Seminar. Vorverfahren. (Widerspruchsverfahren)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seminar. Vorverfahren. (Widerspruchsverfahren)"

Transkript

1 Seminar Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) 1

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Rechtsgrundlagen Vorverfahren, was ist das? Zweck des Vorverfahrens ( 68 VwGO) Das Vorverfahren ( 69 VwGO) Zulässigkeit des Widerspruchs ( 70 VwGO) Abhilfe Widerspruchsbescheid Kostenentscheidung Rechtsbehelf Gebührenentscheidung/Rechtsbehelf Anhörung ( 71 VwGO) 2

3 Gerichtszüge Ordentliche Gerichte Amtsgericht Landgericht OLG BGH Arbeitsgerichte Arbeitsgericht LAG BAG Finanzgerichte Finanzgericht BFH Sozialgerichte Sozialgericht LSG BSG Allg. Verwaltungsgerichte Verwaltungsgericht OVG VGH BVerwG Verfassungsgerichte BVerwG LVerwG 3

4 Gerichtszüge Ordentliche Gerichte Amtsgericht Landgericht OLG BGH Zivilprozessordnung Strafprozessordnung Sozialgerichte Sozialgericht LSG BSG Sozialgerichtsgesetz Allg. Verwaltungsgerichte Verwaltungsgericht OVG VGH BVerwG Arbeitsgerichte Arbeitsgericht LAG BAG Arbeitsgerichtsgesetz Verwaltungsgerichtsordnung Finanzgerichte Finanzgericht BFH Finanzgerichtsordnung Verfassungsgerichte BVerwG LVerwG 4

5 Gerichtszweige Allg. Verwaltungsgerichte Verwaltungsgericht OVG VGH Verwaltungsgerichtsordnung BVerwG 5

6 Rechtsgrundlagen! 57,58,68-73, 79,80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) 79,80 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfgBbg) 15 Gebührengesetz des Landes Brandenburg (GebGBbg) 1 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgVwZG) 6

7 Vorverfahren, was ist das? Überprüfung der Verwaltungsentscheidung in einem förmlichen Verfahren. Hinweis: Gewaltenteilung 7

8 Gewaltenteilung Aufgaben: Freiheit des einzelnen zu schützen Staatsgewalt zu mäßigen Arbeitsteilung Es gibt keine vollständige Gewaltenteilung. Dabei handelt es sich eher um ein System der gegenseitigen Einflussnahme und um Abhängigkeiten. 8

9 Welchem Zweck dient das Vorverfahren? Rechtsschutz des Bürgers Selbstkontrolle der Verwaltung Voraussetzung zur Einlegung der Verpflichtungs- bzw. Anfechtungsklage Entlastung der Verwaltungsgerichte 9

10 Das Vorverfahren: Beginn, Ende, Wirkung? 69 VwGO Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs Das Vorverfahren endet idr mit einem Bescheid! Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung 10

11 Wer hat welche Aufgaben! Widerspruchs/Abhilfebehörde Umfassende Prüfung der Rechtmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit des VA Widerspruchsführer Vortrag neuer Tatsachen und neuer Einwendungen Behörde tritt an die Stelle der Erstbehörde Heilung von Verfahrensmängeln der Erstbehörde 11

12 70 VwGO (Form und Frist des Widerspruchs) (1) Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der VA dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den VA erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Behörde, die den Widerspruch zu erlassen hat, gewahrt. (2) 58 und 60 Abs. 1 und 4 gelten entsprechend. 12

13 Zulässigkeit/Unzulässigkeit des Widerspruchs Innerhalb eines Monats (Frist) Schriftlich oder zur Niederschrift (Form) Verwaltungsakt Beschwerter (Widerspruchsführer) Bei der Behörde.. (Zuständigkeit) Und außerdem.. 13

14 Verfahrensgang Abhilfebehörde Widerspruchsbehörde abhelfen Abhilfebescheid Abhilfebehörde teilw. abhelfen Widerspruchsbehörde abhelfen belassen zurückweisen Widerspruchsbescheid Abhilfeverfahren + Widerspruchsverfahren V o r v e r f a h r e n 14

15 72 Abhilfeentscheidung Hält die Behörde den Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab, und entscheidet über die Kosten. 15

16 Verfahrensgang Abhilfebehörde Widerspruchsbehörde Erstbehörde Abhilfebehörde Rücknahme ( 48 VwVfg) abhelfen teilw. abhelfen belassen Zweitbescheid + ggf. Kostentscheidung Abhilfebescheid Widerspruchsbehörde abhelfen zurückweisen Widerspruchsbescheid 16

17 73 Widerspruchsbescheid (1) Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid. Diesen erlässt 1. die nächsthöhere Behörde, soweit nicht durch Gesetz eine andere höhere Behörde bestimmt wird, 2. wenn die nächsthöhere Behörde eine oberste Bundesoder oberste Landesbehörde ist, die den VA erlassen hat, 3. in Selbstverwaltungsangelegenheiten die Selbstverwaltungsbehörde, soweit nicht durch Gesetz anderes bestimmt wird. 17

18 Erstbehörde/Abhilfebehörde/Widerspruchsbehörde Erstbehörde ÖbVI KVA ggf. Zweitbescheid Abhilfebehörde ÖbVI förml. Abhilfebescheid Widerspruchsbehörde KVA LGB MI (Sonderreg.) Widerspruchsbescheid 18

19 73 Widerspruchsbescheid (3) Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen. Mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und zuzustellen. Der Widerspruchsbescheid bestimmt auch wer die Kosten trägt. 19

20 Begründung Der Bürger hat einen Anspruch darauf, die Gründe des des Eingreifens in seine Rechte zu erfahren Begründungspflicht im Widerspruchsbescheid Inhalt Tatsächliche Gründe Rechtliche Gründe Festgestellter Sachverhalt wie er sich aus der Sicht der Behörde ergibt. Subsumtion des Sachverhaltes unter die Ermächtigungsnorm Widerspruchsführer und Gericht sollen anhand der Bescheides den Vorgang nachvollziehen können ohne nachfragen zu müssen. 20

21 Im Vorverfahren Kostenentscheidung 72, 73 VwGO ivm 80 VwVfg Aufwendungen der Erstbehörde und des Widerspruchsführers im Vorverfahren Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Kostenlastentscheidung (von Amts wegen) Neues Verwaltungsverfahren Umfang zu erstattender Kosten Kostenfestsetzung (auf Antrag) 21

22 Rechtsbehelf 58, 72, 73 VwGO Niemand soll aus Rechtsunkenntnis eines Rechtsbehelfs verlustig gehen. Wie Was Wem Wo Wann -schriftlich -Art des Rechtsbehelf -Verwaltungsbehörde/Gericht -Adresse -Frist 22

23 Welcher Rechtsbehelf im Widerspruchsbescheid? Hauptsache Klage gegen den ursprünglichen VA in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat. Kostenentscheidung (VA) Wird durch Rechtsbehelf in der Hauptsache immer erfasst (Beschwer) 23

24 Gebührenentscheidung/Rechtsbehelf 15 GebGBbg, 79 VwVfg Aufwendungen der Widerspruchsbehörde im Vorverfahren Rechtsgrundlage 15 (3) GebGBbg Gebührenpflichtige Sachentscheidungen 15 (4) GebGBbg Kostenentscheidungen 15 (4) GebGBbg Widersprüche Dritter Rechtsbehelf = Widerspruch 24

25 71 Anhörung Ist die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsaktes im Widerspruchsverfahren erstmalig mit einer Beschwer verbunden, soll der Betroffene vor Erlass des Abhilfebescheids oder des Widerspruchsbescheids gehört werden. Der Betroffene hat einen Rechtsanspruch auf Gehör, bevor ein VA erlassen wird, der in seine Rechte eingreift 25

26 Die Beschwer im Vorverfahren Erstmalige Beschwer Wenn ein den Dritten begünstigender VA durch die Entscheidung des Vorverfahrens belastet wird Zusätzliche selbständige Beschwer Verböserung Zusätzlich Klage gegen Widerspruchsbescheid Änderung des ursprünglichen VA zuungunsten des Widerspruchsführers 26

27 1. Einleitung 2. Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung - Form- und Fristgemäß - Begründet/Unbegründet - Bevollmächtigung - Widerspruchsgegenstand 3. Überschrift (Widerspruchsbescheid) 4. Tenor/Entscheidungsformel - VA Hauptsache - VA Kostenentscheidung - VA Hinzuziehung eines Bevollmächtigten - VA Gebührenfestsetzung i.a. Aufbau und Inhalt des Widerspruchsbescheides 5. Vollständiger Sachverhalt 6. Begründung der Hauptsache 7. Begründung der Kostenentscheidung und der Hinzuziehung 8. Rechtsbehelfsbelehrung (1) 9. Rechtsbehelfsbelehrung (ggf. 2) 10. Begründung der Gebührenfestsetzung 11. Rechtsbehelfsbelehrung Siehe Beispiel 27

28 i.a. Aufbau und Inhalt des Abhilfebescheides 1. Einleitung 2. Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung - Form- und Fristgemäß - Begründet/Unbegründet - Bevollmächtigung - Widerspruchsgegenstand 3. Überschrift (Abhilfebescheid) 4. Tenor/Entscheidungsformel - VA Hautsache - VA Kostenentscheidung - VA Hinzuziehung eines Bevollmächtigten 5. Begründung der Hautsache kann idr wegen 39 VwVfG entfallen 6. Begründung der Kostenentscheidung und Hinzuziehung bei Beschwer 7. Rechtsbehelfsbelehrung ist sofern keine Beschwer in der Kostenentscheidung oder Hauptsache entbehrlich Siehe Beispiel 28

29 Kopp/Schenke VwGO Verwaltungsgerichtsordnung Mindestens 12. Auflage Verlag C.H. Beck München Literatur/Skript Stelkens/Bonk/Sachs Verwaltungsverfahrensgesetz Kommentar Verlag C.H. Beck 29

Das Widerspruchsverfahren bei Grenzvermessungen. Forum Liegenschaftskataster 4. Juni 2015 Staatskanzlei Brandenburg

Das Widerspruchsverfahren bei Grenzvermessungen. Forum Liegenschaftskataster 4. Juni 2015 Staatskanzlei Brandenburg Das Widerspruchsverfahren bei Grenzvermessungen Forum Liegenschaftskataster 4. Juni 2015 Staatskanzlei Brandenburg Agenda 2 Fallbeispiele Rechtsmittel bei Liegenschaftsvermessungen Einwendungen oder Widerspruch?

Mehr

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS Einleitung: Klausurtypen in der öffentlich-rechtlichen Assessorklausur 1 1. Die Aufgabenstellung 2 2. Inhalt der AS-Skripten 2 3. Die verwaltungsbehördliche Assessorklausur 2 3.1 Entscheidungen

Mehr

Das Widerspruchsverfahren. Ablehnung der Leistung zur Teilhabe. Horst Gering Bereich Koordination Reha-Einrichtungen und Sozialmedizin

Das Widerspruchsverfahren. Ablehnung der Leistung zur Teilhabe. Horst Gering Bereich Koordination Reha-Einrichtungen und Sozialmedizin Das Widerspruchsverfahren bei Ablehnung der Leistung zur Teilhabe Horst Gering Bereich Koordination Reha-Einrichtungen und Sozialmedizin 09.09.2011 Statistik Wie viele Anträge auf Leistungen zur Teilhabe

Mehr

1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 1 EINLEITUNG

1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 1 EINLEITUNG 1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 1. ABSCHNITT: DAS WIDERSPRUCHSVERFAHREN 1 EINLEITUNG diff.: Widerspruchsverfahren als Sachurteilsvoraussetzung und Prüfung der Erfolgsaussichten eines Widerspruchs

Mehr

Das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren

Das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren Das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren Bearbeitet von Dr. Attila Széchényi 1. Auflage 2015. Buch. 118 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 05524 7 Format (B x L): 14,5 x 20,8 cm Recht > Sozialrecht > SGB XII

Mehr

Verwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 10. Vorlesung. Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt. Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 10. Vorlesung Handlungsformen der Verwaltung V Verwaltungsakt Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Handlungsformen der Verwaltung IV Programm für heute I. Nebenbestimmungen

Mehr

I. Das Widerspruchsverfahren

I. Das Widerspruchsverfahren Der Gang des Verfahrens Karte 1 Das Widerspruchsverfahren kann in der öffentlich-rechtlichen Klausur nicht nur als Sachurteilsvoraussetzung einer Anfechtungsklage eine Rolle spielen, sondern es können

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns I. Das allgemeine Verwaltungsverfahren zum Erlass eines Verwaltungsakts II. Das förmliche Verfahren III. Das Planfeststellungsverfahren

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung: Klausurtypen in der öffentlich-rechtlichen Assessorklausur Die Aufgabenstellung in der Assessorklausur 1

INHALTSVERZEICHNIS. Einleitung: Klausurtypen in der öffentlich-rechtlichen Assessorklausur Die Aufgabenstellung in der Assessorklausur 1 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung: Klausurtypen in der öffentlich-rechtlichen Assessorklausur 1 1. Die Aufgabenstellung in der Assessorklausur 1 2. Entscheidungsformen 1 2.1 Entscheidungen der Ausgangsbehörde

Mehr

Ausgangsbescheid Jura Intensiv

Ausgangsbescheid Jura Intensiv Öffentliches Recht Brandenburg Ausgangsbescheid Verlags UG & Co. KG Inhaltsübersicht Aufbau/Formalien des Ausgangsbescheids Tenor des Ausgangsbescheids: allg. Aufbau Hauptausspruch Anordnung der sofortigen

Mehr

Muster für Rechtsbehelfsbelehrungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stand: November 2017

Muster für Rechtsbehelfsbelehrungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stand: November 2017 Muster für Rechtsbehelfsbelehrungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stand: November 2017 I. Allgemeine Hinweise 1. Zweck und Rechtsgrundlagen Nach 108 Abs. 5 Landesverwaltungsgesetz

Mehr

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008

Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen Rechts 2. Teil: Verfassungsrecht 3 Staatsfunktionen und Staatsorgane 4 Verfassungsprinzipien

Mehr

VwGO 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 73 Abs. 3 Satz 1 und 2, 74, 79 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG 80 VwZG 5 Abs. 4, 7 Abs. 1, 8

VwGO 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 73 Abs. 3 Satz 1 und 2, 74, 79 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG 80 VwZG 5 Abs. 4, 7 Abs. 1, 8 Sachgebiet: Ausländerrecht BVerwGE: ja Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung: Kosten des Widerspruchsverfahrens Rechtsquelle/n: VwGO 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 73 Abs. 3 Satz 1 und 2, 74, 79 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG

Mehr

Die Verwaltungsentscheidung

Die Verwaltungsentscheidung Die Verwaltungsentscheidung von Werner Volkert Kanzler der Fachhochschule Osnabrück 2., überarbeitete Auflage, 1993 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR Einleitung 11 Abkürzungs-

Mehr

Titel: Klage auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren

Titel: Klage auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren VG Ansbach, Urteil v. 02.02.2017 AN 3 K 16.02467 Titel: Klage auf Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren im Widerspruchsverfahren Normenketten: BayVwVfG Art. 80 VwGO 72, 73 Leitsatz: Für den Anspruch auf

Mehr

PROF. DR. VIOLA SCHMID, LL.M. (HARVARD) Eingestellt am MODUL 5, Version 7.0 FALLÜBUNG: HEIZKRAFTWERK

PROF. DR. VIOLA SCHMID, LL.M. (HARVARD) Eingestellt am MODUL 5, Version 7.0 FALLÜBUNG: HEIZKRAFTWERK PROF. DR. VIOLA SCHMID, LL.M. (HARVARD) Eingestellt am 10.10.2012 1 MODUL 5, Version 7.0 FALLÜBUNG: HEIZKRAFTWERK Szenario: Nachbarin N fragt den Rechtsanwalt R, unter welchen Voraussetzungen sie gegen

Mehr

LE 6a Seite 1/7. IV. Widerspruch gegen den Verwaltungsakt. Darum geht es

LE 6a Seite 1/7. IV. Widerspruch gegen den Verwaltungsakt. Darum geht es Seite 1/7 Darum geht es Hinweis Was muss Karl Willig alles tun und beachten, wenn er Widerspruch einlegen will? In diesem Kapitel befassen wir uns mit dem Widerspruch gegen einen belastenden Verwaltungsakt.

Mehr

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 64 A B e r i c h t des Rechtsausschusses betr. Entwurf eines Kirchengesetzes zur Ergänzung des Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetzes der Evangelischen Kirche

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 B 177/12 2 L 47/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt gegen

Mehr

MODUL 4, Version 6.0 FALLÜBUNG: HEIZKRAFTWERK

MODUL 4, Version 6.0 FALLÜBUNG: HEIZKRAFTWERK PROF. DR. VIOLA SCHMID, LL.M. (HARVARD) MATERIALIEN FÜR RECHTS- UND JURISTENMANAGEMENT 1 16.02.2011 MODUL 4, Version 6.0 FALLÜBUNG: HEIZKRAFTWERK Szenario: Nachbarin N fragt den Rechtsanwalt R, unter welchen

Mehr

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht Obersatz: Die Klage des A hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. Hauptfall A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Mehr

Die Verwaltungsentscheidung

Die Verwaltungsentscheidung Die Verwaltungsentscheidung Bescheide - Schriftsätze - Schreiben - Verfügungen von Werner Volkert Vizepräsident a. D. Fachhochschule Osnabrück 5., überarbeitete Auflage, 2010 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART

Mehr

Jura Intensiv. Ausgangsbescheid. Öffentliches Recht Rheinland-Pfalz. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG

Jura Intensiv. Ausgangsbescheid. Öffentliches Recht Rheinland-Pfalz. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Öffentliches Recht Rheinland-Pfalz Ausgangsbescheid Verlags UG & Co. KG Inhaltsübersicht Aufbau/Formalien des Ausgangsbescheids Tenor des Ausgangsbescheids: allg. Aufbau Hauptausspruch Anordnung der sofortigen

Mehr

Hauptpunkte: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

Hauptpunkte: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren Gericht: VG Regensburg Aktenzeichen: RO 1 K 12.00023 Sachgebiets-Nr: 1330 Rechtsquellen: 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO Hauptpunkte: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren Leitsätze:

Mehr

Modul Schulung Verwaltungsrecht für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsorganisationsrecht

Modul Schulung Verwaltungsrecht für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsorganisationsrecht Modul 1 Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsorganisationsrecht Das Recht der öffentlichen Verwaltung Der Standort des Verwaltungsrechts im Rechtsgefüge der Bundesrepublik Deutschland Allgemeines

Mehr

Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung

Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung 1. Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 1.2 Sozialrecht 1.3 Gerichtszweige 1.4 Rechtsnormen 1.4.1 Verfassung 1.4.2 Gesetz

Mehr

Lösungshinweise Abschnitt E (Öffentliches Recht) 1. materielles Recht

Lösungshinweise Abschnitt E (Öffentliches Recht) 1. materielles Recht Lösungshinweise Abschnitt E (Öffentliches Recht) 1. materielles Recht E a) Siehe 9 VwVfG. Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist jede außenwirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung

Mehr

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 5 RJ 66/04 R

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 5 RJ 66/04 R Bundessozialgericht Urt. v. 17.10.2006, Az.: B 5 RJ 66/04 R Prozessrecht: Ein Abhilfebescheid ergeht ohne Kostenentscheidung Erreicht ein Mann im Widerspruchsverfahren gegen seinen Rentenversicherungsträger

Mehr

BESCHLUSS VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN. In dem Verwaltungsrechtsstreit. 8 E 325/06 Me Aktenzeichen A, L, K, - Antragsteller -

BESCHLUSS VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN. In dem Verwaltungsrechtsstreit. 8 E 325/06 Me Aktenzeichen A, L, K, - Antragsteller - VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit A, L, K, bevollmächtigt: Rechtsanwalt Volker Anhalt, Emil-Martin-Straße 14, 72127 Kusterdingen, - Antragsteller - gegen Freistaat Thüringen,

Mehr

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 4 - Lösungshinweise

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 4 - Lösungshinweise Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Verwaltungsprozessrecht - Fall 4 - Lösungshinweise Obersatz: Ein Antrag des B auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes

Mehr

Praktische Fälle aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht

Praktische Fälle aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht VERWALTUNGSRECHT Praktische Fälle aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht Klausuraufgaben mit Lösungen und Hinweise zur Lösung verwaltungsrechtlicher Klausuren 4. vollständig überarbeitete Auflage von Thomas

Mehr

Wirksames Beschwerdemanagement

Wirksames Beschwerdemanagement Wirksames Beschwerdemanagement I. Beschwerdemanagement Die EU-Mitgliedstaaten, d.h. in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur die Bundesländer, haben gemäß Art. 74 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Mehr

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung

Inhalt. Verzeichnis der Übersichten 12. Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Inhalt Verzeichnis der Übersichten 12 Teil I Grundlagen der Sozialverwaltung Kapitel 1 Sozialverwaltungsrecht im Rechtssystem 16 1.1 Bürgerliches und öffentliches Recht 16 1.2 Sozialrecht 19 1.3 Gerichtszweige

Mehr

Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: November 2015

Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: November 2015 Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: November 2015 I. Allgemeine Hinweise 1. Zweck und Rechtsgrundlagen Nach 108 Abs. 5 Landesverwaltungsgesetz (LVwG)

Mehr

7 Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen

7 Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen Die sächsische Gemeinde R. erhielt antragsgemäß die Anerkennung als Ausflugsort nach 7 II Nr. 3 SächsLadöffG. Den Antrag hatte sie mit dem Jahresaufkommen von 2.000.000 Besuchern begründet. Heute, 5 Jahre

Mehr

Sachbereich: Verwaltungshandeln

Sachbereich: Verwaltungshandeln die verschiedenen Arten des Verwaltungshandelns beschreiben Überblick über das Verwaltungshandelns - Fiskalisches Handeln Bürgerliches Recht - Hoheitliches Handeln Erlass von Rechtsverordnungen Staatsrecht,

Mehr

WIDERSPRUCHSBESCHEID

WIDERSPRUCHSBESCHEID Hinweis: Mit anliegenden Mustern soll den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine Hilfestellung hinsichtlich des formalen Aufbaus eines Widerspruchsbescheides im Saarland gegeben werden. Über

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15.

Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15. Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15. Juli 2014, aktualisiert am 7. Dezember 2015 (ISIM 12 316:313*3) 1 Mit

Mehr

Lösungshinweise: Vorüberlegung: Charakterisierung von W`s Erklärung als Widerspruch. Falsche Bezeichnung schadet nicht.

Lösungshinweise: Vorüberlegung: Charakterisierung von W`s Erklärung als Widerspruch. Falsche Bezeichnung schadet nicht. Bearbeitervermerk: Es wird unterstellt, dass die Satzung als solche rechtswidrig ist. Lösungshinweise: Vorüberlegung: Charakterisierung von W`s Erklärung als Widerspruch. Falsche Bezeichnung schadet nicht.

Mehr

Teil VI Rechtsschutz

Teil VI Rechtsschutz 134 1. Allgemeines zum Rechtsweg 1.1 Grundlage 1.2 Andere Gerichtsbarkeiten 2. Rechtsschutz gegenüber Verwaltungsakten 2.1 Das Vorverfahren 2.1 Widerspruchsarten 2.2 Ablauf des Vorverfahrens 2.2.1 Behörden

Mehr

Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht FHH. Jura Intensiv. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG

Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht FHH. Jura Intensiv. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht FHH Verlags UG & Co. KG Zulässigkeit einer Klage 1-13 Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis Erfolgloses Vorverfahren Untätigkeitsklage

Mehr

Widerspruchsverfahren, 68 ff VwGO i. V. m. 23 Abs. 2, 3 ASchO

Widerspruchsverfahren, 68 ff VwGO i. V. m. 23 Abs. 2, 3 ASchO Widerspruchsverfahren, 68 ff VwGO i. V. m. 23 Abs. 2, 3 ASchO 1. Allgemeines Gegen schulische Entscheidung, die als Verwaltungsakt i. S. v. 35 Saarl. Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) zu qualifizieren

Mehr

Arten des Verwaltungsverfahrens

Arten des Verwaltungsverfahrens Arten des Verwaltungsverfahrens nicht-förml. Verfahren ( 10 ff. VwVfG) förmliches Verfahren ( 63 ff. VwVfG) Planfeststellungsbeschluss ( 72 ff. VwVfG) Folie V/1 Anhörung ( 28 VwVfG) Gelegenheit zur Äußerung

Mehr

III. Rechtsbindung der Verwaltung

III. Rechtsbindung der Verwaltung III. Rechtsbindung der Verwaltung Rechtsbindung Grundlage: Art. 20 Abs. 3 GG (Bindung an Recht und Gesetz) das heißt: 1. Kein Handeln ohne Gesetz (= Vorbehalt) 2. Kein Handeln gegen das Gesetz (= Vorrang

Mehr

Exkurs: Das Widerspruchsverfahren

Exkurs: Das Widerspruchsverfahren Institut für Öffentliches Recht Wintersemester 2012/13 Universität Augsburg Exkurs: Das Widerspruchsverfahren Wichtig: Für Verwaltungsakte bayerischer Behörden, die nach dem 1. Juli 2007 erlassen wurden,

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Das Widerspruchsverfahren 1. 1 Einleitung 1. A) Funktion des Widerspruchsverfahrens 2

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Das Widerspruchsverfahren 1. 1 Einleitung 1. A) Funktion des Widerspruchsverfahrens 2 1. Abschnitt: Das Widerspruchsverfahren 1 1 Einleitung 1 A) Funktion des Widerspruchsverfahrens 2 B) Rechtsgrundlagen des Widerspruchsverfahrens 3 C) Ablauf des Verfahrens 4 I. Gang des Verfahrens 4 1.

Mehr

Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele. Dr. Siegfried F. Franke

Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele. Dr. Siegfried F. Franke Allgemeines Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland Grundzüge, Erläuterungen und Beispiele von Dr. Siegfried F. Franke Universitätsprofessor für Wirtschaftspolitik und Öffentliches Recht an der

Mehr

PRÜFUNG DER BESCHEIDE UND UMGANG MIT FEHLERHAFTEN UND FALSCHEN BESCHEIDEN

PRÜFUNG DER BESCHEIDE UND UMGANG MIT FEHLERHAFTEN UND FALSCHEN BESCHEIDEN 1 INVESTITIONSKOSTEN NRW PRÜFUNG DER BESCHEIDE UND UMGANG MIT FEHLERHAFTEN UND FALSCHEN BESCHEIDEN Ralf Kaminski, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 2 Kurzvorstellung: Dr. Ulbrich & Kaminski

Mehr

Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom zu prüfen.

Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom zu prüfen. Lösungsvorschlag: Im vorliegenden Fall ist die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 08.05.2017 zu prüfen. Als Ermächtigungsgrundlage für den Aufhebungsbescheid könnte hier 48 oder

Mehr

Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Hessen. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG

Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Hessen. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Hessen Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Jura Intensiv Inhaltsübersicht Zulässigkeit einer Klage vor dem VG Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis

Mehr

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema

14 Anfechtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

ÖFFENTLICHES RECHT HESSEN

ÖFFENTLICHES RECHT HESSEN Examenswissen Beispiele Umsetzung ASSESSORKARTEIKARTEN ÖFFENTLICHES RECHT HESSEN Die verwaltungsbehördliche Entscheidung & Anwaltsklausur Ausgangsbescheid Widerspruchsbescheid Anwaltsklausur NEU: Nur länderspezifische

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen):

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen): Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen): Anwendungsbereich: Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art.

Mehr

Verwaltungsrecht I. 24. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (4) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder

Verwaltungsrecht I. 24. Vorlesung. Verwaltungsprozessrecht (4) Wintersemester 2015/16. Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 24. Vorlesung Verwaltungsprozessrecht (4) Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Zulässigkeit und Begründetheit der Verpflichtungsklage 2 Verpflichtungsklage

Mehr

Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: Juni 2015

Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: Juni 2015 Muster für Rechtsmittelbelehrungen im Geschäftsbereich des Bildungsministeriums Stand: Juni 2015 I. Allgemeine Hinweise 1. Zweck und Rechtsgrundlagen Nach 108 Abs. 5 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) bzw.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 7 C 7.04 VG 9 K 16/99 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 D 41/15 5 K 280/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: - Kläger - - Beschwerdeführer - gegen das Anstalt

Mehr

PÜ Allgemeines Verwaltungsrecht SoS Fall abgewandelt nach BVerwGE 110, 226 und Martini, JuS 2003, 266

PÜ Allgemeines Verwaltungsrecht SoS Fall abgewandelt nach BVerwGE 110, 226 und Martini, JuS 2003, 266 PÜ Allgemeines Verwaltungsrecht SoS 2006 Michael Wrase Lösungsskizze Probeklausur Fall abgewandelt nach BVerwGE 110, 226 und Martini, JuS 2003, 266 2 Klageanträge: Klage gegen Bewilligungsbescheids + Klage

Mehr

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF BESCHLUSS VII Verg 51/04 In dem Vergabenachprüfungsverfahren pp. hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Richter am Oberlandesgericht D. und die Richterinnen

Mehr

Abgelehnt! Widerspruch!

Abgelehnt! Widerspruch! Abgelehnt! Widerspruch! Strategien zur Durchsetzung von Sozialleistungen Übersicht I. Das Verwaltungsverfahren II. Warum widersprechen? III. Form und Frist des Widerspruchs IV. V. Widerspruchsfrist versäumt

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Gliederung A. Grundlagen B. Die Rechtsformen des Verwaltungshandelns C. Das Verwaltungsverfahren D. Das Verwaltungsrechtsverhältnis E. Der Verwaltungsprozess I. Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsprozesses

Mehr

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht

A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht Obersatz: Die Klage des A hat Erfolg, wenn sie vor dem zuständigen Gericht erhoben, zulässig und begründet ist. A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges Gericht I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs -

Mehr

Inhalt. Vorwort...12 Kapitel 1 Grundlagen des Verwaltungsrechts Begriff der Verwaltung Definitionsspektrum...

Inhalt. Vorwort...12 Kapitel 1 Grundlagen des Verwaltungsrechts Begriff der Verwaltung Definitionsspektrum... Inhalt Vorwort...12 Kapitel 1 Grundlagen des Verwaltungsrechts...13 1.1 Begriff der Verwaltung... 13 1.1.1 Definitionsspektrum... 13 1.1.2 Organisatorisch... 13 1.1.3 Materiell... 14 1.2 Ausrichtung der

Mehr

Rechtsschutz bei Dienstlicher Beurteilung. Wieland Rechtsanwälte

Rechtsschutz bei Dienstlicher Beurteilung. Wieland Rechtsanwälte Rechtsschutz bei Dienstlicher Beurteilung Wieland Rechtsanwälte www.wieland-recht.de Rechtsnatur kein Verwaltungsakt keine Bestandskraft Rechtsfolgen erst bei Beförderungsauswahlentscheidung Folge keine

Mehr

Verwaltungsrecht II Vollstreckung, insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten. Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht II Vollstreckung, insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten. Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Verwaltungsrecht II Vollstreckung, insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Verwaltungsrecht II: Vollstreckung, insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten

Mehr

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz II Aufbauschema Leistungsklage Die sog. allgemeine Leistungsklage ist einschlägig bei einem Begehren, das sich auf die Vornahme oder Unterlassung eines Realaktes

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Übersicht Übungsfälle... 17

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis Übersicht Übungsfälle... 17 9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 1 Übersicht Übungsfälle... 17 1.1 So gehen Sie vor... 17 1.2 Fall Durchführen eines Amtsverfahrens... 17 Beispielfall A 1.3 Fall Durchführen eines Antragsverfahrens...

Mehr

Jura Intensiv. Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht. Rheinland-Pfalz. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG

Jura Intensiv. Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht. Rheinland-Pfalz. Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG Öffentliches Recht Verwaltungsprozessrecht Rheinland-Pfalz Verlags UG & Co. KG Zulässigkeit einer Klage vor dem VG Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges Klagearten Klagebefugnis Erfolgloses Vorverfahren

Mehr

Kapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde?

Kapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde? 228 Kapitel 15 Was tun, wenn Leistungen verweigert werden? Wie wehre ich mich gegen vermeintliches Unrecht der Behörde? Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat. Deshalb braucht kein Bürger Entscheidungen

Mehr

15 Fortsetzungsfeststellungsklage Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht

15 Fortsetzungsfeststellungsklage Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

AG 10. Sicheres Umgehen mit der Heimaufsicht aus juristischer Sicht

AG 10. Sicheres Umgehen mit der Heimaufsicht aus juristischer Sicht AG 10 Sicheres Umgehen mit der Heimaufsicht aus juristischer Sicht 1. Grundsätze und Begrifflichkeiten des Heimrechts 2. Verfahren der behördlichen Qualitätssicherung, Befugnisse der WTG-Behörden 3. Mittel

Mehr

Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist.

Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist. Lösungsskizze zu Fall 3 Obersatz: Die Klage des B vor dem VG Würzburg hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen und sie begründet ist. A) Sachurteilsvoraussetzungen I. Eröffnung

Mehr

8. SSZ-InfoForum

8. SSZ-InfoForum 8. SSZ-InfoForum 19.04.2016 Forum 5: Prüfungsrecht in der Praxis: Erfahren Sie in diesem Forum, welche Auswirkungen die Entscheidungen im Prüfungsverfahren auf den Ausgang des Widerspruchsverfahrens haben,

Mehr

Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 15: Die böse Widerspruchsbehörde

Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Fall 15: Die böse Widerspruchsbehörde Repetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht Fall 15: Die böse Widerspruchsbehörde Der Rostocker Kleingärtner K besitzt in einer im Bebauungsplan als solcher ausgewiesenen Anlage für Dauerkleingärten einen

Mehr

Verwaltungsanweisung - Erstattung von Kosten im Vorverfahren 63 SGB X

Verwaltungsanweisung - Erstattung von Kosten im Vorverfahren 63 SGB X Verwaltungsanweisung - Erstattung von Kosten im Vorverfahren 63 SGB X Verwaltungsanweisung Erstattung von Kosten im Vorverfahren 63 SGB X Anwendungsbereich dieser Verwaltungsanweisung Zur Anwendung des

Mehr

Verwaltungsrecht II Vollstreckung, insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten. Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht II Vollstreckung, insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten. Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Verwaltungsrecht II Vollstreckung, insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten Rechtsanwalt Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Verwaltungsrecht II: Vollstreckung, insbesondere Rechtsschutzmöglichkeiten

Mehr

URTEIL VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verwaltungsstreitverfahren. des Herrn S, B, S. - Kläger -

URTEIL VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verwaltungsstreitverfahren. des Herrn S, B, S. - Kläger - VERWALTUNGSGERICHT MEININGEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Verwaltungsstreitverfahren des Herrn S, B, S bevollmächtigt: Rechtsanwälte Gilbert und Hahn-Kofink, Friedrich-Eckardt-Str.14, 36433 Bad Salzungen

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz Grundriss für die Ausund Fortbildung von Horst Suckow vormals Fachhochschullehrer an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege,

Mehr

Clip 1. Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. I. Notwendigkeit von Kontrolle. II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern

Clip 1. Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. I. Notwendigkeit von Kontrolle. II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern Clip 1 Einleitung: Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht I. Notwendigkeit von Kontrolle II. Kontrollmöglichkeiten 1) Verwaltungsintern 2) Verwaltungsextern - formlose Rechtbehelfe - förmliche Rechtsbehelfe

Mehr

Öffentliches Recht im Assessorexamen

Öffentliches Recht im Assessorexamen Öffentliches Recht im Assessorexamen Klausurtypen, wiederkehrende Probleme und Formulierungshilfen von Roland Kintz Richter am Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße Nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter

Mehr

ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT

ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT als Begleitskript für die Einführungsveranstaltung für Studenten an - Technischen Universitäten - wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten - Fachhochschulen von Prof. Dr. H.

Mehr

Urheberrecht beachten! Studienkarten Allgemeine Lehren Hinrichs/Gerlach können individuelle Leistungsansprüche gegenüber dem Staat erst gel

Urheberrecht beachten! Studienkarten Allgemeine Lehren Hinrichs/Gerlach können individuelle Leistungsansprüche gegenüber dem Staat erst gel Urheberrecht beachten! Studienkarten Allgemeine Lehren Hinrichs/Gerlach 01.03.2016 Studienkarte 20: Verwaltungsakt Allgemeines A. Hoheitliche Regelung eines Einzelfalls Heerscharen von Juristen lernen

Mehr

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR) 195 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die allgemein für das Veraltungshandeln

Mehr

Vortrag zum Thema. Umgang mit der Arbeitsagentur. Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin?

Vortrag zum Thema. Umgang mit der Arbeitsagentur. Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin? Vortrag zum Thema Umgang mit der Arbeitsagentur Auch für Hartz- IV-Empfänger ein Recht auf einen Anwalt/Anwältin? Personalien Silke Brewig-Lange geboren in Karl-Marx-Stadt, jetzt Chemnitz Jura-Studium

Mehr

Aufhebung von Verwaltungsakten. I. Übersicht

Aufhebung von Verwaltungsakten. I. Übersicht Aufhebung von Verwaltungsakten I. Übersicht Aufhebung = VA actus contrarius Unterscheidung rm/rw VA, d.h. sämtliche form. + mat Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen Abgrenzung belastend oder begünstigend Spezialregelungen:

Mehr

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Vorwort 5 Autorenverzeichnis 13 Bearbeiterverzeichnis 15 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 17 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation,

Mehr

Examensrepetitorium an der Universität Tübingen

Examensrepetitorium an der Universität Tübingen Examensrepetitorium an der Universität Tübingen Aktuelle Fälle aus der Praxis des Verwaltungsgerichts Sigmaringen Sommersemester 2013 Lösungsskizze Fall 4: Dicke Luft in der Gaststätte Richterin am Verwaltungsgericht

Mehr

Fachtutorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Am Beispiel des Zuwendungsrechtes

Fachtutorium Allgemeines Verwaltungsrecht. Am Beispiel des Zuwendungsrechtes Fachtutorium Allgemeines Verwaltungsrecht Am Beispiel des Zuwendungsrechtes Verwaltungs- und Klageverfahren Ausgangsverfahren Widerspruchsverfahren Klageverfahren Vom Ausgangsverfahren bis zum Klageverfahren

Mehr

Bescheid. gemäß 18d AEG i. V. m. 76 Abs. 1 VwVfG und 18 AEG

Bescheid. gemäß 18d AEG i. V. m. 76 Abs. 1 VwVfG und 18 AEG Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart Olgastraße 13 70182 Stuttgart Az: 591pä/006-2304#005 Datum: 30.04.2015 Bescheid gemäß 18d AEG i. V. m. 76 Abs. 1 VwVfG und 18 AEG über die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses

Mehr

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG BESCHLUSS 3 B 12/02 10 L 204/01 Potsdam In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Brandenburgisches UVP-Recht im Überblick

Brandenburgisches UVP-Recht im Überblick Brandenburgisches UVP-Recht im Überblick Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - Referat 51- Sachgebiet Rechtsangelegenheiten, Umweltprüfung (UVP/SUP) - Andrea Sander - Land Brandenburg

Mehr

Erster Teil Grundlagen

Erster Teil Grundlagen Vorwort... V Verzeichnis der Übersichten... XV Verzeichnis ausgewählter Literatur... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIX Erster Teil Grundlagen Fälle Seite 1 Verfassungsrechtliche Vorgaben und europarechtliche

Mehr

B. Der Widerspruchsbescheid

B. Der Widerspruchsbescheid 1. Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde Ein Widerspruchsbescheid ist dann anzufertigen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig (und zweckmäßig) ist und daher der Widerspruchsführer nicht in seinen

Mehr

Sozialgericht Dortmund. Urteil

Sozialgericht Dortmund. Urteil Sozialgericht Dortmund Az.: S 27 AS 1528/14 Verkündet am 06.09.2016 Melzer Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Im Namen des Volkes Urteil in dem Rechtsstreit XXX XXX, XXX XXX,

Mehr

ÖFFENTLICHES RECHT FÜR VERWALTER

ÖFFENTLICHES RECHT FÜR VERWALTER ÖFFENTLICHES RECHT FÜR VERWALTER Der aktuelle BGH-Fall BGH v. 14.2.2014, V ZR 100/13 Mit zwei Bescheiden, die sich auf das gesamte Grundstück beziehen, des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband wird

Mehr

Vertragsarztrecht. Montags, 08:15 Uhr bis 09:45 Uhr, Raum Veranstaltung am zum Thema: Verfahren vor den Zulassungsgremien

Vertragsarztrecht. Montags, 08:15 Uhr bis 09:45 Uhr, Raum Veranstaltung am zum Thema: Verfahren vor den Zulassungsgremien Dr. jur. Herbert Schiller Rechtsanwalt Justitiar der Bayerischen Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Vertragsarztrecht Montags, 08:15 Uhr bis 09:45 Uhr, Raum 1013 3. Veranstaltung

Mehr

PÜ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht. Fall 9 reformatio in peius

PÜ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht. Fall 9 reformatio in peius Mattias Wendel, Maîtr. en droit (Paris I) Juristische Fakultät Walter-Hallstein-Institut www.mattiaswendel.eu mattias.wendel@staff.hu-berlin.de PÜ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht

Mehr