Teil 6. Steuern und internationale Unternehmenstätigkeit. Inhalt:
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- Hilko Pfaff
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1 Teil 6 Steuern und internationale Unternehmenstätigkeit Inhalt: 1 Grundproblematik der Internationalen Unternehmensbesteuerung Rechtliche und wirtschaftliche Doppelbesteuerung Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung der Doppelbesteuerung Steuerliche Standortfaktoren und Steuerarbitragen Bemessungsgrundlagen und Steuersätze Steuerliche Fördermaßnahmen im Besonderen... 5 Frischmuth Seite 1
2 Präambel Die Besteuerung der internationalen Unternehmenstätigkeit ist auf die Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte ausgerichtet. Sie ist wegen ihres grenzüberschreitenden Charakters eine komplexe Materie, die notwendigerweise und im Allgemeinen drei Regelungskomplexe umfasst: 1. das nationale Steuerrecht (z. B. Gewinnbesteuerung im Land A), 2. das ausländische Steuerrecht (z. B. Gewinnbesteuerung im Land B) sowie 3. das zwischenstaatliche Steuerrecht (z. B. Doppelbesteuerungsabkommen) 1 Grundproblematik der Internationalen Unternehmensbesteuerung 1.1 Rechtliche und wirtschaftliche Doppelbesteuerung Bei der Internationalen Unternehmenstätigkeit kommt es regelmäßig zu Doppelbesteuerungen, die ihre Ursache darin haben, dass ein inländisches Unternehmen (z. B. eine deutsche Kapitalgesellschaft) mit seinen weltweiten Einkünften (z. B. Einkünfte der Niederlassung in Österreich) sowohl im Inland- als auch im Ausland steuerpflichtig ist, weil im Inland (z. B. in Deutschland) die unbeschränkte Steuerpflicht (das Welteinkommen inklusive z. B. österreichischer Niederlassungseinkünfte) und im Ausland die beschränkte Steuerpflicht nebeneinander bestehen. Deutschland Österreich Deutsche Kapitalgesellschaft Subjektive Zuordnung (Welteinkommen) Niederlassung der dt. Kapitalgesellschaft Gewinn Objektive Zuordnung Doppelbesteuerung des Gewinns aufgrund subjektiver und objektiver Steuerpflicht Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung? Abbildung 1: Doppelbesteuerung und ihre Ursachen 1.2 Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung der Doppelbesteuerung Obige Doppelbesteuerungskonstellation ist bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit typisch unabhängig davon, ob sich der inländische Steuerpflichtige (hier: KapG) in der Form einer Niederlassung (sog. Betriebsstätte) oder einer Tochterkapitalgesellschaft im Ausland betätigt. Zu beachten ist lediglich, dass es sich bei der Handlungsalternative Tochtergesellschaft um ein weiteres Steuersubjekt (im Ausland) handelt und der erzielte Gewinn ein Gewinn der ausländischen Tochtergesellschaft (hier: österreichische Tochtergesellschaft), der im Ausland demnach subjektiv und objektiv steuerpflichtig ist. Allerdings treten auch bei der Rückführung dieser ausländischen Gewinne der Tochtergesellschaft an die inländische Kapitalgesellschaft ein, weil die entsprechenden Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft Frischmuth Seite 2
3 an die Kapitalgesellschaft im Inland und ggf. nochmals im Ausland (= kapitalertrags- oder Quellensteuer) steuerpflichtig sind. Diese rechtlichen Doppelbelastungen (= doppelte Steuerbelastung eines identischen Steuersubjekt) und wirtschaftlichen Doppelbelastungen (= doppelte Steuerbelastung über zwei unterschiedliche Steuersubjekte hinweg) bedürfen insoweit Methoden der Vermeidung und Verminderung der Doppelbelastung. Diese sind wie folgt Doppelbesteuerung Rechtliche Doppelbesteuerung Ein Einkommen (Steuerobjekt) eines Steuersubjekts wird im In- und Ausland belastet Wirtschaftliche Doppelbesteuerung Ein Einkommen (Steuerobjekt) wird über zwei oder mehrere Steuersubjekte im Inund Ausland belastet Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Freistellungsmethode Anrechnungsmethode Abzugsmethode wird im Inland freigestellt und demnach ausschließlich im Inland besteuert wird im Inland und Ausland besteuert, wobei die ausländische auf die inländische Steuerlast angerechnet wird. Direkte und indirekte Anrechnung Unbeschränkte und beschränkte Anrechnung wird im Inland und Ausland besteuert, wobei bei der Ermittlung der inländische Steuerlast die ausländische Steuer als Betriebsausgabe abgezogen werden kann Unilaterale Maßnahmen Die o. g. Maßnahmen sind in den nationalen Steuergsetzen umgesetzt, z. B. 34c EStG 8b Abs. 1 KStG Bilaterale Maßnahmen Die o. g. Maßnahmen sind in Doppelbesteuerungsabkommen umgsetzt, die als völkerrechtliche Verträge nationalen Steuergesetzen vorgehen über 100 existierende DBAs Abbildung 2: Doppelbesteuerung und Maßnahmen ihrer Vermeidung und Minderung Frischmuth Seite 3
4 2 Steuerliche Standortfaktoren und Steuerarbitragen 2.1 Bemessungsgrundlagen und Steuersätze Staat Steuersatz ( ) in %, gerundet Austria 25,0 % nein Zusätzliche signifikante Steuer- (z. B. Tax Holidays, Steuersatzreduzierungen) Belgium 34,0 % Rulings über BMG bei Service and Distribution Centers Czech Rep. 20,0 % diverse investitionsfördernde Steuer- Denmark 25,0 % nein Finland 26,0 % nein France 33,3 % nein Germany 29,0 % nein Greece 25,0 % nein Hungary 20,0 % diverse investitionsfördernde Steuer- Ireland 12,5 % diverse lokale, branchenbezogene Steuer- Italy 31,4 % nein Latvia 15,0 % diverse investitionsfördernde Steuer- Lithuana 15,0 % diverse lokale, branchenbezogene Steuer- Luxembourg 22,0 % diverse investitionsfördernde Steuer- Netherlands 25,5 % diverse branchenbezogene Steuer- Norway 28,0 % nein Poland 19,0 % diverse investitionsfördernde Steuer- Portugal 25,0 % nein Romania 16,0 % diverse lokale, branchenbezogene Steuer- Russia 24,0 % diverse lokale, branchenbezogene Steuer- Slov. Republic 19,0 % Diverse investitionsfördernde Steuer- Slovenia 21,0 % Diverse investitionsfördernde Steuer- Spain 30,0 % nein Sweden 26,3 % nein Switzerland 22,0 % diverse regionale, investitonsfördernde Steuerincentives United Kingdom 28,0 % nein Frischmuth Seite 4
5 2.2 Steuerliche Fördermaßnahmen im Besonderen Vgl. PDF-Datei Frischmuth Seite 5
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