Reglement über die Finanzierungsgrundlagen, die Vereinsarbeiten, "Hockeyschüler", Torhüterausrüstung, Leihausrüstungen und Werbebeteiligung
|
|
- Imke Vogt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 20. Mai 2015 Mitglieder-Reglement Reglement über die Finanzierungsgrundlagen, die Vereinsarbeiten, "Hockeyschüler", Torhüterausrüstung, Leihausrüstungen und Werbebeteiligung 1. Ordentliche Finanzierungen 1.1 Jahresbeiträge Der Mitglieder-Jahresbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und aus einem wie folgt zusammen: Nachwuchskategorie Grundbeitrag Top + A Elite Bambini CHF 150 Piccolo CHF 250 Moskito CHF 330 CHF 100 Mini CHF 330 CHF 100 Novizen CHF 330 CHF 100 CHF 300 Junioren CHF 330 CHF 100 CHF 300 Sind 2 Kinder pro Familie im Nachwuchs aktiv, wird der Grundbeitrag beim jüngeren Kind um 25 % reduziert. Sind 3 Kinder pro Familie im Nachwuchs aktiv, wird der Grundbeitrag beim mittleren Kind um 25 % und beim jüngsten Kind um 50 % reduziert. Die Spieler des jeweils höchstklassierten Teams einer Nachwuchskategorie ab Stufe Moskito (gilt nur für Top oder A) haben einen zu entrichten. Die Pflicht zur Bezahlung dieses Beitrages richtet sich nach dem Stand der definitiven Selektion um den 21. Dezember der aktuellen Saison. Der Zuschlag ist nur einmal, aber für die höchste Kategorie, in welcher das Mitglied spielt, zu bezahlen Kunsteisbahnabonnement unterschiedlich nach Alter
2 1.3 Kosten für Trainingslager unterschiedlich nach Ort und Alter 2. Spielersponsoring Jeder Nachwuchsspieler hat Sponsorenbeiträge einzubringen. Es gilt folgende Regelung: 2. 1 Götti-Sponsoring Persönlicher sog. "Götti" des jeweiligen Nachwuchsspielers Jeder Nachwuchsspieler präsentiert mindestens 1 Götti, welcher den Spieler mit CHF unterstützt. Wird kein Götti präsentiert, werden die CHF 100 dem Spieler in Rechnung gestellt. Jeder Götti wird namentlich in den Vitrinen des EHC Thun auf der KEB Thun veröffentlicht. Jeder Götti wird in mindestens 1 Ausgabe der Club-News des EHC Thun veröffentlicht und erhält die jeweilige Ausgabe der EHC Thun Club-News gratis zugestellt. Es steht jedem Nachwuchsspieler frei, mehrere Göttis zu präsentieren. 2.2 Sponsorenlauf Jeder Nachwuchsspieler ist verpflichtet, am Sponsorenlauf teilzunehmen und CHF 450 einzulaufen. Bei 2 Kindern pro Familie gilt: Reduktion von CHF 100 für jüngeres Kind (CHF 350) Bei 3 Kindern pro Familie gilt: Reduktion von CHF 100 für mittleres Kind (CHF 350) und Reduktion von CHF 200 für jüngstes Kind (CHF 250) Wird dieser Betrag nicht erreicht, wird dem Spieler die fehlende Differenz in Rechnung gestellt. 2.3 Besondere Bestimmungen für Götti-Sponsoring und Sponsorenlauf Die Beträge aus dem Götti-Sponsoring und aus dem Sponsorenlauf können wie folgt verrechnet werden respektive es ist ausserdem eine Befreiung/Reduktion des Jahresbeitrages möglich: Nachwuchsspieler, welche die unten aufgeführten Sponsorenlauf-Bonuslimite einlaufen, werden in der nächsten Saison vom Mitglieder-Grundbeitrag befreit. Des Weiteren kann der die Sponsorenlauf-Bonuslimite übersteigende Betrag mit dem Leistungsklassen-Beitrag oder/und dem allenfalls fehlenden Götti-Sponsoring kompensiert werden. Nachwuchsspieler, die mehr als einen Götti haben, wird der CHF 100 übersteigende Betrag beim Sponsorenlauf Grundbetrag erlassen.
3 Nachwuchskategorie Sponsorenlauf- Grundbetrag Sponsorenlauf- Bonuslimite Bambini CHF 450 CHF 650 Piccolo CHF 450 CHF 750 Moskito CHF 450 CHF 830 Mini CHF 450 CHF 830 Novizen CHF 450 CHF 830 Junioren CHF 450 CHF 830 Beispiel 1: Ein Nachwuchsspieler Mini Top hat 1 Götti. Beim Sponsorenlauf läuft er CHF 1'020 ein: Sponsorenlauf-Bonuslimite Mini CHF 830 Sponsorenlauf-Bonuslimite übersteigender Betrag CHF 190 Sponsorenlauf total CHF 1'020 Dies ergibt folgende Berechnung des Jahresbeitrags für die Folgesaison, in der er Novizen Top spielt: Grundbeitrag Novizen - durch Erreichen der Sponsorenlauf-Bonuslimite befreit - Novizen Elite - durch Sponsorenlauf kompensierter Betrag - CHF 330 CHF 330 CHF 300 CHF 190 Jahresbeitrag CHF 110 Beispiel 2: Ein Nachwuchsspieler Piccolo hat 2 Götti. Beim Sponsorenlauf läuft er CHF 350 ein: Sponsorenlauf-Grundbetrag Piccolo CHF 450 Fehlbetrag Sponsorenlauf - CHF 100 Götti-Sponsoring CHF 100 überschreitend + CHF 100 Fehlbetrag CHF 0 3. Vereinsanlässe Jeder Nachwuchsspieler/jedes Vereinsmitglied hat an allen Vereinsanlässen mitzuarbeiten, die gemäss Beschluss des Vorstandes durchgeführt werden. Die Regelung erfolgt in dem separaten Helferreglement.
4 4. Hockeyschüler Siehe sep. Reglement. 5. Torhüterausrüstung Benötigt ein Torhüter Korpsmaterial (Beinschoner, Brustpanzer, Fanghandschuhe, Stockhandschuhe) wird dies, sofern vorhanden, vom EHC Thun zur Verfügung gestellt. Muss der Torhüter neues Korpsmaterial kaufen, kann er dies in Absprache mit dem Cheftrainer / Goalietrainer und/oder Sportchef beim vom EHC Thun vorgegebenen Sportartikelhändler tun. Die Torhüter beteiligen sich pauschal wie folgt an dem zur Verfügung gestellten Korpsmaterial: Die Jahrgänge Bambini / Piccolo / Moskito CHF 150 Pauschalbeitrag pro Saison Die Jahrgänge Mini / Novizen / Junioren CHF 350 Pauschalbeitrag pro Saison Die Beiträge werden mit den Mitgliederbeiträgen in Rechnung gestellt. Begründung: Die Feldspieler müssen sämtliche Ausrüstungsgegenstände ohne Vereinsunterstützung finanzieren. 6. Leihausrüstung Der EHC Thun stellt, wenn gewünscht für Bambini und Piccolo, in Absprache mit dem Materialchef Leihausrüstungen zur Verfügung. Für den Gebrauch von Leihausrüstungen werden pro Jahr CHF 75 in Rechnung gestellt
5 7. Beteiligung an Werbe- und Sponsoringmassnahmen Der EHC Thun möchte Mitgliedern, welche sich aktiv an der Mittelbeschaffung engagieren, eine Beteiligung an den Einnahmen gutschreiben. Folgendes Vorgehen: Das Mitglied bringt dem EHC Thun einen Werber/Sponsor, welcher in den letzten 5 Jahren den EHC Thun finanziell nicht unterstützt hat. Von den Nettoeinnahmen des Werbers/Sponsors werden dem Mitglied 10 % gutgeschrieben. Beispiel: Unser Mitglied Max Muster akquiriert die Firma Beispiel AG für eine Bandenwerbung. Der Nettoerlös des EHC Thun beträgt pro Jahr CHF 1'250 aus dieser Werbung. Dem Mitglied werden davon 10 % gutgeschrieben, also CHF 125 pro Jahr. Diese Vereinbarung zwischen Verein und Mitglied gilt, solange die Firma Beispiel AG die Werbung / das Sponsoring beim EHC tätigt. 8. Zahlungsfristen Mitgliederbeiträge Das Mitglied verpflichtet sich zur pünktlichen Begleichung der Beiträge, damit der Verein über genügend flüssige Mittel verfügt, um die Verbandsrechnungen inkl. Lizenzgebühren innert der vom Verband geforderten Frist bezahlen zu können (ansonsten der Verein nicht zur Meisterschaft zugelassen wird). Die Zahlungsfristen sind, unter der Voraussetzung, dass das Mitglied die Rechnung erhalten hat, wie folgt geregelt: Helferdepot Ausgleich Helferkonto Jahresbeitrag Göttisponsoring Sponsorenlauf 30 Tage nach Clubeintritt bis 30. Juni bis 30. Juli bis 31. August 30 Tage nach Erhalt der Rechnung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung Bei Nichteinhalten dieser Fristen wird das Mitglied vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen 9. Besonderes Die Regelungen 1,2,3,7 und 8 gelten für sämtliche beim EHC Thun lizenzierten Spieler. EHC Thun Der Vorstand
Mitglieder-Reglement Nachwuchsspielende HC Dragon Thun
Mitglieder-Reglement Nachwuchsspielende HC Dragon Thun 1. Zweck Dieses Reglement regelt die Mitgliederbeiträge, Götti Sponsor, Sponsorenlauf, Helfereinsätze bei Anlässen, "Hockeyschüler", Torhüterausrüstung,
MehrHerzlich Willkommen zur Elterninfo Bambini /Piccolo
Herzlich Willkommen zur Elterninfo Bambini /Piccolo Elterninfo Bambini / Piccolo Rückblick Saison 2015/2016 Bambini Piccolo 30. März 2015 Daniel Flügel 2 Rückblick 2015/2015 Nachwuchschef Dragon: Stephan
MehrEHC Wetzikon Nachwuchs
EHC Wetzikon Nachwuchs Informationsbroschüre 1 EHC Wetzikon Nachwuchs Unsere Nachwuchsabteilung freut sich, dass du dich für diesen schnellen und tollen Mannschaftssport interessierst. Uns ist es ein grosses
MehrEHC Wetzikon Nachwuchs
EHC Wetzikon Nachwuchs Informationsbroschüre 1 EHC Wetzikon Nachwuchs Unsere Nachwuchsabteilung freut sich, dass du dich für diesen schnellen und tollen Mannschaftssport interessierst. Uns ist es ein grosses
MehrEishockey Club Schwarzenburg
Eishockey Club Schwarzenburg 1948 Anhänge an die Statuten Revidiert: 10. Juli 2014 Gültigkeit: Saison 2014/15 Inhaltsverzeichnis 1. Entschädigungsliste EHCS 2. Liste der Ehrenmitglieder 3. Liste der Donatoren-,
MehrDer Nachwuchs EHC Uzwil. stellt sich vor. Saison 2015/2016. EHC Uzwil Geschäftsstelle Bahnhofstrasse Uzwil
Der Nachwuchs EHC Uzwil Saison 2015/2016 stellt sich vor EHC Uzwil Geschäftsstelle Bahnhofstrasse 108 9240 Uzwil Uzwil, November 2015 Vorwort 1 Vorwort Lieber Eishockeyfreund Der EHC Uzwil Hawks mit seiner
MehrLakers Nachwuchs ...stellt sich vor
Lakers Nachwuchs...stellt sich vor Lakers Nachwuchs Informationen für unseren Eishockey-Nachwuchs Lieber Eishockeyfreund Die Lakers mit ihrer Nachwuchsabteilung freuen sich, dass Du Dich für unseren schnellen
MehrZwischenbericht Partnerschaft & Zusammenarbeit EHC Engelberg-Titlis / HC Luzern
Informationsschreiben Nachwuchsbereich EHC Engelberg-Titlis / Dezember 2014 Zwischenbericht Partnerschaft & Zusammenarbeit EHC Engelberg-Titlis / Liebe Eltern, liebe Spieler Nach fast der Hälfte der Meisterschaftssaison
MehrInformationsanlass März 2017
Informationsanlass - 21. März 2017 Themen Saisonplanung 2017/18 (Mannschaften, Trainer, Termine, Ambitionen) Situation im Eishockey in der Agglomeration Bern Situation Ka-We-De Fragen & Antworten EHC Bern
MehrEHC WINTERTHUR HERZLICH WILLKOMMEN ZUM NACHWUCHS-INFO-MORGEN
EHC WINTERTHUR HERZLICH WILLKOMMEN ZUM NACHWUCHS-INFO-MORGEN Nachwuchsabteilung EHC Winterthur 21. Mai 2012 Programm 09:00 09:05 Begrüssung Marcel Truninger, Präsident Jürg Wuffli, Chef Nachwuchs 09:05
MehrWiggertalUnited Informationen. Version 1 Juni 2015 Gian Claudio Signorell
WiggertalUnited Informationen Version 1 Juni 2015 Gian Claudio Signorell Inhalt Wiggertal United Info Geschichte / Erfolge Inline-Hockey Inline-Hockey - Saison Organisation Teams Mini-Kids, Minis, Novizen
MehrBadminton-Club Trimbach
Badminton-Club Trimbach Statuten I. Name, Zweck, Sitz, Haftbarkeit, Vereinsjahr Name und Rechtsnatur 1. Der Badminton-Club Trimbach (nachstehend BCT genannt) ist ein konfessionell und politisch neutraler
MehrII. Reglement System "2 Spieler-Registrierungen" im Leistungssport (LS) sowie im Nachwuchsund Amateursport (NAS) (B-Lizenz-Reglement)
Reglement und Weisungen für den Spielbetrieb im Leistungssport (LS) sowie im Nachwuchs- und Amateursport (NAS) der Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) II. Reglement System "2 Spieler-Registrierungen" im
MehrWer wir sind. Unsere Ziele. Ihre Ansprechpartner
Inhaltsverzeichnis Wer wir sind... 3 Unsere Ziele... 3 Ihre Ansprechpartner... 3 Die lohnende Partnerschaft mit dem EHC Schaffhausen... 4 Sponsoring- und Werbeangebote... 5 Hauptsponsoring... 6 Co-Sponsor...
MehrHOCKEY CLUB MÜNCHENBUCHSEE-MOOSSEEDORF
Willkommen Bienvenue Benvenuti Welcome HOCKEY CLUB MÜNCHENBUCHSEE-MOOSSEEDORF Saison 2011-12 Ausbildung mit Spass und Ambitionen Philosophie Die Entwicklung unserer Spieler und Trainer ist unsere ständige
MehrUnterstützen Sie den FC Black Stars Basel 1907
Unterstützen Sie den FC Black Stars Basel 1907 und werben in eigener Sache Inhalt: Vereins Informationen Werbung Banden (Platzumzäunung) Team - Bus Trikot Club Organ Match Programm Matchball Donatoren
MehrFUSSBALL CLUB WEISSLINGEN POSTFACH WEISSLINGEN. Sponsoring FC Weisslingen
FUSSBALL CLUB WEISSLINGEN POSTFACH 44 8484 WEISSLINGEN Sponsoring FC Weisslingen FUSSBALL CLUB WEISSLINGEN POSTFACH 44 8484 WEISSLINGEN Sponsoring Vertrag zwischen Name / Firma Telefon Kontakt email Adresse
MehrEHC Rot Blau Bern Bümpliz Trainer Junioren Inter 1. Rang ( Aufstieg wird durch SCB verhindert)
Haldis Stationen als Trainer Erfahrung als Amateurtrainer EHC Rot Blau Bern Bümpliz 1982-83 - Begin mit dem Aufbau der neuen 2. Mannschaft 3. Rang / 3. Liga EHC Rot Blau Bern Bümpliz 1983-84 - Trainer
MehrHockey Club Eisbären St. Gallen
Hockey Club Eisbären St. Gallen www.hc-eisbären.ch Investieren Sie in den Nachwuchs und dessen Zukunft Zustelladresse Offizieller Partner des HC Davos HC Eisbären Postfach 208 CH-9015 St. Gallen info@hceisbaeren.ch
MehrSQUASH CLUB FRICKTAL STATUTEN
SQUASH CLUB FRICKTAL STATUTEN 1 Name und Sitz Unter dem Namen "SQUASH CLUB FRICKTAL" (in folgenden SCF ) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der SCF hat seinen
MehrREGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL
REGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL Im vorliegenden Reglement wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Sprachform verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer miteingeschlossen.
MehrAusrüstung. Der Vollgesichstschutz muss regelkonform getragen werden und dies sieht wie folgt aus:
Auszug aus dem IIHF Regelbuch und Interpretation dieser Regeln 1. Gesichtsschutz, Gitter Alle Feldspieler und Torhüter der Kategorie U18 und jünger (der Jahrgang und nicht das Geburtsdatum ist massgebend
MehrDIPLOMSTRUKTUR SWISS ICE HOCKEY In Kraft per "Schrittweise Umsetzung bereits ab Saison 13/14"
SWISS ICE HOCKEY In Kraft per 1.1.2014 "Schrittweise Umsetzung bereits ab Saison 13/14" Stand, definitive Abnahme Baspo 1.4.2013 1 / 15 JUGEND + SPORT Ausbildungswege Trainerbildung Erwachsenenbildung
MehrInformationen für unseren Eishockey-Nachwuchs. Sport und Freizeit mit gut. und motivierten Helfern verbringen.
EHC Uzwil Hawks Informationen für unseren Eishockey-Nachwuchs Lieber Eishockeyfreund Der EHC Uzwil Hawks mit seiner Nachwuchsabteilung freut sich, dass Du Dich für unseren schnellen und tollen Mannschaftssport
MehrStatuten EHC THUN. Inhaltsübersicht
Statuten EHC THUN Inhaltsübersicht I. Name und Sitz Art. 1 II. Zweck Art. 2 III. Mitglieder Art. 3 16 IV. Finanzen/Haftung Art. 17 19 V. Organisation Art. 20 35 VI. Schlussbestimmungen Art. 36-38 Statuten
MehrStatuten. Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung. Neufassung Artikel 1 - Zweck
Statuten Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung Neufassung 2004 Artikel 1 - Zweck Der Verein bezweckt die Förderung des Reitsports sowie die Pflege des kameradschaftlichen Geistes, die Koordination
MehrStatuten des EHC St. Moritz
Statuten des EHC St. Moritz gegründet 20. Februar 1918 I. Name und Zweck Art. 1 Name und Zweck Unter dem Namen EHC St. Moritz besteht ein Verein gem. Art. 60ff ZGB. Der Verein hat Sitz in St. Moritz. Der
MehrWerbekonzept. Jubiläumsausstellung 60 Jahre MBC Thun Thun Expo 20. bis 22. Januar Sehr geehrte Sponsoren, Inserenten und Gönner
Werbekonzept Sehr geehrte Sponsoren, Inserenten und Gönner Der Modellboot Club Thun (MBCT) hat sich seit der Gründung 1957 zum Ziel gesetzt den Schiffsmodellsport, die Jugendförderung und Kameradschaft
MehrAll diesen Personen gebührt ein grosses Dankeschön.
Es herrscht Hochbetrieb Mitte Oktober herrscht bereits Hochbetrieb auf den Schweizer Eisbahnen und das ist auch in Seewen resp. Küssnacht nicht anders. Zahlreiche Mannschaften standen vergangene Woche
MehrTRAINERREGLEMENT. Reglement für die Lizenzierung der Trainer Swiss Ice Hockey und Zulassung für Trainer in der Funktion als Headcoach für Mannschaften
TRAINERREGLEMENT Reglement für die Lizenzierung der Trainer Swiss Ice Hockey und Zulassung für Trainer in der Funktion als Headcoach für Mannschaften Gültig ab Saison 2014 / 15 (Ersetzt das Regelement
MehrErgänzungen zu den Weisungen zum Spielbetrieb der Junioren Elite aus den beiden Dokumenten:
Ergänzungen zu den Weisungen zum Spielbetrieb der Junioren Elite aus den beiden Dokumenten: Reglement für die Spielberechtigung und Ausbildung Junioren Elite A "LABEL" und Weisungen für die Spielberechtigung
MehrSponsoringkonzept Saison 2014/2015
Sponsoringkonzept Saison 2014/2015 Viele Sponsoren und Gönner halten Espace Handball am Leben. Sind auch Sie dabei? Auf den folgenden Seiten erklären wir Ihnen, wie Sie sich oder Ihre Firma optisch präsentieren
MehrNationaler Qualitätsvertrag Umsetzung
Nationaler Qualitätsvertrag Umsetzung Grundsätze und Abrechnungsmodalitäten für die stationäre Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation Diese Empfehlungen zur Umsetzung basieren auf den im nationalen
MehrSPONSORING-KONZEPT. Jetzt Eishockey fördern
SPONSORING-KONZEPT KÜSSNACHTER SCHLITTSCHUHCLUB KSC (EISHOCKEY) Jetzt Eishockey fördern Oberdorf 71 Rigihalle 6403 Küssnacht www.ksc-online.ch Küssnachter Schlittschuhclub Sponsoring-Konzept Vorwort Die
MehrAUSBILDUNGSVERTRAG. für die Novizen Elite und / oder Junioren Elite A. zwischen 1... (nachfolgend CLUB genannt) und. (nachfolgend SPIELER genannt)
AUSBILDUNGSVERTRAG für die Novizen Elite und / oder Junioren Elite A zwischen 1... (nachfolgend CLUB genannt) und 2. (nachfolgend SPIELER genannt) Allgemeines/Vertragsgegenstand Mit vorliegendem Ausbildungsvertrag
MehrMi,agspause. Bi/e Aussen sowie Hallenschuhe / Tenue mitnehmen... Dienstag 04.05.2010. Mi,woch 05.05.2010. Freitag 07.05.2010. Donnerstag 06.05.
03.05.2010 04.05.2010 05.05.2010 06.05.2010 07.05.2010 08.05.2010 09.05.2010 03.05.2010 10.05.2010 11.05.2010 12.05.2010 13.05.2010 14.05.2010 15.05.2010 16.05.2010 Auffahrt Frei Auffahrt Frei 10.05.2010
MehrReglement Mitglieder
Reglement Mitglieder Inhaltsverzeichnis 1. Swiss-Ski-Mitgliedschaft... 3 1.1. Clubmitglieder (Art. 7, Swiss-Ski Statuten)... 3 1.1.1. JO, Jugendorganisation (Art. 7.1, Swiss-Ski Statuten)... 3 1.1.2. Junioren
MehrDiplomstruktur sihf in kraft seit
Diplomstruktur sihf in kraft seit 01.01.2014 inhalt ausbildungswege ausbildungsrichtungen diplomstruktur SIHF Trainerreglement 3 Jugend + Sport ausbildungswege Trainerbildung Spezialisierung Trainer Erwachsenenbildung
MehrEHC Visp. «Elterninformation»
EHC Visp «Elterninformation» 2 EHC Visp «Traktanden» Bereich Nachwuchs EHC Visp Young Lions Mannschaften, Trainer- und Betreuerstaff Trainings- & Saisonziele Rolle der Eltern Homepage / Transport / Verpflegung
MehrVereinsstatuten Disc Club Panthers Bern
Art. 1 Name / Sitz Neutralität Unter der Bezeichnung DISC CLUB PANTHERS, gegründet am 6. März 1990, in der Folge auch Verein genannt, besteht eine Institution gemäss Art. 60 ff des ZGB. Sein rechtlicher
MehrWEISUNGEN "TALENT-LABEL" SAISON 15/16
WEISUNGEN "TALENT-LABEL" SAISON 15/16 Art. 1 Prozess... 1 Art. 2 Betroffene Clubs... 1 Art. 3 Bestehende Labels... 2 3.1 Junioren Elite A... 2 3.2 Novizen Elite... 2 3.3 Kriterien Bewertungen Saison 15/16...
Mehr1.4 System 2 Spieler-Registrierungen 2017/2018
Art. 1 Zweck... 3 Art. 2 Spielerregistrierung... 3 2.1 Vorbemerkungen... 3 2.1.1 Partnerteam-Verträge / Partnerteam-Spielerregistrierung... 3 2.1.2 Kombi-Teams... 3 2.2 Berechtigung für die Teilnahme an
MehrStatuten EHC Kandersteg
Statuten EHC Kandersteg Inhaltsübersicht I. Name und Sitz Art. 1 II. Zweck Art. 2 III. Mitglieder Art. 3 14 IV. Finanzen/Haftung Art. 15 17 V. Organisation Art. 18 33 VI. Schlussbestimmungen Art. 34 36
MehrAktivmitglieder sind stimm- und spielberechtigt. Passivmitglieder sind weder spiel- noch stimmberechtigt.
Statuten März 2016 NAME, SITZ UND ZWECK Name, Sitz und Zweck Anschlüsse Artikel 1 Unter dem Namen Tennisclub Berg besteht, mit Sitz in Berg TG, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Club bezweckt
MehrSponsoring-Dokumentation. EVDN Eissportverein Dielsdorf-Niederhasli
Sponsoring-Dokumentation EVDN Eissportverein Dielsdorf-Niederhasli EVDN: Eishockeytradition mit Zukunft Wir bilden Kinder in allen Altersstufen im Eishockeysport aus und vermitteln Talente an die entsprechenden
MehrWillkommen Bienvenue Benvenuti Welcome. HOCKEY CLUB MÜNCHENBUCHSEE-MOOSSEEDORF Informationsanlass, 26. April 2017
Willkommen Bienvenue Benvenuti Welcome HOCKEY CLUB MÜNCHENBUCHSEE-MOOSSEEDORF Informationsanlass, 26. April 2017 Ablauf Rückblick Info Aktive Info Nachwuchs Marketing / Sponsoren Beantwortung von Fragen
MehrSATZUNGEN der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer- und Ingenieurfirmen Berns gab
info@gab-bern.ch www.gab-bern.ch SATZUNGEN der Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer- und Ingenieurfirmen Berns gab 1. Juli 2017 Art. 1 Zweck Die Gesellschaft selbständiger Architektur-, Planer-
MehrSWISSCURLING WERBEREGLEMENT
Inhalt 1 Grundlagen... 3 2 Sportbekleidung und Beschriftung Nationale Veranstaltungen... 4 3 Sportbekleidung und Beschriftung Internationale Veranstaltungen... 5 4 Kontrolle der erlaubten Werbung... 5
MehrStatuten Verein Kulturbiotop
Verein Kulturbiotop, 8050 Zürich info@kulturbiotop.ch / 044 515 21 89 www.kulturbiotop.ch Statuten Verein Kulturbiotop Inhalt: I. Allgemeines II. Mittel und Haftung III. Gemeinnützigkeit IV. Mitgliedschaft
MehrSTATUTEN. Die männliche Form in diesen Statuten gilt sinngemäss auch für weibliche Personen
STATUTEN Die männliche Form in diesen Statuten gilt sinngemäss auch für weibliche Personen I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Unter dem Namen Tennis-Club Larnags besteht mit Sitz in Laax ein Verein im Sinne
MehrREGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL
REGLEMENT TURNVEREIN USTER VOLLEYBALL Im vorliegenden Reglement wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Sprachform verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
MehrVORWORT 3 1. VEREIN 4 2. LEITBILD 5 3. SPORTLICHE ZIELSETZUNGEN 5 SPONSOREN - ANGEBOTE. 4. Club 22 7. 5. Member 1881 8. 6. EC Wil GOLDSPONSOR 9
INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 3 1. VEREIN 4 2. LEITBILD 5 3. SPORTLICHE ZIELSETZUNGEN 5 SPONSOREN - ANGEBOTE 4. Club 22 7 5. Member 1881 8 6. EC Wil GOLDSPONSOR 9 7. EC Wil STILLES SPIELERPATRONAT 10 8. EC
MehrHerzlich Willkommen. zum Infoabend. Moskito-Teams Saison 2016 / EHC Thalwil
Herzlich Willkommen zum Infoabend Moskito-Teams Saison 2016 / 2017 EHC Thalwil Staff Vorstellung Organisation Moskito 2016 / 2017 Regeln & Etikette Termine, Aufgebote Jobs for you? Fragen 2 Stufenleiter
MehrEHC OLTEN Nachwuchs. Die Jugend-/Nachwuchsförderung des EHC Olten Nachwuchs ist die ideale Plattform für unsere Partner! EHC OLTEN Nachwuchs
Nachwuchs Die Jugend-/Nachwuchsförderung des EHC Olten Nachwuchs ist die ideale Plattform für unsere Partner! EHC OLTEN Nachwuchs - das Konzept - Unser Partnerkonzept basiert auf dem Prinzip von Leistung
MehrSTATUTEN. Unihockey Grauholz Zollikofen
STATUTEN des Vereins Unihockey Grauholz Zollikofen mit Sitz in Zollikofen BE genehmigte Statuten vom: 24.05.2013 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck II. Mitgliedschaft
MehrVereinsstatuten des Volleyballclub Schaffhausen INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS 1 NAME UND SITZ 2 ZWECK 3 MITGLIEDER Art. 4 Aktive mit Lizenz Art. 5 Aktive ohne Lizenz Art. 6 JuniorInnen Art. 6 Minivolleyball Art. 7 Ehrenmitglieder Art. 8 Passivmitglieder 4 EINTRITT
MehrSTATUTEN. I. NAME, SITZ und ZWECK
Curling Club Bern STATUTEN I. NAME, SITZ und ZWECK Art. 1 1 Der Curling Club Bern ist ein Verein gemäss Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Bern. 2 Der Club bezweckt die Pflege und Förderung des Curlingsports im
MehrVEREINS STATUTEN. Züri Gladiators 22. April 2005
VEREINS STATUTEN Vereins Statuten... 1 I. Name, Sitz und Zweck... 2 Art.1 Name... 2 Art.2 Sitz... 2 Art.3 Zweck... 2 II. Mitglieder... 2 Art.4 Mitgliedschaft... 2 Art.5 Mitgliederkategorien... 2 Art.6
MehrBEITRAGSREGLEMENT FÜR DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG
00.03.0 Rgl FaBe BEITRAGSREGLEMENT FÜR DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG vom. August 04 Stadthaus Märtplatz 9 Postfach 8307 Effretikon Telefon 0 34 4 4 Fax 0 34 3 3 info@ilef.ch www.ilef.ch IMPRESSUM
MehrAUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZU DEN STATUTEN DES SFV
AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZU DEN STATUTEN DES SFV Ausgabe 2013 1 INHALTSVERZEICHNIS Begründung der ordentlichen Mitgliedschaft 3 Artikel 1 Aufnahme von Klubs mit Freiluftfussball-Teams 3 Artikel 2 Aufnahme
MehrReglement Senioren Veteranen Division 50+ Reglement für Senioren, Veteranen und Division 50+
Reglement Senioren Veteranen Division 50+ Seite 1 von 5 1. ZULASSUNG Die Senioren-, Veteranen- und Division 50+ Meisterschaften stehen allen Klubs für je eine Mannschaft pro Kategorie offen. 2. EINTEILUNG
MehrArtikel 1 Der Basketball Club Olympiakos Zürich (BCO) ist ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
STATUTEN des Basketball Clubs Olympiakos Zürich KAPITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Rechtsform Der Basketball Club Olympiakos Zürich (BCO) ist ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Mehr2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.
Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1 Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Spielgruppe Arbon-Frasnacht" besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten.
MehrBackdrop-Werbung TC Bad Schinznach
Werben Sie bei uns Backdrop-Werbung TC Bad Schinznach Für dieses Dokument und den darin dargestellten Gegenstand behalten wir uns alle Rechte vor. Vervielfältigung, Bekanntgabe an Dritte oder Verwendung
MehrLernen Leisten Lachen
Lernen Leisten Lachen Eltern-Info Piccolo Saison 2015/16 Version 2 Themen Vorstellung Trainer-Crew Trainings- und Turnierbetrieb Regeln, Anliegen Diverses Fragen Vorstellung Trainer-Crew Trainer-Crew Andreas
MehrFinanzordnung MANNSCHAFTSPORTRAITS,TRAININGSZEITEN, CHRONIK AKTUELLES, INFORMATIONEN, TERMINE, FORMULARE.
Finanzordnung AKTUELLES, INFORMATIONEN, TERMINE, FORMULARE Erster Titel. Allgemeines 1 Wesen der Finanzordnung 2 Gültigkeit 3 Verwendung der Mittel 4 Verwaltung der Mittel Zweiter Titel. Einnahme 5 Mitgliedsbeiträge
MehrGebührenreglement. des. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen
Gebührenreglement des VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1. Beitritt... 2 1.1. Bearbeitungsgebühr... 2 1.2. Aufnahmeprüfung... 2 2. Mitgliederbeitrag und Gebühren
MehrSTATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA
S e i t e 1 STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA mit Sitz in Zürich S e i t e 2 I. Name, Sitz, Zweck Name Art. 1 Unter dem Namen FlüchtlingsTheater Malaika besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein
MehrMITGLIEDERREGLEMENT. Genehmigt an den ausserordentlichen Generalversammlungen der beiden Vorgängerverbände SLTV und SATV vom 6. Dezember 2012 in Olten
MITGLIEDERREGLEMENT Genehmigt an den ausserordentlichen Generalversammlungen der beiden Vorgängerverbände SLTV und SATV vom 6. Dezember 2012 in Olten Präambel Gestützt auf Art. 3 der Statuten von treuland,
MehrSTEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL
STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Gegenstand... 3 2 Steuerfuss und Steuersätze... 3 3 Steuerveranlagungen... 3 4 Verbindlichkeit der Veranlagung... 3 5 Gemeindesteuerrechnung...
Mehr1. Verband / Organisation Die Sidecarcross SM/CS wird in Zusammenarbeit mit der FMS und dem SAM durchgeführt.
Zusatzreglement Sidecarcross SM/CS 2017 1. Verband / Organisation Die Sidecarcross SM/CS wird in Zusammenarbeit mit der FMS und dem SAM durchgeführt. Für alles was nicht in diesem Zusatzreglement geregelt
MehrWarum sollen wir den EHC Arosa unterstützen?
Sponsoring Warum sollen wir den EHC Arosa unterstützen? Thomas Zeller Vorstand EHC Arosa EHC Arosa Der EHC Arosa erfreut sich einer grossen Fangemeinschaft, die sich über die gesamte Schweiz erstreckt.
Mehr1. NAME UND SITZ DES VEREINS 2. VEREINSZWECK 3. MITTEL 4. ORGANISATION
1. NAME UND SITZ DES VEREINS Art. 1 Unter dem Namen Feuerwehrverein Landquart besteht mit Sitz in Landquart ein Verein im Sinne von Art. 60 des schweizerischen Zivilgesetzbuches. 2. VEREINSZWECK Art. 2
MehrSKBE Waterpolo. Sponsoringkonzept
Sponsoringkonzept Die Sport- und Nachwuchsförderung des Wasserballs im Schwimmklub Bern bietet eine ideale Plattform für unsere Partner. Unser Prinzip des Sponsoringkonzepts basiert auf Leistung und Gegenleistung.
MehrReglement über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti (Taxreglement Pflegeheime)
Stadt Aarau 8.8- Reglement über die Taxen in den Pflegeheimen Herosé und Golatti (Taxreglement Pflegeheime) Vom. Mai 05 (Stand 6. Juni 05) Der Einwohnerrat Aarau, gestützt auf 0 Abs. lit. i i.v.m. 55 des
MehrTENNISCLUB SONNENBERG. Statuten
TENNISCLUB SONNENBERG Statuten 1. Name und Sitz Unter dem Namen Tennisclub Sonnenberg besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs.
MehrStatuten. Verein Maibärfonds Bad Ragaz
Statuten des Verein Maibärfonds Bad Ragaz Ragaz Stand: 06.03.2009 Statuten des Verein Maibärfonds Bad Ragaz Allgemeines Name/Sitz Art. 1.1: Unter dem Namen Verein Maibärfonds Bad Ragaz besteht ein Verein
MehrSponsoringübersicht FCA
Sponsoringübersicht FCA Nachfolgend finden Sie die Dokumentation, was Sie beim FCA alles für Sponsoringmöglichkeiten haben. Wir würden uns freuen, Sie privat oder als Firma als Sponsor beim FCA begrüssen
MehrPflichtenheft Trainer
Pflichtenheft Trainer Aktive und Junioren Das Pflichtenheft ist aus Gründen der Einfachheit in der männlichen Form geschrieben. 1. Anforderungen/Qualifikation a) Persönlichkeit: Der Trainer soll eine gewisse
MehrS t a t u t e n des Tennisclub Möhlin, mit Sitz in 4313 Möhlin/AG * * *
TC Möhlin Batastrasse 40 Postfach 286 4313 Möhlin S t a t u t e n des Tennisclub Möhlin, mit Sitz in 4313 Möhlin/AG * * * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher
MehrTennis Club Oberlunkhofen
Tennis Club Oberlunkhofen Postfach 61 8917 Oberlunkhofen tennis-oberlunkhofen.ch Sponsoring Tennis Club Oberlunkhofen Unterstützung des Tennis Club Oberlunkhofen Der TC Oberlunkhofen ist ein erfolg- und
MehrSponsoringkonzept Jugendfeuerwehr- Schweizermeisterschaft Olten 2017 und 200 Jahre Jubiläum Feuerwehr Olten
Sponsoringkonzept Jugendfeuerwehr- Schweizermeisterschaft Olten 2017 und 200 Jahre Jubiläum Feuerwehr Olten Ziele Im Jahr 2017 finden zwei grosse Feuerwehranlässe in Olten statt. Vom 20.-21.05.2017 wird
MehrEinfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil
- 1 - Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil Einwohnergemeinde Adligenswil Röm.-Kath. Kirchgemeinde Adligenswil Ev.-Ref. Teilkirchgemeinde Meggen, Adligenswil, Udligenswil Gebührenordnung für
MehrReglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh
Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh - 0 - 1. Träger & Kindertagesstätte Pop e poppa fischermätteli gmbh ist der Träger der Kindertagesstätte fischermätteli, Bern. Sie ist im Netz pop e poppa
MehrUnter dem Namen Rahmespränger besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Statuten 1. Name Unter dem Namen Rahmespränger besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2. Sitz Der Sitz des Vereins Rahmespränger ist in Winterthur. 3. Zweck 3.1. Radfahren Der Verein Rahmespränger
MehrWinterthur WARRIORS American Football Club
Vereinsstatuten Winterthur Warriors Seite 1 von 6 Winterthur WARRIORS American Football Club Gegründet am 28. August 1987 Statuten I. Name, Sitz und Zweck Art.1: Unter dem Namen American Football Club
Mehrgute Gründe für ein Sponsoring beim FC Regensdorf Dokumentation für Sponsoren & Gönner
7 gute Gründe für ein Sponsoring beim FC Regensdorf Dokumentation für Sponsoren & Gönner Der Verein Gegründet im Juni 1937 Aktuell 450 Mitglieder, davon 300 Junioren 28 Mannschaften, davon 21 Juniorenmannschaften
MehrStatuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich
Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich Art. 1 Name, Sitz, Rechtsform Unter dem Namen Verein Neujahrsmarathon Zürich (VNZ) besteht seit 2004, mit Sitz in Zürich, ein Verein im Sinne von Art. 60 ff,
MehrReglement Beiträge und Leistungen
Reglement Beiträge und Leistungen Inhaltsverzeichnis 1. Mitgliedschaft 3 2. Leistungen 4 3. Beiträge 6 Art. 1 Statutarische Grundlage Das nachstehende Reglement stützt sich auf die Artikel 5, 6, 9, 11,
MehrPostfach 756 9430 St. Margrethen www.tc.-stmargrethen.ch STATUTEN
Postfach 756 9430 St. Margrethen www.tc.-stmargrethen.ch STATUTEN Wo im folgenden männliche Personenbezeichnungen verwendet werden, sind darunter stets auch die entsprechenden weiblichen Bezeichnungen
MehrMINIGOLFCLUB RHONE S T A T U T E N
MINIGOLFCLUB RHONE S T A T U T E N I. Name, Sitz und Vereinszweck Art. 1 Der Minigolfclub Rhone (MC Rhone) mit Sitz in Gampel besteht als Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
MehrAusführungsbestimmungen für das Schweizer Volksschiessen Gewehr 50m (SVS G-50)
Ausführungsbestimmungen für das Schweizer Volksschiessen Gewehr 50m (SVS G-50) Ausgabe 2018 - Seite 1 Die Abteilung Gewehr 10/50m erlässt für das Schweizer Volksschiessen Gewehr 50m (SVS G-50) folgende
Mehrdürfen wir für Sie werben?
Aus welcher Perspektive dürfen wir für Sie werben? BDM Am 21. Sept.1983 versandte der damalige Vorstand des FC Tobias unter Präsident Martig Willi, ein erstes Schreiben zur Organisation einer regionalen
MehrSelektionsreglement Swiss Sliding Bob Damen und Herren für die Beschickung internationaler Rennen der Saison 2016 / 2017
Selektionsreglement Swiss Sliding Bob Damen und Herren für die Beschickung internationaler Rennen der Saison 2016 / 2017 1 Allgemeines 2 Einsatz ausländischer Athleten 3 Qualifikation 4 Athletische Mindestanforderungen
MehrRICHTLINIEN FÜR DISZIPLINAR- STRAFEN
RICHTLINIEN FÜR DISZIPLINAR- STRAFEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Gegenstand und Zweck 2. Zuständigkeiten und Verfahren 3. Ordnungsbussen und weitere Sanktionen 4. Ausgesprochene Zeitsperren 5. Nichteinhalten
MehrStatuten. Verein. Freunde des Bergrennens Steckborn
Statuten Verein Freunde des Bergrennens Steckborn Fassung der GV vom 13. Februar 2006 Statuten: Freunde des Bergrennens Steckborn 1 1. Namen und Sitz 1.1 Name 1 Der Verein Freunde des Bergrennens Steckborn
MehrStatuten des Clubs Nothveststein 1238
Statuten des Clubs Nothveststein 1238 I. Name, Zweck und Sitz Artikel 1: Name und Zweck Unter dem Namen Club Nothveststein nachfolgend Nothveststein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. UMFANG UND GÜLTIGKEIT Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der (nachstehend ) gelten automatisch bei jedem Auftrag, der durch die entgegengenommen wird. Aufträge und
MehrAnträge betreffend die Erhöhung des Jahresbeitrages der Junioren, der Senioren und der Veteranen zuhanden der Hauptversammlung 2015
Netstal, 05.08.2015 Anträge betreffend die Erhöhung des Jahresbeitrages der Junioren, der Senioren und der Veteranen zuhanden der Hauptversammlung 2015 Sehr geehrte Damen und Herren 1. Ausgangslage Die
Mehr