Reglement über die Finanzierungsgrundlagen, die Vereinsarbeiten, "Hockeyschüler", Torhüterausrüstung, Leihausrüstungen und Werbebeteiligung

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1 20. Mai 2015 Mitglieder-Reglement Reglement über die Finanzierungsgrundlagen, die Vereinsarbeiten, "Hockeyschüler", Torhüterausrüstung, Leihausrüstungen und Werbebeteiligung 1. Ordentliche Finanzierungen 1.1 Jahresbeiträge Der Mitglieder-Jahresbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und aus einem wie folgt zusammen: Nachwuchskategorie Grundbeitrag Top + A Elite Bambini CHF 150 Piccolo CHF 250 Moskito CHF 330 CHF 100 Mini CHF 330 CHF 100 Novizen CHF 330 CHF 100 CHF 300 Junioren CHF 330 CHF 100 CHF 300 Sind 2 Kinder pro Familie im Nachwuchs aktiv, wird der Grundbeitrag beim jüngeren Kind um 25 % reduziert. Sind 3 Kinder pro Familie im Nachwuchs aktiv, wird der Grundbeitrag beim mittleren Kind um 25 % und beim jüngsten Kind um 50 % reduziert. Die Spieler des jeweils höchstklassierten Teams einer Nachwuchskategorie ab Stufe Moskito (gilt nur für Top oder A) haben einen zu entrichten. Die Pflicht zur Bezahlung dieses Beitrages richtet sich nach dem Stand der definitiven Selektion um den 21. Dezember der aktuellen Saison. Der Zuschlag ist nur einmal, aber für die höchste Kategorie, in welcher das Mitglied spielt, zu bezahlen Kunsteisbahnabonnement unterschiedlich nach Alter

2 1.3 Kosten für Trainingslager unterschiedlich nach Ort und Alter 2. Spielersponsoring Jeder Nachwuchsspieler hat Sponsorenbeiträge einzubringen. Es gilt folgende Regelung: 2. 1 Götti-Sponsoring Persönlicher sog. "Götti" des jeweiligen Nachwuchsspielers Jeder Nachwuchsspieler präsentiert mindestens 1 Götti, welcher den Spieler mit CHF unterstützt. Wird kein Götti präsentiert, werden die CHF 100 dem Spieler in Rechnung gestellt. Jeder Götti wird namentlich in den Vitrinen des EHC Thun auf der KEB Thun veröffentlicht. Jeder Götti wird in mindestens 1 Ausgabe der Club-News des EHC Thun veröffentlicht und erhält die jeweilige Ausgabe der EHC Thun Club-News gratis zugestellt. Es steht jedem Nachwuchsspieler frei, mehrere Göttis zu präsentieren. 2.2 Sponsorenlauf Jeder Nachwuchsspieler ist verpflichtet, am Sponsorenlauf teilzunehmen und CHF 450 einzulaufen. Bei 2 Kindern pro Familie gilt: Reduktion von CHF 100 für jüngeres Kind (CHF 350) Bei 3 Kindern pro Familie gilt: Reduktion von CHF 100 für mittleres Kind (CHF 350) und Reduktion von CHF 200 für jüngstes Kind (CHF 250) Wird dieser Betrag nicht erreicht, wird dem Spieler die fehlende Differenz in Rechnung gestellt. 2.3 Besondere Bestimmungen für Götti-Sponsoring und Sponsorenlauf Die Beträge aus dem Götti-Sponsoring und aus dem Sponsorenlauf können wie folgt verrechnet werden respektive es ist ausserdem eine Befreiung/Reduktion des Jahresbeitrages möglich: Nachwuchsspieler, welche die unten aufgeführten Sponsorenlauf-Bonuslimite einlaufen, werden in der nächsten Saison vom Mitglieder-Grundbeitrag befreit. Des Weiteren kann der die Sponsorenlauf-Bonuslimite übersteigende Betrag mit dem Leistungsklassen-Beitrag oder/und dem allenfalls fehlenden Götti-Sponsoring kompensiert werden. Nachwuchsspieler, die mehr als einen Götti haben, wird der CHF 100 übersteigende Betrag beim Sponsorenlauf Grundbetrag erlassen.

3 Nachwuchskategorie Sponsorenlauf- Grundbetrag Sponsorenlauf- Bonuslimite Bambini CHF 450 CHF 650 Piccolo CHF 450 CHF 750 Moskito CHF 450 CHF 830 Mini CHF 450 CHF 830 Novizen CHF 450 CHF 830 Junioren CHF 450 CHF 830 Beispiel 1: Ein Nachwuchsspieler Mini Top hat 1 Götti. Beim Sponsorenlauf läuft er CHF 1'020 ein: Sponsorenlauf-Bonuslimite Mini CHF 830 Sponsorenlauf-Bonuslimite übersteigender Betrag CHF 190 Sponsorenlauf total CHF 1'020 Dies ergibt folgende Berechnung des Jahresbeitrags für die Folgesaison, in der er Novizen Top spielt: Grundbeitrag Novizen - durch Erreichen der Sponsorenlauf-Bonuslimite befreit - Novizen Elite - durch Sponsorenlauf kompensierter Betrag - CHF 330 CHF 330 CHF 300 CHF 190 Jahresbeitrag CHF 110 Beispiel 2: Ein Nachwuchsspieler Piccolo hat 2 Götti. Beim Sponsorenlauf läuft er CHF 350 ein: Sponsorenlauf-Grundbetrag Piccolo CHF 450 Fehlbetrag Sponsorenlauf - CHF 100 Götti-Sponsoring CHF 100 überschreitend + CHF 100 Fehlbetrag CHF 0 3. Vereinsanlässe Jeder Nachwuchsspieler/jedes Vereinsmitglied hat an allen Vereinsanlässen mitzuarbeiten, die gemäss Beschluss des Vorstandes durchgeführt werden. Die Regelung erfolgt in dem separaten Helferreglement.

4 4. Hockeyschüler Siehe sep. Reglement. 5. Torhüterausrüstung Benötigt ein Torhüter Korpsmaterial (Beinschoner, Brustpanzer, Fanghandschuhe, Stockhandschuhe) wird dies, sofern vorhanden, vom EHC Thun zur Verfügung gestellt. Muss der Torhüter neues Korpsmaterial kaufen, kann er dies in Absprache mit dem Cheftrainer / Goalietrainer und/oder Sportchef beim vom EHC Thun vorgegebenen Sportartikelhändler tun. Die Torhüter beteiligen sich pauschal wie folgt an dem zur Verfügung gestellten Korpsmaterial: Die Jahrgänge Bambini / Piccolo / Moskito CHF 150 Pauschalbeitrag pro Saison Die Jahrgänge Mini / Novizen / Junioren CHF 350 Pauschalbeitrag pro Saison Die Beiträge werden mit den Mitgliederbeiträgen in Rechnung gestellt. Begründung: Die Feldspieler müssen sämtliche Ausrüstungsgegenstände ohne Vereinsunterstützung finanzieren. 6. Leihausrüstung Der EHC Thun stellt, wenn gewünscht für Bambini und Piccolo, in Absprache mit dem Materialchef Leihausrüstungen zur Verfügung. Für den Gebrauch von Leihausrüstungen werden pro Jahr CHF 75 in Rechnung gestellt

5 7. Beteiligung an Werbe- und Sponsoringmassnahmen Der EHC Thun möchte Mitgliedern, welche sich aktiv an der Mittelbeschaffung engagieren, eine Beteiligung an den Einnahmen gutschreiben. Folgendes Vorgehen: Das Mitglied bringt dem EHC Thun einen Werber/Sponsor, welcher in den letzten 5 Jahren den EHC Thun finanziell nicht unterstützt hat. Von den Nettoeinnahmen des Werbers/Sponsors werden dem Mitglied 10 % gutgeschrieben. Beispiel: Unser Mitglied Max Muster akquiriert die Firma Beispiel AG für eine Bandenwerbung. Der Nettoerlös des EHC Thun beträgt pro Jahr CHF 1'250 aus dieser Werbung. Dem Mitglied werden davon 10 % gutgeschrieben, also CHF 125 pro Jahr. Diese Vereinbarung zwischen Verein und Mitglied gilt, solange die Firma Beispiel AG die Werbung / das Sponsoring beim EHC tätigt. 8. Zahlungsfristen Mitgliederbeiträge Das Mitglied verpflichtet sich zur pünktlichen Begleichung der Beiträge, damit der Verein über genügend flüssige Mittel verfügt, um die Verbandsrechnungen inkl. Lizenzgebühren innert der vom Verband geforderten Frist bezahlen zu können (ansonsten der Verein nicht zur Meisterschaft zugelassen wird). Die Zahlungsfristen sind, unter der Voraussetzung, dass das Mitglied die Rechnung erhalten hat, wie folgt geregelt: Helferdepot Ausgleich Helferkonto Jahresbeitrag Göttisponsoring Sponsorenlauf 30 Tage nach Clubeintritt bis 30. Juni bis 30. Juli bis 31. August 30 Tage nach Erhalt der Rechnung 30 Tage nach Erhalt der Rechnung Bei Nichteinhalten dieser Fristen wird das Mitglied vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen 9. Besonderes Die Regelungen 1,2,3,7 und 8 gelten für sämtliche beim EHC Thun lizenzierten Spieler. EHC Thun Der Vorstand

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