13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 1 DG G II A

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 1 DG G II A"

Transkript

1 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Juli 2011 (17.08) (OR. en) 13110/11 BUDGET 29 BEGRÜNDUNG Betr.: Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012: Standpunkt des Rates vom 25. Juli /11 kwi, tr/dk/il, cst 1

2 INHALT I. EINLEITUNG... 5 Seite II. WICHTIGSTE ELEMENTE S STANDPUNKTS S RATES... 8 III. ANSATZ R EINNAHMEN IV. ANSATZ R AUSGABEN Verwaltungsausgaben der Organe: - Europäisches Parlament Einzelplan I Europäischer Rat und Rat Einzelplan II Kommission Einzelplan III - Verwaltungsmittel Amt für Veröffentlichungen (OP) Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel (OIB) Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik Luxemburg (OIL) Gerichtshof Einzelplan IV Rechnungshof Einzelplan V Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Einzelplan VI Ausschuss der Regionen Einzelplan VII Europäischer Bürgerbeauftragter Einzelplan VIII Europäischer Datenschutzbeauftragter Einzelplan IX Europäischer Auswärtiger Dienst Einzelplan X /11 kwi, tr/dk/il, cst 2

3 Personalanträge der dezentralen Ämter und Agenturen für Ausgaben der Kommission nach Politikbereichen: - Titel 01 Wirtschaft und Finanzen Titel 02 Unternehmen Titel 03 Wettbewerb Titel 04 Beschäftigung und Soziales Titel 05 Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums Titel 06 Mobilität und Verkehr Titel 07 Klima- und Umweltpolitik Titel 08 Forschung Titel 09 Informationsgesellschaft und Medien Titel 10 Direkte Forschung Titel 11 Maritime Angelegenheiten und Fischerei Titel 12 Binnenmarkt Titel 13 Regionalpolitik Titel 14 Steuern und Zollunion Titel 15 Bildung und Kultur Titel 16 Kommunikation Titel 17 Gesundheit und Verbraucherschutz Titel 18 Inneres Titel 19 Außenbeziehungen Titel 20 Handel Titel 21 Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten Titel 22 Erweiterung Titel 23 Humanitäre Hilfe Titel 24 Betrugsbekämpfung Titel 25 Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission Titel 26 Verwaltung Titel 27 Haushalt Titel 28 Audit Titel 29 Statistik /11 kwi, tr/dk/il, cst 3

4 - Titel 30 Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben Titel 31 Sprachendienste Titel 32 Energie Titel 33 Justiz Titel 40 Reserven /11 kwi, tr/dk/il, cst 4

5 I. EINLEITUNG Der Rat hat am 25. Juli 2011 seinen Standpunkt zu dem Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für 2012 angenommen, dessen Einzelheiten in der vorliegenden Begründung dargelegt sind. Eine erste technische Anlage in den Addenda 1 bis 3 zu dieser Begründung enthält eine Aufschlüsselung der Gesamtausgaben nach den Rubriken des Finanzrahmens sowie die entsprechenden detaillierten Zahlenangaben für die einzelnen Organe und die einzelnen Politikbereiche. Eine zweite technische Anlage in Addendum 4 zu dieser Begründung enthält die an den Erläuterungen vorgenommenen Änderungen /11 kwi, tr/dk/il, cst 5

6 BESCHLUSS S RATES ZUR FESTLEGUNG S STANDPUNKTS S RATES ZUM ENTWURF S HAUSHALTSPLANS R EUROPÄISCHEN UNION FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2012 R RAT R EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 3, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Die Kommission hat am 26. Mai 2011 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr vorgelegt. 2. Der Rat hat den Vorschlag der Kommission mit dem Ziel geprüft, einen Standpunkt festzu legen, der auf der Einnahmenseite mit dem Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften 2 und auf der Ausgabenseite mit Teil I der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung 3, die in Ermangelung eines nach Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgestellten mehrjährigen Finanzrahmens das derzeit anzuwendende Instrument in Bezug auf die Haushaltsdisziplin darstellt, im Einklang steht Dok. KOM(2011) 300. ABl. L 163 vom , S. 17. ABl. C 139 vom , S /11 kwi, tr/dk/il, cst 6

7 HAT FOLGENN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der Rat hat den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 am 25. Juli 2011 festgelegt. Der vollständige Text kann über die Website des Rates eingesehen oder heruntergeladen werden: Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2011 Im Namen des Rates Der Präsident 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 7

8 II. WICHTIGSTE ELEMENTE S STANDPUNKTS S RATES ZUM ENTWURF S HAUSHALTSPLANS FÜR 2012 A. Der Rat nahm seinen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltplans für 2012 an. Die wichtigsten Elemente des Standpunkts sind nachstehend im Einzelnen aufgeführt: GESAMTBETRAG R AUSGABEN AUF R GRUNDLAGE S STANDPUNKTS S RATES (in Mio. EUR gerundete Beträge) Mittel für Verpflichtungen (MV) ,34 Mittel für Zahlungen (MZ) ,04 B. Nach dem vom Rat angenommenen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans für 2012 erhöhen sich die Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplan für 2011 um 2,92 % 1 und die Mittel für Zahlungen um 2,02 %. Die im Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans für 2012 vorgesehenen Mittel für Zahlungen belaufen sich auf insgesamt 0,98 % des BNE der EU Einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne Nrn. 1 und 2/2011. Auf der Grundlage der BNE-Vorausschätzung vom Mai /11 kwi, tr/dk/il, cst 8

9 C. Die nachstehende Tabelle enthält einen Überblick (nach Rubriken des Finanzrahmens) über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans für 2012: (in EUR) Rubrik Standpunkt des Rates (einschl. BS Nr. 1/2012) Differenz gegenüber dem HE 2012 (Betrag) Differenz gegenüber dem Haushaltsplan 2011 (einschl. BH Nr. 1 (in %) Spielrau m innerhalb des jetzigen Finanzrahmens MV/VE MZ/ZE MV/VE MZ/ZE MV/VE MZ/ZE MV/VE 1. NACHHALTIGES WACHSTUM 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ,7-1, ,0-100,0 Rubrik 1a insgesamt ,4-1, b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Rubrik 1 insgesamt (einschl. EGF) ,4 +5, ,3 +3, BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG R NATÜRLICHEN RESSOURCEN Rubrik 2 insgesamt ,6 +1, Davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen ,8 +1, UNIONSBÜRGERSCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht ,8 +1, b. Unionsbürgerschaft ,6-2, Rubrik 3 insgesamt ,5-0, DIE EU ALS GLOBALER AKTEUR Zwischensumme ,2-2,0 Soforthilfereserve ,0-100,0 Rubrik 4 insgesamt ,1-3, VERWALTUNG Rubrik 5 insgesamt ,4 +0, INSGESAMT ,9 +2, Mittel in % des BNE 0,98 % Einzelheiten sind in den Teilen der Begründung hinsichtlich der verschiedenen Einzelpläne und Politikbereiche des Haushaltsplans aufgeführt /11 kwi, tr/dk/il, cst 9

10 D. Bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 hat der Rat eine Reihe von Leitlinien befolgt: 1. ALLGEMEINES a) Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltplans für 2012 steht im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung; gewährleistet die Beachtung der Haushaltsleitlinien für den Haushaltsplan 2012, die in den im Februar 2011 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates festgelegt wurden 1. b) In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf Folgendes geachtet: unter Wahrung der Haushaltsdisziplin und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung Verfolgung einer Vorgehensweise, die zu einem realistischen und in allen Teilen ausgeglichenen Haushaltsplan führt. Die Anstrengungen, die die Kommission in ihrem Haushaltsplanentwurf bereits unternommen hat, wurden anerkannt, es wurde aber hervorgehoben, dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind; Bereitstellung angemessener Mittel für die verschiedenen Prioritäten der Europäischen Union durch Festlegung der Beträge auf der Grundlage der Vollzugsquote von 2010 und der im Rahmen des Haushaltsvorausschätzungswarnsystems 2011 eingegangenen Meldungen sowie unter Zugrundelegung einer realistischen Aufnahmekapazität. Dieser Ansatz wurde auch in Bezug auf die Mittel für Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit den operativen Programmen und auf die Ausgaben der mit der Verwaltung dieser Programme betrauten Exekutivagenturen verfolgt; 1 Dok. 5895/11 FIN /11 kwi, tr/dk/il, cst 10

11 Sicherstellung eines begrenzten und kontrollierten Anstiegs der Mittel für Zahlungen gegenüber 2011 in allen Rubriken und Teilrubriken des mehrjährigen Finanzrahmens durch Anpassung der Beträge auf der Grundlage einer Analyse der Vollzugsquote von 2010 und der im Rahmen des Haushaltsvorausschätzungswarnsystems 2011 eingegangenen Meldungen. Dieser Ansatz ist im Zusammenhang mit den in allen Mitgliedstaaten gegebenen Haushaltszwängen zu sehen. Der Rat billigte die folgende Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen: "Der Rat fordert die Kommission auf, einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorzulegen, wenn die in den Haushaltsplan 2012 eingesetzten Mittel für Zahlungen nicht ausreichen, um die Ausgaben unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung), der Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung), der Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen) und der Rubrik 4 (Die EU als globaler Akteur) zu decken. Er fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis spätestens Ende September 2012 aktualisierte Zahlenangaben zum Stand und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen im Rahmen der Teilrubrik 1b und erforderlichenfalls einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans ausschließlich für diesen Zweck vorzulegen. Der Rat wird seinen Standpunkt zu dem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans so rasch wie möglich festlegen, um etwaige Deckungslücken bei den Mitteln für Zahlungen zu vermeiden."; Anwendung eines Ansatzes auf die dezentralen Ämter und Agenturen, der dem Ansatz für die Verwaltungsausgaben der Organe entspricht (siehe Abschnitt II.D.3.e.iii); 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 11

12 Schaffung ausreichender Spielräume unterhalb der Obergrenzen der Rubriken und Teilrubriken des mehrjährigen Finanzrahmens, mit Ausnahme der Teilrubrik 1b, um unvorhergesehenen Situationen Rechnung tragen zu können; die von der Kommission bei den Mitteln für Verpflichtungen vorgeschlagenen Beträge für im Wege der Mitentscheidung verabschiedete Programme werden dabei so weit wie möglich eingehalten. 2. ANRE ALLGEMEINE FRAGEN a) Eingliederungsplan Der Rat behielt den im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Eingliederungsplan bei. Es wurde eine neue Haushaltslinie für das Europäische Jahr für aktives Altern und die Solidarität zwischen den Generationen (2012) geschaffen. b) Rechtsgrundlagen Besonderes Augenmerk wurde auf die Einhaltung der Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung hinsichtlich der Rechtsgrundlagen gelegt. c) Tätigkeitsübersichten Den Tätigkeitsübersichten wurde besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Es wurde eine spezielle Zusammenkunft mit den Kommissionsdienststellen abgehalten, um einen eingehenden Dialog mit den Delegationen zu ermöglichen /11 kwi, tr/dk/il, cst 12

13 3. AUSGABEN PRO RUBRIK S FINANZRAHMENS Hinsichtlich der Ausgaben in den verschiedenen Rubriken des Finanzrahmens sieht der Standpunkt des Rates Folgendes vor: a) Ausgaben für nachhaltiges Wachstum (Rubrik 1 des Finanzrahmens): i) Ausgaben für Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1a des Finanzrahmens): Festsetzung der Höhe der Mittel für Verpflichtungen unter gezielter Kürzung der im HE beantragten Mittel um einen Gesamtbetrag von 695,90 Mio. EUR bei einer Reihe einzelner Haushaltslinien dieser Teilrubrik, wobei 45,90 Mio. EUR auf den bei den Verwaltungsausgaben und den dezentralen Ämtern und Agenturen verfolgten Ansatz zurückzuführen sind. Die weitere Kürzung von 650 Mio. EUR hängt mit der etwaigen Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens für den ITER zusammen. Der Rat billigte ferner die folgende Erklärung zum ITER: "Der Rat hat den auf einer möglichen Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens beruhenden Vorschlag für zusätzliche Finanzmittel für das ITER- Projekt in Erwartung des Abschlusses des Landwirtschaftsjahres 2011 und neuer Informationen über die Vollzugsquoten in seinem Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans 2012 nicht berücksichtigt /11 kwi, tr/dk/il, cst 13

14 Der Rat wird die Lage nach Abschluss des Landwirtschaftsjahres 2011 erneut prüfen, um über die Quellen und die Höhe der zusätzlichen Finanzmittel zu befinden. Der Rat ersucht die Kommission, in Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Unternehmen F4E bis 15. Oktober 2011 Berichte über die Fortschritte bei der Durchführung der Kostenbegrenzungs- und Einsparungspläne, über die Leistung und das Management des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie und des ITER-Projekts sowie über die Ausführung der geplanten Tätigkeiten im Rahmen des Jahreshaushaltsplans vorzulegen. Der Rat verweist auf seine Schlussfolgerungen vom Juli 2010, wonach zusätzliche Mittel in erster Linie durch Umschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a des mehr jährigen Finanzrahmens verfügbar gemacht werden sollten."; Einrichtung der Haushaltslinie (Europäisches Jahr für aktives Altern und die Solidarität zwischen den Generationen 2012), deren Mittel aus der Haushaltslinie (Analyse und Studien über die soziale Lage, Demografie und Familie sowie entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen) stammen; Festsetzung der Höhe der Mittel für die Beihilfen für die dezentralen Ämter und Agenturen unter Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 15,52 Mio. EUR an Verpflichtungen und 17,84 Mio. EUR an Zahlungen infolge des für diese Ämter und Agenturen verfolgten Ansatzes. Insgesamt wurden 63 Planstellen auf Zeit bewilligt; 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 14

15 Festsetzung der Höhe der Mittel für Zahlungen durch gezielte Kürzung der Ansätze des HE um einen Gesamtbetrag von 1 132,00 Mio. EUR (davon 99,46 Mio. EUR auf dem Gebiet der Wettbewerbsfähigkeit, 101,99 Mio. EUR im Verkehrssektor, 563,22 Mio. EUR auf dem Gebiet der Forschung, 86 Mio. EUR auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, 147 Mio. EUR bei den Hauhaltslinien im Zusammenhang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm, 50 Mio. EUR bei der Haushaltslinie für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und 84,33 Mio. EUR bei verschiedenen anderen Haushaltslinien) auf der Grundlage einer Analyse des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs und unter Zugrundelegung einer realistischen Aufnahmekapazität. Der Rat billigte ferner eine Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen (siehe Abschnitt II.D.1.b); der Spielraum in der Teilrubrik 1a würde 175,30 Mio. EUR betragen. ii) Ausgaben für Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1b des Finanzrahmens): Billigung des HE hinsichtlich der Mittel für Verpflichtungen; Festsetzung der Höhe der Mittel für Zahlungen durch Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 1 299,28 Mio. EUR, was dennoch eine Steigerung um 5,2 % gegenüber 2011 darstellt /11 kwi, tr/dk/il, cst 15

16 Dieser Betrag entspricht einer Kürzung der Mittel für Zahlungen, die schwerpunktmäßig den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (706 Mio. EUR), den Europäischen Sozialfonds (394 Mio. EUR) und den Kohäsionsfonds (199 Mio. EUR) betrifft und einer auf der Grundlage der verfügbaren Informationen vorgenommenen Anpassung entspricht. Der Rat billigte ferner eine Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen (siehe Abschnitt II.D.1.b); der Spielraum in der Teilrubrik 1b würde 22,12 Mio. EUR betragen. b) Ausgaben für die Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (Rubrik 2 des Finanzrahmens): Kürzung der Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Ansatz des HE um einen Gesamtbetrag von 545,60 Mio. EUR (davon 197,94 Mio. EUR auf dem Gebiet der Landwirtschaft, 337,60 Mio. EUR bei der mit dem Rechnungsabschluss zusammenhängenden Haushaltslinie und 10,06 Mio. EUR bei verschiedenen anderen Haushaltslinien) auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs; Festsetzung der Höhe der Mittel für die Beihilfen für die dezentralen Ämter und Agenturen unter Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 1,46 Mio. EUR an Verpflichtungen und 2,67 Mio. EUR an Zahlungen infolge des für diese Ämter und Agenturen verfolgten Ansatzes. Was die beantragte Personalausstattung beantragt, so wurden 4 Planstellen auf Zeit bewilligt; 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 16

17 Festsetzung der Mittel für Zahlungen unter Kürzung um insgesamt 786,51 Mio. EUR gegenüber dem Ansatz des HE (davon 229,93 Mio. EUR auf dem Gebiet der Landwirtschaft, 337,60 Mio. EUR bei der mit dem Rechnungsabschluss zusammenhängenden Haushaltslinie, 140 Mio. EUR auf dem Gebiet der Entwicklung des ländlichen Raums, 46,50 Mio. EUR beim Europäischen Fischereifonds und 32,48 Mio. EUR bei verschiedenen anderen Haushaltslinien) auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs. Diese auf der Grundlage des bisherigen Haushaltsvollzugs und der verfügbaren Informationen geschätzten Beträge können unter Berücksichtigung des im Herbst vorzulegenden Berichtigungsschreibens überprüft werden. Der Rat billigte ferner eine Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen (siehe Abschnitt II.D.1.b); der Spielraum in Rubrik 2 würde 1 197,16 Mio. EUR betragen. c) Ausgaben für Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht (Rubrik 3 des Finanzrahmens): i) Ausgaben für Freiheit, Sicherheit und Recht (Teilrubrik 3a des Finanzrahmens): Festsetzung der Höhe der Mittel für Verpflichtungen unter Kürzung um einen Gesamtbetrag von 55,65 Mio. EUR bei den im HE beantragten Mitteln für Verpflichtungen bei einer Reihe einzelner Haushaltslinien dieser Teilrubrik, und dies auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs sowie unter Zugrundelegung realistischer Aufnahmekapazitäten; 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 17

18 Festsetzung der Höhe der Mittel für die Beihilfen für die dezentralen Ämter und Agenturen unter Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 11,55 Mio. EUR an Verpflichtungen und 12,73 Mio. EUR an Zahlungen infolge des für diese Ämter und Agenturen verfolgten Ansatzes. Insgesamt wurden 12 Planstellen auf Zeit bewilligt; Festsetzung der Höhe der Mittel für Zahlungen durch gezielte Kürzung der Ansätze des HE bei einer Reihe von Haushalts linien um einen Gesamtbetrag von 44,26 Mio. EUR auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs; der Spielraum in der Teilrubrik 3a würde 121,27 Mio. EUR betragen. ii) Ausgaben für Unionsbürgerschaft (Teilrubrik 3b des Finanzrahmens): Festsetzung der Höhe der Mittel für Verpflichtungen unter Kürzung um einen Gesamtbetrag von 15,55 Mio. EUR bei den im HE beantragten Mitteln für Verpflichtungen bei einer Reihe einzelner Haushaltslinien dieser Teilrubrik, und dies auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs sowie unter Zugrundelegung realistischer Aufnahmekapazitäten; Festsetzung der Höhe der Mittel für die Beihilfen für die dezentralen Ämter und Agenturen unter Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 9,48 Mio. EUR an Verpflichtungen und 6,46 Mio. EUR an Zahlungen infolge des für diese Ämter und Agenturen verfolgten Ansatzes; 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 18

19 Festsetzung der Höhe der Mittel für Zahlungen durch gezielte Kürzung der Ansätze des HE bei einer Reihe von Haushaltslinien um einen Gesamtbetrag von 14,53 Mio. EUR auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs; der Spielraum in der Teilrubrik 3b würde 31,08 Mio. EUR betragen. d) Ausgaben für die EU als globaler Akteur (Rubrik 4 des Finanzrahmens): Billigung des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2012. Dieses Berichtigungsschreiben wird vollständig im Rahmen der Obergrenze für die Rubrik 4 durch zusätzliche Umschichtungen finanziert; Festsetzung der Höhe der Mittel für Verpflichtungen unter Kürzung um einen Gesamtbetrag von 203,57 Mio. EUR bei den im HE beantragten Mitteln für Verpflichtungen bei einer Reihe einzelner Haushaltslinien dieser Rubrik, und dies auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs sowie unter Zugrundelegung realistischer Aufnahmekapazitäten; Festsetzung der Höhe der Mittel für die Beihilfen für die dezentralen Ämter und Agenturen unter Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 0,28 Mio. EUR an Verpflichtungen und 0,40 Mio. EUR an Zahlungen infolge des für diese Ämter und Agenturen verfolgten Ansatzes; Festsetzung der Höhe der Mittel für Zahlungen unter Kürzung der Ansätze des HE um insgesamt 300,37 Mio. EUR; dies umfasst zum einen eine gezielte Kürzung um 190,37 Mio. EUR bei einer Reihe von Haushaltslinien auf der Grundlage einer Analyse des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs und unter Zugrundelegung realistischer Aufnahmekapazitäten und zum anderen die Nichtberücksichtigung des im HE angesetzten Betrags von 110 Mio. EUR für die Soforthilfereserve /11 kwi, tr/dk/il, cst 19

20 Der Rat billigte ferner eine Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen (siehe Abschnitt II.D.1.b); der Spielraum in Rubrik 4 würde 50,23 Mio. EUR betragen, womit später zusätzlichem Bedarf entsprochen werden könnte. e) Ausgaben für Verwaltung (Rubrik 5 des Finanzrahmens): i) strikte Kontrolle des Umfangs der Verwaltungsausgaben der EU-Organe im Einklang mit dem Ansatz, den die Mitgliedstaaten bei ihrem jeweiligen nationalen öffentlichen Dienst verfolgen; Festlegung eines geeigneten Niveaus für den Verwaltungshaushalt der einzelnen Organe unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten und ihres tatsächlichen und gerechtfertigten Bedarfs; gezielte Kürzungen bei allen Organen unter Berücksichtigung des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs und des tatsächlichen Bedarfs; höhere Pauschalkürzung bei den Mitteln für Dienstbezüge bei den meisten Organen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Quote unbesetzter Stellen; Ablehnung aller Anträge der Organe auf Schaffung neuer Planstellen mit Ausnahme eines Teils der beantragten Planstellen für den Europäischen Auswärtigen Dienst, der ein neues Organ ist; Billigung beantragter Stellenumwandlungen, Stellenanhebungen und Stellenübertragungen. Dieser Ansatz hat zu einem angemessenen Niveau der Verwaltungsausgaben geführt, das ein reibungsloses Funktionieren der Organe gewährleistet. Unterhalb der Obergrenze der Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens verblieb ein Spielraum in Höhe von 546,44 Mio. EUR /11 kwi, tr/dk/il, cst 20

21 ii) iii) iv) Bei der Prüfung der Verwaltungsmittel konzentrierte sich der Rat ferner auf die Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit den operativen Programmen und auf die Verwaltungsausgaben der Exekutivagenturen. Hier wurde beschlossen, auf der gleichen Grundlage wie bei den Organen gezielte Kürzungen vorzunehmen. Hinsichtlich der dezentralen Ämter und Agenturen hat der Rat ferner einen ähnlichen Ansatz wie bei den Organen angewandt. Daher wurden bei den voll arbeitsfähigen Ämtern und Agenturen weder Mittelaufstockungen gegenüber 2011 noch neue Planstellen bewilligt. Für die mit neuen Aufgaben betrauten Ämter und Agenturen wurde der Anstieg gegenüber 2011 auf 1,5 % begrenzt und ein Drittel der beantragten neuen Planstellen wurde bewilligt. Ferner wurde die Schaffung neuer selbstfinanzierter Planstellen erfasst. Für im Aufbau befindliche Ämter und Agenturen wurden neue Planstellen und Aufstockungen bei dem entsprechenden Beitrag zu den Titeln 1 und 2 auf drei Viertel des beantragten Volumens begrenzt. Der Rat billigte ferner die folgende Erklärung zu den Verwaltungsausgaben: "Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass bei den Verwaltungsausgaben sichergestellt wird, dass die Mittel so kostenbewusst wie möglich verwendet werden, und dass die Effizienz der Verwaltung gesteigert wird, damit die Mittel, die in Anbetracht der derzeit in den Mitgliedstaaten durchgeführten strikten Haushaltskonsolidierung begrenzt sind, optimal verwendet werden. Er verweist erneut darauf, wie wichtig es ist, dass die Verwaltungsausgaben einer strengen Kontrolle insbesondere mittels einer Verstärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit unterliegen und nur die wirklich benötigten Finanzmittel bereitgestellt werden. Daher ersucht der Rat alle Organe und Einrichtungen, zu der Verwirklichung dieser Ziele einen Beitrag zu leisten."; f) hinsichtlich der Einnahmen Billigung des HE vorbehaltlich der technischen Anpassungen, die sich aus den Änderungen bei den Ausgaben sowie beim Personalbestand im Haushaltsplanentwurf für 2012 ergeben /11 kwi, tr/dk/il, cst 21

22 III. ANSATZ R EINNAHMEN 1. Die Haushaltseinnahmen der Europäischen Union belaufen sich auf einen Betrag von insgesamt EUR; dies entspricht 0,98 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU 1. Die Eigenmittel, die für die Finanzierung des Entwurfs des Haushaltsplans 2012 der Europäischen Union erforderlich sind, machen 0,97 % des BNE der EU aus und bleiben unter dem Höchstsatz von 1,23 % des BNE, der entsprechend der Berechnungsmethode gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften festgelegt ist 2. Die Voranschläge für die sonstigen Einnahmen, die von den Beiträgen abhängen, die auf die Gehälter berechnet werden, und die entsprechenden konsolidierten Tabellen wurden nach Maßgabe der Entscheidungen über die von den verschiedenen Organen beantragten Stellen angepasst. Die Deckung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans 2012 ist durch folgende Einnahmen vorgesehen: (in EUR) Herkunft der Einnahmen HE 2012 Standpunkt des Rates 1. Nettobetrag Zölle und Zuckerabgaben MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz Eigenmittel auf der Grundlage des BNE Verfügbare Überschüsse p.m. 5. Verschiedene Einnahmen (Titel 4-9) INSGESAMT Auf der Grundlage der BNE-Vorausschätzung vom Mai ABl. L 163 vom , S /11 kwi, tr/dk/il, cst 22

23 A. FINANZIERUNG S GESAMTHAUSHALTSPLANS Mittelansätze, die im Haushaltsjahr 2012 gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften zu decken sind AUSGABEN Bezeichnung Haushaltsplan 2012 Haushaltsplan Differenz (in %) 1. Nachhaltiges Wachstum ,73 2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ,39 3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht ,28 4. Die EU als globaler Akteur ,37 5. Verwaltung ,45 Ausgaben insgesamt ,02 EINNAHMEN Bezeichnung Haushaltsplan 2012 Haushaltsplan Differenz (in %) Verschiedene Einnahmen (Titel 4-9) ,37 Verfügbarer Überschuss aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 0) p.m Eigenmittelüberschuss aufgrund der Rückzahlung der Überschüsse des Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 2) p.m. p.m. Überschuss der für frühere Haushaltsjahre abgeführten MwSt und BSP/BNE-Eigenmittel (Kapitel 3 1 und 3 2) p.m. p.m. Gesamtbetrag der Einnahmen der Titel 3 bis ,25 Nettobetrag der Zölle und Zuckerabgaben (Kapitel 1 1 und 1 2) ,01 MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (Tabellen 1 und 2, Kapitel 1 3) ,17 Über die zusätzliche Einnahme (BNE-Eigenmittel, Tabelle 3, Kapitel 1 4) zu finanzierender Restbetrag ,04 Durch die Eigenmittel gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom zu deckende Mittelansätze ,70 Gesamtbetrag der Einnahmen Die Zahlenangaben in dieser Spalte entsprechen denen des Haushaltsplans 2011 (ABl. L 68 vom , S. 1) zuzüglich der Berichtigungshaushaltspläne Nrn. 1 und 2/2011. Artikel 310 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (früherer Artikel 268 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) lautet: "Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen." Der Eigenmittelbetrag für den Haushaltsplan 2012 wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze festgelegt, die der Beratende Ausschuss für Eigenmittel auf seiner 151. Sitzung am 17. Mai 2011 angenommen hat /11 kwi, tr/dk/il, cst 23

24 TABELLE 1 Berechnung der Begrenzung der einheitlichen Bemessungsgrundlagen für die Mehrwertsteuer (MwSt) gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom Mitgliedstaat 1 % der MwSt- Bemessungsgrundlage (ohne Begrenzung) 1 % des Bruttonationaleinkommens Begrenzungssatz (in %) 1 % des BNE x Begrenzungssatz 1 % der begrenzten MwSt- Bemessungsgrundlage 1 Mitgliedstaaten mit begrenzter MwSt- Bemessungsgrundlage (1) (2) (3) (4) (5) (6) Belgien Bulgarien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Irland Griechenland Spanien Frankreich Italien Zypern Zypern Lettland Litauen Luxemburg Luxemburg Ungarn Malta Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich Insgesamt Die Bemessungsgrundlage überschreitet nicht 50 % des Bruttonationaleinkommens /11 kwi, tr/dk/il, cst 24

25 TABELLE 2 Aufteilung der MwSt-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 3) Mitgliedstaat 1 % der begrenzten MwSt- Bemessungsgrundlage Einheitlicher Satz der MwSt-Eigenmittel 1 (in %) MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (1) (2) (3) = (1) (2) Belgien , Bulgarien , Tschechische Republik , Dänemark , Deutschland , Estland , Irland , Griechenland , Spanien , Frankreich , Italien , Zypern , Lettland , Litauen , Luxemburg , Ungarn , Malta , Niederlande , Österreich , Polen , Portugal , Rumänien , Slowenien , Slowakei , Finnland , Schweden Vereinigtes Königreich Insgesamt Lediglich im Zeitraum beträgt der Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel für Österreich 0,225 %, für Deutschland 0,15 % und für die Niederlande und Schweden 0,10 % /11 kwi, tr/dk/il, cst 25

26 TABELLE 3 Bestimmung des einheitlichen Satzes und Aufteilung der unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens (BNE) abgeführten Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 4) Mitgliedstaat 1 % des BNE Auf die zusätzliche Bemessungsgrundlage zu erhebender einheitlicher Satz Einnahmen gemäß der zusätzlichen Bemessungsgrundlage zum einheitlichen Satz (1) (2) (3) = (1) (2) Belgien Bulgarien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Griechenland Spanien Frankreich Italien Zypern Lettland , Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich Insgesamt Berechnung des Satzes: ( ) / ( ) = 0, /11 kwi, tr/dk/il, cst 26

27 TABELLE 4 Berechnung der Finanzierung der Kürzung des jährlichen BNE-Beitrags der Niederlande und Schwedens gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 6) Mitgliedstaat Bruttokürzung Anteile an der BNE-Grundlage Auf die Bruttokürzung angewandter BNE- Schlüssel Finanzierung der Kürzung zugunsten der Niederlande und Schwedens (1) (2) (3) (4) = (1) + (3) Belgien 2, Bulgarien 0, Tschechische Republik 1, Dänemark 1, Deutschland 20, Estland 0, Irland 0, Griechenland 1, Spanien 8, Frankreich 16, Italien 12, Zypern 0, Lettland 0, Litauen 0, Luxemburg 0, Ungarn 0, Malta 0, Niederlande , Österreich 2, Polen 3, Portugal 1, Rumänien 1, Slowenien 0, Slowakei 0, Finnland 1, Schweden , Vereinigtes Königreich 13, Insgesamt , BIP-Deflator für die EU in EUR (Wirtschaftsprognosen vom Frühjahr 2011): (a) 2004 EU25 = 107,3995 / (b) 2006 EU25 = 112,1888 / (c) 2006 EU27 = 112,5311 / (d) 2012 EU27 = 120,8724 Pauschalbetrag für die Niederlande: zu Preisen von 2012: EUR x [ (b/a) x (d/c) ] = EUR Pauschalbetrag für Schweden: zu Preisen von 2012: EUR x [ (b/a) x (d/c) ] = EUR 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 27

28 TABELLE 5 Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs (Haushaltsjahr 2011) gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 5) Bezeichnung Koeffizient 1 (in %) Betrag 1. Anteil des Vereinigten Königreichs (in %) an den nicht begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlagen 2. Anteil des Vereinigten Königreichs (in %) am Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben 15,0054 7, (1) (2) 7, Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben Erweiterungsbedingte Ausgaben 2 = (5a + 5b) a. Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung b. Erweiterungsbedingte Ausgaben Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben = (4) (5) Ursprünglicher Korrekturbetrag VK = (3) (6) 0, VK-Vorteil Eigentlicher Korrekturbetrag VK = (7) (8) Windfall-Gewinne bei den traditionellen Eigenmitteln Korrekturbetrag zugunsten des Vereinigten Königreichs = (9) (10) Gerundet. Der Betrag der erweiterungsbedingten Ausgaben entspricht Folgendem: i) den an die zehn neuen (der EU am 1. Mai 2004 beigetretenen) Mitgliedstaaten geleisteten Zahlungen aus den Haushaltsmitteln 2003, die unter Anwendung des BIP- Deflators für die EU für angepasst werden, sowie den an Bulgarien und Rumänien aus den Haushaltsmitteln 2006 geleisteten Zahlungen, die unter Anwendung des BIP-Deflators für die EU für (5a) angepasst werden; und ii) dem Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben in diesen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Direktzahlungen im Agrarbereich und der marktbezogenen Ausgaben sowie derjenigen Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem EAGFL, Abteilung Garantie (5b), finanziert werden. Dieser Betrag wird von den gesamten zurechenbaren Ausgaben abgezogen, so dass Ausgaben, die vor der Erweiterung ungekürzt waren, auch nach der Erweiterung ungekürzt bleiben. Hierbei handelt es sich um den Vorteil, der dem Vereinigten Königreich aus der Begrenzung der MwSt-Grundlagen und der Einführung der BNE-Einnahme im Vergleich zum alten System erwächst. Hierbei handelt es sich um Gewinne, die sich für das Vereinigte Königreich aus der Anhebung des Prozentsatzes der traditionellen Eigenmittel ergeben, den die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten einbehalten (von 10 % auf 25 % ab dem 1. Januar 2001) /11 kwi, tr/dk/il, cst 28

29 Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom darf im Zeitraum der zusätzliche Beitrag des Vereinigten Königreichs, der sich aus der Kürzung der aufteilbaren Ausgaben um die erweiterungsbedingten Ausgaben gemäß Absatz 1 Buchstabe g ergibt, 10,5 Mrd. EUR zu Preisen von 2004 nicht überschreiten. Die entsprechenden Zahlen sind der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen Korrekturbeträge zugunsten des VK Differenz ursprünglicher Betrag gegenüber der Schwelle von 10,5 Mrd. EUR (Eigenmittelbeschluss 2007 gegenüber Eigenmittelbeschluss 2000), in EUR Differenz zu jeweiligen Preisen Differenz zu konstanten Preisen von 2004 (A) VK-Korrekturbetrag für (B) VK-Korrekturbetrag für (C) VK-Korrekturbetrag für (D) VK-Korrekturbetrag für (E) VK-Korrekturbetrag für (F) VK-Korrekturbetrag für 2012 entfällt entfällt (G)Summe der Differenzen = (A) + (B) + (C) + (D) + (E) + (F) /11 kwi, tr/dk/il, cst 29

30 TABELLE 6 Berechnung 1 der Finanzierung der Haushaltskorrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs, die sich auf beläuft (Kapitel 1 5) Mitgliedstaat Anteile an der BNE-Grundlage Anteile ohne VK Anteile ohne, NL, AT, SE und VK Drei Viertel des Anteils von, NL, AT und SE in Spalte 2 Spalte 4 aufgeteilt nach dem Schlüssel von Spalte 3 Finanzierungsschlüssel Anwendung des Schlüssels auf den Korrekturbetrag (1) (2) (3) (4) (5) (6) = (2) + (4) + (5) (7) Belgien 2,94 3,41 5,32 1,43 4, Bulgarien 0,30 0,35 0,54 0,15 0, Tschechische Republik 1,15 1,34 2,08 0,56 1, Dänemark 1,94 2,25 3,50 0,94 3, Deutschland 20,59 23,90 0,00-17,92 0,00 5, Estland 0,12 0,14 0,21 0,06 0, Irland 0,98 1,14 1,78 0,48 1, Griechenland 1,68 1,95 3,04 0,82 2, Spanien 8,27 9,60 14,96 4,02 13, Frankreich 16,11 18,70 29,15 7,84 26, Italien 12,37 14,36 22,39 6,02 20, Zypern 0,14 0,16 0,26 0,07 0, Lettland 0,15 0,17 0,27 0,07 0, Litauen 0,24 0,28 0,43 0,12 0, Luxemburg 0,26 0,30 0,46 0,12 0, Ungarn 0,84 0,97 1,51 0,41 1, Malta 0,05 0,06 0,09 0,02 0, Niederlande 4,85 5,63 0,00-4,22 0,00 1, Die Beträge werden bis zur 15. Dezimalstelle berechnet /11 kwi, tr/dk/il, cst 30

31 Mitgliedstaat Anteile an der BNE-Grundlage Anteile ohne VK Anteile ohne, NL, AT, SE und VK Drei Viertel des Anteils von, NL, AT und SE in Spalte 2 Spalte 4 aufgeteilt nach dem Schlüssel von Spalte 3 Finanzierungsschlüssel Anwendung des Schlüssels auf den Korrekturbetrag (1) (2) (3) (4) (5) (6) = (2) + (4) + (5) (7) Österreich 2,32 2,69 0,00-2,02 0,00 0, Polen 3,04 3,52 5,49 1,48 5, Portugal 1,24 1,44 2,25 0,60 2, Rumänien 1,07 1,25 1,94 0,52 1, Slowenien 0,29 0,33 0,52 0,14 0, Slowakei 0,56 0,65 1,01 0,27 0, Finnland 1,54 1,79 2,79 0,75 2, Schweden 3,13 3,64 0,00-2,73 0,00 0, Vereinigtes Königreich 13,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0 Insgesamt 100,00 100,00 100,00-26,89 26,89 100, /11 kwi, tr/dk/il, cst 31

32 TABELLE 7 Finanzierung 1 des Gesamthaushaltsplans aufgeschlüsselt nach Art der Eigenmittel und Mitgliedstaaten Zusammenfassung Mitgliedstaat Zuckerabgaben, netto (75 %) Traditionelle Eigenmittel (TEM) Zölle, netto (75 %) Traditionelle Eigenmittel, insgesamt netto (75 %) Erhebungskosten (25 % des TEM- Bruttobetrags) (p.m.) MwSt- Eigenmittel Eigenmittel auf der Grundlage des BNE MwSt- und BNE-Eigenmittel, einschließlich Anpassungen Kürzung zugunsten von NL und SE VK- Korrekturbetrag Beiträge der Mitgliedstaaten insgesamt Anteil am Gesamtbetrag der Beiträge der Mitgliedstaaten (in %) Gesamtbetrag Eigenmittel 2 (1) (2) (3)=(1)+(2) (4) (5) (6) (7) (8) (9) =(5)+(6)+(7)+(8) (10) (11) = (3) + (9) Belgien , Bulgarien , Tschechische Republik , Dänemark , Deutschland , Estland , Irland , Griechenland , Spanien , Frankreich , Italien , Zypern , Lettland , Litauen , Luxemburg , Ungarn , Malta , Niederlande , p.m. (Eigenmittel + sonstige Einnahmen = Einnahmen insgesamt = Ausgaben insgesamt); ( = = ). 2 Gesamtbetrag der Eigenmittel als Prozentsatz des BNE: ( ) / ( ) = 0,97 %; Eigenmittelobergrenze in % des BNE: 1,23 % /11 kwi, tr/dk/il, cst 32

33 Mitgliedstaat Zuckerabgaben, netto (75 %) Traditionelle Eigenmittel (TEM) Zölle, netto (75 %) Traditionelle Eigenmittel, insgesamt netto (75 %) Erhebungskosten (25 % des TEM- Bruttobetrags) (p.m.) MwSt- Eigenmittel Eigenmittel auf der Grundlage des BNE MwSt- und BNE-Eigenmittel, einschließlich Anpassungen Kürzung zugunsten von NL und SE VK- Kurrekturbetrag Beiträge der Mitgliedstaaten insgesamt Anteil am Gesamtbetrag der Beiträge der Mitgliedstaaten Gesamtbetrag Eigenmittel 1 (1) (2) (3)=(1)+(2) (4) (5) (6) (7) (8) (9) =(5)+(6)+(7)+(8) (10) (11) = (3) + (9) Österreich , Polen , Portugal , Rumänien , Slowenien , Slowakei , Finnland , Schweden , Vereinigtes Königreich , Insgesamt , Gesamtbetrag der Eigenmittel als Prozentsatz des BNE: ( ) / ( ) = 0,97 %; Eigenmittelobergrenze in % des BNE: 1,23 % /11 kwi, tr/dk/il, cst 33

34 2. Die "traditionellen Eigenmittel" (Zölle und Zuckerabgaben) belaufen sich auf ,60 Mio. EUR. 3. Die MwSt-Bemessungsgrundlage der EU beläuft sich 2012 auf ,77 Mio. EUR (bei einem Satz von 1 %), wobei berücksichtigt ist, dass die BNE-Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten generell auf 50 % begrenzt bleibt, was bei der MwSt-Bemessungsgrundlage von fünf Mitgliedstaaten (Zypern, Irland, Luxemburg, Malta und Portugal) auch tatsächlich zur Anwendung gebracht werden musste. Der einheitliche Satz der MwSt-Eigenmittel beträgt 0,30 %. Gemäß dem am 1. März 2009 in Kraft getretenen Eigenmittelbeschluss 2007/436/EG, Euratom 1 wird der Abrufsatz für den Zeitraum jedoch für Österreich auf 0,225 %, für Deutschland auf 0,15 % und für die Niederlande und Schweden auf 0,10 % festgesetzt. Die MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz belaufen sich mithin auf ,92 Mio. EUR. 4. Der aus dem Standpunkt des Rates zum Haushaltsplanentwurf für 2012 resultierende einheitliche Satz der Eigenmittel ("zusätzliche Bemessungsgrundlage") beläuft sich auf 0,7131 %. 5. Die nicht unter die Eigenmittel fallenden Einnahmen (Titel 4 bis 9) belaufen sich auf 1 654,05 Mio. EUR. 6. In Titel 4 (Sonstige von der Gemeinschaft erhobene Abgaben, Abzüge und Gebühren) sind die Artikel 4 0 0, und entsprechend den personalpolitischen Beschlüssen angepasst worden. 1 Die Durchführung dieses neuen Eigenmittelbeschlusses wird durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 105/2009 des Rates vom 26. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 geregelt /11 kwi, tr/dk/il, cst 34

13584/16 bba/mh 1 DG G 2A

13584/16 bba/mh 1 DG G 2A Rat der Europäischen Union Brüssel, den 8. November 2016 (OR. en) 13584/16 BUDGET 30 BEGRÜNDUNG Betr.: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5 zum Gesamthaushaltsplan 2016: Umsetzung des Eigenmittelbeschlusses

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 191. Rechtsvorschriften. Gesetzgebungsakte. 61. Jahrgang 27. Juli Ausgabe in deutscher Sprache.

Amtsblatt der Europäischen Union L 191. Rechtsvorschriften. Gesetzgebungsakte. 61. Jahrgang 27. Juli Ausgabe in deutscher Sprache. Amtsblatt der Europäischen Union L 191 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 61. Jahrgang 27. Juli 2018 Inhalt I Gesetzgebungsakte Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2018/1024 des Berichtigungshaushaltsplans

Mehr

BAND 1 - EINNAHMEN TEIL A. EINLEITUNG UND FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS. 1. Einleitung

BAND 1 - EINNAHMEN TEIL A. EINLEITUNG UND FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS. 1. Einleitung BAND 1 - EINNAHMEN TEIL A. EINLEITUNG UND FINANZIERUNG DES GESAMTHAUSHALTSPLANS 1. Einleitung Im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union werden für jedes Haushaltsjahr sämtliche als erforderlich erachteten

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 213. Rechtsvorschriften. Gesetzgebungsakte. 61. Jahrgang 22. August Ausgabe in deutscher Sprache.

Amtsblatt der Europäischen Union L 213. Rechtsvorschriften. Gesetzgebungsakte. 61. Jahrgang 22. August Ausgabe in deutscher Sprache. Amtsblatt der Europäischen Union L 213 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 61. Jahrgang 22. August 2018 Inhalt I Gesetzgebungsakte Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2018/1140 des Berichtigungshaushaltsplans

Mehr

Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.4.2011 KOM(2011) 226 endgültig Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006

Mehr

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, L 367/16 23.12.2014 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 1378/2014 R KOMMISSION vom 17. Oktober 2014 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der

Mehr

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN

(Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN 15.12.2017 L 335/1 I (Gesetzgebungsakte) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2017/2305 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/699 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/699 DER KOMMISSION 11.5.2016 L 121/11 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/699 R KOMMISSION vom 10. Mai 2016 zur Festsetzung der Höchstbeträge für 2016 für bestimmte Direktzahlungsregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Mehr

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/891 DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/891 DER KOMMISSION 22.6.2018 L 159/21 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/891 R KOMMISSION vom 21. Juni 2018 zur Festsetzung der Höchstbeträge für 2018 für bestimmte Direktzahlungsregelungen gemäß der Verordnung

Mehr

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 4 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2018

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 4 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2018 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 31.5.2018 COM(2018) 361 final ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 4 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2018 für den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 L 135/115 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/795 S RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.10.2014 COM(2014) 644 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Europäischer Entwicklungsfonds (EEF): Vorausschätzungen der Mittelbindungen, Auszahlungen und Beiträge

Mehr

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi

Bundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi Bundesrat Drucksache 415/06 08.06.06 Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - A - Fz - Wi Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung

Mehr

GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE VERORDNUNG DES RATES zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge

GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE VERORDNUNG DES RATES zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 21. Dezember 2009 (OR. en) 16488/3/09 REV 3 STAT 32 FIN 519 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG S RATES zur Angleichung der Dienst- und

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.11.2018 COM(2018) 901 final Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION

MITTEILUNG DER KOMMISSION SEK(2010)923/3 MITTEILUNG DER KOMMISSION Anwendung von Artikel 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Aktualisierung der Daten zur Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder,

Mehr

ENTWURF EINES BERICHTS

ENTWURF EINES BERICHTS Europäisches Parlament 2014-2019 Haushaltsausschuss 2017/2134(BUD) 12.9.2017 ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme

Mehr

gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 12,

gestützt auf das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 12, L 129/12 VERORDNUNG (EU) Nr. 423/2014 S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 16. April 2014 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen

Mehr

Europäischer Rat Brüssel, den 19. Juni 2018 (OR. en) RECHTSAKTE BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Europäischer Rat Brüssel, den 19. Juni 2018 (OR. en) RECHTSAKTE BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments Europäischer Rat Brüssel, den 19. Juni 2018 (OR. en) Interinstitutionelle Dossiers: 2017/0900 (NLE) 2013/0900 (NLE) EUCO 7/1/18 REV 1 INST 92 POLGEN 23 CO EUR 8 RECHTSAKTE Betr.: BESCHLUSS S EUROPÄISCHEN

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION

MITTEILUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 31.8.2012 C(2012) 6106 final MITTEILUNG DER KOMMISSION Aktualisierung der Daten zur Berechnung der Pauschalbeträge und Zwangsgelder, die die Kommission dem Gerichtshof

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 22.12.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 338/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1239/2010 DES RATES vom 20. Dezember 2010 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge

Mehr

1. Die Kommission hat dem Rat am 18. Juni 2010 den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2010 übermittelt.

1. Die Kommission hat dem Rat am 18. Juni 2010 den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2010 übermittelt. RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. Juli 2010 (30.07) (OR. en) 12224/10 FIN 319 A-PUNKT-VERMERK des Ausschusses der Ständigen Vertreter für den Rat Nr. Kommissionsvorschlag: 11251/10 FIN 274 KOM

Mehr

EUROPÄISCHER RAT Brüssel, den 31. Mai 2013 (OR. en) GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.:

EUROPÄISCHER RAT Brüssel, den 31. Mai 2013 (OR. en) GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: EUROPÄISCHER RAT Brüssel, den 31. Mai 2013 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0900 (NLE) EUCO 110/13 INST 234 POLGEN 69 OC 295 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VORSCHLAG FÜR

Mehr

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTS Nr. 5 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2017

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTS Nr. 5 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2017 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.7.2017 COM(2017) 485 final ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTS Nr. 5 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2017 zur Bereitstellung der Finanzmittel für den Europäischen Fonds für

Mehr

ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHLÜSSE RAT

ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHLÜSSE RAT II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte, die in Anwendung des EG-Vertrags/Euratom-Vertrags erlassen wurden) ENTSCHEIDUNGEN UND BESCHLÜSSE RAT BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2007 über das System

Mehr

Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010

Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 ISSN 1680-2039 Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 Übersicht in Zahlen DE Januar 2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION GESAMTHAUSHALTSPLAN DER EUROPÄISCHEN

Mehr

Europäisches Semester: Integrierte länderspezifische Empfehlungen - Billigung und Bericht an den Europäischen Rat

Europäisches Semester: Integrierte länderspezifische Empfehlungen - Billigung und Bericht an den Europäischen Rat RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 24. Juni 2014 (OR. en) 11242/14 CO EUR-PREP 25 POLGEN 104 AG 11 ECOFIN 703 UEM 282 SOC 536 COMPET 423 ENV 643 EDUC 255 RECH 313 ENER 336 JAI 557 VERMERK Absender:

Mehr

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen COM(2014) 226 final

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen COM(2014) 226 final Bundesrat Drucksache 274/14 12.06.14 EU Unterrichtung durch die Europäische Kommission Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung der Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen COM(2014)

Mehr

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2005 (OR. en) AA 23/2/05 REV 2 BEITRITTSVERTRAG: SCHLUSSAKTE ENTWURF VON GESETZGEBUNGSAKTEN UND ANDEREN

Mehr

Vorschlag für VERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für VERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.11.2013 COM(2013) 771 final 2013/0379 (NLE) Vorschlag für VERORDNUNG DES RATES zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der

Mehr

GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE BESCHLUSS DES RATES über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

GESETZGEBUNGSAKTE UND ANDERE RECHTSINSTRUMENTE BESCHLUSS DES RATES über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 12. Februar 2014 (OR. en) 5602/14 Interinstitutionelles Dossier: 2011/0183 (CNS) RESPR 5 FIN 53 CADREFIN 11 POLGEN 14 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE

Mehr

Bundesrat Drucksache 619/

Bundesrat Drucksache 619/ Bundesrat Drucksache 619/18 29.11.18 EU Unterrichtung durch die Europäische Kommission Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen COM(2018) 782 final

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION 13.12.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 334/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11. Dezember 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/226/EU über die zweite Reihe gemeinsamer Sicherheitsziele

Mehr

Tabellen in A3 Format drucken

Tabellen in A3 Format drucken Tabellen 2000-2008 in A3 Format drucken ANMERKUNGEN Kohäsion, Solidarität & Landwirtschaft - Bedeutung der für die 4 Fonds verwendeten Akronyme (2000-2006): EAGFL = Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. April 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. April 2017 (OR. en) 139048/EU XXV. GP Eingelangt am 03/04/17 Rat der Europäischen Union Brüssel, den 3. April 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0068 (COD) 7881/17 AGRI 181 AGRIFIN 36 CODEC 527 VORSCHLAG Absender:

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. April 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. April 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den. April 207 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 207/00 (NLE) 5649/7 SCH-EVAL 28 SIRIS 4 COMIX 59 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: BESCHLUSS

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.12.2014 C(2014) 10123 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des Kooperationsprogramms Interreg V-A Deutschland

Mehr

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drücksache V/1496 Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler II/ 1 68070 5287/67 Bonn, den 28. Februar 1967 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Betr.:

Mehr

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.4.2015 COM(2015) 160 final ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014 DE DE ENTWURF DES

Mehr

EU-Haushalt und mehrjähriger Finanzrahmen 2014+

EU-Haushalt und mehrjähriger Finanzrahmen 2014+ Brüssel, März 2011 J. Klute / J. Klaus EU-Haushalt und mehrjähriger Finanzrahmen 2014+ Gliederung I. EU-Haushalt 2011 II. Einnahmequellen 2011 III. Ausgaben nach Rubriken 2011 IV. Mehrjähriger Finanzrahmen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 118/18 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/704 R KOMMISSION vom 8. Mai 2018 bezüglich der Konformität der Gebührensätze für die einzelnen n mit den Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 390/2013 und (EU) Nr.

Mehr

Bundesrat Drucksache 625/ Unterrichtung durch die Europäische Kommission

Bundesrat Drucksache 625/ Unterrichtung durch die Europäische Kommission Bundesrat Drucksache 625/13 02.08.13 EU Unterrichtung durch die Europäische Kommission Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss - im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.4.2014 C(2014) 2727 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29.4.2014 zur Änderung des Beschlusses K(2010) 1620 der Kommission vom 19. März 2010 über ein

Mehr

A 2006/4801 VERTRAG ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA

A 2006/4801 VERTRAG ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA A 2006/4801 VERTRAG ÜBER EINE VERFASSUNG FÜR EUROPA INHALT PRÄAMBEL 9 TEILI 17 TITEL I DEFINITION UND ZIELE DER UNION 17 TITEL II GRUNDRECHTE UND UNIONSBÜRGERSCHAFT 19 TITEL III DIE ZUSTÄNDIGKEITEN DER

Mehr

Selbstständige im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige

Selbstständige im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige Belgien 642,0 622,7 650,2 643,9 629,1 Bulgarien 336,7 351,6 345,1 335,5 350,2 Dänemark 237,3 235,3 229,8 235,3 220,8 Deutschland 4.237,4 4.192,1 4.164,1 4.144,6 4.098,8 Estland 55,2 55,6 59,1 60,4 65,8

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 24. April 2014 (OR. en) 2013/0268 (COD) PE-CONS 30/14 JUSTCIV 32 PI 17 COC 339 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 652 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 652 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 17. Oktober 2016 (OR. en) 13373/16 ACP 136 FIN 672 PTOM 35 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 14. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr Jordi

Mehr

Selbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige

Selbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige Belgien 14,2 13,7 14,3 14,0 13,6 Bulgarien 11,5 11,8 11,4 11,1 11,1 Dänemark 8,8 8,7 8,4 8,3 7,8 Deutschland 10,7 10,5 10,4 10,0 9,8 Estland 8,9 8,9 9,2 9,4 10,0 Finnland 13,0 13,5 13,8 13,5 12,8 Frankreich

Mehr

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 6 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2018

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 6 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2018 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 12.10.2018 COM(2018) 704 final ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 6 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2018 Senkung der Mittel für Zahlungen und der Mittel für Verplichtungen

Mehr

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION

VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION VERHANDLUNGEN ÜBER DEN BEITRITT BULGARIENS UND RUMÄNIENS ZUR EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2005 (OR. en) AA 1/2/05 REV 2 BEITRITTSVERTRAG: INHALTSVERZEICHNIS ENTWÜRFE VON GESETZGEBUNGSAKTEN

Mehr

MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN

MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN MEHRJÄHRIGER FINANZRAHMEN Bisher gab es fünf mehrjährige Finanzrahmen (MFR). Seit dem Vertrag von Lissabon ist der MFR keine interinstitutionelle Vereinbarung mehr, sondern ein verbindlicher Rechtsakt.

Mehr

SN 1316/14 hs/mt/ab 1 DG D 2A LIMITE DE

SN 1316/14 hs/mt/ab 1 DG D 2A LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Januar 2014 (05.02) (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0268 (COD) SN 1316/14 LIMITE VERMERK Betr.: Verordnung (EU) Nr..../20.. des Europäischen Parlaments

Mehr

MEP Jürgen Klute. EU-Haushalt und mehrjähriger Finanzrahmen 2014+

MEP Jürgen Klute. EU-Haushalt und mehrjähriger Finanzrahmen 2014+ MEP Jürgen Klute EU-Haushalt und mehrjähriger Finanzrahmen 2014+ Gliederung I. EU-Haushalt 2010 II. Einnahmequellen 2010 III. Ausgaben nach Rubriken 2010 IV. Mehrjähriger Finanzrahmen 2007-2013 V. Leitinitiativen

Mehr

Die Europäische Union. Informationsbüro des Europäischen Parlaments

Die Europäische Union. Informationsbüro des Europäischen Parlaments Die Europäische Union Informationsbüro des Europäischen Parlaments www.europarl.de Die Europäische Union Die Europäische Union 2008 489 Millionen Menschen 27 Staaten 23 Amtssprachen 120,3 Mrd. Haushalt

Mehr

Entwicklung der Beschäftigung im EU-Vergleich

Entwicklung der Beschäftigung im EU-Vergleich - Anzahl Beschäftigte der KMU (0 bis 249 Beschäftigte) Anzahl Belgien 1.710.130 1.692.677 1.809.972 1.870.172 1.896.741 1.887.471 1.891.749 1.902.916 1.934.335 1.983.551 Bulgarien 1.526.548 1.547.382 1.447.510

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der

Mehr

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 157/ 106. RICHTLINIE No 2004/76/EG DES RATES vom

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 157/ 106. RICHTLINIE No 2004/76/EG DES RATES vom 30.4.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 157/ 106 RICHTLINIE No 2004/76/EG DES RATES vom 29.4.2004 zur Änderung der Richtlinie 2003/49/EG insoweit als bestimmte Mitgliedstaaten Übergangszeiten für

Mehr

HERBSTPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN

HERBSTPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Belgien 0.6-0.1 1.7 1.5 1.2 1.3 1.5 Deutschland 0.7 0.5 1.6 1.7 1.9 1.5 1.7 Estland -1.5 1.4 2.8 1.4 1.1 2.3 2.6 Irland -1.6 1.1 8.5 26.3

Mehr

Top 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU

Top 5 Nettozahler und Nettoempfänger in der EU Haushaltssalden* der Mitgliedstaaten der päischen Union (EU), verschiedene Bezugsgrößen, 2012 Anteil am BIP **, in Prozent Schweden Dänemark Frankreich Belgien / Niederlande / Großbritannien -0,46-0,45-0,44-0,40-0,39

Mehr

1. Die Europäische Union in Zahlen

1. Die Europäische Union in Zahlen 1. Die Europäische Union in Zahlen 1 Währung (Euro) die seit dem 1.Januar 1999 als Buchgeld und seitdem 1. Januar 2002 als Bargeld im Einsatz ist. 7 Organe: Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Rat

Mehr

FRÜHJAHRSPROGNOSE 2017 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert

FRÜHJAHRSPROGNOSE 2017 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Belgien 0.6-0.1 1.7 1.5 1.2 1.5 1.7 Deutschland 0.7 0.5 1.6 1.7 1.9 1.6 1.9 Estland -1.5 1.4 2.8 1.4 1.6 2.3 2.8 Irland -1.6 1.1 8.5 26.3

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en) 13965/16 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 31. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: FSTR 75 FC 69 REGIO 96 SOC 659

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 482 final ANNEXES 1 to 4.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 482 final ANNEXES 1 to 4. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 26. Juli 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0231 (COD) 11483/16 ADD 1 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 22. Juli 2016 Empfänger: CLIMA 92 ENV 511

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II 257. Verordnung: Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung 257. Verordnung des

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 9/7 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 9/99 R KOMMISSION vom. Mai 9 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen

Mehr

Die Auswahl der AdR-Mitglieder. Verfahren in den Mitgliedstaaten

Die Auswahl der AdR-Mitglieder. Verfahren in den Mitgliedstaaten Die Auswahl der AdR-Mitglieder Verfahren in den Mitgliedstaaten ZUSAMMENFASSUNG In der Präambel des Vertrags über die Europäische Union wird die "Schaffung einer immer engeren Union der Völker Europas,

Mehr

ENTWURF EINES BERICHTS

ENTWURF EINES BERICHTS EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 2014 Haushaltskontrollausschuss 23.1.2014 2013/2235(C) ENTWURF EINES BERICHTS betreffend die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Polizeiamts für

Mehr

ENTWURF EINES BERICHTS

ENTWURF EINES BERICHTS EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 18.7.2012 2012/2150(INI) ENTWURF EINES BERICHTS über das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Umsetzung

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.10.2014 C(2014) 7520 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16.10.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms OP Baden- Württemberg

Mehr

WINTERPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert

WINTERPROGNOSE 2016 WICHTIGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) Durchschnittswert Anhang zur IP/16/214 PROGNOSE 2016 (a) Reales Bruttoinlandsprodukt (jährl. prozentuale Veränderung) 2007-11 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Belgien 1.3 0.2 0.0 1.3 1.3 1.3 1.7 Deutschland 1.2 0.4 0.3 1.6

Mehr

11130/15 hm/ab 1 DG D 1B

11130/15 hm/ab 1 DG D 1B Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Juli 2015 (OR. en) 11130/15 ASIM 62 RELEX 633 VERMERK Absender: Empfänger: Generalsekretariat des Rates Delegationen Nr. Vordok.: 10830/2/15 REV 2 ASIM 52 RELEX

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L / 8..8 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 8/7 R KOMMISSION vom. Mai 8 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen

Mehr

Öffentlicher Finanzierungssaldo

Öffentlicher Finanzierungssaldo In Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), Europäische Union (EU-27) und Deutschland, 2001 bis 2011 Prozent 0,5 0 0-0,5 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Jahr 0,2-0,1-1,0-1,5-2,0-1,5-1,5-1,6-0,9-1,0-2,5-3,0-3,5-3,1-2,6-3,2-2,9-2,4-3,3

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage ANHANG 1 zum Dokument C(2015) 3773 final - Annex 1.

Die Delegationen erhalten in der Anlage ANHANG 1 zum Dokument C(2015) 3773 final - Annex 1. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juni 2015 (OR. en) 9942/15 ADD 1 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. Juni 2015 Empfänger: AGRILEG 130 VETER 52 ENV 415 RECH 197 Herr Jordi AYET

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 31.7.2018 L 194/47 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1078 R KOMMISSION vom 30. Juli 2018 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln

Mehr

2017 im Überblick 1. Finanzierungen EIB-Gruppe 2 Anzahl der genehmigten Operationen 901 Ermöglichtes Investitionsvolumen (geschätzt)

2017 im Überblick 1. Finanzierungen EIB-Gruppe 2 Anzahl der genehmigten Operationen 901 Ermöglichtes Investitionsvolumen (geschätzt) Jahrespressekonferenz am 18. Januar 2018 2017 im Überblick 1 Tätigkeit der EIB-Gruppe im Jahr 2017 Finanzierungen Europäische Investitionsbank (EIB) 69,88 Mrd. EUR unterzeichnet Finanzierungen Europäischer

Mehr

"Der EU-Finanzrahmen bis 2020 und die neue Europäische Kommission"

Der EU-Finanzrahmen bis 2020 und die neue Europäische Kommission "Der EU-Finanzrahmen bis 2020 und die neue Europäische Kommission" Brigitte Luggin Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich Wie funktioniert der EU-Haushalt?

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN ..7 L 9/ II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 7/ R KOMMISSION vom 9. November 7 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen

Mehr

3. SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ

3. SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ 3. SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ Schlussakte Die Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, die am 30. September 2003 in Brüssel einberufen wurde, um im gegenseitigen Einvernehmen

Mehr

Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union

Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie durch die Europäische Atomgemeinschaft bzw. die Europäische Union 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur finanziellen Förderung der Kernenergie

Mehr

Stand der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen

Stand der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen Stand der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 Bericht von Frau Staatssekretärin Hella Dunger-Löper zu TOP 3a der 20. Sitzung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 5.8.2017 L 204/7 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1421 R KOMMISSION vom 2. August 2017 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.10.2016 COM(2016) 630 final 2016/0307 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen

Mehr

ANHANG. des. Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat

ANHANG. des. Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.5.2017 COM(2017) 242 final ANNEX 1 ANHANG des Berichts der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Überprüfung der praktischen Anwendung der

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005. vom 8. Juli zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 107/2005 vom 8. Juli 2005 zur Änderung bestimmter Anhänge und des Protokolls 31 des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

ENTWURF EINES BERICHTS

ENTWURF EINES BERICHTS EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014 2019 Haushaltsausschuss 17.10.2014 2014/2072(BUD) ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme

Mehr

Europäische Rechtsetzung

Europäische Rechtsetzung Europäische Rechtsetzung Im Wechselspiel von Parlament, Kommission, Einzelstaaten und Interessengruppen 24. Juni 2010 Juristische Gesellschaft Ruhr e.v., Bochum Lissabon-Vertrag Ändert die zwei Gründungsverträge

Mehr

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME Europäisches Parlament 2014-2019 Haushaltsausschuss 2018/0191(COD) 31.8.2018 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses für den Ausschuss für Kultur und Bildung zum des Europäischen Parlaments

Mehr

Erweiterung und Reform der Institutionen

Erweiterung und Reform der Institutionen MEMO/04/61 Brüssel, den 16. März 2004 Erweiterung und Reform der Institutionen 1. Europäische Kommission Bis 1. Mai 2004 Das derzeitige System bleibt bestehen. Die Kommission umfasst 20 Kommissarinnen

Mehr

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT. über die Ausgaben des EGFL. Frühwarnsystem Nr. 5-7/2016

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT. über die Ausgaben des EGFL. Frühwarnsystem Nr. 5-7/2016 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 18.7.2016 COM(2016) 487 final BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Ausgaben des EGFL Frühwarnsystem Nr. 5-7/2016 DE DE INHALT 1.

Mehr

15. REGIONALPOLITIK UND KOORDINIERUNG DER STRUKTURELLEN INSTRUMENTE

15. REGIONALPOLITIK UND KOORDINIERUNG DER STRUKTURELLEN INSTRUMENTE 15. REGIONALPOLITIK UND KOORDINIERUNG DER STRUKTURELLEN INSTRUMENTE 1. 31994 R 1164: Verordnung (EG) Nr. 1164/94 des Rates vom 16. Mai 1994 zur Errichtung des Kohäsionsfonds (ABl. L 130 vom 25.5.1994,

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.5.2017 COM(2017) 245 final 2017/0098 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom über die Einzelmaßnahme für die Intra-AKP-Zusammenarbeit zulasten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom über die Einzelmaßnahme für die Intra-AKP-Zusammenarbeit zulasten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 C(2015) 7708 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10.11.2015 über die Einzelmaßnahme für die Intra-AKP-Zusammenarbeit zulasten des 11. Europäischen Entwicklungsfonds

Mehr

DOWNLOAD. Die Europawahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen

DOWNLOAD. Die Europawahl. Politik ganz einfach und klar. Sebastian Barsch. Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen DOWNLOAD Sebastian Barsch Die Europawahl Politik ganz einfach und klar Sebastian Barsch Bergedorfer Unterrichtsideen Downloadauszug aus dem Originaltitel: Politik ganz einfach und klar: Wahlen FÖRDER-

Mehr

Bürger der Europäische Union

Bürger der Europäische Union Eurobarometer-Umfrage, Angaben in Prozent der Bevölkerung, EU-Mitgliedstaaten, Frühjahr 2011 Eurobarometer-Frage: Fühlen Sie sich als Bürger der Europäischen Union? Gesamt Ja = 61 bis 69% Europäische Union

Mehr

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,81 3,64 3,74 3,86 3,88 4,02 4,60 4,01 4,57 3,01 3,40 Februar 3,83

Mehr

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,64 3,74 3,51 3,88 4,02 3,94 4,01 4,57 4,83 3,40 3,08 Februar 3,63

Mehr

VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT

VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT 1. ORGANE UND BERATENDE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION 2. KOMPETENZEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 3. DEMOKRATISCHE KONTROLLE DURCH DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006595/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0271 (COD) LEX 1414 PE-CONS 102/1/13 REV 1 FSTR 131 REGIO 230 SOC

Mehr