21. Jahrgang Freitag, der 1. Juni 2012

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1 21. Jahrgang Freitag, der 1. Juni /2012

2 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Amtlicher Teil 06/2012 Stadt Oederan erhält Auszeichnung als Sortfreundliche Kommune 2012 Vergeben wurde dieser Titel, der mit einem Preisgeld von Euro dotiert war, am Montag, dem 14. Mai 2012 durch Sachsens Innenminister Markus Ulbig, dem Präsidenten des Landessortbundes Sachsen, Eberhard Werner und Vertreter des Sächsischen Städteund Gemeindetages und des sächsischen Landkreistages. Die Ausschreibung des Wettbewerbes, an dem sich 24 Kommunen in den drei Kategorien - Gemeinden unter Einwohner, - Gemeinden und Städte mit bis Einwohner und - Gemeinden und Städte über Einwohner) beteiligten, erfolgte 2012 zum sechsten Mal. Wettbewerbskriterien waren unter anderem die Mitgliederentwicklung in den örtlichen Sortvereinen, die Gestaltung sortfreundlicher Rahmenbedingungen bei den Sortstätten, Sortangebote für möglichst breit gestreute Zielgruen und die sortlichen Erfolge. Aber auch auf die Unterstützung des Ehrenamtes im Sort wurde viel Wert gelegt. Oederan zeichnete sich vor allem durch seine Vielseitigkeit in allen Bewertungskategorien besonders aus. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass eine derartige Auszeichnung überhaut erst durch die gute Zusammenarbeit zwischen den Vereinen, den Ehrenamtlichen, den ortsansässigen Gewerbetreibenden und der Stadt möglich wurde. Die Stadt Oederan wird auch in Zukunft bestrebt sein, das Niveau der finanziellen Sortförderung der vergangenen Jahre zu halten, um die hervorragende Vereinsarbeit und den Einsatz der Ehrenamtlichen weiter zu unterstützen. 2 Bürgersrechstunde des Bürgermeisters im Meine Bürgersrechstunde findet im Monat Juni zu folgenden Terminen in meinem Dienstzimmer im Rathaus statt: Donnerstag, den 07. Juni 2012 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag, den 28. Juni 2012 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr Über Ihre Beteiligung würde ich mich freuen! Ihr Bürgermeister Steffen Schneider In dieser Ausgabe Veröffentlichungen Stadtverwaltung Oederan Beschlüsse des Stadtrates Seiten 02/03 Ergänzungssatzung Monat Juni Beschluss-Nr.: 054/04/12 Am Hausdorfer Weg Seiten 04/05 Feuerwehrsatzung Seiten Das web MUSEUM OEDERAN Seite 13 OsterCode geknackt Seite 14 Aus den Ortsteilen Seiten Neuer Internetauftritt Seite 27 Kirchennachrichten Seiten 32/33 Wohnungsangebote Seiten 34/35 Geburtstage Seite 36 Bereitschaftsdienste Seiten 38/39 Beschlüsse des Oederaner Stadtrates öffentliche Sitzung am Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am die Feuerwehrsatzung der Stadt Oederan. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: 28 davon anwesend: 25 Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Befangene: 0 Beschluss-Nr.: 055/04/12 Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Oederan Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: 28 davon anwesend: 25 Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Befangene: 0 Beschluss-Nr.: 056/04/12 Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am den Ausbau der Talstraße 3. BA (Unterstadt bis Gerichtsstraße) in Oederan im Jahr 2012 mit folgenden HH-Ansätzen. (siehe Tabelle unten) Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: 28 davon anwesend: 25 Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Befangene: 0 Beschluss-Nr.: 057/04/12 Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in öffentlicher Sitzung am die Ergänzungssatzung Richard-Rentsch-Straße der Stadt Oederan in der Fassung 02/2012 bestehend (Beträge in Euro) Vorjahre 2012 Summe Bau , ,00 Straßen-Entw , ,00 Beleuchtung 6.000, ,00 Planung 4.309, ,03 31,135,84 Ausgaben 4.309, , ,84 Förderung aus SDP 2.154, , ,92 Abschluss in d. HHST 2.154, , ,92 Herausgeber: Stadtverwaltung Oederan Satz, Druck und Verlag: Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8, Hohenstein-Ernstthal, OT Wüstenbrand, Fon: / , Fax: / Vertrieb: Grafik-Print-Service Nothnagel, Einkaufsark Zur Stanze, Chemnitzer Str. 39, Oederan, Fon: / Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Bürgermeis ter der Stadt Oederan. Anschrift: Markt 5, Oederan, Fon: / Verantwortlich für die Anzeigen: Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8, Hohenstein-Ernst thal, OT Wüs tenbrand, ihr Ansrechartner ist Frau Hengst, Tel.: / oder 0174 / , Fax: / , verlag@mugler-masterack.de

3 06/2012 Amtlicher Teil Oederaner Anzeiger Stadt Oederan aus Planzeichnung im Maßstab 1:1000 mit den textlichen Festsetzungen sowie die dazugehörige Begründung in der Fassung 02/2012. Die Satzung sowie die Stelle, bei der die Satzung auf Dauer während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: 28 davon anwesend: 25 Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Befangene: 0 Beschluss-Nr.: 058/04/12 Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am den Verkauf einer Teilfläche von ca. 457 m 2 vom Flurstück 539/30 und den Verkauf des Flurstückes 539/31 der Gemarkung Oederan an die Physiotheraie Bahndorf & Lehnert zu einem Verkaufsreis von ,- Euro. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: 28 davon anwesend: 25 Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Befangene: 0 Öffentliche Bekanntmachung der Ergänzungssatzung Am Hausdorfer Weg der Stadt Oederan Gemarkung Börnichen Die vom Stadtrat der Stadt Oederan am beschlossene Ergänzungssatzung Am Hausdorfer Weg Stadt Oederan Gemarkung Börnichen zur Einbeziehung einzelner städtebaulich ge eigneter Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß 34 (4) Nr. 3 BauGB wird hiermit gemäß 34 Absatz 6 Satz 2 BauGB in Verbindung mit 10 Absatz 3 BauGB bekannt gemacht. Die Satzung liegt ab sofort im Rathaus der Stadt Oederan, Stadtbauamt, Markt 5 in Oederan, während der Öffnungs- und Besuchszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt der Satzung wird auf Ver - langen Auskunft gegeben. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung tritt die städtebauliche Satzung in Kraft. Hinweis nach 215 Absatz 2 BauGB: Unbeachtlich werden nach 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB 1. eine nach 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Oederan unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansrüche für nach den BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalender - jahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Ansruches herbeigeführt wird. Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetz - widrigkeit widersrochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Vorstehende Satzung wir hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Oederan, gez. Schneider Bürgermeister ERGÄNZUNGSSATZUNG AM HAUSDORFER WEG der Stadt Oederan Gemarkung Börnichen SATZUNG ÜBER DIE EINBEZIEHUNG EINZELNER AUSSENBEREICHSFLÄCHEN IN DEN IM ZUSAMMENHANG BEBAUTEN ORTSTEIL GEMÄSS 34(4) NR. 3 BAUGB (Siegel) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Geltungsbereich (1) Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst voll - ständig die Flurstücke 135/11 und 1g sowie Teile des Flurstückes 135/5 der Gemarkung Börnichen. 2 Zulässigkeit von Vorhaben (1) In den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach 34 Abs.4 Nr.1 BauGB werden die Ergänzungsflächen nach 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einbezogen. (2) Innerhalb des unter 1 (1) festgesetzten Bereiches richtet sich die lanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach 34 BauGB in Verbindung mit einzelnen Festsetzungen nach 9 Abs.1 BauGB. 3 Weitere Festsetzungen (1) Innerhalb des Geltungsbereichs sind Einzel- und Doelhäuser in offener Bauweise mit max. zwei Vollgeschossen zulässig. 4 Naturschutzrechtliche Regelungen (1) Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Sinne 1a und 9 Abs. 1a BauGB sind innerhalb der Ergänzungsflächen durch den jeweiligen Eingriffsverursacher auf eigenem Grundstück durchzuführen. (2) Innerhalb der festgesetzten Flächen zum Anflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß 9 (1) Nr. 25a BauGB ist im Übergang zur freien Landschaft eine lockere Gehölzanflanzung mit einheimischen und 3

4 4 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Amtlicher Teil 06/2012 standortgerechten Gehölzen anzulegen. Dazu ist ro angefangene 100 m 2 Pflanzfläche ein Laubbaum oder ein Obstbaum gemäß Artenliste zur dieser Satzung anzuflanzen. Pro Bauvorhaben sind mindestens 5 Bäume zu flanzen. Unterflanzungen oder grundstücksbegrenzende Heckenflanzungen mit standorttyischen, heimischen Straucharten sind zulässig. (3) Die Pflanzungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung folgender Maßgaben vorzunehmen: - Baumschulware mit Wurzelballen, 3xverflanzt mit cm Mindest - umfang in 1 m Höhe - Nachflanzungserfordernis bei Abgängen - Fertigstellungs- und Unterhalts - flege nach guter fachlicher Praxis - Pflanzungen unter Beachtung des Sächsischen Nachbarschaftsgesetzes (SächsNRG) vornehmen (4) Die festgesetzten Komensationsmaßnahmen stellen gleichzeitig Pflanzgebote i.s. des 178 BauGB dar. Die Komensationsmaßnahmen sind bis zum Ende der auf die Fertigstellung der Hochbaumaßnahmen folgenden Pflanzeriode umzusetzen. Die Fertigstellung der Maßnahmen ist der Kommune anzuzeigen. (5) Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Stelllätze und Zufahrten sind deshalb in wasserdurchlässiger Bauweise herzustellen. Artenliste Liste A Sträucher - Schwarzer- - Holunder Sambucus nigra - Roter Holunder Sambucus racemosa - Wild-Rosen Rosa sec. - Schlehe Prunus sinosa - Himbeere Rubus idaeus - Brombeere Rubus fruticosus - Weissdorn Crataegus sec. - Hasel Corylus avellana - Gemeiner - Schneeball Viburnum oulus - Gemeiner - Liguster Ligustrum vulgare - Pfaffenhütchen Euonymus euroaea - Strauchweiden Salix sec. - Roter Hartriegel Cornus sanguinea - Rote - Heckenkirsche Lonicera xylosteum - Wildbirne Pyrus yraster - Feld- Ahorn Acer camestre Liste B Laubbäume - Winter-Linde Tilia cordata - Sommer-Linde Tilia latyhyllos - Berg-Ahorn Acer seudolatanus - Trauben-Eiche Quercus etraea - Stiel-Eiche Quercus robur - Eberesche Sorbus aucuaria - Wild-Afel Malus sylvestris - Vogel-Kirsche Prunus avium - Hänge-Birke Betula endula - Gemeine Esche Fraxinus excelsior Liste C - Obstsorten - Afel, Birne, Pflaume, Kirsche, Walnuss Die Obstsortenwahl sollte sich an der Liste zur Anlage von Streuobstwiesen im Regierungsbezirk Chemnitz orientieren (vgl. Anlage 3 der Begründung). Hinweise 1) Sollten Suren bisher unbekannten alten Bergbaus angetroffen werden, so ist gemäß 4 Sächsische Hohlraumverordnung das Sächsische Oberbergamt davon in Kenntnis zu setzen. 2) Zur Klärung der lokalen Untergrundverhältnisse im Satzungsgebiet emfiehlt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Baugrunduntersuchungen in Anlehnung an die DIN 4020 durchzuführen. Sofern Bohrungen niedergebracht werden, besteht Bohranzeigeund Bohrergebnismitteilungsflicht bei der Abt. 10 Geologie des LfULG. 3) Mutterboden ist gemäß 202 BauGB und 1BBodSchG searat zu gewinnen und funktionsgerecht zu verwerten. 4) Aus dem Plangebiet sind keine archäologischen Kulturdenkmäler bekannt, können aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Bei konkreten Baumaßnahmen sind die ausführenden Firmen auf die Meldeflicht von Bodenfunden gemäß 20 SächsDSchG hinzuweisen. 5) Innerhalb der Flächen für Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind Ziergehölze und fremdländische Arten generell nicht zulässig. Auf den sons - tigen Grundstücksflächen können Ziergehölze nicht rinziiell ausgeschlossen werden. Insgesamt wird v.a. aus ökologischen Gründen die bevorzugte Verwendung von heimischen Laubbaum-, Obstbaum- und Straucharten emfohlen. 6) Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Sollten während der Bauhase schädliche Bodenveränderungen nach BBoden- SchG bekannt werden, so ist dies dem Referat 23.5 Abfallrecht- und Bodenschutz des LRA Mittelsachsen umgehend anzuzeigen. 7) Gemäß 90 (2) SächsBO gelten Geschosse, deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinaus - ragen und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben, als Vollgeschosse. 8) Bei gelanter Versickerung von Oberflächenwasser über die Bodenzone ist sicherzustellen, dass dies schadlos erfolgt. Vernässungserscheinungen, Bodenerosion und Beeinträchtigungen Dritter sind auszuschließen. Die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist unter Beachtung des Arbeitsblattes DWA-A 138 nachzuweisen. 9) Die Böden im Raum Freiberg verfügen naturbedingt über erhöhte Gehalte an Arsen, Blei, Cadmium, Kufer und Zink. Zum Schutz der mensch - lichen Gesundheit hat die Landes - direktion Chemnitz am 10. Mai 2011 die Verordnung zur Festlegung des Bodenlanungsgebietes Raum Freiberg (RVO FG) erlassen (SächsGVBl. vom ). So ist die Verwertung von Aushubmaterial außerhalb des Baustellenbereichs nur in Teilbereichen mit gleicher oder höherer Stufe der Bodenbelastung zulässig. Das Verlagern des im Bodenlanungs - gebiet in den Teilflächen 1 bis 3 an - fallenden Bodenmaterials unterliegt für den Entsorger der Registrierflicht nach KrW-/AbfG. Der Bauherr hat den Entsorger darüber zu informieren. Durch die künftigen Nutzer ist sicherzustellen, dass durch Schadstoff - übertragung vom Boden auf Nutzflanzen keine Gefährdungen für Menschen entstehen. Die Anbauund Verzehremfehlungen für schwermetallbelastete Klein- und Hausgärten im Freiberger Raum sind zu beachten. 10) Im Plangebiet können geogen bedingte erhöhte Radonkonzentrationen in der Bodenluft nicht ausgeschlossen werden. Bei Neubauten wird zum vorsorgenden Schutz vor erhöhter Strahlenbelastung durch Zutritt von Radon in Aufenthaltsräume emfohlen, die radiologische Situa - tion auf dem jeweiligen Grundstück von einem kometenten Ingenieurbüro abklären zu lassen und ggf. radongeschützt zu bauen. 5 In-Kraft-Treten Die Stadt Oederan erlässt gemäß 34 Abs.4 Nr. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Setember 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S.1509) sowie nach 89 der Sächsischen Bauordnung in der Fassung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S.200), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S.377) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 55) berichtigt am (SächsGVBl. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (SächsGVBl. S. 323, 325) die Ergänzungssatzung Am Hausdorfer Weg Stadt Oederan Gemarkung Börnichen, bestehend aus: - der Planzeichnung im Maßstab 1: den textlichen Festsetzungen Die Satzung tritt mit ihrer Bekannt - machung in Kraft. Oederan, gez. Schneider Bürgermeister Siegel

5 a 06/2012 Amtlicher Teil Oederaner Anzeiger Stadt Oederan Oederan Bilder f_ tif Oederan Bilder f_ tif SATZUNG ÜBER DIE EINBEZIEHUNG EINZELNER AUSSEN- BEREICHSFLÄCHEN IN DEN IM ZUSAMMENHANG BEBAUTEN ORTSTEIL GEMÄSS 34(4) NR. 3 BAUGB ERGÄNZUNGSSATZUNG AM HAUSDORFER WEG Stadt Oederan Gemarkung Börnichen ZEICHENERKLÄRUNG a 24 1 öffentlich Räumlicher Geltungsbereich der Satzung zur Einbeziehung einzelner städtebaulich geeigneter Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß 34(4) Nr. 3 BauGB öffentliche Straßenverkehrsflächen ( 9 (1) Nr.11 BauGB) Straßenbegrenzungslinie öffentlich 1g Flächen zum Anflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Beflanzungen ( 9 (1) Nr.25 a BauGB) Gewässer 1k i h a f c Hausdorfer Weg a Planzeichen der Plangrundlage Gebäudebestand Flurstücksgrenze Flurstücksnummer Aktualisierung der Plangrundlage nach Kartierung und Übername aus Luftbild durch Büro für Städtebau GmbH Chemnitz übertragener Gebäudebestand 59 Hinweise Baumbestand Feuerwehrsatzung der Stadt Oederan Der Stadtrat der Stadt Oederan hat am auf Grund von 1. 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekannt - machung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), geändert durch Gesetze vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333), vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155), vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 151), vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478) und vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) und vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323) und Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrohenschutz (Sächs BRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, ber. S. 647), geändert durch Gesetze vom 9. Setember 2005 (SächsGVBl. S. 266) und vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102) und vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S 387) die nachfolgende Satzung beschlossen. 1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr (1) Die Gemeindefeuerwehr Oederan ist eine Einrichtung der Stadt ohne eigene Rechtsersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren Börnichen, Breitenau, Frankenstein, Gahlenz, Görbersdorf, Hartha, Kirchbach, Memmendorf, Oederan, Schönerstadt und Wingendorf. (2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen Freiwillige Feuerwehr der Stadt Oederan und die Ortsfeuerwehren führen die Namen Freiwillige Ortsfeuerwehr mit dem jeweiligen Ortsnamen. (3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehren bestehen Jugendfeuerwehren, die in Jugendgruen gegliedert sein können, und Alters- und Ehrenabteilungen. (4) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeindewehrleiter und seinen Stellvertretern; in den Ortsfeuer - wehren dem Ortswehrleiter und seinen Stellvertretern. Bei mehreren Stellvertretern ist die Reihenfolge der Vertretung festzulegen. 2 Pflichten der Gemeindefeuerwehr (1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten - Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen, - technische Hilfe bei der Bekämfung von Katastrohen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und - nach Maßgabe der 22 und 23 SächsBRKG Brand - verhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen. (2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen. 3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktive Abteilung der Gemeindefeuerwehr sind: - die Vollendung des 16. Lebensjahres, - die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst, - die charakterliche Eignung, - die Verflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie - die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung. Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Bei Aufnahme in die Gemeindefeuerwehr besteht eine Probezeit von 6 Monaten. (2) Die Bewerber sollen in der Gemeinde wohnhaft sein und in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein. Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann Ausnahmen zulassen. 5

6 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Amtlicher Teil 06/2012 (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter nach Anhörung des jeweiligen Ortsfeuerwehrausschusses. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen Dienstausweis. (4) Ein Rechtsansruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. 4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Gemeindefeuerwehr - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstflichten dauernd unfähig ist, - ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsrechend 18 Abs. 3 SächsBRKG wird, - aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird oder - nach nicht bestandener Probezeit. (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Gemeindefeuerwehr für ihn aus ersön - lichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuer wehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr aufgrund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist. (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung sowie bei schweren Verstößen gegen die Dienstflicht nach Anhörung des zuständigen Gemeindefeuerwehrausschusses aus der Gemeindefeuerwehr ausgeschlossen werden. Die Angehörigen der Ortsfeuerwehr, ausgenommen die Angehörigen der Ortsjugendfeuerwehr, haben das Recht den Ortswehrleiter, den/die Stellvertreter und die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen. Bei der Wahl des Ortsjugendfeuerwehrwartes sind alle Angehörigen der Ortsfeuerwehr, auch die Angehörigen der Ortsjugendfeuerwehr, stimmberechtigt. (2) Die Gemeinde hat nach Maßgabe des 61 Abs. 1 Sächs- BRKG die Freistellung der Angehörigen der Feuerwehr für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung zu erwirken. (3) Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und Angehörige der Gemeindefeuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung der Gemeinde festgelegten Beträge. (4) Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten auf Antrag die Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehen. Darüber hinaus erstattet die Gemeinde Sachschäden, die Angehörigen der Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe des 63 Abs. 2 SächsBRKG. (5) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verflichtet: - am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und ünktlich teilzunehmen, - sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzufinden, - den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen, - im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, - die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu flegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. (5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausge - übte Funktion erhalten. 6 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr (1) Die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, ausgenommen die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, haben das Recht, den Gemeindewehrleiter, den Stellvertreter und die zusätz - lichen Mitglieder des Feuerwehrausschusses zu wählen. Bei der Wahl des Gemeindejugendfeuerwehrwartes sind alle Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, auch die Ange - hörigen der Jugendfeuerwehr, stimmberechtigt. (6) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden. (7) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstflichten, so kann der Gemeindewehrleiter - einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, - die Androhung des Ausschlusses aussrechen oder - den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen. Der zuständige Ortswehrleiter ist zuvor zu hören. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern. 6 Jugendfeuerwehr (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. 18 Abs. 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten beigefügt sein.

7 06/2012 Amtlicher Teil Oederaner Anzeiger Stadt Oederan (2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die Festlegungen des 4 entsrechend. (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied - das 18. Lebensjahr vollendet hat, - aus der Jugendfeuerwehr austritt, - den körerlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist oder - aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen. (4) Die Hautversammlung wählt den Gemeindejugendfeuerwehrwart und die Ortsfeuerwehrversammlung wählt den Jugendfeuerwehrwart auf die Dauer von 5 Jahren entsrechend den Festlegungen des 15 Abs. 1 4 und Wiederwahl ist zulässig. Das Wahlergebnis ist dem Gemeindefeuerwehrausschuss zur Bestätigung vorzulegen. (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuerwehr und muss neben feuerwehrsezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt die Jugendfeuerwehr nach außen. durchzuführen. Der Hautversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hautversammlung hat der Gemeindewehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Gemeindefeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. In der Hautversammlung werden die Gemeindewehrleitung, der Gemeindefeuerwehrausschuss und der Gemeindejugendfeuerwehrwart gewählt. (2) Die ordentliche Hautversammlung ist vom Gemeindewehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hautversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitunkt und Tagesordnung der Hautversammlung sind den Angehörigen der Feuerwehr und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (3) Die Hautversammlung ist beschlussfähig, wenn mindes - tens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschluss - unfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Hautversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hautversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. 7 Alters- und Ehrenabteilung (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Gemeindefeuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie aus dem aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschieden sind. (2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung in der Regel nach vollendetem 60. Lebensjahr gestatten, wenn der Dienst in der Gemeindefeuerwehr für sie aus ersönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. (3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung wählen ihren Leiter für die Dauer von fünf Jahren. 8 Ehrenmitglieder Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindefeuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Gemeindefeuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. 9 Organe der Freiwilligen Feuerwehr Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: - die Hautversammlung / Ortsfeuerwehrversammlung, - der Gemeindefeuerwehrausschuss / Ortsfeuerwehrausschuss und - die Gemeindewehrleitung / Ortswehrleitung. 10 Hautversammlung (1) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist jährlich eine ordentliche Hautversammlung der Gemeindefeuerwehr (4) Über die Hautversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist. (5) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen gelten die Absätze 1 bis 3 entsrechend. Eine Niederschrift ist dem Gemeindewehrleiter vorzulegen. 11 Gemeindefeuerwehrausschuss (1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Wehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzlanung der Gemeinde für die Feuerwehr sowie der Dienst- und Einsatzlanung. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. (2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus dem Gemeindewehrleiter als Vorsitzenden sowie den Ortswehrleitern, dem Gemeindejugendfeuerwehrwart, dem Leiter der Alters- und Ehrenabteilung. Bei Vorhandensein mehrerer Alters- und Ehrenabteilungen kann jeweils ein Gesamtbeauftragter für den Gemeindefeuerwehrausschuss bestimmt werden. (3) In der Hautversammlung können weitere Mitglieder der Ortsfeuerwehren in den Gemeindefeuerwehrausschuss gewählt werden; ihre Anzahl ist nach einem Schlüssel entsrechend der zahlenmäßigen Stärke der Ortsfeuerwehren festzulegen. Die Stellvertreter des Gemeindewehrleiters und der Schriftführer nehmen, sofern sie nicht Funktionsträger nach Satz 1 sind, ohne Stimmberechtigung von Amts wegen an den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses teil. (4) Der Gemeindefeuerwehrausschuss soll viermal im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Gemeindefeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder oder der Bürgermeister bei Angabe der geforderten Tagesordnung verlangt. Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschluss - fähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. 7

8 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Amtlicher Teil 06/2012 (5) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen. (6) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. (7) Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen sind Niederschriften anzufertigen. (8) In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsrechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, dem Jugendfeuerwehrwart, dem Vertreter der Alters- und Ehrenabteilung und bis zu sechs weiteren von der Ortsfeuerwehrversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählten Mitglieder. Der Gemeindewehrleiter ist zu den Sitzungen einzuladen; er besitzt kein Stimmrecht. 12 Wehrleitung (1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter an. (2) Die Wehrleitung wird in der Hautversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsrechende Ausrüstung der Feuerwehr hinzuwirken, - für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, - bei der Verwendung minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und - Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister mitzuteilen. (7) Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen. (8) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und den Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Gemeinde zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören. (9) Die stellvertretenden Gemeindewehrleiter haben den Gemeindewehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (10) Der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstflichten oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Stadtrat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses abberufen werden. (3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv angehört, über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen und die erforderlichen ersönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. (4) Der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter werden nach der Wahl durch die Hautversammlung und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. (5) Der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahleriode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Gemeindefeuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister bis zur satzungsgemäßen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen mit Zustimmung des Stadtrates als Gemeindewehrleiter oder Stellvertreter ein. (6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr entsrechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, - die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen zu regeln, - die Dienste so zu organisieren, dass jeder aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann, - dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungsläne aufgestellt und dem Gemeindefeuerwehrausschuss vorgelegt werden, - die Tätigkeit der Zug- und Gruenführer und der Gerätewarte zu kontrollieren, 8 (11) Für die Ortswehrleiter gelten die Absätze 1 bis 10 ent - srechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach Weisung des Gemeindewehrleiters. 13 Unterführer, Gerätewarte (1) Als Unterführer (Zug- und Gruenführer) dürfen nur Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die ersönlich geeignet sind, über raktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. Die erforderliche Qualifikation kann insbesondere durch die erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrgängen und Weiterbildungen der Landesfeuerwehrschule Sachsen nachgewiesen werden. (2) Die Unterführer werden auf Vorschlag des Ortswehrleiters im Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehrausschuss vom Gemeindewehrleiter auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Gemeindewehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung im Gemeindefeuerwehrausschuss widerrufen. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus. (4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3 entsrechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr zu verwahren und zu warten. Prüfflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin zu rüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem zuständigen Wehrleiter zu melden. Die Gerätewarte haben ihre Aufgaben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiter zu erfüllen. Wiederbestellung ist zulässig. 14 Schriftführer (1) Der Schriftführer wird vom Gemeindefeuerwehrausschuss

9 06/2012 Amtlicher Teil Oederaner Anzeiger Stadt Oederan für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zu - lässig. (2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses und über Haut - versammlungen zu fertigen. Darüber hinaus soll der Schriftführer für die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich sein. (3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 und 2 entsrechend. 15 Wahlen (1) Die nach 17 Abs. 2 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Gemeindefeuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind und muss vom zuständigen Feuerwehrausschuss bestätigt sein. (10) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. (11) Die Niederschrift über die Wahl ist sätestens eine Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage an den Stadtrat zu übergeben. Stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen. (12) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Stadtrat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Gemeindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt dann nach 12 Abs. 5 die Wehrleitung ein. (13) Für die Wahlen in der Ortsfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 12 entsrechend. 16 In-Kraft-Treten (2) Wahlen sind geheim durchzuführen. (3) Die Wahl des Gemeindejugendfeuerwehrwartes wird von den Angehörigen der Jugendfeuerwehren in den jeweiligen Ortsjugendfeuerwehren nach Bekanntgabe des Wahlvorschlages er Briefwahl durchgeführt. Die Auszählung der Briefwahl erfolgt gemeinsam mit der Auszählung der Wahlen der Hautversammlung. (4) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen. (5) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist. (6) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters gemäß 12 Abs. 4 erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der an - wesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (7) Die Wahl der weiteren Mitglieder des Gemeindefeuerwehrausschusses gemäß 11 Abs. 3 ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Gemeindefeuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (8) Die Wahl des Gemeindejugendfeuerwehrwartes kann nur vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist und mehr als die Hälfte der Angehörigen der Jugendfeuerwehren an den Briefwahlen teilgenommen hat. Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Oederan, den Schneider Bürgermeister Siegel Hinweis: nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Veröffentlichung der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs- GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersrochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Oederan, Markt 5 in Oederan unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. (9) Als Gemeindejugendfeuerwehrwart ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten und der Briefwähler erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so entscheidet das Los. Oederan, d Schneider Bürgermeister Siegel 9

10 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Amtlicher Teil 06/2012 Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Oederan Der Stadtrat der Stadt Oederan hat am auf Grund von 1. 4 und 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), geändert durch Gesetze vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333), vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155), vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 151), vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478), vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138) und vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S.323), 2. 63, Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrohenschutz (Sächs- BRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245 ber. S. 647), geändert durch Gesetze vom 9. Setember 2005 (SächsGVBl. S. 266), vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 102) und vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387) und 3. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (GVBl. S. 291), geändert durch Verordnung v. 08. März 2010 (SächsGVBl. S. 97) die nachfolgende Satzung beschlossen. 1 Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Feuerwehr 3 Zuwendungen anlässlich von Jubiläen und anderen Anlässen (1) Die städtischen Zuwendungen bei Dienstjubiläen betragen: 1. Feuerwehrzugehörigkeit: 1.1. bei 10-jähriger Zugehörigkeit: 50,00 Euro + Ehrengeschenk 1.2. bei 20-jähriger Zugehörigkeit: 75,00 Euro 1.3. bei 25-jähriger Zugehörigkeit: 100,00 Euro + Ehrengeschenk 1.4. bei 30-jähriger Zugehörigkeit: 150,00 Euro 1.5. bei 40-jähriger Zugehörigkeit: 200,00 Euro + Ehrengeschenk 1.6. bei 50-jähriger Zugehörigkeit: 250,00 Euro + Ehrengeschenk 1.7. bei 60-jähriger Zugehörigkeit: 300,00 Euro + Ehrengeschenk (2) Bei Trauerfällen, den Feuerwehrangehörigen selbst be - treffend, beträgt die Zuwendung 100 Euro und ein Blumengebinde. Die Zuwendung wird an den nächsten Familienangehörigen zur Auszahlung gebracht. Die Informationsflicht obliegt dem Ortswehrleiter. (3) Die Zuwendung für die Hautversammlung beträgt 30,00 Euro ro Feuerwehrangehörigen. Sie wird nur an die Ortswehrleitung zur Auszahlung gebracht, der einzelne Angehörige der Feuerwehr hat darauf keinen Ansruch. (1) Die Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr Oederan, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus ehrenamtlich Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine jährliche Aufwands - entschädigung. (2) Entschädigt werden der Gemeindewehrleiter, der Stell - vertreter des Gemeindewehrleiters, der Gemeindejugendfeuerwehrwart, die Ortswehrleiter, die Stellvertreter der Ortswehrleiter, die Gerätewarte und die Jugendfeuerwehrwarte. Die Aufwandsentschädigung beträgt jährlich für den/die: 1. Wehrleiter 1.1. Gemeindewehrleiter 750 Euro 1.2. Ortswehrleiter Oederan 450 Euro 1.3. Ortswehrleiter der Ortsteile 280 Euro 2. Stellvertreter des Wehrleiters 2.1. Stellv. des Gemeindewehrleiters 450 Euro Stellv. des Ortswehrleiters Oederan 220 Euro 2. Stellv. des Ortswehrleiters Oederan 220 Euro 2.3. Stellv. der Ortswehrleiter der Ortsteile 100 Euro 3. Gerätewarte Gerätewart Oederan 150 Euro 2. Gerätewart Oederan 150 Euro 3. Gerätewart Oederan 150 Euro 3.2. Gerätewarte der Ortsteile 130 Euro 4. Jugendfeuerwehrwarte 4.1. Gemeindejugendfeuerwehrwart 150 Euro 4.2. Jugendfeuerwehrwart/Bambini bis 10 Mitglieder 100 Euro 4.3. Jugendfeuerwehrwart /Bambini ab 11 Mitglieder 120 Euro (3) Die Aufwandsentschädigung wird im III. Quartal des Jahres gezahlt Wegfall der Aufwandsentschädigungen (1) Der Ansruch auf die Aufwandsentschädigung nach 1 entfällt 1. mit Ablauf des Monats, in dem der Ansruchsberechtigte aus seinem Ehrenamt scheidet oder 2. wenn der Ansruchsberechtigte ununterbrochen länger als drei Monate das Ehrenamt nicht wahrnimmt, für die über die drei Monate hinausgehende Zeit. 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2012 in Kraft. Oederan, den Schneider Bürgermeister Siegel Hinweis: nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahren und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Veröffentlichung der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs- GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersrochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Oederan, Markt 5 in Oederan unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Oederan, d Schneider Bürgermeister Siegel

11 06/2012 Oederaner Anzeiger Offerten 11

12 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil 06/2012 Srechstunde des Bürgerolizisten Der Bürgerolizist, Polizeihautmeister Herr Konrad Meusel ist für Sie jeden Donnerstag, von 15:00 bis 17:00 Uhr in der Stadtverwaltung Oederan, Markt 5, 1. Etage Zimmer 112, zu srechen. Energieberatung der Verbraucherzentrale in Oederan Die nächste Energieberatung der Verbraucherzentrale findet in Oederan am Donnerstag, 28. Juni 2012 von 14:00 bis 17:30 Uhr im Rathaus statt. Termine für eine ersönliche Beratung können unter der Telefonnummer / (Stadtverwaltung Oederan Herr Ohm) vereinbart werden. Die Verbraucher - zentrale erhebt einen Eigenanteil von 5 Euro ro Beratung. Weitere Informationen und kostenloses Material zur Energieberatung sind zu finden unter Sozialwerk des dfb e.v. Schuldnerberatung Augustusburger Str Flöha Tel./Fax: schuldnerberatung@sozialwerk-erz.de Bekanntmachung Hiermit möchten wir die Srechzeit für die offene Srechstunde der Schuldnerberatung in Oederan bekanntgeben. Srechtag für den Monat Aril: Srechzeit: 13:00 15:00 Uhr Stiletto, eine bestimmte Form eines Schuhabsatzes Was hat das mit Musik zu tun? Um dieses Rätsel aufzuklären, lassen Sie sich einladen zu einem Konzert am Freitag, dem , 19:30 Uhr im Sital Oederan mit 3 Musikerinnen, die ihrem Ensemble den Namen Stiletto gaben. Drei ambitionierte und rofessionelle Musikerinnen, die wohl schon miteinander, aber noch nie in dieser Formation (Gesang, Saxohon/Klarinette und Klavier) aufgetreten sind, laden ihre Zuhörer mit ihrem aktuellen Programm Seit ich ihn gesehen auf eine musikalische Zeitreise von Mozart bis Gershwin ein. Ensemble: Jacqueline Krohne (Soran) Prof. Sabine Klinkert (Klavier) Anja Bachmann (Saxohon & Klarinette) Konzert im Sital Prof. Sabine Klinkert studierte an der Hochschule für Musik»Carl Maria von Weber«Dresden in den Fächern Klavier und Korreetition. Seit 1987 unterrichtet sie an der Hochschule für Musik Dresden im Fach Vokale Korreetition Oer/Lied und erhielt 2006 eine außerordentliche Professur. Sie übernahm die Vorbereitung und Begleitung zahlreicher Preisträger nationaler und internationaler Gesangswettbewerbe und erhielt 1992 den Begleiterreis des Internationalen Dvořakwettbewerbs. Darüberhinaus ist sie als Pianistin und Cembalistin mit Kammermusik und zahlreichen Ensembles der Alten Musik im Inund Ausland tätig. Jacqueline Krohne, Soran im brandenburgischen Zehdenick geboren, nahm Jacqueline Krohne nach dem Abitur an der Musikhochschule Dresden ein Gesangsstudium auf, welches sie mit dem Aufbaustudium abschloss. Sie konnte sich als versierte Barock - sängerin einen Namen machen und ist besonders für ihre Koloraturfähigkeit bekannt. Im Bereich der Alten Musik hat sie sich der Pflege und Interretation des Lautenliedes verschrieben und wurde hier von der Kritik als erfekte Interretin dieses sensiblen Genres bezeichnet. Anja Bachmann studierte zunächst Klarinette in Bremen und setzte daraufhin ihre Studien in Berlin fort. Gleichzeitig eroberte sie sich die Welt des Saxohons: zunächst auf dem Alt-Saxohon, säter folgten Tenor-, Soran- und Baritonsaxohon. Anja Bachmanns musikalisches Engagement ist breit gefächert, dies ist in ihren zahlreichen Projekten zu erleben, wie in diversen Kirchenkonzerten, mit ihrem Klezmer-Ensemble, mit ihrem Trio mit Gesang und Klavier Stiletto sowie in ihrer Duo-Besetzung Timless Harmony mit Harfe. Anja Bachmann, die im sächsischen Freiberg lebt, ist derzeit fest engagiert als Soloklarinettistin in der Mittelsächsischen Philharmonie. Kartenvorverkauf in der Stadtinformation Oederan, Markt 6, Tel inf.sv@oederan.de Öffnungszeiten: Die-Fr 10:00 bis 17:00 Uhr Sa/So 12:00 bis 17:00 Uhr. Ort: 12 Kleiner Gesellschaftsraum Markt 6 - Rathaus Oederan Voranmeldungen für Beratungsgesräche können unter der Tel.-Nr erfolgen, ist aber nicht Bedingung. Blum Schuldnerberaterin Informationen vom Gewerbeverein Der Gewerbeverein Oederan e.v. lädt alle Fachhändler, Dienstleister und Freiberufler der Stadt und ihrer Ortsteile zum Sommerfest am 7. Juli in den Miniaturark Klein-Erzgebirge ein. Beginn ist 17:00 Uhr. Bitte vormerken: Der diesjährige Gewerbeball steht unter dem Motto Wiener Charme in Oederan und findet am 3. November im Bürgersaal statt.

13 06/2012 Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger Stadt Oederan Das web MUSEUM OEDERAN informiert! Veranstaltungen im Juni WEBERFORUM OEDERAN Das web MUSEUM OEDERAN richtet am 09./10. Juni 2012 das 4. WEBER - FORUM OEDERAN aus. Es handelt sich dabei um eine Veranstaltung zur Förderung und zum Erhalt des historischen Handwerks Weben, das in Sachsen, seziell in Oederan, eine lange Tradition hat. In einer ehemaligen Textilhochburg der Erzgebirgsregion haben wir die Aufgabe, das über Jahrhunderte gewachsene Tuchmacher- und Weberhandwerk zu flegen und der Öffentlichkeit vermitteln zu können. Das WEBERFORUM OEDER- AN wird 2012 das vierte Mal in einem Zweijahresrhythmus ausgerichtet. Unsere Besucher kommen aus ganz Deutschland, der Schweiz, Slowenien und der Niederlande. Nicht nur das Vermitteln und das Erlernen des Webens stehen im Vordergrund, sondern die Pflege von Tradition und das Einbinden aller Generationen und Menschen mit Handicas. Gelant sind auch in diesem Jahr einerseits Fachveranstaltungen für rofessionelle WeberInnen bzw. Textilschaffende und HobbyweberInnen / Interessierte, die durch die Förderung des Austausches mit und zwischen Fachleuten, sowie durch Weiterbildung und Wissensvermittlung dem Erhalt des historischen Kunstwerkes auf rofessioneller Ebene dienen, aber auch Anfängern den Einstieg ins raktische Ausüben dieser Kulturtechnik ermöglichen. Die Darbietung des aus der traditionellen Produktion am Handwebstuhl hervorgegangenen Kunsthandwerks Handweben soll das einseitige Image als veraltetes und durch moderne Technik überholtes Handwerk durch die zeitgemäße Komonente berichtigen, und so auch jüngeren Generationen einen Zugang zu dieser textilen Fertigungsmethode verschaffen. Generationenübergreifend ist die Organisation und Durchführung der Veranstaltung selbst gelant. So wird die Oederaner Schülerschänke, eine Initiative der Oederaner Mittelschule, Schule mit besonderem ädagogischem Profil als Gemeinschaftsschule, mit der Verflegung der Teilnehmer während der beiden Forumstage betraut. Anhand unseres Programmheftes (an der Museumskasse erhältlich oder unter herunter zu laden) sehen Sie, dass unsere Dozenten verstärkt aus dem mittelsächsischen Raum kommen, aber auch ein Drittel aus den westlichen Bundesländern, aus den Niederlanden und sogar aus Slowenien anreisen. Seit Jahren arbeiten wir mit sächsischen Textilmuseen, der Industrie- und Handelskammer Chemnitz, der Handwerkskammer Chemnitz, der Fachhochschule Zwickau mit dem Studiengang Angewandte Kunst Schneeberg, der Staat - lichen Textilmanufaktur Halle Burg Giebichenstein, sächsischen Textilunternehmen, HandweberInnen, ErgotheraeutInnen, Lebenshilfewerkstätten u. ä. zusammen. Exkursionen stehen in die ALTERFIL Nähfadenfabrik GmbH Oederan und nach Crimmitschau ins Westsächsische Textilmuseum an. Eine Fachmesse im Bürgersaal lädt alle HandweberInnen und Textilbegeisterte zum Kauf und zu Fachgesrächen ein. Hier finden Sie neben der ALTERFIL Nähfadenfabrik GmbH aus Oederan auch die Schweizer Garnanbieter Zürcher & Stalder aus Kirchberg, die Schäferei und Sinnstube Drutschmann aus Dioldiswalde mit Schafwollartikeln, die Sinnmühle Böhme aus Limbach-Oberfrohna mit Alakagarnen, die Patchwork Gilde Deutschland e. V., die zu Mitmachaktionen aufruft, die Handweberin und Dozentin Kari Bottke aus Schöenstedt mit ihren hochwertigen Webartikeln, die Slowenische Handweberin und Dozentin Daniela Toolovec, den Verein weben+ sowie die Westsächsische Hochschule Zwickau mit der Fakultät für Angewandte Kunst aus Schneeberg. Auch Jugendliche können sich Anregungen auf Ausbildungsmöglichkeiten für Textilberufe durch Flyer der IHK Chemnitz holen. Selbstverständlich stellen sich viele Textilmuseen und -einrichtungen aus Deutschland und Österreich vor. Unser Haus steht natürlich auch allen Tagesbesuchern für den Museumseintrittsreis offen. Wer Interesse hat, kann sich auch gern der Oederaner Exkursion in die ALTER- FIL Nähfaden GmbH anschließen. Die Teilnehmer müssten sich bitte am Info- Stand des 4. WEBERFORUMs OEDER- AN, im Foyer des Bürgersaals, Markt 7 anmelden. Die Exkursion findet am Samstag, , von 9:15 12:00 Uhr für 7,50 Euro statt. Sonderausstellung Bis wird die Sonderausstellung ART Jacquard-Insirationen des Textil- und Rennsortmuseums Hohenstein-Ernstthal in der Galerie des Museums gezeigt. Am findet von 16:30 17:00 Uhr eine Führung durch die Sonderausstellung mit der Museumsleiterin aus Hohenstein-Ernstthal, Frau Marina Palm, statt. Seit März haben die Besucher die Möglichkeit, unter drei Kategorien ihren jeweiligen Publikumsliebling zu wählen. Wir sind sehr gesannt auf Ihre Meinung! Die Mitarbeiter des web MUSEUMs OEDERAN. Tag der offenen Tür Die Lehrer und Schüler der Grundschule Oederan sowie der Förder - verein laden ganz herzlich zum Tag der offenen Tür am Samstag, den in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr in das Schulgebäude an der Frankenberger Str. 19 ein. Die Besucher erwartet ein vielfältiges, interessantes und umfang - reiches Angebot. Für das leibliche Wohl wird ebenfalls gesorgt. Die Lehrer, die Schüler und der Förderverein der Grundschule 13

14 14 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil 06/2012 Der OsterCode ist geknackt Oederan freut sich auf den Familientag am 8. Juli Nun kann sich der Osterhase zurücklehnen und zufrieden seinen Jahresurlaub nehmen, denn der hiesige OsterCode ist geknackt. Sebastian Hamann und Ute Strohbach vom Citymanagementbüro der Quontum Projektmanagement GbR kamen aus dem Zählen gar nicht mehr heraus. Das Interesse an Oederans jüngster Gemeinschaftsinitiative war groß. Insgesamt 480 Einsendungen mit dem richtigen Lösungswort haben uns erreicht, freut sich der Citymanager über die ositive Resonanz der Aktion Oederan in Osterlaune, zu welcher er gemeinsam mit der örtlichen Händlerschaft, der Stadtbibliothek, dem web MUSEUM und dem Klein-Erzgebirge Anfang Aril aufgerufen hatte. Ziel war es, mittels dieser seziellen Stadtrallye über die Osterfeiertage Oederan zu erkunden und (neu) kennenzulernen sowie auf diese Weise das vielfältige Angebot der idyllischen Kleinstadt aufzuzeigen. Ute Strohbach fragte zum Ende der Aktion bei den Kooerationsartnern nach: Das Feedback war fast durchweg ositiv. Die Aktion wurde von den meisten Kunden gut bis sehr gut angenommen. Ich würde sagen: Ziel erreicht. In Zahlen ausgedrückt kann sich das Ergebnis mit einer Zufriedenheitsquote von 92 Prozent der teilgenommenen Händler und Einrichtungen mehr als sehen lassen. Eine sehr schöne Idee, die eine Wiederholung im nächsten Jahr durchaus befürwortet, meinte auch Thomas Düring vom GEHRE Baumarkt, der seine Kundschaft ebenfalls in die Sur und auf die Fährte des Osterhasen schickte, um die Oe-Eier zu finden. Lediglich zwei der 25 Aktionsteilnehmer hatten sich etwas mehr davon erhofft. Nachdem die Osterlaune nun vorüber ist, steht mit dem Familientag am 8. Juli in Oederan (dies war gleichzeitig der Lösungssatz des OsterCode) schon der nächste Veranstaltungshöheunkt in den Startlöchern. Man kann sehr gesannt sein, welchen bunten Fächer an Überraschungen die Organisatoren um Stadtverwaltung, Klein-Erzgebirge und Citymanagementbüro gemeinsam mit der ansässigen Händlerschaft zu diesem Termin wieder bereit halten Im Bild überreicht Thomas Düring, Inhaber des Gehre Baumarktes, Gewinnerin Tina Markert aus Oederan im Beisein von Citymanager Sebastian Hamann (l.) den Gutschein. Das sind die glücklichen Gewinner der 25 O e -Eier : Einkaufsgutschein in Höhe von 20 von B&A Moden gewann Manfred Klemm aus Oederan Einkaufsgutschein in Höhe von 15 von Bäckerei Adler gewann Heike Richter aus Hainichen OT Bockendorf Einkaufsgutschein in Höhe von 20 von Aotheke am Brühl gewann Detlef Weickardt aus Oederan 1x Fango und Wellness mit Aroma von Physiotheraie Oederan gewann Stehan Friedrich aus Oederan Einkaufsgutschein in Höhe von 20 von GEHRE BAUMARKT gewann Tina Markert aus Oederan Gutschein für 3 Monate Gratistraining von Fitness for you Club Oederan gewann Frank Winkler aus Oederan Gutschein im Wert von 25 von Restaurant Hirsch gewann Lisa Beuchel aus Oederan Gutschein in Höhe von 25 von Augenotik & Hörgeräte gewann Ute Schmotz aus Weißenborn Einkaufsgutschein in Höhe von 15 von Kids Store & Jeansland gewann Christine Köhler aus Oederan Candle-Light-Dinner für 2 Personen im Restaurant Schnitzerstube von Klein-Erzgebirge gewann Franziska Arnold aus Eendorf Original Gahlenzer Osterhase mit Handwagen (25 cm) von Citymanagementbüro Oederan gewann Heike Gerullis aus Oederan 1 Flasche Sekt und 1 Gutschein von Taxi Lenz von Mietwagenverkehr und Personenbeförderung Lenz gewann Bärbel Sittner aus Oederan Einkaufsgutschein in Höhe von 20 von Stadt-Aotheke gewann Lisa Simon aus Oederan 1 Wellnessaket von Parfümerie & Kosmetiksalon gewann Christine Straßberger aus Oederan Partyservice-Gutschein in Höhe von 30 von Fleischerei Rudolh gewann Roberto Rockstroh aus Oederan 1 Grillbesteckkoffer von Volksbank Mittleres Erzgebirge eg gewann Helmut Haubold aus Oederan Einkaufsgutschein in Höhe von 30 von Schuhmuckel gewann Michelle Düring aus Oederan Einkaufsgutschein in Höhe von 20 von Bäckerei Möbius gewann Petra Hörig aus Oederan Selbstfärbestemel im Wert von 20 von GPS Nothnagel gewann Simone Franke aus Oederan 1 gewebte Tasche von web MUSEUM OEDERAN gewann Johanna Kruse aus Oederan Gutschein in Höhe von 30 von die BRILLENBAUER gewann Ronny Liebscher aus Leubsdorf Gutschein in Höhe von 30 von die BRILLENBAUER gewann Luis Volkmann aus Oederan OT Frankenstein 1 Kochbuch, 1 Ostersalami 1 Glas Leberwurst, 1 Glas Blutwurst von Fleischerei Richter gewann Christel Siegel aus Glauchau 1 Buch und eine Jahreskarte für die Stadtbibliothek von Stadtbibliothek Oederan gewann Max-Karl Friedrich aus Oederan Einkaufsgutschein im Wert von 30 von angezogen! gewann Hannelore Zetzschke aus Oederan 1 Vodafone-Handy von Vodafone Premium Sho Oederan gewann Holger Steinbauer aus Flöha

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16 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil 06/2012 A U S D E N O R T S T E I L E N Breitenau, Frankenstein, Gahlenz und Schönerstadt Einladung zum 40. Schützenfest Ah ging es Anfang der 70er Jahre durch die Kinosäle des Kreises Flöha als im Vorsann Werbung für ein Schützenfest gemacht wurde, vom Verein selbst gestaltet. In Gahlenz ist Schützenfest? Schon diese, in dieser Zeit verwegene Idee, lockte hunderte Besucher an. Allein zur Entwicklung der Werbe und Pressearbeit gibt es in 40 Jahren eine Menge Anekdoten. Kinos im ländlichen Raum existieren schon lange nicht mehr, statt Ah sagt man WOW und Internet heißt das alles regelnde Zauberwort. Wir stimmen kein Liedchen von der guten alten Zeit an. Schon um 40 Jahre lang in j e d e m Jahr ein dreitägiges Fest als Verein auf die Beine zu stellen, musste neben dem Bewährtem, Neues erdacht, umgesetzt und finanziert werden. Und dies war und ist oft schwierig genug. Aber vielleicht verfassen wir doch einmal ein Anekdotenbüchlein mit den Geschichten vom Rande. Traditionsflege steht im Mittelunkt des Festes. So sind die Grundfeiler wie Eröffnung, Anwärterschießen, Festzug, Preisschießen, Königsschießen, Schützenball, Frühschoen, Kinderfest und Ausklang geblieben doch es muss auch in jedem Jahr funktionieren! Was dazu an ehrenamtlicher Arbeit, an Freizeitstunden in 40 Jahren zusammen gekommen ist, kann kein Mitglied des Vereins aufzählen. So freuen sich alle darauf, die Gahlenzer und ihre Gäste zum 40. Schützenfest auf das Herzlichste zu begrüßen. Vor den Programmunkten der Hinweis, dass, wie in jedem Jahr, Schausteller auf dem Festlatz gastieren und die Halle an allen drei Tagen ein ausgezeichnetes Seisen und Getränkeangebot offeriert der legendäre Schaschlik wird auch zum Schießen auf dem Festgelände gebraten. Am Freitag, dem 22. Juni, 18:30 Uhr eröffnet der König von 2011, Tobias Fritzsch, das Fest an der Festhalle. Beim Schießen mit dem Luftgewehr werden die Anwärter für das Königschießen 2012 ermittelt, ebenso eifrig geht es beim Ermitteln des Kinder- und des Jugendkönigs zu. Das in allen Diszilinen Frauen und Mädchen dabei sind, ist schon selbstverständlich. Dann gehört der Vorlatz und die Festhalle den Kindern bei Disco, Gewinnsielen und Sindlers Puenkiste, aus der nicht nur für die Jüngsten etwas hervorkommt oder man lässt sich beim Schminken verwandeln oder... Die Erwachsenen haben beim bunten Treiben die Freude des Zusehens. Der Samstag beginnt offiziell 13:00 Uhr mit dem Festzug, der den amtierenden König, Tobias Fritzsch und seine Familie zu Hause abholt, zum Festlatz geleitet, wo er und seine Frau das Schießen 2012 eröffnen. Jeder Besucher ab 18 Jahren kann ANZEIGEN 16

17 06/2012 Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger Stadt Oederan dann beim Preisschießen mit der Armbrust versuchen, einen der schönen Preise zu gewinnen. Dann wird es ernst der Königsadler wird auf den Mast gesetzt, die Anwärter losen die Reihenfolge des Schießens aus und nur einem wird es vergönnt sein, das letzte Sänchen des Adlers abzuschießen. Er oder sie erhält am Abend gemeinsam mit dem/ der Partner (in) 19:00 Uhr die alten, wertvollen Königsorden. Ebenso werden der/ die stolze Kinder- bzw. Jugendkönig(in) geehrt. Nach der Zeremonie gibt es anlässlich des 40. Geburtstages einen mitreißenden, modernen Auftritt der Schalmeienkaelle aus Steinbach und diesen Schwung kann man im Anschluss beim Tanzen nach der Musik der Sound Comany bis... ausnutzen. Der Frühschoen lädt alle am Sonntag, dem , ab 10:00 Uhr in die Festhalle ein, wo die Musiker der Großhartmannsdorfer FFW ihre Fans begeistern. Traditionell setzen die Gahlenzer Musikanten den guten Schluss unkt am Abend ab 18:30 Uhr. Hoffen wir alle auf ein fröhliches, schönes 40. Gahlenzer Schützenfest. Schützenkönig 2011 Tobias Fritsch mit Ehefrau und Schützenjungfrauen Ihre Gahlenzer Schützengesellschaft e. V. Veranstaltungen im Dorfmuseum Themensonntag: Backen früher & heute Das Backhaus im Dorfmuseum öffnet seine Türen und die Bäcker des Heimatvereins heizen den Lehmbackofen an. Kinder und auch Erwachsene können einen vorbereiteten Teig selbst kneten, formen und im Lehmbackofen backen. Dabei erfahren sie etwas über das Bäckergewerbe in früherer Zeit und wie die Bauern Brot im eigenen Backofen buken. Aber auch etwas über die moderne Brotherstellung und was heute in einem Brot an Zutaten drin steckt. 14:00-17:00 Uhr mit Kaffee, Kuchen und Brotverkostung Konzert: Musikstücke aus verschiedenen Jahrhunderten und Ländern mit dem Gitarren- und Mandolinen - ensemble der Musikschule Freiberg. Beginn: 16:00 Uhr im Seitengebäude Eintritt: Erwachsene 3,50 Euro, Kinder 2,00 Euro ab 7 Jahre Nach dem Konzert laden Grillwurst und erfrischende Getränke in gemütlicher Atmoshäre zum Verweilen ein. Öffnungszeiten anlässlich des Schützen-, Schul- und Heimatfestes: Samstag, :00-16:00 Uhr Sonntag, :00-17:00 Uhr Dienstag, :00-18:00 Uhr Mittwoch, :00-16:00 Uhr ANZEIGEN Donnerstag, :00-16:00 Uhr Freitag, :00-18:00 Uhr Samstag, :00-18:00 Uhr Sonntag, :00-17:00 Uhr Im Museum ist weiterhin die Sonderausstellung: Ansichten von Gahlenz und Umgebung mit Aquarell- und Acrylbildern des Malers Christian Wendt aus Gahlenz zu sehen. Beate Mühl ANZEIGEN 17

18 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil 06/2012 Ein Leben für das Wohl unserer Kinder im Dorf Frau Heidelore Wießner war seit 1979, also 33 Jahre als Erzieherin in unserem Kindergarten Gahlenz tätig. Seit Aril dieses Jahres darf sie nun ihren wohlverdienten Vorruhestand in Ansruch nehmen. Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am Frau Wießner für einen über drei Jahrzehnte ununterbrochenen, sehr engagierten Dienst im Namen der Gahlenzer Eltern ganz herzlich gedankt. Mit der Überreichung einer Urkunde durch den Ortsvorsteher Herrn Hofmeister und einem kleinen Rückblick auf ihr Wirken in unserer Kindertagesstätte wurde die Tätigkeit von Frau Heidelore Wießner in unserem Dorf nochmals gewürdigt. Als Kollegin im Kindergarten um die ehemalige Leiterin Frau Fitzsch, hat Frau Wießner auch alle Veränderungen in der ädagogischen Arbeit seit der Wende mit begleiten dürfen. Dabei haben ihr der raktische Sachverstand und die liebevolle Konsequenz bei der Erziehung unserer Kinder immer den richtigen Weg gewiesen. Unter Nutzung der bei uns vorhandenen ländlichen und dörflichen Gegebenheiten ist es ihr mit ihren Kolleginnen gelungen, eine attraktive Kindertagesstätte zu bieten. Gemeinsam mit den Eltern hat Frau Wießner wesentlich dazu beigetragen, dass Generationen von Gahlenzer Kindern gern an ihre Kindergartenzeit zurückdenken. Frau Wießner, wir danken Ihnen für diesen wichtigen Dienst in unserm Dorf! Lothar Hofmeister, Ortsvorsteher Gahlenz 50 Jahre Kindertagesstätte Gahlenz In der Woche vom feierten wir den 50. Geburtstag unserer Kindereinrichtung. Zu den ersten Gratulanten gehörten die Puensieler Maritta und Klaus Sindler aus Gahlenz. Sie erfreuten uns mit ihrer Show für Kids und Co. Dies war ein gelungener Auftakt zu einer Reihe von Höheunkten während der Festwoche. So konnten die Kinder am Mittwoch auf große Schatzsuche gehen. Mit einem kleinen Programm erfreuten die Kinder die Gäste zum Tag der offenen Tür, sowie alle ehemaligen Mitarbeiter, welche sich in der Einrichtung trafen. Es wurde über vergangene Zeiten gelaudert und bei einem Rundgang bestaunt, was sich alles verändert hat. Zu einer Kremserfahrt holte uns am Freitag Herr Richter mit seinen Pferden ab, ein tolles Erlebnis für die Kinder. Am Sonntag, den waren alle Kinder, Eltern, Großeltern und Gäste zu einem großen Familienfest eingeladen. Über 200 Gäste konnten gezählt werden. Die Blasmusikanten Gahlenz überraschten uns zu Beginn mit einem Ständchen. Dann ging es los mit Tombola, Glücksrad, Kinderdisco, Kaffee und Kuchen und Grillwürstchen. Die Rollenrutsche des Chemnitzer Sielmobils war immer dicht umlagert. DJ Engel führte mit Musik durch den Nachmittag und animierte die Kinder zu vielfältigen Sielen. Mit diesem tollen Fest ging eine ereignisreiche Woche mit vielen Erlebnissen für unsere Kinder zu Ende. Für das Gelingen trugen viele fleißige Helfer bei. Wir möchten uns auf diesem Weg für die finanzielle, materielle und tatkräftige Unterstützung herzlich bedanken. Unser Dankeschön geht an: Baumanagement Hunger, Sindlers Puenshow, Freiwillige Feuerwehr Gahlenz, Sarkasse Mittelsachsen, Schützenverein Gahlenz, Gahlenzer Blasmusikanten, Richter Fleischwaren GmbH, Lars Veit Küchenmontagen & Umzüge, Fleischerfachgeschäft Bergmann Freiberg, Reisedienst Dörfelt OHG, Bäckerei Möbius OHG, Edeka Schellig Oederan, Frank Hebestreit Hausmeisterservice, Firma UHU Blank GmbH, Stadtwerke Freiberg AG, Fielmann AG Freiberg, AOK Plus, Agrargenossenschaft Memmendorf, Heimatverein Gahlenz, Fam. Schmuckat, Fam. Richter, Fam. Ullrich, Frau Silva Sternkof, Dachdeckermeister Andre Helbig, BEGA Gahlenz, Hans Wolf GmbH, Gahlenzer Senioren, Erzgebirgische Holzkunst Gahlenz, Allianz Generalvertretung Fritzsch, Fam. Wildfeuer, unsere Elternvertreter und alle Muttis, die zum Gelingen des Kuchenbasars beitrugen. Zum Kindertag haben wir die Theatermanufaktur Radebeul in unsere KITA eingeladen. In dem oetischen Kinderstück Die Duftsammlerin am , werden die Kinder in die Welt der Gerüche und Düfte entführt. Zum Kennenlernen der KITA sind alle Eltern mit ihren kleinen Kindern jeweils den 2. Dienstag im Monat herzlich eingeladen. 18 Team der KITA Kunterbunt Gahlenz

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23 06/2012 Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger Stadt Oederan Informationen des SV Grün-Weiß Breitenau e. V. Heimsieltermine im Juni Mannschaft Sonntag, :00 Uhr SV Grün-Weiß Breitenau Hohenfichtener SV B-Junioren Samstag, :00 Uhr SG Breitenau/Falkenau/Oederan SG Frankenberg/Hainichen Samstag, :00 Uhr SG Breitenau/Falkenau/Oederan Zuger SV Die Siele finden auf dem Sortlatz Breitenau, Straße des Friedens, statt. C-Junioren Sonntag, :00 Uhr SG Oederan/Falkenau/Breitenau Zuger SV Sonntag, :00 Uhr SG Oederan/Falkenau/Breitenau SV Fortuna Langenau Die Siele finden auf dem Sortlatz in Oederan statt. D-Junioren Samstag, :30 Uhr SG Falkenau/Breitenau SG Großhartmannsdorf/Zethau E-Junioren Samstag, :00 Uhr SG Falkenau/Breitenau/Oederan SG Zethau/Großhartmannsdorf F-Junioren Samstag, :00 Uhr SG Breitenau/Oederan/Falkenau Hainichener FV Blau-Gelb 46 Samstag, :30 Uhr SG Breitenau/Oederan/Falkenau SV Barkas Frankenberg Die Siele finden auf dem Sortlatz in Oederan statt. Die B-Junioren unserer Sielgemeinschaft haben sich im Kreisokal bis in das Finale vorgekämft. Im Halbfinale konnte man sich gegen die SG Burgstädt (Königshain-Wiederau/Wechselburg) mit 2:0 durchsetzen. Gegner im Endsiel am 9. Juni 2012 wird im Striegistalstadion Bräunsdorf die SG Flöha/Niederwiesa sein. Über zahlreiche Unterstützung an diesem Tag würden sich die Sieler und Betreuer sehr freuen! Thomas Landmann Vorsitzender SV Grün-Weiß Breitenau Einladung Mitgliederversammlung SV Grün-Weiß Breitenau e. V. Einladung zur Mitgliederversammlung mit Wahl des Vorstandes für Freitag, den 15. Juni 2012, um 20:00 Uhr, in das Sortlerheim Breitenau. Um zahlreiches und ünktliches Erscheinen aller Mitglieder wird gebeten. Die Siele finden auf dem Sortlatz Falkenau statt. Der Vorstand Die Ortsgrue Frankenstein der Volkssolidarität informiert 30. Aril 2012 Neue Sorthalle Oederan Zuschauen beim Training der Rhönradler Am 30. Aril 2012 luden wir zum Treffen in unsere Mehrzweckhalle in Frankenstein ein. Gelant war dies in Oederan, da aber leider mit dem Beginn der Rekonstruktion unserer Halle noch nicht begonnen wurde, konnten die 10 Teilnehmer und Gäste wieder in den gewohnten Räumlichkeiten Kaffee trinken. Dann fuhren wir zur Besichtigung in die neue Sorthalle nach Oederan. Schade, einige Jahre zu früh geboren! Das dachten mehrere Leute unserer Grue beim Rundgang durch die neue Sorthalle. Der Hallenwart führte uns, nicht ohne Stolz, durch alle Räumlichkeiten. Er zeigte die moderne Technik des Geräteaufbaus, erläuterte die Heizungs- und Elektroanlage und beantwortete bereitwillig all unsere Fragen. Herzlichen Dank Herrn Sajovitz! Einfach Klasse! war die Meinung unserer Mitglieder. Uns Frankensteinern würde eine solch moderne Halle auch gefallen, etwas kleiner würde schon reichen. Nach unserer Besichtigung trainierten die Kinder der Sektion Rhönrad. Interessiert schauten wir den Mädchen und einem Jungen zu. Ihre Übungsleiterin Frau Kozanek erklärte uns einzelne Übungselemente und deren Bewertung im Wettkamf. Eleganz und fließende Bewegungen sind u. a. beeindruckende Merkmale dieser Sortart. Der Aufforderung, uns auch einmal am Rhönrad auszurobieren, kam leider niemand nach. Das lag wohl nicht nur an den fehlenden Turnschuhen. Vorinformation! Liebe Mitglieder und interessierte Bürger, wir laden Sie zum Grillen auf dem Sortlatz vor unserer Mehrzweckhalle in Frankenstein am 19. Juni 2012 ab 17:00 Uhr ganz herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und würden auch gern interessierte Partner, Freunde und Bekannte zu dieser Veranstaltung begrüßen. Ihr Vorstand der Ortsgrue Frankenstein/Memmendorf 23

24 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil 06/2012 Das Leseclub-Projekt wendet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren. Im Fokus steht freiwilliges und freizeitbetontes Lesen während der Sommerferien. Die Kinder sollen ohne schulischen und elterlichen Druck das Medium Buch für sich neu entdecken. Sie erhalten eine Clubkarte und ein Leselogbuch und können aus einem seziell dafür in der Bibliothek bereitgestellten attraktiven Buchbestand in den Ferien drei Bücher lesen. Bei Rückgabe wird in einem lockeren Gesräch über das Gelesene gesrochen und ins Logbuch eingetragen. Auf der Abschlussarty erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat. Im Deutschunterricht kann die Teilnahme entsrechend gewürdigt werden. Achtung: im Juni donnerstags KEINE Kinderveranstaltungen! ÖFFNUNGSZEITEN: DI; DO; FR 9:00 BIS 18:00 UHR SCHULBIBLIOTHEK: MI 10:00 BIS 13:00 UHR Stadtbibliothek, Markt 7, Oederan, Tel.: /27120 Mail: DIE STADTBIBLIOTHEK OEDERAN INFORMIERT ANZEIGEN 24

25 06/2012 Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger Stadt Oederan Der Lenz ist mit dem Taxi da Innerstädtischer Taxistand seit Mai auf dem Altmarkt Veronika, der Lenz ist da! Und das gleich in zweifacher Hinsicht und mit dem Taxi. Denn während in und um Oederan endlich Flora und Fauna aus ihrem Winterschlaf erwacht sind, bietet Geschäftsinhaber Ingo Lenz von der gleichnamigen Firma Taxi & Mietwagenverkehr (und Personenbeförderung) Lenz mit dem neuen Taxistand auf dem Altmarkt für die Oederaner noch mehr Lebensqualität an. Dieser wurde am 3. Mai offiziell von Bürgermeister Steffen Schneider eingeweiht und freigegeben. Bereits seit 2003 bemühte sich Unternehmer Lenz vergebens um die Erteilung einer Taxi-Konzession. Nachdem sein Antrag immer wieder aufgrund von angeblicher Wettbewerbskonkurrenz abgelehnt wurde und die bürokratischen Hürden für ihn allein unüberwindbar schienen, wandte er sich im Herbst vergangenen Jahres an Citymanager Sebastian Hamann und bat um Unterstützung. Der fragte bei der Genehmigungsbe - hörde, dem Landratsamt Mittelsachsen, nach und bekam die Auskunft, dass für die Erteilung einer Konzession die Einrichtung eines Taxistandes durch die Stadt Oederan notwendig ist. So suchte er im nächsten Schritt das Gesräch mit Oederans Bürgermeister, welcher dem Vorhaben gern zustimmte. Gemeinsam mit Herrn Lenz und dem Ordnungsamt galt es an - schließend einen geeigneten zentral gelegenen Standort im Innenstadtbereich auszuwählen, bevor durch die Stadt ein Antrag mit der Bedarfsanmeldung und einer Interessenbekundung an das Landratsamt Mittelsachsen gestellt werden konnte. Danach war alles nur noch eine Formsache, erklärt Citymanager Hamann den bisherigen Werdegang. Seit Anfang Mai steht nun auf dem Altmarkt an der Ecke zur Durchfahrt (direkt vor dem Vodafone Premium Sho) eine mittels Taxi-Schild gekennzeichnete Stellfläche zur Verfügung. Endlich ist es vollbracht und unser Durchhaltevermögen hat sich ausgezahlt, freute sich Herr Lenz, der zur Einweihung des Taxistandes gemeinsam mit Frau und Tochter kam, über den herbeigeführten Erfolg. Der neue Taxameter ist eingebaut und geeicht und die Mercedes-Limousine im taxityischen Elfenbeingelb wartet nun darauf, zahlreiche Fahrgäste schnell und sicher von A nach B zu befördern. Ein Anruf unter der alt - bekannten Rufnummer genügt und der Lenz ist da. ANZEIGEN Wasser- und Bodenanalysen Am Mittwoch, den 06. Juni 2012 bietet die AfU e. V. die Möglichkeit, in der Zeit von 13:30 bis 14:30 Uhr in Eendorf, Heiner-Müller-Mittelschule, Großwaltersdorfer Str. 6a und von 16:00 bis 17:00 Uhr in Oederan, Gemeinschaftsschule, Frankenberger Str. 19/21 Wasser- und Bodenroben untersuchen zu lassen. Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den h-wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Auf Wunsch kann die Probe auch auf Trinkwasserqualität überrüft werden. Weiterhin bieten wir Brauchwasseranalysen und Analysen für Aquarienwasser an. Zusätzlich kann außerdem ermittelt werden, ob Sie bei Ihrem Wasser Kuferrohre für die Hausinstallation verwenden können. Weiterhin werden auch Bodenroben für eine Nährstoffbedarfs - ermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm Mischrobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Eine Beratung zu weiteren Umweltroblemen ist möglich. AfU e. V. Mittweida 25

26 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil 06/2012 Informationen vom LEADER-Regionalmanagement Auf unseren Aufruf im Amtsblatt Ende letzten Jahres, sich als Wanderwegewart ehrenamtlich zu betätigen, meldeten sich engagierte Wanderfreunde im Regionalmanagement der Vorerzgebirgsregion Augustusburger Land. Für ihre Einsatzbereitschaft und Unterstützung möchten wir uns nochmals ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, das Wandern in unserer Vorerzgebirgsregion zu fördern, die Natur und Landschaft für die Menschen intensiver erlebbar zu machen. Das Wanderwegenetz soll qualitativ weiterentwickelt und erhalten werden, wobei eine Konzentration auf die bedeutendsten Wege vorgesehen ist. Die Wanderwege sind auf ihre Begehbarkeit zu kontrollieren, die Beschilderungen zu 26 (Quelle: verbessern und zu vervollständigen. In regelmäßigen Abständen treffen sich die Wanderfreunde im Regionalmanagement Gahlenz. Mit Herrn Köhler, Kreiswanderwegewart Bereich Mittweida, und Herrn Wunderlich, Kreiswanderwegewart Bereich Freiberg, stehen den ehrenamtlichen Wegewarten kometente Ansrechartner rund ums Wandern zur Verfügung. In der letzten Beratung stellten die bereits seit vielen Jahren tätigen Kreiswanderwegewarte Möglichkeiten für ein otimales Anbringen der Beschilderung vor und gaben Hinweise für eine fachgerechte Wegekennzeichnung. Die Wanderwegekenn - zeichung ist als touristisches Aushängeschild eines Wanderweges zu betrachten, denn von ihr hängt die Qualität einer ungeführten Wanderung wesentlich ab. Abgeleitet aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzet, Handlungsfeld Naherholung und Tourismus, sieht das LEADER-Regionalmanagement seine Aufgaben in der Koordinierung und Anleitung der Wegewarte. Die in Protokollen erfassten Mängel werden vom Regionalmanagement an die Verantwortlichen in den betreffenden Kommunen übergeben, in der Hoffnung, auch zur baulichen Unterhaltung der Wege beitragen zu können. Kartenverlage erhalten Informationen zu Veränderungen oder Ergänzungen in der Wegekennzeichnung. Der Kartenausschnitt (oben) verdeutlicht die Größe der Vorerzgebirgsregion Augus tusburger Land. Auf dieses Gebiet zwischen Borstendorf und Frankenberg mit seinen insgesamt 274,17 km 2 Fläche bezieht sich die Arbeit zur Koordinierung der ehrenamtlich tätigen Wanderwegewarte. Weitere Interessenten sind jederzeit herzlich willkommen, um ein attraktives Wanderwegenetz entwickeln und sichern zu können! Verein zur Entwicklung der Vorerzgebirgsregion Augustusburger Land e. V. LEADER-Regionalmanagement Gahlenzer Straße Oederan Telefon: / info@leader-augustusburgerland.de

27 06/2012 Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger Stadt Oederan Oederan mit neuem Internetauftritt Seit kurzer Zeit räsentiert sich Oederan mit einer neuen Internetseite. In den vergangenen Monaten haben die Stadtverwaltung und das Memmendorfer Unternehmen w3work das Informationsortal überarbeitet. Die Maßnahme wurde im vergangenen Jahr angeschoben. Einerseits drängte der Stadtmarketing Oederan e.v. im Rahmen des Tourismus-Innenstadt-Marketing-Oederan Projektes darauf. Andererseits forderte die Tourismuskonze- tion 2015 einen moderneren Internetauftritt. Die neue Homeage unterscheidet sich mehrfach von der früheren Seite. Inhaltlich hat der Tourismus deutlich mehr Raum bekommen. Die Attraktionen, die Hotels und Pensionen sowie die gastronomischen Einrichtungen unserer Stadt sind einfach und direkt über die Startseite zu erreichen. Zugleich sind sie ausführlicher und reich bebildert dargestellt. Genauso haben die Veranstaltungen an Rang gewonnen. Texte und Fotos sollen Lust darauf machen, den Sort- und Wellnesstag, die Nacht im Klein-Erzgebirge, den Tag der Erneuerbaren Energien, den Weihnachtsmarkt usw. zu besuchen. Technisch basierte die frühere Oederaner Internetseite auf dem Content-Management-System (Software zur Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Inhalten auf Internetseiten) Joomla. Auf der neuen Seite wird mit TYPO-3 gearbeitet. Das macht es den Administratoren einfacher, Inhalte zu verwalten. Eine weitere Neuerung auf der Home - age sind die Links zum sozialen Netzwerk Facebook und zum Videoortal YouTube. Der Internetnutzer gelangt mit einem Klick einerseits zur Gemeinschaft der rund 400 Facebook-Fans unserer Stadt. Andererseits kann er sich auf You- Tube Filme über Oederan ansehen. Die Facebook-Seite und der YouTube-Kanal werden vom Stadtmarketingverein betreut. Trotz aller Neuerungen achtete die Stadtverwaltung darauf, dass sich die bisherigen Nutzer der Oederaner Internetseite auf der neuen Homeage roblemlos zurechtfinden. Wer die Bereitschaftsläne der Ärzte oder die Kontaktdaten des Bürgerolizisten sucht, wer online im Amtsblatt stöbern möchte oder wer nach dem Sitzungskalender des Stadtrates forscht, der wird all das auf bekannten Wegen finden. Stadtverwaltung Oederan Dr. Marco Metzler Veranstalter Sielort Turniereröffnung Sielbeginn Turnierende Mannschaftszusammensetzung Sielberechtigung Versorgung Sielmodus Schiedsrichter Startgebühr Organisatorisches Versicherungsschutz Meldeschluss 4. Volleyballturnier um den Pokal des Bürgermeisters der Stadt Oederan Stadt Oederan Erlebnisbad Oederan, Hainichener Straße , 09:00 Uhr , 09:30 Uhr , ca. 18:30 Uhr von 6 Sieler die sich auf den Feld befinden, müssen mind. 2 Frauen sein (max. 8 Sieler ro Team) alle Freizeitmannschaften Anzahl auf 14 Mannschaften begrenzt! Berücksichtigung nach Eingang der Anmeldung wird durch den Badkiosk gewährleistet Schweizer Sielmodus zu 5 Runden mit Zeitbegrenzung werden angesagt, Linienrichter und Zähltafel von sielfreien Teams 15 Euro je Mannschaft 8 Sieler freien Eintritt ins Bad, ro Sieler ein Gast mit erm. Eintritt von 1 Euro besteht nicht durch den Veranstalter er , Fax oder Post Stadtverwaltung Oederan Frau Wünsch Markt 5, Oederan wuensch.sv@oederan.de Tel.: , Fax Die Meldung gilt nur bei gleichzeitiger Überweisung an: Stadtverwaltung Oederan Überweisung Konto Nr.: BLZ Sarkasse Mittelsachsen Verwendungszweck: Pokal Stadt Oederan 27

28 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil 06/2012 Chorisma-Jubiläumskonzert 10 Jahre (netto) Der Jugendchor Chorisma aus Oederan, der sich 2002 als Verein formierte, feiert in diesem Jahr sein zehnjähriges Vereinsjubiläum. Aus diesem Grund gibt das Vokalensemble am Sonnabend, den 30. Juni 2012 um 16:00 Uhr ein großes Jubiläumskonzert im Bürgersaal Oederan. Alles begann als Kammerchor innerhalb des Gymnasialchores Oederan Mitte der Neunziger Jahre. Schließlich kristallisierte sich die kleine Formation um Patricia Smolka eigenständig heraus, sodass der Klangkörer auch nach der Schließung des Gymnasiums weiterhin bestand. Seitdem führt der Chor jährliche große Sommer- und Weihnachtsmusiken auf, singt u.a. auf Hochzeits- und Geburtstagsfeiern sowie auf Stadtfesten. Das Reertoire reicht vom Volkslied über Evergreens aus Filmen, aus der Rockund Poszene bis hin zum afrikanischen Liedgut, zu Gosels und Liebeslieder. Neben dem Großteil der Stücke in a- caella-form mit bis zu sechs Stimmen bekommt der Chor Unterstützung durch ein Piano und Percussion. Im Jubiläumskonzert wird die Sängergrue das Beste aus 10 Jahren Chorisma räsentierten, wobei Stücke aus der Vorvereinszeit sowie kürzlich einstudierte Werke zur Aufführung kommen. Gleichzeitig bildet das Konzert den Auftakt zum Erwerb der frisch geressten neuen CD- Alben Mein lieber Herr Gesangsverein mit deutschen Volksliedern und Schlagern sowie Chorisma hochdosiert mit vorwiegend englischen zeitgenössischen Rock-, Po- und Volksliedern. Frühes Kommen sichert die besten Plätze, da der Saal ca. 250 Stühle hat. Der Eintritt ist natürlich frei. Weitere Informationen: Heimsiele des Oederaner SC im Juni 2012 Oederaner SC 1 (Bezirksklasse Chemnitz Staffel 2) Sonntag, :00 Uhr OSC SV Einheit Bräunsdorf Oederaner SC 2 (2. Kreisklasse Mittelsachsen) Sonntag, :00 Uhr OSC 2 SV Einheit Bräunsdorf 2 A-Junioren (Bezirksliga Mitte) Sonntag, :30 Uhr SG OSC/Brand E. SG Dresden-Striesen B-Junioren (Mittelsachsenliga) Die Siele der Sielgemeinschaft finden in Breitenau statt!!! Samstag, :00 Uhr SG OSC/B/F SG Frankenberg/Hainichen Samstag, :00 Uhr SG OSC/B/F Zuger SV C-Junioren (1. Kreisklasse Platzierungsrunde Süd) Die Siele der Sielgemeinschaft finden in Oederan statt!!! Sonntag, :00 Uhr SG OSC/B/F Zuger SV Sonntag, :00 Uhr SG OSC/B/F SV Fortuna Langenau Sonntag, :00 Uhr SG OSC/B/F Bobritzscher SV D-Junioren (Mittelsachsenklasse Staffel 3) Samstag, :30 Uhr OSC SG Großschirma/Langhennersdorf!!! Am Samstag, Saisonabschlussfeier am und im Sortlerheim.!!! Alle Mitglieder, Fans, Sonsoren und Freunde des Oederaner SC sind herzlich eingeladen. Der Vorstand dankt allen, denen der Oederaner SC am Herzen liegt für die Unterstützung in der Saison 2011/2012 und wünscht eine schöne fußballfreie Zeit bis zum Start der neuen Saison im August Das Sortlerheim des OSC: Treffunkt nicht nur zu Heimsielen Nutzen Sie unsere Einrichtung für Ihre Veranstaltung! E-Junioren (Mittelsachsenklasse) Die Siele der Sielgemeinschaft finden in Falkenau statt!!! Samstag, :00 Uhr SG OSC/B/F SG Zethau/Großhartmannsdorf F-Junioren (1. Kreisklasse Mittelsachsen) Die Siele der Sielgemeinschaft finden in Oederan statt!!! Samstag, :00 Uhr SG OSC/B/F Hainichener FV Samstag, :30 Uhr SG OSC/B/F Barkas Frankenberg Alte Herren Freitag, :30 Uhr OSC Handwerk Rabenstein 28 Info beim Vorstand oder unter

29 06/2012 Oederaner Anzeiger Offerten 29

30 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil 06/ Oederaner Lauftag am Klein-Erzgebirge unter otimalen Bedingungen gestartet Der Oederaner Lauftag hat das gute Wetter scheinbar abonniert auch an diesem 1. Mai lachte wieder die Sonne. Mit insgesamt 381 Teilnehmern ist auch der statistische Aufwärtstrend der Veranstaltung ungebrochen (Vorjahr 344). Als Schirmherr der Veranstaltung begrüßte Bürgermeister Steffen Schneider die Läufer - innen und Läufer. Wie gewohnt eröffneten um 10:00 Uhr die Laufzwerge die Wettbewerbe. Über 500 m kamen dabei Sina Bellmann (Kita Sonnenland ) und Norman Kallweit (Oederan) sowie Luisa Tittmann (SC Augustusburg) und Ernesto-Jay Wordl (SSV Blau-Weiß Neuhausen) als erste ins Ziel. Auf der 1-km-Strecke siegten Alba Dagné (SV Turbine Frankenberg) und Jakob von Müller (Schwimm-Club Chemnitz v. 1892). Thomas Schröder vom TSV 1888 Falkenau konnte nun schon zum dritten Mal in Folge einen Doelsieg über 2 km und 5 km verbuchen, dabei verbesserte er über 2 km seinen Streckenrekord auf 6:33. Bei den Damen siegten Luca Marie Prezewowsky (SSV Blau-Weiß Neuhausen) über 2 km und Fanny Zänker (SV Großwaltersdorf) über 5 km. Mathias Hünig (SG Adelsberg) sicherte sich mit einer Zeit von 39:48 schließlich den Pokal über 10 km. Bei den Damen siegte auf der Königsstrecke des Tages Anne Gründler (ebenfalls SG Adelsberg, 46:50). Sie konnte damit Ihren Vorjahres - erfolg mit verbesserter Zeit wiederholen, dabei hatte sie erst zwei Tage zuvor beim 15. Oberelbe-Marathon die Halbmarathon-Distanz absolviert. TSG Oederan Sektion Judo Nach dem Lauf konnten sich alle Teilnehmer stärken und erholen. Dazu trug auch das umfangreiche Rahmenrogramm bei, welches für die Kinder die Wartezeit bis zur Siegerehrung verkürzen half. Die Wahl zwischen Hüfburg, Kinderschminken, Reaktionswand, verschiedenen Bewegungssielen und Straßenmalkreide fiel da oft schwer. Natürlich erhielten alle Läuferinnen und Läufer auch in diesem Jahr eine Frei karte für die Miniaturanlage Klein-Erzgebirge. Alle Kinder über 500 m und 1 km bekamen außerdem nach dem Zieleinlauf ein Multifunktionstuch, welches von vielen auch gleich eingeweiht wurde. Die Ergebnisse des Oederaner Lauftages fließen ein in die Wertungen des Chemnitzer Laufcus und des Cus der Sarkasse Mittelsachsen, welcher in diesem Jahr erstmals ausgeschrieben ist und 6 Gesamtsieger männlich/weiblich aller Läufe Laufveranstaltungen der Region umfasst ( Neben den Kitas und der TSG aus Oederan war diesmal insbesondere der Schwimm-Club Chemnitz mit insgesamt 24 Startern stark vertreten. Die TSG Oederan bedankt sich bei allen Teilnehmern und Gästen für das Kommen, bei den Sonsoren für die vielfältige Unterstützung sowie bei den zahl - reichen Helfern für Ihren Einsatz. Gleichzeitig laden wir schon jetzt alle Freunde des Oederaner Lauftages ein, sich den 1. Mai 2013 für die Jubiläumsveranstaltung vorzumerken. Ergebnisse und Fotos (auch Vorjahre) unter: Strecke Platz Name Verein Zeit 500m W5 1 Bellmann, Sina Kita Sonnenland 03:28 500m M5 1 Kallweit, Norman Oederan 02:53 500m W7 1 Tittmann, Luisa SC Augustusburg 02:23 500m M7 1 Wordl, Ernesto-Jay SSV Blau-Weiß Neuhausen 02:24 1 km W 1 Dagné, Alba SV Turbine Frankenberg 04:01 1 km M 1 von Müller, Jakob Schwimm-Club Chemnitz v :45 2 km W 1 Prezewowsky, Luca Marie SSV Blau-Weiß Neuhausen 08:01 2 km M 1 Schröder, Thomas TSV 1888 Falkenau 06:33 5 km W 1 Zänker, Fanny SV Großwaltersdorf :01 5 km M 1 Schröder, Thomas TSV 1888 Falkenau 18:37 10 km W 1 Gründler, Anne SG Adelsberg 46:50 10 km M 1 Hünig, Mathias SG Adelsberg 39:48 (neue Streckenrekorde sind fett gedruckt) Für die Judokas der TSG Oederan stehen in heimischer Halle gleich zwei Termine im Monat Juni an. Am Samstag den 9. Juni finden in Oederan die Kreis- Kinder- und Jugendsiele im Judo statt. Jungen und Mädchen in den Altersklassen der U10 bis U14 stehen hier auf der Matte und kämfen um die Medaillen im Landkreis Mittelsachsen. Erwartet werden Vereine aus Freiberg, Döbeln, Rochlitz, Mittweida und Burgstädt. Beginn der Wettkämfe ist um 10:00 Uhr. Dieser Wettkamf ist natürlich einer der Höheunkte für unsere jüngsten Judokas der TSG Oederan, da dieser vor heimischer Kulisse stattfindet. Der 4. Wettkamftag der Landesliga steht für die Männermannschaft am Sonntag den 17. Juni an. An diesem 30 Heimkamftag sind die Mannschaften vom JSV Eilenburg, SV Einheit Altenburg und JSV Werdau zu Gast. Die Oederaner Judokas müssen jeweils gegen Altenburg und Eilenburg auf die Matte. Vorher stehen sich Altenburg gegen Werdau sowie Eilenburg gegen Werdau im Mannschaftskamf gegenüber. Wettkamfbeginn ist 11:00 Uhr. Fans und Freunde des Judosorts sind herzlich zu beiden Terminen eingeladen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt!

31 06/2012 Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger Stadt Oederan Generationswechsel im Stadtmarketing Oederan e.v. Den Stadtmarketing Oederan e.v. gibt es seit In den letzten Jahren rägten maßgeblich Dieter Richter und Fritz Nothnagel den Verein. Zu ihren Leistungen gehören die Eisbahn und die Weihnachtsyramide. Sie kümmerten sich um das Frühlingsfest am Tag der Erneuerbaren Energien und organisierten die Banneranlagen an den Oederaner Straßen. Im vergangenen Jahr stießen sie das Tourismus-Innenstadt-Marketing-Oederan Projekt an. Eines der Ergebnisse dieses Projektes ist die überarbeitete Oederaner Internetseite. Die Homeage wurde vom Verein gemeinsam mit der Stadtverwaltung und der Firma w3work realisiert. Richter und Nothnagel beteiligten sich zudem an der Entwicklung mehrerer Ab-in-die-Mitte-Ideen. Am 11. Aril 2012 trafen sich die Mit - glieder des Stadtmarketingvereins zur Jahreshautversammlung. Dabei wählten sie einen neuen Vorstand. Richter und Nothnagel kündigten im Vorfeld an, die Führung des Vereins in jüngere Hände legen zu wollen. Entsrechend standen sie für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Am 7. Mai konstituierte sich der neue Vorstand. Folgende Funktionen wurden bestimmt: Vorsitzender: Mathias Möbius (Bäckerei Möbius) Stellv. Vorsitzender: Steffen Schneider (Bürgermeister) Stellv. Vorsitzender: Dr. Marco Metzler (Stadtverwaltung Oederan) Schatzmeister: Torsten Gneuß (w3work) Beisitzer: Claudia Stowasser (Grafik Print Service Nothnagel) Christina Böhme (Sarkasse Mittelsachsen) Thomas John (John Werbung) Die Geschäftsstelle des Vereins wird weiterhin die Chemnitzer Straße 39 in Oederan sein. Der Vorstand wertete im Anschluss an seine Konstituierung die Arbeit des Vereins in den letzten Monaten aus. Thema waren die vergangene Eisbahnsaison, das Frühlingsfest und die Auslastung der Banneranlagen. Die nächste Sitzung findet im Juli statt. Auf ihr werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Eisbahn besrochen. Der neue Vorstand des Stadtmarketingvereins möchte sich an dieser Stelle nochmals für die Arbeit von Dieter Richter und Fritz Nothnagel bedanken. Ihr ehrenamtliches Engagement hat unsere Stadt an mancher Stelle lebenswerter gemacht. Stadtmarketing Oederan e.v. Vorstand Monatslan für den Seniorentreff Lessingstraße 3 Dienstag, :00 Uhr Seniorengymnastik Mittwoch, :00 Uhr Kaffeestunde Dienstag, ab 7:00 Uhr Friseur 13:30 Uhr Sielenachmittag Mittwoch, :00 Uhr Kaffeestunde Dienstag, :00 Uhr Seniorengymnastik Dienstag, ab 7:00 Uhr Friseur 13:30 Uhr Sielenachmittag Mittwoch, :00 Uhr Kaffeestunde Freitag, ab 7:00 Uhr Fußflege Zu allen Kaffeestunden und Sielenachmittagen sind Sie recht herzlich eingeladen. Unser Seiseraum steht Ihnen auch für rivate Familienfeiern zur Verfügung. Bei Interesse melden Sie sich unter der Telefonnummer Mittwoch, :00 Uhr Kaffeestunde Montag, :00 Uhr Montagskaffee 17:00-18:00 Uhr Srechstunde der Fraktion Die Linke Das Küchenteam Der Lessingstraße 3 31

32 32 Stadt Oederan Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil 06/2012

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