Verein ICT- Berufsbildung Bern Beitragsreglement
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- August Gerber
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1 Verein ICT- Berufsbildung Bern Beitragsreglement Dok Autor Erstellung Version Klassifikation Beitragsreglement 2010/2011 Hanspeter Linder / Daniel Roth 22. Juli Genehmigt anlässlich der Mitgliederversammlung vom ICT- Berufsbildung Bern Postfach 1027, CH Bern 23 Telefon geschaeftsstelle@ict- berufsbildung- bern.ch berufsbildung- bern.ch
2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 4 Artikel 1 Gegenstand... 4 Artikel 2 Grundsätze Leistungsverrechnungen... 4 Artikel 3 Überbetriebliche Kurse... 4 Artikel 4 Qualifikationsverfahren Mitgliederbeiträge... 4 Artikel 5 Mitgliederbeitragsarten... 4 Artikel 6 Firmenmitglieder- Beitrag... 5 Artikel 7 Kombi- Mitgliederbeiträge für ICT- Berufsbildung Bern und tcbe.ch Gönner... 5 Artikel 8 Gönnerbeitrag Sponsoren... 5 Artikel 9 Sponsorenbeiträge Schlussbestimmungen... 5 Artikel 10 Revision... 5 Artikel 11 Inkrafttreten... 6 Anhang zum Beitragsreglement... 7 Mitgliederbeiträge und Kurskosten (gültig per )
3 Die Mitgliederversammlung erlässt, gestützt auf die Artikel 2 (Zweck), Artikel 3 (Mitglieder), Artikel 5 (Finanzen), Artikel 9 (Zuständigkeit) der Statuten des Vereins ICT- Berufsbildung Bern vom 2. November 2009, folgendes Beitragsreglement: 1. Allgemeines Artikel 1 Gegenstand 1 Beiträge umfassen Leistungsverrechnungen für überbetriebliche Kurse und Qualifikationsverfahren, Mitgliederbeiträge für Vereinsdienstleistungen sowie Gönner- und Sponsorenbeiträge. Artikel 2 Grundsätze 1 Beiträge sind grundsätzlich kostendeckend, jedoch nicht gewinnbringend zu gestalten. 2 Beiträge für überbetriebliche Kurse und Dienstleistungen werden differenziert für Mitglieder bzw. Nichtmitglieder festgesetzt. 3 Beiträge werden jährlich auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung für das jeweils folgende Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember festgelegt und im Anhang des Reglements festgehalten. 2. Leistungsverrechnungen Artikel 3 Überbetriebliche Kurse 1 Ausbildungsbetriebe leisten für jeden Lernenden pro überbetrieblichen Kurs der Informatiker, Informatikpraktiker sowie für Dritte einen Beitrag. 2 Der Beitrag ist so gestaltet, dass die Kosten für die Administration und das Rechnungswesen, die Lokalmieten, die IT- Einrichtungen, die Kursleiter/innen, die Entwicklung der der Kompetenznachweise, die Qualitätssicherung und entwicklung, die Spesen der überbetrieblichen Kommission die Kosten decken. Kantonssubventionen gemäss Leistungsvereinbarung sind dabei zu berücksichtigen. Artikel 4 Qualifikationsverfahren 1 Ausbildungsbetriebe leisten für die Durchführung des Qualifikationsverfahrens ein Materialgeld, das kostendeckend zu gestalten ist. 2 Die Kosten für die Administration und das Rechnungswesen, die Lokalmieten, die Entschädigungen für die Prüfungsleitung, das Prüfungssekretariat, die Experten/innen, die Prüfungskommission, die Erstellung des Prüfungsreglements und der Prüfungsleitfäden werden im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem Mittelschul- und Berufsbildungsamts mit einer Pauschale pro Lernenden entschädigt. 3. Mitgliederbeiträge Artikel 5 Mitgliederbeitragsarten 1 Firmenmitglieder leisten für definierte Dienstleistungen des Vereins (Basisangebot) einen jährlichen Mitgliederbeitrag. 2 Dienstleistungen des Vereins ausserhalb des definierten Basisangebotes werden in der Regel verursacherbezogen weiter verrechnet. 4
4 Artikel 6 Firmenmitglieder- Beitrag 1 Firmenmitglieder leisten jährlich als Mitgliederbeitrag einen Grundbeitrag pro Firma und einen Beitrag pro Lernenden. 2 Das Basisangebot umfasst für den Grundbeitrag: Mitbestimmung in Form von Einladung und einem Stimmrecht an den Mitgliederversammlungen; Möglichkeit zur Mitgestaltung und Mitarbeit in Ausschüssen des Vereins; Networking / organisierter Informationsaustausch unter Mitgliedern (Mitgliederliste, Einladung zu themenbezogenen Workshops, Informationsanlässe, Erfahrungsaustausch; Ausbildungsmarktplatz, Unterstützung bei Lehrverbundsaktivitäten); Berufsbildungsmarketing (Betrieb der Website der ICT- Berufsbildung Bern, Broschüren zur Berufsausbildung, Orientierungsveranstaltungen für angehende Lernende und deren Eltern); Informationen aus dem ICT Umfeld in Form eines elektronischen Newsletters; Benchmarks in Form von Vergleichen über Lohn- und Anstellungsbedingungen der Lernenden; Vertretung der Mitgliederinteressen in nationaler OdA (Weiterentwicklung Modulbebauungsplan/Kompetenznachweise, Mitarbeit in der Überarbeitung von Bildungsverordnung und Bildungsplan). 3 Das Basisangebot umfasst für den Beitrag pro Lernenden: Organisation einer Lehrabschlussfeier; zur Verfügung stellen von Infrastruktur für Erfahrungsaustauschplattformen. Artikel 7 Kombi- Mitgliederbeiträge für ICT- Berufsbildung Bern und tcbe.ch 1 Firmen, die gleichzeitig sowohl beim Verein ICT- Berufsbildung Bern als auch beim tcbe.ch Mitglied sind, leisten die jeweiligen Beiträge der entsprechenden Organisationen gemäss Anhang. 4. Gönner Artikel 8 Gönnerbeitrag 1 Unternehmen, Institutionen oder Einzelpersonen bezahlen als Gönner jährlich einen vom Vorstand festgelegten Gönnerbeitrag. 2 Gönner können an den Mitgliederversammlungen teilnehmen (ohne Stimmrecht) und erhalten den Jahresbericht. Sie werden auf Wunsch auf der Website des Vereins ICT- Berufsbildung Bern während 12 Monaten als Gönner aufgeführt. 5. Sponsoren Artikel 9 Sponsorenbeiträge 1 Sponsorenbeiträge sind einmalige, nicht zweckgebundene Spenden in der Höhe von mind. CHF Sponsoren können an den Mitgliederversammlungen teilnehmen (ohne Stimmrecht) und erhalten den Jahresbericht. Sie werden auf Wunsch auf der Website des Vereins ICT- Berufsbildung Bern während 12 Monaten als Sponsor aufgeführt. 6. Schlussbestimmungen Artikel 10 Revision 1 Die Mitgliederversammlung kann das Beitragsreglement anlässlich einer Mitgliederversammlung revidieren. 5
5 Artikel 11 Inkrafttreten 2 Das Beitragsreglement tritt nach Annahme durch die Mitgliederversammlung am rückwirkend ab in Kraft. Bern, 22. Juli 2010 Die Co- Präsidenten Die Protokollführerin Hanspeter Linder Daniel Roth Marianna Schwaar 6
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