Basis-Einreichformular Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz
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- Florian Bergmann
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1 Stadtgemeinde Weiz A-8160 Weiz Rathaus: Hauptplatz 7 Telefon: +43 (3172) Telefax: +43(3172) stadtgemeinde@weiz.at Web: Basis-Einreichformular Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz Förderbewerber/In: Natürliche Person Vornamen:... Nachnamen:.... Akad. Grad:... Geburtsdatum:... Adresse: PLZ:... Ort: Telefon: Konto IBAN: BIC: Förderung Elektro-/Brennstoff-/Hybrid-Fahrzeuge Biomasseheizung mit automatischer Beschickung Scheitholzkessel (Holzvergaser) sowie Kombikessel Hocheffizienzpumpen - Pumpentausch Weizer Energieausweis & -beratung KISS Blackout Schutz (PV mit Energiespeichersystemen) Regenwassernutzung Pedelecs Wärmepumpen Solarthermischen Anlagen Fernwärmeanschluss Energetische Sanierung Passivhaus Basis-Einreichformular Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz Seite 1 von 1
2 Photovoltaik in Kombination mit Energiespeichersystemen (KISS Blackout Schutz) Objektadresse: wie Förderungswerber: ja nein Adresse: PLZ:... Ort: Baujahr bestehende Anlage:... Art des Gebäudes: Ein/Zweifamilienwohnhaus Mehrfamilienwohnhaus-Wohneinheiten Wohnung Sonstiges Wohnnutzfläche/Nutzfläche: m2 Bestehende Stromversorgung Jährlicher Stromverbrauch:... kwh/a PV Anlage vorhanden: ja nein Leistung PV Anlage:... kwp Jahresertrag (Vorjahr):... kwh/a Neuerrichtung oder Erweiterung (Photovoltaik): Gesamtinvestitionskosten (inkl. USt) in :.... Anlage: Stromerzeugung mit teilweiser Stromeinspeisung ins Netz Netzbetreiber:.... Zählpunktnummer*:..... *Die Zählpunktnummer für den Netzparallelbetrieb der Photovoltaik Anlage ist beim Netzbetreiber zu beantragen. Der zuständige Netzbetreiber wird zumeist in der Stromrechnung angeführt. Achtung: Die Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung der Photovoltaik Anlage ist üblicherweise nicht ident mit der bereits existierenden Zählpunktnummer für den Strombezug. Art der Montage: Freistehend Aufdachanlage Marke / Typ der PV Module:.... Marke / Typ des Wechselrichter:... Marke / Typ des Energiespeichers:... Marke / Typ des Energie-Notstrommanagementsystem:.... Marke / Typ Lastmanagementsystem zur Eigenverbrauchsoptimierung:.... Installierte PV Leistung: Bestand:... kwp Neu:... kwp Einreichformular Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz Seite 1 von 5
3 Sofern diese Anlage mehrere Objekte versorgt: Anzahl Wohneinheiten in Mehrfamilienwohnhäusern (ab 3 Wohneinheiten): Batterieaufbau: Blei-Säure oder Blei-Gel Lithium-Ionen Sonstige.... Bruttospeicherkapazität:... kwh Zeitwertersatzgarantie des Herstellers: vorhanden nicht vorhanden Energie-Notstrommanagementsystem: vorhanden nicht vorhanden Lastmanagementsystem zur Eigenverbrauchsoptimierung: vorhanden nicht vorhanden Förderungen (*auch einzeln möglich): Einfamilienhaus (Bei Zweifamilienhaus kann pro Wohneinheit einmal angesucht werden): PV-Anlage*: 100,- /kwp (max. 5 kwp) Sockelbetrag PV-Anlage*: 500,- Speicher* (max. 5 kwh): Speicher* bei Blei-Säure oder Blei-Gel Technologie (max. 5 kwh): 500,- /kwh 200,- /kwh Energie- Notstrommanagement-System*: 500,- Lastmanagementsystem zur Eigenverbrauchsoptimierung* (ergänzend zu Lastmanagement System des Speichers; Förderung max. 50% der Kosten): 750,- Blackout Schutz Beratung* (Photovoltaik in Kombination mit Energiespeichersystemen: Mehrfamilienhaus (Ab 3 Wohneinheiten (WE)): Förderung: 200,- (verbleibende Kosten: 50,-) PV-Anlage* (max. 2 kwp pro WE; max. 3 kwp pro WE bei Koppelung mit Speicher): 100,- /kwp Sockelbetrag PV-Anlage*: 500,- Speicher (max. 3 kwp pro WE und 20 kwp pro Objekt): 500,- /kwh Speicher bei Blei-Säure oder Blei-Gel Technologie (max. 3 kwp pro WE und 20 kwp pro Objekt): 200,- /kwh Energie- Notstrommanagement-System*: 500,- Lastmanagementsystem zur Eigenverbrauchsoptimierung* (ergänzend zu Lastmanagement System des Speichers; Förderung max. 50% der Kosten): 750,- Blackout Schutz Beratung* (Photovoltaik in Kombination mit Energiespeichersystemen: Förderung: 200,- (verbleibende Kosten: 50,-) Einreichformular Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz Seite 2 von 5
4 Empfehlung vor Anlagenbau Die Stadtgemeinde Weiz ist interessiert daran, dass Bürger Anlagen mit Blackout Schutz betreiben. Um dahingehend die ideale Anlage für jeden Fördernehmer zu identifizieren wird die Durchführung einer Blackout-Schutz Beratung (Photovoltaik in Kombination mit Energiespeichersystemen) empfohlen. Diese Blackout-Schutz Beratung soll durch eine amtlich anerkannte und neutrale Energieberatungsstelle durchgeführt werden. Das Büro für Umwelt & Mobilität der Stadtgemeinde Weiz sieht unter anderem folgende Stellen als amtlich anerkannte und neutrale Energieberatungsstelle an: Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.) Wesentliche Voraussetzungen 1. Nach Errichtung der Anlage ist der Förderungsantrag zu stellen (spätestens 6 Monate nach Fertigstellung) 2. Anlagengröße mind. 1 kwp, netzparalleler Betrieb und keine Volleinspeisung 3. Überprüfung der Anlage nach Fertigstellung durch eine amtlich anerkannte und neutrale Energieagentur: Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.) 4. Neuerrichtung oder Erweiterung von bestehenden Anlagen 5. Alle relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen werden eingehalten Fördertechnische Voraussetzungen 1. Aktueller und vollständig ausgefüllter Förderungsantrag (Basis-Einreichformular, Einreichformular) 2. Aktueller Meldezettel des Förderungswerbers 3. Rechnung und Zahlungsnachweis der Anlage 4. Baubewilligung der Stadt Weiz (Formular) 5. Fotos der gesamten Anlage 6. Der/Die Förderwerber/in muss den Vertretern der Stadtgemeinde Weiz auf Verlangen den Zutritt zur Anlage für Kontrollzwecke ermöglichen 7. Bei PV-Anlagen: a. Zählpunktnummer bei Netzeinspeisung (Schreiben des EVU s) 8. Bei Lastmanagementsystemen und elektrischen Energiespeichern: a. Bestätigung über die Spitzenleistung der PV-Anlage durch das anlagenerrichtende Unternehmen auf dem Bestätigungsblatt 9. Bei elektrischen Energiespeichern: a. Zeitwertersatzgarantie des Herstellers 10. Das Lastmanagementsystem muss über eine geeignete Kommunikationsschnittstelle (Wechselrichter, Laderegler, etc.) verfügen, um zumindest 4 voneinander unabhängige Verbrauchsgeräte (z.b. Waschmaschine, Heizstäbe.) in Abhängigkeit vom PV-Ertrag eigenverbrauchsoptimiert steuern zu können 11. Bestätigung, Rechnung & Zahlungsnachweis über die amtlich anerkannte Blackout Schutz Beratung (Photovoltaik in Kombination mit Energiespeichersystemen) Einreichformular Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz Seite 3 von 5
5 Blackout Schutz Beratung (Photovoltaik in Kombination mit Energiespeichersystemen): Hiermit bestätige ich, (Name des/ der Ich tu s-berater/ -in), die Teilnahme an einer Blackout Schutz Beratung (Photovoltaik in Kombination mit Energiespeichersystemen). Ort, Datum: Unterschrift des/ der Ich tu s-berater/ -in Bestätigung des befugten Unternehmers (Photovoltaik (PV) Anlage): Bestätigung über die fachgerechte Ausführung und Inbetriebnahme (Bestätigung der erfolgreichen Abnahme) aufgrund der gewerblichen Vorschriften zur Errichtung von PV-Anlagen, Energiespeicher und Lastmanagements-Systems befugtes Elektrounternehmen. Aus dem Prüfbefund und der erforderlichen Dokumentation nach ÖVE ÖNORM E geht hervor Die Photovoltaikanlage wurde entsprechend den Richtlinien für Photovoltaikanlagen errichtet Das Energiespeicher- und/oder Lastmanagementsystem wurde entsprechend den Richtlinien errichtet Das Lastmanagementsystem verfügt über eine geeignete Kommunikationsschnittstelle (Wechselrichter, Laderegler, etc.), um zumindest 4 voneinander unabhängige Verbrauchsgeräte (z.b. Waschmaschine, Heizstäbe.) in Abhängigkeit vom PV-Ertrag eigenverbrauchsoptimiert steuern zu können Alle relevanten Gesetze, Bestimmungen und Normen werden eingehalten Die Anlage ist Blackout-fähig also netzentkoppelt funktionsfähig (Ausgenommen nur PV Anlage) Die Anlage ist zumindest 1 kwp groß, läuft im netzparallelen Betrieb (keine Volleinspeisung) Fertigstellungsjahr der Anlage: Ort, Datum: Unterschrift und Stampiglie Ort, Datum: Amtlich anerkannte und neutrale Energieagentur Einreichformular Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz Seite 4 von 5
6 Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der angeführten Angaben. Für die gegenständliche Anlage habe ich keine weiteren Zuschüsse oder Förderungen seitens der Stadtgemeinde Weiz gewährt bekommen. Die Allgemeinen Förderungsbestimmungen habe ich gelesen und bin damit einverstanden. Darüber hinaus erkläre ich mich damit einverstanden, Vertretern der Stadtgemeinde Weiz auf Verlangen den Zutritt zur Anlage für Kontrollzwecke zu ermöglichen. Die Förderungsvoraussetzungen entsprechend den Richtlinien und werden erfüllt. Ort, Datum: Unterschrift des/ der Förderungswerber/-in Beilagen: 1. Aktueller und vollständig ausgefüllter Förderungsantrag (Basis-Einreichformular, Einreichformular) 2. Aktueller Meldezettel des Förderungswerbers 3. Baubewilligung (Link: 4. Bei PV-Anlagen: Zählpunktnummer bei Netzeinspeisung (Schreiben des EVU s) 5. Bei elektrischen Energiespeichern: Zeitwertersatzgarantie des Herstellers Fotos der gesamten Anlage 6. Rechnung und Zahlungsnachweis der Anlage Einreichformular Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz Seite 5 von 5
7 ALLGEMEINE FÖRDERUNGSBESTIMMUNGEN 1. Verfahrensbestimmungen 1.1. Allgemeine Verfahrensbestimmungen a. Die Festsetzung und Zusicherung der Förderung sowie die Auszahlung der Investitionszuschüsse erfolgt durch die Referentin für Umwelt & Energie der Stadtgemeinde Weiz Frau Barbara Kulmer. b. Erfüllungsort ist Weiz. Sämtliche Vertragsparteien vereinbaren, dass auf das gegenständliche Rechtsverhältnis österreichisches Recht anzuwenden ist und bestimmen für alle aus diesem Vertrag etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten gemäß 104 JN einvernehmlich den ausschließlichen Gerichtsstand des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes mit Sitz in Weiz. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausnahmslos der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragsteile verpflichten sich jedoch, in einem solchen Fall unverzüglich die nichtige Vertragsbestimmung durch eine solche rechtsgültige Vertragsbestimmung zu ersetzen, die der nichtigen Bestimmung gemessen an der Absicht der Vertragspartner bei Vertragsabschluss und dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsbestimmungen am nächsten kommt Sonstige Pflichten Die Förderungswerberin/der Förderungswerber verpflichtet sich, a. die mit dem gegenständlichen Antrag vorgelegten Nachweise, detaillierte Originalrechnungen und Zahlungsbelege für die Dauer von 7 Kalenderjahren ab dem Zeitpunkt der Durchführung der geförderten Maßnahme gesichert aufzubewahren, b. die errichtete Anlage / das Fahrzeug / das Gebäude ordnungs- und bestimmungsgemäß zu betreiben, c. einer allfälligen Kontrolle durch die Organe des Förderungsgebers oder einer ermächtigten Person zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der hiermit eingegangenen Verpflichtungen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zur Anlage / zum Fahrzeug / zum Gebäude zu gewähren, d. eventuellen Rechtsnachfolgern alle Verpflichtungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen FörderungsnehmerIn und -geber rechtswirksam zu überbinden und dies bis spätestens 14 Tage nach rechtswirksamer Übertragung dem Förderungsgeber schriftlich unter Bekanntgabe aller relevanten Daten mitzuteilen und alle Änderungen der im Förderungsantrag dargestellten Umstände und Daten anzuzeigen, e. alle Kosten und Auslagen zu tragen oder zu ersetzen, die aus der Sicherstellung von Ansprüchen der Stadtgemeinde Weiz im Zusammenhang mit der gegenständlichen Förderung entstehen, sowie auch jene, die mit der gerichtlichen Durchsetzung etwaiger Ansprüche der Stadtgemeinde gegen Dritte bzw. gegen die Stadtgemeinde durch Dritte Allgemeine Förderungsbestimmungen Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz Seite 1 von 3
8 verbunden sind, die im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Rechtsverhältnis stehen, sofern der diesbezügliche Rechtsstreit durch Handlungen oder Unterlassungen seitens der Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers verursacht wurde sowie in einem solchen Rechtsstreit der Stadtgemeinde zur Seite zu stehen, wobei die Stadtgemeinde verpflichtet ist, den/die Förderungsnehmer/in rechtzeitig voll zu informieren und prozessuale Handlungen, gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche sowie teilweise und gänzliche Anerkenntnisse in Bezug auf den streitgegenständlichen Anspruch nur im Einvernehmen mit dem/der Förderungsnehmer/in zu tätigen, 2. Insolvenzrechtliche Bestimmung Für den Fall, dass über das Vermögen der Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzantrag mangels eines zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens abgewiesen wird oder die Zwangsverwaltung über das Vermögen des Förderungsnehmers/der Förderungsnehmerin angeordnet wird, ist vereinbart, dass a. diesfalls vor der Realisierung des Förderungsgegenstandes keine Förderungsmittel mehr ausbezahlt werden können und b. bereits ausbezahlte Förderungsmittel zur Rückzahlung fällig werden, wenn vom/von der Förderungsnehmer/in nicht nachgewiesen wird, dass die Realisierung des Förderungsgegenstandes trotz der vorstehend genannten Gründe gesichert ist. 3. Anrechenbarkeit nach dem Energieeffizienzgesetz Bei der geförderten Maßnahme, die auf der Grundlage eines förmlich eingerichteten Regulierungsinstrumentes zur Schaffung von Anreizen für MarktteilnehmerInnen erfolgt, damit diese energieeffizienzverbessernden Maßnahmen ergreifen, handelt es sich um eine strategische Maßnahme im Sinne von 5 Abs 1 Z 17 in Verbindung mit 27 Abs 4 Z 2 Bundes-Energieeffizienzgesetz EEffG. Soweit eine Übertragung dieser Maßnahme durch die Förderungswerberin/den Förderungswerber auf Dritte zulässigerweise erfolgen kann, ist dafür auch die Zustimmung der Förderungsstelle einzuholen. 4. Datenschutzrechtliche Bestimmung 4.1. Der Förderungsgeber bzw. die Förderungsstelle ist gesetzlich ermächtigt, alle im Förderungsantrag enthaltenen sowie die bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung sowie bei allfälligen Rückforderungen anfallenden, die FörderungswerberInnen und -ehmerinnen betreffenden personenbezogenen Daten gemäß 8 Abs. 3 Z 4 und 5 Datenschutzgesetz 2000 DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 idgf, für Zwecke der Abwicklung des Förderungsvertrages, für Kontrollzwecke und für allfällige Rückforderungen automationsunterstützt zu verarbeiten Der Förderungsgeber bzw. die Förderungsstelle(n) ist gesetzlich ermächtigt, Daten gemäß Punkt 4.1 im notwendigen Ausmaß zur Erfüllung von Berichtspflichten, für Kontrollzwecke oder zur statistischen Auswertung an von der Stadtgemeinde beauftragte Dritte, die zur vollen Verschwiegenheit über die Daten verpflichtet sind, allenfalls an den Bundesrechnungshof und das zuständige Bundesministerium, allenfalls an Organe der EU nach den EU-rechtlichen Bestimmungen und allenfalls an andere Stellen, mit denen Kooperationen bestehen oder die Allgemeine Förderungsbestimmungen Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz Seite 2 von 3
9 gesetzlichen Anspruch auf Informationen haben bzw. für Rückforderungen gemäß 8 Abs. 3 Z 5 DSG 2000 an das Gericht zu übermitteln Angaben zum Förderungsnehmer, der Förderungsgegenstand, die Art und die Höhe der Förderungsmittel, die Zuordnung zum Leistungsangebot sowie Angaben über die Zahlungen ( 25 Abs. 1 Z. 1 bis 4, 6 und 7 TDBG) können an den Bundesminister für Finanzen zum Zweck der Verarbeitung in der Transparenzdatenbank übermittelt werden Der Name oder die Bezeichnung des Förderungsnehmers/der Förderungsnehmerin unter Angabe der Rechtsform, der Förderungsgegenstand sowie die Art und die Höhe der Förderungsmittel können in Berichte über die Förderungsvergabe aufgenommen und so veröffentlicht werden, sowie zur Erfassung im Energiekataster verarbeitet werden Der Förderungsnehmer hat das Recht, die vorstehende Zustimmungserklärung zu jeder Zeit schriftlich durch Mitteilung an den Förderungsgeber zu widerrufen. Dieser Widerruf hat rückwirkend das Erlöschen des Förderungsanspruches und die Rückforderung bereits gewährter Förderungen zur Folge. Allfällige Übermittlungen werden unverzüglich nach Einlangen des Widerrufes unbeschadet bestehender gesetzlicher Übermittlungspflichten eingestellt. Allgemeine Förderungsbestimmungen Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz Seite 3 von 3
Basis-Einreichformular Ökoförderungen der Stadtgemeinde Weiz
Stadtgemeinde Weiz A-8160 Weiz Rathaus: Hauptplatz 7 Telefon: +43 (3172) 23 19-0 Telefax: +43(3172) 23 19-9 E-Mail: stadtgemeinde@weiz.at Web: http://www.weiz.at Basis-Einreichformular Ökoförderungen der
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