Vortrag zum Thema. Umgang mit der Arbeitsagentur. Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin?

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2 Vortrag zum Thema Umgang mit der Arbeitsagentur Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin?

3 Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt, jetzt Chemnitz Jura-Studium an der Universität Leipzig Einzelanwältin mit eigener Kanzlei seit Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeits-, Familien-,Sozial-, Verkehrs- und öffentliches Recht Mitglied im Aufsichtsrat der Wohnungsgenossenschaft Chemnitz-West eg

4 Einleitung zwei eng miteinanderverbundene Grundsätze unserer Verfassung ist zum einen die Gewaltenteilung (Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtssprechung) und im weiteren wird diese ergänzt durch die sogenannte Rechtsweggarantie die Rechtsweggarantie soll sicher stellen, dass jedem Menschen der Weg zu den Gerichten tatsächlich offen steht, das heißt, jeder hat mithin das verfassungsmäßig geschützte Recht, sich beraten zu lassen und ggf. eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (die Gerichte unterliegen keinen Weisungen und sind damit unabhängig) Welche Gerichte stehen zur Verfügung? die Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanzgerichte, die ordentlichen Gerichte und die Verfassungsgerichte (jedes Gericht ist für ein bestimmtes Rechtsgebiet zuständig)

5 Rechtliche Grundlagen Beratungshilfe -> Beratungshilfegesetz, Prozesskostenhilfe 114 f. ZPO sinnvoll ist vor bestreiten des Rechtswegs, sich kompetent beraten zu lassen Niemand soll aus finanziellen Gründen auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten -> siehe hierzu Formblatt zur Beantragung der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (ist im Internet verfügbar) die sächsische Justiz im Internet:

6 Zum Umgang mit der Arbeitsagentur braucht man 1) viel Geduld und gute Nerven und 2) die Mitarbeiter des Amtes sind nicht Ihre Feinde, sie sollen Ihnen helfen, wenn sie es denn können.

7 Arbeit weg was tun? Bei fristloser Kündigung sofort bei der Arbeitsagentur am ersten Tag persönlich melden. Bei sonstiger Kündigung, befristeten Arbeitsverträgen, etc. spätestens drei Monate vor Ablauf des Kündigungsschutzes arbeitssuchend melden. Andernfalls droht Kürzung des Arbeitslosengeldes bzw. Sperrzeiten. Bitte denken Sie immer daran: Keine Leistung ohne Antrag!

8 Bescheide und Rechtsbehelfe Die Entscheidung über die von Ihnen beantragte Leistung und jede spätere Änderung teilt Ihnen die für Sie zuständige Agentur für Arbeit mit. Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie auch, wenn Ihrem Antrag nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann, wenn das Arbeitslosengeld vermindert oder die Zahlung ganz eingestellt werden muss, wenn Sie die Leistung zu Unrecht erhalten und zurückzuzahlen haben.

9 Rechtsbehelfe (1) - Widerspruch Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Agentur für Arbeit nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat, schriftlich eingelegt oder dort persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Er bewirkt, dass die Entscheidung der Agentur für Arbeit nochmals überprüft wird.

10 Rechtsbehelfe (2) - Widerspruchsbescheid Kann Ihrem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang abgeholfen werden, so erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid, gegen den Sie Klage erheben können. Bei welchem Gericht, innerhalb welcher Frist und in welcher Form die Klage einzureichen ist, können Sie der mit dem Widerspruchsbescheid erteilten Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen.

11 Rechtsbehelfe (3) Klage Im Falle einer Klage muss Ihre Agentur für Arbeit dem Sozialgericht generell die vollständigen Leistungsunterlagen übersenden. Ärztliche und psychologische Gutachten in diesen Leistungsunterlagen werden von der Übersendung nur dann ausgenommen, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich widersprochen haben.

12 Während der Arbeitslosigkeit: Erwerbsbemühungen müssen jeder Zeit nachgewiesen werden können, ggf. hierzu ein Tagebuch führen. Bewerbungen, Telefon- und Gesprächsnotizen, etc. sind unbedingt aufzuheben. Tipp: Lassen Sie sich bitte von unfreundlichen Sachbearbeitern nicht abschrecken. Zeigen Sie sich aktiv bei der Jobsuche und interessiert an der Vermittlung -> konkrete Vorstellungen und Eigeninitiative erforderlich und nicht aufgeben!

13 Alternativen Bitte immer andere Möglichkeiten der Streitbeilegung bedenken: Schlichten, Mediation, etc. -> ggf. Schiedsstelle oder Mediator aufsuchen.

14 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit. Tel: 0371 / Fax: 0371 / Web: Mail: kanzlei@ra-brewig-lange.de

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