Ganz große Werbung. Der Gewichtungsfaktor von 1,53 gegenüber der Großfläche zeigt eindrucksvoll die Formatstärke der Superposter.

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2 Seite 2 Superposter Ganz große Werbung Laut einer Studie der Uni Lüneburg* zur Wirkungsabschätzung von Außenwerbung hat der Wirkparameter Format für die Superposter einen Gewichtungsfaktor von 1,53 gegenüber normalen Großflächen ergeben. Die Wahrnehmung von Superpostern liegt also um das 1,5-fache höher als die von normalen Großflächen. Das zeigt: Nicht alleine der PPS ist entscheidend für die Wertigkeit einer Plakatstelle, sondern deren Impact und Wahrnehmbarkeit. Der Gewichtungsfaktor von 1,53 gegenüber der Großfläche zeigt eindrucksvoll die Formatstärke der Superposter. Superposter cm Großfläche ( cm) * Studie: Entwicklung von Bewertungsfunktionen zur Wirkungsabschätzung von Außenwerbung Wirkparameter Formate

3 Superposter Preisliste Preisgruppe Preise Leistungsklasse nach PPS/VAC Preis EUR pro Tag von bis PK 01 > ,00 PK ,00 PK ,00 PK ,00 PK ,00 PK ,00 PK ,00 PK ,00 PK ,00 PK ,00 Agenturvergütung: -15 % MwSt. in gesetzlicher Höhe Zahlungsbedingungen 2 % Skonto bei Zahlungen vor Plakatierungsbeginn und 30 Tage netto nach Plakatierungsbeginn Abrechnung 14-Tages-Termine werden mit 11 Tagen berechnet Festauftragsrabatt 2 % Skonto bei Buchungen 6 Monate im Voraus (ein Festauftrag kann nicht storniert werden) Rücktrittsrecht Bis 60 Tage vor Plakatierungsbeginn Auftragsabwicklung Es gelten die AGB für den Plakatanschlag Plakatierungskosten außerhalb der Dekadenklebung sowie bei verspäteter Anlieferung werden mit 80, EUR pro Tafel berechnet. Plakatanlieferung Superposter Out-of-Home Media GmbH c/o Plakatfabrik Radebeul Friedrich-List-Str Radebeul Telefon: Komplettangebot Ab einer Buchungsgröße von mindestens 10 gebuchten Flächen übernimmt Superposter die Druckkosten für ein Motiv (vierfarbig). Druckinformationen siehe Druckdatenblatt-Ellerhold (Seite 7). Seite 3

4 Seite 4 Unser Service Durchführung von Kontrollfahrten Ausarbeitung von Belegungsvorschlägen Optische Darstellung der Flächenverteilung Standortselektion Lieferung von Fotodokumentationen Dokumentation der erzielten TKPs Komplettangebot inklusive Druckkosten

5 Seite 5 Ortsliste A Aachen B Bergisch-Gladbach Berlin Bielefeld Bochum Bonn Bottrop Braunschweig Bremen Bremerhaven Brühl C Chemnitz Cottbus D Darmstadt Dinslaken Dortmund Dresden Duisburg Düren Düsseldorf E Erfurt Eschweiler Essen F Frankfurt Frankfurt/Oder Fürth G Gelsenkirchen Gladbeck H Hagen Halle Hamburg Hamm Hannover Herne Herten Hilden Hildesheim Hürth I Iserlohn J Jüchen K Köln Kaiserslautern Kamen Karlsruhe Kassel Kerpen Kiel Koblenz Krefeld L Langenfeld Leipzig Leverkusen Ludwigshafen Lünen M Mönchengladbach Magdeburg Mainz Mannheim Marl Mettmann Moers Mülheim/Ruhr München N Neuss Nürnberg O Oberhausen Oldenburg Osnabrück P Paderborn Pforzheim Pirmasens R Recklinghausen Remscheid S Saarbrücken Schwerte Solingen Stolberg Stuttgart T Trier V Völklingen Velbert Viersen W Wesel Witten Worms Wuppertal Z Zwickau

6 Superposter Dekadenterminplan Monat Dek. Block A Tg Block B Tg Vorlage Motivanweisung spätester Plakateingangstermin* Rücktrittsfristen Januar 01 Fr Do Di Mo Fr Mo Di Do Februar 03 Di Do Fr Mo Fr Mo Di Do Di Do Fr Mo März 06 Fr Mo Di Do Di Do Fr Mo Fr Mo Di Do April 09 Di Do Fr Mo Fr Mo Di Do Di Do Fr Mo Mai 12 Fr Mo Di Do Di Do Fr Mo Fr Mo Di Do Juni 15 Di Do Fr Mo Fr Mo Di Do Di Do Fr Mo Juli 18 Fr Mo Di Do Di Do Fr Mo Fr Mo Di Do August 21 Di Do Fr Mo Fr Mo Di Do Di Do Fr Mo September 24 Fr Mo Di Do Di Do Fr Mo Fr Mo Di Do Oktober 27 Di Do Fr Mo Fr Mo Di Do Di Do Fr Mo November 30 Fr Mo Di Do Di Do Fr Mo Fr Mo Di Do Dezember 33 Di Mo Fr Do Di Mo Fr Do Die genannten Grundtermine können geringfügigen Veränderungen unterliegen - aus technischen Gründen kann die Plakatierung jeweils einen Tag früher oder später beginnen und enden. 14-Tagestermine werden mit 11 Tagen gerechnet. Die Unterteilung der Dekaden in Klebeblöcke A und B entspricht logistisch festgelegten Gebieten. Nachdruck nur mit Quellenangabe. *) = gilt für gefalzte und gemappte Plakate Seite 6

7 Seite 7 40/1 Superposter Druckinformationen Superposter 40/1 info@ellerhold.de info@ellerhold.de Aufgrund unserer digitalen Druckvorstufe und der digitalen Plattenerstellung benötigen wir Ihre Daten ausschließlich in digitaler Form. Für bestmögliche Druckergebnisse und eine problemlose Abwicklung Ihres Druckauftrages beachten Sie bitte folgende Hinweise. Format: 526 x 372 cm 40/1 Superposter sind Plakate im Format von 526 x 372 cm. Die über Werbeflächen in Deutschland hängen in enormer Höhe an den Hauswänden. Durch ihre imposante Größe und Beleuchtung haben sie bei Tag und Nacht einen starken Auftritt. Superposter sind die ideale Ergänzung zu normalen Großflächenkampagnen. Durch die gezielte Schaltung von Einzelflächen bzw. Netzen kann hierbei standortbezogen geworben werden. Plakatinfos Druck auf 115 g/qm opakes, nassfestes Affichenpapier mit blauer Rückseite 10er Rruckraster im Offsetdruck 56 dpi bis 150 dpi im Digitaldruck Bogenaufteilung 8er- Teilung Dokumentenformat 594 x 420 mm (DIN A 2) zzgl. 1 mm Beschnitt umlaufend Beispiel 8er-Teilung Druckvorlagen: PDF sowie alle gängigen DTP-Programme, z.b. QuarkX- Press, InDesign, FreeHand, Illustrator, Photoshop Farbmodus: CMYK Farbraum: ISO-Coated v2 Auflösung min: 300 dpi bei 100% Positionierung im jeweiligen Anlageformat max. Farbauftrag: 320 % Datenträger: CD-ROM, DVD farbverbindl. Proof: möglichst gestellt Druckabwicklung Sobald Ihr Auftrag und Ihre Daten vorliegen, machen wir uns an die Arbeit. Falls wir kein farbverbindliches Proof von Ihnen erhalten, wird dieses von uns erstellt und auf Wunsch zugesandt. Nach Ihrer Freigabe drucken wir Ihre Plakate und versenden sie aushangfertig und zusammengetragen an den von Ihnen erstellten Verteiler. Bei Ellerhold setzen wir auf bestmöglichen Service: Sie liefern Ihre Daten, wir kümmern uns um alles andere - umgehend. Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen von Anfang an hilfreich zur Seite. Ellerhold Aktiengesellschaft Tel. 0351/ Fax: 0351/ Ellerhold Witten GmbH Tel /929-9 Fax: 02302/ Ellerhold Wismar GmbH Tel / Fax: 03841/ Ellerhold Zirndorf GmbH Tel. 0911/ Fax: 0911/ Datenübertragung FTP-Adressen: Radebeul ftpr.ellerhold.de Zirndorf ftpz.ellerhold.de Wismar ftpw.ellerhold.de Witten ftpd.ellerhold.de Benutzername: ftpgast Passwort: ftpgast

8 Seite 8 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Durchführung von Plakatwerbung an den Plakatwerbeträgern. 2. Art der Plakatwerbeträger Superposter sind Tafeln, an denen jeweils ein 40/1-Bogen-Plakat eines Werbungtreibenden angebracht wird. 3. Werbeträger Der Auftragnehmer wird im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs in erforderlichem Umfang für Instandhaltung und Kennzeichnung der Werbeträger Sorge tragen. 4. Plakatformate (1) Die Plakatformate entsprechen den vom Deutschen Normenausschuss für Papierformate festgelegten Normen (DIN 683). Die Maße werden in der Reihenfolge Breite Höhe (B H) angegeben. (2) Das Plakatgrundmaß ist DIN A 1 (59 84 cm). Alle größeren Plakatformate ergeben sich aus dem Mehrfachen des Grundmaßes. Werden kleinere DIN-Formate angenommen, ist dies in der Preisliste ausgewiesen. 5. Auftragsannahme (1) Der Auftragnehmer erklärt sich unverzüglich über Annahme oder Ablehnung von Aufträgen. (2) Für alle Aufträge, außer Aufträge für City-Light-Poster, gilt ein Rücktrittsrecht bis 60 Tage vor Dekadenbeginn. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn die Anbringung der Plakate für ihn unzumutbar ist oder wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. 6. Konkurrenzausschluss (1) Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur für namentlich bezeichnete Werbungtreibende unter Angabe der Produktgruppe angenommen, wenn ihnen nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist; dies gilt hinsichtlich der Produktgruppe auch für Werbungtreibende, die Aufträge ohne Einschaltung einer Werbeagentur oder eines Werbungsmittlers erteilen. (2) Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Plakate konkurrierender Produkte nach Maßgabe des verfügbaren Raumes nicht unmittelbar aneinander anzubringen. 7. Platzierung Platzierungswünsche können für Allgemeinstellen nicht angenommen werden. Nach Möglichkeit werden die Plakate wechselweise gleich günstig angebracht. 8. Sonderleistungen Sonderleistungen werden individuell vereinbart und dem Auftraggeber gesondert berechnet. 9. Laufzeit Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung eines Aushangs wünscht, wird die Fortsetzung des Aushangs als neuer Auftrag behandelt; eine Verlängerung gilt nicht als Veränderung. 10. Zahlung (1) Wenn nicht Vorauszahlung vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von acht Tagen nach Aushangbeginn zahlbar; im Geschäftsverkehr zwischen Werbeagentur, Werbungsmittler und Auftragnehmer beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage nach Aushangbeginn. (2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die etwaigen Einziehungskosten berechnet. (3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung weiterer Aushänge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen. (4) Kann der Auftragnehmer den Auftrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate nicht oder verspätet geliefert worden sind oder unterlässt er die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen. 11. Materialanlieferung und -beschaffenheit (1) Der Auftraggeber hat die zur ordnungsgemäßen Plakatierung der im Auftrag enthaltenen Werbeträger notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzeitig an die ihm genannten Versandanschriften zu liefern. Im Regelfall sind Plakate für Großflächen, Superposter und Ganzstellen in gefalztem und gemapptem Zustand anzuliefern, und zwar spätestens 5 Arbeitstage vor dem Beginn der gebuchten Dekade, in der gemäß Abs. 1 vereinbarten Anzahl, in der erforderlichen Qualität, in ordnungsgemäßer und vollständiger Mappung und mit einer vom Auftraggeber verbindlich erteilten Klebeanweisung sowie einer dieser entsprechenden Bezifferung der Plakatteile. Plakate für City-Light-Poster und City-Light-Boards/Mega-Light-Boards werden nicht gefalzt und sind ebenso wie ungefalzte und ungemappte Plakate für Großflächen und Ganzstellen 10 Arbeitstage vor Aushangbeginn (bei City-Light-Postern) bzw. vor Beginn der gebuchten Dekade anzuliefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Verspätungen der Plakatlieferungen unverzüglich dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftragnehmer übernimmt für die Qualität der angelieferten Plakate bzw. deren Vollständigkeit keine Haftung. (2) Kann das Plakat- und Papiermaterial im Nassklebeverfahren nicht verarbeitet werden (z.b. wegen Leuchtfarbenzusätzen, papierfremder Werkstoffkleber oder Kunststoffüberzügen), dann muss hierüber bei Auftragserteilung eine Vereinbarung getroffen werden. (3) Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt nur, wenn der Auftragge- ber dies innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende ausdrücklich verlangt. Während dieser Frist nicht zurückgeforderte Plakate gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über. 12. Auftragsdurchführung (1) Die vertragsgemäße Durchführung des Auftrags umfasst im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs die Anbringung, Kontrolle, Pflege, Ausbesserung und Erneuerung beschädigter Aushänge während der vereinbarten Aushangzeit. (2) Der Auftragnehmer bestätigt auf Wunsch die auftragsgemäße Durchführung eines Aushangs jeweils sofort nach dessen Ablauf. Die Bestätigung muss Ort, Bezeichnung und Größe der Plakatierung, Aushangzeit und Anzahl der plakatierten Werbeträger enthalten. 13. Ersatzansprüche (1) Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Aushangs sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Später ist ein Nachweis durch geeignete Beweismittel erforderlich. (2) Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Format oder Stellenreduzierung von Aushängen infolge behördlicher Auflage oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren. (3) Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Haftung für Garantien, für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Pflichten. (4) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Pflichten sowie bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 14. Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers: - im Geschäftsverkehr mit Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts; - wenn der Schuldner nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder dessen Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

9 Seite 9 Ihr Superposter-Team Lisa Birkenbusch Telefon: +49 (0) 2236/ Mobil: +49 (0) 173/ Susanne Westerhove Telefon: +49 (0) 2236/ swesterhove@superposter.de lbirkenbusch@superposter.de

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869 Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000

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