aktiv und attraktiv Steuerreglement vom 20. April 2009 (Teilrevision vom 12. Dezember 2016)

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1 Einwohnergemeinde Oensingen aktiv und attraktiv Steuerreglement vom 0. April 009 (Teilrevision vom. Dezember 0) Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Oensingen, gestützt auf 7 des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern vom. Dezember 98 (StG) beschliesst: Die Bezeichnungen für Personen und Funktionen im Reglement gelten in gleicher Weise für Männer und Frauen.

2 Einwohnergemeinde Oensingen: Steuerreglement Seite von 9. Steuerhoheit Natürliche Personen Juristische Personen Die Einwohnergemeinde Oensingen erhebt auf der Grundlage des Steuergesetzes des Kantons Solothurn vom. Dezember 98 (StG) folgende Steuern: Von den natürlichen Personen Einkommens- und Vermögenssteuern. Eine Personalsteuer wird nicht erhoben. Von den juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Bürgergemeinden gelten als juristische Personen.. Steuerpflicht Natürliche und juristische Personen Der Einwohnergemeinde Oensingen gegenüber sind die natürlichen und juristischen Personen steuerpflichtig, für welche eine steuerliche Zugehörigkeit zur Gemeinde besteht im Sinne von 8-0, 8 und 0 des Steuergesetzes des Kantons Solothurn. Bürgergemeinden Die Bürgergemeinde Oensingen wird von der Steuerpflicht befreit. Auswärtige Bürgergemeinden mit steuerlicher Zugehörigkeit zur Einwohnergemeinde Oensingen im Sinne von 8 des Steuergesetztes werden wie folgt besteuert: a) für jene Teile von Kapital und Gewinn, die nicht unmittelbar öffentlichen Zwecken oder wohltätigen und gemeinnützigen Einrichtungen dienen. b) für ihre Betriebe mit wirtschaftlichen Zwecken, die einen Überschuss abwerfen.. Steuerfuss Definition Die Gemeindesteuer wird in Prozentpunkten der ganzen Staatssteuer erhoben. Diese Prozentzahl nennt sich Steuerfuss. Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0

3 Einwohnergemeinde Oensingen: Steuerreglement Seite von 9 Festlegung jährlich mit Voranschlag Die Gemeindeversammlung beschliesst den Steuerfuss jährlich zusammen mit dem jeweiligen Voranschlag für das folgende Jahr. Sie kann für die natürlichen und die juristischen Personen einen unterschiedlichen Steuerfuss festlegen. Maximale Abweichung Der Steuerfuss für juristische Personen darf vom Steuerfuss für natürliche Personen um nicht mehr als 0 Prozentpunkte der ganzen Staatssteuer abweichen. Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften Die Gemeindesteuer von Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften ( 99 und 00 StG) beträgt 00% der ganzen Staatssteuer (gestützt auf Abs. StG).. Steuerverfahren Berechnung Die Gemeindesteuerverwaltung berechnet die Steuerbeträge nach diesem Reglement und allfällige Nachsteuern und Steuerbussen. Sie stellt den Steuerpflichtigen die Steuerrechnung zu. Die Steuerrechnung enthält: a) den Staatssteuerbetrag b) den Gemeindesteuerfuss c) den Gemeindesteuerbetrag d) die Zahlungsfrist und e) eine Rechtsmittelbelehrung. Einsprache und Rekurs 7 Gegen die Steuerberechnung kann die steuerpflichtige Person bei der Gemeindesteuerverwaltung innert 0 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache kann sich nur gegen die Berechnung des Steuerbetrages richten, nicht aber gegen die Einschätzung als solche. Die Gemeindesteuerverwaltung entscheidet über die Einsprache. Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0

4 Einwohnergemeinde Oensingen: Steuerreglement Seite von 9 Der Entscheid wird kurz begründet und dem Steuerpflichtigen unter Angabe des Rechtsmittels schriftlich eröffnet. Gegen den Einsprache-Entscheid kann die steuerpflichtige Person beim Kantonalen Steuergericht innert 0 Tage schriftlich Rekurs erheben. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Verwirkung 8 Das Recht, eine Gemeindesteuer zu berechnen, erlischt Jahre nach Rechtskraft der Staatssteuerveranlagung, frühestens aber Jahre nach Ablauf der Steuerperiode ( StG). Steuerregister Inhalt Auszüge Für Ehegatten Für Dritte Kosten 9 Das Gemeindesteuerregister in Form der erfassten Debitoren 7 wird von der Gemeindesteuerverwaltung erstellt. Es enthält nur die Endzahlen des steuerbaren Einkommens und Vermögens, die Sozialabzüge und die Steuerbeträge. Die Gemeindesteuerverwaltung kann den Steuerpflichtigen Auszüge aus dem Gemeindesteuerregister ausstellen. Für die Dauer der ungetrennten Ehe kann jeder Ehegatte ohne Zustimmung des andern einen Auszug verlangen. Mit dem schriftlichen Einverständnis der Steuerpflichtigen kann die Gemeindesteuerverwaltung auch für Dritte Auszüge ausstellen. Die Gebühr für einen Auszug pro Pflichtigen und Steuerperiode wird im Gebührenreglement festgelegt. Vertretung der Gemeinde im Steuerverfahren 0 Die Gemeindesteuerverwaltung vertritt die Gemeinde in Steuersachen. Sie ist insbesondere befugt, a) im Veranlagungsverfahren Einsicht in die Akten zu nehmen ( Absatz und StG Kt.SO); 7 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0

5 Einwohnergemeinde Oensingen: Steuerreglement Seite von 9 b) Einsprache und Rekurs gegen Verfügungen der Veranlagungsbehörden ( 9 Absatz, Abs., 0 Absatz StG) sowie gegen Entscheide des Kantonalen Steueramtes ( Absatz und StG) zu erheben; c) Ansprüche auf Bestimmung des Veranlagungsortes und auf Steuerausscheidung geltend zu machen (, Absatz StG); d) Auszüge aus dem Gemeindesteuerregister auszustellen ( Absatz und StG); e) Veranlagungsmitteilungen entgegenzunehmen ( 8 Absatz StG); f) Sicherstellung von Steuern zu verlangen ( Absatz StG); g) über die Rückerstattung zuviel bezahlter, nicht geschuldeter Steuern und Bussen zu entscheiden ( 8 StG); h) Beschwerde gegen die Berechnung des Kostenanteils der Einwohnergemeinde durch das Kantonale Steueramt zu führen ( 87 Absatz StG). Stellungnahmen zu Steuererleichterungen nach Absatz des Steuergesetzes des Kantons Solothurn 8 gibt der Gemeinderat ab.. Steuerbezug Fälligkeit Die Steuern werden in der Regel in gleichen Raten mit Fälligkeit am. März,. August und. Dezember 9 vorbezogen. Grundlage für den Vorbezug ist die letzte Veranlagung oder die Steuererklärung oder der mutmasslich geschuldete Betrag. Wird ein mutmasslich geschuldeter Betrag festgesetzt, so ist die steuerpflichtige Person vorher anzuhören. Entsteht die Steuerpflicht erst in der Steuerperiode, so wird von der Bezugsbehörde ein besonderer Fälligkeitstermin festgesetzt. Der Betrag der Schlussrechnung wird mit der Zustellung sofort fällig. Provisorischer und definitiver Bezug Die Gemeindesteuerverwaltung bezieht die Gemeindesteuern. Sie rechnet provisorisch bezogene Steuern an die nach der definitiven Veranlagung geschuldeten Steuern an. Nach der Veranlagung der jeweiligen Steuerpflichtigen wird diesen die Schlussrechnung zugestellt. 8 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0 9 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0

6 Einwohnergemeinde Oensingen: Steuerreglement Seite von 9 Zu wenig bezahlte Beträge werden nachgefordert, zu viel bezahlte Beträge zurückerstattet (unter Vorbehalt von 0 Abs. Ziff. g 0 ). Provisorisch bezogene Steuerbeträge, die für beide Ehegatten geleistet wurden, werden nach ihrer Scheidung oder ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Trennung jedem Ehegatten je zur Hälfte angerechnet. Die Absätze bis und mit 7 von des Steuerreglements der Einwohnergemeinde Oensingen sind sinngemäss anwendbar. 7 Für Beträge unter CHF 00 erfolgt kein Vorbezug. Zahlungsziel Verzugszins verspätete Zustellung der Rechung Betreibung Die Steuer ist innert 0 Tagen seit der Fälligkeit zu entrichten. Wird der Steuerbetrag nicht fristgerecht bezahlt, so ist er vom Ablauf der Zahlungsfrist an zu den vom Regierungsrat für die Staatssteuer festgelegten Bedingungen zu verzinsen. Ist eine Steuerrechnung bei Eintritt der Fälligkeit noch nicht zugestellt aus Gründen, die der Zahlungspflichtige nicht zu vertreten hat, so beginnt die Zinspflicht 0 Tage nach der Zustellung der Rechnung. Wird der Steuerbetrag auf Mahnung hin nicht bezahlt, so ist die Betreibung einzuleiten. Verzinsung Zuviel bezahlte, nicht geschuldete aber in Rechnung gestellte Steuern und Bussen werden von Amtes wegen zurückerstattet. Diese Rückerstattungsbeträge werden zu den vom Regierungsrat des Kantons Solothurn für die Staatssteuer festgelegten Bedingungen verzinst. Rechtskräftig festgesetzte Beträge gelten als geschuldet. Rückerstattung von Guthaben Rückerstattung an Ehegatten Splitting nach Scheidung, Trennung Werden Steuern an Ehegatten zurückerstattet, die in tatsächlich und rechtlich ungetrennter Ehe leben, kann die Zahlung an jeden der beiden Ehegatten erfolgen. Wenn für beide Ehegatten geleistete Steuerbeträge nach ihrer Scheidung oder der rechtlichen oder tatsächlichen Trennung zurückerstattet werden müssen, gehen sie je zur Hälfte an jeden der beiden Ehegatten. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen der Ehegatten, die diese der zuständigen Bezugsbehörde bekannt gegeben haben. 0 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0 Neuer Absatz, Teilrevision vom. Dezember 0 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0

7 Einwohnergemeinde Oensingen: Steuerreglement Seite 7 von 9 Nachweis der Berechtigung 7 Weist ein Ehegatte nach, dass er nach der Scheidung, der rechtlichen oder der tatsächlichen Trennung Steuerbeträge für beide Ehegatten gemeinsam geleistet hat, werden sie an ihn allein zurückerstattet. Sicherstellung Rekurs kein Aufschub Betreibungsrechtlicher Arrest Vollzug Einsprache nach SchKG unzulässig Aus den in 8 des Steuergesetzes des Kantons Solothurn genannten Gründen kann die Gemeindesteuerverwaltung jederzeit Sicherstellung verlangen. Gegen die Sicherstellungsverfügung kann der Zahlungspflichtige innert 0 Tagen Rekurs an das Kantonale Steuergericht erheben. Der Rekurs hemmt die Vollstreckung der Sicherstellungsverfügung nicht. Die Sicherstellungsverfügung gilt als Arrestbefehl nach Artikel 7 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 8.). Der Arrest wird durch das zuständige Betreibungsamt vollzogen. Die Einsprache gegen den Arrestbefehl nach Artikel 78 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 8.) ist nicht zulässig. Zahlungserleichterung Ist die Zahlung der Steuer, eines Zinses oder einer Busse innert der vorgeschriebenen Frist für den Zahlungspflichtigen mit einer erheblichen Härte verbunden, so kann die Gemeindesteuerverwaltung Zahlungserleichterungen gewähren. 8 des Steuergesetzes ist anwendbar. Steuererlass Gesuch Gemeindesteuern 7 Ist die steuerpflichtige Person durch besondere Verhältnisse wie Naturereignisse, Todesfall, Unglück, Krankheit, Arbeitslosigkeit, geschäftliche Rückschläge und dergleichen in ihrer Zahlungsfähigkeit stark beeinträchtigt oder befindet sie sich sonst in einer Lage, in der die Bezahlung der Steuer, eines Zinses oder einer Busse zur grossen Härte würde, kann der Gemeinderat die geschuldeten Beträge ganz oder teilweise erlassen. Das Erlassgesuch für Gemeindesteuern ist mit schriftlicher Begründung und mit den nötigen Beweismitteln dem Gemeindepräsidenten einzureichen. Zuständig für den Erlass ist der Gemeinderat. Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0 Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0

8 Einwohnergemeinde Oensingen: Steuerreglement Seite 8 von 9 Rekurs Aufschub des Bezugs Verspätete Gesuche Gesuch gesamte Steuern Spezialfälle Die steuerpflichtige Person kann gegen den Entscheid innert 0 Tagen Rekurs an das Kantonale Steuergericht erheben. Während des Steuererlassverfahrens werden in der Regel keine Bezugshandlungen vorgenommen. Auf Erlassgesuche für Gemeindesteuern, die erst nach Zustellung des Zahlungsbefehls eingereicht werden, wird nicht mehr eingetreten. Die Bestimmungen der Steuerverordnung Nr. über Zahlungserleichterungen, Erlass und Abschreibungen gelten sinngemäss. 7 Ordentliche Erlassgesuche (inkl. Staatssteuer und Bundessteuer) werden durch die Gemeindesteuerverwaltung geprüft. Diese gibt auf dem Fragebogen zu Erlassgesuch der kantonalen Erlassabteilung auf Grund der eingereichten Unterlagen eine Empfehlung ab. Der Beschluss des Kantons wird für die Gemeindesteuer ohne zusätzlichen Beschluss des Gemeinderates automatisch übernommen 7. 8 In Spezialfällen, insbesondere bei Einschätzungen nach Ermessen, kann die Gemeindesteuerverwaltung einen Antrag an den Gemeinderat stellen mit einem anderen Beschluss als die Kantonale Erlassabteilung 8.. Schlussbestimmung Inkraftsetzung Aufhebung bisherigen Rechts 8 Dieses Reglement tritt nach Genehmigung durch das Finanzdepartement am. Januar 00 in Kraft. Die Teilrevision tritt per. Januar 07 in Kraft. Das Steuerreglement vom. Dezember 000 wird auf den gleichen Zeitpunkt aufgehoben. Beschlossen von der Gemeindeversammlung Oensingen am 0. April 009. *** EINWOHNERGEMEINDE OENSINGEN Gemeindepräsident Leiter Verwaltung Ruedi Burri Erwin J. Gabriel Genehmigt durch das Finanzdepartement des Kantons Solothurn mit Verfügung vom 9. Juni 009. Theo Portmann Leiter Rechtsdienst Steueramt Geändert mit Teilrevision vom. Dezember 0 7 Neuer Absatz (Teilrevision vom. Dezember 0) 8 Neuer Absatz (Teilrevision vom. Dezember 0)

9 Einwohnergemeinde Oensingen: Steuerreglement Seite 9 von 9 Teilrevision beschlossen von der Gemeindeversammlung am. Dezember 0. *** EINWOHNERGEMEINDE OENSINGEN Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin Markus Flury Madeleine Gabi Genehmigt durch das Finanzdepartement des Kantons Solothurn mit Verfügung vom. Februar 08.

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