14. VLOU-Workshop Berlin 17. Januar Dr. jur. Karsten Scholz Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen
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1 Gastärzte und Hospitationen 14. VLOU-Workshop Berlin 17. Januar 2015 Dr. jur. Karsten Scholz Justiziar der Ärztekammer Niedersachsen
2 Rahmenbedingungen Richtlinie 2005/36/EG Heilberufe- und Kammergesetze (Muster-) Weiterbildungsordnung (Muster-) Fortbildungsordnung Arbeitsrecht Hft Haftungsrecht Chefarztvertrag 2
3 Fortbildung Kategorie G der MFBO: Hospitationen 1 Punkt pro Stunde, max. 8 Punkte/Tag Krankenhaushygieniker: Inhalte der Hospitationen (Stand Sep. 2013): soll der Krankenhaushygieniker in strukturierter, curricularer Fortbildung vor Ort praktische Erfahrungen sammeln bei. Hospitationsvertrag? 3
4 DKG-Muster Chefarztvertrag 7 Mitwirkung in Personalangelegenheiten: Personen, die vom Krankenhausträger weder angestellt noch von ihm zu einer beruflichen Bildungsmaßnahme zugelassen sind, dürfen vom Arzt im Krankenhaus nicht beschäftigt oder aus-, weiter- und fortgebildet werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schrift- lichen Zustimmung des Dienstvorgesetzten. t t Vergütungsanspruch / Haftungsrecht 4
5 Berufszugang (Bundesärzteordnung) Approbation oder Berufserlaubnis (EU / Willkommenskultur) Dienstleistungserbringer vorherige Meldung Heilpraktikergesetz / Körperverletzungsdelikte Haftungsrecht ( Qualifikationscheck ) 5
6 Merkblatt der BÄK zur Anerkennung der Weiterbildungszeiten ausländischer Ärzte im Rahmen eines Stipendiums oder eines anderen Förderprogramms (Stand: ) Beginn der Weiterbildung erst nach Approbation / Berufserlaubnis als gültig anerkannte Ausbildung Haftpflichtversicherungsschutz Weiterbildung hauptberuflich ( kein Werkstudent Qualitätssicherung!!) und grds. ganztägig Weiterbildung unter Anleitung des zur Weiterbildung Befugten ( öffentlich-rechtliches Weiterbildungsver- hältnis ), d.h. strukturierte Weiterbildung wie bei allen anderen Assistenten auch und nicht nur Hilfstätigkeiten 6
7 Merkblatt der BÄK zur Anerkennung der Weiterbildungszeiten ausländischer Ärzte im Rahmen eines Stipendiums oder eines anderen Förderprogramms (Stand: ) Beteiligung an allen ärztlichen Tätigkeiten in der Patientenversorgung in dem Bereich, in dem die Weiterbildung erfolgt einschl. der erforderlichen Bereitschaftsdienste Anforderungen sind in einem Vertrag schriftlich zu vereinbaren ( öffentlich- rechtliches Weiterbildungsverhältnis ) 7
8 Merkblatt der BÄK zur Anerkennung der Weiterbildungszeiten ausländischer Ärzte im Rahmen eines Stipendiums oder eines anderen Förderprogramms (Stand: ) Aushändigung Weiterbildungsplan incl. individuellem Tätigkeitsumfang fortlaufende Dokumentation der Weiterbildung Jh Jahresgespräche äh über Fortgang der Weiterbildung qualifiziertes Weiterbildungszeugnis nebst Eignungsvermerk g 8
9 Merkblatt der BÄK - Vergütung Ärztliche Weiterbildung erfolgt im Rahmen einer angemessen vergüteten ärztlichen Berufstätigkeit. Als angemessen gilt eine Vergütung, die sich am Ergebnis tarif-vertraglicher Regelungen g für Ärzte orientiert und z.b. auch über Stipendien oder Drittmittel aufgebracht werden kann. EuGH: Annalisa Carbonari./. Uni Bologna angemessen (nach Berufsbildungsgesetz): - 20% vom aktuellen Tariflohn teilweise öffentliche Förderung zur Finanzierung zusätzlicher Stellen 9
10 Programme stipendienfinanzierte Facharzt ausbildungs programme mit Saudi Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Oman, Kasachstan, Russische Föderation, Brunei Nach 17 AufenthG aufenthaltsrechtlich privilegiert [HEGA 02/11-02]; vgl. 10
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 11
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