Im Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
|
|
- Insa Möller
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1743/01 - des Herrn M... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Peter Pflügner und Koll., Königsbau, Stuttgart - gegen a) den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 23. August Qs 45/01 -, b) den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt vom 24. Juli B 5 Ls 131 Js 55457/99 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Hassemer, Mellinghoff gemäß 32 Abs. 1 in Verbindung mit 93d Abs. 2 BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. Februar 2002 einstimmig beschlossen: Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts - Schöffengericht - Stuttgart vom 12. Mai Ls 131 Js 55457/99 wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers in der Hauptsache ausgesetzt. Das Land Baden-Württemberg hat dem Beschwerdeführer die im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten. 1/5
2 Gründe: I. 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die Vollziehung eines rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt, durch das der Beschwerdeführer wegen Hehlerei in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt wurde. Die Ladung des Beschwerdeführers zum Strafantritt nach Ablauf eines ihm bereits gewährten Strafaufschubs steht unmittelbar bevor. Die den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Amtsgerichts beruhten im Wesentlichen auf der Aussage eines einzigen Zeugen, dessen Angaben hinsichtlich des Verkaufs von durch Diebstahlsdelikte entwendeten Waren an den Beschwerdeführer das Gericht insbesondere deshalb als glaubhaft und überzeugend erachtet hat, da der Zeuge keinen Belastungseifer gezeigt und seine frühere Aussage anlässlich seiner polizeilichen Vernehmung mit großer Aussagekonstanz wiederholt habe. Da sich der Zeuge mit seiner Aussage selbst belastet habe, sei auch kein Motiv für eine Falschbelastung zum Nachteil des Beschwerdeführers erkennbar. Der Beschwerdeführer beantragte die Wiederaufnahme des Verfahrens. Er stütze sein Wiederaufnahmegesuch auf neue Angaben des einzigen Zeugen, der im Mai 2001 in Gegenwart des Beschwerdeführers und eines Rechtsanwalts seine in der Hauptverhandlung gemachte Aussage mündlich und in Form einer eidesstattlichen Versicherung teilweise widerrief. Das Amtsgericht verwarf den Wiederaufnahmeantrag als unzulässig ( 359 Nr. 5, 368 Abs. 1 StPO). Die neuen Angaben des Zeugen seien nicht glaubhaft. Es sei anhand der polizeilichen Vernehmungsprotokolle nicht nachvollziehbar, weshalb der Zeuge den Beschwerdeführer angeblich falsch belastet haben will. Das Landgericht verwarf die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde mit einer den Ausführungen des Amtsgerichts entsprechenden Begründung. 2. Mit seiner am 27. September 2001 eingegangenen Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Rechten aus Art. 3 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 20 Abs. 3 GG. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf willkürfreie Entscheidung liege vor, weil die Entscheidungen der Wiederaufnahmegerichte im Wege der vorweggenommenen Beweiswürdigung im Aditionsverfahren den klaren Wortlaut der eidesstattlichen Versicherung des einzigen Zeugen sowie den protokollierten Akteninhalt verkannt hätten, aus denen sich die Motivation des Zeugen zur Falschbelastung ergebe. Überdies sei entgegen der herrschenden Auffassung der Fachgerichte eine Beurteilung der Glaubhaftigkeit eines Beweismittels im Aditionsverfahren nicht zulässig, da dadurch das Wiederaufnahmeverfahren ineffektiv werde und mithin in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip stehe und das Recht des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz verletze. Die Möglichkeit der Beurteilung der Glaubhaftigkeit im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung verlagere unzulässi /5
3 gerweise die dazu erforderlichen Feststellungen vom Hauptverfahren in ein schriftliches Verfahren. Mit Schriftsatz vom 14. Februar 2002 hat der Beschwerdeführer beantragt, durch einstweilige Anordnung die Vollziehung des Urteils des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen. 6 II. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig und begründet. 1. Nach 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 90, 277 <283>; strspr). Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 91, 252 <257 f.>; strspr). Hierbei hat es mit Blick auf die einschlägigen Grundrechte sowohl der Bedeutung der jeweils betroffenen Schutzgüter als auch dem Grad der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß möglicher Beeinträchtigungen Rechnung zu tragen. 2. Die Verfassungsbeschwerde ist weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Sie wirft Fragen dahingehend auf, ob im Einzelfall das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Wiederaufnahmeverfahren beachtet worden ist, wenn das Wiederaufnahmegericht im so genannten Aditionsverfahren im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens eine Würdigung der Glaubhaftigkeit eines (teilweisen) Widerrufs der Aussage des einzigen Belastungszeugen vornimmt, auf der die Feststellungen des verurteilenden Erstgerichts im Wesentlichen basieren. Diese Frage kann in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abschließend beantwortet werden. 3. Die demnach gebotene Beurteilung und Abwägung der Folgen, die im Falle eines Erfolgs oder Misserfolgs einer Verfassungsbeschwerde einträten, führt im vorliegenden Fall zum Überwiegen derjenigen Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, die eine einstweilige Aussetzung der Strafvollstreckung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausspricht. a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, hätte die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg, so müsste der Beschwerdeführer sich nach Erhalt der Ladung unverzüglich zum Strafantritt stellen. Bei einem Erfolg des Wiederaufnahmeverfahrens könnte ein schwerer und nicht wieder gut zu machender Verlust an persönlicher Frei /5
4 heit entstehen. b) Erginge die einstweilige Anordnung, hätte die Verfassungsbeschwerde später aber keinen Erfolg, so wögen die damit verbundenen Nachteile weniger schwer. Die Strafvollstreckung könnte dann durchgeführt werden. Dementsprechend muss das öffentliche Interesse an der alsbaldigen Vollstreckung rechtskräftig erkannter Taten zurücktreten (vgl. BVerfGE 84, 341 <344>). Diese Entscheidung ist unanfechtbar Limbach Hassemer Mellinghoff 4/5
5 Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar BvR 1743/01 Zitiervorschlag BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar BvR 1743/01 - Rn. (1-13), rk _2bvr html ECLI ECLI:DE:BVerfG:2002:rk bvr /5
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 430/01 - der Frau M... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Claus Pinkerneil und Koll., Nymphenburger Straße 147, 80634 München
MehrIm Namen des Volkes. hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Jaeger und die Richter Hömig, Bryde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVQ 29/01 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über den Antrag den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 29. Juni 2001 - Not 16/01 - vorläufig auszusetzen und das Oberlandesgericht
MehrIm Namen des Volkes. b) den Beschluss des Landgerichts Krefeld vom 16. Dezember O 13/04 -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 535/10 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden des Herrn D..., der Firma P... GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer D...,
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 188/03 - der Frau S..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Jens Wollschlaeger, Eichkampstraße 16, 14055 Berlin - gegen a)
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 67/06 - des Herrn S..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Löwenstein, Altenritter Straße 9, 34225 Baunatal - gegen
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 2321/03 - der O... R... M..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Taylor Wessing und Koll., Neuer Wall 44, 20354 Hamburg -
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 173/15 - des Herrn V, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Günther Schulz-Bourmer, LL.M., Burg Hof, Rathausstraße 61, 51570
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. a) den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 4. September StVK 275/14 -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 2095/14 - des Herrn O..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 4. September 2014 - StVK 275/14 -, b) den Beschluss
MehrDer Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Gründe:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVQ 22/00 - In dem Verfahren über den Antrag, die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 17. Juli 2000-324 O 391/00 - einstweilen, bis zur Entscheidung über
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1788/99 - der Frau W..., Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Robert G. Brehm und Partner, Berliner
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren. über. die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2116/94 - IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der Frau A..., 2. des Herrn A... Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Joachim Baltes und
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 175/05 - der Frau B..., Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Christine Reis, Panoramaweg 14, 97318 Kitzingen
MehrIm Namen des Volkes. Gründe:
Bundesverfassungsgericht - 2 BVR 510/96 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn S... - gegen den Beschluß des Landgerichts Mainz vom 25. Januar 1996-1 Qs 23/96 -
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In den Verfahren über die Anträge, im Wege der einstweiligen Anordnung
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvQ 53/18 - - 2 BvQ 54/18 - - 2 BvQ 55/18 - - 2 BvQ 56/18 - - 2 BvQ 57/18 - - 2 BvQ 58/18 - - 2 BvQ 59/18 - - 2 BvQ 60/18 - - 2 BvQ 61/18 - - 2 BvQ 62/18 - - 2 BvQ 64/18 -
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 10. Juli O 200/17 -
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1783/17 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der C GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer S, - Bevollmächtigte: JBB Rechtsanwälte, Jaschinski, Biere, Brexl
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März C 14/ 16 -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 977/16 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn N, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März 2016-4 C 14/ 16 -,
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1962/11 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn P, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jörg Barth in Sozietät Rechtsanwälte Heindl,
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. 2. Rechtsanwalt Dr. Adam Ahmed, Rumfordstraße 42, München -
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 565/12 - des Herrn T, Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte:1. Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst, Alt Moabit 108 A, 10559
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1291/09 - des Herrn B, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. König, Heinold & Kollegen, Luitpoldplatz 6, 95444 Bayreuth -
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 2272/16 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn B, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Zimmer, Mehringdamm 40, 10961 Berlin
MehrVERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s
1 VB 63/16 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Beschwerdeführerin - gegen
MehrBUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 246/02 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. 1. der Frau A..., 2. der Frau B...-P..., 3. der Frau B...
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 246/02-1. der Frau A..., 2. der Frau B...-P..., 3. der Frau B..., 4. der Frau B..., 5. der Frau B..., 6. der Frau B..., 7. der Frau B..., 8. der Frau C..., 9. des Herrn
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluß des Landgerichts München I vom 9. Februar T 2173/99 -,
Bundesverfassungsgericht - 2 BVR 539/99 - des Herrn S... - Rechtsanwälte Dr. H... und Kollegen, - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluß des Landgerichts München I vom 9.
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 2414/10 - des Herrn L..., Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Petra Andrews, Herderstraße 1a, 59269 Beckum
MehrSTAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s
1 VB 40/14 STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Beschwerdeführer - gegen
MehrIm Namen des Volkes. In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1412/97 - - 1 BVQ 14/02-1. der Frau D..., Im Namen des Volkes In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 2. der Minderjährigen D..., gesetzlich vertreten durch die
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen den Beschluß des Kammergerichts vom 1. Juli Zs 116/98-3 Ws 314/98 -
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1339/98 - des Herrn Dr. W... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Kammergerichts vom 1. Juli 1998 - Zs 116/98-3 Ws
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 367/02 - des Herrn B... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Richard Beyer und Koll., Ismaninger Straße 102, 81675 München
MehrIn den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1697/02 BIS 2 BVR 1705/02-1. der Firma S., In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 56/02 -, - 2 BVR 1697/02 -, 2. der Firma S., 50/02 -, - 2 BVR 1698/02 -, 3.
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1946/10 - des Herrn M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Andrejewski, Pasewalker Straße 36, 17389 Hansestadt Anklam
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2322/14 - der H, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Frank Mittag, Schloßkirchplatz 4, 03046 Cottbus - gegen a) den Beschluss
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 15. Dezember 2016 in dem Verfahren
BUNDESGERICHTSHOF 3 ARs 20/16 BESCHLUSS vom 15. Dezember 2016 in dem Verfahren der Minderheit von einem Viertel der Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages,
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März U 108/98 -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1644/00 - des Herrn S... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. März 2000-1 U 108/98
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 83/12 - der Frau F, IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Sozietät Beier & Beier Rechtsanwälte, Gröpelinger Heerstraße
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. vom 22. Dezember AZN 1028/10 (F) -, b) den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 423/11 - der Frau L In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Peters & Partner, Firmungstraße 38, 56068 Koblenz - gegen a) den
MehrIn dem Verfahren über den Antrag
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVQ 25/05 - In dem Verfahren über den Antrag der Frau Ç... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Cüneyt Gençer und Koll., Marientorgraben 3, 90402 Nürnberg - im Wege der e i n s
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 287/14 - der Frau M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Matthias Herberg in Sozietät Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner,
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 440/11-1. des Herrn E..., 2. der Frau T..., Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Nagler, Rothfahl, Haberkern,
MehrVERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s
1 GR 27/17 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Organstreitverfahren des Abgeordneten verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Antragsteller - gegen den Landtag
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1856/13 - des Herrn V... IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Thorsten Heuer & Kathrin Brinkmann, Mühlenstraße
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 3606/13 - der Frau Dr. K, Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: DOMBERTRechtsanwälte, Mangerstraße 26, 14467 Potsdam -
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 2136/09 - des Herrn S..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus C. Kerber, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 583/05 - des Herrn P., Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. März
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1029/07 - des Herrn N... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Bodo Berwald, Neue Grünstraße 18, 10179 Berlin - gegen a) den
MehrIn dem Verfahren über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvQ 27/16 - In dem Verfahren über den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollstreckung des Beschlusses des Amtsgerichts München vom 1. April 2016-567 F 2544/16
MehrVERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s
1 GR 11/16 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In der Wahlprüfungsbeschwerde des Herrn verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Beschwerdeführer - beteiligt: 1. Landtag
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 12. Juni B 1 KR 26/15 B -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1877/15 - der Frau O, - Beistand: Herr O -R - 1. unmittelbar gegen In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 12. Juni
MehrIn dem Verfahren über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 804/14-1. des Herrn M, 2. der Frau M, In dem Verfahren über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für eine beabsichtigte
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. Juni W 30/18 -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1649/18 - der Frau S, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Kasper Knacke Partnerschaftsgesellschaft mbb, Werfmershalde 22, 70190
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1837/12 - des Herrn M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juli 2012-11 ZB 12.1362 - hat
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. b) den Beschluss des Sozialgerichts Mainz vom 10. Mai S 13 SO 43/16 ER -
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1630/16 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn I... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Kanzlei Menschen und Rechte PartG, Borselstraße 26, 22765
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 138/04-1. der Frau K..., 2. des Herrn K... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Silvio Schütze in Sozietät Thiery & Collegen,
MehrIn den Verfahren über die Anträge, im Wege der einstweiligen Anordnung
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvQ 16/17 - - 1 BvQ 17/17 - - 1 BvR 764/17 - - 1 BvR 770/17 - In den Verfahren über die Anträge, im Wege der einstweiligen Anordnung den Beschluss des Landgerichts Hamburg
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 2039/99 - des Herrn W... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß der Auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit Sitz
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 467/09-1. des Herrn Dr. W..., 2. der Minderjährigen K..., Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1350/08 - des Herrn R... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Ekkehard Kiesswetter, in Sozietät Wolff, Kiesswetter, Deplewski, Zielemann, Gablenberger Hauptstraße 75, 70186
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren. über. die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2011/94 - IM NAMEN DES VOLKES In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts Dr. M.... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hartmut Hiddemann und Partner,
MehrIn den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 190/00 - - 1 BVR 191/00 - I. des Herrn B... In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Constanze Burkhard-Neuhaus und Koll., Westring
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluss des Landgerichts Essen vom 29. März Qs 30/ 05 -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 673/05 - des Herrn Dr. O... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Landgerichts Essen vom 29. März 2005-26 Qs 30/
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 140/00 - der Frau N... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hartmut Münzel, Am Steinweg 36, 53773 Hennef
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Firma H mbh, gesetzlich vertreten durch die zur Alleinvertretung berechtigte Geschäftsführerin
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1236/10 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Firma H mbh, gesetzlich vertreten durch die zur Alleinvertretung berechtigte Geschäftsführerin T, - Bevollmächtigter:
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1412/99 - der Frau T... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Karl-Heinz Christoph und Dr. Ingeborg Christoph, Heiligenberger
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1266/17-1. der Frau A..., 2. des Herrn S..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Sigrun Krause, Yorckstraße 80, 10965 Berlin
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1446/04 - des Herrn G..., Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Professor Dr. Konrad Redeker und Koll., Mozartstraße
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1523/99-1. des Herrn S..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 2. der K..., die Beschwerdeführerin zu 2. gesetzlich vertreten durch den Beschwerdeführer zu
MehrLandesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Az.: LVerfG 19/06 Beschluss In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 1. NPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, vertr. durch den
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1659/04 - der Frau Dr. P..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Eisenmann, Wahle, Birk, Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart -
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. a) den Beschluss des Landgerichts Kleve vom 18. Juni T 14/99 -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1344/99 - des Herrn T... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Doris Tielsch, Bahnhofstraße 3, Kranenburg
MehrIn den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden. - Bevollmächtigte: Wolfsteiner Roberts & Partner Rechtsanwälte, Brienner Straße 25, München -
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2182/13 - - 1 BvR 2169/13 - - 1 BvR 2390/13 - - 1 BvR 2430/13 - - 1 BvR 2461/13 - - 1 BvR 3288/13 - I. der Gemeinde D, vertreten durch den Bürgermeister P In den Verfahren
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 2055/97 - des Herrn M... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Rupert Müller-Voss, Schützallee 16, Berlin
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 18. Juli Ss 209/01 -
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1471/01 - des Herrn H... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 18. Juli 2001-2 Ss 209/01
Mehr- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klaus Goecke, in Sozietät Hogan & Hartson Raue L.L.P., Potsdamer Platz 1, Berlin -
Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn G... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Klaus Goecke, in Sozietät Hogan & Hartson Raue L.L.P., Potsdamer Platz 1, 10785 Berlin
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. die Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1360/15 - des Rechtsanwalts Dr. G In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen 1. die Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß 556d Absatz 2 BGB
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 899/07 - der Frau R... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen, Guntherstraße 27, 80639 München - gegen
MehrDer Verfassungsgerichtshof. des Freistaates Sachsen. Im Namen des Volkes. Beschluss
Vf. 11-IV-01 Vf. 12-IV-01 Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen Im Namen des Volkes Beschluss In dem Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn D. hat der
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 2341/00 - des Herrn F... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hans-Michael Meyers und Koll., Hauptstraße
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1114/98 - des U n i v e r s e l l e s L e b e n e. V., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Christian Sailer und Dr. Gert-Joachim
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 2190/00 - des Herrn G... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Lothar Kolb in Sozietät Rechtsanwälte Werner
MehrGesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz -GSG) vom. und Antrag der Beschwerdeführerin zu 3) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1746/10 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau N..., der Frau N..., der Gesellschaft zum Betrieb der Gaststätte B... mit beschränkter Haftung, vertreten
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1848/13 - des Herrn C, Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Roland Wasmund, Haselnussweg 21, 50767 Köln
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 610/17 - des Herrn Dr. R, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen 1. a) den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. Juni 2016 - L 4 KR 126/16
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 172/01 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn B... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Aloys Poggemann und Koll., Neumarkt 14, 49074
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1523/01 - des Herrn S... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wolf Schiller, Stephanstraße 3, 60313
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 2490/10 - der Frau S..., Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. September 2010-11
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 1459/17-1. der minderjährigen D, 2. der minderjährigen D, 3. der minderjährigen D, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Jentsch Rechtsanwälte,
MehrBUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1426/01 - Im Namen des Volkes
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1426/01 - Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der S... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, 2. des Herrn K..., 3. des Herrn M...
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 180/17 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn K, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwaltskanzlei Stecher & Lange, Laasener Straße 3, 07545
MehrIm Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 485/01 - des Herrn S... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen 1. den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19. März 2001-1 U
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember B 4 RA 14/05 R -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 170/06 - des Herrn P... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein, Altes Forsthaus 12, 82327 Tutzing - 1. unmittelbar gegen In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
MehrVERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s
1 VB 83/16 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des - Beschwerdeführer - gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Ehingen
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1530/14 - des Herrn L, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 15. Mai 2014-8 UF 81/13
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 3369/08 - In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der E GmbH & Col KG, 2. der Z GmbH & Col KG, 3. der D GmbH & Co. KG, 4. der V GmbH & Co. KG, 5. der F GmbH
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Dezember WF 274/05
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 98/06 - des Herrn M..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Dezember 2005-16 WF 274/05 hat die
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1388/15 - des Herrn Z, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Rixe in Sozietät Rechtsanwälte Dr. Joachim Baltes, Georg Rixe,
MehrVERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s
1 VB 123/16 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des gegen a) den Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 13. April
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 392/17 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn S, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Anne Feßenbecker, Beethovenstraße 8, 68165 Mannheim
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1707/01 - der Frau S... In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Schmidt, Stimbergstraße 19, 45739 Oer-Erkenschwick - gegen
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
2 Ss 88/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5304 Ss 53/06 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 25 Ns 181/05 Landgericht Frankfurt (Oder) 1 Ds 115/04 Amtsgericht Fürstenwalde 282 Js 41343/03
Mehr