSICHERT SIND FÜR VERTRAGSÄRZTE UND MITARBEITER DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNGEN KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Mehr

Thema: Im Ausland krankenversicherte Patienten Stand: Juli 2017

Thema: Im Ausland krankenversicherte Patienten Stand: Juli 2017 I. Herkunftsland: Europäische Union (EU), Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) oder Schweiz EU/EWR-Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,

Mehr

Gesundheitskarte. KKF-Verlag. Von der Versichertenzur. Sie eröffnet neue Möglichkeiten der Kommunikation und Sicherheit, auch beim Einsatz im Ausland.

Gesundheitskarte. KKF-Verlag. Von der Versichertenzur. Sie eröffnet neue Möglichkeiten der Kommunikation und Sicherheit, auch beim Einsatz im Ausland. Gesundheitskarte Von der Versichertenzur Gesundheitskarte Sie eröffnet neue Möglichkeiten der Kommunikation und Sicherheit, auch beim Einsatz im Ausland. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter,

Mehr

PNr. Sachverhalt Bewertung 1 ( 7 Abs. 10 HeilM- RL)

PNr. Sachverhalt Bewertung 1 ( 7 Abs. 10 HeilM- RL) 1 PNr. Sachverhalt Bewertung 1 ( 7 Abs. 10 HeilM- RL) 2 ( 8 Abs. 1 Heilm-RL) Verordnung innerhalb des Regelfalles. Anzahl der nach dem Heilmittelkatalog zulässigen Behandlungen je Verordnung überschritten

Mehr

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte vom 1. Juli 2004

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte vom 1. Juli 2004 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin einerseits und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, andererseits Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

2.60 Muster 60/E: Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Leistungen (Stand: )

2.60 Muster 60/E: Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Leistungen (Stand: ) 2.57 Muster 57/E unbesetzt 2.58 Muster 58/E: unbesetzt 2.59 Muster 59/E: unbesetzt 2.60 Muster 60/E: Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Leistungen (Stand: 7.2008) 2.60.1 Für

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Unterwegs in Lettland Europäische Union, 1995 2013 In die Ferien nach Lettland Sie haben es sich verdient. Doch was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige Punkte,

Mehr

Die Gesundheitskarte Schlüssel zum vernetzten Gesundheitswesen

Die Gesundheitskarte Schlüssel zum vernetzten Gesundheitswesen Die Gesundheitskarte Schlüssel zum vernetzten Gesundheitswesen Liebe Versicherte, lieber Versicherter, viele von Ihnen werden von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, in Krankenhäusern, von

Mehr

Wenn Sie sich für einen Wahlarzt entscheiden, erhalten Sie Kostenersatz für sich und Ihre mitversicherten

Wenn Sie sich für einen Wahlarzt entscheiden, erhalten Sie Kostenersatz für sich und Ihre mitversicherten Wahlärzte bzw. Wahleinrichtungen Freie Arztwahl ist ein Grundrecht eines jeden Patienten Wenn Sie sich für einen Wahlarzt entscheiden, erhalten Sie Kostenersatz für sich und Ihre mitversicherten Angehörigen,

Mehr

Die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte ist im Anhang 1 zu Anlage 4a Bundesmantelvertrag Ärzte geregelt.

Die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte ist im Anhang 1 zu Anlage 4a Bundesmantelvertrag Ärzte geregelt. Seite 1 Merkblatt zur Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) in der Arztpraxis Gesetzliche und vertragliche Regelungen Die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte ist im Anhang 1 zu

Mehr

Antrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ

Antrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.

Mehr

Hinweise. zur stationären/ambulanten Krankenhausbehandlung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind

Hinweise. zur stationären/ambulanten Krankenhausbehandlung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind Hinweise zur stationären/ambulanten Krankenhausbehandlung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind Stand: 01.10.2013 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, im Ausland gesetzlich Krankenversicherte

Mehr

Pressegespräch e-card: neuer Partner neues Design

Pressegespräch e-card: neuer Partner neues Design Pressegespräch e-card: neuer Partner neues Design Wien, 25. September 2014 Folie 2 e-card: neue Generation Neuer Produzent: Austria Card Gesamtumfang: 9,3 Millionen personalisierte e-cards mit Bürgerkartenfunktion

Mehr

Telefon privat: freiwillige Angabe privat:

Telefon privat: freiwillige Angabe  privat: Angaben zum Antragsteller: Name: Vorname: Personalnummer (bitte stets angeben): Eingangsstempel Geburtsdatum: Thüringer Landesfinanzdirektion Beihilfestelle Am Burgblick 23 07646 Stadtroda Antrag auf Beihilfe

Mehr

Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) Modul Überweisungssteuerung

Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) Modul Überweisungssteuerung Information 8.9. 1/6 [gültig ab 01.01.2016] Anlage 3 zum Versorgungsentwicklung zwischen und TK Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( zur Verbesserung medizinischen

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Im Ausland krankenversicherte Patienten Juli 2017 Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind Für die ärztliche

Mehr

CHECKLISTE FÜR DIE PRAXIS: SO FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG BEI PATIENTEN, DIE IM AUSLAND KRANKENVERSICHERT SIND ÜBERSICHT DIE REGELUNGEN IM DETAIL

CHECKLISTE FÜR DIE PRAXIS: SO FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG BEI PATIENTEN, DIE IM AUSLAND KRANKENVERSICHERT SIND ÜBERSICHT DIE REGELUNGEN IM DETAIL CHECKLISTE FÜR DIE PRAXIS: SO FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG BEI PATIENTEN, DIE IM AUSLAND KRANKENVERSICHERT SIND Für die ärztliche Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind und während

Mehr

Fahrt- und Transportkosten

Fahrt- und Transportkosten Fahrt- und Transportkosten Kostenübernahme durch die VGKK 27. April 2018 Havva Demirel-Husejnagic Unterscheidung Fahrtkosten Öffentliches Verkehrsmittel Transportkosten Privat KFZ Taxi Rettung Hubschrauber

Mehr

Präambel. Sprachliche Gleichbehandlung

Präambel. Sprachliche Gleichbehandlung Gebührenfrei gemäß 109, 110 ASVG Gesamtvertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Umsetzung der mit der Bundeskurie niedergelassener Ärzte der Österreichischen Ärztekammer abgeschlossenen gesamtvertraglichen

Mehr

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen. Europa-Allee Frankfurt

Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen. Europa-Allee Frankfurt KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Substitutionsgestützte Behandlung

Mehr

in der Fassung vom 01. April 2014 in der Fassung vom 01. April 2013 LKK Checkliste / vdek Checkliste Verband

in der Fassung vom 01. April 2014 in der Fassung vom 01. April 2013 LKK Checkliste / vdek Checkliste Verband LKK Checkliste in der Fassung vom 01. April 2014 vdek Checkliste in der Fassung vom 01. April 2013 Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie unbedingt die Ergänzenden Hinweise am Ende dieser Checkliste, denn

Mehr

Benutzerhandbuch für das. Service Präoperative Befundung bei elektiver Operation (PROP)

Benutzerhandbuch für das. Service Präoperative Befundung bei elektiver Operation (PROP) Benutzerhandbuch für das Service Präoperative Befundung bei elektiver Operation (PROP) Version Rel 17b Gültig ab: November 2017 Ist vom Techniker des GIN Zugangs-Providers auszufüllen: Adresse der GINA:

Mehr

Technische Anpassungen des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Übereinkommens im Bereich der Krankenversicherung auf den 1.

Technische Anpassungen des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Übereinkommens im Bereich der Krankenversicherung auf den 1. B Bundesamt für Gesundheit Office fédéral de la santé publique Ufficio federale della sanità pubblica Uffizi federal da sanadad publica 3003 Bern, den 24. Mai 2004 Abteilung Aufsicht KV Kreisschreiben

Mehr

Mehr Lebensqualität, weniger Schmerzen

Mehr Lebensqualität, weniger Schmerzen Mehr Lebensqualität, weniger Schmerzen Nutzen und Wirksamkeit orthopädischer Einlagen Repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag von eurocom e. V. Das finden Patienten: Hohe

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an kann sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) als

Mehr

BKK DACHVERBAND. Anforderungen an gute Versorgung aus betrieblicher Sicht

BKK DACHVERBAND. Anforderungen an gute Versorgung aus betrieblicher Sicht BKK DACHVERBAND Anforderungen an gute Versorgung aus betrieblicher Sicht Herausforderung für Betriebe Zunahme von chronischen und Langzeit-Erkrankungen Zunahme psychischer Erkrankungen bzw. von psychischen

Mehr

Merkblatt. über die vertragszahnärztliche Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind

Merkblatt. über die vertragszahnärztliche Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind Merkblatt über die vertragszahnärztliche Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind für Mitarbeiter der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Köln

Mehr

Checkliste Rezeptannahme

Checkliste Rezeptannahme Checkliste Rezeptannahme Krankenkasse Versichertenkarte Patient fragen, ob noch Mitglied dieser Kasse Sozialamt: meistens erst Kostenzusage / Genehmigung einholen (als Kostenträger äußerst Selten) Gebührenfrei

Mehr

Z U S A T Z V E R E I N B A R U N G

Z U S A T Z V E R E I N B A R U N G Gebührenfrei gemäß 110 ASVG Z U S A T Z V E R E I N B A R U N G zum Gesamtvertrag vom 9. März 2005 über die Bereitstellung der Vorsorgeuntersuchungen abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Steiermark

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB genannt) und der Techniker Krankenkasse

Mehr

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte. Name und Abteilung des Belegkrankenhauses

Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte. Name und Abteilung des Belegkrankenhauses Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung von am Krankenhaus angestellten Ärzten als Sicherstellungsassistenten wegen

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren Folgendes: Artikel

Mehr

Mein persönliches Abrechnungshaus. Leitfaden Verordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten

Mein persönliches Abrechnungshaus. Leitfaden Verordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten Mein persönliches Abrechnungshaus Leitfaden Verordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten Die Rechnungsprüfungen der Kostenträger sind sehr dynamisch und ändern sich stetig. Dieser Wegweiser unterstützt

Mehr

Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt gemäß 95 SGB V

Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt gemäß 95 SGB V Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet. Name des

Mehr

emgina e-card Service Datainterface für das Gesundheits-Informations-Netz (GIN)

emgina e-card Service Datainterface für das Gesundheits-Informations-Netz (GIN) Whitepaper emgina e-card Service Datainterface für das Gesundheits-Informations-Netz (GIN) Inhalt 1. Allgemein... 2 1.1. Überblick... 2 2. Anwendungsbeispiel... 2 2.1. Personenkontenvorlage... 2 2.2. Batcherfassen

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an wird auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte die Europäische Krankenversicherungskarte

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS März 2013 Checkliste für die Praxis: S funktiniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind Für die ärztliche Behandlung vn Patienten, die im Ausland

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Unterwegs in Deutschland Europäische Union, 1995 2013 In die Ferien nach Deutschland Sie haben es sich verdient. Doch was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige Punkte,

Mehr

2.08 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (hkk)

2.08 Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V (hkk) Vereinbarung über die Erbringung und Vergütung ergänzender Leistungen zur Rehabilitation durch Maßnahmen nach 43 SGB V zwischen der Handelskrankenkasse Bremen (hkk) und der der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

CURTIUS KLINIK Psychosomatische Medizin

CURTIUS KLINIK Psychosomatische Medizin Angaben zur Person: Name: Vorname: PLZ, Wohnort: Kreis: Bundesland: Geburtsdatum: Telefon privat: Telefon dienstlich: E-Mailadresse: Geschlecht: weiblich männlich Geburtsname: Geburtsort: Telefon mobil:

Mehr

CURTIUS KLINIK Psychosomatische Medizin

CURTIUS KLINIK Psychosomatische Medizin Anrede: Name: PLZ, Wohnort: Geburtsdatum: Telefon privat: Telefon dienstlich: E-Mailadresse: Titel: Vorname: Bundesland: Geschlecht: weiblich männlich unbestimmt Geburtsname: Geburtsort: Telefon mobil:

Mehr

Kreisverwaltung. Aufbau und System der sozialen Sicherung im Landkreis Leer. Gesa Frerichs

Kreisverwaltung. Aufbau und System der sozialen Sicherung im Landkreis Leer. Gesa Frerichs Aufbau und System der sozialen Sicherung im Landkreis Leer Gesa Frerichs Der Landkreis Leer 2 Krankenhilfe Für Empfänger laufender Leistungen nach 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 3 Ärztliche Versorgung

Mehr

Erklärung des Antragsformulars

Erklärung des Antragsformulars Erklärung des Antragsformulars Blaue Karte EU Die Behörde hat diese Erklärung absichtlich in einer einfachen Sprache geschrieben. In der Erklärung stehen immer nur die Wörter für Männer. Es sind aber immer

Mehr

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN Liebe Patientin, lieber Patient! Sie haben sich für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden. In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen

Mehr

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Spezialisierte geriatrische Diagnostik Antrag auf Genehmigung zur Ausführung

Mehr

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen Unterwegs in der Slowakei Europäische Union, 1995 2013 In die Ferien in die Slowakei Sie haben es sich verdient. Doch was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige Punkte,

Mehr

V e r e i n b a r u n g

V e r e i n b a r u n g V e r e i n b a r u n g über ärztliche Informationen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und

Mehr

Start der elektronischen Gesundheitskarte: Was bleibt? - Was ist neu? Rainer Höfer Abteilungsleiter IT-Systemfragen

Start der elektronischen Gesundheitskarte: Was bleibt? - Was ist neu? Rainer Höfer Abteilungsleiter IT-Systemfragen Start der elektronischen Gesundheitskarte: Was bleibt? - Was ist neu? Rainer Höfer Abteilungsleiter IT-Systemfragen Agenda 1. Start der bundesweiten Ausgabe der egk 2. Herausforderungen bei der Einführung

Mehr

Versorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng).

Versorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng). Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit einer chronischen Die BARMER GEK hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Mehr

Kurzbeschreibung PRÄOPERATIVE Diagnostik (PRÄOP bzw. PROP)

Kurzbeschreibung PRÄOPERATIVE Diagnostik (PRÄOP bzw. PROP) Kurzbeschreibung PRÄOPERATIVE Diagnostik (PRÄOP bzw. PROP) Detailbeschreibung siehe Benutzerhandbuch für das Service Präoperative Befundung bei elektiver Operation (PROP). Siehe Internetseite des Österreichischen

Mehr

35. Gesamtverträge und Honorarordnungen

35. Gesamtverträge und Honorarordnungen 35. Gesamtverträge und Honorarordnungen Die Gesamtverträge samt Zusatzvereinbarungen und Honorarordnungen für alle Kassen (VGKK, SVA, BVA, VAEB) können von der Homepage der Ärztekammer für Vorarlberg http://www.arztinvorarlberg.at/aek/dist/content-326.html

Mehr

BARMER Stand September 2018 Seite 1 von 5 Vertragskennzeichen AE007

BARMER Stand September 2018 Seite 1 von 5 Vertragskennzeichen AE007 Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung des telemedizinischen Expertenkonsils zur Verbesserung der Versorgung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen und Erkrankungen des

Mehr

über die Handhabung der e-card der österreichischen Sozialversicherung in den Ordinationen niedergelassener Ärzte abgeschlossen zwischen der

über die Handhabung der e-card der österreichischen Sozialversicherung in den Ordinationen niedergelassener Ärzte abgeschlossen zwischen der Gebührenfrei gemäß 110 Abs. 1 Ziffer 2 lit. a ASVG G E S A M T V E R T R A G L I C H E V E R E I N B A R U N G über die Handhabung der e-card der österreichischen Sozialversicherung in den Ordinationen

Mehr

CHECKLISTE FÜR DIE PRAXIS: SO FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG BEI PATIENTEN, DIE IM AUSLAND KRANKENVERSICHERT SIND ÜBERSICHT DIE RELEGUNGEN IM DETAIL

CHECKLISTE FÜR DIE PRAXIS: SO FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG BEI PATIENTEN, DIE IM AUSLAND KRANKENVERSICHERT SIND ÜBERSICHT DIE RELEGUNGEN IM DETAIL CHECKLISTE FÜR DIE PRAXIS: SO FUNKTIONIERT DIE ABRECHNUNG BEI PATIENTEN, DIE IM AUSLAND KRANKENVERSICHERT SIND Für die ärztliche Behandlung von Patienten, die im Ausland krankenversichert sind und während

Mehr

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin und der AOK-Bundesverband, K.d. ö. R., Bonn, der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, K. d. ö. R., Essen, der IKK-Bundesverband, K. d. ö.

Mehr

Primärversorgung. Neue Primärversorgung. 1. Womit Patienten unzufrieden sind: Deshalb die Neue Primärversorgung. Kurze Ordinationsöffnungszeiten

Primärversorgung. Neue Primärversorgung. 1. Womit Patienten unzufrieden sind: Deshalb die Neue Primärversorgung. Kurze Ordinationsöffnungszeiten Neue 1. Womit Patienten unzufrieden sind: Kurze Ordinationsöffnungszeiten Lange Wartezeiten beim Arzt GESCHLOSSEN Wenig Zeit für das ärztliche Gespräch Unkoordinierte Behandlungen und lange Wege für Überweisungen

Mehr

EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung

EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung Kassenärztliche Bundesvereinigung Was sind Grundpauschalen, was sind Versichertenpauschalen? Seite 2 Seite 3 Festlegung

Mehr

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV 1. Allgemeine Angaben Antragsteller

Mehr

Ihre Geld-zurück-Prämie! Der Beitragsrückzahlungstarif Ihrer KKH

Ihre Geld-zurück-Prämie! Der Beitragsrückzahlungstarif Ihrer KKH Ihre Geld-zurück-Prämie! Der Beitragsrückzahlungstarif Ihrer KKH Beitragsrückzahlungstarif: So einfach gibt es Geld zurück Wenn Sie gesund leben, können Sie von der Beitragsrückzahlung profitieren und

Mehr

3. Nachtrag zum. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg (KVSA),

3. Nachtrag zum. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg (KVSA), 3. Nachtrag zum Vertrag über die Erbringung stationsersetzender gefäßchirurgischer Operationen in dem Medizinischen Versorgungszentrum Herderstraße nach 140 a ff. SGB V vom 1. März 2006 zwischen der Kassenärztlichen

Mehr