Textteil zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften "Ringstraße II"

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Textteil zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften "Ringstraße II""

Transkript

1 LANDKREIS: GEMEINDE: GEMARKUNG: ESSLINGEN Textteil zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften "Ringstraße II" In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgelegt: 1 Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 BauGB, 1-22 BauNVO) 1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr.1 BauGB, 1-15 BauNVO) WA1 / WA2 / WA3 / WA4 = allgemeines Wohngebiet ( 4 BauNVO) Ausnahmen nach 4 Abs. 3 Nr.1, 4 und 5 BauNVO sind nicht zugelassen ( 1 Abs. 6 BauNVO) MI = Mischgebiet ( 6 BauNVO) Nutzungen nach 6 Abs. 2 Nr.6 bis 8 BauNVO sowie Ausnahmen nach 6 Abs.3 BauNVO sind nicht zugelassen ( 1 Abs. 5 u. 6 BauNVO). 1.2 Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr.1 BauGB, 16-21a BauNVO) Grundflächenzahl ( 16 Abs.3, i.v. mit 19 BauNVO) entsprechend den Einschrieben im Plan Gebäudehöhen ( 9 Abs.2 BauGB, 16 Abs.3 BauNVO). Die im Plan eingetragenen Traufhöhen TH gelten als Höchstmaß. Dieses Höchstmaß darf, auf mindestens 2/3 der Gebäudelänge (einschließlich Breiten der Zwerchgiebel bzw. Winkelbauten) nicht überschritten werden. Die Traufhöhen TH werden zwischen festgelegter Bezugshöhe und dem Schnittpunkt der Gebäudeaußenwand mit der Dachhaut gemessen. Die im Plan eingetragenen Firsthöhen FH, gemessen zwischen festgelegter Bezugshöhe und Oberkante Firstziegel dürfen nicht überschritten werden. Im Bereich WA2 und MI ist nur ein Untergeschoss zulässig ( 16 Abs.5 BauNVO) Bezugshöhe ( 9 Abs.2 BauGB, 18 Abs.1 BauNVO) Die im Plan eingetragenen Höhen sind die Bezugshöhen in Meter über NN für die festgesetzten Gebäudehöhen. 1.3 Bauweise ( 9 Abs.1 Nr.2 BauGB, 22 BauNVO) entsprechend den Einschrieben im Plan o = offene Bauweise. 1.4 Stellung der baulichen Anlagen ( 9 Abs.1 Nr.2 BauGB) Hauptfirstrichtung entsprechend den Einschrieben im Plan sind für Hauptgebäude zwingend einzuhalten, nicht bei Garagen und Nebengebäude. Neben dem vorgeschriebenen Hauptfirst sind rechtwinklig dazu untergeordnete Nebenfirste als Zwerchgiebel oder Winkelbauten zulässig (siehe auch Ziffer 1.2.2). 1.5 Flächen für Garagen und Stellplätze ( 9 Abs.1 Nr.4 BauGB, 12 BauNVO) Garagen, offene und überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstück s- flächen zulässig Darüber hinaus können offene Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen im unmittelbaren Anschluss an die öffentlichen Verkehrsflächen zugelassen werden ( 23 Abs.5 BauNVO). Seite 1 von 7

2 1.6 Fläche für Überschwemmungsgebiet und Retentionsfläche ( 9 Abs.1 Nr.14 BauGB) Die im Plan eingetragene Fläche ist so zu unterhalten, dass die Funktion der Wasserrückha l- tung und die Funktion als Überschwemmungsfläche dauerhaft gewährleistet ist. Die Fläche ist von störenden Hindernissen, welche die Funktionalität beeinträchtigen frei zu halten. Überba u- en oder verfüllen ist unzulässig. 1.7 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 Abs.1 Nr.20 BauGB) In den Bereichen WA2, WA3 und MI sind unverschmutzte Oberflächenwässer (z.b. Dachwässer) der im Lageplan gekennzeichneten Retentionsfläche zuzuführen Dachflächen aus den unbeschichteten Metallen Kupfer, Zink und Blei sind unzulässig Wasserdurchlässigkeit Von der nicht überbauten Grundstücksfläche dürfen 60% nicht befestigt oder mit einer versi e- gelten Oberfläche versehen werden. Offene Stellplätze deren Zufahrten, sowie Garagenzufahrten sind mit wasserdurchlässigen Belägen herzustellen Im Bereich der privaten Grünfläche sind der Zweckbestimmung Streuobstwiese entsprechend bestehende Obstbäume zu erhalten und soweit bereits abgegangen bzw. künftig abgängig neu zu pflanzen Pflanzgebot ( 9 Abs.1 Nr. 25a BauGB) An den im Plan gekennzeichneten Stellen sind hochstämmige heimische Laubbäume, vorzugsweise Obstbäume, zu pflanzen. Von den angegebenen Standorten kann zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten abgewichen werden. Je Baugrundstück ist pro angefangene 100 qm überbauter Grundstücksfläche mindestens 1 heimischer Baum zu pflanzen. Die in Satz 1 genannten Bäume sind hierauf anzurechnen. Nicht zugelassen sind Nadelgehölze, ausg enommen Eibe. Die im Plan gekennzeichneten Pflanzgebotsflächen sind mit heimischen Sträuchern intensiv zu bepflanzen Pflanzbindung ( 9 Abs.1 Nr.25b BauGB) Die im Plan gekennzeichneten Bäume sind zu erhalten, bzw. bei Abgang zu ersetzen Stützmauern sind nur in Form von bepflanzten Natursteintrockenmauern mit einer Höhe von max. 1,0 m, entlang von Straßen mit einer Höhe von max. 0,5m zulässig. Ausgenommen davon ist der Bereich WA Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Streuobstwiese bzw. Hausgarten ( 9 Abs.1 Nr.15 BauGB) Innerhalb der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Streuobstwiese bzw. Hausgarten sind bauliche Anlagen unzulässig. 1.9 Höhenlage des Geländes ( 9 Abs.1 Nr.2 i.v mit Abs. 2 BauGB) Im straßenseitigen Vorgartenbereich der Baugrundstücke ist das Gelände in seiner Höhe der unmittelbar vorgelagerten öffentlichen Verkehrsfläche anzugleichen. Zu den Nachbargrundstücken sind die Aufschüttungen abzuböschen bzw. an die Höhenlage des Nachbargrundstückes anzugleichen. Die Höhenlage des Geländes ist insgesamt so zu gestalten, daß Untergeschosse nicht als Vollgeschosse in Erscheinung treten Überbaubare Grundstücksflächen. ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, 23 BauNVO) Die im zeichnerischen Teil eingetragenen Baugrenzen gelten nur oberirdisch ( 9 Abs. 3 BauGB) Höhenlage der Straße ( 9 Abs.1 Nr.11 i.v. mit Abs.2 BauGB) Höhenlage der Straße entsprechend den Einschrieben im zeichnerischen Teil. Seite 2 von 7

3 1.12 Flächen für die Herstellung des Straßenkörpers ( 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB) Durch den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß Bebauungsplan sind auf privaten Grundstücksflächen gegebenenfalls Böschungen sowie Kunstbauten erforderlich. Das Hineinragen des für die Randeinfassungen als Abgrenzung zur öffentlichen Fläche erforderlichen B e- tonfußes und notwendiger Böschungen in das Privatgrundstück sind zu dulden. 2 Örtliche Bauvorschriften ( 74 LBO) 2.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO) Verkleidungen aus Faserzement, Kunststoff, Waschbetonmaterialien und Blech (Ausnahme Gauben u. Dachgesimse) sind nicht zulässig. Grellfarbene und reflektierende Anstriche bzw. Materialien sind unzulässig. Parabolantennen sind ihrem Anbringungsort farblich anzupassen. 2.2 Dachform Dachneigung und Dachdeckung ( 74 Abs.1 Nr.1 LBO) Dachform und Neigung entsprechend den Eintragungen im zeichnerischen Teil. Dachdeckung der Satteldächer ist nur in roten bis rotbraunen Ziegeln und ziegelförmigen Dachsteinen zulässig. Sonnenkollektoren und Photovoltaikelemente sind zugelassen. Darüber hinaus sind Winterga r- tenverglasungen zugelassen. Garagendächer und Überdachungen von Stellplätzen sind in Form, Neigung und Material dem Hauptdach anzupassen. Darüber hinaus sind Flachdächer zulässig, sofern diese begrünt sind. Bei Nebenanlagen nach 14 BauNVO können andere Dachformen und Materialien zugelassen werden. 2.3 Dachaufbauten und Dacheinschnitte ( 74 Abs. 1 Nr.1 LBO) Die Gesamtlänge der Dachaufbauten darf 60% der Gebäudelänge, die Gesamtlänge der Dacheinschnitte 30% der Gebäudelänge nicht überschreiten Die Höhe der Gauben, vom Anschluß mit dem Hauptdach bis Oberkante Gesims gemessen, darf 1,60 m nicht überschreiten. Bei Gaubenformen ohne Gesims (z.b. Rundbogengauben) darf die Höhe der Gauben, vom Anschluss mit dem Hauptdach bis zum Schnittpunkt der Gaubenaußenwand (Vorderansicht) mit der Gaubendachhaut gemessen, 1,60 m nicht überschreiten folgende Abstände sind einzuhalten: -zum Ortgang: -zur Traufe: mind.1,30m mind.0,60m (in den Dachschrägen gemessen), im übrigen dürfen Dachaufbauten und -Einschnitte nicht über die Außenwand des Hauptgebäudes hinausragen. -zum First: mind. 0,60m (in den Dachschrägen gemessen) -zwischen einzelnen Dachaufbauten oder -einschnitten: mind.1,00m Auf einer Dachseite dürfen entweder nur Dachaufbauten oder nur Dacheinschnitte errichtet werden Die Dachaufbauten eines Gebäudes müssen dieselbe Form (z.b. Schleppgaube, giebelständ i- ge Gaube) aufweisen. Neu geplante Dachaufbauten müssen in Ihrer Form den bereits bestehenden Dachaufbauten entsprechen. 2.4 Einfriedigungen und Gestaltung der Freiflächen ( 74 Abs.1 Nr.3 LBO) Zäune sind nur als beidseitig eingewachsene Wildschutzzäune mit einer Höhe von max. 1,00m zulässig. Zäune entlang Straßen jedoch max. 0,80m hoch. Zäune auf Mauern sind unzulässig. Sichtschutzmauern sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. Von öffentlichen Verkehrsflächen ist mit Zäunen, Mauern oder sonstigen Einfriedigungen ein Abstand von mind. 0,50 m einzuhalten. Seite 3 von 7

4 2.5 Außenantennen ( 74 Abs.1 Nr.4 LBO) Die Errichtung von mehr als einer Rundfunk- sowie einer Fernsehantenne pro Gebäude ist unzulässig. 2.6 Niederspannungsfreileitungen ( 74 Abs.1 Nr.5 LBO) Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 2.7 Stellplatzverpflichtung ( 37 Abs. 1 LBO, 74 Abs.2 Nr.2 LBO) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird für Wohnungen eine Stellplatzverpflichtung wie folgt festgelegt Für Gebäude mit einer Wohnung (Einzelhäuser, Doppelhäuser und Einfamilienreihenhäuser je Hauseinheit) 2,0 Stellplätze Für Gebäude mit mehr als einer Wohnung (also auch beim Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) Je Wohnung mit 80 qm und mehr 1,5 Stellplätze Je Wohnung mit weniger als 80 qm 1,0 Stellplätze Sofern sich bei dieser Berechnungsmethode Bruchzahlen ergeben, ist aufzurunden. (z.b. 5,5 Stellplätze = 6 Stellplätze). 3 Hinweise 3.1 Der Einbau von Zisternen zur Brauchwassernutzung wird empfohlen. Die Richtlinien der Trinkwasserverordnung sind zu beachten. Insbesondere müssen Brauchwasseranlagen dem Gesundheitsamt bei Inbetriebnahme angezeigt werden. Darüber hinaus sind Verbindungen zwischen Trink- und Brauchwasser unzulässig bzw. ausschließlich gemäß DIN 1988 vorzunehmen. 3.2 Es wird empfohlen Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren auf den Hauptdächern einzurichten. Diese sollten nicht freistehend auf den nichtüberbauten Grundstücksflächen, bzw. G a- ragen aufgestellt werden. 3.3 Für alle Bauvorhaben müssen Bauvorlagen folgende Darstellung zur Freiflächengestaltung erhalten: - Aufteilung der Flächen in befestigte Flächen und Grünflächen - Materialangaben zu den befestigten Flächen - Bepflanzungsplan für die Grünflächen 3.4 Die Wiederverwendung brauchbaren Erdaushubs auf den Baugrundstücken (Erdmassenausgleich) ist anzustreben. Die Bauvorlagen sind mit beglaubigten Geländeschnitten und einer Darstellung der geplanten Aufschüttungen bzw. Abgrabungen einzureichen. 3.5 Flächen für Baustelleneinrichtungen und Lagerplätze sollten auf das absolut notwendige Mi n- destmaß beschränkt werden. Spätere Freiflächen sollten vom Baubetrieb freigehalten werden, um die Böden vor Verdichtungen zu schützen. 3.6 Die Dachdeckung und Verkleidung eines Dachaufbaues sollte mit dem Hauptdach in Werkstoff und Farbe übereinstimmen. 3.7 Auf das für das Plangebiet vorliegende Baugrundgutachten von Dr. Bausch - Ingenieure & Geologen vom wird hingewiesen. Dieses kann bei der Gemeinde Holzmaden eingesehen werden. Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis: Geologische Verhältnisse Die im Großteil des Untersuchungsgebiet anstehenden Böden sind generell zur Abtragung von Gebäudelasten, die sich im Rahmen der vorgesehenen Wohnbebauung bewegen, unter Anwendung konventioneller Gründungen wie Streifenfundamente oder tragende Bodenplatten geeignet. Ausgenommen hiervon sind aufgefüllte Bereiche bzw. Bereiche mit Schichten von weicher bis breiiger Konsistenz, in denen besondere Gründungsmaßnahmen erforderlich werden Seite 4 von 7

5 können. Generell werden projektspezifische Baugrunduntersuchungen bzw. Beurteilungen der in den Baugruben angetroffenen Verhältnisse empfohlen. Hydrologische Verhältnisse Die durchgeführten Untersuchungen weisen die anstehenden Böden als sehr schwach durc h- lässig gemäß DIN aus. Eine Flächen- oder Muldenversickerung bzw. eine Rigolen- und Rohrversickerung von Oberflächenwasser kann im Baugebiet nicht sinnvoll eingesetzt werden. Im Bereich der quartären Deckschichten (Böden geringer Wasserdurchlässigkeit) ist mit Sta u- nässe durch in die Arbeitsräume eindringendes Schicht- und Oberflächenwasser zu rechnen. Für Gebäude, die in den Untergrund einschneiden, sind Abdichtungsmaßnahmen gegen nicht drückendes Wasser gem. DIN Teil 5 in Verbindung mit Dränmaßnahmen gem. DIN 4095 vorzunehmen. Für Bauwerke, die in Grundwasser führende Schichten einschneiden, wird eine Abdichtung gegen drückendes Wasser gem. DIN Teil 6 (Ausführung z. B. einer "weißen Wanne") erforderlich. 3.8 Wird bei der Durchführung von Bau- und Gründungsarbeiten Grundwasser angetroffen, ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen. Die Pläne mit Beschreibung sind beim zuständigen Landratsamt - Untere Wasserbehörde - einzureichen. Die Erkundung des Grundwassers ist beim Landratsamt - Untere Wasserbehörde - anzuzeigen und mit dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, vorher in fachtechnischer Hinsicht abzuklären. Gegen eine vorübergehende Grundwasserabsenkung während der Bauzeit bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Eine ständige Ableitung oder Absenkung des Grundwassers ist unzulässig. 3.9 Das Plangebiet liegt innerhalb des Grabungsschutzgebiets "Versteinerungen Holzmaden". Bei der Bauausführung ist die Verordnung des Regierungspräsidiums vom (GBl. Nr.10 vom , S.265) zu beachten Auf die Anzeigepflicht des 20 Denkmalschutzgesetz über zufällige Funde, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wird hingewiesen Im Bereich der Flurstücke 96/2, 96/3, 97/1 und 407/1 wurde das ehemalige Bachbett des Seebach mit unbekanntem Material verfüllt. Sofern in diesem Bereich keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, sind gemäß dem Schreiben des Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz vom keine Maßnahmen erforderlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Baumaßnahmen in diesem Bereich Bodenaushub anfallen kann, der nicht frei verwertbar ist. Bei auffälligem Bodenmaterial in diesem Bereich ist ein Gutachter einzuschalten. Dem Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz ist dann ein B e- richt vorzulegen Es wird darauf hingewiesen, dass der gemäß Landesbauordnung geforderte Abstand von 30m für Gebäude zum Wald am Westrand des Plangebietes nicht eingehalten wird. Gemäß Erlass des MLR vom stellt das Forstamt seine grundsätzlichen Bedenken zwar zurück. E i- ne Gefährdung der Bebauung durch Windwurf und Bruch kann aber dennoch nicht ausgeschlossen werden. 4 Aufhebung bisheriger Festsetzungen Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften treten alle bisher im Ge l- tungsbereich gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Ringstraße", rechtskräftig seit , sowie dessen Deckblatt, vom außer Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften treten alle bisher im Ge l- tungsbereich gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kirchheimer Straße", vom , sowie dessen Änderung vom und vom außer Kraft. Die Festsetzungen des Baulinienplanes vom treten im Geltungsbereich dieses Beba u- ungsplanes mit dessen Inkrafttreten außer Kraft. Seite 5 von 7

6 5 Rechtsgrundlagen Maßgebend sind: BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBL. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 2852) BauNVO Baunutzungsverordnung in der Fassung vom (BGBL. I S. 132) zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBL. I S. 466) LBO Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GVBL. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl S. 760, m.w.v ) PlanzV 90 Planzeichenverordnung 1990 vom (BGBl S. 58) Seite 6 von 7

7 LANDKREIS: GEMEINDE: GEMARKUNG: ESSLINGEN Textteil zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften "Ringstraße II" PLANVERFASSER: Dipl.-Ing. Erich Ernst Kuhn Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Nürtinger Straße Frickenhausen - Tel /42081 Die Planunterlage entspricht den Anforderungen der 1 u. 2 der Planzeichenverordnung vom 18. Dezember Die innerhalb des Geltungsbereiches eingetragenen Flurstücksgrenzen und -nummern stimmen mit dem Liegenschaftskataster überein. Auszug aus dem Liegenschaftskataster gefertigt und zum Bebauungsplan ausgearbeitet: Frickenhausen, den / / / VERFAHRENSVERMERKE Aufstellungsbeschluss durch Gemeinderat 2(1) BauGB am Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 2(1) BauGB am Bürgerbeteiligung 3(1) BauGB am Als Entwurf öffentlich ausgelegt 3(2) BauGB vom bis Auslegung bekannt gemacht 3(2) BauGB am Als Entwurf öffentlich ausgelegt 3(3) BauGB vom bis Auslegung bekannt gemacht 3(2) BauGB am Als Satzung beschlossen 10 BauGB am Inkrafttreten durch öffentliche Bekanntmachung 10(3) BauGB am Ausfertigung: Der Verfahrensablauf für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Ringstraße II en t- spricht den gesetzlichen Bestimmungen. Der zeichnerische Teil und der Textteil des Bebauungspl a- nes sowie der örtlichen Bauvorschriften - jeweils in der Fassung vom / / / sind als Original Bestandteil des Satzungsbeschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Holzmaden vom Die vom Gemeinderat anerkannte Begründung trägt das Datum vom / / Holzmaden, Riehle - Bürgermeister - Seite 7 von 7

Textteil zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Augärten/ Weiherbach ENTWURF

Textteil zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Augärten/ Weiherbach ENTWURF LANDKREIS: STADT: GEMARKUNG: ESSLINGEN AICHTAL GRÖTZINGEN Textteil zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Augärten/ Weiherbach ENTWURF Anmerkung: Zeichnerischer Teil und Textteil sind in der Originalfassung

Mehr

1 Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 BauGB, 1-22 BauNVO)

1 Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 BauGB, 1-22 BauNVO) LANDKREIS: GEMEINDE: GEMARKUNG: REMS-MURR-KREIS KERNEN IM REMSTAL ROMMELSHAUSEN Textteil zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Tulpenstraße Anmerkung: Zeichnerischer Teil und Textteil sind in

Mehr

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58). SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 BauGB, 1-22 BauNVO)

1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 BauGB, 1-22 BauNVO) LANDKREIS: GEMEINDE: GEMARKUNG: GÖPPINGEN HATTENHOFEN HATTENHOFEN Textteil zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Dobelwiesen Ahorn II ENTWURF Anmerkung: zeichnerischer Teil und Textteil sind in

Mehr

BIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN

BIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN GEMEINDE: SCHNÜRPFLINGEN KREIS: ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BIHLAFINGER WEG II Entwurf: 23.10.2013 / Stand: 16.07.2014 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand:

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand: GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf: 21.03.2011 / Stand: 23.05.2011 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil

STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES Textteil in der Fassung vom 11.04.2005 Stadt Stockach, Stadtteil Wahlwies 1 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen Landesbauordnung

Mehr

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün Textteil zum Bebauungsplan I. Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 128 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Neuapostolische Kirche Vom 17.10.2012 In Kraft getreten am 25.10.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:

Mehr

Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan -

Bebauungsplan Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Stadt Maulbronn Gemarkung Zaisersweiher Landkreis Enzkreis Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Fassung vom 03.04.2017 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch

Mehr

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB 1. Änderung Schelmenwasen Seite 1/3 1. Bebauungsplan 11.05.2016 Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, Landkreis Reutlingen 2-0827 Schriftlicher Teil (Teil B) 1. Bebauungsplan 1. Änderung Schelmenwasen

Mehr

BACHACKER II. 1 Rechtsgrundlagen GEMARKUNG: ACHSTETTEN ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN

BACHACKER II. 1 Rechtsgrundlagen GEMARKUNG: ACHSTETTEN ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: ACHSTETTEN KREIS: BIBERACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BACHACKER II Entwurf: 24.09.2018 / Stand: 03.12.2018 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / /

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / / Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung (LBO) vom 05.03.2010

Mehr

Informationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen

Informationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen Informationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen Stadt Albstadt Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften Andreas Niederwieser Tel.: 07431/ 160-2152 Fax: 07431/ 160-2157 Email: andreas.niederwieser@albstadt.de

Mehr

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF

BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF GEMEINDE BALGHEIM KREIS TUTTLINGEN BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF T E X T L I C H E (Satzungsbeschluss) F E S T S E T Z U N G E N STAND: 24.07.2007 DIPL ING (FH) ACHIM KETTERER FREIER STADTPLANER HEINRICH-HONER-STRASSE

Mehr

Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Entwurf GEMEINDE SCHLAT BEBAUUNGSPLAN Süßener Wiesen II Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach 13b BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom 13.08.1991, geändert am 14.10.1991, ergänzt am 01.09.1993, geändert am 13.09.1996 In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:

Mehr

Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften

Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

Stadt Sinsheim Stadtteil Steinsfurt. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung

Stadt Sinsheim Stadtteil Steinsfurt. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Stadt Sinsheim Stadtteil Steinsfurt Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Rechtsgrundlagen : 74 und 75 Landesbauordnung LBO in der Fassung der Neubekanntmachung

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG zum Bebauungsplan Gemeinde Rielasingen-Worblingen Gemarkung Rielasingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN B. 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2. Werbeanlagen 3. Unbebaute Flächen und Einfriedigungen 4.

Mehr

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche

Mehr

04 Örtliche Bauvorschriften

04 Örtliche Bauvorschriften GROSSE KREISSTADT WAGHÄUSEL 04 Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Oberspeyerer Feld BA II 06.07.2017 Projekt: 1356 Bearbeiter: Dipl.-Ing. D. Walter, M.Sc. T. Müller

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau 3. Änderung Gemarkung Bachhagel Gemeinde Bachhagel Landkreis Dillingen Gemeinde Bachhagel Bearbeitung: Plandatum: 01.09.2009 Ulrich Mäck Dipl.-Ing. (FH) Projektleitung

Mehr

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene

Mehr

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Satzung über Örtliche Bauvorschriften. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Satzung über Örtliche Bauvorschriften. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis Anlage 3 Große Kreisstadt Sinsheim Rhein-Neckar-Kreis Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt gem. 74 und 75 LBO Entwurf Planstand: 20.02.2018 Bebauungsplan Hettenberg I,

Mehr

Satzung. 4 Außerkrafttreten Für das Plangebiet werden die bisher geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Holderäcker/Hinter der Kirche aufgehoben.

Satzung. 4 Außerkrafttreten Für das Plangebiet werden die bisher geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Holderäcker/Hinter der Kirche aufgehoben. Satzung über a) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seniorenzentrum Spielberg b) die örtlichen Bauvorschriften Seniorenzentrum Spielberg in Karlsbad-Spielberg Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom vom 24.06. 2004 Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) (BGBl. I S. 1359 zuletzt geändert durch

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen

Mehr

Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften

Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften Kreis Alb-Donau-Kreis Gemeinde Rottenacker Projekt Bebauungsplan "Kapellenäcker/Am Silberberg I" Nr. 10.908 hier: Satzung nach 74 LBO über örtliche Bauvorschriften Diese Satzung umfasst insgesamt 5 Seiten

Mehr

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "VILLASTRASSE" Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN VILLASTRASSE Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften GEMEINDE KIRCHENTELLINSFURT BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "VILLASTRASSE" Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Stand: 27.09.2010 Planung: NACHTRIEB & WEIGEL Städtebau. Umweltplanung

Mehr

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...

Mehr

Bebauungsplan "Auf dem Treppchen"

Bebauungsplan Auf dem Treppchen Ortsgemeinde Kettenhausen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Treppchen" Textfestsetzungen (Stand: 09.06.2003) Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Kettenhausen Friedrich Hachenberg

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

Bebauungsplan "Hardfeld - Waldsiedlung Änderung I" Gemarkung Bruchsal Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Bebauungsplan Hardfeld - Waldsiedlung Änderung I Gemarkung Bruchsal Seite 1. Inhaltsverzeichnis Textteil Bebauungsplan "Hardfeld - Waldsiedlung Änderung I" Gemarkung Bruchsal Seite 1 Inhaltsverzeichnis Teil A A - Bestandteile des Bebauungsplanes Textteil mit Anhang (ergänzende Festsetzungen, Verfahrensvermerke,

Mehr

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 / 18.04.2018 / 04.07.2018 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung

Mehr

Bebauungsplan Buigen Nord

Bebauungsplan Buigen Nord Gemeinde Irndorf Landkreis Tuttlingen Bebauungsplan Buigen Nord Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO Stand: 20.02.2018 Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Planverfasser

Mehr

B E B A U U N G S P L A N

B E B A U U N G S P L A N GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Bebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Lessingstraße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen Nutzung - 3-1.1. Reines Wohngebiet

Mehr

Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung

Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung Zollernalbkreis Stadtteil: ROSENFELD Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung Au f s t e l l u n g und vorgezogene Beteiligung der Ö ffentlichkeit und Behör d en Anlage 1 : Anlage 2: Anlage 3: Anlage

Mehr

Gemeinde Bissingen an der Teck. Bebauungsplan Hintere Straße und örtliche Bauvorschriften. Textteil

Gemeinde Bissingen an der Teck. Bebauungsplan Hintere Straße und örtliche Bauvorschriften. Textteil Landkreis Esslingen Gemeinde Bissingen an der Teck Bebauungsplan Hintere Straße und örtliche Bauvorschriften Textteil Der Bebauungsplan Hintere Straße hat folgende Anlagen, die Bestandteile der Satzung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.

Mehr

Textteil zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Im Langen Morgen II

Textteil zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Im Langen Morgen II LANDKREIS: GEMEINDE: GEMARKUNG: GÖPPINGEN HATTENHOFEN HATTENHOFEN ENTWURF Textteil zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Im Langen Morgen II In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgelegt:

Mehr

KLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "STEINSTRAßE

KLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN STEINSTRAßE Ortsteil Mutschelbach KLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "STEINSTRAßE Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 28.11.2007 aufgrund von 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 3

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG"

BEBAUUNGSPLAN BRÜHL - 7. ÄNDERUNG GEMEINDE BISINGEN ZOLLERNALBKREIS BEBAUUNGSPLAN "BRÜHL - 7. ÄNDERUNG" Entwurf vom 23.02.2016 Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige, Landschaftsarchitekten Dettenseer Straße 23 72186 Empfingen GEMEINDE

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO

Mehr

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr Am Linnebach Gemeinde Stemwede Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr. 1.14 "Am Linnebach" Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. (2) BauGB, Beteiligung der Behörden und der sonstigen

Mehr

1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und 1-15 BauNVO)

1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und 1-15 BauNVO) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET "AM LIPPACH" IN MÜHLHEIM In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes vom 09.10.2007 werden folgende PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck

Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Satzung zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Malching WEST VORENTWURF Datum: 22.09.2016 Planverfasser: Frank Bernhard REIMANN Dipl.-Ing. Univ.

Mehr

Stadt Villingen-Schwenningen. Schwarzwald-Baar-Kreis. Änderung Bebauungsplan Brotkörble I. in den Teilbereichen Flst.-Nr.

Stadt Villingen-Schwenningen. Schwarzwald-Baar-Kreis. Änderung Bebauungsplan Brotkörble I. in den Teilbereichen Flst.-Nr. Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Schwarzwald-Baar-Kreis Änderung Bebauungsplan Brotkörble I in den Teilbereichen Flst.-Nr. 1039, 1040, 1041 Stadtbezirk Mühlhausen Textteil vom 13.07.2010

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln Aufgrund von 74 der Landesbauordnung (LBO) i.d.f. der Bekanntmachung vom 08.08.1995 (GBl.617), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

APPENBERG II 4. ÄNDERUNG

APPENBERG II 4. ÄNDERUNG Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften APPENBERG II 4. ÄNDERUNG Entwurf vom 01.06.2017 Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage

Mehr

Gemeinde Wutöschingen

Gemeinde Wutöschingen Gemeinde Wutöschingen Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Zelgle III Degernau im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Aufgrund den 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl.

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN BEBAUUNGSPLAN Hinter den Gärten" TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN STADT OFFENBURG 11.04.2011 FACHBEREICH 5 ABTEILUNG STADT- UND UMWELTPLANUNG 5.1 501.510.26.4-10 Bebauungsplan Hinter

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-

Mehr

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe: T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:

Mehr

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee GEMEINDE Lütjensee Vertreten durch Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau DATUM 16.01.2018 MASSSTAB 1:1.000 Satzung der Gemeinde Lütjensee über den Bebauungsplan

Mehr

Leitenfeld / Schwabenberg

Leitenfeld / Schwabenberg G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner

Mehr

A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes

A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Bebauungsplan Teilgebiet "Arlinger" - Ausschnitt "Zwischen Arlingerstraße und Wildbader Straße " - A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes In Ergänzung der Planzeichnung wird gemäß Baugesetzbuch

Mehr

Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO

Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO Gemeinde Denkingen Landkreis Tuttlingen Bebauungsplan Schuppengebiet Hartplatz Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO Entwurf zur Offenlage gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stand: 24. 05. 2016 Planverfasser:

Mehr

HALDE IV 2. ÄNDERUNG TEXTTEIL. Stadt Weinstadt. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften. Entwurf vom

HALDE IV 2. ÄNDERUNG TEXTTEIL. Stadt Weinstadt. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften. Entwurf vom Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften HALDE IV 2. ÄNDERUNG Entwurf vom 25.08.2017 Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage

Mehr

TEXTTEIL zum Bebauungsplan Weidengärten, 1. Änderung in Kreßberg - Marktlustenau

TEXTTEIL zum Bebauungsplan Weidengärten, 1. Änderung in Kreßberg - Marktlustenau TEXTTEIL zum Bebauungsplan Weidengärten, 1. Änderung in Kreßberg - Marktlustenau Teil 1: PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Dem Bebauungsplan liegen zugrunde: das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung,

Mehr

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM

BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM GEMEINDE KUSTERDINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN UNTER DEM MÄHRINGER WEG IN KUSTERDINGEN-WANKHEIM Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Vorentwurf) Stand: 14.03.2013 Planung:

Mehr

Bebauungsplan Nr. 41 " Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg "6. Änderung

Bebauungsplan Nr. 41  Schulweg/Tannenstraße/ Moorgutsweg 6. Änderung ÜBERSICHTSKARTE Maßstab 1 : 2500 Plangebiet Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung Gemeinde Saterland Landkreis Cloppenburg Stand: 20.02.2019 Bebauungsplan

Mehr

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015

Gemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015 Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB

Markt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten

Mehr

GEMEINDE AHORN Bebauungsplan "Rübenäcker" im OT Berolzheim

GEMEINDE AHORN Bebauungsplan Rübenäcker im OT Berolzheim GEMEINDE AHORN Bebauungsplan "Rübenäcker" im OT Berolzheim P L A N Z E I C H E N E R K L Ä R U N G U N D T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N P L A N Z E I C H E N E R K L Ä R U N G ART DER BAULICHEN

Mehr

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas

Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Textliche Festsetzungen Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer Straße

Mehr

Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan Nr. 16 "Kanalstraße" Textfestsetzungen Stand: 02.12.2003 Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Weyerbusch Friedrich Hachenberg Dipl.

Mehr

Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung

Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Planbereich 3.3 Landkreis Ludwigsburg Stadt Bietigheim-Bissingen Gemarkung Bietigheim Bebauungsplan BUCH MITTE NORD, 2. Änderung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 8530/1, 8532/1,

Mehr

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung <<

>> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung << GEMEINDE ORTSTEIL LANDKREIS DUNNINGEN SEEDORF ROTTWEIL >> Hochwiese 1. Erweiterung 4. Änderung

Mehr

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500 GEMEINDE UEDEM Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße 11 6. vereinfachte Änderung 0 Bearbeitet: Hardt/Bertram Stand: 06. November 2012 M 1:500 10 15 20 25 30 35 StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbh Stadtentwicklung

Mehr

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44

Aschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44 Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. "Sonnenberg II", Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB)

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. Sonnenberg II, Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zum Bebauungsplan "Sonnenberg II", (gem. 9 (1) BauGB) Februar 2018 A. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB + 1-23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr.1

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB im beschleunigten Verfahren GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG Gemeinde Rielasingen Worblingen Gemarkungen Rielasingen und Worblingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN

Mehr

Ortsgemeinde Einselthum. Bebauungsplan Burgstraße Änderung I

Ortsgemeinde Einselthum. Bebauungsplan Burgstraße Änderung I Ortsgemeinde Einselthum Bebauungsplan Burgstraße Änderung I GEMEINDE EINSELTHUM GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANES BURGSTRASSE ÄNDERUNGSPLAN I (O.M.) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Burgstraße

Mehr

Satzung der Gemeinde Vörstetten über

Satzung der Gemeinde Vörstetten über Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften

Mehr