Qualifizierungsprogramm 2015 zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen

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1 Bildung und Sport Qualifizierungsprogramm 2015 zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen für Personen mit akademischen pädagogischen Abschlüssen, die als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen anerkannt sind Projekt der Landeshauptstadt München Sehr geehrte Damen und Herren, das Pädagogische Institut im Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München bietet ab September 2015 erneut das Qualifizierungsprogramm zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen an. Die Maßnahme wird (vorbehaltlich der weiteren Genehmigung) mit Mitteln der Landeshauptstadt München finanziert und richtet sich an Personen, die in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet München als Ergänzungskraft arbeiten und zugleich die unten genannten Voraussetzungen erfüllen. Ziel des Qualifizierungsprogramms ist es, dass Personen mit akademischen pädagogischen Abschlüssen aus dem In- und Ausland, die eine Anerkennung als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen haben, eine Zusatzqualifikation zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen erlangen können. Das Qualifizierungsprogramm findet berufsbegleitend statt, da die Verknüpfung zwischen Theorie und dem Lernort Praxis einen wesentlichen Aspekt darstellt. Teilnahmevoraussetzungen: - akademischer pädagogischer Abschluss aus dem Ausland (z.b. Grundschullehrkraft, Frühpädagogin etc.) oder akademischer pädagogischer Abschluss aus dem Inland (z.b. Grundschullehrkräfte mit erstem oder zweitem Staatsexamen einer deutschen Hochschule) - Anerkennung als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Tagesheim, Haus für Kinder, Heilpädagogische Tagesstätte, Kindertagesstätte) - Beschäftigung als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung innerhalb Münchens - Benennung einer Praxisanleitung in der Kindertageseinrichtung Landeshauptstadt München Autor: Pädagogisches Institut, Fachbereich 1 Bild: Referat für Bildung und Sport Stand:

2 - mindestens 1 Jahr Praxis als Ergänzungskraft bis zum Start des Qualifizierungsprogramms im September 2015 (nicht zwingend erforderlich für Grundschullehrkräfte mit 2. Staatsexamen und Lehrbefähigung für bayerische Grundschulen) - erfolgreiche Teilnahme am Sprachkurs Deutsch B2 und Fachsprache der Münchner Volkshochschule (mvhs) für Personen mit Deutsch als Zweitsprache Teilnahmegebühr: 250,- pro Person (für Beschäftigte der Landeshauptstadt München kostenfrei) Ablauf des Qualifizierungsprogramms: Im September 2015 werden die Qualifizierungsmodule beginnen und enden voraussichtlich im Juli In Gruppen mit 20 Personen werden die Teilnehmenden auf die Tätigkeit als Fachkraft in Kindertageseinrichtungen vorbereitet. Abschließend muss eine praktische Prüfung und ein Kolloquium absolviert werden. Das Qualifizierungsprogramm umfasst insgesamt 50 Tage, die sich folgendermaßen verteilen: Fortbildungsveranstaltungen (43 Tage 8:30-16:15 Uhr) in 6 Modulen mit folgenden Themen Modul 1: Bildungsprozesse anregen und begleiten (8 Tage, davon 3 im Bildungshaus Achatswies) o biografischer Zugang zum Bildungsbegriff o sozialpädagogischer Bildungsbegriff o Bild vom Kind und Menschenbild o gesetzlicher Auftrag an Kindertageseinrichtungen o das Bildungssystem in Deutschland o Elternarbeit, Erziehungspartnerschaft o Übergänge o Anforderungsprofil an das professionelle Handeln von pädagogischen Fachkräften o Rollenwechsel bewusst wahrnehmen und gestalten o Nähe- und Distanzverhalten o Reflexion und Feedbackkultur Modul 2: Werte und Werthaltungen reflektieren, weiterentwickeln und in das berufliche Handeln integrieren (8 Tage) o Wertevielfalt o Professionalität und Werte o Werteerziehung im pädagogischen Alltag o Inklusion o Vorurteilsbewusste Erziehung und Erziehungspartnerschaft o Geschlechtersensible Erziehung o Interkulturelles Arbeiten und interkulturelle Kommunikation o Diskriminierung und Ausgrenzung erkennen und reflektieren Modul 3: Beziehungen und Kommunikation gestalten (8 Tage) o Teamentwicklung, Kommunikation im Team o Multiprofessionelle Teams 2

3 o Konfliktmanagement o Grundlagen der Beziehungsgestaltung o Wertschätzung und Beschämung o Sprachentwicklung und Sprachstandserhebungsverfahren o Erkennen von Sprachbeeinträchtigungen o Spracherziehung und Sprachförderung o Mehrsprachigkeit Modul 4: Personen und Situationen wahrnehmen, Verhalten beobachten und erklären (6 Tage) o Dokumentations- und Beobachtungsverfahren o Selbst- und Fremdwahrnehmung /-reflexion o Erkennen und Deuten von Verhalten und angemessene Handlungsschritte planen o Früherkennung gesundheitlicher Risiken und Schäden o Rechtsfragen zu Aufsichtspflicht, Datenschutz, Kinderschutz, Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst Modul 5: Erzieherisches Handeln planen, durchführen und reflektieren (8 Tage) o pädagogische Ansätze o Grundlagen gruppenpädagogischen Handelns o Handlungskonzept als Instrument der Planung sozialpädagogischer Arbeit o Elementardidaktisches Handeln am Beispiel der Psychomotorik o Konzepterarbeitung o Partizipation o Kinderrechte Modul 6: Sich im Sozialraum vernetzen (5 Tage) o organisatorischer Aufbau der Jugendhilfe o Gemeinwesen- und Sozialraumorientierung o Vernetzung/Kooperationspartner o Qualitätsentwicklung o Standards in der sozialpädagogischen Arbeit o Prüfungsvorbereitung Supervision (24 Std. = 3,5 Tage): Begleitend zu den Fortbildungsveranstaltungen werden 8 Supervisionstermine à 3 Stunden angeboten, bei denen die Teilnehmenden in einer Kleingruppe unter anderem die Möglichkeit haben, sich unter fachlicher Leitung auszutauschen, Probleme zu lösen und sich weiter zu entwickeln. Hospitationen (2 Tage à mind. 6 Std.): Durch Hospitationen in anderen Kindertageseinrichtungen können die Teilnehmenden ihr Wissen erweitern, andere Arbeitsfelder kennen lernen und von einander lernen. Die dabei gemachten Erfahrungen können in den Supervisionsgruppen reflektiert werden. 3

4 Prüfungen und Abschluss (1,5 Tage) Die praktische Prüfung umfasst einen halben Tag und findet voraussichtlich im Mai/Juni 2016 in der Einrichtung der Teilnehmenden statt. Das Kolloquium und die Abschlussveranstaltung (beides voraussichtlich im Juni/Juli 2016) wird jeweils einen halben Tag in Anspruch nehmen. Nach erfolgreichem Abschluss des Qualifizierungsprogramms erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat "Fachkraft in Kindertageseinrichtungen", mit dem sie nach der Liste bereits geprüfter Berufe als Fachkraft anerkannt sind. Grundschullehrkräfte mit zweitem Staatsexamen und der Lehrbefähigung für bayerische Grundschulen erhalten das Zertifikat "Grundschullehrkraft im Erziehungsdienst", das ebenfalls über die Liste der bereits geprüften Berufe die Anerkennung als Fachkraft gewährleistet und zusätzlich die abgeschlossene Ausbildung zur Grundschullehrkraft betont. Mindestanzahl an Teilnahmetagen und Dienstbefreiung: Die Teilnehmenden müssen an mindestens 40 der 50 Fortbildungstage teilnehmen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Sofern ein ganzes Modul nicht besucht werden kann, besteht die Verpflichtung, an einem Nachholtermin teilzunehmen. Es wird empfohlen, dass die Teilnehmenden 15 der 50 Fortbildungstage in Eigenleistung (Freizeit) erbringen, hierfür werden nach Möglichkeit Fortbildungen auf Samstage gelegt. Die Teilnahme an den übrigen 35 Tagen sollte in der Dienstzeit ermöglicht werden, die Entscheidung hierüber liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Dienstherrn. Praxisanleitung: Um eine gute Verknüpfung von Theorie und Praxis zu gewährleisten, muss den Teilnehmenden in ihrer Einrichtung eine erfahrene Fachkraft als Praxisanleitung zur Verfügung stehen. Die Benennung einer Praxisanleitung ist verpflichtend. Für die Praxisanleitungen besteht während der Laufzeit des Qualifizierungsprogramms an 6 Terminen (jeweils 3 Stunden) die Möglichkeit, ihre anspruchsvolle Aufgabe als (Lern-)Begleitung der Teilnehmenden zu reflektieren, sich auszutauschen und gegebenenfalls Lösungen für auftauchende Schwierigkeiten zu finden. Die Teilnahme an den Anleitungsseminaren wird dringend empfohlen. Intensiv-Sprachkurs: Für alle Teilnehmenden mit Deutsch als Zweitsprache wird vor dem Beginn des Qualifizierungsprogramms ein Sprachkurs Deutsch B2 und Fachsprache angeboten. Voraussetzung zur Teilnahme an dem Sprachkurs ist mindestens das Einstiegslevel B1 und eine Beratung und Einstufung der Deutschkenntnisse durch die mvhs. Der fachbezogene Deutschkurs findet von Anfang Oktober 2014 bis Ende Juli 2015 mit 4 Unterrichtseinheiten (à 45 Min.) pro Woche statt. Die konkreten Kurstermine und der Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Teilnahme am Sprachkurs erfolgt in der Freizeit der Teilnehmenden, es sei denn, der Dienstherr gewährt hierfür Dienstzeit. 4

5 Bewerbungsverfahren: Für Personen mit akademischem Abschluss aus dem Ausland und Deutsch als Zweitsprache: Für Personen mit akademischem Abschluss aus Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland und Deutsch als Muttersprache: Anmeldung für die Qualifizierungsmaßnahme und den vorgeschalteten Sprachkurs (Informationen siehe weiter unten) mit beigefügtem Formblatt bis spätestens 4. Juli 2014 (sofern noch Plätze frei sind, ist eine spätere Anmeldung möglich) Anmeldung für die Qualifizierungsmaßnahme mit beigefügtem Formblatt bis spätestens 4. Juli 2014 (sofern noch Plätze frei sind, ist eine spätere Anmeldung möglich) Verpflichtende Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei der mvhs zur Abklärung der Notwendigkeit eines Sprachkurses (Informationen erhalten Sie mit der vorläufigen Zusage). Übersendung der folgenden Unterlagen (in Kopie und ggf. Übersetzung) an das Pädagogische Institut: - Urkunde über den akademischen Abschluss aus dem Ausland (bei nicht englischsprachigen Ländern in beglaubigter Übersetzung) - Auflistung der konkreten Studieninhalte und Umfang des Studiums - Anerkennung der Aufsichtsbehörde als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen - Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag) als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung innerhalb Münchens mit mindestens 30 Stunden pro Woche während der Qualifizierung - Nachweis über mindestens 1 Jahr Praxis als Ergänzungskraft unmittelbar vor dem Start der Qualifizierungsmaßnahme (mit mind. 30 Stunden pro Woche) Übersendung der folgenden Unterlagen (in Kopie) an das Pädagogische Institut: - Urkunde über den akademischen Abschluss aus Deutschland oder dem deutschsprachigen Ausland - Anerkennung der Aufsichtsbehörde als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen - Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag) als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung innerhalb Münchens mit mindestens 30 Stunden pro Woche während der Qualifizierung - Nachweis über mindestens 1 Jahr Praxis als Ergänzungskraft unmittelbar vor dem Start der Qualifizierungsmaßnahme (mind. 30 Stunden pro Woche); ausgenommen davon sind Grundschullehrkräfte mit 2. Staatsexamen und der Lehrbefähigung für bayerische Grundschulen Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Leitung des Qualifizierungsprogramms, Anna Quetschlich: Pädagogisches Institut Herrnstr München Tel. 089/ Fax 089/

6 Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Pädagogisches Institut Fachbereich 1 Herrnstraße 19 oder per Fax: 089/ München Anmeldung zum Qualifizierungsprogramm 2015 zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen Bitte in Druckbuchstaben gut leserlich ausfüllen. Hiermit melde ich mich für das oben genannte Qualifizierungsprogramm an: Nachname: Vorname: Geburtsdatum: Privatadresse: Private Private Telefonnummer: Dienststelle: Dienstadresse: Telefonnummer: der Dienststelle: Name der Praxisanleitung: In der Kindertagesstätte tätig seit: Wöchentliche Arbeitszeit: 6

7 Beschäftigt bei der Landeshauptstadt München Beschäftigt bei einem anderen Träger: Die Teilnahmegebühr in Höhe von 250,00 wird übernommen von: Träger der Kindertageseinrichtung Teilnehmer(in) selbst Rechnungsanschrift: Ich sende folgende Unterlagen in Kopie mit: - Urkunde des akademischen Abschlusses aus dem In- oder Ausland, ggf. in beglaubigter Übersetzung - Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen - Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag) als Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung innerhalb Münchens - Nachweis (Bestätigung der Dienststelle nur nötig, sofern der Arbeitsvertrag diesen Nachweis nicht enthält) über mindestens 1 Jahr Arbeitserfahrung als Ergänzungskraft bis zum Start der Qualifizierungsmaßnahme im Januar 2014 (mind. 30 Stunden pro Woche, ansonsten entsprechend längere Praxis) Datum Unterschrift Genehmigung der Dienststelle: Hiermit bestätigen wir als Einrichtung..., dass wir mit der Teilnahme von Herrn/Frau... einverstanden sind und die Modalitäten der Teilnahme (z.b. hinsichtlich der Dienstbefreiung) mit ihm/ihr geklärt wurden. Datum Stempel/Unterschrift 7

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