Kursbuch der Wahlpflichtgegenstände 2019/20

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1 Kursbuch der Wahlpflichtgegenstände 2019/20 Das Kursbuch enthält ab Seite 3 allgemeine Informationen zu den Wahlpflichtgegenständen des Typs aa) und ab Seite 4 zu den Wahlpflichtgegenständen des Typs bb). Zusätzlich dazu gibt es ab Seite 7 eine Auswahl der am Akademischen Gymnasium angebotenen Wahlpflichtgegenstände der Gruppe aa und ergänzende Angebote der Gruppe bb jeweils in alphabetischer Reihenfolge der Fächernamen. Alle Fächer des Typs aa) dauern drei Schuljahre. Chinesisch und Informatik umfassen drei Jahre zu je 2 Wochenstunden, Italienisch, Spanisch und Russisch sind in der 6. und 7. Klasse dreistündig und müssen für die Anrechenbarkeit mindestens im Ausmaß von 6 Wochenstunden besucht werden, in der 8. Klasse 2-stündig. Bei Fächern des Typs bb) kann jedes ab Seite 4 aufgelistete mögliche Unterrichtsfach auch wenn kein ergänzendes Angebot des Akademischen Gymnasiums vorliegt gewählt werden. Pro Schuljahr können höchstens zwei Wahlpflichtgegenstände gewählt werden. Negativ beurteilte bzw. nicht erfolgreich absolvierte Wahlpflichtgegenstände können wiederholt oder durch andere Wahlpflichtgegenstände in freier Wahl ersetzt werden. Die positive Absolvierung von 6 Jahreswochenstunden berechtigt zum Antreten bei der Reifeprüfung. Eine Überschreitung dieser 6 Stunden (Überbuchung) ist möglich, wobei die so gewählten Wahlpflichtgegenstände ebenso verpflichtend zu besuchen sind und mit einer Note beurteilt werden. Die Mindestteilnehmerzahl für das Zustandekommen eines Wahlpflichtgegenstandes ist 5. Italienisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Informatik sind nur dann anrechenbar, wenn mindestens 2 Schuljahre positiv absolviert wurden. In Informatik gilt die positive Absolvierung von drei Schuljahren als Berechtigung zur Ablegung der mündlichen Reifeprüfung. Die Anmeldung erfolgt mit dem von der Administration ausgegebenen Formular verbindlich für das kommende / die kommenden Schuljahre (Wahlpflichtgegenstände des Typps aa bzw. 2-jährige Wahlpflichtgegenstände des Typps bb). Bei Auslandsaufenthalten wird pro Jahr ein nicht zur vertiefenden Reifeprüfung anrechenbarer Wahlpflichtgegenstand angerechnet. Bei Unklarheiten bitte um Rückfragen in der Direktion oder Administration. Dir. Mag. Meinhard Trummer

2 Kursbuch der Wahlpflichtgegenstände Schuljahr 2018/19 Seite 2 Für alle Wahlpflichtgegenstände gilt grundsätzlich: Bildungs- und Lehraufgabe: Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Didaktische Hinweise sind dem Abschnitt Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung des 2. Teiles der geltenden Lehrplanverordnung BGBl. II Nr. 277/2004 zu entnehmen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Ergänzungen beim jeweiligen Gegenstand. Wie Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes. Ergänzungen beim jeweiligen Gegenstand. Organisatorisches: Dauer: ein oder zwei Schuljahre zu je 2 Wochenstunden; Eröffnungszahl: 5 Erforderliche Anzahl Wochenstunden bis zur Reifeprüfung: 6 Informationsschreiben des BMUKK vom 2. Dezember 2010 Wahlpflichtgegenstände und mündliche Reifeprüfung Neu (ab Haupttermin 2015) Mit dem Reifeprüfungstermin 2015 (Sommertermin 2015) treten die Bestimmungen für die abschließenden Prüfungen gemäß SchUG-Novelle vom 19. Juli 2010 (BGBl. I Nr. 52/2010) in Kraft. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur möchte mit diesem Schreiben auf die nunmehr aufgewertete, neue Rolle der Wahlpflichtgegenstände und auf die sehr umfangreiche Information zur neuen Reifeprüfung im AHS- Bereich auf der Homepage des Hauses hinweisen. (Letzte Änderung ) Den Wahlpflichtgegenständen wird eine andere Rolle als bisher zukommen. Ein Wahlpflichtgegenstand, der vom Schüler/von der Schülerin zur Vertiefung und Erweiterung besuchter Pflichtgegenstände [ bb) Wahlpflichtgegenstände ] gewählt wurde und der bisher dazu verwendet wurde, um einen entsprechenden Prüfungsschwerpunkt zu bilden, wird, wenn er mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe unterrichtet wurde, in Zukunft eigenständig maturabel sein. bb) Wahlpflichtgegenstände können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht: Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen. Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen. Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (z. B. PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit einem bb) Wahlpflichtgegenstand möglich (z. B. Chemie, PuP mit besuchtem bb) Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder PuP). Ein vierstündiger bb) Wahlpflichtgegenstand muss jedenfalls zur Gänze (z. B. 7. und 8. Klasse) in eine solche Kombination eingebracht werden. Wurde allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand gebucht, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl von Wahlpflichtgegenständen zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig. Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen bb) Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z. B. GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand GSK/PB), um zu den geforderten zehn für zwei Gegenstände bzw. 15 Stunden für drei Gegenstände zu kommen. Im Fall, dass z. B. ein Pflichtgegenstand mit einem bb) Wahlpflichtgegenstand kombiniert werden muss, um auf die geforderte Stundenanzahl zu kommen, sind die Jahreswochenstunden des Pflichtgegenstandes und des bb) Wahlpflichtgegenstandes zu addieren und mit drei zu multiplizieren. Das Produkt ergibt die Anzahl der Themenbereiche, wobei 24 nicht überschritten werden darf. Der sechsstündige (ergänzende) aa) Wahlpflichtgegenstand lebende Fremdsprache ist nur zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebiet zugelassen. Für die schriftliche Maturabilität sind weiterhin mindestens zehn Jahreswochenstunden erforderlich (vgl. die Bestimmungen zur 2. lebenden Fremdsprache).

3 Kursbuch der Wahlpflichtgegenstände Schuljahr 2018/19 Seite 3 aa) Zusätzlich als alternative Pflichtgegenstände in der Oberstufe LEBENDE FREMDSPRACHE (Italienisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch) Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben, Lesen: A2 DARSTELLENDE GEOMETRIE Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Darstellende Geometrie am Realgymnasium. MUSIKERZIEHUNG Falls Bildnerische Erziehung als alternatives Pflichtfach gewählt wurde. BILDNERISCHE ERZIEHUNG Falls Musikerziehung als alternatives Pflichtfach gewählt wurde. INFORMATIK Ausgehend vom Pflichtgegenstand soll der Wahlpflichtgegenstand zu Ausbau und Vertiefung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz führen. Durch Einsicht in die Systematik der Fachwissenschaft und unter Berücksichtigung von deren Einbettung in das soziokulturelle Umfeld soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlöseverhalten mit Mitteln der Informatik führen. Durch eine präzise, strukturierte und vollständige Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von Abläufen, sowie durch die Modularisierung komplexer Aufgaben soll die Informatik zur Schulung abstrakten Denkens beitragen. Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind weiterhin als Leitlinien des Unterrichts heranzuziehen. Ein Schwerpunkt des Informatikunterrichts hat in der formalen Modellierung von Sachverhalten zu liegen, welche aus Analyse, Beschreibung in verschiedenen Darstellungsformen, Implementation, Überprüfung und Interpretation besteht. Durch Vergleich von Softwareprodukten sind grundlegende Funktionalitäten von Software zu vermitteln. Die Hinführung zu modul- und projektartigen Arbeiten bereitet sowohl eine Grundlage für das Fach selbst als auch für die fächerübergreifende Kooperation. Die unterschiedliche Kenntnislage der Schülerinnen und Schüler erfordert in einzelnen Sachgebieten differenziertes Arbeiten. Die Auswahl der Themen hat nach Möglichkeit Aktualitätsbezug zu haben und die Aufgabenstellungen haben nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Die im Lehrstoff vorgesehenen Inhalte sind so zu organisieren, dass sich jedes einzelne Thema in vernetzter Form im Unterricht wieder findet und eine Vertiefung und Erweiterung ermöglicht. 6. bis 8. Klasse: - Grundprinzipien der Informationsverarbeitung - Konzepte von Betriebssystemen - Aufbau und Funktionsweise von Netzwerken - Datenbanken - Lern- und Arbeitsorganisation - Konzepte von Programmiersprachen - künstliche Intelligenz - Erweiterung der theoretischen und technischen Grundlagen der Informatik - grundlegende Algorithmen und Datenstrukturen - Informatik, Gesellschaft und Arbeitswelt - Rechtsfragen

4 Kursbuch der Wahlpflichtgegenstände Schuljahr 2018/19 Seite 4 bb) Zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhaltes von Pflichtgegenständen DEUTSCH - Entwicklung spezieller Interessen auch in Hinblick auf die weitere Ausbildung und spätere Berufsziele - Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Germanistik - kreative Bearbeitung verschiedener Bereiche des Deutschunterrichts LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch, Französisch) Inhalte und Arbeitsweisen haben sich grundsätzlich am bisher erreichten Kompetenzniveau der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu orientieren; die Auswahl hat nach Maßgabe des Unterrichtes die Interessen der Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen. Dabei sollen entweder ausgewählte Fertigkeitsbereiche eine vorzugsweise Vertiefung erfahren, inhaltliche Schwerpunktsetzungen erfolgen bzw. Fertigkeiten der nächst höheren Kompetenzstufe C1 des Europäischen Referenzrahmens (ERS) in die Fachziele einbezogen werden, falls in besonders fortgeschrittenen Lerngruppen in einem der Fertigkeitsbereiche bereits Niveau B2 erreicht ist. Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtgegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates. Kompetenzniveau C1 Hören: Die Schülerinnen und Schüler können längeren Redebeiträgen folgen, auch wenn diese nicht klar strukturiert sind und wenn Zusammenhänge nicht explizit ausgedrückt sind. Die Schülerinnen und Schüler können ohne allzu große Mühe Fernsehsendungen und Spielfilme verstehen. Lesen: Die Schülerinnen und Schüler können lange, komplexe Sachtexte und literarische Texte verstehen und Stilunterschiede wahrnehmen. Die Schülerinnen und Schüler können Fachartikel und längere technische Anleitungen verstehen, auch wenn sie nicht in ihrem Fachgebiet liegen. An Gesprächen teilnehmen: Die Schülerinnen und Schüler können sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Die Schülerinnen und Schüler können die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken und ihre eigenen Beiträge geschickt mit denen anderer verknüpfen. Zusammenhängendes Sprechen: Die Schülerinnen und Schüler können komplexe Sachverhalte ausführlich darstellen und dabei Themenpunkte miteinander verbinden, bestimmte Aspekte besonders ausführen und ihren Beitrag angemessen abschließen. Schreiben: Die Schülerinnen und Schüler können sich schriftlich klar und gut strukturiert ausdrücken und ihre Ansicht ausführlich darstellen. Die Schülerinnen und Schüler können in Briefen, Aufsätzen oder Berichten über komplexe Sachverhalte schreiben und die für sie wesentlichen Aspekte hervorheben. Die Schülerinnen und Schüler können in ihren schriftlichen Texten den Stil wählen, der für die jeweiligen Leserinnen und Leser angemessen ist. LATEIN Auf Projektorientierung ist zu achten. Teilaspekte der Pflichtmodule des Pflichtgegenstandes sind zu vertiefen bzw. erweitern. Im Rahmen der Erweiterung sind neue Themen und Werke und zusätzliche Autoren möglich. GRIECHISCH Auf Projektorientierung ist zu achten. Teilaspekte der Pflichtmodule des Pflichtgegenstandes sind zu vertiefen bzw. erweitern. Im Rahmen der Erweiterung sind neue Themen und Werke und zusätzliche Autoren möglich. GESCHICHTE und SOZIALKUNDE / POLITISCHE BILDUNG Bei der Auswahl der Themen sind nach Möglichkeit aktuelle Ereignisse einzubeziehen; die Auswahl hat nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Der Wahlpflichtgegenstand umfasst die Teilbereiche Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung einschließlich Rechtskunde, die jeweils ausreichend zu berücksichtigen sind.

5 Kursbuch der Wahlpflichtgegenstände Schuljahr 2018/19 Seite 5 Geschichte - Kulturgeschichte - österreichische Geschichte und Regionalgeschichte - europäische Integration - außereuropäische Kulturen - Geschichtsquellen, Geschichtsforschung und Archäologie - Geschichte der Technik und der Wissenschaften Sozialkunde - Sozial-, Wirtschafts- und Alltagsgeschichte - die Frau in der Geschichte - soziale, wirtschaftliche, politische, ökologische und kulturelle Ungleichheiten und die Entwicklung von nachhaltigen Lösungsstrategien - Migration Politische Bildung einschließlich Rechtskunde - Entwicklungslinien politischer Ideen und Theorien - internationale Politik, Außenpolitik (Bündnissysteme) - der politische Prozess in der Demokratie - politisches System in Österreich, Vergleich mit anderen Systemen - soziologische, religiöse und psychische Phänomene in der Politik - Medien und Politik - Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik - Entwicklung des Rechtsdenkens - Grundfragen des Rechtsstaates, Verfassungsrecht - Grund- und Freiheitsrechte; Menschenrechtspolitik - Völkerrecht - Zivil- und Strafrecht - Arbeits- und Sozialrecht GEOGRAPHIE und WIRTSCHAFTSKUNDE Aus den im Lehrstoff vorgesehenen Zielstellungen sind unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler pro Schulstufe mindestens vier Themenbereiche auszuwählen, wobei eine Ausgewogenheit zwischen geographischen und wirtschaftskundlichen Inhalten anzustreben ist. - Vertiefung der im Pflichtgegenstand durchgenommenen Themen - Erarbeitung eines aktuellen Fallbeispiels mit geographischer oder wirtschaftskundlicher Relevanz - Durchführung der methodische Aufarbeitung von räumlichen Daten- und Informationsmaterial an einem Länder- oder Regionalbeispiel und Darstellung für unterschiedliche Zielgruppen bzw. Zielsetzungen - Kennenlernen und Durchführen einfacher Anwendungen geographischer Informationssysteme - Behandlung physiogeographischer Fragen und Problemstellungen - Erfassen traditioneller und künstlicher Freizeitwelten in Abhängigkeit zu lokalen und globalen Angebots- und Nachfragestrukturen und hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Auswirkungen bewerten - Analyse eines Unternehmens und nach Möglichkeit Erprobung der betrieblichen Wirklichkeit anhand einer fiktiven Firma bzw. eines Planspiels oder einer Simulation - Erarbeitung der Ursachen und Auswirkungen wachsender Verkehrsströme und mögliche Einflussnahme auf politische und planerische Entscheidungen im Sinne der eigenen Verantwortung kennen lernen - Bedeutung von Geld- und Finanzkapital für die globale Wirtschaft und die persönliche Lebensplanung beurteilen - vertiefende Berufsorientierung MATHEMATIK Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht. Der Arbeit mit dem Computer (CAS, Tabellenkalkulation, Internet usw.) ist im anwendungsorientierten Bereich eine zentrale Rolle beizumessen. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen der ausgewählten Themen mit instruktionaler Anleitung selbsttätig Fragen stellen, die sich daraus ergebenden Probleme mit mathematischen Methoden analysieren und gegebenenfalls lösen sowie die Ergebnisse der Arbeit mit zeitgemäßen Hilfsmitteln präsentieren können. Im Zuge der Erweiterung sind folgende zusätzliche Bereiche möglich:

6 Kursbuch der Wahlpflichtgegenstände Schuljahr 2018/19 Seite 6 Klassische Probleme der Mathematik; geometrische Probleme; Kongruenzen und Teilbarkeit; zahlentheoretische Probleme; Kryptologie, Codierung; numerische Methoden; Programmierung mathematischer Verfahren; Approximationsund Interpolationsverfahren; Differenzengleichungen und Differentialgleichungen; Spezielle Anwendungsprobleme aus Naturwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und anderen Bereichen; Fraktale; Chaostheorie; algebraische Strukturen; Matrizen; Anwendungen komplexer Zahlen ; analytische Behandlung von geometrischen Abbildungen; ebene Kurven und Raumkurven; Bogenlänge und Krümmung von Kurven; Darstellungen von Flächen; Differentialrechnung für Funktionen in zwei Variablen; Integralrechnung für Funktionen in zwei Variablen; lineare Optimierung; Graphentheorie; Netzpläne; Spieltheorie; Regression und Korrelation; Wahrscheinlichkeitsverteilungen; statistische Testverfahren; Schätzen von statistischen Parametern; sphärische Trigonometrie. BIOLOGIE und UMWELTKUNDE Im Sinne der Nachwuchspflege ist die Entwicklung und Förderung spezieller Interessen der Schülerinnen und Schüler, auch in Hinblick auf spätere Berufsziele, zu fördern. Dazu gehört die Entwicklung eines vertieften Verständnisses für wissenschaftliche Fragestellungen und Arbeitsweisen der Biologie. Das Kennenlernen und Praktizieren der Arbeitsmethoden der Biologie (Mikroskopieren, Untersuchungen an belebten und unbelebten Objekten, Durchführung und Auswertung von Experimenten u. a.) ist besonders zu forcieren. CHEMIE Der Schwerpunkt ist auf das praktische Arbeiten zu legen. Neben der angeleiteten Durchführung von Untersuchungen, Experimenten und Synthesen ist mit zunehmender Erfahrung der Schülerinnen und BGBl. II Ausgegeben am 8. Juli Schüler vermehrt Gelegenheit zu bieten, durch die Notwendigkeit des kombinierten Einsatzes von bereits erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten den eigenen Kompetenzzuwachs zu erfahren. Arbeiten mit fremdsprachigen Unterlagen und weitgehend selbst organisiertes Planen, Durchführen und Auswerten von praktischen Arbeiten ist auch im Hinblick auf eine eventuelle VWA anzustreben ( Forschungsprojekt ). Damit sollen günstige Ausgangsbedingungen für ein fachbezogenes Universitätsstudium geschaffen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei allen praktischen Arbeiten mit Chemikalien und Geräten elaboriert und sicher - entsprechend den Sicherheitsrichtlinien - umgehen, mit in der Schule zur Verfügung stehenden experimentellen Methoden Daten generieren, dokumentieren, interpretieren und präsentieren können. PHYSIK Typische Arbeitsweisen der Physik sind vorzugsweise in projektartiger Arbeit zu üben. PSYCHOLOGIE und PHILOSOPHIE Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführung von Experimenten, Lehrausgänge, Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer Berufsfelder und Institutionen in den Vordergrund zu stellen. MUSIKERZIEHUNG Themenzentrierter Unterricht und musikpraktische Inhalte sind in den Mittelpunkt zu stellen. Geeignete Verknüpfungen der individuellen Vorkenntnisse, Fähigkeiten und musikpraktischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler mit den Möglichkeiten verschiedener Sozialformen des Unterrichts sollen einen bestmöglichen Lernerfolg gewährleisten, der auch den kognitiven und künstlerischen Interessen der Schülerinnen und Schüler entgegenkommt. Die intellektuelle argumentative Auseinandersetzung mit Musik unter Verwendung des entsprechenden Fachvokabulars ist zu üben und zu vertiefen. Dabei ist auch die emotionale Komponente der Musik zu berücksichtigen. Durch die Einbeziehung von Medien in den Unterricht ist die aktive Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Dies hat auch unter künstlerischen Aspekten zu erfolgen. Der Anteil und die Bedeutung von Musik in den Medien sowie die Einbeziehung von Medien in künstlerische Prozesse sind zur Diskussion zu stellen. Die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen sowie Künstlerinnen und Künstlern ist verstärkt anzustreben. BILDNERISCHE ERZIEHUNG Der Unterricht hat den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Weiters sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.

7 Kursbuch der Wahlpflichtgegenstände Schuljahr 2018/19 Seite 7 Die Schülerinnen und Schüler sollen sich im Bereich Bildnerisches Gestalten schwerpunktmäßig mit von ihnen selbst gewählten Themen und Techniken aus allen Sachbereichen erweiternd und vertiefend auseinandersetzen und so ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten pflegen und entwickeln können. Im Bereich Reflexion sollen Lerninhalte wahrgenommen und vertiefend erschlossen werden wie z. B. bedeutende Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten in Österreich aus Vergangenheit und Gegenwart, außereuropäische Kulturen, Kunst und Gesellschaft, Medien der Kunstvermittlung (z. B. Literatur, Kunsteinrichtungen, Kunstmarkt), Probleme der Umweltgestaltung (z. B. Stadtentwicklung, Ortsbild, Denkmalpflege), Kunst als Selbsterfahrung und darstellung, Berufsorientierung usw. aa) Ergänzende Wahlpflichtgegenstände Ergänzendes Angebot am Akademischen Gymnasium Chinesisch CHIN 6/1 WAN Mi (Mehranstaltenkurs) CHIN 6/2 WAN Mi CHIN 7/1 WAN n. Vereinb. CHIN 7/2 WAN n. Vereinb. CHIN 8/1 WAN n. Vereinb. ( CHIN 8/2 WAN n.vereinb.) Französisch (für Griechen) Italienisch Russisch Spanisch Informatik F6 6 NN IT 6 3-st. IT 7 3-st. IT 8 2-st. RU 6 3-st. RU 7 3-st. RU 8 2-st. SPA 6 3-st. SPA 7 3-st. SPA 8 2-st. INF 6 2-st. INF 7 2-st. INF 8 2-st. bb) Zur Vertiefung und Erweiterung des Bildungsinhalts der Pflichtgegenstände Englisch (CAE Certificate of Advanced English) Französisch (Delf B1) Französisch (Delf B2/Dalf C1) Französisch FIPS Geographie und Wirtschaftskunde E8 CAE NN F6/7 DELF NN F7/8 DELF NN F6 FIPS NN F7 FIPS NN GWK6 GWK7

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