Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Projektmanagement/Bauingenieurwesen

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1 Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Projektmanagement/Bauingenieurwesen Hinweis: Diese Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Projektmanagement/ Bauingenieurwesen ist Teil der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule Biberach - Allgemeiner Teil (SPO - Allgemeiner Teil) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 8 Bachelor-Studiengang Projektmanagement/Bauingenieurwesen (1) Ziel des Studiums Das Studium bietet eine umfassende wissenschaftliche und anwendungsbezogene Hochschulausbildung. Vermittelt werden zum einen die für das Management im Baubereich erforderlichen Steuerungs-, Planungs- und Bewertungstechniken sowie die erforderlichen rechtlichen und ökonomischen Kenntnisse und zum anderen die Grundlagenkenntnisse des Bauingenieurwesens. Das Studium bereitet auf eine qualifizierte Berufstätigkeit in der Projektsteuerung, der Planung, der Bauleitung und der Bauüberwachung vor. () Vorpraktikum Die Zulassung zum Bachelor-Studium erfolgt über ein Zulassungsverfahren und den Nachweis eines 3-monatigen Vorpraktikums. Das Vorpraktikum kann in besonderen Fällen bis zum Abschluss des dritten Semesters nachgeholt werden. Die Tätigkeit sollte auf Baustellen in baubezogenen Berufen erfolgen. Das Vorpraktikum dient dem Kennenlernen der handwerklichen Praxis. Dem Praktikanten soll ein möglichst vielseitiger Einblick in die individuellen Baumethoden sowie in die wirtschaftlichen und sozialen Belange der Baustelle vermittelt werden. Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung im entsprechend anerkannten Ausbildungsberuf wird diese Ausbildung auf das Vorpraktikum angerechnet. Über die Anrechnung entscheidet der Leiter des Praktikantenamtes. (3) Gliederung des Studiums Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte (Grund- und Kernstudium). Die Tabelle Lehrveranstaltungen im Bachelor-Studiengang Projektmanagement/Bauingenieurwesen enthält je Studienabschnitt die Module, Teilmodule, die ihnen zugeordneten Kreditpunkte, das Semester, in dem die Lehrveranstaltung vorgesehen ist, sowie Art und Umfang der erforderlichen Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen. Sie ist Bestandteil dieser SPO. Eine ausführliche Beschreibung aller Lehrveranstaltungen enthält das Modulhandbuch, das nicht Bestandteil dieser SPO ist. Der erste Studienabschnitt ist abgeschlossen, wenn alle zugehörigen Modulprüfungen (PB01-PB07) bestanden worden sind (Zwischenprüfung gemäß 4, () der SPO - Allgemeiner Teil). Modul- und Modulteilprüfungen des zweiten Studienabschnitts können nur abgelegt werden, wenn mindestens 6 von 7 Modulen des ersten Studienabschnitts bestanden worden sind. Ausgenommen hiervon sind Modul- und Modulteilprüfungen, die im 3. Semester vorgesehen sind (PB08-PB09), sowie die Wahlpflichtmodule PB30 und PB31. Nach 3 Studiensemestern soll der Studierende aufgrund seiner Studienleistungen zu seinen persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten und seinen möglichen Erfolgsaussichten hinsichtlich eines erfolgreichen Studienabschlusses beraten werden. Für den zweiten Studienabschnitt ist entweder der Schwerpunkt Ingenieurhochbau oder der Schwerpunkt Infrastrukturbau zu wählen. Die Wahl soll im 3. Semester erfolgen. An der Projektarbeit im 6. Semester (PB3 bzw. PB8) darf nur teilgenommen werden, wenn der erste Studienabschnitt abgeschlossen ist und mindestens 7 von 9 Modulen der Module PB08 bis PB16 bestanden worden sind. An der Projektarbeit im 7. Semester (PB4 bzw. PB9) darf nur teilnehmen, wer die Projektarbeit im 6. Semester (PB3 bzw. PB8) erfolgreich abgeschlossen hat, mindestens 7 von 9 Module der Module PB08 bis PB16 bestanden hat sowie an mindestens 3 Projektmanagementtagen (P-Tagen) teilgenommen hat. (4) Praktisches Studiensemester Das 5. Semester ist ein praktisches Studiensemester. Die Tätigkeit im praktischen Studiensemester soll auf der Ebene des Ingenieurs erfolgen und den Studierenden Einblicke in ihre späteren Führungs- und Leitungsaufgaben geben. Die Studierenden sollen bautechnische, kaufmännische und organisatorische Abläufe auf Baustellen und in Unternehmen im Zusammenwirken mit öffentlichen und privaten Auftraggebern kennen lernen. Außerdem sollen sie öffentlichkeitsrelevante Fragestellungen im Zusammenhang mit den Bauwerken erkennen lernen. Die Ausbildung kann bei Baufirmen des Hoch- und Tiefbaus, bei Bauverwaltungen, in Planungs- und Steuerungsbüros oder in Bauabteilungen privatwirtschaftlicher Unternehmen bzw. kommunaler Betriebe erfolgen. Die Hochschule behält sich die Möglichkeit vor, die Studierenden zur Betreuung während des praktischen Studiensemesters einzuberufen und ihnen Aufgaben zu stellen. Das praktische Studiensemester kann auch im Ausland abgeleistet werden. Stand

2 Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Projektmanagement/Bauingenieurwesen Die Betreuung während des praktischen Studiensemesters: Die Betreuung an der Hochschule erfolgt über die Lehrveranstaltungen des Moduls PB17. Die Lehrveranstaltungen finden in Blöcken vor dem allgemeinen Vorlesungsbeginn statt. Die näheren Einzelheiten werden durch Beschluss der Fakultät festgelegt. Die Betreuung vor Ort ist in der Regel Einzelbetreuung. Sollte aufgrund der Entfernung der Ausbildungseinrichtung eine Einzelbetreuung durch die Hochschule nicht möglich sein, kann die Begleitung des praktischen Studiensemesters auf andere Weise erfolgen. Tätigkeitsnachweise und Berichte während des praktischen Studiensemesters: Über die Tätigkeit im praktischen Studiensemester ist ein Nachweis (Arbeitsbuch) zu erbringen, in welchem die durchgeführten Arbeiten stichwortartig mit Zeitdauer anzugeben sind. Die Praxisstelle muss diesen Tätigkeitsnachweis bestätigen. Nach Beendigung des praktischen Studiensemesters ist dieser Tätigkeitsnachweis innerhalb von zwei Wochen dem Praktikantenamt vorzulegen. Für den Tätigkeitsnachweis sind die Formblätter der Hochschule zu verwenden. Außerdem sind für die Anerkennung des praktischen Studiensemesters zwei Berichte aus dem Tätigkeitsfeld anzufertigen, die von der Hochschule anerkannt werden müssen. Die Berichte müssen jeweils 8 Seiten zuzüglich der erforderlichen Zeichnungen und Skizzen sowie evtl. notwendige Berechnungen enthalten. Die Themen sind dem Ausbildungsplan zur Ableistung des praktischen Studiensemesters zu entnehmen (siehe Regelung zur Ableistung der praktischen Studiensemester). Die Vorlage des ersten Berichts beim Praktikantenamt hat innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der ersten Hälfte des praktischen Studiensemesters zu erfolgen. Der zweite Bericht ist innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des praktischen Studiensemesters vorzulegen. Ersatzweise kann für diese zwei Berichte des Praxissemesters ein hochschulöffentlicher Vortag gehalten werden, der von der Hochschule anerkannt werden muss. (5) Wahlpflichtmodule Im Verlauf des Studiums sind im Wahlpflichtmodul 1 Ingenieurkompetenzen (PB30) Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 Kreditpunkten und im Wahlpflichtmodul Managementkompetenzen (PB31) Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 Kreditpunkten zu belegen. Im Wahlpflichtmodul 1 können auch Lehrveranstaltungen der nicht gewählten Vertiefungsrichtung (außer Projektarbeiten) belegt werden Im Wahlpflichtmodul können auch Lehrveranstaltungen aus dem Studium Generale der Hochschule Biberach belegt werden. Mindestens 4 Kreditpunkte im Wahlpflichtmodul 1 Ingenieurkompetenzen (PB30) sowie 5 Kreditpunkte im Wahlpflichtmodul Managementkompetenzen (PB31) müssen sich aus Lehrveranstaltungen mit benoteter Prüfungsleistung ergeben. Um die Interdisziplinarität zu fördern, können darüber hinaus Fächer der Wahlpflichtmodule (PB30 und PB31) auch durch Lehrveranstaltungen aus dem kompletten Lehrangebot der Hochschule ersetzt werden. Der Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet über Anerkennung und anrechenbare Kreditpunkte. Es gibt keinen generellen Anspruch auf die Belegung eines bestimmten Wahlpflichtfachs. Wahlpflichtfächer werden zum Teil nur einmal jährlich angeboten. Die Zuordnung zu Sommer- und Wintersemester erfolgt im Modulhandbuch. Die Teilnehmerzahl bei den Wahlpflichtfächern kann beschränkt werden. (6) Exkursionen Im Rahmen der Lehre können in einzelnen Fächern oder fachübergreifend Exkursionen während und außerhalb der Vorlesungen stattfinden. Sie gelten als Pflichtexkursionen, wenn Lernergebnis und Exkursionsziel, Termine und Zeiten durch den Studiendekan genehmigt worden sind. (7) Zusatzqualifikationen Durch Studiengang übergreifende Belegung von Lehrveranstaltungen aus dem Studiengang Bauingenieurwesen kann das Umweltschutzzertifikat erworben werden. (8) Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit ist in das siebte Studiensemester integriert. Jeder Studierende, der die Module PB01 bis PB18 sowie PB1 und PB3 (bei Vertiefungsrichtung Ingenieurhochbau) bzw. PB5 und PB8 (bei Vertiefungsrichtung Infrastrukturbau) bestanden hat, kann sich im siebten Studiensemester zur Bachelorarbeit anmelden. Sie hat einen Bearbeitungsumfang von durchschnittlich 360 Stunden studentischer Arbeitszeit (1 CP). Der Bearbeitungszeitraum soll 4 Monate nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit ist nur in Ausnahmefällen auf Antrag und nur für höchstens einen Monat möglich. Die Begründung des Antrags hat schriftlich zu erfol- Stand

3 Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Projektmanagement/Bauingenieurwesen gen. Der Grund muss glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. (9) Bildung der Modul- und der Gesamtnote Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt aller Modulnoten und der Note der Bachelorarbeit, jeweils gewichtet nach den zugeordneten Kreditpunkten. Sind einem Modul mehrere Modulteilprüfungen zugeordnet, errechnet sich die Modulnote aus dem Durchschnitt aller Teilprüfungsleistungen gewichtet nach den zugeordneten Kreditpunkten. In die Notenermittlung gehen nur benotete Leistungen ein. (10) Internationalisierung Im Rahmen der Internationalisierung wird ein Teil der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abgehalten. Dementsprechend müssen auch einzelne Modul- oder Modulteilprüfungen in englischer Sprache abgelegt werden. Die Sprache der Lehrveranstaltung und der Prüfung wird im Modulhandbuch angegeben. Die Erbringung von Studienleistungen an einer ausländischen Hochschule im Rahmen eines Auslandssemesters ist möglich. Im Studienplan ist hierfür das 6. Semester vorgesehen, über Ausnahmen hiervon entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Für die Anerkennung der Studienleistungen ist vor Beginn des Auslandsemesters ein Learning Agreement verbindlich zu vereinbaren. (11) Studienmodell Holzbau Projektmanagement Für Studierende im Biberacher Modell Holzbau Projektmanagement kann das erste Fachsemester durch ein Praxissemester im Rahmen der Kooperation mit dem Kompetenz Zentrum Holzbau und Ausbau in Biberach ersetzt werden. Hierbei geprüfte Lehrinhalte können gemäß 3 (4) LHG auf Antrag anerkannt werden. (1) Übergangsregelungen Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt ab dem für alle Studierenden, die im Sommersemester 013 im 1. bis 6. Semester eingestuft sind. Von der Regelung über die dreimalige Teilnahme am P-Tag als Prüfungsvorleistung (PVL) in Modul PB4 und Modul PB9 ausgenommen sind die Studierenden, die sich im Sommersemester 011 im dritten oder höheren Semester befanden. Für Studierende, die im Sommersemester 013 im. bis 6. Semester eingestuft sind, werden bereits erworbene Kreditpunkte und zugehörige Prüfungsergebnisse den erforderlichen Modulen zugeordnet. Hierfür werden durch den Prüfungsausschuss Übergangsregelungen festgelegt. Ebenso werden die Zulassungsvoraussetzungen für Modul- und Modulteilprüfungen des. Studienabschnittes und die Teilnahme an den Projektarbeiten im 6. und im 7. Semester gemäß Absatz (3) sowie die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit gemäß Absatz (8) durch den Prüfungsausschuss angepasst. Über weitere Zuordnungen und Anpassungen von Zulassungsvoraussetzungen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Stand

4 Lehrveranstaltungen im Bachelor Studiengang Projektmanagement/Bauingenieurwesen Kreditpunkte im Semester aus Kernstudium & Bachelorarbeit aus Schwerpunkt Ingenieurhochbau Semester /4 8/6 aus Schwerpunkt Infrastrukturbau aus Wahlpflichtmodulen Gesamt Nr. neu Modul/Lehrveranstaltung CP CP PVL PL h 1. Studienabschnitt 51 PB01 Mathematik 8 PB01 1 Mathematik 1 4 4,5 PB01 Mathematik 4 4,5 PB0 Technische Mechanik 8 PB0 1 Technische Mechanik 1 4 4,5 PB0 Technische Mechanik 4 4,5 PB03 Grundlagen für Bau und Planungsprojekte 6 Semester/SWS PB03 1 Grundlagen Projektsteuerung PB03 Grundlagen Baumanagement PB03 3 Vermessungskunde u PB04 Information und Kommunikation 6 PB04 1 Technische Grundlagen DV Systeme PB04 Visualisierung/Präsentation PB04 3 Informations und Medienkompetenz 1 1 Prüfung PB04 4 Teamarbeit 1 1 u PB05 Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen 8 PB05 1 Rechnungswesen PB05 Grundlagen Wirtschaftswissenschaften u K PB05 3 Grundlagen privates Baurecht 4 4 u K PB06 Entwurf und Bauphysik 8 PB06 1 Grundlagen des Entwurfs PB06 Baukonstruktion 3 3 PB06 3 Bauphysik 3 3,5 PB07 Werkstoffkunde 7 PB07 1 Werkstoffkunde 1 PB07 Werkstoffkunde PB07 3 Praktikum Werkstoffe u K PB07 4 Chemie 1 1 Stand

5 Lehrveranstaltungen im Bachelor Studiengang Projektmanagement/Bauingenieurwesen Semester/SWS Prüfung Nr. neu Modul/Lehrveranstaltung CP CP PVL PL h. Studienabschnitt 100 PB08 Baubetrieb 7 PB08 1 Bauverfahrenstechnik PB08 Ressourcenplanung PB08 3 Kalkulation 3 PB09 Geologie und Geotechnik 7 PB09 1 Ingenieurgeologie u PB09 Geotechnik 1 3 PB09 3 Geotechnik PB10 Hydromechanik und Hydraulik 5 PB10 1 Hydromechanik 3 u PB10 Hydraulik K PB11 Statik und Tragwerkslehre 8 PB11 1 PB11 3 Werkstoffe und Tragwerke Tragwerksanalyse PB11 PB11 4 Tragwerksanalyse 1 Tragwerke für Infrastrukturbauwerke K K PB1 Verkehr I 5 PB1 1 Planung und Entwurf von Straßen 3 u PB1 Straßenbau und Ausstattung K PB13 Siedlungswasserwirtschaft 5 PB13 1 Siedlungswasserwirtschaft 5 4 u K PB14 Baumanagement 7 PB14 1 Rechnungswesen u. Controlling u PB14 Projektmanagement bei Großprojekten 3 PB14 3 Techn. Controlling u PB15 Öffentliches Recht 7 PB15 1 Öffentliches Bau und Planungsrecht 4 4 u K PB15 Allgemeines Umweltrecht PB15 3 Sonderthemen Planung und Recht 1 1 PB16 Managementkompetenzen 6 PB16 1 Personalwesen/Psychologie PB16 Personalmanagement (Führen u. Team) PB16 3 Fachenglisch 1 PB17 Arbeitsschutz und Ausschreibung 4 PB17 1 Arbeitsschutz 1 PB17 Öffentliche Ausschreibung und LV Erstellung PB18 Praktisches Studiensemester 6 PB18 1 Praktisches Studiensemester 95 Präsenz Tage 6 0 u PB19 Projektsteuerung 7 PB19 1 Terminplanung PB19 Kostenplanung PB19 3 PPP Modelle 3 3 u PB0 Juristisches Projektmanagement 6 International Procurement and Contract PB0 1 Law (Construction and Planning) K PB0 Verträge in der Praxis PB0 3 International Contract Management Schwerpunkt Ingenieurhochbau 8 PB1 Tragwerke und Gebäudetechnik im Hochbau 4 PB1 1 Tragwerke im Vergleich PB1 Gebäudetechnik K PB Schlüsselfertigbau, Ausbau und Tragwerke im Hochbau 8 PB 1 Sonderkapitel Tragwerke PB Ausbau 4 4 PB 3 Schlüsselfertigbau PB3 Projektarbeit Hochbau I PB4 Projektarbeit Hochbau II 9 9 6, P K 3 Stand

6 Lehrveranstaltungen im Bachelor Studiengang Projektmanagement/Bauingenieurwesen Semester/SWS Prüfung Nr. neu Modul/Lehrveranstaltung CP CP PVL PL h Schwerpunkt Infrastrukturbau 8 PB5 Energie 4 PB5 1 Management des Kraftwerksbaus PB5 Erneuerbare Energien PB6 Umwelt 4 PB6 1 Wasseraufbereit./Abwasserbehandl. u PB6 Siedlungsentwässerung u K PB7 Verkehr II 4 PB7 1 Verkehrsplanung und technik ubst PB7 Eisenbahn, Flughafenbau PB8 Projektarbeit Infrastruktur I PB9 Projektarbeit Infrastruktur II 9 9 6, P Wahlpflichtmodule PB30 Wahlpflichtmodul 1 Ingenieurkompetenzen 8 PB30 01 CAD Grundlagen PB30 0 Baugrundmanagement PB30 03 Abfall /Umwelttechnik PB30 04 PM im Straßen, Brücken,Tunnelbau u PB30 05 Arbeitsgestaltung und Rationalisierung M PB30 06 Umweltverträglichkeitsprüfung PB30 07 Besonderes Umweltrecht PB30 08 Flächenrecycling u PB30 09 Erhalt und Betrieb von Straßen PB30 10 Qualitätsmanagement u PB30 11 Baubetriebliche Projektabwicklung 4, M PB31 Wahlpflichtmodul Managementkompetenzen 10 PB31 01 Datenverarbeitung PB31 0 Entwicklungsprojekte 1 PB31 03 Entwicklungsprojekte PB31 04 Fachenglisch PB31 05 Unternehmenssteuerung PB31 06 Strategisches Management in der Bauwirtschaft PB31 07 Organisationspsychologie PB31 08 Entscheidungstheorie und Entscheidungspraxis PB31 09 Vorbereitung CAPM Zertifikat,5 PB31 10 Strateg. Führen u. Handeln in Großprojekten PB31 11 Große Exkursion Teilnahme/Bericht 1 0 u PB31 1 Große Exkursion Planung 1 0 u PB31 13 Teilnahme an 8 fachübergreifenden Vorträgen 1 u PB31 14 Softwaregestützte Kalkulation und Cost Controlling PB31 15 Unternehmensführung im Handwerk PB3 Bachelorarbeit 13 PB3 01 Bachelorseminar 1 ust PB3 0 Bachelorarbeit inkl. Abgabegespräch 1 bst CP = ECTS Kreditpunkte SWS = Semesterwochenstunde LV = Lehrveranstaltung PVL = Prüfungsvorleistung PL = Prüfungsleistung K = Klausur M = mündliche Prüfung = benotete Studienarbeit u = unbenotete Studienarbeit P = hochschulöffentliche Präsentation Stand

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