Übersicht Holding-Standorte Österreich - Deutschland - Schweiz
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- Johannes Engel
- vor 8 Jahren
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1 1. Rahmenbedingungen Steuersatz Körperschaftsteuer 25% Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) u.gewerbesteuer ca. 30% Kantonal: Kapital 0,01% mind. CHF 100 x Steuerfuss d. Gde; Gewinnsteuer: Keine, Bund: Gewinnsteuer 7,9% Verlustvortragsmöglichkeit zeitlich unbegrenzt zeitlich unbegrenzt sieben Jahre Verrechnungsgrenze 75% des Jahresgewinns Verrechnungsgrenze 1 Mio. danach nur noch 60 % des JG anrechenbar Verlustrücktragsmöglichkeit nur KSt (15%) + Begrenzung auf 1 Jahr Kanton Thurgau: ein Jahr Verrechnung mit bis zu Euro Bund: - Anzahl DBA (Stand Okt. 2011) einseitige, unilaterale Regelungen zur Vermei- ja, gesetzlich verankert ( 48 BAO) ja, gesetzlich verankert ( 34c EStG) ja, gesetzlich verankert (Art DBG) dung der Doppelbest. mit Staaten ohne DBA ja, gesetzlich verankert ( 11 TG teilw. über interkant. Doppelbest.; 70 TG voll Gruppen-/Organschaftsbesteuerung Gruppenbesteuerung mit Einbezug von Auslandsgesellschaften ( 9 KStG) Gruppenbesteuerung möglich für inländische Tochtergesellschaften ( 14 ff. KStG) Keine Gruppenbesteuerung im Bereich der direkten Steuern
2 2. Akquisition von Beteiligungen über die Holding-Gesellschaft Inlandsbeteiligung Firmenwert-Abschreibung (Share-Deal) ja (bei Gruppenbesteuerung) nein nein Abzugsmöglichkeit Fremdfinanzierung ja ja Bund ja, Kanton erhebt keine Gewinnst. Beschränkung Fremdfinanzierung konzerninterne Transaktionen Zinsschranke nach ja, wenn FK verdecktes EK darstellt grundsätzlich keine Unterkapitalisierungsregeln 8a KStG, 4h EStG bis 3 Mio. frei, darüber 30 % des EBITDA Beteiligungsabschreibungen abzugsfähig nicht abzugsfähig nur bei tatsächlichem Werteverzehr (außerhalb der Gruppenbesteuerung, allenfalls 7- Jahres-Verteilung) bezieht sich auch auf Darlehensgewährung an Bet. > 25 % Auslandsbeteiligung Firmenwert-Abschreibung (Share-Deal) nein nein nein Abzugsmöglichkeit Fremdfinanzierung ja ja Bund ja, Kanton erhebt keine Gewinnst. Beschränkung Fremdfinanzierung konzerninterne Transaktionen Zinsschranke nach Ja, wenn FK verdecktes EK darstellt grundsätzlich keine Unterkapitalisierungsregeln 8a KStG, 4h EStG bis 3 Mio. frei, darüber 30 % des EBITDA Beteiligungsabschreibungen nicht abzugsfähig nicht abzugsfähig nur bei tatsächlichem Werteverzehr (außer Option zur Steuerpflicht bei Beteiligungserwerb) bezieht sich auch auf Darlehensgewährung an Bet. > 25 % Seite 2/7
3 3. Veräußerungsbesteuerung Inlandsbeteiligung Gewinn steuerpflichtig zu 95 % steuerfrei Kanton keine Steuer, Bund Bet. Abzug. Verlust abzugsfähig (allenfalls 7-Jahres-Verteilung) nicht abzugsfähig 8b Abs. 3 KStG Bund 7 jährige Verlustrechnung Quote unbeachtlich unbeachtlich 10% Haltedauer unbeachtlich unbeachtlich 1 Jahr Auslandsbeteiligung Gewinn grundsätzlich steuerfrei (Option zur Steuerpflicht bei Beteiligungserwerb möglich) zu 95 % steuerfrei Kanton keine Steuer, Bund Bet. Abzug. Verlust steuerlich unbeachtlich (abzugsfähig bei nicht abzugsfähig Bund 7 jährige Verlustrechnung Totalverlust oder Option zur Steuerpflicht) Quote 10% unbeachtlich 10% Haltedauer 1 Jahr unbeachtlich 1 Jahr Seite 3/7
4 4. Dividendenbesteuerung (Inbound) Inlandsbeteiligung steuerfrei 95 % steuerfrei Kanton keine Steuer, Bund Bet. Abzug. Quote unbeachtlich unbeachtlich (außer bei GewSt 15 %) 10% oder 1 Mio. CHF Verk.Wert. Haltedauer unbeachtlich unbeachtlich (bei GewSt seit Beginn des Jahres) unbeachtlich EU-Beteiligung grundsätzlich steuerfrei 95 % steuerfrei Kanton keine Steuer, Bund Bet. Abzug. Quote unbeachtlich unbeachtlich (außer bei GewSt 10 %) 10% oder 1 Mio. CHF Verk. Wert. Haltedauer unbeachtlich unbeachtlich (bei GewSt seit Beginn des Jahres) unbeachtlich Drittland grundsätzlich steuerfrei 95 % steuerfrei Kanton keine Steuer, Bund Bet. Abzug. Quote unbeachtlich (bei umfassender Amtshilfe, unbeachtlich (außer bei GewSt 15 % oder niederes 10% oder 1 Mio. CHF Verk. Wert. ansonsten 10%) Schachtelprivileg nach DBA) Haltedauer unbeachtlich (bei umfassender Amtshilfe, ansonsten 1 Jahr) unbeachtlich ( bei GewSt ohne DBA, seit Beginn des Jahres) unbeachtlich Seite 4/7
5 5. Gewinnausschüttungen/Dividenden (Outbound) Quellensteuer grundsätzlich 25% KESt grundsätzlich ca. 26% KESt + SolZ 35% Verrechnungssteuer Inlands-Muttergesellschaft steuerfrei Quellensteuerpflicht Steuerpflicht im Meldeverfahren erfüllt Quote unbeachtlich unbeachtlich 20% Haltedauer unbeachtlich unbeachtlich unbeachtlich Entlastungsmöglichkeit Entlastung an der Quelle (Bet. > 10%) oder Behandlung als KöSt-Vorauszahlung Entlastung durch Anrechnung der Quellensteuer Entlastung mittels santrag respektive Meldeverfahren EU-Muttergesellschaft steuerfrei (M/T-Richtlinie) steuerfrei (M/T-Richtlinie) Steuerpflicht im Meldeverfahren erfüllt Quote 10% 10% 25% Haltedauer 1 Jahr 1 Jahr 2 Jahre Entlastungsmöglichkeit Entlastung an der Quelle oder Entlastung an der Quelle oder Entlastung an der Quelle oder mittels santrag Rückvergütung bei fehlender Anrechnungsmöglichkeit im Ausland Drittlandsgesellschaften / natürliche Personen gem. DBA oder Gemeinschaftsrecht gem. DBA 35% Verrechnungssteuer Entlastung im sverfahren Seite 5/7
6 6. Zinsen und Lizenzen (Outbound) Zinsen Quellensteuer grundsätzlich 0% grundsätzlich 0% nur für Hypothekargläubiger im Ausland Bund 3%, Kanton 13% Quellensteuer 35% ohne Offenlegung für natürliche Personen (EU-Zins-RL) in EU-Fällen Offenlegung bei natürlichen Personen (EU-ZinsInfo-RL) auf Zinsschulden 35%, Erstattung 35%; gilt nur für Banken oder Sparkassen od. ähnliche Institute (Anz. 100,5 Mio.) Befreiungen Lizenzen Quellensteuer 20% ca. 16% (inkl. Solidaritätszuschlag) - Befreiungen EU, Schweiz: Zinsen/Lizenzgebühren-RL (konzernintern) DBA EU: Zinsen/Lizenzgebühren-RL (konzernintern) - DBA Seite 6/7
7 7. Missbrauchsregelungen Wechsel zur Anrechnungsmethode bei internat. Schachtelbeteilgungen mit Passiveinkünften (Zinsen, Lizenzen, Veräußerungsgewinne) oder Portfolio-Dividenden aus Niedrigsteuerländern 10 Abs. 4 und 5 KStG 50d Abs. 3 EStG für substanzlose Gesellschaften BRB 1962, Massnahmen gegen ungerechtfertigte Inanspruchname von DBA`s Missbrauchsregelungen zur Mutter-/Tochter-RL ( 94 Z 2 EStG) Hinzurechnungsbesteuerung 8 ff. AStG bei passiven Tätigkeiten in Niedrigsteuergebieten allgem. Missbrauchsregelungen allgem. Anti-Missbrauchsvorschrift 42 AO allgemeine Missbrauchsregeln Seite 7/7
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