Behördenleitung HLPUG. Abteilung II Akademische Heilberufe. Berufsangelegenheiten in den Bereichen. Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin

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1 Behördenleitung HLPUG Abteilung I Gesundheitsschutz Abteilung II Akademische Heilberufe Abteilung III Sozialversicherung Berufsangelegenheiten in den Bereichen Medizin Pharmazie Psychotherapie Zahnmedizin Prüfungsangelegenheiten (Studium in Hessen)

2 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse in den akademischen Heilberufen Erteilung von - Approbation - Berufserlaubnis Rechtsgrundlagen: Bundesärzteordnung (BÄO), Zahnheilkundegesetz (ZHG), Bundesapothekerordnung (BApO), Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

3 Approbation wird einmalig erteilt und ist zeitlich, örtlich und inhaltlich (in Deutschland) uneingeschränkt (Berufs-)Erlaubnis wird widerruflich erteilt und kann mehrfach erteilt bzw. verlängert werden, ist i.d.r. zeitlich, örtlich (Bundes- Land, Arbeitgeber) und inhaltlich eingeschränkt

4 Rechtliche Hinweise Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Apotheker und Psychotherapeut nur mit Approbation oder Erlaubnis zulässig Führung der Berufsbezeichnung nur wenn zuvor eine Approbation oder Berufserlaubnis erteilt wurde

5 Ansprechpartner Beschäftigungsort in Hessen Hessisches Landesprüfungs- und Walter-Möller-Platz 1 (Nordwestzentrum) Frankfurt am Main Tel: 069/ Fax: -716 Mail: poststelle@hlpug.hessen.de Sprechzeiten: Montag Freitag Uhr Informationen unter: Beschäftigungsort außerhalb Hessens: Erlaubnisbehörde des jeweiligen Bundeslandes, s.a.

6 Allgemeine Voraussetzungen Zuständigkeit Hessen: schriftlicher Arbeitsvertrag bzw. schriftliche Einstellungszusage mit voraussichtlichem Einstellungsdatum eines ärztlichen Arbeitgebers in Hessen

7 Deutsche Sprachkenntnisse nach Europäischem Referenzrahmen Goethe-Institut oder telc-zertifiziertes Institut - bei Approbation C 1-Sprachzertifikat - bei (Berufs-)Erlaubnissen B 2-Sprachzertifikat innerhalb von 6 Monaten, spätestens zur Kenntnisstandprüfung ist das C 1-Zertifkat vorzulegen

8 Erteilung der Approbation - EU-Ausbildung oder gleichwertige Ausbildung oder erfolgreiche Prüfung des ärztl. Kenntnisstandes - deutsche Sprachkenntnisse - gesundheitliche Eignung - persönliche Eignung: Zuverlässigkeit und Würdigkeit - diverse sonstige Nachweise (z.b. Lebenslauf, Pass, etc.) Informationsblätter unter > Humanmedizin/Zahnmedizin/Pharmazie/Psychotherapie > Berufsausübung > Downloads

9 Erteilung einer (Berufs-)Erlaubnis - vollständig abgeschlossene Ausbildung, Sprachzertifikat B2, gesundheitliche und persönliche Eignung, diverse sonstige Nachweise Informationsblätter unter Erteilung zeitlich befristet auf 6 Monate (BÄO) bzw. 12 Monate (ZHG, BApO), C 1 Sprachzertifikat dann Prüfung des ärztlichen Kenntnisstandes

10 Kenntnisstandprüfung - Kenntnisstandprüfung bestanden (A) Approbation - Kenntnisstandprüfung nicht bestanden (B) Verlängerung/Änderung Berufserlaubnis - Kenntnisstandprüfung nicht bestanden (C) keine Erlaubnis, evtl. neues Studium bis zu drei Prüfungsteilnahmen möglich

11 Verfahrensablauf - Antragseingang schriftlich mit Brief oder Fax, persönlich - Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, formale Richtigkeit, inhaltliche Anforderungen, Eingangsbestätigung und ggf. Nachforderung von Unterlagen, ggf. Anfrage über IMI bei ungeklärter EU-Ausbildung - Entscheidung Approbation, Berufserlaubnis, Zusicherung einer Erlaubnis, Ablehnungsbescheid, Rücknahmebescheid das Verfahren ist immer gebührenpflichtig

12 Rechtliche Möglichkeiten - Gegen die Verwaltungsentscheidung: Widerspruch 1 Monat nach Zustellung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung - Gegen den Widerspruchsbescheid: Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Hessen - Gegen die Kostenentscheidung: Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Hessen - Neuer Antrag

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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