Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen

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1 Pfarrweg 6, 5061 Elsbethen /623428; FaxNr. 0662/ post@elsbethen.salzburg.at Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen Die Gemeinde Elsbethen fördert eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches. Ziel dieser Förderung ist die Senkung des Energieverbrauches in Elsbethen und die Verringerung von Schadstoffemissionen. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Maßnahme Förderhöhe Technische Bestimmungen Austausch von Außenfenstern 6,--/m² pro Fensterfläche (inkl. U-Wert für Verglasung 0,9 Rahmen) Dämmung von Außenwänden 3--/m² gedämmte Außenwand U-Wert 0,28 Dämmung der Kellerdecke 2--/m² gedämmte Kellerdecke U-Wert 0,20 Dämmung oberste Geschoßdecke 2--/m² gedämmte Geschoßdecke U-Wert 0,20 Einbau einer Holzzentralheizung oder 500,-- pro Anlage Richtlinien des Landes eines Kachelofens als Zentralheizung Solaranlage für Warmwasserbereitung 45,--/m² Kollektorfläche, Mindestförderung pro Anlage 400,-- Solaranlage für Warmwasserbereitung 45,--/m² Kollektorfläche, Mindestförderung pro Anlage 700,-- und Heizungsunterstützung Errichtung einer Photovoltaikanlage 100,--/KWp, max. 500,-- Einspeisevertrag beilegen Einbau einer Wärmepumpe 500,-- pro Anlage Richtlinien des Landes Voraussetzungen: Nur Anlagen in der Gemeinde Elsbethen werden gefördert. Photovoltaik - und Solaranlagen müssen bewilligt werden, wenn sie zu steil aufgestellt werden und nicht parallel zur Dachfläche aufliegen. Luftwärmepumpen müssen bewilligt werden, wenn sie außerhalb des Hauses aufgestellt werden. Vor Durchführung der förderbaren Maßnahme ist eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Förderungsfähig sind Anlagen für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Betriebe. Einen Antrag stellen können Eigentümer oder Mieter, die eine Anlage mit Zustimmung des Hausbesitzers errichtet haben. Das Förderansuchen ist spätestens 3 Monate nach Durchführung der Maßnahme zu stellen. Bei unrichtigen Angaben ist die Förderung zurückzubezahlen. Vorgangsweise: Vollständig ausgefülltes Ansuchen für Förderung im Gemeindeamt abgeben (liegt im Bauamt oder in der Finanzabteilung auf oder über das Internet zum Downloaden). Bei Einbau von Anlagen Funktionsbestätigung der ausführenden Firma vorlegen (mit Angaben zu Anlagenart, Größe und Fertigstellungsdatum), bei anderen Maßnahmen Nachweis, dass U-Wert eingehalten wird. Originalrechnung ist dem Ansuchen beizulegen.

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5 Gemeinde Elsbethen Pfarrweg Elsbethen Ansuchen um Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches um Gewährung einer nicht rückzahlbaren Förderung für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen in ganzjährig benutzten Bauten. Förderungsgegenstand: Zutreffendes bitte ankreuzen! Austausch von Außenfenstern Dämmung von Außenwänden Dämmung der Kellerdecke Dämmung der obersten Geschoßdecke Einbau einer Holzzentralheizung Errichtung einer Photovoltaikanlage KWp Solaranlage für Warmwasser m 2 Kollektorfläche Solaranlage für Warmwasser und Heizungsunterstützung m 2 Kollektorfläche Einbau einer Wärmepumpe Einzelanlage Gemeinschaftsanlage; Anzahl der Wohnungen: Gesamtkosten der Maßnahmen inkl. Mwst.: Fertigstellung der Maßnahmen: Förderungswerber: Vor- und Zuname: Wohnadresse (Straße, Hausnr., PLZ, Ort) wenn nicht ident mit Adresse wo die Energiesparmaßnahme durchgeführt wurde: Geburtsdatum: Telefonnummer: Adresse bei der Maßnahme durchgeführt wurde (Straße, Hausnr., PLZ, Ort): Einlagezahl: Grundbuch: Bankverbindung (Bankleitzahl, Kontonummer): (bei Gemeinschaftsanlagen Bankverbindung von verantwortlicher Person; Weiterüberweisung/Aufteilung der Summe erfolgt in Eigenverantwortung) Hauseigentümer (Miteigentümer) Wohnungseigentümer (Miteigentümer) Mieter 1

6 Nachstehende Unterlagen enthält das Ansuchen bzw. liegen bei: 1. Bestätigung der Bewilligung des Gemeindeamtes - bei Bewilligungspflicht 2. Ergebnisprotokoll der Energieberatung 3. Bestätigung des ausführenden Unternehmens 4. Originalrechnungen 5. Bei Photovoltaikanlagen: Einspeisevertrag mit Netzbetreiber 6. Bei Mietobjekten: Zustimmungserklärung des Hauseigentümers bei Durchführung der Maßnahmen durch den Mieter, bzw. Zustimmungserklärung des Mieters bei Durchführung der Maßnahmen durch den Hauseigentümer. Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Die auszahlende Stelle ist berechtigt Sachverhalte zu kontrollieren. Ich nehme zur Kenntnis, dass bei unrichtigen Angaben ausbezahlte Leistungen zurückgefordert werden. Ort, Datum Zu 1. Bestätigung der Bewilligung des Gemeindeamts: Bewilligung der Solaranlage / Photovoltaikanlage Entfällt bei Solaranlage / Photovoltaikanlage, wenn parallel zur Dachfläche mit einem Abstand von maximal 30 cm auf dieser aufliegen oder maximal mit 45 o Neigung aufgestellt wird; Bewilligung der Holzzentralheizung Bewilligung der Luftwärmepumpe Entfällt, bei Wärmepumpen, die im Haus aufgestellt werden; Für die Anlage wurde eine Baubewilligung am erteilt. Ort, Datum Zu 2. Ergebnisprotokoll der Energieberatung: Das Ergebnisprotokoll der Energieberatung wird beigelegt. 2

7 Zu 3. Bestätigung des befugten Unternehmens über die Richtigkeit der Angaben, sowie die Einhaltung aller relevanten Normen und Vorschriften nach dem Stand der Technik. Es wird bestätigt, dass das Projekt antragsgemäß realisiert wurde und der Förderungsbetrag für den förderungsgegenständlichen Zweck verwendet wurde; alle relevanten Normen und Vorschriften nach dem Stand der Technik eingehalten wurden; die von uns gemachten Angaben für die oben durchgeführten Maßnahmen richtig sind. _ Datum, Stempel eines befugten Unternehmens _ Zu 4. Originalrechnungen: Die Originalrechnungen werden beigelegt. Zu 5. Photovoltaikanlagen: Der Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber wird beigelegt. Zu 6. Zustimmungserklärung nur bei Mietobjekten des Hauseigentümers (wenn der Mieter Antragsteller ist) bzw. des Mieters (wenn der Eigentümer Antragsteller ist) zum Einbau der geplanten Anlage: Name(n): Geburtsdaten: Telefonnummern: Wohnadresse (Straße, Hausnr., PLZ., Ort): Ort, Datum 3

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