13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 1 DG G II A
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1 RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Juli 2011 (17.08) (OR. en) 13110/11 BUDGET 29 BEGRÜNDUNG Betr.: Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012: Standpunkt des Rates vom 25. Juli /11 kwi, tr/dk/il, cst 1
2 INHALT I. EINLEITUNG... 5 Seite II. WICHTIGSTE ELEMENTE S STANDPUNKTS S RATES... 8 III. ANSATZ R EINNAHMEN IV. ANSATZ R AUSGABEN Verwaltungsausgaben der Organe: - Europäisches Parlament Einzelplan I Europäischer Rat und Rat Einzelplan II Kommission Einzelplan III - Verwaltungsmittel Amt für Veröffentlichungen (OP) Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik Brüssel (OIB) Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik Luxemburg (OIL) Gerichtshof Einzelplan IV Rechnungshof Einzelplan V Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss Einzelplan VI Ausschuss der Regionen Einzelplan VII Europäischer Bürgerbeauftragter Einzelplan VIII Europäischer Datenschutzbeauftragter Einzelplan IX Europäischer Auswärtiger Dienst Einzelplan X /11 kwi, tr/dk/il, cst 2
3 Personalanträge der dezentralen Ämter und Agenturen für Ausgaben der Kommission nach Politikbereichen: - Titel 01 Wirtschaft und Finanzen Titel 02 Unternehmen Titel 03 Wettbewerb Titel 04 Beschäftigung und Soziales Titel 05 Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums Titel 06 Mobilität und Verkehr Titel 07 Klima- und Umweltpolitik Titel 08 Forschung Titel 09 Informationsgesellschaft und Medien Titel 10 Direkte Forschung Titel 11 Maritime Angelegenheiten und Fischerei Titel 12 Binnenmarkt Titel 13 Regionalpolitik Titel 14 Steuern und Zollunion Titel 15 Bildung und Kultur Titel 16 Kommunikation Titel 17 Gesundheit und Verbraucherschutz Titel 18 Inneres Titel 19 Außenbeziehungen Titel 20 Handel Titel 21 Entwicklung und Beziehungen zu den AKP-Staaten Titel 22 Erweiterung Titel 23 Humanitäre Hilfe Titel 24 Betrugsbekämpfung Titel 25 Koordinierung der Politiken und rechtliche Beratung der Kommission Titel 26 Verwaltung Titel 27 Haushalt Titel 28 Audit Titel 29 Statistik /11 kwi, tr/dk/il, cst 3
4 - Titel 30 Versorgungsbezüge und verbundene Ausgaben Titel 31 Sprachendienste Titel 32 Energie Titel 33 Justiz Titel 40 Reserven /11 kwi, tr/dk/il, cst 4
5 I. EINLEITUNG Der Rat hat am 25. Juli 2011 seinen Standpunkt zu dem Entwurf des Haushaltsplans der Europäischen Union für 2012 angenommen, dessen Einzelheiten in der vorliegenden Begründung dargelegt sind. Eine erste technische Anlage in den Addenda 1 bis 3 zu dieser Begründung enthält eine Aufschlüsselung der Gesamtausgaben nach den Rubriken des Finanzrahmens sowie die entsprechenden detaillierten Zahlenangaben für die einzelnen Organe und die einzelnen Politikbereiche. Eine zweite technische Anlage in Addendum 4 zu dieser Begründung enthält die an den Erläuterungen vorgenommenen Änderungen /11 kwi, tr/dk/il, cst 5
6 BESCHLUSS S RATES ZUR FESTLEGUNG S STANDPUNKTS S RATES ZUM ENTWURF S HAUSHALTSPLANS R EUROPÄISCHEN UNION FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2012 R RAT R EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 3, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a, in Erwägung nachstehender Gründe: 1. Die Kommission hat am 26. Mai 2011 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr vorgelegt. 2. Der Rat hat den Vorschlag der Kommission mit dem Ziel geprüft, einen Standpunkt festzu legen, der auf der Einnahmenseite mit dem Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften 2 und auf der Ausgabenseite mit Teil I der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung 3, die in Ermangelung eines nach Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgestellten mehrjährigen Finanzrahmens das derzeit anzuwendende Instrument in Bezug auf die Haushaltsdisziplin darstellt, im Einklang steht Dok. KOM(2011) 300. ABl. L 163 vom , S. 17. ABl. C 139 vom , S /11 kwi, tr/dk/il, cst 6
7 HAT FOLGENN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der Rat hat den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 am 25. Juli 2011 festgelegt. Der vollständige Text kann über die Website des Rates eingesehen oder heruntergeladen werden: Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2011 Im Namen des Rates Der Präsident 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 7
8 II. WICHTIGSTE ELEMENTE S STANDPUNKTS S RATES ZUM ENTWURF S HAUSHALTSPLANS FÜR 2012 A. Der Rat nahm seinen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltplans für 2012 an. Die wichtigsten Elemente des Standpunkts sind nachstehend im Einzelnen aufgeführt: GESAMTBETRAG R AUSGABEN AUF R GRUNDLAGE S STANDPUNKTS S RATES (in Mio. EUR gerundete Beträge) Mittel für Verpflichtungen (MV) ,34 Mittel für Zahlungen (MZ) ,04 B. Nach dem vom Rat angenommenen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans für 2012 erhöhen sich die Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Haushaltsplan für 2011 um 2,92 % 1 und die Mittel für Zahlungen um 2,02 %. Die im Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans für 2012 vorgesehenen Mittel für Zahlungen belaufen sich auf insgesamt 0,98 % des BNE der EU Einschließlich der Berichtigungshaushaltspläne Nrn. 1 und 2/2011. Auf der Grundlage der BNE-Vorausschätzung vom Mai /11 kwi, tr/dk/il, cst 8
9 C. Die nachstehende Tabelle enthält einen Überblick (nach Rubriken des Finanzrahmens) über den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans für 2012: (in EUR) Rubrik Standpunkt des Rates (einschl. BS Nr. 1/2012) Differenz gegenüber dem HE 2012 (Betrag) Differenz gegenüber dem Haushaltsplan 2011 (einschl. BH Nr. 1 (in %) Spielrau m innerhalb des jetzigen Finanzrahmens MV/VE MZ/ZE MV/VE MZ/ZE MV/VE MZ/ZE MV/VE 1. NACHHALTIGES WACHSTUM 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ,7-1, ,0-100,0 Rubrik 1a insgesamt ,4-1, b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Rubrik 1 insgesamt (einschl. EGF) ,4 +5, ,3 +3, BEWAHRUNG UND BEWIRTSCHAFTUNG R NATÜRLICHEN RESSOURCEN Rubrik 2 insgesamt ,6 +1, Davon: Marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen ,8 +1, UNIONSBÜRGERSCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT 3a. Freiheit, Sicherheit und Recht ,8 +1, b. Unionsbürgerschaft ,6-2, Rubrik 3 insgesamt ,5-0, DIE EU ALS GLOBALER AKTEUR Zwischensumme ,2-2,0 Soforthilfereserve ,0-100,0 Rubrik 4 insgesamt ,1-3, VERWALTUNG Rubrik 5 insgesamt ,4 +0, INSGESAMT ,9 +2, Mittel in % des BNE 0,98 % Einzelheiten sind in den Teilen der Begründung hinsichtlich der verschiedenen Einzelpläne und Politikbereiche des Haushaltsplans aufgeführt /11 kwi, tr/dk/il, cst 9
10 D. Bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 hat der Rat eine Reihe von Leitlinien befolgt: 1. ALLGEMEINES a) Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Haushaltplans für 2012 steht im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung; gewährleistet die Beachtung der Haushaltsleitlinien für den Haushaltsplan 2012, die in den im Februar 2011 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates festgelegt wurden 1. b) In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf Folgendes geachtet: unter Wahrung der Haushaltsdisziplin und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung Verfolgung einer Vorgehensweise, die zu einem realistischen und in allen Teilen ausgeglichenen Haushaltsplan führt. Die Anstrengungen, die die Kommission in ihrem Haushaltsplanentwurf bereits unternommen hat, wurden anerkannt, es wurde aber hervorgehoben, dass zusätzliche Anstrengungen erforderlich sind; Bereitstellung angemessener Mittel für die verschiedenen Prioritäten der Europäischen Union durch Festlegung der Beträge auf der Grundlage der Vollzugsquote von 2010 und der im Rahmen des Haushaltsvorausschätzungswarnsystems 2011 eingegangenen Meldungen sowie unter Zugrundelegung einer realistischen Aufnahmekapazität. Dieser Ansatz wurde auch in Bezug auf die Mittel für Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit den operativen Programmen und auf die Ausgaben der mit der Verwaltung dieser Programme betrauten Exekutivagenturen verfolgt; 1 Dok. 5895/11 FIN /11 kwi, tr/dk/il, cst 10
11 Sicherstellung eines begrenzten und kontrollierten Anstiegs der Mittel für Zahlungen gegenüber 2011 in allen Rubriken und Teilrubriken des mehrjährigen Finanzrahmens durch Anpassung der Beträge auf der Grundlage einer Analyse der Vollzugsquote von 2010 und der im Rahmen des Haushaltsvorausschätzungswarnsystems 2011 eingegangenen Meldungen. Dieser Ansatz ist im Zusammenhang mit den in allen Mitgliedstaaten gegebenen Haushaltszwängen zu sehen. Der Rat billigte die folgende Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen: "Der Rat fordert die Kommission auf, einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans vorzulegen, wenn die in den Haushaltsplan 2012 eingesetzten Mittel für Zahlungen nicht ausreichen, um die Ausgaben unter der Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung), der Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung), der Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen) und der Rubrik 4 (Die EU als globaler Akteur) zu decken. Er fordert die Kommission nachdrücklich auf, bis spätestens Ende September 2012 aktualisierte Zahlenangaben zum Stand und zu den Voranschlägen hinsichtlich der Mittel für Zahlungen im Rahmen der Teilrubrik 1b und erforderlichenfalls einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans ausschließlich für diesen Zweck vorzulegen. Der Rat wird seinen Standpunkt zu dem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans so rasch wie möglich festlegen, um etwaige Deckungslücken bei den Mitteln für Zahlungen zu vermeiden."; Anwendung eines Ansatzes auf die dezentralen Ämter und Agenturen, der dem Ansatz für die Verwaltungsausgaben der Organe entspricht (siehe Abschnitt II.D.3.e.iii); 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 11
12 Schaffung ausreichender Spielräume unterhalb der Obergrenzen der Rubriken und Teilrubriken des mehrjährigen Finanzrahmens, mit Ausnahme der Teilrubrik 1b, um unvorhergesehenen Situationen Rechnung tragen zu können; die von der Kommission bei den Mitteln für Verpflichtungen vorgeschlagenen Beträge für im Wege der Mitentscheidung verabschiedete Programme werden dabei so weit wie möglich eingehalten. 2. ANRE ALLGEMEINE FRAGEN a) Eingliederungsplan Der Rat behielt den im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagenen Eingliederungsplan bei. Es wurde eine neue Haushaltslinie für das Europäische Jahr für aktives Altern und die Solidarität zwischen den Generationen (2012) geschaffen. b) Rechtsgrundlagen Besonderes Augenmerk wurde auf die Einhaltung der Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung hinsichtlich der Rechtsgrundlagen gelegt. c) Tätigkeitsübersichten Den Tätigkeitsübersichten wurde besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Es wurde eine spezielle Zusammenkunft mit den Kommissionsdienststellen abgehalten, um einen eingehenden Dialog mit den Delegationen zu ermöglichen /11 kwi, tr/dk/il, cst 12
13 3. AUSGABEN PRO RUBRIK S FINANZRAHMENS Hinsichtlich der Ausgaben in den verschiedenen Rubriken des Finanzrahmens sieht der Standpunkt des Rates Folgendes vor: a) Ausgaben für nachhaltiges Wachstum (Rubrik 1 des Finanzrahmens): i) Ausgaben für Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1a des Finanzrahmens): Festsetzung der Höhe der Mittel für Verpflichtungen unter gezielter Kürzung der im HE beantragten Mittel um einen Gesamtbetrag von 695,90 Mio. EUR bei einer Reihe einzelner Haushaltslinien dieser Teilrubrik, wobei 45,90 Mio. EUR auf den bei den Verwaltungsausgaben und den dezentralen Ämtern und Agenturen verfolgten Ansatz zurückzuführen sind. Die weitere Kürzung von 650 Mio. EUR hängt mit der etwaigen Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens für den ITER zusammen. Der Rat billigte ferner die folgende Erklärung zum ITER: "Der Rat hat den auf einer möglichen Überprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens beruhenden Vorschlag für zusätzliche Finanzmittel für das ITER- Projekt in Erwartung des Abschlusses des Landwirtschaftsjahres 2011 und neuer Informationen über die Vollzugsquoten in seinem Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans 2012 nicht berücksichtigt /11 kwi, tr/dk/il, cst 13
14 Der Rat wird die Lage nach Abschluss des Landwirtschaftsjahres 2011 erneut prüfen, um über die Quellen und die Höhe der zusätzlichen Finanzmittel zu befinden. Der Rat ersucht die Kommission, in Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Unternehmen F4E bis 15. Oktober 2011 Berichte über die Fortschritte bei der Durchführung der Kostenbegrenzungs- und Einsparungspläne, über die Leistung und das Management des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie und des ITER-Projekts sowie über die Ausführung der geplanten Tätigkeiten im Rahmen des Jahreshaushaltsplans vorzulegen. Der Rat verweist auf seine Schlussfolgerungen vom Juli 2010, wonach zusätzliche Mittel in erster Linie durch Umschichtung innerhalb der Teilrubrik 1a des mehr jährigen Finanzrahmens verfügbar gemacht werden sollten."; Einrichtung der Haushaltslinie (Europäisches Jahr für aktives Altern und die Solidarität zwischen den Generationen 2012), deren Mittel aus der Haushaltslinie (Analyse und Studien über die soziale Lage, Demografie und Familie sowie entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen) stammen; Festsetzung der Höhe der Mittel für die Beihilfen für die dezentralen Ämter und Agenturen unter Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 15,52 Mio. EUR an Verpflichtungen und 17,84 Mio. EUR an Zahlungen infolge des für diese Ämter und Agenturen verfolgten Ansatzes. Insgesamt wurden 63 Planstellen auf Zeit bewilligt; 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 14
15 Festsetzung der Höhe der Mittel für Zahlungen durch gezielte Kürzung der Ansätze des HE um einen Gesamtbetrag von 1 132,00 Mio. EUR (davon 99,46 Mio. EUR auf dem Gebiet der Wettbewerbsfähigkeit, 101,99 Mio. EUR im Verkehrssektor, 563,22 Mio. EUR auf dem Gebiet der Forschung, 86 Mio. EUR auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, 147 Mio. EUR bei den Hauhaltslinien im Zusammenhang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm, 50 Mio. EUR bei der Haushaltslinie für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und 84,33 Mio. EUR bei verschiedenen anderen Haushaltslinien) auf der Grundlage einer Analyse des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs und unter Zugrundelegung einer realistischen Aufnahmekapazität. Der Rat billigte ferner eine Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen (siehe Abschnitt II.D.1.b); der Spielraum in der Teilrubrik 1a würde 175,30 Mio. EUR betragen. ii) Ausgaben für Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1b des Finanzrahmens): Billigung des HE hinsichtlich der Mittel für Verpflichtungen; Festsetzung der Höhe der Mittel für Zahlungen durch Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 1 299,28 Mio. EUR, was dennoch eine Steigerung um 5,2 % gegenüber 2011 darstellt /11 kwi, tr/dk/il, cst 15
16 Dieser Betrag entspricht einer Kürzung der Mittel für Zahlungen, die schwerpunktmäßig den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (706 Mio. EUR), den Europäischen Sozialfonds (394 Mio. EUR) und den Kohäsionsfonds (199 Mio. EUR) betrifft und einer auf der Grundlage der verfügbaren Informationen vorgenommenen Anpassung entspricht. Der Rat billigte ferner eine Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen (siehe Abschnitt II.D.1.b); der Spielraum in der Teilrubrik 1b würde 22,12 Mio. EUR betragen. b) Ausgaben für die Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (Rubrik 2 des Finanzrahmens): Kürzung der Mittel für Verpflichtungen gegenüber dem Ansatz des HE um einen Gesamtbetrag von 545,60 Mio. EUR (davon 197,94 Mio. EUR auf dem Gebiet der Landwirtschaft, 337,60 Mio. EUR bei der mit dem Rechnungsabschluss zusammenhängenden Haushaltslinie und 10,06 Mio. EUR bei verschiedenen anderen Haushaltslinien) auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs; Festsetzung der Höhe der Mittel für die Beihilfen für die dezentralen Ämter und Agenturen unter Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 1,46 Mio. EUR an Verpflichtungen und 2,67 Mio. EUR an Zahlungen infolge des für diese Ämter und Agenturen verfolgten Ansatzes. Was die beantragte Personalausstattung beantragt, so wurden 4 Planstellen auf Zeit bewilligt; 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 16
17 Festsetzung der Mittel für Zahlungen unter Kürzung um insgesamt 786,51 Mio. EUR gegenüber dem Ansatz des HE (davon 229,93 Mio. EUR auf dem Gebiet der Landwirtschaft, 337,60 Mio. EUR bei der mit dem Rechnungsabschluss zusammenhängenden Haushaltslinie, 140 Mio. EUR auf dem Gebiet der Entwicklung des ländlichen Raums, 46,50 Mio. EUR beim Europäischen Fischereifonds und 32,48 Mio. EUR bei verschiedenen anderen Haushaltslinien) auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs. Diese auf der Grundlage des bisherigen Haushaltsvollzugs und der verfügbaren Informationen geschätzten Beträge können unter Berücksichtigung des im Herbst vorzulegenden Berichtigungsschreibens überprüft werden. Der Rat billigte ferner eine Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen (siehe Abschnitt II.D.1.b); der Spielraum in Rubrik 2 würde 1 197,16 Mio. EUR betragen. c) Ausgaben für Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht (Rubrik 3 des Finanzrahmens): i) Ausgaben für Freiheit, Sicherheit und Recht (Teilrubrik 3a des Finanzrahmens): Festsetzung der Höhe der Mittel für Verpflichtungen unter Kürzung um einen Gesamtbetrag von 55,65 Mio. EUR bei den im HE beantragten Mitteln für Verpflichtungen bei einer Reihe einzelner Haushaltslinien dieser Teilrubrik, und dies auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs sowie unter Zugrundelegung realistischer Aufnahmekapazitäten; 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 17
18 Festsetzung der Höhe der Mittel für die Beihilfen für die dezentralen Ämter und Agenturen unter Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 11,55 Mio. EUR an Verpflichtungen und 12,73 Mio. EUR an Zahlungen infolge des für diese Ämter und Agenturen verfolgten Ansatzes. Insgesamt wurden 12 Planstellen auf Zeit bewilligt; Festsetzung der Höhe der Mittel für Zahlungen durch gezielte Kürzung der Ansätze des HE bei einer Reihe von Haushalts linien um einen Gesamtbetrag von 44,26 Mio. EUR auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs; der Spielraum in der Teilrubrik 3a würde 121,27 Mio. EUR betragen. ii) Ausgaben für Unionsbürgerschaft (Teilrubrik 3b des Finanzrahmens): Festsetzung der Höhe der Mittel für Verpflichtungen unter Kürzung um einen Gesamtbetrag von 15,55 Mio. EUR bei den im HE beantragten Mitteln für Verpflichtungen bei einer Reihe einzelner Haushaltslinien dieser Teilrubrik, und dies auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs sowie unter Zugrundelegung realistischer Aufnahmekapazitäten; Festsetzung der Höhe der Mittel für die Beihilfen für die dezentralen Ämter und Agenturen unter Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 9,48 Mio. EUR an Verpflichtungen und 6,46 Mio. EUR an Zahlungen infolge des für diese Ämter und Agenturen verfolgten Ansatzes; 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 18
19 Festsetzung der Höhe der Mittel für Zahlungen durch gezielte Kürzung der Ansätze des HE bei einer Reihe von Haushaltslinien um einen Gesamtbetrag von 14,53 Mio. EUR auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs; der Spielraum in der Teilrubrik 3b würde 31,08 Mio. EUR betragen. d) Ausgaben für die EU als globaler Akteur (Rubrik 4 des Finanzrahmens): Billigung des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2012. Dieses Berichtigungsschreiben wird vollständig im Rahmen der Obergrenze für die Rubrik 4 durch zusätzliche Umschichtungen finanziert; Festsetzung der Höhe der Mittel für Verpflichtungen unter Kürzung um einen Gesamtbetrag von 203,57 Mio. EUR bei den im HE beantragten Mitteln für Verpflichtungen bei einer Reihe einzelner Haushaltslinien dieser Rubrik, und dies auf der Grundlage des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs sowie unter Zugrundelegung realistischer Aufnahmekapazitäten; Festsetzung der Höhe der Mittel für die Beihilfen für die dezentralen Ämter und Agenturen unter Kürzung der im HE beantragten Mittel um insgesamt 0,28 Mio. EUR an Verpflichtungen und 0,40 Mio. EUR an Zahlungen infolge des für diese Ämter und Agenturen verfolgten Ansatzes; Festsetzung der Höhe der Mittel für Zahlungen unter Kürzung der Ansätze des HE um insgesamt 300,37 Mio. EUR; dies umfasst zum einen eine gezielte Kürzung um 190,37 Mio. EUR bei einer Reihe von Haushaltslinien auf der Grundlage einer Analyse des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs und unter Zugrundelegung realistischer Aufnahmekapazitäten und zum anderen die Nichtberücksichtigung des im HE angesetzten Betrags von 110 Mio. EUR für die Soforthilfereserve /11 kwi, tr/dk/il, cst 19
20 Der Rat billigte ferner eine Erklärung zu den Mitteln für Zahlungen (siehe Abschnitt II.D.1.b); der Spielraum in Rubrik 4 würde 50,23 Mio. EUR betragen, womit später zusätzlichem Bedarf entsprochen werden könnte. e) Ausgaben für Verwaltung (Rubrik 5 des Finanzrahmens): i) strikte Kontrolle des Umfangs der Verwaltungsausgaben der EU-Organe im Einklang mit dem Ansatz, den die Mitgliedstaaten bei ihrem jeweiligen nationalen öffentlichen Dienst verfolgen; Festlegung eines geeigneten Niveaus für den Verwaltungshaushalt der einzelnen Organe unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Besonderheiten und ihres tatsächlichen und gerechtfertigten Bedarfs; gezielte Kürzungen bei allen Organen unter Berücksichtigung des bisherigen und des aktuellen Haushaltsvollzugs und des tatsächlichen Bedarfs; höhere Pauschalkürzung bei den Mitteln für Dienstbezüge bei den meisten Organen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Quote unbesetzter Stellen; Ablehnung aller Anträge der Organe auf Schaffung neuer Planstellen mit Ausnahme eines Teils der beantragten Planstellen für den Europäischen Auswärtigen Dienst, der ein neues Organ ist; Billigung beantragter Stellenumwandlungen, Stellenanhebungen und Stellenübertragungen. Dieser Ansatz hat zu einem angemessenen Niveau der Verwaltungsausgaben geführt, das ein reibungsloses Funktionieren der Organe gewährleistet. Unterhalb der Obergrenze der Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens verblieb ein Spielraum in Höhe von 546,44 Mio. EUR /11 kwi, tr/dk/il, cst 20
21 ii) iii) iv) Bei der Prüfung der Verwaltungsmittel konzentrierte sich der Rat ferner auf die Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit den operativen Programmen und auf die Verwaltungsausgaben der Exekutivagenturen. Hier wurde beschlossen, auf der gleichen Grundlage wie bei den Organen gezielte Kürzungen vorzunehmen. Hinsichtlich der dezentralen Ämter und Agenturen hat der Rat ferner einen ähnlichen Ansatz wie bei den Organen angewandt. Daher wurden bei den voll arbeitsfähigen Ämtern und Agenturen weder Mittelaufstockungen gegenüber 2011 noch neue Planstellen bewilligt. Für die mit neuen Aufgaben betrauten Ämter und Agenturen wurde der Anstieg gegenüber 2011 auf 1,5 % begrenzt und ein Drittel der beantragten neuen Planstellen wurde bewilligt. Ferner wurde die Schaffung neuer selbstfinanzierter Planstellen erfasst. Für im Aufbau befindliche Ämter und Agenturen wurden neue Planstellen und Aufstockungen bei dem entsprechenden Beitrag zu den Titeln 1 und 2 auf drei Viertel des beantragten Volumens begrenzt. Der Rat billigte ferner die folgende Erklärung zu den Verwaltungsausgaben: "Der Rat betont, wie wichtig es ist, dass bei den Verwaltungsausgaben sichergestellt wird, dass die Mittel so kostenbewusst wie möglich verwendet werden, und dass die Effizienz der Verwaltung gesteigert wird, damit die Mittel, die in Anbetracht der derzeit in den Mitgliedstaaten durchgeführten strikten Haushaltskonsolidierung begrenzt sind, optimal verwendet werden. Er verweist erneut darauf, wie wichtig es ist, dass die Verwaltungsausgaben einer strengen Kontrolle insbesondere mittels einer Verstärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit unterliegen und nur die wirklich benötigten Finanzmittel bereitgestellt werden. Daher ersucht der Rat alle Organe und Einrichtungen, zu der Verwirklichung dieser Ziele einen Beitrag zu leisten."; f) hinsichtlich der Einnahmen Billigung des HE vorbehaltlich der technischen Anpassungen, die sich aus den Änderungen bei den Ausgaben sowie beim Personalbestand im Haushaltsplanentwurf für 2012 ergeben /11 kwi, tr/dk/il, cst 21
22 III. ANSATZ R EINNAHMEN 1. Die Haushaltseinnahmen der Europäischen Union belaufen sich auf einen Betrag von insgesamt EUR; dies entspricht 0,98 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU 1. Die Eigenmittel, die für die Finanzierung des Entwurfs des Haushaltsplans 2012 der Europäischen Union erforderlich sind, machen 0,97 % des BNE der EU aus und bleiben unter dem Höchstsatz von 1,23 % des BNE, der entsprechend der Berechnungsmethode gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften festgelegt ist 2. Die Voranschläge für die sonstigen Einnahmen, die von den Beiträgen abhängen, die auf die Gehälter berechnet werden, und die entsprechenden konsolidierten Tabellen wurden nach Maßgabe der Entscheidungen über die von den verschiedenen Organen beantragten Stellen angepasst. Die Deckung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Haushaltsplans 2012 ist durch folgende Einnahmen vorgesehen: (in EUR) Herkunft der Einnahmen HE 2012 Standpunkt des Rates 1. Nettobetrag Zölle und Zuckerabgaben MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz Eigenmittel auf der Grundlage des BNE Verfügbare Überschüsse p.m. 5. Verschiedene Einnahmen (Titel 4-9) INSGESAMT Auf der Grundlage der BNE-Vorausschätzung vom Mai ABl. L 163 vom , S /11 kwi, tr/dk/il, cst 22
23 A. FINANZIERUNG S GESAMTHAUSHALTSPLANS Mittelansätze, die im Haushaltsjahr 2012 gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften zu decken sind AUSGABEN Bezeichnung Haushaltsplan 2012 Haushaltsplan Differenz (in %) 1. Nachhaltiges Wachstum ,73 2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen ,39 3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht ,28 4. Die EU als globaler Akteur ,37 5. Verwaltung ,45 Ausgaben insgesamt ,02 EINNAHMEN Bezeichnung Haushaltsplan 2012 Haushaltsplan Differenz (in %) Verschiedene Einnahmen (Titel 4-9) ,37 Verfügbarer Überschuss aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 0) p.m Eigenmittelüberschuss aufgrund der Rückzahlung der Überschüsse des Garantiefonds im Zusammenhang mit den Maßnahmen im Außenbereich (Kapitel 3 0, Artikel 3 0 2) p.m. p.m. Überschuss der für frühere Haushaltsjahre abgeführten MwSt und BSP/BNE-Eigenmittel (Kapitel 3 1 und 3 2) p.m. p.m. Gesamtbetrag der Einnahmen der Titel 3 bis ,25 Nettobetrag der Zölle und Zuckerabgaben (Kapitel 1 1 und 1 2) ,01 MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (Tabellen 1 und 2, Kapitel 1 3) ,17 Über die zusätzliche Einnahme (BNE-Eigenmittel, Tabelle 3, Kapitel 1 4) zu finanzierender Restbetrag ,04 Durch die Eigenmittel gemäß Artikel 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom zu deckende Mittelansätze ,70 Gesamtbetrag der Einnahmen Die Zahlenangaben in dieser Spalte entsprechen denen des Haushaltsplans 2011 (ABl. L 68 vom , S. 1) zuzüglich der Berichtigungshaushaltspläne Nrn. 1 und 2/2011. Artikel 310 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (früherer Artikel 268 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) lautet: "Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen." Der Eigenmittelbetrag für den Haushaltsplan 2012 wurde auf der Grundlage der Haushaltsansätze festgelegt, die der Beratende Ausschuss für Eigenmittel auf seiner 151. Sitzung am 17. Mai 2011 angenommen hat /11 kwi, tr/dk/il, cst 23
24 TABELLE 1 Berechnung der Begrenzung der einheitlichen Bemessungsgrundlagen für die Mehrwertsteuer (MwSt) gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom Mitgliedstaat 1 % der MwSt- Bemessungsgrundlage (ohne Begrenzung) 1 % des Bruttonationaleinkommens Begrenzungssatz (in %) 1 % des BNE x Begrenzungssatz 1 % der begrenzten MwSt- Bemessungsgrundlage 1 Mitgliedstaaten mit begrenzter MwSt- Bemessungsgrundlage (1) (2) (3) (4) (5) (6) Belgien Bulgarien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Irland Griechenland Spanien Frankreich Italien Zypern Zypern Lettland Litauen Luxemburg Luxemburg Ungarn Malta Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich Insgesamt Die Bemessungsgrundlage überschreitet nicht 50 % des Bruttonationaleinkommens /11 kwi, tr/dk/il, cst 24
25 TABELLE 2 Aufteilung der MwSt-Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 3) Mitgliedstaat 1 % der begrenzten MwSt- Bemessungsgrundlage Einheitlicher Satz der MwSt-Eigenmittel 1 (in %) MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz (1) (2) (3) = (1) (2) Belgien , Bulgarien , Tschechische Republik , Dänemark , Deutschland , Estland , Irland , Griechenland , Spanien , Frankreich , Italien , Zypern , Lettland , Litauen , Luxemburg , Ungarn , Malta , Niederlande , Österreich , Polen , Portugal , Rumänien , Slowenien , Slowakei , Finnland , Schweden Vereinigtes Königreich Insgesamt Lediglich im Zeitraum beträgt der Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel für Österreich 0,225 %, für Deutschland 0,15 % und für die Niederlande und Schweden 0,10 % /11 kwi, tr/dk/il, cst 25
26 TABELLE 3 Bestimmung des einheitlichen Satzes und Aufteilung der unter Zugrundelegung des Bruttonationaleinkommens (BNE) abgeführten Eigenmittel gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 4) Mitgliedstaat 1 % des BNE Auf die zusätzliche Bemessungsgrundlage zu erhebender einheitlicher Satz Einnahmen gemäß der zusätzlichen Bemessungsgrundlage zum einheitlichen Satz (1) (2) (3) = (1) (2) Belgien Bulgarien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Griechenland Spanien Frankreich Italien Zypern Lettland , Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich Insgesamt Berechnung des Satzes: ( ) / ( ) = 0, /11 kwi, tr/dk/il, cst 26
27 TABELLE 4 Berechnung der Finanzierung der Kürzung des jährlichen BNE-Beitrags der Niederlande und Schwedens gemäß Artikel 2 Absatz 5 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 6) Mitgliedstaat Bruttokürzung Anteile an der BNE-Grundlage Auf die Bruttokürzung angewandter BNE- Schlüssel Finanzierung der Kürzung zugunsten der Niederlande und Schwedens (1) (2) (3) (4) = (1) + (3) Belgien 2, Bulgarien 0, Tschechische Republik 1, Dänemark 1, Deutschland 20, Estland 0, Irland 0, Griechenland 1, Spanien 8, Frankreich 16, Italien 12, Zypern 0, Lettland 0, Litauen 0, Luxemburg 0, Ungarn 0, Malta 0, Niederlande , Österreich 2, Polen 3, Portugal 1, Rumänien 1, Slowenien 0, Slowakei 0, Finnland 1, Schweden , Vereinigtes Königreich 13, Insgesamt , BIP-Deflator für die EU in EUR (Wirtschaftsprognosen vom Frühjahr 2011): (a) 2004 EU25 = 107,3995 / (b) 2006 EU25 = 112,1888 / (c) 2006 EU27 = 112,5311 / (d) 2012 EU27 = 120,8724 Pauschalbetrag für die Niederlande: zu Preisen von 2012: EUR x [ (b/a) x (d/c) ] = EUR Pauschalbetrag für Schweden: zu Preisen von 2012: EUR x [ (b/a) x (d/c) ] = EUR 13110/11 kwi, tr/dk/il, cst 27
28 TABELLE 5 Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs (Haushaltsjahr 2011) gemäß Artikel 4 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom (Kapitel 1 5) Bezeichnung Koeffizient 1 (in %) Betrag 1. Anteil des Vereinigten Königreichs (in %) an den nicht begrenzten MwSt-Bemessungsgrundlagen 2. Anteil des Vereinigten Königreichs (in %) am Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben 15,0054 7, (1) (2) 7, Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben Erweiterungsbedingte Ausgaben 2 = (5a + 5b) a. Ausgaben für die Beitrittsvorbereitung b. Erweiterungsbedingte Ausgaben Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben nach Abzug der erweiterungsbedingten Ausgaben = (4) (5) Ursprünglicher Korrekturbetrag VK = (3) (6) 0, VK-Vorteil Eigentlicher Korrekturbetrag VK = (7) (8) Windfall-Gewinne bei den traditionellen Eigenmitteln Korrekturbetrag zugunsten des Vereinigten Königreichs = (9) (10) Gerundet. Der Betrag der erweiterungsbedingten Ausgaben entspricht Folgendem: i) den an die zehn neuen (der EU am 1. Mai 2004 beigetretenen) Mitgliedstaaten geleisteten Zahlungen aus den Haushaltsmitteln 2003, die unter Anwendung des BIP- Deflators für die EU für angepasst werden, sowie den an Bulgarien und Rumänien aus den Haushaltsmitteln 2006 geleisteten Zahlungen, die unter Anwendung des BIP-Deflators für die EU für (5a) angepasst werden; und ii) dem Gesamtbetrag der aufteilbaren Ausgaben in diesen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme der Direktzahlungen im Agrarbereich und der marktbezogenen Ausgaben sowie derjenigen Ausgaben für die Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem EAGFL, Abteilung Garantie (5b), finanziert werden. Dieser Betrag wird von den gesamten zurechenbaren Ausgaben abgezogen, so dass Ausgaben, die vor der Erweiterung ungekürzt waren, auch nach der Erweiterung ungekürzt bleiben. Hierbei handelt es sich um den Vorteil, der dem Vereinigten Königreich aus der Begrenzung der MwSt-Grundlagen und der Einführung der BNE-Einnahme im Vergleich zum alten System erwächst. Hierbei handelt es sich um Gewinne, die sich für das Vereinigte Königreich aus der Anhebung des Prozentsatzes der traditionellen Eigenmittel ergeben, den die Mitgliedstaaten als Erhebungskosten einbehalten (von 10 % auf 25 % ab dem 1. Januar 2001) /11 kwi, tr/dk/il, cst 28
29 Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2007/436/EG, Euratom darf im Zeitraum der zusätzliche Beitrag des Vereinigten Königreichs, der sich aus der Kürzung der aufteilbaren Ausgaben um die erweiterungsbedingten Ausgaben gemäß Absatz 1 Buchstabe g ergibt, 10,5 Mrd. EUR zu Preisen von 2004 nicht überschreiten. Die entsprechenden Zahlen sind der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen Korrekturbeträge zugunsten des VK Differenz ursprünglicher Betrag gegenüber der Schwelle von 10,5 Mrd. EUR (Eigenmittelbeschluss 2007 gegenüber Eigenmittelbeschluss 2000), in EUR Differenz zu jeweiligen Preisen Differenz zu konstanten Preisen von 2004 (A) VK-Korrekturbetrag für (B) VK-Korrekturbetrag für (C) VK-Korrekturbetrag für (D) VK-Korrekturbetrag für (E) VK-Korrekturbetrag für (F) VK-Korrekturbetrag für 2012 entfällt entfällt (G)Summe der Differenzen = (A) + (B) + (C) + (D) + (E) + (F) /11 kwi, tr/dk/il, cst 29
30 TABELLE 6 Berechnung 1 der Finanzierung der Haushaltskorrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs, die sich auf beläuft (Kapitel 1 5) Mitgliedstaat Anteile an der BNE-Grundlage Anteile ohne VK Anteile ohne, NL, AT, SE und VK Drei Viertel des Anteils von, NL, AT und SE in Spalte 2 Spalte 4 aufgeteilt nach dem Schlüssel von Spalte 3 Finanzierungsschlüssel Anwendung des Schlüssels auf den Korrekturbetrag (1) (2) (3) (4) (5) (6) = (2) + (4) + (5) (7) Belgien 2,94 3,41 5,32 1,43 4, Bulgarien 0,30 0,35 0,54 0,15 0, Tschechische Republik 1,15 1,34 2,08 0,56 1, Dänemark 1,94 2,25 3,50 0,94 3, Deutschland 20,59 23,90 0,00-17,92 0,00 5, Estland 0,12 0,14 0,21 0,06 0, Irland 0,98 1,14 1,78 0,48 1, Griechenland 1,68 1,95 3,04 0,82 2, Spanien 8,27 9,60 14,96 4,02 13, Frankreich 16,11 18,70 29,15 7,84 26, Italien 12,37 14,36 22,39 6,02 20, Zypern 0,14 0,16 0,26 0,07 0, Lettland 0,15 0,17 0,27 0,07 0, Litauen 0,24 0,28 0,43 0,12 0, Luxemburg 0,26 0,30 0,46 0,12 0, Ungarn 0,84 0,97 1,51 0,41 1, Malta 0,05 0,06 0,09 0,02 0, Niederlande 4,85 5,63 0,00-4,22 0,00 1, Die Beträge werden bis zur 15. Dezimalstelle berechnet /11 kwi, tr/dk/il, cst 30
31 Mitgliedstaat Anteile an der BNE-Grundlage Anteile ohne VK Anteile ohne, NL, AT, SE und VK Drei Viertel des Anteils von, NL, AT und SE in Spalte 2 Spalte 4 aufgeteilt nach dem Schlüssel von Spalte 3 Finanzierungsschlüssel Anwendung des Schlüssels auf den Korrekturbetrag (1) (2) (3) (4) (5) (6) = (2) + (4) + (5) (7) Österreich 2,32 2,69 0,00-2,02 0,00 0, Polen 3,04 3,52 5,49 1,48 5, Portugal 1,24 1,44 2,25 0,60 2, Rumänien 1,07 1,25 1,94 0,52 1, Slowenien 0,29 0,33 0,52 0,14 0, Slowakei 0,56 0,65 1,01 0,27 0, Finnland 1,54 1,79 2,79 0,75 2, Schweden 3,13 3,64 0,00-2,73 0,00 0, Vereinigtes Königreich 13,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0 Insgesamt 100,00 100,00 100,00-26,89 26,89 100, /11 kwi, tr/dk/il, cst 31
32 TABELLE 7 Finanzierung 1 des Gesamthaushaltsplans aufgeschlüsselt nach Art der Eigenmittel und Mitgliedstaaten Zusammenfassung Mitgliedstaat Zuckerabgaben, netto (75 %) Traditionelle Eigenmittel (TEM) Zölle, netto (75 %) Traditionelle Eigenmittel, insgesamt netto (75 %) Erhebungskosten (25 % des TEM- Bruttobetrags) (p.m.) MwSt- Eigenmittel Eigenmittel auf der Grundlage des BNE MwSt- und BNE-Eigenmittel, einschließlich Anpassungen Kürzung zugunsten von NL und SE VK- Korrekturbetrag Beiträge der Mitgliedstaaten insgesamt Anteil am Gesamtbetrag der Beiträge der Mitgliedstaaten (in %) Gesamtbetrag Eigenmittel 2 (1) (2) (3)=(1)+(2) (4) (5) (6) (7) (8) (9) =(5)+(6)+(7)+(8) (10) (11) = (3) + (9) Belgien , Bulgarien , Tschechische Republik , Dänemark , Deutschland , Estland , Irland , Griechenland , Spanien , Frankreich , Italien , Zypern , Lettland , Litauen , Luxemburg , Ungarn , Malta , Niederlande , p.m. (Eigenmittel + sonstige Einnahmen = Einnahmen insgesamt = Ausgaben insgesamt); ( = = ). 2 Gesamtbetrag der Eigenmittel als Prozentsatz des BNE: ( ) / ( ) = 0,97 %; Eigenmittelobergrenze in % des BNE: 1,23 % /11 kwi, tr/dk/il, cst 32
33 Mitgliedstaat Zuckerabgaben, netto (75 %) Traditionelle Eigenmittel (TEM) Zölle, netto (75 %) Traditionelle Eigenmittel, insgesamt netto (75 %) Erhebungskosten (25 % des TEM- Bruttobetrags) (p.m.) MwSt- Eigenmittel Eigenmittel auf der Grundlage des BNE MwSt- und BNE-Eigenmittel, einschließlich Anpassungen Kürzung zugunsten von NL und SE VK- Kurrekturbetrag Beiträge der Mitgliedstaaten insgesamt Anteil am Gesamtbetrag der Beiträge der Mitgliedstaaten Gesamtbetrag Eigenmittel 1 (1) (2) (3)=(1)+(2) (4) (5) (6) (7) (8) (9) =(5)+(6)+(7)+(8) (10) (11) = (3) + (9) Österreich , Polen , Portugal , Rumänien , Slowenien , Slowakei , Finnland , Schweden , Vereinigtes Königreich , Insgesamt , Gesamtbetrag der Eigenmittel als Prozentsatz des BNE: ( ) / ( ) = 0,97 %; Eigenmittelobergrenze in % des BNE: 1,23 % /11 kwi, tr/dk/il, cst 33
34 2. Die "traditionellen Eigenmittel" (Zölle und Zuckerabgaben) belaufen sich auf ,60 Mio. EUR. 3. Die MwSt-Bemessungsgrundlage der EU beläuft sich 2012 auf ,77 Mio. EUR (bei einem Satz von 1 %), wobei berücksichtigt ist, dass die BNE-Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten generell auf 50 % begrenzt bleibt, was bei der MwSt-Bemessungsgrundlage von fünf Mitgliedstaaten (Zypern, Irland, Luxemburg, Malta und Portugal) auch tatsächlich zur Anwendung gebracht werden musste. Der einheitliche Satz der MwSt-Eigenmittel beträgt 0,30 %. Gemäß dem am 1. März 2009 in Kraft getretenen Eigenmittelbeschluss 2007/436/EG, Euratom 1 wird der Abrufsatz für den Zeitraum jedoch für Österreich auf 0,225 %, für Deutschland auf 0,15 % und für die Niederlande und Schweden auf 0,10 % festgesetzt. Die MwSt-Eigenmittel zum einheitlichen Satz belaufen sich mithin auf ,92 Mio. EUR. 4. Der aus dem Standpunkt des Rates zum Haushaltsplanentwurf für 2012 resultierende einheitliche Satz der Eigenmittel ("zusätzliche Bemessungsgrundlage") beläuft sich auf 0,7131 %. 5. Die nicht unter die Eigenmittel fallenden Einnahmen (Titel 4 bis 9) belaufen sich auf 1 654,05 Mio. EUR. 6. In Titel 4 (Sonstige von der Gemeinschaft erhobene Abgaben, Abzüge und Gebühren) sind die Artikel 4 0 0, und entsprechend den personalpolitischen Beschlüssen angepasst worden. 1 Die Durchführung dieses neuen Eigenmittelbeschlusses wird durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 105/2009 des Rates vom 26. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 geregelt /11 kwi, tr/dk/il, cst 34
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