Öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zum Doktoratsstudium XXXI Zyklus Akademisches Jahr 2015/2016

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1 Öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zum Doktoratsstudium XXXI Zyklus Akademisches Jahr 2015/2016 Artikel 1 - EINRICHTUNG An der Freien Universität Bozen (unibz) wird ein öffentlicher Wettbewerb nach Prüfungen und/oder Studientitel für die Zulassung zu folgenden Doktoratsstudien des XXXI Zyklus, akademisches Jahr 2015/2016, ausgeschrieben: ALLGEMEINE PÄDAGOGIK, SOZIALPÄDAGOGIK UND ALLGEMEINE DIDAKTIK Dauer: 3 Jahre Wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche: M-PED/01 Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik M-PED/03 Didaktik und Integrationspädagogik SPS/08 Soziologie der Kultur und Kommunikation SPS/07 Allgemeine Soziologie SECS-S/05 Sozialstatistik M-DEA/01 Demoethnoanthropologische Fächer L-ART/07 Musikwissenschaft und Musikgeschichte M-PSI/01 Allgemeine Psychologie Offizielle Sprachen des Studienganges: Italienisch, Deutsch und Englisch Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von folgenden Studienplätzen ausgeschrieben: 8 Plätze, davon 6 Plätze mit Stipendium* INFORMATIK Dauer: 3 Jahre Wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche: INF/01 - Informatik ING-INF/05 Informationsverarbeitungssysteme Offizielle Sprache des Studienganges: Englisch Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von folgenden Studienplätzen ausgeschrieben: 12 Plätze, davon 8 Plätze mit Stipendium* MOUNTAIN ENVIRONMENT AND AGRICULTURE (Alpine Umwelt und Landwirtschaft) Dauer: 3 Jahre Wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche: AGR/01 Wirtschaft und ländliches Schätzwesen AGR/03 Gehölzbau AGR/04 Garten- und Zierpflanzenbau AGR/05 Wald- und Forstwirtschaft AGR/08 Agrarwasserbau und Bodenhydraulik

2 AGR/09 Agrarmechanik AGR/11 Allgemeine und angewandte Entomologie AGR/12 - Pflanzenpathologie AGR/13 Agrarchemie AGR/15 Lebensmitteltechnik und -wissenschaften AGR/16 Agrarmikrobiologie AGR/19 - Tierwissenschaften und technologien BIO/03 Umwelt- und angewandte Botanik CHIM/06 Organische Chemie SECS/02 Statistik Offizielle Sprache des Studienganges: Englisch Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von folgenden Studienplätzen ausgeschrieben: 12 Plätze, davon 9 Plätze mit Stipendium, 1 Platz ausländischen Stipendiaten vorbehalten.* SUSTAINABLE ENERGY AND TECHNOLOGIES (Nachhaltige Energie und Technologie) Dauer: 3 Jahre Wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche: ICAR/02 Hydraulik, Hydrologie und hydraulisches Bauwesen ING-IND/08 Maschinen und Systeme für die Energie und Umwelt ING-IND/10- Technische Industriephysik und Nuklearingenieurwesen ING-IND/11 Technische Industriephysik und Nuklearingenieurwesen ING-IND/13 - Angewandte Maschinenmechanik ING-IND/14 Industrieplanung, Maschinenbau und Metallurgie ING-IND/16 - Fertigungstechnologien und -systeme ING-IND/17 Mechanische Industrieanlagen ING-IND/24 Systeme, Methoden und Technologien des Chemieingenieurwesens und des Prozesses ING-IND/32 Elektroenergieingenieurwesen ING-IND/35 Wirtschaftsingenieurwesen MAT/05 Mathematik (Analysis), Wahrscheinlichkeitsrechnungen und mathematische Statistik MAT/07 Mathematische Physik FIS/06- Astronomie, Astrophysik, Physik der Erde und Planeten Offizielle Sprache des Studienganges: Englisch Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von folgenden Studienplätzen ausgeschrieben: 9 Plätze, davon 8 Plätze mit Stipendium* MANAGEMENT AND ECONOMICS ON ORGANIZATIONAL AND INSTITUTIONAL OUTLIERS Dauer: 4 Jahre Wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche: AGR/01 - Wirtschaft und ländliches Schätzungswesen IUS/05 - Wirtschaftsrecht IUS/09 - Öffentliches Recht SECS-P/01 - Volkswirtschaftslehre SECS-P/06 - Angewandte Ökonomik SECS-P/07 - Rechnungswesen SECS-P/08 - Unternehmensführung SECS-P/10 - Organisation und Führung SECS-P/11 Finanzmärkte und -vermittlung SECS-S/01 - Statistik Offizielle Sprache des Studienganges: Englisch 2

3 Es wird ein öffentlicher Wettbewerb zur Vergabe von folgenden Studienplätzen ausgeschrieben: 8 Plätze, davon 6 Plätze mit Stipendium* Die Forschungsthemen, die möglichen Forschungsprojekte und die entsprechenden Supervisoren, die Studienprogramme, die Zulassungsvoraussetzungen, die Modalitäten und Kriterien für die Auswahl und Beurteilung der Bewerber zwecks Aufstellung der Rangliste sind für jeden der oben genannten Studienprogramme in den Anlagen enthalten, die wesentlicher Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Beginn der Studienprogramme ist der 1. November Die Ausschreibung wird hiermit rechtswirksam bekannt gemacht. Eventuelle Änderungen, Aktualisierungen oder Ergänzungen werden ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Webseite bekannt gegeben. *Falls im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Ausschreibung und der Bewertung der Titel von anderen Universitäten, öffentlichen Forschungseinrichtungen oder qualifizierten privaten Unternehmen weitere Geldmittel zur Verfügung gestellt werden, kann die Anzahl der Studienplätze mit Stipendium entsprechend erhöht werden. Eventuelle Informationen zur Erhöhung der Studienplätze mit Stipendium werden ausschließlich im Internet auf der Seite veröffentlicht. Kandidaten, die an den zusätzlichen Stipendien (auch für vorgegebene Themen) interessiert sind, müssen vor der Auswahl eine offizielle Anfrage an die Auswahlkommission richten, sodass diese ihre Eignung feststellen kann. Artikel 2 - ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Am öffentlichen Wettbewerb der oben genannten Doktoratsstudien können all jene teilnehmen, die ungeachtet von Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit: - im Besitz eines Masters im Sinne des Ministerialdekrets Nr. 509/1999 oder des Ministerialdekrets Nr. 270/2004, eines Laureatsdiploms der vorhergehenden Studienordnung oder eines gleichwertigen, im Ausland erworbenen, Titels sind; - den oben angeführten Titel spätestens innerhalb 31. Oktober desselben Jahres erwerben. In diesem Fall werden die Kandidaten "mit Vorbehalt" zum Auswahlverfahren zugelassen und haben den Studientitel bei sonstigem Ausschluss spätestens innerhalb der Immatrikulationsfrist nachzureichen. Unter dem Vorbehalt der Überprüfung der Eigenerklärungen gemäß DPR Nr. 445/2000 in der geltenden Fassung werden alle Kandidaten zum Auswahlverfahren zugelassen. Bei Falschangaben kann die Universität mit begründeter Verfügung des Rektors jederzeit den Kandidaten vom Auswahlverfahren oder vom Doktoratstudium ausschließen, bei Erhalt der strafrechtlichen Verantwortung. Ausländische Studienabschlüsse, die noch nicht mit einem italienischen Studientitel gleichwertig erklärt wurden Die Auswahlkommission erklärt den ausländischen Studientitel aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen als gleichwertig mit einem Master (MD 509/1999 und MD 270/2004), wobei diese Gleichwertigkeitserklärung lediglich für die Teilnahme an dem hier ausgeschriebenen Wettbewerb gilt. Diese Kandidaten werden mit Vorbehalt zum Auswahlverfahren zugelassen und werden vom Doktoratsstudium ausgeschlossen, wenn sich bei der Überprüfung ergeben sollte, dass ihr Studientitel nicht die in dieser Ausschreibung verlangten Voraussetzungen erfüllt und demzufolge die Einschreibung zum Doktoratsstudium nicht ermöglicht. Wertigkeitserklärung Kandidaten mit ausländischem Studientitel müssen den Nachweis erbringen, dass sie in dem betreffenden Land die Voraussetzungen für die Zulassung zum selben Universitätsstudium besitzen, für das sie sich an der unibz bewerben. Sie müssen daher: - Bei der zuständigen italienischen Botschaft im Ausland die Wertigkeitserklärung über den Universitätsabschluss beantragen. Es empfiehlt sich, die Wertigkeitserklärung frühzeitig zu 3

4 beantragen, da die Konsulate lange Bearbeitungszeiten haben. - Die Wertigkeitserklärung spätestens bei der Immatrikulation im entsprechenden Portal hochladen. Artikel 3 BEWERBUNG Der Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren kann ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gegenständlicher Ausschreibung eingereicht werden. Für die Bewerbung ist erforderlich: 1. die Registrierung im dafür vorgesehenen Portal auf der Webseite 2. die Online-Vorinskription über dieses Portal, wobei ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und folgende Dokumente (in digitaler Form) in das Portal geladen werden müssen: - PASSFOTO IN FARBE (JPG-Format, 5:4, min. 290x230, max. 100 KB empfohlen) - MOTIVATIONSSCHREIBEN (als PDF-File, max. eine Seite, elektronisch verfasst) - ABSCHLUSS-/PRÜFUNGSBESTÄTIGUNG (im Fall von italienischem Universitätsabschluss: die Bestätigung MUSS durch eine Selbsterklärung oder durch das Diploma Supplement ersetzt werden) - CURRICULUM VITAE (detailliertere Informationen in den Anlagen der einzelnen Doktoratsstudien) - SPRACHZERTIFIKATE (im Fall von italienischen öffentlichen Einrichtungen MUSS die Bestätigung durch eine Selbsterklärung ersetzt werden detailliertere Informationen in den Anlagen der einzelnen Doktoratsstudien) - AUFLISTUNG DER PUBLIKATIONEN (mit entsprechenden Links falls vorhanden) - REFERENZSCHREIBEN (falls vorhanden) 3. Hochladen aller Unterlagen und Abschluss der Bewerbung innerhalb 7. August Kandidaten, welche im Besitz des erforderlichen Studientitels sind, müssen im Portal folgendes hochladen: - In Italien erworbener Studientitel: Diploma Supplement oder Ersatzerklärung im Sinne des D.P.R. Nr. 445/2000 mit Angabe der abgelegten Prüfungen, der entsprechenden Benotung und des Datums, der Kreditpunkte, der wissenschaftlich-disziplinären Bereiche, der Universität, welche den Titel vergeben hat sowie des Datums der Laureatsprüfung und der Abschlussnote. - Im Ausland erworbener Studientitel (gleichwertig mit Master MD 509/1999) und MD 270/2004), welcher nicht die Gleichwertigkeit mit einem italienischen Studientitel aufweist: Diploma supplement oder Abschlussbestätigung der Herkunftsuniversität (mit entsprechender Übersetzung ins Englische, Italienische oder Deutsche), mit Angabe der abgelegten Prüfungen, der entsprechenden Benotung und des Datums, der Kreditpunkte, der Unterrichtsstunden sowie des Datums der Laureatsprüfung und der Abschlussnote. Kandidaten, welche noch nicht im Besitz des erforderlichen Studientitels sind, müssen im Portal folgendes hochladen: - im Falle einer italienischen Universität: 4

5 Ersatzerklärung im Sinne des D.P.R. Nr. 445/2000 über die abgelegten Prüfungen, der entsprechenden Benotung und des Datums, der Kreditpunkte, der wissenschaftlich-disziplinäre Bereiche und Angabe der Universität, bei welcher der Titel erworben wird und des Datum der Laureatsprüfung. - im Falle einer ausländischen Universität: Prüfungsbestätigung (mit entsprechender Übersetzung ins Englische, Italienische oder Deutsche) mit Angabe der abgelegten Prüfungen, der entsprechenden Benotung und des Datums, der Kreditpunkte, der Unterrichtsstudenten, der Universität, bei welcher der Titel erworben wird und des Datums der Laureatsprüfung. Hinweis: Es wird dringend empfohlen, die Online-Registrierung frühzeitig vorzunehmen, um die nachfolgenden Schritte rechtzeitig abschließen zu können. Des Weiteren wird empfohlen, den Status der Vorinskription im Portal regelmäßig zu kontrollieren. Alle Kandidaten werden zum Wettbewerb unter dem Vorbehalt zugelassen, dass die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen festgestellt wird. Unibz behält sich vor, Kontrollen auch stichprobenweise gemäß Art. 71 ff. des DPR Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 vorzunehmen. Kandidaten, welche die in dieser Ausschreibung genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können jederzeit mit begründetem Bescheid des Rektors vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Artikel 4 ZULASSUNGSMODALITÄTEN Die Auswahlmodalitäten und die Prüfungstermine sind in den Anlagen zu den einzelnen Studienprogrammen enthalten, die als wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung auf der Webseite veröffentlicht sind. Zur Ablegung der Prüfungen, sofern vorgesehen, haben sich die Kandidaten an dem in den Anlagen angeführten Tag, Uhrzeit und Ort einzufinden und einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Kandidaten mit festem Wohnsitz im Ausland können, sofern in den Anlagen für das entsprechende Studienprogramm vorgesehen, die mündliche Prüfung mit Hilfe der Audio- und Videokonferenz über Internet (z.b. Skype, Adobe Connect) ablegen. In diesem Fall haben die Kandidaten den Einsatz einer Webcam zu garantieren, um der Auswahlkommission ihre Identifizierung zu ermöglichen. Artikel 5 AUSWAHLKOMMISSION Jede Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die unter den Dozenten und Forschern auf Planstelle ausgewählt werden und die in den Fachbereichen des Studiengangs besondere Qualifikationen vorweisen können. Diesen drei Mitgliedern können bis zu zwei auch ausländische Experten zur Seite gestellt werden, die aus öffentlichen und privaten Forschungsstellen und -einrichtungen ausgewählt werden. Den Vorsitz der Kommission führt der Dienstälteste Professor der 1. Ebene, bei gleichem Dienstalter der älteste Professor der 1. Ebene. Ist kein Professor der 1. Ebene vorhanden, führt der Dienstälteste, bei gleichem Dienstalter der älteste Professor der 2. Ebene den Vorsitz. Für jedes ordentliche Mitglied der Kommission ernennt das Dozentenkollegium einen Stellvertreter. Nach Abschluss der Wettbewerbsprüfungen erstellt die Kommission auf der Grundlage der von den Kandidaten in den einzelnen Prüfungen erzielten Punktezahl eine allgemeine Leistungsrangliste. Die Auswahlkommission vergibt die Punkte und gibt sie auf einem oder beiden der nachfolgend genannten Wege bekannt: - Veröffentlichung auf Webseite: - Aushang an dem Ort, an dem die Prüfung stattgefunden hat. 5

6 Artikel 6 ZULASSUNG ZUM STUDIENGANG Die Zulassung der Kandidaten zum Studiengang erfolgt gemäß der Rangliste bis zum Erreichen der ausgeschriebenen Studienplätze. Die endgültigen Ranglisten werden auf der Webseite veröffentlicht. Diese Veröffentlichung gilt als offizielle Mitteilung. Falls sich ein Anspruchsberechtigter innerhalb der Immatrikulationsfrist nicht einschreibt oder schriftlich auf seinen Studienplatz verzichtet, rückt der in der Rangliste nächstplatzierte Kandidat nach. Wenn ein Doktorand im ersten Trimester des ersten Studienjahres auf seinen Studienplatz verzichtet oder ausgeschlossen wird, kann das Dozentenkollegium den frei gewordenen Studienplatz mit dem in der Rangliste nächstplatzierten Kandidaten besetzen. Artikel 7 EINSCHREIBUNGSMODALITÄTEN Um sich zu immatrikulieren sind folgende Schritte notwendig: 1. Die Studiengebühren bezahlen ( 159,50) 2. STUDIENPLATZ BESTÄTIGEN: Im Bewerbungsportal den Doktoratsstudiengang wählen und die Einzahlungsbestätigung hochladen (zur Bestätigung des Studienplatzes). Achtung: Es reicht nicht, die Einzahlung vorzunehmen, es ist notwendig, die entsprechende Zahlungsbestätigung im Portal hochzuladen, ansonsten verlieren Sie den Studienplatz! Frist Beginn Ende (Ausschlussfrist!) Bewerber mit Stipendium 21. September September 2015 Bewerber ohne Stipendium 1. Oktober Oktober 2015 Wenn diese Frist versäumt wird, verzichten Sie automatisch auf den Studienplatz, welcher dem nachfolgenden Studienanwärter angeboten wird. Achtung: Mit der Einzahlung der Studiengebühren wird noch nicht der Status als Studierender erworben. Dies erfolgt erst mit der Immatrikulation. Wer durch die Einzahlung den Studienplatz bestätigt hat und sich nicht immatrikuliert, hat kein Anrecht auf die Rückerstattung der Studiengebühren. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn ein Studienanwärter die Abschlussprüfung an der Universität nicht besteht oder wenn er im Falle im Ausland ansässiger Nicht-EU-Bürger von der italienischen Auslandsvertretung nicht die erforderlichen Dokumente erhält. 3. IMMATRIKULATION: Im Bewerbungsportal die Online-Immatrikulation vornehmen. Frist Beginn 21. September 215 Ende (Ausschlussfrist!) 30. Oktober 2015 (GTM+1) Es wird empfohlen, sich möglichst früh zu immatrikulieren, damit die Möglichkeit besteht, eventuell unvollständige Unterlagen noch vor Ablauf der Ausschlussfrist zu ergänzen. Wenn diese Frist versäumt wird, verlieren Sie Ihren Studienplatz und dieser wird dem in der Rangordnung nachfolgenden Bewerber angeboten. 6

7 Kandidaten, die den Universitätsabschluss im Ausland erlangt haben, müssen im Portal noch Folgendes hochladen (sofern nicht bereits bei der Bewerbung hochgeladen): Abschlussdiplom der Universität mit amtlich beglaubigter Übersetzung in Italienische (nicht erforderlich für Abschlüsse an Universitäten in deutsch- und englischsprachigen Ländern Wertigkeitserklärung über den Studienabschluss: EU-Bürger und Gleichgestellt können als Alternative zur Wertigkeitserklärung- das Diploma supplement hochladen, sofern sie ihren Universitätsabschluss innerhalb der EU (oder in der Schweiz, Norwegen oder Island) erlangt haben. Aus dem Diploma supplement muss hervorgehen: - dass mindestens 300 Kredipunkte erworben wurden und - dass der Studienabschluss die Zulassung zum Doktoratsstudium ermöglicht Im Falle eines im Ausland erlangten und in Italien anerkannten Studienabschlusses reicht es aus, eine Kopie des Anerkennungsdekrets hochzuladen. Zu Beginn des Doktoratsstudiums müssen die oben angeführten Dokumente als Originale im Studentensekretariat abgegeben werden. Die im Doktoratsstudium Allgemeine Pädagogik, Sozialpädagogik und Allgemeine Didaktik Eingeschriebenen, geben die Dokumente im Studentesekretariat am Sitz in Brixen ab. Im Ausland ansässige Nicht-EU-Bürger: Wenn Sie zu einem Studienplatz zugelassen worden sind, stellt die italienische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Land ein Einreisevisum zu Studienzwecken aus. Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss laut Gesetz innerhalb von 8 Werktagen nach Eintritt ins Land erfolgen. Bei Ihrer Ankunft sollten Sie sofort bei der Servicestelle Studium und Lehre vorbei schauen, welche Ihnen bei der Beantragung helfen wird. Sobald Sie die Aufenthaltsgenehmigung von der Quästur bekommen, muss diese im Studentensekretariat eingereicht oder als Scan übermittelt werden. Achtung: Immatrikulationsgesuche, die auf anderem als dem oben beschriebenen Weg oder unter Nichtbeachtung der in diesem Artikel genannten Fristen eingehen, werden nicht angenommen. Die gleichzeitige Einschreibung an mehreren Universitäten oder in mehreren Studiengängen derselben Universität ist nicht erlaubt. Kandidaten, die nach der Rangliste Anspruch auf mehrere Doktoratsstudien haben, können sich nur in einem Studium immatrikulieren. Mit der Immatrikulation verlieren sie das Recht, sich in ein anderes Doktoratsstudium einzuschreiben oder in der Rangliste anderer Studiengänge nachzurücken. Kandidaten, die auf die Immatrikulation und/oder auf das Stipendium verzichten, werden gebeten, dies frühzeitig und auf jeden Fall innerhalb der Immatrikulationsfrist schriftlich (per oder Fax) mitzuteilen an: phd@unibz.it oder an die Faxnummer Eventuelle Änderungen werden auf der Webseite bekannt gegeben. Artikel 8 STUDIENGEBÜHREN UND ABGABEN Die Studiengebühren für die Forschungsdoktorate des XXXI Zyklus betragen für das akademische Jahr 2015/ ,50. In diesem Betrag enthalten ist die Landesabgabe in Höhe von 143,50 und die Stempelmarke zu 16,00, die virtuell eingehoben wird. Doktoranden, die ihr Studium abbrechen oder darauf verzichten, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge. 7

8 Artikel 9 - STIPENDIEN Die Stipendien werden gemäß der von der Auswahlkommission erstellten Rangliste vergeben. Verzichtet ein anspruchsberechtigter Doktorand auf das Stipendium, rückt der nach der Rangliste nächstplatzierte und ordnungsgemäß eingeschriebene Doktorand nach. Das Stipendium beträgt jährlich Euro ,00, brutto. Die Stipendien sind den Pensionsbeiträgen des NISF laut geltender Gesetzgebung unterworfen. Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Das Stipendium wird für die Dauer eventueller, vom Dozentenkollegium genehmigten Auslandsaufenthalte um 50% erhöht. Die Erhöhung wird für jede fortlaufende Periode des Auslandsaufenthalts, insgesamt jedoch für eine Dauer von maximal eineinhalb Jahren gewährt. Das Stipendium wird für die 3-jährige Dauer des Studiums gezahlt, außer im Fall der Unterbrechung oder des Ausschlusses vom Studium. Die Stipendien werden mit dem Übergang in das nächste Studienjahr bestätigt, außer im Fall eines begründeten Beschlusses des Dozentenkollegiums. Aus dem Bezug eines Stipendiums entsteht in keinem Fall ein abhängiges Arbeitsverhältnis mit der Universität. Die Stipendien für Doktoranden dürfen nicht mit anderen Stipendien kumuliert werden; eine Ausnahme gilt für Stipendien, die von italienischen oder ausländischen Institutionen mit dem Ziel vergeben wurden, durch Auslandsaufenthalte die Forschungsaktivitäten des Doktoranden zu fördern. An Doktoranden, die in Italien bereits ein Doktorandenstipendium erhalten haben, kann kein zweites Doktorandenstipendium vergeben werden. Artikel 10 PFLICHTEN UND RECHTE DER DOKTORANDEN Die Doktoranden sind verpflichtet, an den Lehrveranstaltungen teilzunehmen sowie kontinuierlich Studien- und Forschungstätigkeiten gemäß den Programmen und den vom Dozentenkollegium festgesetzten Modalitäten durchzuführen. Von externen Stellen finanzierte Stipendien, welche die Durchführung einer spezifischen Forschungstätigkeit vorsehen, verpflichten die Stipendiaten zur Durchführung dieser Tätigkeit. Mit begründetem Beschluss des Dozentenkollegiums kann ein Doktorand in folgenden Fällen vom Doktoratsstudium ausgeschlossen werden, womit er seinen Anspruch auf ein Stipendium verliert: a) Negative Beurteilung des Dozentenkollegiums bezüglich der Zulassung zum nächstfolgenden Studienjahr; b) Leistung von unbefristeter Arbeitstätigkeit sowie Übernahme von befristeten Arbeitsaufträgen oder Arbeitsleistungen ohne Genehmigung des Dozentenkollegiums; c) unentschuldigte längere Abwesenheiten; d) bei Verstoß gegen die in Art. 19 der Regelung über die Doktoratsstudien angeführten geltenden Pflichten; e) aus schwerwiegenden vom Dozentenkollegium festgestellten Gründen. Die Universität garantiert während des Studiengangs, bezogen auf die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Forschungsdoktorat, Versicherungsschutz gegen Unfälle und Haftpflicht. Nach Art. 2 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 476 vom 13. August 1984 in der aktuellen Fassung kann ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter, der zum Doktoratsstudium zugelassen wurde, für die Dauer dieses Studiums einen unbezahlten Wartestand aus Studiengründen beantragen und bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Stipendium erhalten. Im Falle der Zulassung zum Doktoratsstudium ohne Stipendium, oder bei Verzicht auf das Stipendium, 8

9 behält der Beurlaubte seine Bezüge und seine Sozialbeiträge seitens der öffentlichen Verwaltung, mit der das Arbeitsverhältnis besteht. Kündigt der öffentliche Bedienstete nach Erlangung des Doktoratstitels sein Arbeitsverhältnis mit der öffentlichen Verwaltung innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums, hat er die während des Doktoratsstudiums gezahlten Beträge zurückzuzahlen. Artikel 11 ERLANGUNG DES DOKTORATSTITELS Der Doktoratstitel wird nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung vor einer Bewertungskommission verliehen. Die Prüfungskommission wird mit Dekret des Rektors nach Anhörung des Dozentenkollegiums des Studienprogramms, in dem der Doktorand eingeschrieben ist, ernannt. Die Kommission besteht aus drei Mitgliedern, die unter den Dozenten und Forschern auf Planstelle ausgewählt werden. Mindestens zwei Mitglieder müssen einer (auch ausländischen) Universität angehören, dürfen nicht am Doktoratsstudium beteiligt und nicht Mitglieder des Dozentenkollegiums sein. Der Kommission können maximal zwei Experten zur Seite gestellt werden, die öffentlichen oder privaten (auch ausländischen) Forschungseinrichtungen angehören. Der Vorsitzende der Kommission wird nach den in Artikel 5 genannten Kriterien gewählt. Artikel 12 VERARBEITUNG DER PERSONENBEZOGENEN DATEN Die Universitätsverwaltung verpflichtet sich gemäß dem Gesetzesvertretenden Dekret 196/2003 ("Datenschutzkodex"), die persönlichen Daten der Kandidaten nur für die Durchführung der Wettbewerbsverfahren und für institutionelle Zwecke zu nutzen. Aus der Teilnahme am Wettbewerb ergibt sich entsprechend den Grundsätzen des oben genannten Gesetzes das stillschweigende Einverständnis mit der Veröffentlichung der persönlichen Daten der Kandidaten und der Daten der Wettbewerbsprüfungen auf der Webseite der Freien Universität Bozen. Artikel 13 REFERENZBESTIMMUNGEN Soweit in der vorliegenden Ausschreibung nichts vorgesehen ist, wird auf Art. 4 des Gesetzes Nr. 210 vom 3. Juli 1998, auf Art. 19 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010, auf das Ministerialdekret Nr. 45 vom 8. Februar 2013, auf die "Regelung über die Doktoratsstudien in der aktuellen Fassung und auf die "Regelung betreffend die Verträge für Forschungsassistenten" verwiesen. Artikel 15 VERFAHRENSVERANTWORTLICHE Gemäß Gesetz Nr. 241 vom 7. August 1990 in geltender Fassung ist Verfahrensverantwortliche für diese Ausschreibung Frau Dott. Karin Felderer, Studium und Lehre, Franz-Innerhofer-Platz Bozen - Telefon , Fax , phd@unibz.it. 9

10 Fakultät für Bildungswissenschaften Doktoratsstudium in: Allgemeiner Pädagogik, Sozialpädagogik und Allgemeiner Didaktik Web-Seite: Dauer des Doktorats: 3 Jahre Akademisches Jahr: 2015/2016 Beginn: Sprachen: Italienisch, Deutsch, Englisch Studienprogramm: Während des Trienniums sind die Doktoranden angehalten, die didaktischen und wissenschaftlichen Programme aktiv zu verfolgen. Die PhD-Studierenden setzen sich mit einer bisher weitgehend unerforschten Fragestellung unter Anleitung des Erst- und Zweitbetreuers und mit der Unterstützung sowie unter Supervision des Dozentenkollegiums auseinander. Alle Studierenden erhalten neben dem/der Erstbetreuung zwei weitere TutorInnen (Thesiscommittee), von denen eine von einer anderen europäischen Universität stammen kann. Jede Kandidatin/jeder Kandidat muss sich Vollzeit der Ausbildung widmen, welche auf die Vertiefung der im Programm angeführten wissenschaftlichen Themen und Forschungsbereiche ausgerichtet ist. Jede Kandidatin/jeder Kandidat widmet sich den Forschungsthemen, die gemeinsam mit den Supervisoren definiert und vereinbart werden und zwar auf Grund des Forschungs- und Studienplanes, der Forschungsziel und -methoden beschreibt. Der Forschungs- und Studienplan wird vom Studierenden gemeinsam mit dem Supervisor, höchstens zwei weiteren Dozenten und dem Koordinator verfasst. Der Forschungs- und Studienplan dokumentiert ausführlich den Bildungsverlauf jedes einzelnen Studierenden. Aus ihm gehen die qualitativen und quantitativen Studienverläufe sowie die Art der Zwischenprüfungen klar hervor. Der Doktorand aktualisiert regelmäßig gemeinsam mit dem Tutor den eigenen Forschungs- und Studienplan und dokumentiert darin seine Forschungsfortschritte (Forschungsberichte halbjährlich und Log Book laufend). Der Forschungs- und Studienplan enthält eine Beschreibung der individuellen Forschungsarbeit und er stellt den Studienplan vor, in dem beschrieben wird, wie die erforderte Kompetenz zu erwerben ist. Zudem sieht er folgendes vor: - Beschreibung des Forschungsfeldes und der Relevanz der ausgewählten Thematik hinsichtlich der Schwerpunkte des Doktorats; - Definition und Begründung der Vorgangsweise in der Forschung - Festlegung der Supervisorengruppe (Erstbetreuer bis maximal 2 weitere Betreuer); - Eine bibliographische Forschung über die wissenschaftlichen Arbeiten zur Forschungsproblematik und zum Stand der Wissenschaft (die Inhalte müssen nachvollziehbar sein und die Position der wissenschaftlichen Gemeinschaft widerspiegeln, die bibliographischen Verweise müssen aktualisiert sein); - Definition der erwarteten Forschungsergebnisse und ihrer Bedeutung für die Scientidic Community bzw. für das Territorium; 1

11 - Begründung der Originalität des Forschungsvorhabens und der durchgeführten kritischen Analyse; - Darstellung der Innovation und Verbesserung der Ergebnisse in Bezug auf die bibliographische Forschung; - Beschreibung der Ziele der Studierenden für die individuelle wissenschaftliche Entwicklung; - Definition der geplanten Publikationen, Vorstellungen von Papers, Teilnahmen an Kongressen und Auslandsaufenthalte. Im Laufe des Trienniums werden eine Reihe unterschiedlicher Lehrveranstaltungen angeboten: Einführungsvorlesungen, Laboratorien, Seminare und Übungen zu Themen der verschiedenen Forschungsgebiete sowie über neue Forschungsmethoden im Bereich Bildungs- und Sozialforschung. Das Lehrangebot wird zu Beginn des Doktoratsstudium vom Dozentenkollegium festgelegt. Neben den im Studienprogramm angeführten und verpflichtend vorgesehenen Stages ist die fakultative Teilnahme an weiterbildenden Forschungspraktika in Forschungsgruppen anderer Universitäten und/oder öffentlicher und privater Forschungszentren (die sich durch einen hohen wissenschaftlichen Anspruch, durch hochqualifizierte personelle Ressourcen, sowie durch geeignete Strukturen und Ausstattungen auszeichnen) vorgesehen, sowie die fakultative Teilnahme an Kongressen und die Durchführung von Recherchen in Bibliotheken und Archiven auch im internationalen Raum. Die Doktoranden können zudem am Lehrangebot von Partnerund anderen Universitäten teilnehmen. Außerdem ist die Teilnahme an Informations- und Bildungsinitiativen im In- und Ausland vorgesehen. Im Laufe des Trienniums ist der Doktorand/die Doktorandin verpflichtet, einen dem Forschungsprojekt dienenden Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten zu absolvieren. Dieser kann auf Anfrage in 3 Abschnitte von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Wochen aufgeteilt werden. Die Supervision des Forschungsprojekts, als Schwerpunkt des Doktoratsstudiums, erfolgt regelmäßig jeden Monat mit dem Erstbetreuer. Die Doktoranden müssen dabei ein Paper über den Stand der Forschungsarbeit präsentieren. Sie müssen mindestens zweimal im Jahr den Zweitbetreuer treffen. Alle zwei Monate werden Seminare unter Beteiligung aller Studierenden sowie des Kollegiums organisiert, um die erworbenen Kompetenzen der Doktoranden festzustellen und weiterzuentwickeln (Coaching). Die Doktoranden müssen dabei die Fortschritte ihrer Forschung öffentlich und überwiegend in englischer Sprache präsentieren und diskutieren. Diese Praxis dient zur Vorbereitung auf Präsentationen im Rahmen internationaler Tagungen und Kongressen. Forschungsthemen: Das Studienprogramm gliedert sich in 3 Forschungs- und Studienrichtungen: Allgemeine Pädagogik, Didaktik und Sozialpädagogik / Soziale Arbeit. Die drei Forschungs- und Studienrichtungen sehen eine Ausbildung im Bereich der spezifischen Epistemologie, der Forschung und der Methodologie der qualitativen und quantitativen Forschung vor. Die Forschungsschwerpunkte und Forschungsinhalte der Studienrichtung in Allgemeiner Pädagogik sind: - Erziehungspolitik und Schulorganisation; - Lifelong, lifewide, lifedeep learning: Bildungsprozesse und Entwicklungsprozesse von Personen und Gruppen; - Integriertes Bildungssystem: Analyse, Modelle, Methoden; - Gruppentheorien und Gruppenmethodologie und Ansätze der Kooperation; - Kommunikations- und Ausbildungsumfeld. Die Forschungsschwerpunkte und Forschungsinhalte der Studienrichtung Didaktik sind: - Planung, Methodologie und Evaluierung der didaktischen Praxis und der bildenden Systeme, anhand der Technologie für die Didaktik; 2

12 - Methodologie des Cooperative Learning; - Forschung und Praxis des Lehrpersonals; - Technologien für die Didaktik: fortgeschrittene Forschung und didaktische Praxis; - Didaktik und Sonderpädagogik: Status of arts und fortgeschrittene Forschung; - Disziplinäre Didaktik. Die Forschungsschwerpunkte und Forschungsinhalte der Studienrichtung Sozialpädagogik und Soziale Arbeit sind: - Gesellschaftliche Entwicklung, Sozialpolitik und professionelle Praxis; - Methodologie der Intervention im Bildungs- und Sozialbereich action research; - Evidence oriented practice; - Sozialwissenschaftliche Forschung und Sozialer Wandel; - Innovation, Evaluation und Qualitätssicherung in Sozialen Diensten; - Soziale Ungleichheit, Sozialpolitik und Soziale Arbeit; - Community Development; Solidarische Ökonomie und Gemeinwesen; - Wohlfahrtsregime im internationalen Vergleich; - Innovative Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter; - Interkulturelle Koexistenz und Soziale Arbeit. Forschungsfragen und Forschungsmethoden werden in Absprache mit den Tutoren sowie in Abstimmung mit der Studienkoordination und dem Dozentenkollegium innerhalb des ersten Halbjahres des Studiums definiert. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN UND AUFNAHMEVERFAHREN Zulassungsbedingungen: Angabe der Studienabschlüsse, die mit einer Mindestbeurteilung von 103/110 zum Doktoratsstudium berechtigen: Aus dem Verzeichnis der Masterklassen: LM-1 Antropologia culturale ed etnologia LM-19 Informazione e sistemi editoriali LM-43 Metodologie informatiche per le discipline umanistiche LM-45 Musicologia e beni musicali LM-48 Pianificazione territoriale urbanistica e ambientale LM-50 Programmazione e gestione dei servizi educativi LM-51 Psicologia LM-52 Relazioni internazionali LM-55 Scienze cognitive LM-57 Scienze dell'educazione degli adulti e della formazione continua LM-59 Scienze della comunicazione pubblica, d'impresa e pubblicità LM-64 Scienze delle religioni LM-65 Scienze dello spettacolo e produzione multimediale LM-78 Scienze filosofiche LM-81 Scienze per la cooperazione allo sviluppo LM-82 Scienze statistiche LM-85 Scienze pedagogiche LM-87 Servizio sociale e politiche sociali LM-88 Sociologia e ricerca sociale LM-90 Studi europei LM-92 Teorie della comunicazione LM-93 Teorie e metodologie dell'e-learning e della media education LM/SNT4 Scienze delle professioni sanitarie della prevenzione 1/S (specialistiche in antropologia culturale ed etnologia) 13/S (specialistiche in editoria, comunicazione multimediale e giornalismo) 17/S (specialistiche in filosofia e storia della scienza) 18/S (specialistiche in filosofia teoretica, morale, politica ed estetica) 3

13 24/S (specialistiche in informatica per le discipline umanistiche) 48/S (specialistiche in metodi per l'analisi valutativa dei sistemi complessi) 49/S (specialistiche in metodi per la ricerca empirica nelle scienze sociali) 51/S (specialistiche in musicologia e beni musicali) 54/S (specialistiche in pianificazione territoriale urbanistica e ambientale) 56/S (specialistiche in programmazione e gestione dei servizi educativi e formativi) 57/S (specialistiche in programmazione e gestione delle politiche e dei servizi sociali) 58/S (specialistiche in psicologia) 59/S (specialistiche in pubblicità e comunicazione d'impresa) 60/S (specialistiche in relazioni internazionali) 63/S (specialistiche in scienze cognitive) 65/S (specialistiche in scienze dell'educazione degli adulti e della formazione continua) 67/S (specialistiche in scienze della comunicazione sociale e istituzionale) 72/S (specialistiche in scienze delle religioni) 73/S (specialistiche in scienze dello spettacolo e della produzione multimediale) 87/S (specialistiche in scienze pedagogiche) 88/S (specialistiche in scienze per la cooperazione allo sviluppo) 89/S (specialistiche in sociologia) 90/S (specialistiche in statistica demografica e sociale) 96/S (specialistiche in storia della filosofia) 99/S (specialistiche in studi europei) 101/S (specialistiche in teoria della comunicazione) SNT_SPEC/4 (specialistiche nelle scienze delle professioni sanitarie della prevenzione) Ausländische Master: Die KandidatenInnen müssen mindestens 300 CP nachweisen (Master Magistrale 120CP). Sprachliche Voraussetzungen: Italienisch, Deutsch, Englisch erste Fremdsprache: gute Kenntnisse, Zertifikat über die Kenntnisse in der ersten Fremdsprache Ebene B2 zweite Fremdsprache: Grundkenntnisse Die Kenntnisse der zweiten Fremdsprache sind innerhalb des 2. PhD-Jahres auf der Ebene B2 zu zertifizieren. In begründeten Ausnahmefällen kann das Sprachzertifikat über die erste Fremdsprache innerhalb des ersten Studienjahres nachgereicht werden. Aufnahmeverfahren und Bewertung: Das Aufnahmeverfahren bewertet Studientitel, eventuelle Sprachzertifikate und Sprachkenntnisse. Es besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung der Fachkenntnisse sowie einer Prüfung der Sprachkenntnisse. Für die Zulassung zum Studium ist für alle Kandidaten und Kandidatinnen die erfolgreiche Teilnahme an dem Aufnahmeverfahren in Form eines Wettbewerbs erforderlich (schriftliche Prüfung und Kolloquium). Das Aufnahmeverfahren dient zur Feststellung der Fähigkeit der Kandidatin/des Kandidaten eigenständig auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu arbeiten. Das Kolloquium bezieht sich auf die Diskussion der schriftlichen Prüfung. Um zum Kolloquium zugelassen zu werden, muss die Kandidatin/der Kandidat die schriftliche Prüfung mit einer Mindestbewertung von 40/60 Punkten bestehen. Die schriftliche Prüfung kann nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten entweder in deutscher, italienischer oder englischer Sprache abgelegt werden. Das Kolloquium, das Fragen in den drei Sprachen vorsieht, gilt als bestanden, wenn eine Mindestbewertung von 40/60 Punkten erreicht wird. Am Ende der Wettbewerbsprüfungen wird eine Leistungsrangordnung erstellt. Bei gleicher Bewertung in der Rangordnung erfolgt die Entscheidung durch Auslosung. 4

14 Die Auswahlkommission wird gegenüber den zur Verfügung stehenden Plätzen mehr Kandidaten/innen auswählen, damit bei Verzichtserklärung einer/eines berechtigten Kandidatin/Kandidaten eine/ein weitere/weiterer gemäß erstellter Leistungsrangordnung berechtigte/berechtigter Kandidatin/Kandidat nachfolgen kann. Termine des Auswahlverfahrens: mit Anwesenheitspflicht der KandidatInnen in Brixen Beschreibung: Datum und Uhrzeit: Ort: schriftliche Prüfung 7. September 2015, 8.30 Uhr Fakultät für Bildungswissenschaften, Regensburger Allee 16, Brixen Seminarraum 2.24 mündliche Prüfung 8. September 2015, 8.30 Uhr Fakultät für Bildungswissenschaften, Regensburger Allee 16, Brixen Seminarraum 2.24 Für die Bewerbung ist erforderlich: 1) die Registrierung im dafür vorgesehenen Portal auf der Webseite 2) die Online-Vorinskription über dieses Portal, wobei ein gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und folgende Dokumente (in digitaler Form) in das Portal geladen werden müssen: - Passfoto in Farbe (JPG-Format, 5:4, min. 290x230, max. 100 KB empfohlen) - Motivationsschreiben (als PDF-File, max. eine Seite, elektronisch verfasst) - Abschluss-/Prüfungsbestätigung (im Fall von italienischem Universitätsabschluss: die Bestätigung MUSS durch eine Selbsterklärung oder durch das Diploma Supplement ersetzt werden) mit Angabe der Abschlussnote - Lebenslauf mit folgenden Angaben; a) Auflistung der Forschungserfahrungen; b) Auflistung der Publikationen mit entsprechenden Links, falls vorhanden; - Sprachzertifikate über die Kenntnisse der offiziellen Sprachen des Doktoratsstudiums: Deutsch, Italienisch, Englisch (im Fall von italienischen öffentlichen Einrichtungen MUSS die Bestätigung durch eine Selbsterklärung ersetzt werden) - Referenzschreiben (falls vorhanden): bis zu drei von Arbeits- oder ForschungsleiterInnen verfasste Referenzbriefe, welche die ausgeübten Tätigkeiten und die Qualität der erbrachten Leistungen beschreiben. STUDIENPLÄTZE UND STIPENDIUM: Ausgeschriebene Studienplätze: 8 Ausgeschriebene Studienplätze mit Stipendium: 6 Ausgeschriebene Studienplätze ohne Stipendium: 2 5

15 Fakultät für Informatik Doktoratsstudium in COMPUTER SCIENCE (Informatik) Webseite des Kurses: Dauer: 3 Jahre Akademisches Jahr: 2015/2016 Beginn des Doktorats: Sprache: Englisch Programm: Ziel des Doktoratsstudiums ist es, Kompetenzen zur selbständigen Forschung in der Informatik zu entwickeln. Dies schließt die Fähigkeit mit ein, Ideen effizient in Wort und Schrift zu kommunizieren und in Teams zu arbeiten. Um das Studium erfolgreich abzuschließen, muss der Doktorand ein Thema selbständig erforschen, um so wesentlich zur Erweiterung des Wissensstandes in der Informatik beizutragen. Angesichts der Zeitbegrenzung auf drei Jahre ist es notwendig, dass sich die Doktoranden ausschließlich auf ihre Forschungsarbeit konzentrieren. Dabei werden die Doktoranden durch die Struktur des Forschungsprogramms unterstützt. Im Folgenden wird diese Struktur im Detail erläutert, samt den Maßnahmen hinsichtlich der Ernennung des Betreuers, der Erstellung des Studien- und Forschungsplans und der Momente der Überprüfungen: Das Programm ist in vier Phasen unterteilt, die jeweils im 6., 12., 24. und 36. Monat enden. Das Dozentenkollegium ernennt aus seinen Reihen für jeden Doktoranden einen Betreuer, bei Bedarf auch einen Zweitbetreuer. Für Doktoranden, die an einem internationalen Joint- Doctorate-Programm teilnehmen, kann ein zweiter Betreuer ernannt werden. Der Doktorand erarbeitet mit seinem Betreuer/seinen Betreuern einen Forschungs- und Studienplan, der das Forschungsziel und die entsprechenden Schritte definiert. Zu den letzteren zählt auch die Vertiefung von Themen, die für die Forschungsarbeit des Doktoranden notwendig sind. Der Doktorand bringt seinen Forschungs- und Studienplan regelmäßig auf den neuesten Stand unter Berücksichtigung der erzielten Fortschritte. Der Forschungs- und Studienplan entwickelt sich kohärent mit den Phasen des Programms, vom vorläufigen Forschungsvorschlag (6. Monat), dem ausgearbeitetem Forschungsvorschlag (12. Monat), bis hin zum Dissertationsentwurf (24. Monat). Jede der vier Phasen endet mit einem Meilenstein, an dem der Doktorand über seine Arbeit berichtet und das Dozentenkollegium seine Fortschritte bewertet. Jedes Mal wird dem Dozentenkollegium ein überarbeiteter Forschungs- und Studienplan vorgelegt. Im Folgenden werden die vier Phasen näher erläutert: 1. Phase 1 umfasst die ersten sechs Monate. Ziel ist es, dass der Doktorand unter Anleitung seines Betreuers/seiner Betreuer ein Forschungsgebiet, Forschungsfragen und einen oder mehrere Ansätze zur Beantwortung der Forschungsfragen bestimmt. Sie bestimmen auch Themen, die der Doktorand vertiefen muss und planen die entsprechende Methode. Dazu 1

16 zählen auch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Sommerschulen und das Studium einschlägiger Literatur. Der Betreuer führt den Doktoranden in die Forschungstätigkeit an der Fakultät ein. 2. Phase 2 umfasst die zweite Hälfte des ersten Jahres. Es werden die Forschungsfragen, die Art der angestrebten Ergebnisse und die zu verfolgenden Forschungsansätze klar definiert. Der Doktorand eignet sich die für seine Arbeit nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten an und beginnt mit seiner Forschungsarbeit. 3. Phase 3 umfasst das zweite Jahr. Der Doktorand wendet die festgelegten Forschungsansätze an und beginnt erste Ergebnisse zu publizieren, falls dies noch nicht geschehen ist. Am Ende dieser Phase sollte eine Reihe von Forschungsergebnissen stehen, die den Kern einer Dissertation bilden können. 4. Phase 4 umfasst das dritte Jahr. Ziel ist es, die Forschungsergebnisse zu vertiefen und auszuweiten und die Forschung in einer Dissertation zu dokumentieren. Forschungsschwerpunkte: Die Forschung der Fakultät für Informatik fußt auf drei Schwerpunkten, die von drei Forschungsgruppen langfristig bearbeitet werden. Es werden miteinander verwandte Themen der jeweiligen Gebiete untersucht. In der Folge eine Auswahl der Themen: Information and database systems engineering: 1. SPATIAL AND TEMPORAL DATABASES 2. APPROXIMATION TECHNIQUES IN DATABASES 3. QUERY OPTIMIZATION IN DATABASES 4. COOPERATIVE INTERFACES FOR INFORMATION ACCESS AND FILTERING 5. DATA MINING TECHNIQUES FOR PREFERENCE ELICITATION AND RECOMMENDATION 6. CLOUD COMPUTING AND BIG DATA 7. AGILE DEVELOPMENT & HUMAN ASPECTS OF SOFTWARE ENGINEERING 8. SOFTWARE STARTUPS AND OPEN SCIENCE 9. DESIGN BASED HARDWARE ENGINEERING 10. TECHNOLOGY ENHANCED LEARNING Knowledge representation and databases: 1. LOGIC-BASED LANGUAGES FOR KNOWLEDGE REPRESENTATION 2. INTELLIGENT ACCESS TO DATA 3. SEMANTIC TECHNOLOGIES 4. INFORMATION INTEGRATION 5. DATA-AWARE PROCESS MODELING, VERIFICATION, AND SYNTHESIS 6. BUSINESS PROCESS MONITORING, MINING, AND CONFORMANCE 7. TEMPORAL ASPECTS OF DATA AND KNOWLEDGE 8. EXTENDING DATABASE TECHNOLOGIES 9. VISUAL AND VERBAL PARADIGMS FOR INFORMATION EXPLORATION Software Engineering: 1. EMPIRICAL SOFTWARE ENGINEERING 2. MINING SOFTWARE REPOSITORIES 3. SOFTWARE RELIABILITY AND TESTING 4. AUTOMATIC IMPROVEMENT AND EMPIRICAL INVESTIGATION OF SOFTWARE QUALITY ATTRIBUTES 5. RECOMMENDATION SYSTEMS IN SOFTWARE ENGINEERING 2

17 Mögliche Forschungsprojekte und Betreuer Titel Optimizing a sequence of recommendations Decision making, rationality and recommendations Real-time analysis and browsing of time series data Optimizing query processing in temporal databases Spatio-temporal query processing with MapReduce Robust query optimization for database management systems Itinerary planning for tourist applications Retrieval models for textile structures Extreme Apprenticeship and new methodologies in Computer Science Education Modeling, verification, and analysis of data-centric and artifact-centric business processes Data-centric declarative distributed computing Social commitments for complex business interactions Knowledge-aware process mining Extracting Quality Metadata from the Web Process-Aware Business Intelligence Mining Lifecycles of Data Objects Management of Business Processes and Data Graph-structured Data Management Information integration in Cyber-Physical Systems Knowledge driven information access Databases and Ontologies Intelligent conceptual modelling of information systems Designing knowledge base systems Semantic web technologies Efficient querying of data under temporal constraints Change and Evolution in Ontologies Description Logics for Conceptual Modelling Entity and Aspect Extraction from Unstructured Text Betreuer Francesco Ricci Francesco Ricci Johann Gamper Johann Gamper Johann Gamper Sven Helmer Sven Helmer Sven Helmer Gabriella Dodero Marco Montali Marco Montali Marco Montali Marco Montali Werner Nutt Werner Nutt Werner Nutt Diego Calvanese Diego Calvanese Diego Calvanese Enrico Franconi Enrico Franconi Enrico Franconi Enrico Franconi Enrico Franconi Alessandro Artale Alessandro Artale Alessandro Artale Mouna Kacimi 3

18 Opinion Diversification in Search Results Personalised Information Retrieval Data mining of open source systems Software Reliability and testing Empirical Software Engineering Recommendation Systems in Software Engineering: supporting software developers in their daily activities to improve their productivity Mining Software Repositories to uncover interesting and actionable information about software systems and projects Software startups and lean startup methodology Agile and lean software development methods and practices Innovation in software business Human aspects in software development Mouna Kacimi Mouna Kacimi Barbara Russo Barbara Russo Barbara Russo Gabriele Bavota Gabriele Bavota Xiaofeng Wang Xiaofeng Wang Xiaofeng Wang Xiaofeng Wang Zulassungsvoraussetzungen und Aufnahmeverfahren: Für die Zulassung zum Doktoratsstudium in INFORMATIK ist die Kenntnis der englischen Sprache erforderlich. Weitere Voraussetzung ist die umfassende Kenntnis der grundlegenden Techniken und Methoden der Informatik, nachgewiesen durch einen Master (Laurea magistrale) oder durch einen Universitätsabschluss (Laurea) gemäß altem Universitätsgesetz in Informatik sowie Informatik- oder Elektronik-Ingenieurwesen oder in einem ähnlichem Bereich, einen Master (Laurea magistrale) oder einen Universitätsabschluss (Laurea) gemäß altem Universitätsgesetz einer anderen Studienrichtung mit einem nachgewiesenem Curriculum im obengenannten Bereich, oder durch jeden anderen im Ausland erworbenen Studientitel, der vom Dozentenkollegium, zum alleinigen Zweck des gegenständlichen Auswahlverfahrens, als gleichwertig anerkannt wird. Das Ansuchen zur Zulassung zum Doktoratsstudium muss folgende Dokumente enthalten: Fotokopie eines gültigen Personalausweises Passfoto in Farbe (JPG-Format, 5:4, min. 290x230, max. 100 KB empfohlen) Abschlusszeugnis des Masters oder äquivalenten Titels mit Endnote (wenn vorgesehen) und Bestätigungen der lehrplanmäßigen und anderen abgelegten Prüfungen (transcript of records) Curriculum Vitae ein Motivationsschreiben (max. eine Seite, elektronisch verfasst) Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache, auch durch eine Selbsterklärung des Kandidaten über besuchte Englischkurse an Oberschulen, Universitäten oder privaten Institutionen mit entsprechenden Bewertungen, Aufenthalte in englischsprachigen Ländern mit detaillierter Angabe der Tätigkeit im Lande, weitere Informationen über die Sprachkenntnis, wie der Besuch von Oberschulen in englischer Sprache Weitere Dokumente, falls vorhanden: eine Auflistung der Publikationen mit entsprechenden Links zu den Online-Dokumenten (bis zu 4 Publikationen aus den letzten 5 Jahren) 4

19 bis zu drei Referenzbriefe, welche von Leitern seiner Arbeits- oder Forschungstätigkeit geschrieben sind und welche die geleisteten Arbeiten und die Qualität der Dienstleistungen beschreiben. Kriterien für die Bewertung der Prüfungen und/oder der Titel: Die Auswahl beruht auf: der Bewertung des Profils des Kandidaten aufgrund eines Curriculums, der Titel und der Publikationen der Bewertung eines Motivationsschreibens und der Referenzschreiben einem Kolloquium. Das Curriculum des Kandidaten soll folgendes beinhalten: a) lehrplanmäßige Prüfungen und andere abgelegte Prüfungen; b) Auflistung der Publikationen mit entsprechenden Links, falls vorhanden; c) Arbeits- und Forschungserfahrung, wenn vorhanden; d) Nachweis der Kenntnis der englischen Sprache (Sprachzertifikate). Hinsichtlich des Nachweises der Kenntnis der englischen Sprache hat der Kandidat die Möglichkeit mittels Selbsterklärung folgendes anzuführen: besuchte Englischkurse an Oberschulen, Universitäten oder privaten Institutionen mit entsprechenden Bewertungen; Aufenthalte in englischsprachigen Ländern mit detaillierter Angabe der Tätigkeiten; weitere Informationen über die Sprachkenntnis, wie der Besuch von Oberschulen in englischer Sprache. Die Kenntnis der englischen Sprache wird außerdem während des Kolloquiums überprüft. Die Auswahlkommission wählt die Kandidaten für das Doktoratsstudium aufgrund einer vergleichenden Bewertung aus. Nur für die Kandidaten mit den Voraussetzungen, wird die Auswahlkommission in der ersten Phase das Curriculum, die Titel einschließlich der Publikationen und der Referenzschreiben (falls vorhanden), und das Motivationsschreiben unter der Berücksichtigung der Kongruenz des Profils mit den vorgeschlagenen Forschungsbereichen bewerten. Für die Bewertung der Zulassungsanträge werden folgende Punkte anerkannt: bis zu maximal 40 Punkte für das Curriculum und die Titel, die Publikationen und die Referenzschreiben inbegriffen; bis zu maximal 10 Punkte für das Motivationsschreiben; bis zu maximal 15 Punkte für die Kongruenz des Profils mit den vorgeschlagenen Forschungsbereichen. Die Kandidaten, welche mindestens 45 Punkte für die Bewertung der Unterlagen für die Zulassung erreicht haben, können in die nächste Phase eintreten, welche aus einem Kolloquium besteht. Das Kolloquium wird in mündlicher Form abgehalten, und dient zudem auch zur Überprüfung der Englischkenntnisse. Das Kolloquium kann als Video- bzw. Telefonkonferenz oder in ähnlicher Form abgehalten werden. Für das Kolloquium kann der Kandidat bis zu maximal 35 Punkte erhalten. Die Kolloquien mit den vorausgewählten Kandidaten werden am September 2015 in der Fakultät für Informatik der Freien Universität Bozen stattfinden, oder als Videokonferenz über Skype. Die genaue Uhrzeit und das Datum des Kolloquiums werden per innerhalb 31. August 2015 mitgeteilt. Die Kandidaten, die für das mündliche Kolloquium über Skye abhalten wollen, sind gebeten dies im Zulassungsantrag in der Sektion der Kontaktinformationen den eigenen Skye ID anzugeben. Die Gesamtpunktezahl ergibt sich aus der Summe der von der Bewertung der Unterlagen erreichten Punkte und der vom Kolloquium erreichten Punkte. Es können max. 100 Punkte erreicht werden. All jene Kandidaten, welche in der Bewertung eine Punkteanzahl von mindestens 70/100 erreichen, werden als geeignet erachtet. Aufgrund der erreichten Punktezahl wird eine Rangliste der geeigneten Kandidaten für die Zulassung im Forschungsdoktorat erstellt. Die besten geeigneten Kandidaten 5

20 werden aufgrund der verfügbaren Plätze mit und ohne Stipendium und der Rangordnung zum Doktoratsstudium zugelassen. Die restlichen geeigneten Kandidaten werden auf eine Warteliste gesetzt. Die Kandidaten auf der Warteliste werden nur dann zugelassen, wenn ein bereits zugelassener Kandidat nicht mehr verfügbar ist, oder auf den eigenen Studienplatz verzichtet. Für jene Stipendien die durch Drittmittel finanziert werden, können getrennte Ranglisten erstellt werden. Besagte Randordnung ergibt sich auf jeden Fall aus den Kandidaten, die sich in der generellen Rangordnung positioniert haben, mit einem besonders zu den aufgezeigten Themenbereichen geeigneten wissenschaftlichen Curriculum. Bei gleicher Punktezahl von zwei oder mehr Kandidaten wird die Zuweisung der verfügbaren Plätze mit Auslosung erfolgen. Die Liste der Gewinner wird auf der Internetseite der Freien Universität Bozen veröffentlicht ( Studienplätze und Stipendien: Ausgeschriebene Studienplätze: 12 Ausgeschriebene Studienplätze mit Stipendium der Universität: 8 Studienplätze mit Stipendium anderer Institutionen: / Ausgeschriebene Studienplätze ohne Stipendium: 4 6

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