Stadt Delbrück. Abgabenbescheid. Der Bürgermeister. Kassenzeichen Stadt Delbrück. Lange Straße 41.

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1 Stadt Delbrück Der Bürgermeister Lange Str Delbrück Stadt Delbrück Lange Str Delbrück Stadt Delbrück Lange Straße Delbrück Datum: 28. Oktober 21 Bei Zahlungen und Schreiben bitte stets angeben Seite: 1 Bearbeiter Öffnungszeit Mo - Fr Mo - Mi Do Bankverbindung BLZ Kto.Nr. Stadtsparkasse Delbrück Rechtsgrundlagen: Die Grundsteuer wird nach dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit 3 der Haushaltssatzung erhoben. Die Festsetzung der übrigen Abgaben erfolgt aufgrund der Ortssatzungen. Beim Steueramt können die genannten Rechtsgrundlagen eingesehen werden. Objekt Objekt-Nr. Bezeichnung Ort Aktenzeichen Finanzamt 34 Lessingstraße 11 Delbrück Kindergarten Alte Objektnummer: Festsetzungen Oberflächenentwässerung Jahr Zeitraum Beschreibung Fläche Neu Fläche Alt Tarif in neue Jahresgeb. in alte Jahresgebühr in Änderungsbetrag in 15,87, Anzahl der Einheiten: 3, undurchlässig befest. Flächen,28, 28 15,87, Anzahl der Einheiten: 3, undurchlässig befest. Flächen,28, 29 13,68 41,4, 41,4 Anzahl der Einheiten: 3, undurchlässig befest. Flächen,22, 21 13,68 41,4, 41,4 Anzahl der Einheiten: 3, undurchlässig befest. Flächen,22, Summe 826,3 Festsetzungen Verbrauchsabrechnung Jahr Beschreibung Bruttobetrag bisher berechnet Rechnungsbetrag Abrechnung Grundgebühr Wasser, Frischwasser 123,24 123,24, Schmutzwasser, 45,8-45,8 Schmutzwasser in cbm 355,12, 355,12 28 Grundgebühr Wasser, 28 Frischwasser 135,3 135,3, 28 Schmutzwasser, 494,9-494,9 Bescheidnr.: GBA66863 UST-ID: SteuerNr.: 339/587/134

2 Datum : 28. Oktober 21 Seite: Schmutzwasser in cbm Grundgebühr Wasser Frischwasser Schmutzwasser Schmutzwasser in cbm 389,86 184,87, 549,24, 184,87 676,2, 389,86,, -676,2 Gesamt 1.867, ,33-327,68 549,24 Jahr Beschreibung Bruttobetrag bisher berechnet Rechnungsbetrag Vorausleistung 21 Grundgebühr Wasser, 21 Frischwasser 184,87 184,87, 21 Schmutzwasser, 676,2-676,2 21 Schmutzwasser in cbm 549,24, 549,24 Gesamt 777,45 94,41-126,96 Gesamt 371,66 Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung für die Erstattung mit. Fälligkeitstermine laufendes Jahr (Beträge in ) Summe bisher 529,28 298,41 298,41 31, ,8 Änderung 371,66 371,66 Summe 529,28 298,41 298,41 31,98 371, ,74 Bezahlt 529,28 298,41 298,41 298, ,48 Offen 3,6 371,66 375,26 Bescheidnr.: GBA66863 UST-ID: SteuerNr.: 339/587/134

3 Datum : 28. Oktober 21 Seite: 3 Verbrauchsermittlung Objekt 34 Lessingstraße 11 Zählernr. Zählerart Zeitraum Ablesedatum Zählerstand alt neu Verbrauch Verbrauch Vorjahr Abrechnung Hauptzähler , Abrechnung Hauptzähler H 22, 184, Abrechnung Hauptzähler H 276, 22, Entgeltermittlung Objekt 34 Lessingstraße 11 Zeitraum Kategoriebezeichnung Menge Faktor Tarif Netto Betrag Netto MWSt. Betrag Betrag Brutto Abrechnung Grundgebühr Wasser 12, 3,375 4,5 (7%) 2, Frischwasser 184,, ,18 (7%) 8,6 123, Schmutzwasser -184, 2,45-45,8-45, Schmutzwasser 184, 2,45 45,8 45, Schmutzwasser in cbm 184, 1,93 355,12 355,12 Summe Abrechnung 51,8 1,9 521,7 Abrechnung bisher Grundgebühr Wasser 12, 3,38 4,5 (7%) 2, Frischwasser 184,,63 115,18 (7%) 8,6 123, Abwasser 184, 2,45 45,8 45,8 Summe Abrechnung bisher 66,48 1,9 617,38 Abrechnung Grundgebühr Wasser 12, 3,375 4,5 (7%) 2, Frischwasser 22,, ,45 (7%) 8,85 135, Schmutzwasser -22, 2,45-494,9-494, Schmutzwasser 22, 2,45 494,9 494, Schmutzwasser in cbm 22, 1,93 389,86 389,86 Summe Abrechnung 556,81 11,69 568,5 Abrechnung 28 bisher Grundgebühr Wasser 12, 3,375 4,5 (7%) 2, Frischwasser 22,, ,45 (7%) 8,85 135, Abwasser 22, 2,45 494,9 494,9 Summe Abrechnung bisher 661,85 11,69 673,54 Abrechnung Grundgebühr Wasser 12, 3,375 4,5 (7%) 2, Frischwasser 276,, ,78 (7%) 12,9 184, Schmutzwasser -276, 2,45-676,2-676,2 Bescheidnr.: GBA66863 UST-ID: SteuerNr.: 339/587/134

4 Datum : 28. Oktober 21 Seite: Schmutzwasser 276, 2,45 676,2 676, Schmutzwasser in cbm 276, 1,99 549,24 549,24 Summe Abrechnung 762,52 14,93 777,45 Abrechnung 29 bisher Grundgebühr Wasser 12, 3,375 4,5 (7%) 2, Frischwasser 276,, ,78 (7%) 12,9 184, Abwasser 276, 2,45 676,2 676,2 Summe Abrechnung bisher 889,48 14,93 94,41 Rechnungsbetrag -327,68 Vorausleistung Objekt 34 Lessingstraße 11 Zeitraum Kategoriebezeichnung Menge Faktor Tarif Netto Betrag Netto MWSt. Betrag Betrag Brutto Vorausleistung Grundgebühr Wasser 12, 3,375 4,5 (7%) 2, Frischwasser 276,, ,78 (7%) 12,9 184, Schmutzwasser, 2, Schmutzwasser in cbm 276, 1,99 549,24 549,24 Summe Vorauszahlung 762,52 14,93 777,45 Vorausleistung 21 bisher Grundgebühr Wasser 12, 3,375 4,5 (7%) 2, Frischwasser 276,, ,78 (7%) 12,9 184, Abwasser 276, 2,45 676,2 676,2 Summe Vorauszahlung bisher 889,48 14,93 94,41 Rechnungsbetrag -126,96-126,96 Allgemeine Hinweise Der Abgabenbetrag errechnet sich durch Vervielfältigung der Bemessungsgrundlage mit dem Hebe- bzw. Gebührensatz. Wenn die Gebührenpflicht nicht für ein volles Jahr besteht, ist der Abgabenbetrag auf die Monatsanteile umgerechnet worden. Hinweis für Abgabenschuldner, die zusammen mit anderen Personen Grundstückseigentümer sind: Dieser Bescheid ergeht an Sie als Gesamtschuldner gemäß 44 Abgabenordnung, ggfs. in Verbindung mit besonderen Regelungen in Ortssatzungen. Sie werden anstelle aller anderen Eigentümer für die Grundbesitzabgaben allein in Anspruch genommen. Gegenüber den Miteigentümern bleibt ein privatrechtlicher Ausgleichsanspruch unberührt. Eine nähere Begründung erübrigt sich, weil dieser Bescheid durch die automatische Datenverarbeitungsanlage erstellt wurde und der Grund Ihrer Inanspruchnahme für Sie erkennbar ist ( 121 Absatz 2 Nr. 2 und Nr. 3 Abgabenordnung). Eigentumswechsel Der bisherige Eigentümer bleibt bei einem Eigentumswechsel für die Grundsteuer so lange zahlungspflichtig, bis die steuerliche Zurechnung durch das Finanzamt erfolgt. Diese Zurechnung geschieht nach Besitzwechsel frühestens zum 1.1. des folgenden Jahres auf den neuen Eigentümer. Somit sind Grundsteuern laut Grundsteuergesetz für das laufende Jahr noch von dem Alteigentümer zu entrichten. Sollte im Kaufvertrag eine entsprechende Regelung getroffen sein, kann der Alteigentümer aufgrund privatrechtlicher Ansprüche seinen Anteil vom Erwerber einfordern. Eine stichtagsmäßige Abrechnung der Gebühren ist möglich, wenn folgende Unterlagen eingereicht werden: Kaufvertrag, Grundbucheintragung (keine Bescheidnr.: GBA66863 UST-ID: SteuerNr.: 339/587/134

5 Datum : 28. Oktober 21 Seite: 5 Erwerbsvormerkung) auf den neuen Eigentümer (Amtsgericht Delbrück), Wasserstand bei Besitzübergang. Anhörung / Begründung Von Ihrer Anhörung vor Erlass dieses Bescheides wurde abgesehen, weil gleichartige Bescheide in größerer Zahl mit Hilfe der automatisierten Datenverarbeitungsanlage erstellt wurden ( 91 Absatz 2 Nr. 4 Abgabenordnung). Eine spezifizierte Begründung ist unterblieben, weil der Bescheid sonst zu unübersichtlich geworden wäre und weil die Sach- und Rechtslage entweder für Sie ohne weiteres erkennbar ist oder als bekannt vorausgesetzt werden kann ( 121 Absatz 2 Abgabenordnung). Hinweise zur Zahlung und zu den Folgen verspäteter Zahlung Bitte entrichten Sie die angeforderten Beträge zu den aufgeführten Fälligkeitsterminen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung entstehen zusätzliche Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge etc.). Durch Erteilung einer schriftlichen oder telefonischen Einzugsermächtigung erfolgt eine termingerechte Zahlung. Veranlagte Guthaben oder Überzahlungen werden erstattet. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, sind die Kontonummer und die Bankverbindung mitzuteilen. Festsetzung der Abwassergebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Urteil vom (Az. 9 A 3648/4) in einer anderen Gemeinde entschieden, dass die Abrechnung der Kosten der Regenwasserbeseitigung über den einheitlichen "Frischwassermaßstab" unzulässig ist. Die Festsetzung der Abwassergebühr erfolgte daher ab dem Jahr in den Jahresabgabenbescheiden (erstmals im Februar 28) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. 12 Abs. 1 Nr. 4 b Kommunalabgabengesetz NRW i. V. m. 164 Abgabenordnung. Damit war eine Klage gegen diese (durch das Urteil rechtswidrig gewordene) Abwassergebührenfestsetzung nicht erforderlich. Die vom Gericht geforderte Änderung der Berechnungsgrundlagen wird mit diesem Bescheid von Amts wegen aufgrund der geänderten Beitragsund Gebührensatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom rückwirkend zum 1.1. umgesetzt. Der Vorbehalt der Nachprüfung entfällt mit diesem Bescheid. Weitere Erläuterungen zur Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsschreiben. Hausanschluss und Grundleitungen dicht? Der Gesetzgeber hat im 61 a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen festgelegt. Bei bestehenden Abwasserleitungen für Schmutzwasser muss die erste Dichtheitsprüfung bei einer Änderung der Leitungen, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 215 durchgeführt werden. Belehrung über den Rechtsbehelf Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, Minden, Klage erheben. Die Klage ist schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder in elektronischer Form nach Maßgabe der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung - ERV/VO VG/FG - vom einzulegen. Die Bekanntgabe des Bescheides gilt bei Übersendung durch einfachen Brief mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung mit Postzustellungsurkunde bzw. Empfangsbekenntnis ist der Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, wird dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Einwendungen gegen Ihre Inanspruchnahme als Grundsteuerschuldner oder die Höhe des Grundsteuermessbetrages sind beim Finanzamt zu erheben. Ein solcher Einspruch, wie auch die Klage gegen den der Stadt Delbrück, entbindet Sie bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf nicht von der Verpflichtung, die festgesetzten Abgaben zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen ( 8 Absatz. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung). Zusätzliche Informationen Bescheidnr.: GBA66863 UST-ID: SteuerNr.: 339/587/134

6 Datum : 28. Oktober 21 Seite: 6 Durch das Bürokratieabbaugesetz II ist das bei einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehlen wir Ihnen, sich vor Erhebung einer Klage zunächst mit uns in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage sicher behoben werden. Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert. Sollten noch Fragen offen geblieben sein, so wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in Grundsteuer Frau Lorenz Tel.: 52 5 / Fax / Straßenreinigung Beate.Lorenz@stadt-delbrueck.de Wassergeld Zimmer 6 Frau Renneke Tel.: 52 5 / Fax / Schmutzwassergebühr Brigitte.Renneke@stadt-delbrueck.de Kleineinleiterabgabe Niederschlagswassergebühr Frau Riekschnitz Tel.: 52 5 / Fax / Julia.Riekschnitz@stadt-delbrueck.de Müllabfuhrgebühr Zimmer 3 Frau Bals Tel.: 52 5 / Fax / Hundesteuer Monika.Bals@stadt-delbrueck.de Vergnügungssteuer Stadtkasse Zahlungsauskünfte Zimmer 1 Herr Ziebarth Tel.: 52 5 / Fax / Einzugsermächtigung E-Mai:l Horst.Ziebarth@stadt-delbrueck.de Bescheidnr.: GBA66863 UST-ID: SteuerNr.: 339/587/134 Letzte Seite

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