ENTWURF EINES BERICHTS

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1 ACP-EU JOINT PARLIAMENTARY ASSEMBLY ASSEMBLÉE PARLEMENTAIRE PARITAIRE ACP-UE Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen ENTWURF EINES BERICHTS über die Finanzierung von Investitionen und Handel, insbesondere von Infrastruktureinrichtungen, in den AKP-Ländern durch den Mechanismus der Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse der Europäischen Union Co-Berichterstatter: Malement Liahosoa (Madagaskar) und David Martin TEIL A: ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS DR\ doc AP v01-00

2 INHALT Seite INHALT...2 GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE...3 ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS...4 BEGRÜNDUNG (wird getrennt veröffentlicht) AP v /8 DR\ doc

3 GESCHÄFTSORDNUNGSSEITE In seiner Sitzung vom 16. März 2014 genehmigte das Präsidium der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU ihrem Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen gemäß Artikel 2 Absatz 8 ihrer Geschäftsordnung die Ausarbeitung eines Berichts über die Finanzierung von Investitionen und Handel, insbesondere von Infrastruktureinrichtungen, in den AKP-Ländern durch den Mechanismus der Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse der Europäischen Union. In seiner Sitzung vom 29. November 2014 hat der Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen Malement Liahosoa (Madagaskar) und David Martin als Ko- Berichterstatter benannt. Der Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen hat den Berichtsentwurf in seinen Sitzungen vom.. geprüft. In der letztgenannten Sitzung nahm der Ausschuss den beigefügten Entwurf eines Entschließungsantrag an. Bei der Abstimmung waren anwesend:... Der Entschließungsantrag wurde am... zur Annahme vorgelegt. DR\ doc 3/8 AP v01-00

4 ENTWURF EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS über die Finanzierung von Investitionen und Handel, insbesondere von Infrastruktureinrichtungen, in den AKP-Ländern durch den Mechanismus der Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse der Europäischen Union Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU, auf ihrer Tagung in Port Vila (Vanuatu) vom 15. bis 17. Juni 2015, gestützt auf Artikel 18 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung, gestützt auf das zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen (Abkommen von Cotonou) 1, insbesondere Artikel 21, und die Überarbeitungen dieses Abkommens von 2005 und , unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 mit dem Titel Eine Agenda für den Wandel: Die Zukunft der EU- Entwicklungspolitik 3, unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. Oktober 2011 mit dem Titel Für eine EU-Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: eine Agenda für den Wandel (COM(2011)0637 SEC(2011)1172 SEC(2011)1173) 4, unter Hinweis auf die Investitionsfazilität des Europäischen Entwicklungsfonds und die Unterstützung der Europäischen Investitionsbank an die AKP-Länder, unter Hinweis auf den Treuhandfonds EU-Afrika für Infrastrukturen sowie auf die Investitionsfazilitäten für die Karibik und für den Pazifik, unter Hinweis auf die EU-Plattform für die Mischfinanzierung in der externen Zusammenarbeit (EUBEC), die der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen und der Generaldirektion Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung der Kommission unterstellt ist; 1 ABl. L 317 vom , S ABl. L 287 vom , S Angenommene Texte, P7_TA(2012) AP v /8 DR\ doc

5 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 12. Dezember 2013 zur Finanzierung von Armutsbeseitigung und nachhaltiger Entwicklung nach 2015, unter Hinweis auf den Bericht des zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für die Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung, unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung AKP-EU vom 12. Juni 2015 zur Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 (AKP/84/025/14 Rev. 5), unter Hinweis auf den zusammenfassenden Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur neuen Agenda für eine nachhaltige Entwicklung nach 2015 mit dem Titel: The road to dignity by 2030: ending poverty, transforming all lives and protecting the planet 1, unter Hinweis auf das Non-paper der Abteilung der Vereinten Nationen für Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten vom 21. Januar 2015 mit dem Titel: Preparatory Process for the 3rd International Conference on Financing for Development 2, unter Hinweis auf die am 22. Januar 2013 mit dem Beschluss 67/555 (A/67/L.48/rev.1) der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingerichtete offene Arbeitsgruppe, unter Hinweis auf die am 1. Dezember 2011 vereinbarte Partnerschaft von Busan für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit, A. in der Erwägung, dass der Privatsektor nicht nur ein Schlüsselfaktor für das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, den Handel und Innovationen ist, sondern darüber hinaus als wichtige Quelle der Fremdfinanzierung fungiert und sich günstig auf die Mobilisierung der internen Ressource auswirkt, die zur Deckung des Finanzbedarfs der Entwicklungsländer notwendig sind; B. in der Erwägung, dass die Mischfinanzierung, so wie sie im Rahmen von EU- Fazilitäten durchgeführt wird, aus einer Kombination von Darlehen zu Marktbedingungen (oder zu Vorzugsbedingungen) und Komponenten von Finanzhilfen (oder Subventionsäquivalenten) besteht, je nach Bedarf, wie beispielsweise direkte Investitionszuschüsse, technische Unterstützung, Zinszuschüsse und andere Finanzinstrumente, einschließlich Garantiemechanismen im Rahmen der AKP-EU-Entwicklungszusammenarbeit; C. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Agenda für den Wandel aus dem Jahr 2011 die Auffassung vertritt, dass eine Erhöhung des Anteils der EU-Hilfen über innovative Finanzinstrumente bereitgestellt werden sollen, etwa über Fazilitäten, die Zuschüsse und Darlehen verbinden, und dass die EU, gestützt auf den Erfolg etwa der DR\ doc 5/8 AP v01-00

6 europäischen Investitionsfazilitäten ( für die Europäische Nachbarschaft, die Westbalkanstaaten, Lateinamerika und Zentralasien) oder des EU-Infrastruktur- Treuhandfonds für Afrika, Mischfinanzierungsmechanismen weiterentwickeln soll, damit mehr Mittel zur Förderung der Entwicklung zur Verfügung stehen; D. in der Erwägung, dass die EU-Plattform für Zusammenarbeit und Entwicklung, der die Kommission, die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und europäische Finanzinstitutionen angehören, als wichtiges Forum bei der Abgabe von Empfehlungen über die Mischfinanzierung in Erscheinung tritt, mit dem Ziel, die Wirksamkeit und die Effizienz der Mechanismen der Mischfinanzierung weiter zu erhöhen; E. in der Erwägung, dass insbesondere die EU stärkeres Gewicht auf die Möglichkeiten gelegt hat, die die Mischfinanzierung bietet, d.h. die Möglichkeit, Zuschüsse (die in der Regel über Finanzinstitutionen bereitgestellt werden) mit anderen Finanzierungsmitteln wie etwa Darlehen, Risikokapital oder Beteiligungskapital zu kombinieren; F. in der Erwägung, dass im Rahmen des Partnerschaftsabkommens von Busan für wirksame Entwicklungszusammenarbeit empfohlen wird, innovative Finanzmechanismen zu entwickeln, um die Mobilisierung von mehr privaten Mitteln zur Unterstützung der entwicklungspolitischen Ziele anzuregen; G. in der Erwägung, dass die öffentlichen Mittel in den AKP-Ländern knapp sind, und dass diese mit einem beträchtlichen Bedarf an Finanzmitteln für Investitionen konfrontiert sind; H. in Erwägung des Finanzierungsdrucks in den AKP-Ländern in Bezug auf die Finanzierung der Entwicklung sowie der Schwierigkeiten beim Zugang zu nationalem und internationalem Kapital; I. in der Erwägung, dass die Gestaltung der Entwicklungsfinanzierung heute überwiegend von privaten Quellen dominiert wird, und dass diese nicht notwendigerweise inkompatibel sind mit der Finanzierung staatlicher Politik; J. in der Erwägung, dass die Entwicklungsfinanzierung sich dem sich wandelnden internationalen Umfeld anpassen muss und es daher angebracht ist, geeignete Finanzierungsinstrumente einzuführen; K. in der Erwägung, dass die privaten Finanzierungen ein enormes Potenzial aufweisen und die wichtigste externe Finanzierungsquelle der Entwicklungsländer sind, und dass es zweckmäßig ist, diese komparativen Vorteile zu nutzen, indem die notwendigen Instrument bereitgestellt werden; L. in der Erwägung, dass sowohl die öffentliche als auch die private Finanzierung, getrennt betrachtet, Einschränkungen aufweisen, und dass die Mischfinanzierung, insbesondere die Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse, eine glaubwürdige und effiziente Lösung darstellen kann, um mehr Mittel für die Entwicklung zu mobilisieren; AP v /8 DR\ doc

7 M. in der Erwägung, dass die AKP-Länder insgesamt auf geopolitischer Ebene und in Bezug auf eine Entwicklungsstrategie keine Gemeinsamkeiten aufweisen und unterschiedliche Risikoprofile haben, und dass die Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse somit nur ein Instrument der Entwicklungszusammenarbeit unter vielen ist; 1. weist mit Nachdruck darauf hin, dass das beträchtliche Potenzial der Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse besser genutzt werden muss, zumal solche innovativen Instrumente dazu beitragen können, neue Finanzierungsströme zu schaffen, Privatinvestitionen und Marktfinanzierung zu beschleunigen sowie die Wirkung der vorhandenen öffentlichen und privaten Mittel zu maximieren; 2. begrüßt und fördert den zunehmend wichtigen Anteil der Mischfinanzierung, insbesondere die Mischfinanzierung der Europäischen Union über Darlehen und Zuschüsse im Rahmen der AKP-EU-Zusammenarbeit als innovatives Finanzierungsinstrument vor dem Hintergrund der Herausforderung der Entwicklungsfinanzierung in den AKP-Ländern; 3. hebt hervor, dass die Mischfinanzierung nach und nach und zielführend erfolgt, was das Zuteilungsvolumen und das Verhältnis Darlehen-Zuschüsse betrifft (20 %-80 %), und weist darauf hin, dass die Länder die Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse direkt in Anspruch nehmen können, je nach dem Anteil, der notwendig ist, um eine Überschuldung zu vermeiden; 4. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse sich vor allem auf die Bereiche Energie, Verkehr und IKT konzentriert, und empfiehlt, die Mischfinanzierung auf weitere Entwicklungsbereiche auszuweiten, insbesondere auf die Bereiche Sozialfürsorge und Gesundheit, damit die Finanzierung in den AKP-Ländern ausgewogener gestaltet werden kann; 5. stellt fest, dass der Mechanismus der Mischfinanzierung in seiner derzeitigen Form die Mischung staatlicher Zuschüsse mit Darlehen von Finanzinstitutionen und anderen Risikoteilungsmechanismen voraussetzt, was Haushaltszwänge zum Zeitpunkt einer Finanzkrise impliziert; 6. weist mit Nachdruck darauf hin, dass transparente Verfahren für den Mischmechanismus festgelegt werden müssen, wenn das Potenzial der Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse optimiert werden soll, damit eine wirksame Steuerung und eine Eigenverantwortung der Empfängerländer und der anderen Interessenträger sichergestellt wird; 7. weist mit Nachdruck darauf hin, dass mit der Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse nicht sämtliche Finanzierungsprobleme gelöst und nicht zwangsläufig dauerhafte Auswirkungen garantiert werden, die mit den Zielen des Empfängerlandes übereinstimmen, insbesondere, was den Bedarf der sozialen Sektoren betrifft; DR\ doc 7/8 AP v01-00

8 8. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Mechanismen zur Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse zwar sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Vorteile mit sich bringen, jedoch auch ernsthafte Risiken im Zusammenhang mit der Eigenverantwortung, der Verschuldung und den Opportunitätskosten aufweisen und Fragen in Bezug auf Wirksamkeit und Auswirkungen, Zusätzlichkeit der Ressourcen und Marktverzerrungen aufwerfen können; 9. weist mit Nachdruck auf die Bedeutung der Entwicklung der öffentlich-privaten Partnerschaften im Rahmen der Mischfinanzierung über Darlehen und Zuschüsse hin, sowie auf die Bedeutung eines Raums für den politischen Dialog und die Koordinierung von Projekten zwischen der Europäischen Union und den AKP- Ländern, damit die Ziele der Entwicklung und der Wirksamkeit der Hilfe verwirklicht werden können; 10. beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Ministerrat, dem Europäischen Parlament, der Kommission, dem Europäischen Rat, der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament, den regionalen und nationalen Parlamenten, den regionalen Organisationen der AKP-Staaten und der Europäischen Investitionsbank zu übermitteln. AP v /8 DR\ doc

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