ENTWURF EINES BERICHTS
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1 Europäisches Parlament Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 2017/2127(INI) ENTWURF EINES BERICHTS über die Umsetzung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen (2017/2127(INI)) Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten Berichterstatterin: Helga Stevens PR\ docx PE v01-00 In Vielfalt geeint
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3 ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zur Umsetzung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen (2017/2127(INI)) Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf die Artikel 2, 9, 10, 19 und 168 sowie auf Artikel 216 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Artikel 2 und 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), unter Hinweis auf die Artikel 3, 15, 21, 23 und 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das gemäß dem Beschluss 2010/48/EG des Rates vom 26. November 2009 über den Abschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Gemeinschaft 1 am 21. Januar 2011 in der EU in Kraft getreten ist, unter Hinweis auf den Verhaltenskodex zwischen dem Rat, den Mitgliedstaaten und der Kommission zur Festlegung interner Regelungen für die Durchführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Europäische Union und für die Vertretung der Europäischen Union in Bezug auf das Übereinkommen, unter Hinweis auf die abschließenden Bemerkungen, die der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 2. Oktober 2015 zum ersten Bericht der Europäischen Union abgab 2, unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 3, unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 2. Dezember 2015 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (COM(2015)0615), unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten 1 ABl. L 23 vom , S CRPD/C/EU/CO/1. 3 ABl. L 303 vom , S. 16. PR\ docx 3/10 PE v01-00
4 Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission über den neuen Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft und die darin enthaltene Zusage, bei der Entwicklungszusammenarbeit den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen; unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 2. Februar 2017 mit dem Titel Progress Report on the implementation of the European Disability Strategy ( ) (Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen ) (SWD(2017)0029), unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 15. November 2010 mit dem Titel Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen : Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa (COM(2010)0636), unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2016 zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union , unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2016 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung der abschließenden Bemerkungen des Ausschusses der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen 2, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2015 zu der vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen angenommenen Fragenliste im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Bericht der Europäischen Union 3, unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu der Mobilität und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen , unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen 5, unter Hinweis auf das Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments mit dem Titel The European Disability Strategy (Die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen ), unter Hinweis auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, unter Hinweis auf den Jahresbericht 2016 der Europäischen Bürgerbeauftragten, unter Hinweis auf die Grundrechte-Berichte 2016 und 2017 der Agentur der 1 Angenommene Texte, P8_TA(2016) Angenommene Texte, P8_TA(2016) Angenommene Texte, P8_TA(2015) ABl. C 131 E vom , S ABl. C 212 E vom , S. 23. PE v /10 PR\ docx
5 Europäischen Union für Grundrechte, unter Hinweis auf die themenspezifischen Berichte der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, unter Hinweis auf die Statistiken von Eurostat zu Menschen mit Behinderungen für das Jahr 2014 für die Bereiche Zugang zum Arbeitsmarkt, Zugang zu Bildung und Ausbildung sowie Armut und Einkommensunterschiede, gestützt auf Artikel 52 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie die Stellungnahmen des Ausschusses für Kultur und Bildung, des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und des Petitionsausschusses (A8-0000/2017), A. in der Erwägung, dass alle Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte genießen und einen unveräußerlichen Anspruch auf Würde, Gleichbehandlung und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben; B. in der Erwägung, dass das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der erste internationale Menschenrechtsvertrag ist, den die EU ratifiziert hat; C. in der Erwägung, dass Frauen, Kinder, ältere Menschen und Personen mit komplexem Unterstützungsbedarf oder nicht sichtbaren Behinderungen mit zusätzlichen Hindernissen und vielfältigen Formen der Diskriminierung konfrontiert sind; D. in der Erwägung, dass im Fortschrittsbericht der Kommission festgestellt wird, dass im Rahmen der Strategie noch Herausforderungen zu bewältigen sind und dass eine langfristige Perspektive erforderlich ist, um die Strategien, Rechtsvorschriften und Programme der EU mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang zu bringen; E. in der Erwägung, dass es für Menschen mit Behinderungen unbedingt erforderlich ist, uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu haben; Wichtige Handlungsfelder Barrierefreiheit 1. betont, dass eine ganzheitliche Definition des Begriffs Barrierefreiheit festgelegt werden muss; 2. erinnert die Kommission an ihre Verpflichtung, Behinderungen und Barrierefreiheit in allen Politikbereichen durchgängig zu berücksichtigen; 3. fordert die Mitgliedstaaten auf, sämtliche Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit uneingeschränkt umzusetzen und ständig zu überwachen; 4. weist darauf hin, dass der derzeitige Vorschlag für den europäischen Rechtsakt zur PR\ docx 5/10 PE v01-00
6 Barrierefreiheit in den Verhandlungen mit dem Parlament erheblich geschwächt wurde; 5. ist besorgt angesichts der Tatsache, dass die Überwachung der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen 1 durch die Bewertung der Mitgliedstaaten und nicht durch eine unabhängige Stelle erfolgt; Teilhabe 6. begrüßt das Vorhaben, einen EU-weiten Behindertenausweis einzuführen; empfiehlt, in eine künftige langfristige Initiative alle Länder einzuschließen; 7. fordert die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten zu prüfen, auf eine gemeinsame Definition des Begriffs Behinderung und auf einheitliche Systeme der Anerkennung im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hinzuarbeiten; 8. begrüßt die Fortschritte im Hinblick auf den Vertrag von Marrakesch; 9. ist der Ansicht, dass die Strukturfonds auch künftig den Übergang von Großeinrichtungen zu selbstbestimmtem Leben in der Gemeinde fördern sollten und dass die Ex-ante-Konditionalitäten konkret sein und einer qualitative Bewertung unterzogen werden müssen; Gleichstellung 10. betont, dass Gleichstellung und Nichtdiskriminierung im Mittelpunkt der Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen stehen; 11. fordert die Mitgliedstaaten auf, zur Verabschiedung der horizontalen Nichtdiskriminierungsrichtlinie beizutragen; 12. sieht die bestehenden Daten über Diskriminierung und Missbrauch kritisch, da es sich darüber bewusst ist, dass es eine Dunkelziffer gibt; 13. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass sämtliche nationalen Gleichbehandlungsstellen einen Auftrag im Bereich Behinderung haben; Beschäftigung 14. betont, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt eine ganzheitliche Angelegenheit ist; 15. ist besorgt angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Verweigerung angemessener Vorkehrungen nicht um Diskriminierung gemäß der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf 2 handelt; 16. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Leistungsfallen kein Hindernis für 1 Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom , S. 1). 2 Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom , S. 16). PE v /10 PR\ docx
7 die Teilnahme am Arbeitsmarkt sind; 17. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle rechtlichen Hindernisse für die Beschäftigungsfähigkeit zu beseitigen, zum Beispiel Vormundschaftsgesetze; 18. ist der Ansicht, dass flexible Arbeitsregelungen Menschen mit Behinderungen möglicherweise zugutekommen würden und sich auf die geistige Gesundheit aller Menschen positiv auswirken könnten; Allgemeine und berufliche Bildung 19. betont, dass allgemeine und berufliche Bildung eine Möglichkeit sind, Arbeitgeber und Menschen mit Behinderungen zusammenzuführen; 20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, rechtliche und organisatorische Hindernisse, mit denen Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Systemen der allgemeinen Bildung und des lebenslangen Lernens konfrontiert sind, zu beseitigen; 21. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Verfahren der Bewerbung auf Praktikumsstellen barrierefrei sind und dass für Menschen mit Behinderungen besondere Praktika angeboten werden; 22. hält es für bedauerlich, dass die neue europäische Agenda für Kompetenzen kein besonderes Ziel für Menschen mit Behinderungen enthält; 23. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, nationale Übergangsprogramme für die Umstellung auf eine inklusive Bildung zu schaffen; Sozialschutz 24. empfiehlt, Menschen mit Behinderungen als eine spezielle Zielgruppe in die Verordnung über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit 1 aufzunehmen; 25. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass ihre Bewertung und Feststellung von Behinderungen auf dem menschenrechtsbasierten Modell von Behinderungen beruhen; 26. empfiehlt, dass im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte Behinderungen in all ihren Aspekten durchgängig berücksichtigt werden; Gesundheit 27. fordert die Kommission auf, für die nationalen Kontaktstellen EU-weite Leitlinien mit gemeinsamen Leistungskriterien zu erarbeiten; 28. ist besorgt angesichts des Missbrauchs in der Fürsorge im Bereich geistige Gesundheit; 29. fordert die EU auf, den Mitgliedstaaten nahezulegen, im Bereich geistige Gesundheit zu 1 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 200 vom , S. 1). PR\ docx 7/10 PE v01-00
8 Diensten überzugehen, bei denen die Person mit der Beeinträchtigung und nicht eine Person, die für sie Entscheidungen trifft, in Behandlungen und Krankenhausaufenthalte nach vorheriger Aufklärung einwilligt; Auswärtiges Handeln 30. verlangt, dass das auswärtige Handeln der EU uneingeschränkt im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht; 31. fordert, dass die EU dafür sorgt, dass die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sind und bei ihnen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen sichergestellt ist; 32. fordert, dass die EU in die Berichterstattung über die offizielle Entwicklungshilfe einen Indikator für die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufnimmt; 33. fordert die Kommission auf, eine führende Rolle zu übernehmen, wenn es darum geht, im auswärtigen Handeln die Ziele für eine nachhaltige Entwicklung unter Inklusion von Menschen mit Behinderungen umzusetzen; 34. verlangt, dass die EU und ihre Partner Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen in allen Phasen der Politikgestaltung und von politischen Vorhaben einbeziehen; Pflichten der EU-Organe 35. fordert die EU-Organe nachdrücklich auf, die Funktionsweise, Inhalte und Webdienste ihrer Internet- und Intranetseiten und den Zugang zu den dort bereitgestellten Dokumenten und Videos barrierefrei zu gestalten; 36. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die durch sie abgehaltenen Wahlen zum Europäischen Parlament barrierefrei sind und auch diejenigen abstimmen können, die in Einrichtungen leben und/oder einen Vormund haben; 37. fordert die Europäischen Schulen, Kindergärten und Horte auf, für alle Kinder von EU- Bediensteten eine inklusive Bildung bereitzustellen, die mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Einklang steht; 38. ist besorgt angesichts der Tatsache, dass unverhältnismäßige und unangemessene Belastungen eine Rolle spielen, wenn für Bedienstete keine an ihren Bedürfnissen ausgerichteten angemessenen Vorkehrungen außerhalb medizinischer Behandlung bereitgestellt werden; 39. fordert die Kommission auf, die gemeinsamen Vorschriften, die Durchführungsbestimmungen, den Anwendungsbereich, die Barrierefreiheit und die Verfahren ihres Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems und die Repräsentation von Behinderungen darin zu überarbeiten und es mit dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang zu bringen; 40. fordert die EU-Organe auf, Bedienstete mit Behinderungen vollumfänglich zu PE v /10 PR\ docx
9 konsultieren und wirkungsvoll einzubeziehen, wenn sie ihre internen Vorschriften, Strategien und Verfahren konzipieren, umsetzen und überwachen; Diskrepanzen zwischen dem Fortschrittsbericht und den abschließenden Bemerkungen 41. weist darauf hin, dass die Websites der EU-Organe nicht der Konformitätsstufe AAA der Barrierefreiheit entsprechen; 42. hält es für bedauerlich, dass die Rechtsvorschriften im Bereich Verkehr auf einzelstaatlicher Ebene immer noch nicht vollständig durchgeführt werden; 43. begrüßt die Fortschritte bei der Barrierefreiheit im Schienenverkehr; empfiehlt, dass für alle anderen Beförderungsarten vergleichbare Vorschriften über die Barrierefreiheit erlassen werden; Auf dem Weg zu einer umfassenden und wirkungsvollen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für 2030 Übergreifende Aspekte 44. ist sich bewusst, dass eine künftige Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben sollte, das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt umzusetzen und die Barrierefreiheit, Teilhabe, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung durchgängig zu berücksichtigen; 45. ist der Ansicht, dass jede künftige Strategie und das entsprechende Verfahren der Konsultation uneingeschränkt barrierefrei sein sollte; 46. schlägt ein Instrument zur Bewertung vor, das eine andauernde Überwachung umfasst; Weitere Tätigkeitsbereiche 47. fordert nachdrücklich, dass in einer künftigen Strategie die Gleichbehandlung, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung in allen Bereichen durchgängig berücksichtigt werden; 48. ist sich der Schnittmengen der Bereiche Gleichstellung der Geschlechter und Behinderungen bewusst, insbesondere im Hinblick auf die aufgeklärte Einwilligung in die Nutzung von Empfängnisverhütung, Zwangssterilisation und den Zugang zu Reproduktionsrechten; 49. stellt fest, dass die Geschäftsfähigkeit eine der Voraussetzungen ist, um die Menschenrechte wahrzunehmen, und dass im Rahmen jeder neuen Strategie darauf hingearbeitet werden muss, dass niemandem die Geschäftsfähigkeit verwehrt wird; 50. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Daten nach Behinderung aufzuschlüsseln und eng mit Eurostat zusammenzuarbeiten, um vergleichbare Daten über Behinderungen in unterschiedlichen Bereichen zu erheben; 51. betont, dass quantitative und qualitative Indikatoren erforderlich sind; PR\ docx 9/10 PE v01-00
10 52. betont, dass die Durchführung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ständig überwacht werden muss, und zwar im Einklang mit Artikel 33 des Übereinkommens und unter Konsultation von Behindertenorganisationen; 53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. PE v /10 PR\ docx
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