Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten.

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1 Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten. Dr. Thomas Scheipers Partner Deloitte München Einleitung 1.1 Ausgangssituation Inländisches Unternehmen Kapital Deutschland Ausland Ausländische Unternehmenseinheit 2

2 1. Einleitung 1.2 Einflussfaktoren der Besteuerung Rechtsform der inländischen Unternehmenseinheit Rechtsform der ausländischen Unternehmenseinheit Standort (Staat) der ausländischen Unternehmenseinheit Art der Auslandsfinanzierung Art der inländischen Refinanzierung 3 2. Steuerliche Rahmenbedingungen 2.1 Grundfälle - Überblick Ausländische Unternehmenseinheit Kapitalgesellschaft Betriebsstätte Art des Kapitals Eigenkapital (EK) Fremdkapital () Eigenkapital (EK) Fremdkapital () 4

3 2. Steuerliche Rahmenbedingungen 2.1 Grundfälle - EK-Finanzierung ausländischer KapG Struktur EK Kapitalhingabe steuerfrei grds. steuerfrei Kapitalvergütung (Dividende) Refinanzierungskosten 95% steuerfrei grds. steuerlich abziehbar nicht abziehbar evtl. Quellensteuer nicht abziehbar 5 2. Steuerliche Rahmenbedingungen 2.1 Grundfälle - -Finanzierung ausländischer KapG Struktur Kapitalhingabe steuerfrei steuerfrei Kapitalvergütung (Zins) Refinanzierungskosten steuerpflichtig grds. steuerlich abziehbar grds. steuerlich abziehbar evtl. Quellensteuer nicht abziehbar 6

4 2. Steuerliche Rahmenbedingungen 2.1 Grundfälle - EK-Finanzierung ausländischer Betriebsstätten Struktur EK For-BS For-BS Kapitalhingabe grds. nicht relevant grds. nicht relevant Kapitalvergütung grds. steuerfrei grds. steuerpflichtig grds. keine Quellensteuer Refinanzierungskosten nicht abziehbar grds. abziehbar 7 2. Steuerliche Rahmenbedingungen 2.1 Grundfälle - -Finanzierung ausländischer Betriebsstätten Struktur For-BS For-BS Kapitalhingabe grds. nicht relevant grds. nicht relevant Kapitalvergütung grds. steuerfrei grds. steuerpflichtig grds. keine Quellensteuer Refinanzierungskosten nicht abziehbar grds. abziehbar 8

5 2. Steuerliche Rahmenbedingungen 2.1 Grundfälle - Zusammenfassung Grundsätzliche Unterschiede zwischen der Finanzierung ausländischer Betriebsstätten und ausländischer KapG Finanzierung ausländischer Betriebsstätten grds. keine (Finanzierungs-)Verträge zwischen Betriebsstätten und Stammhaus möglich grds. Freistellung der ausländischen Betriebsstätten-Ergebnisse im Inland Funktionale Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen EK-Finanzierung ausländischer KapG Ausland: Besteuerung der Vergütung als Gewinne Inland: Freistellung der Dividende (zu 95%), aber Wertminderungen des Anteils sind steuerlich nicht abziehbar Bei EK-Finanzierung dominiert ausländisches Steuerniveau -Finanzierung ausländischer KapG Vergütung ist im Ausland steuerlich grds. abziehbar und dafür im Inland voll steuerpflichtig Bei -Finanzierung dominiert das inländische Steuerniveau 9 2. Steuerliche Rahmenbedingungen 2.2 Einschränkungen durch das deutsche Steuerrecht 1 AStG - Fremdvergleich Grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen im Konzern müssen fremdüblich sein Einkommenserhöhung bei nicht fremdüblichen Vereinbarungen Beispiel (Real) Brazil-Co Wie hoch ist der angemessene Zinssatz für das Real-Darlehen der an Brazil-Co? 10

6 2. Steuerliche Rahmenbedingungen 2.2 Einschränkungen durch das deutsche Steuerrecht 8b Abs. 3 Satz 4-8 KStG Grundsatz: Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Darlehensforderungen gegenüber einer Kapitalgesellschaft auf der Ebene eines wesentlich beteiligten Gesellschafters (oder nahestehender Person) sind steuerlich nicht abziehbar. Ausnahme Nachweis des Fremdvergleichs Elemente des Fremdvergleichs (gemäß Gesetzesbegründung) Verzinsung Sicherheiten Rückforderung in der Krise Beispiele 3.1 Finanzierung von Risiko-Investments Bisher (bis VZ 2007) Vorteil steuerwirksame Wertberichtigung der Darlehensforderung im Verlustfall Umwandlung des Darlehens in EK im Erfolgsfall Ab VZ 2008 Neuer 8b Abs. 3 KStG verhindert steuerwirksame Wertberichtigung der Darlehensforderung Problem: Verlust aus Investment kann evtl. in keinem Staat steuerlich geltend gemacht werden Evtl. Ausweg: als cost-plus-gesellschaft falls Ausübung von Routinefunktionen 12

7 3. Beispiele 3.2 Fremdwährungsdarlehen Partielle Kurssicherung Bank Gewährung USD-Darlehen in 2003 Tilgung Darlehen in 2008 Abwicklung der Kurssicherungsgeschäfte führt zu steuerpflichtigem Gewinn bei Rückzahlung des USD-Darlehens führt zu Verlust bei Falls USD-Darlehen nicht fremdüblich (Sicherheit?) ist Verlust wegen 8b Abs. 3 KStG steuerlich nicht abziehbar Beispiele 3.3 Refinanzierung von Auslandsbeteiligungen Bisher 1 Bank Dividende 3 2 EK Zinsen der an Bank steuerlich voll abziehbar Dividenden der (ebenso wie Veräußerungsgewinne) zu 95% steuerfrei Zinsschranke (ab VZ 2008) Zinsen bleiben dem Grunde nach voll abziehbar, aber Abzug der Höhe nach auf 30% EBITDA der beschränkt Ausnahmen von Zinsschranke für deutsche Holding-Gesellschaften kaum erfüllbar 14

8 3. Beispiele 3.4 Hybride Finanzierungsinstrumente (HFI) HFI 1 2 Vergütung HFI Ziel: Vergütung auf HFI ist im Sitzstaat der steuerlich abziehbar bei der zu 95% steuerfrei Beachte Einschränkungen in DBA Einschränkungen im nationalen Recht Beispiele 3.5 Konzernfinanzierungsgesellschaften (1) Struktur 1 A-Co B-Co C-Co D-Co Zinsaufwand im Ausland grds. steuerlich abziehbar Zinsertrag unterliegt bei der vollen Besteuerung (ca. 30%) Struktur ist steuerlich ineffizient soweit Steuerbelastung auf Zinsertrag höher als Steuerentlastung für Zinsaufwand 16

9 3. Beispiele 3.5 Konzernfinanzierungsgesellschaften (2) Struktur 2 EK A-Co B-Co C-Co D-Co FinCo 17 Wahl eines steuerlich günstigen Standorts für FinCo Steuervorteile, soweit Steuerbelastung auf Zinsertrag niedriger als Steuerentlastung auf Zinsaufwand Zu beachten Ort der Geschäftsleitung der FinCo Gestaltungsmissbrauch 42 AO Hinzurechnungsbesteuerung 7-14 AStG Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu, einen Verein schweizerischen Rechts, dessen Mitgliedsunternehmen einschließlich der mit diesen verbundenen Gesellschaften. Als Verein schweizerischen Rechts haften weder Deloitte Touche Tohmatsu als Verein noch dessen Mitgliedsunternehmen für das Handeln oder Unterlassen des/der jeweils anderen. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig, auch wenn es unter dem Namen Deloitte", Deloitte & Touche", Deloitte Touche Tohmatsu" oder einem damit verbundenen Namen auftritt. Leistungen werden jeweils durch die einzelnen Mitgliedsunternehmen, nicht jedoch durch den Verein Deloitte Touche Tohmatsu erbracht. Copyright 2008 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. Member of Deloitte Touche Tohmatsu

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