Wir Neubuntenbecker Herausgeber: Gartensiedlung Neubuntenbeck. Nr. 2 November 2015

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1 Über Nr. 2 November 2015 Am 19. August trafen sich 30 ehemalige Pächterinnen und Pächter in unserem Vereinsheim. Geladen hatte der Vorstand zu einem gemütlichen Nachmittag der Ehemaligen. Und dieses Angebot wurde auch von allen, die noch mobil waren, gerne angenommen. Bei Kaffee und Kuchen hatten unsere Senioren einen schönen Nachmittag und es wurde viel über alte Zeiten geklönt. Besonders freute sich unser Ehrenmitglied mit 101 Jahren, die sich später mit den Worten verabschiedete Dann bis zum nächsten Jahr. Wir Neubuntenbecker Herausgeber: Gartensiedlung Neubuntenbeck Kärntner Str Wuppertal Gartenheim Sprechzeiten sonntags Uhr Vorstand: Friedhelm Biebricher, 0202 / Redaktion: Friedhelm Gerstung 0202 / Wir_Neubuntenbecker@web.de

2 Wir Neubuntenbecker Seite 2 November 2015 An alle Pächterinnen und Pächter. Nachdem dem Vorstand vorgeworfen wurde, dass er nur bei bestimmten Personen die nicht eingehaltene vorgeschriebene Gartenordnung kritisiere und deren Abschaffung beantragt, des Weiteren die Einschaltung eines Anwalts oder Beschwerde bei der Bezirks Geschäftsstelle angedroht wurde, sieht sich der Vorstand genötigt, Ihnen hiermit nochmals einige Punkte der vorgeschriebenen Gartenordnung schriftlich mitzuteilen. 1. Das Pachtjahr/Nutzungsjahr beginnt am 1.Dezember und endet am 30. November des folgenden Jahres. 2. Kündigung des Garten/Pachtland muss 6 Monate vor Ende des Pachtjahrs erfolgen. ( 30. Mai ) 3. Das Pachtland muss auch ein Teil (30%) Nutzfläche ausweisen. 4. Laut der Gartenordnung dürfen keine Großtiere und Katzen gehalten werden, wobei der Vorstand diese Ansicht nicht teilt, ist doch die gepflegte Katze ein Mitglied der Familie. Aber sollte die Beschwerde bei der Geschäftsstelle eine Kontrolle auslösen und der Vorstand dadurch zur Einhaltung der Gartenordnung aufgefordert werden, wird er handeln müssen. 5. Der Bau und das Aufstellen von Schwimmbecken jeder Größenordnung und Ausführung ist nicht gestattet.bestehende Schwimmbecken sind zu beseitigen. Handelsübliche aufblasbare Planschbecken bis 2,00 Meter Durchmesser können ohne Antrag auf Genehmigung aufgestellt werden. 6. Zierwasserteiche und Biotope in Folienbauweise in einer Größe von bis 6,00m² und einer maximalen Tiefe von 0,80 m wird auf Antrag gestattet. Betonierte Wasserbecken werden nicht genehmigt. Fertigformen werden bis zu einer Größe von 5,00m² genehmigt Die Sicherung gegen Unfallgefahr obliegt dem Pächter. 7. Gewächshäuser können auf Antrag in Abhängigkeit von der Laubengröße bis zu einer Größe von 6,00m² und einer Fristhöhe von 2,50m in fester Bauweise genehmigt werden. 8. Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung einschließlich überdachten Freisitz und Gerätehaus mit höchstens 24,00m² Grundfläche zulässig. Sie darf in ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. 9 Bauvorschriften: Die Lauben dürfen einschließlich Geräteraum und überdachtem Freisitz 24,00m² Grundfläche (Außenmaße der Wände) nicht überschreiten. Ein Dachüberstand bis max. 0,50 m wird für die Laube zusätzlich genehmigt.die Aufbauten dürfen nur eingeschossig sein. Die Unterkellerung der Aufbauten sowie die Errichtung einer Feuerstelle sind nicht gestattet. In den Kleingärten in einer Kleingartenanlage dürfen jeweils nur 1 Laube, 1 Gewächshaus und 1 überdachter Freisitz errichtet werden. Der maximale Entschädigungswert von Aufbauten in Kleingärten darf 5.000,00 Euro nicht übersteigen. Alle übergroßen Aufbauten sind bei Pächterwechsel vom abgebenden Pächter zu entfernen. Ansonsten werden die Kosten des Abrisses mit dem Wert des Gartens verrechnet. Bis zum Pächterwechsel genießen die übergroßen Aufbauten bei rechtmäßiger Errichtung Bestandschutz, wenn der Pächter bereit ist 2,50 m² für die Überbauung zu zahlen. (Beschluss der Bezirksversammlung v ) Unansehnliche Bauten, die den Gesamtcharakter der Anlage stören, sind zu entfernen. Die Lauben dürfen eine Höhe von 2,60 m nicht überschreiten. Die Maße gelten ab Estrich-Oberkante. Die Estrich Oberkante darf bis max 0,25 m über dem Erdboden liegen. Folgende Größen und Kombinationen von Aufbauten sind z.b. genehmigungsfähig: 18m² Laube und 6m² überdachter Freisitz 15m² Laube und 9m² überdachter Freisitz 15m² Laube und 3m² Gerätekammer und 6m² überdachter Freisitz 12m² Laube 3-6m²Gerätekammer und 6m² überdachter Freisitz 12m² Laube und 12m² überdachter Freisitz. Fortsetzung Seite 3

3 Wir Neubuntenbecker Seite 3 November 2015 Fortsetzung von Seite 2 Lauben, mit einer umbauten Fläche von 24m² (geschlossene Bauweise) ohne Gerätekammer sind nicht genehmigungsfähig. Der umbaute, geschlossene Laubenkörper darf eine Fläche von 18m² nicht übersteigen. 10 Bewirtschaftung. Der Kleingarten unterliegt ausschließlich der kleingärtnerischen Nutzung. Dies ist nur dann gegeben, wenn: a) die Bewirtschaftung des Kleingartens zur Eigenversorgung der Familie durch eigene Arbeit geschieht und b) der Kleingarten dem/kleingärtner/in und seiner/ihrer Familie zur Erholung dient. 11 Die Nutzung des Kleingartens oder der Laube zu Wohn-gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet. Der Anbau einseitiger Kulturen sowie die ausschließliche Nutzung als Ziergarten ist nicht zulässig. Die Kleingärten sind von dem/der Kleingärtner/in selbst anzulegen und zu bewirtschaften. Unter ordnungsgemäßer Bewirtschaftung ist die erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, insbesondere nur zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung zu verstehen. Ein Teil der Gartenfläche ist für Obst-Gemüsebau zu nutzen. Eine Überlassung des Gartens oder Teilen davon (insbesondere Gartenlauben) an Dritte ist nicht zulässig. Der/die Kleingärtner/in ist jedoch befugt, den Garten vorübergehend (z.b. während des Urlaubs oder bei Krankenhausaufenthalten) unentgeltlich Dritten zur Pflege zu überlassen. Das ständige Bewohnen der Gartenhäuser ist, abgesehen von gelegentlichen Übernachtungen, nicht gestattet. 12 Heckenschnitt Lebende Hecken sind nach Anweisung des Vorstandes regelmäßig zu schneiden. Dabei ist auf den Vogelschutz Rücksicht zu nehmen. (Rodungen nur v.1.oktober 28.Februar) In der Zeit vom 01 März bis 30. September dürfen nur Heckenschnitte, also nur eine schonende Form als Pflegeschnitt für den Zuwachs vorgenommen werden.hecken und Umzäunungen innerhalb einer Gartenanlage dürfen eine Höhe von max. 1,25 m nicht überschreiten. Holzsichtblenden sind nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Genehmigung erlaubt. Außenzäune und Hecken sollen die max. Höhe 1,50 m nicht überschreiten. 13 Gemeinschaftsarbeit. Der Gartenpächter ist verpflichtet, bei der Errichtung und Erhaltung und Überwachung von Gemeinschaftsanlagen tätig mitzuwirken Diese Gemeinschaftsarbeit ist ehrenpflichtig. Wer sich ihrer entzieht, hat ersatzweise den hierfür beschlossenen Sonderbeitrag zu bezahlen. Ersatzpersonen können von Pächter gestellt werden. Die Gemeinschaftsarbeit ist nach Vollendung durch den Verantwortlichen abzunehmen.

4 Wir Neubuntenbecker Seite 4 November 2015 Ruhe- und Einfahrzeiten Mähen, bohren,hämmern oder sonstiger Maschineneinsatz ist in der Zeit vom 1.Mai bis 30. September von samstags 13,00 Uhr bis sonntags 24,00 Uhr sowie an allen Feiertagen und an den Wochentagen von 13,00 Uhr bis 15,00 Uhr untersagt. Das Eingangstor für Fahrzeuge ist vom 1.Januar- 31.Dezember dienstags und freitags von 9,00 Uhr bis 18,00 Uhr und samstags von 9,00 Uhr bis 13,00 Uhr außer an Feiertagen geöffnet. An alle Gartenfreunde des Thekendienst. Nach Beschluss der Jahreshauptversammlung wird der Thekendienst von 10,00 Uhr bis 14,00 Uhr geleistet. Sollten vorher schon keine Gäste mehr anwesend sein wird der Vorstand den Dienst für erledigt bekannt geben und Ihnen die 3,00 Stunden vergüten. Schon mehrmals hat die Besetzung um 13,00 Uhr das Gartenheim verlassen und dem Vorstand zur Weiterbedienung gezwungen. Es ist eine Frechheit hierfür 3 Stunden gleich 45,00 Euro zu verlangen. Der Vorstand möchte Sie hiermit darauf hinweisen, das statt 3,00 Stunden nur 2,00 Stunden vergütet wurden. Der Vorstand.

5 Wir Neubuntenbecker Seite 5 November 2015 Kündigung des Pachtlands. Die Kündigung ist nur zum 30 November eines Jahres zulässig, Sie hat spätestens 6 Monate zuvor erfolgen. (31.Mai des Jahres) Wenn eine Pacht erst nach dem 31.Mai gekündigt wird, ist die Gebühr für Mitgliedschaft und Pacht für das nächste Jahr noch zu zahlen. Sollte aber ein neuer Pächter im gleichem Jahr gefunden werden, gehen die Pachtgebühren an dem neuen Pächter. Anteilige Pachtgebühren werden dem abgebenden Pächter erstattet. (Jahrespachtgebühren geteilt durch 12 x?) Beispiel 1: Gekündigt im April des Jahres. Pachtgebühren 120,00 Neuer Pächter ab September des gleichen Jahres Pachtkosten sind 120,00 /12 x 4 = 40,00 Rückzahlung am vorigen Pächter Beispiel 2: Kündigung des Pachtlands im August des Jahres. Sollte kein Nachpächter im gleichen Jahr gefunden werden, ist der abgebende Pächter kostenpflichtig für die Pachtgebühren im darauf folgendem Jahr. Wenn ein Pächter oder Pächterin den Garten kündigt muss vor der Weiterverpachtung eine Wertermittlung durch einen Schätzer ermittelt werden. Die Gartenumschreibung ohne Wertermittlung ist nur bei Übernahme des Ehegatten erlaubt. Selbst eine Übergabe an den eigenen Kindern oder Enkelkindern wird ohne Wertermittlung nicht gestattet. Bei Übernahme durch den Ehegatten/in wird auch nicht die Übergröße der Überdachung beanstandet. gez. Friedhelm Biebricher Aktuelle Kurznachrichten Ab Mittwoch, werden die Wasseruhren unserer Pächter abgelesen. Bitte halten Sie ihre Gartentore offen, damit unsere Wasserwarte an die Wasserschächte können. Sollten die Wasseruhren allerdings wegen Gerümpel in den Schächten nicht ablesbar sein, wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 fällig und eine neuer Termin zwecks Ablesung angesetzt. Die Wasserzufuhr wird am Sa um 10:00 Uhr abgestellt. Bitte vorher keine Wasseruhren ausbauen. Am Sa findet die letzte Gemeinschaftsarbeit in 2015 statt. Zeit: 9:00 13:00 Uhr. Treffpunkt ist am Gartenheim. Die letzten Termine in 2015: Sparfest: Glühweinfest Seniorenfest

6 Wir Neubuntenbecker Seite: 6 November 2015 Heute schon gelacht? Di., Fr. + Sa. von bis Uhr Do. + Fr. von bis Uhr Kommt ein Mann mit seiner Frau in die Kneipe. Die beiden gehen an die Theke und er bestellt ein Bier. Sagt der Wirt: Moment - zuerst die Frau!". Fragt der Mann: Was ist das hier? Ne Kneipe oder n' Rettungsboot?". Lieber Leser Viele Gartenfreunde machen schon von der Möglichkeit Gebrauch und lassen sich den Wir Neubuntenbecker als PDF- Datei per zusenden. Diese Datei lässt sich mit dem Programm Adobe Reader öffnen, dass auf den meisten PC s bereits installiert ist. Die Vorteile sind: Sie bekommen Ihr Exemplar vor dem Erscheinungstag und in Farbdruck. Ebenfalls sind ältere Ausgaben noch vorhanden. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, so schicken sie einfach eine kurze Nachricht per an folgende Adresse: Wir_Neubuntenbecker@web.de

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