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1 Europäisches Parlament Entwicklungsausschuss 2017/2594(RSP) ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B8-0000/2017 gemäß Artikel 128 Absatz 5 der Geschäftsordnung Resilienz als strategische Priorität des auswärtigen Handelns der EU (2017/2594(RSP)) Linda McAvan im Namen des Entwicklungsausschusses RE\ docx PE v01-00 In Vielfalt geeint

2 B8-0000/2017 Entschließung des Europäischen Parlaments zur Resilienz als strategische Priorität des auswärtigen Handelns der EU (2017/2594(RSP)) Das Europäische Parlament, gestützt auf Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und die Artikel 208, 210 und 2014 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), unter Hinweis auf die im Juni 2016 veröffentlichte Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen vom 3. Oktober 2012 (COM(2012)0586) sowie auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel Action plan for resilience in crisis-prone countries (Aktionsplan für Resilienz in krisenanfälligen Ländern ) vom 19. Juni 2013 (SWD(2013)0227), unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2013 zum EU- Konzept für Resilienz, unter Hinweis auf das Abschlussdokument des Weltgipfels der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vom 25. September 2015 mit dem Titel Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, unter Hinweis auf den Sendai-Rahmen für die Reduzierung des Katastrophenrisikos , der auf der vom 14. bis 18. März 2015 in Sendai (Japan) abgehaltenen dritten Weltkonferenz der Vereinten Nationen über die Verringerung des Katastrophenrisikos angenommen wurde, unter Hinweis auf die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel Action Plan on the Sendai Framework for Disaster Risk Reduction : A disaster risk-informed approach for all EU policies (Aktionsplan zum Sendai-Rahmen für die Reduzierung des Katastrophenrisikos : Ein auf Katastrophenvorsorge ausgerichteter Ansatz für alle Politikbereiche der EU) vom 17. Juni 2016 (SWD(2016) 205), unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Ergebnisse des Weltgipfels für humanitäre Hilfe (A/71/353) vom 23. August 2016, unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere jene vom 11. Dezember 2013 zu einem EU-Konzept für Resilienz und Katastrophenvorsorge 1, vom 16. Dezember 2015 zur Vorbereitung des Weltgipfels für humanitäre Hilfe: 1 P7_TA(2013)0578. PE v /7 RE\ docx

3 Herausforderungen und Chancen für die humanitäre Hilfe 2 und vom 14. Februar 2017 zu der Überarbeitung des Europäischen Konsenses über die Entwicklungspolitik 3, unter Hinweis auf die Anfrage an die Kommission zur Resilienz als strategische Priorität des auswärtigen Handelns der EU (O-0000/2017 B8-0000/2017), unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Entwicklungsausschusses, gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass laut Angaben der OECD 1,6 Milliarden Menschen in 56 als fragil eingestuften Ländern leben 4 ; in der Erwägung, dass durch Situationen der Fragilität die Anfälligkeit von Bevölkerungsgruppen erhöht wird, und zwar aufgrund unterschiedlicher Faktoren wie Konflikte und Unsicherheit, Vertreibung, extreme Armut, Ernährungsunsicherheit, wirtschaftliche Schocks, mangelhafte Staatsführung und schwache Institutionen sowie Naturkatastrophen, die durch die Auswirkungen des Klimawandels noch verschärft werden; in der Erwägung, dass die Förderung der Resilienz in Situationen der Fragilität besonders wichtig ist, wobei Letztere von der OECD nach fünf Aspekten Wirtschaft, Umwelt, Politik, Sicherheit und Gesellschaft definiert werden; B. in der Erwägung, dass der Begriff der Resilienz in den politischen Strategien der EU und anderer internationaler Organisationen bereits seit einigen Jahren verwendet und derzeit offenbar erweitert wird; in der Erwägung, dass Resilienz in den diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates aus von 2013 definiert wird als die Fähigkeit eines Individuums, eines Haushalts, einer Gemeinschaft, eines Landes oder einer Region, sich auf Belastungen und Schocks vorzubereiten, ihnen standzuhalten, sich ihnen anzupassen und sich rasch wieder davon zu erholen, ohne dass langfristige Entwicklungsperspektiven beeinträchtigt werden ; C. in der Erwägung, dass die Widerstandsfähigkeit von Staaten und Gesellschaften in unserer östlichen und südlichen Nachbarschaft in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union als eine der fünf Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU aufgeführt ist und Resilienz darin definiert wird als die Fähigkeit von Staaten und Gesellschaften, Reformen durchzuführen und dadurch internen und externen Krisen standzuhalten und sich von ihnen zu erholen; in der Erwägung, dass gemäß der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union eine resiliente Gesellschaft, die von Demokratie, Vertrauen in die Institutionen und nachhaltiger Entwicklung geprägt ist, den Kern eines resilienten Staates bildet; D. in der Erwägung, dass es in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union weiter heißt, die EU werde ein gemeinsames Konzept für ihre Politik in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung, Migration, Handel, Investitionen, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit und Forschung annehmen und 2 P8_TA(2015) P8_TA(2017) OECD (2016), States of Fragility 2016: Understanding violence (Fragile Staaten 2016: Gewalt verstehen), Veröffentlichung der OECD, Paris. RE\ docx 3/7 PE v01-00

4 unter anderem maßgeschneiderte Politikansätze verfolgen, um integrative und verantwortliche Staatsführung zu unterstützen, Menschenrechte zu fördern, auf Rechten basierende Ansätze lokaler Akteure zur Reform des Justiz-, Sicherheits- und Verteidigungssektors zu verfolgen, fragile Staaten zu unterstützen, Armut und Ungleichheit zu bekämpfen und nachhaltige Entwicklung zu fördern, die Beziehungen mit der Zivilgesellschaft zu vertiefen, Strategien zur Reformierung des Energie- und Umweltsektors zu fördern und nachhaltige Konzepte für die Nahrungsmittelproduktion sowie die Wassernutzung zu unterstützen; E. in der Erwägung, dass das auswärtige Handeln der EU ein mehrdimensionales Konzept benötigt und dies dadurch gefördert werden kann, dass die Kohärenz zwischen verschiedenen Politikbereichen der EU insbesondere der Entwicklungshilfe und der humanitären Hilfe erhöht wird, wobei ein eindeutiger Schwerpunkt auf die Reduzierung des Katastrophenrisikos gelegt werden muss; in der Erwägung, dass der Außen- und Sicherheitspolitik der EU bei der Förderung der Resilienz ebenfalls eine zentrale Rolle zukommt, insbesondere durch die Stärkung des politischen Dialogs, die Förderung von Frühwarnsystemen und Maßnahmen zur Verhütung gewalttätiger Konflikte und im Falle des Ausbrechens eines Konflikts zur Konfliktlösung; F. in der Erwägung, dass die EU ein integriertes Konzept für ihr auswärtiges Handeln fördern und gleichzeitig Auftrag und Ziele der einzelnen Politikbereiche im Sinne der Verträge anerkennen sollte; in der Erwägung, dass dies in Konfliktsituationen und im Hinblick auf die humanitäre Politik der EU besonders wichtig ist und dass diese nicht als Instrument der Krisenbewältigung gelten darf und uneingeschränkt auf den Grundsätzen der humanitären Hilfe basieren muss; in der Erwägung, dass sich die EU auch weiterhin dafür einsetzen sollte, dass das humanitäre Völkerrecht durch alle Parteien eines Konflikts geachtet werden sollte; G. in der Erwägung, dass ein Mangel an Resilienz zwar unmittelbares Handeln erfordern kann unter anderem humanitäre Hilfe, um Leben zu retten, oder politische und diplomatische Bemühungen, um einen Konflikt zu beenden, dass jedoch die Stärkung der Resilienz als langfristiges Unterfangen im Rahmen der Förderung der nachhaltigen Entwicklung zu verstehen ist; in der Erwägung, dass die Förderung der Resilienz als Teil der außenpolitischen Programme sowie der Programme der Entwicklungszusammenarbeit der EU dem jeweiligen Kontext entsprechen und mit dem Ziel erfolgen muss, zur Stärkung der nationalen Resilienzstrategien der Regierungen der Partnerländer beizutragen, die auch gegenüber ihren Bevölkerungen rechenschaftspflichtig sind; H. in der Erwägung, dass Frühwarnung, Verhütung und Förderung der Katastrophenvorsorge gemäß den Prioritäten des Sendai-Rahmens wesentliche Elemente sind, um Resilienz zu erreichen; I. in der Erwägung, dass als zentrales Element des EU-Konzepts für Resilienz auch weiterhin ein Schwerpunkt auf Gemeinschaften gelegt werden sollte, unter anderem indem, wann immer dies möglich ist, mit Kapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gearbeitet wird und diese weiter aufgebaut werden und indem die zentrale Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen anerkannt und unterstützt wird; PE v /7 RE\ docx

5 J. in der Erwägung, dass im Rahmen des Resilienz-Konzepts des auswärtigen Handelns der EU den am stärksten gefährdeten Teilen der Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte, unter anderem den ärmsten Menschen, Minderheiten, vertriebenen Bevölkerungsgruppen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie älteren Menschen; 1. begrüßt, dass in der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union erkannt wurde, wie wichtig es ist, Resilienz zu fördern, indem sie zu einer strategischen Priorität des auswärtigen Handelns der EU gemacht wird; begrüßt den positiven Beitrag, den ein in Bezug auf Politik, Diplomatie und Sicherheit verstärktes Augenmerk auf die Förderung von Resilienz in Partnerländern leisten kann, betont jedoch, dass Resilienz nicht auf diese Aspekte reduziert werden darf; 2. ist der Auffassung, dass das derzeitige Konzept der EU für Resilienz, wie es in der Mitteilung von 2012 und den Schlussfolgerungen des Rates von 2013 formuliert ist, im Wesentlichen weiterhin gültig ist und beibehalten werden sollte, wobei es jedoch notwendig ist, die Erkenntnisse aus der Umsetzung dieser Politik in die neue gemeinsame Mitteilung einfließen zu lassen; ist der Ansicht, dass der Aktionsplan für Resilienz vollständig umgesetzt werden sollte; 3. hebt den mehrdimensionalen wirtschaftlichen, ökologischen, politischen, sicherheitsrelevanten und gesellschaftlichen Charakter von Resilienz hervor und begrüßt es, dass dieses Konzept in der Außen- und Sicherheitspolitik, der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe der EU immer mehr an Bedeutung gewinnt; betont, dass der jeweilige Auftrag und die spezifischen Ziele der einzelnen Politikbereiche gewahrt werden müssen und dass gleichzeitig für mehr Kohärenz zwischen diesen Bereichen gesorgt werden muss; 4. weist insbesondere darauf hin, dass der humanitären Hilfe eine besondere Rolle zukommt, da sich diese ausschließlich an Bedürfnissen orientieren darf und mit größtem Respekt für die fundamentalen humanitären Grundsätze der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit umgesetzt werden muss; betont, dass die Achtung der humanitären Grundsätze wesentlich ist, um Zugang zu bedürftigen Bevölkerungsgruppen zu erlangen und humanitäre Akteure zu schützen; 5. hebt hervor, dass der Aufbau von Resilienz in Partnerländern ein langfristiges Unterfangen ist und daher in Entwicklungsprogramme eingebettet werden muss; betont, dass dies in der neuen gemeinsamen Mitteilung anerkannt und die Förderung von Resilienz als wesentliches Element der Strategien für nachhaltige Entwicklung von Partnerländern, insbesondere in fragilen Staaten, unterstützt werden sollte; weist darauf hin, dass diese Strategien an den jeweiligen Kontext angepasst und gemäß den Grundsätzen einer wirksamen Entwicklung darunter die Eigenverantwortung der Länder sowie die geteilte Verantwortung gegenüber den Bürgern Europas und denen der Partnerländer umgesetzt werden müssen; betont, dass dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten in dieser Hinsicht eine wichtige Überwachungs- und Kontrollfunktion zukommt; 6. betont, wie wichtig die Reduzierung des Katastrophenrisikos beim Aufbau von Resilienz ist; fordert die EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Maßnahmen zur Förderung von Resilienz im Rahmen der neuen gemeinsamen Mitteilung auf die RE\ docx 5/7 PE v01-00

6 Verpflichtungen abgestimmt sind, die im Sendai-Rahmen eingegangen wurden und durch den EU-Aktionsplan umgesetzt werden, und fordert ferner, dass für diese Priorität ausreichend Mittel bereitgestellt werden; 7. fordert, dass die Resilienz von Gemeinschaften und das verstärkte Augenmerk auf gefährdete Gruppen unter anderem die Ärmsten der Gesellschaft, Minderheiten, Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen weiterhin zentrale Aspekte der Förderung von Resilienz im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU darstellen; hebt hervor, dass zivilgesellschaftlichen Organisationen eine zentrale Rolle beim Aufbau von Resilienz zukommt; betont ferner, dass aufgeschlüsselte Daten gesammelt und verbreitet werden müssen, um die Situation von gefährdeten Gruppen zu verstehen; 8. stellt fest, dass Vertreibung für viele fragile und von Konflikten betroffene Länder und deren Nachbarn eine besondere Herausforderung darstellt; betont, dass die Stärkung der Resilienz der betroffenen Bevölkerungsgruppen und deren Aufnahmegemeinschaften von größter Bedeutung ist, wie in der Mitteilung der Kommission zu Flucht und Entwicklung verdeutlicht wird 5 ; 9. erkennt die Resilienz von Staaten als wichtigen Aspekt der Resilienz an und betont, dass sich die Resilienz und Stabilität von Ländern unmittelbar aus der Achtung der Menschenrechte, der Stärke der Demokratie, dem Vertrauen in Institutionen und der Rechenschaftspflicht gegenüber der eigenen Bevölkerung ableiten, wobei es sich um Ziele handelt, die bei der Umsetzung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union allesamt gefördert und verteidigt werden müssen; 10. betont, dass das Resilienz-Konzept des auswärtigen Handelns der EU weiterhin globale und geografische Reichweite haben sollte; weist darauf hin, dass die Stärkung von Resilienz ein Ziel der Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Partnerländern sein und sich nicht auf geografische Gebiete beschränken sollte, denen Sicherheitskrisen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die EU drohen; ist der Auffassung, dass bei der Förderung von Resilienz fragilen Staaten in jedem Fall Vorrang eingeräumt und besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden sollte; 11. hebt hervor, wie wichtig Frühwarnsysteme als Mechanismen zur Förderung von Resilienz sind, und fordert die EU auf, ihre Bemühungen in diesem Bereich zu verstärken, vor allem durch die Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren vor Ort, insbesondere in den EU-Delegationen, und durch die Erstellung gemeinsamer Analysen in Situationen der Fragilität, wodurch ein besseres Verständnis und eine besser zwischen den einzelnen EU-Politikbereichen und zwischen den EU-Organen und Mitgliedstaaten abgestimmte Reaktion ermöglicht würden; 12. fordert, dass der Förderung von Resilienz entsprechend ihrem Stellenwert als eine der strategischen Prioritäten der EU ausreichend Mittel zugewiesen werden; würde es begrüßen, wenn im Vorfeld des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens strategische Überlegungen dazu angestellt würden, wie die EU bestehende 5 Mitteilung der Kommission mit dem Titel Ein Leben in Würde: von Hilfeabhängigkeit zu Eigenständigkeit. Flucht und Entwicklung vom 26. April 2016 (COM(2016)0234). PE v /7 RE\ docx

7 Außenfinanzierungsinstrumente und innovative Mechanismen wie Treuhandfonds besser für die Förderung von Resilienz nutzen kann; betont, dass Maßnahmen durch verschiedene, einander ergänzende Instrumente finanziert werden können und betont auch, dass bei den Mitteln, die aus den Instrumenten der Entwicklungszusammenarbeit stammen, die Armutsverringerung weiterhin das zentrale Ziel darstellen muss; 13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln. RE\ docx 7/7 PE v01-00

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