Geldleistungsberechtigte Selbstzahler (Privatpatient), die dann von der SVA einen Kostenersatz gemäß Vergütungstarif erhalten.
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- Götz Reinhold Amsel
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1 192 Geldleistung Sachleistung in der GSVG-Krankenversicherung Infobroschüren der SVA der gewerblichen Wirtschaft Stand ; GSVG idf SRÄG 2011 BGBl I 122/2011 vom Die von der SVA der gewerblichen Wirtschaft (SVA) erbrachten Leistungen der Krankenversicherung unterteilen sich in zwei Gruppen von Leistungsberechtigten 1. Geldleistungsberechtigte (Beitragsgrundlage für 2012 über ,99) 2. Sachleistungsberechtigte (Beitragsgrundlage bis zur Sachleistungsgrenze ,99 Wert 2012) Sie unterscheiden sich vor allem bei vier Leistungskategorien Ärztliche Hilfe Spitalbehandlung auf Sonderklasse Zahnbehandlung und Zahnersatz Medikamentenbezug In diesen Bereichen sind Geldleistungsberechtigte Selbstzahler (Privatpatient), die dann von der SVA einen Kostenersatz gemäß Vergütungstarif erhalten. Sachleistungsberechtigte zahlen vorerst nichts, verwenden ihre e-card, dann werden ihnen 20 % Kostenanteil vorgeschrieben bzw von der Pension einbehalten. Es ist auch durchaus möglich, wahlweise zwischen beiden Gruppen zu wechseln: 1. Von Sach- in volle Geldleistung kostet ,37 pro Monat 2. Von Sach- in Sonderklassegeldleistung kostet ,31 pro Monat 3. Aus voller Geld- in Sonderklassegeldleistung, für alle anderen Leistungsarten aber in Sachleistung kostet ,- pro Monat Bei dieser Option ist es auch möglich, ein Ruhen für Zeiten der Sachleistungsberechtigung und ein Wiederaufleben bei Geldleistungsberechtigung zu vereinbaren.
2 193 Voraussetzungen Ärztliche Hilfe ausschließlich nach dem GSVG krankenversicherte Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter oder Neuer Selbständige, deren Einkommensteuerbescheid 2009 versicherungspflichtige Beträge über der Sachleistungsgrenze von ,99 ausweist. Gewerbepensionisten die eine GSVG-versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben, deren Einkommen in Summe aus Erwerbseinkünften und einer Pension über der Sachleistungsgrenze von ,99 liegt. Versicherte oder Pensionisten die die Option volle Geldleistungsberechtigung oder die Option Sonderklasse-Geldleistungsberechtigung gewählt haben. Im zweiten Fall sind Sie nur hinsichtlich der Spitalpflege in der Sonderklasse geldleistungsberechtigt. Geldleistungsberechtigte können Ärzte nur als Privatpatient in Anspruch nehmen. Sie haben freie Arztwahl und können daher jeden frei praktizierenden Arzt konsultieren. Geldleistungsberechtigte müssen die Arztrechnungen zunächst selbst zahlen. Nach Vorlage der bezahlten Honorarnote bekommen sie einen Kostenersatz. Der Kostenersatz erfolgt nach einem Vergütungstarif. Es werden jedoch höchstens 80 % der tatsächlichen Kosten vergüten. Versicherte die in den ersten drei Jahren Ihrer Berufsausübung stehen ( Neuzugänge ) GSVG-krankenversicherte Gewerbetreibende, Gewerbegesellschafter oder Neuer Selbständige, falls Ihr Einkommenssteuerbescheid 2009 versicherungspflichtige Beträge unter der Sachleistungsgrenze von ,99 ausweist, oder sie im Jahr 2009 keine Einkommensteuer veranlagt haben. Gewerbepensionisten Versicherte oder Pensionisten mit mehrfachem Krankenversicherungsschutz Ärztliche Hilfe können Sachleistungsberechtigte bei allen Vertragsärzten der SVA bei Vorlage der e-card zunächst kostenlos beanspruchen. Den Selbstbehalt von 20 % (oder 10 % bei Teilnahme an einem Gesundheitscheck und Erreichung der Gesundheitsziele bzw. Teilnahme an Disease Management- Diabetes Typ 2 -Projekten) wird ihnen erst nach Abrechnung des Arztes vorgeschrieben. Auch Sachleistungsberechtigte sind nicht gezwungen, zu einem Vertragsarzt zu gehen. Wenn sie sich als Privatpatient behandeln lassen, dann können sie die Rechnung ihrer zuständigen Landesstelle zur Vergütung einsenden. Die SVA leistet einen Kostenersatz in der Höhe des Betrages, der für einen Vertragsarzt vorgesehen ist. Spitalbehandlung auf der allgemeinen Gebührenklasse Für Geldleistungsberechtigte und ihre Angehörigen und für Sachleistungsberechtigte und ihre Angehörigen ist die Behandlung auf der allgemeinen Gebührenklasse eines Krankenhauses abgesehen vom täglichen Spitalskostenbeitrag (rund 10,- für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) kostenlos.
3 194 Spitalbehandlung auf der Sonderklasse Wenn sich Geldleistungsberechtigte für die Sonderklasse eines Spitals entscheiden, werden sie ebenfalls als Privatpatient behandelt. Nach Vorlage der bezahlten Krankenhausrechnung erhalten sie einen Kostenersatz für die Anstaltsgebühr sowie eine Pauschalvergütung für anfallende Sondergebühren und gegebenenfalls einen Operationskostenersatz. Kein Ersatz von Sondergebühren, wie Operationskosten, Arzneikosten, Heilmittel. Ausnahme Aufzahlung auf Sonderklasse-Geldleistung wurde beantragt ( ,31 pro Monat) Spitalsambulanz Sowohl Geld- als auch Sachleistungsberechtigte können die Leistungen bargeldlos in Anspruch nehmen, es wird ein Selbstbehalt von (2012) 20,12 pro Quartal und Krankenanstalt vorgeschrieben. Medikamente Geldleistungsberechtigte erhalten Ihre Medikamente stets auf Privatrezept verordnet. In der Apotheke müssen sie das Medikament daher zunächst selbst bezahlen. Nachdem sie Ihre beglichene Apothekenrechnung bei der SVA vorgelegt haben, bekommen sie 80 % der Kosten minus 5,15 Euro Rezeptgebühr pro verordnete Packung rückerstattet. Seit April 2003 besteht auch die Möglichkeit, ein Privatrezept wie ein Kassenrezept in der Apotheke einzulösen. Dann müssen lediglich die 5,15 Rezeptgebühr bezahlt werden. Sachleistungsberechtigte können die Medikamente gegen eine Rezeptgebühr von 5,15 pro Verschreibung in der Apotheke beziehen. Die Medikamente müssen von einem Vertragsarzt auf einem SVA-Rezept verordnet werden. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen der SVA und der Apotheke. Außer der Rezeptgebühr fallen keine Kosten an. Für Kassenrezepte gelten die Richtlinien über die ökonomische Verschreibweise, das heißt: Für bestimmte Medikamente ist eine Chefarztgenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung muss der Arzt einholen, der das Medikament verschreibt. Auf einem Rezept werden pro Medikament nur zwei Kleinpackungen oder eine Großpackung verschrieben. Ein Medikament kann mit demselben Rezept nur einmal bezogen werden.
4 195 Zahnbehandlung, Zahnersatz Geldleistungsberechtigte gelten beim Zahnarzt oder Dentisten als Privatpatient. Nachdem sie die Honorarnote bezahlen, haben sie Anspruch auf eine Vergütung nach Tarif. Chirurgische und konservierende Zahnbehandlungen können Sachleistungsberechtigte direkt mit Ihrer e-card beanspruchen. Voraussetzung für den Zahnersatz ist ein Antrag des Zahnarztes auf der Vorderseite des Ersatz-Patientenscheines. Diesen Beleg muss man der zuständigen SVA-Landesstelle vor Beginn der Zahnersatzarbeiten vorlegen. Die Landesstelle bestätigt dann auf dem Ersatz-Patientenschein die Anspruchsberechtigung. Der Selbstbehalt von 20 % (oder 10 % bei Teilnahme an einem Gesundheitscheck und Erreichung der Gesundheitsziele bzw. Teilnahme an Disease Management-Diabetes Typ 2 -Projekten) wird erst nach der Abrechnung des behandelnden Arztes vorgeschrieben. Für die folgenden Leistungen muss man 50 % zuzahlen: Metallgerüstprothesen, Verblend-, Metall-, Keramikkronen und Vollmetallkronen sowie bei kieferorthopädischen Behandlungen. Heilmittel und Behelfe Alle GSVG-Versicherten haben Anspruch auf Heilbehelfe und Hilfsmittel wie zb Schuheinlagen oder Kompressionsstrümpfe. Sie können diese als Sachleistung bei den Vertragspartnern der SVA beziehen. Voraussetzung für den Bezug ist eine ärztliche Verordnung. Der Selbstbehalt wird nachträglich vorgeschrieben. Die SVA schreibt einen Selbstbehalt von 20 % vor, mindestens jedoch 28,20. Brillen und Kontaktlinsen Bei Brillen und Kontaktlinsen gibt es seit Jänner 2012 einen Mindestselbstbehalt von 84,60. Bei gleichbleibender Sehstörung hat man frühestens nach drei Jahren einen neuerlichen Anspruch. Die Kosten für Gleitsicht- und Trifokalgläser werden nicht übernommen. Transportkosten Die SVA übernimmt die Kosten der Fahrt mit einem Krankenwagen (unter Umständen kommt auch ein Mietwagen in Frage, sofern das Unternehmen einen Vertrag mit der SVA hat.) zum nächstgelegenen Krankenhaus. Das Gleiche gilt für den Heimtransport. Voraussetzung für die Kostenübernahme: Eine ärztliche Bestätigung, dass der körperliche Zustand den Transport notwendig macht. Für Spitaltransporte und Transporte zu ambulanten Untersuchungen beträgt der Selbstbehalt 20 %. Mutter-Kind-Pass Untersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind für alle GSVG-versicherten Frauen kostenlos. Die Vorsorgeuntersuchung, früher Gesundenuntersuchung genannt, können alle Versicherten ab dem 18. Geburtstag kostenlos in Anspruch nehmen.
5 196 Zusammenfassung Wesentlich sind eigentlich nur zwei Kriterien: Der Geldleistungsberechtigte ist Privatpatient mit allem was in einer klassenlosen Medizin damit verbunden ist. Die Vergütungssätze ( scheinen jedoch überaus bescheiden zu sein; sie dürfen maximal 80 % der tatsächlichen Kosten betragen. Bei stationärer Behandlung in Krankenanstalten bekommt der Geldleistungsberechtigte einen Teil der vorerst zu bezahlenden Sonderkosten ersetzt. zb Operation Gruppe II einfache Krampfadern Operateur 89,46 Assistenz 19,89 Anästhesie ab 6,63 Auch dieser Kostenersatz erscheint nicht überragend. Letztlich bleibt zu überdenken, inwieweit die Prämien für private Krankenzusatzversicherungen davon abhängen, ob Geld- oder Sachleistungsberechtigung gem GSVG vorliegt.
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