HLPUG. Abteilung II Akademische Heilberufe. Berufsangelegenheiten in den Bereichen. Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin
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- Nele Schneider
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1 HLPUG Abteilung I Gesundheitsschutz Abteilung II Akademische Heilberufe Abteilung III Sozialversicherung Berufsangelegenheiten in den Bereichen Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin Prüfungsangelegenheiten (Studium in Hessen)
2 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse in den akademischen Heilberufen Erteilung von - Approbation - Berufserlaubnis Rechtsgrundlagen: Bundesärzteordnung (BÄO), Zahnheilkundegesetz (ZHG), Bundesapothekerordnung (BApO), Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
3 Approbation wird einmalig erteilt und ist zeitlich, örtlich und inhaltlich (in Deutschland) uneingeschränkt (Berufs-)Erlaubnis wird widerruflich und bis zu maximal 2 Jahren erteilt, kann örtlich (Bundesland, Arbeitgeber) und inhaltlich eingeschränkt werden
4 Rechtliche Hinweise Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Apotheker nur mit Approbation oder Erlaubnis zulässig Führung der Berufsbezeichnung Ärztin/Arzt (Zahnärztin/Zahnarzt, Apothekerin/Apotheker) nur wenn zuvor eine Approbation oder Berufserlaubnis erteilt wurde
5 Ansprechpartner HLPUG, Walter-Möller-Platz 1 (Nordwestzentrum), Frankfurt am Main Tel: 069/ Fax: -716 Mail: poststelle@hlpug.hessen.de Sprechzeiten: Montag Freitag Uhr Informationen unter: Humanmedizin/Zahnmedizin/Pharmazie Berufsausübung Downloads
6 Allgemeine Voraussetzungen Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage eines ärztlichen Arbeitgebers in Hessen oder Nachweis des ersten Wohnsitzes in Hessen liegt der Beschäftigungsort außerhalb Hessens: Erlaubnisbehörde des betreffenden Bundeslandes/Regierungsbezirks, s.a.
7 Deutsche Sprachkenntnisse nach Europäischem Referenzrahmen Goethe-Institut oder telc Institut - bei Approbation C 1-Sprachzertifikat - bei (Berufs-)Erlaubnissen B 2-Sprachzertifikat spätestens zur Kenntnisstandprüfung ist das C 1-Zertifkat vorzulegen
8 Erteilung der Approbation Verfahren ist gebührenpflichtig - EU-Ausbildung oder gleichwertige Ausbildung bzw. gleichwertiger Ausbildungsstand oder erfolgreiche Prüfung des ärztlichen Kenntnisstandes - deutsche Sprachkenntnisse Niveau C 1 - gesundheitliche und persönliche Eignung - diverse sonstige Nachweise (z.b. Lebenslauf, Pass, etc.)
9 Erteilung einer (Berufs-)Erlaubnis Verfahren ist gebührenpflichtig - vollständig abgeschlossene Ausbildung - deutsche Sprachkenntnisse Niveau B 2 - gesundheitliche und persönliche Eignung - diverse sonstige Nachweise (Lebenslauf, Pass etc.) Erteilung zeitlich befristet auf maximal 2 Jahre
10 Verfahrensablauf - Antrag auf Approbation schriftlich mit Brief oder Fax, persönliche Abgabe - Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, formale Richtigkeit - Eingangsbestätigung mit Rechnung Gutachterkosten derzeit 250,00, tatsächliche Abrechnung erfolgt später
11 - Gutachterverfahren - Ergebnis Gutachten Gleichwertigkeit Ausbildung/Ausbildungsstand Approbation (fachlich) wesentliche/s Defizit/e in der Ausbildung Berufserlaubnis Dauer des Verfahrens nach Eingang der Gutachterkosten beim HLPUG bis zu drei (vier) Monate
12 Kenntnisstandprüfung - Kenntnisstandprüfung bestanden Approbation - Kenntnisstandprüfung nicht bestanden zwei weitere Versuche Aber: Erlaubnis endet nach zwei Jahren - Kenntnisstandprüfung endgültig nicht bestanden keine Erlaubnis evtl. neues Studium
13 Rechtliche Möglichkeiten - Gegen die Verwaltungsentscheidung: Widerspruch 1 Monat nach Zustellung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung - Gegen den Widerspruchsbescheid: Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Hessen - Gegen die Kostenentscheidung: Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Hessen
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Behördenleitung HLPUG. Abteilung II Akademische Heilberufe. Berufsangelegenheiten in den Bereichen. Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin
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