Finanzreglement des TTC Wädenswil 2018/2019

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1 Finanzreglement des TTC Wädenswil 2018/ Allgemeines Das vorliegende Finanzreglement schliesst an die gültigen Statuten des Tischtennis-Clubs Wädenswil an und ergänzt diese. 2. Finanzkompetenzen 2.1. Die Generalversammlung genehmigt jährlich Finanzreglement und Budget Der Vorstand tätigt Ausgaben im Rahmen des von der GV genehmigten Budgets sowie einmalige ausserordentliche Ausgaben bis zum Maximalbetrag von Fr Für den Finanzchef gilt Einzelunterschrift für Beträge bis Fr Höhere Summen erfordern auf dem schriftlichen Weg Kollektivunterschrift mit einem anderen Vorstandsmitglied. Aus technischen Gründen gilt diese Betragslimite nicht für Zahlungen, welche über das Internet abgewickelt werden. 3. Beiträge der Mitglieder 3.1. Aktive a) Im Vereinsbeitrag sind für alle Mitglieder enthalten: Verbandsabgaben inkl. Mannschaftsgebühren, Kosten für Hallen- und Materialbenützung. b) Der Jahresbeitrag für lizenzierte Aktiv-Mitglieder setzt sich aus Vereinsbeitrag und Verbandsbeitrag (Mitgliederbeiträge an OTTV und STT, Lizenz, Handbuch OTTV) zusammen. c) Die Jahresbeiträge sind nach Intensität des besuchten Trainings wie folgt abgestuft: Kategorie Spezielles Seite 1 Vereinsbeitrag (ohne Lizenz) Verbandsbeitrag 1) Total Lizenzierte Nachwuchs U11/U13/U15/U18 J+S-Kids Jahrgang 2007 und jünger 200 n.a. n.a. SwissPing 1 bis 2 Trainings/Woche Fördergruppe «BASIS» 2 bis 3 Trainings/Woche Fördergruppe «PLUS» mind. 3 Trainings/Woche Erwachsene Aktiv/O40/O50/060/O70 Max. 1 geleitetes Training/Woche, alle Klassierungen möglich *) Aktiv/O40/O50/060/O geleitete Trainings/Woche, nur ab Klassierung C6 möglich **) ) Mitgliederbeitrag OTTV und STT gemäss deren Finanzreglementen, inkl. Lizenz und Handbuch. *) Geleitetes Erwachsenen-Training am Mittwoch-Abend **) Geleitete Trainings zusätzlich am Dienstag-, Donnerstag- und Freitag-Abend

2 d) Für Teilnehmer des Ranglisten-Turnieres OTTV wird der vom Verband verrechnete Betrag gleichzeitig mit dem Mitgliederbeitrag erhoben. Für Nachwuchsspieler aller Kategorien ist der Einsatz im Vereinsbeitrag inbegriffen. Für Teilnehmer des Ranglisten-Turnieres Elite des STT ist der Einsatz im Vereinsbeitrag inbegriffen Passive und Gönner Der Jahresbeitrag für Passivmitglieder beträgt Fr Wer den TTC Wädenswil finanziell oder in anderer Form mit mehr als Fr. 75. unterstützt, wird als Gönner eingestuft Einzeltrainings Für Teilnehmer von Einzeltrainings bei unserem Clubtrainer gilt folgender Tarif: Mitgliederstatus CHF pro 60 Minuten und pro Spieler 1 Spieler (alleine) 2 Spieler (doppel) Fördergruppe PLUS Erste Wochenstunde und folgende Stunden in der gleichen Woche Übrige Vereinsmitglieder Externe Spieler In den Hallen von Wädenswil Darin inbegriffen sind: Auswärts Netto-Entschädigung an den Trainer Sozialleistungen und übrige Abgaben auf die Trainer-Entschädigung Hallen- und Tischbenutzung, Ballverschleiss, sofern in Wädenswil. Seite 2

3 4. Infrastruktur 4.1. Tische, Netze, Bälle und anderes Spielmaterial sowie allfällige Reparaturen derselben gehen zu Lasten des Vereins Mutwillige Beschädigungen oder Diebstahl von Vereinsmaterial werden den Fehlbaren verrechnet. 5. Bussen 5.1. Unentschuldigtes Fernbleiben der Generalversammlung: Fr. 25. (Beschluss GV 1996) Von den Verbänden STT / OTTV auferlegte Bussen oder andere zusätzliche Kosten (verursachte Porti, Fotokopien, Gebühren, etc.) werden vom Verein bezahlt und den Fehlbaren weiterbelastet. Interne Verarbeitungsgebühr bis max. Fr Dem Verein verrechnete Turniereinsätze werden den Fehlbaren weiterbelastet. Interne Verarbeitungsgebühr bis max. Fr In besonderen und begründeten Fällen kann der Vorstand von den unter 5.1. bis 5.3. aufgeführten Punkten abweichen und auf Kosten der Vereinskasse eine Busse erlassen Einfache Bussen gemäss 5.2 ohne wesentliches Verschulden des Spielers resp. Mannschafts-Captains können aus dem Bussenfonds bezahlt werden. Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand. Seite 3

4 6. Spesen und Entschädigungen 6.1. Vorstand Auslagen von Vorstandsmitgliedern bzw. von beauftragten Personen werden gegen Vorweisung eines Beleges zurückerstattet Delegierten des TTC Wädenswil werden bei Teilnahme an Verbandstagungen die Kosten für Reise, Verpflegung, nach jeweiligem Vorstandsbeschluss auch für Unterkunft zurückerstattet Als Anerkennung für die geleistete Arbeit werden dem Vorstand pro Saison max. Fr für ein gemeinsames Essen zur Verfügung gestellt Mannschaften Auslagen der Nationalliga-Teams für Reisen, Übernachtung, Verpflegung oder ähnliches können vom Verein übernommen werden. Zu Beginn der Saison werden diesbezüglich genaue Abmachungen zwischen Vorstand, Trainer und beteiligten Spielern getroffen Die Mannschaften der Regionalligen haben keinen Anspruch auf eine Spesenentschädigung durch den TTC Wädenswil Nachwuchs Die Nachwuchskommission regelt sämtliche sie betreffenden finanziellen Angelegenheiten in eigener Kompetenz Die von der IWS ausbezahlten Beiträge der Stadt Wädenswil wie auch die J+S- Entschädigungen fliessen vollumfänglich in die Nachwuchskasse Trainer Der Vorstand ist befugt, Vereinbarungen zwischen dem TTC Wädenswil und dem Vereinstrainer für die Dauer eines Jahres zu treffen. Diese sind schriftlich festzuhalten und von beiden Seiten rechtsgültig zu unterzeichnen Die Nachwuchskommission regelt die Entschädigung der Trainer und Betreuer in eigener Kompetenz. Seite 4

5 7. Vereinsanlässe 7.1. Der Verein kann gemäss Budget Beiträge zu Vereinsanlässen leisten Die Nachwuchskommission beschliesst in eigener Kompetenz Beiträge zu Anlässen, die der Pflege der Kameradschaft der jugendlichen Mitglieder dienen. 8. Geschenke Bei besonderen Ereignissen (Heirat, Geburt, Todesfall, etc.) ist der Vorstand befugt, im Namen des Vereins ein Geschenk im Wert von Fr. 50. bis Fr zu überreichen. 9. Diverses Das Gravieren von Pokalen, die der TTC Wädenswil als (Wander-)Preise aussetzt, geht zu Lasten des Vereins. 10. Besondere Bestimmungen Nach Durchführung der Delegiertenversammlungen OTTV und STT, spätestens aber zu Beginn der neuen Saison wird das nach allfälligen Anpassungen gültige Finanzreglement allen Mitgliedern zugestellt In allen nicht vorgesehen Fällen entscheidet der Vorstand unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Generalversammlung Dieses Finanzreglement wurde an der Generalversammlung vom 24. Mai 2018 genehmigt und in Kraft gesetzt. Die Präsidentin: Der Finanz-Chef: Nathalie Kubli Ruedi Schwob Seite 5

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