Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Hauptstudienrichtung Sprachwissenschaft

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1 Prüfungs- und Studienordnung der für den Baccalaureus-Studiengang mit der Hauptstudienrichtung in der Fassung vom 21. Juni 2007 Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der zu dieser Ordnung vermerkt. Die Satzung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der. Einarbeitungsvorschläge oder Kommentierungen bitte an: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 1

2 Prüfungs- und Studienordnung der für den Baccalaureus-Studiengang mit der Hauptstudienrichtung in der Fassung vom 21. Juni 2007 Gemäß 3 Absatz 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601) in Verbindung mit 9 Absatz 2 Nummer 5 und 39 Absatz 1 der Grundordnung der (Grundordnung) vom 3. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 2003 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/2003 S. 342), erlässt die folgende Prüfungs- und Studienordnung für den Baccalaureus-Studiengang mit der Hauptstudienrichtung ; Der Senat der hat diese Ordnung am 23. Februar 2005 und am 19. Juli 2006 beschlossen. Sie ist mit ihrer Ausfertigung durch den Präsidenten der am 21. Juni 2007 genehmigt. 1 Geltungsbereich Die Prüfungs- und Studienordnung gilt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Hauptstudienrichtung. Sie ergänzt die Rahmenprüfungsordnung der für den Baccalaureus- Studiengang (BA-RPO) in der Fassung vom 25. Oktober 2006 (VerkBl. UE Nr ). Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil der Satzung. 2 Kombination der Studienrichtungen Als Nebenstudienrichtung kann jede andere Studienrichtung gewählt werden, ausgenommen die Nebenstudienrichtungen Anglistik, Germanistik, Romanistik oder Slawistik. 3 Studienziele (1) Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen, die für eine berufliche Tätigkeit als Spezialist in sprachlichen Fragen nötig sind. (2) Zu den durch das Studium der (= Linguistik) zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten gehören insbesondere: - Wissen über verschiedene Sprachen und Sprachgemeinschaften sowie deren historisch gewachsene Beziehungen; - Einsicht in die Vielseitigkeit der menschlichen Sprache und ein entsprechendes Verständnis von als Disziplin zwischen Geistes- und Naturwissenschaften; - Fertigkeiten in methodischer linguistischer Arbeit, insbesondere in der Analyse sprachlicher und kommunikativer Strukturen und in der Lösung entsprechender Probleme; - die Fähigkeiten, sich anhand der Literatur zuverlässig über Forschungsfragen zu informieren, die in der üblichen Hilfsmittel anzuwenden, ein selbständiges Urteilsvermögen gegenüber Quellen und Literatur zu entwickeln und aufgrund eigener Kenntnisse und Kritikfähigkeit einen wissenschaftlichen Standpunkt zu vertreten sowie wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen; - Fähigkeiten und Fertigkeiten, mit wissenschaftlich fundierten Ideen Anforderungen in den unterschiedlichen Berufsfeldern der Medien-, Kommunikations- und Dienstleistungsbereiche anzugehen, zu denen insbesondere Tätigkeiten in der interkulturellen Kommunikation, in der Sprachkommunikation der Medienpraxis, in der Sprachberatung, in der Öffentlichkeitsarbeit u. a. gehören; - gehobene Fähigkeiten in der fremdsprachlichen Kommunikation. Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 2

3 4 Sprachanforderungen und -nachweise (1) Fremdsprachenkenntnisse werden auf den Stufen und nach den Richtlinien nachgewiesen, die in der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der festgelegt sind. Die Nachweise des Sprachenzentrums der sind vom Studierenden bei der Abteilung Studium und Lehre einzureichen. (2) Bis zum Ende des BA-Studiums ist die Beherrschung von Fremdsprachen in einer der folgenden Kombinationen nachzuweisen: - zwei Sprachen auf Niveau B1, - eine Sprache auf Niveau B1 und zwei weitere Sprachen auf Niveau A2, - eine Sprache auf B2 und eine weitere Sprache auf Niveau A2. (3) Das Latinum wird empfohlen. (4) Die Fremdsprachenkenntnisse sind während der Orientierungsphase zu erweitern. 5 Gliederung des Studiums (1) Die Orientierungsphase umfasst die folgenden Module, die Grundkenntnisse und -fähigkeiten sowie Arbeitstechniken der vermitteln: (a) Grundlagen der I (GdSp) mit insgesamt 9 LP mit der Pflichtvorlesung Einführung in die Linguistik ; [O GdSp 01] (b) Grundlagen der II mit insgesamt 12 LP mit der Pflichtvorlesung Semantik und Pragmatik und dem Pflichtseminar Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens ;[O GdSp 02] (c) Fremdsprachenerwerb mit insgesamt 6 LP. [O SprF 01] Zu den beiden Grundlagenmodulen sind jeweils zwei Seminare-3 zu zwei verschiedenen Sprachen (L) zu belegen. (2) Die Qualifizierungsphase (vgl. 3 Absatz l BA-RPO) baut auf den Studieninhalten der Orientierungsphase auf. In der Qualifizierungsphase werden Kenntnisse zu zentralen Bereichen der Systemlinguistik, theoretischen und methodischen Ansätzen sowie interdisziplinären und angewandten Richtungen der erworben. Es sind die im Folgenden genannten fünf Module mit je 9 LP zu absolvieren. Darüber hinaus ist eine BA-Arbeit zu verfassen. Die BA-Arbeit ist im dritten Studienjahr anzufertigen. Alle Lehrveranstaltungen der Module der Qualifizierungsphase sind Wahlpflichtveranstaltungen. Die in den beiden Modulen Sprachliche Variation von L ( L steht für eine Einzelsprache, die in der Studienrichtung angeboten wird) und Sprachsystem und Sprachvergleich zu besuchenden Lehrveranstaltungen haben verschiedene Sprachen zu behandeln. Folgende Module werden angeboten: (a) Sprachliche Variation von L [Q SpVa 01] (b) Sprachsystem und Sprachvergleich [Q SsSv 01] (c) Linguistik des Spracherwerbs [Q LiSe 01] (d) Angewandte Linguistik [Q AnLi 01] (e) Sprechen und Handeln [Q SpHa 01] (f) das BA-Arbeitsmodul [Q XXX] (3) In der Qualifizierungsphase gilt ferner: - die Teilnahme an einer Exkursion wird empfohlen; - es wird empfohlen, ein Semester im Ausland zu studieren; - es wird empfohlen, an einem Berufspraktikum teilzunehmen, in dem die Anwendung von in Praxisfeldern wie Wirtschaft, Verwaltung, Klinik und Öffentlichkeit erprobt wird. Hinsichtlich der Dauer des Praktikums gilt 8 Absatz 4 der Prüfungs- und Studienordnung für den Baccalaureus-Studiengang in den Studienbereichen Studium Fundamentale und Berufsfeld. 6 Lehrveranstaltungen und en (1) In der Hauptstudienrichtung werden die folgenden en angeboten: Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 3

4 - Vorlesung, -, - Seminar-6. (2) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist durch eine bestandene, die aus einer, zwei oder drei Prüfungsleistungen, d. h. konkreten Prüfungsvorgängen, bestehen kann, nachzuweisen. In der Hauptstudienrichtung sind folgende Prüfungsleistungen zugelassen: - Klausur (2 Stunden/kann in Teilen auch Antwort-Auswahlaufgaben enthalten, siehe Anlage 3), - mündliche Prüfung (15-30 Minuten), - schriftliche Arbeit in den folgenden Formen: - Analyse-/Übungsaufgabe, - Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, - veranstaltungsbegleitende schriftliche Arbeit (ca. 8 Seiten), - selbstständige Hausarbeit (ca. 13 Seiten) und - BA-Arbeit. (3) Eine schriftliche Arbeit ist ein schriftliches oder mediales, d. h. aus Audio-, Video-, AV- oder Multimedia bestehendes, Produkt. Sie ist auf einem dauerhaften Medium einzureichen. Die Autorschaft des medialen Produktes ist zu dokumentieren. (4) In der Hauptstudienrichtung sind Pflichtveranstaltungen mit dem ausgewiesenen Prüfungs- und Studienaufwand (LP) zu absolvieren. Folgende en sind zugelassen: Pflichtveranstaltungen 4 Abs. 3 BA-RPO Vorlesung: Einführung in die Linguistik 3 Vorlesung: Semantik & Pragmatik 3 : Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens 3 zugelassene en 8 Abs. 1 BA-RPO a) Klausur b) mündliche Prüfung a) Klausur b) mündliche Prüfung a) Klausur b) mündliche Prüfung (5) In der Hauptstudienrichtung werden im Wahlpflichtbereich folgende en mit dem ausgewiesenen Prüfungs- und Studienaufwand (LP) angeboten. Für eine Wahlpflichtveranstaltung sind die angegebenen Prüfungen zugelassen. Wahlpflichtveranstaltungstypen 4 Abs. 3 BA-RPO zugelassene en 8 Abs. 1 BA-RPO Vorlesung 3 a) Klausur b) mündliche Prüfung c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) 3 c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) e) Klausur Seminar a) selbständige Hausarbeit (komplexe Aufgabe) b) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und veranstaltungsbegleitende schriftliche Arbeit 50% c) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und mündliche Prüfung 50% d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und mündliche Prüfung 50% BA-Arbeit (6) Prüfungsleistungen können grundsätzlich in der Sprache erbracht werden, in der die betreffende Lehrveranstaltung durchgeführt wird. (7) Die Zulassung zu den en kann an den Nachweis von Prüfungsvorleistungen gemäß 7 Absatz 2 BA-RPO geknüpft werden. Dafür kommen folgende Studienleistungen infrage: - Lektüre von Literatur vor Veranstaltungsbeginn, Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 4

5 - Übernahme eines Referats oder einer Hausarbeit zu einem bestimmten Thema vor Veranstaltungsbeginn, - Aneignung von Stoff durch Lektüre oder von Fertigkeiten durch Übungen zur Vorbereitung der einzelnen Sitzungen, - Präsentation von Arbeitsergebnissen in einer Veranstaltungssitzung. Hat der Veranstalter solche Prüfungsvorleistungen verlangt, so unterrichtet er die Teilnehmer unmittelbar nach den Terminen, zu denen sie nachzuweisen sind, davon, ob er die Nachweise anerkennt. 7 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der folgenden Monats in Kraft und gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2007/08 aufnehmen. Der Präsident der Anlagen zur Ordnung: 1) Empfohlener Studienplan 2) Modulbeschreibungen 3) Regelungen für Prüfungen nach dem Antwort-Auswahlverfahren Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 5

6 Empfohlener Studienplan die Hauptstudienrichtung Anlage1) 1./2. Semester Gesamt 21 LP Grundlagen der I V 3 Einführung in die Linguistik (P) S 3 Einführung in die Phonetik, Phonologie und Orthografie von Li (WP) S 3 Einführung in die Phonetik, Phonologie und Orthografie von Lj (WP) BA O-Phase Grundlagen der II V 3 Semantik & Pragmatik (P) S 3 Techniken wissenschaftlichen Arbeitens (P) S 3 Morphologie/Syntax von Li (WP) S 3 Morphologie/Syntax von Lj (WP) 1./2. Semester Gesamt 6 LP Fremdsprachenerwerb S 3 (WP) S 3 (WP) 3. /5. Semester Sprachliche Variation von L BA Q-Phase Linguistik des Spracherwerbs Sprechen und Handeln V 3 (WP) S 6 (WP) S 3 (WP) S 6 (WP) S 3 (WP) S 6 (WP) 4./6. Semester Sprachsystem & Sprachvergleich Angewandte Linguistik BA-Arbeitsmodul Gesamt 57 LP S 3 (WP) S 6 (WP) S 3 (WP) S 6 (WP) 12 LP Anmerkungen: V = Vorlesung, S = Seminar, P = Pflicht, WP = Wahlpflicht, LP = Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 6

7 Modulbeschreibungen BA- Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Moduldauer Anlage 2) Grundlagen der I O GdSp 01 Philosophische Fakultät keine 1 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle zwei Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Das Modul führt in theoretische und methodische Grundlagen der Linguistik ein, exemplifiziert Systemspezifika an Hand von Fragen zu Phonetik, Phonologie und Graphemik für Einzelsprachen L. Inhalte des Moduls Wesen der Sprache(n) Zeichen/System; theoretisch-methodologische Grundlagen für Sprachbeschreibungen, Aufgaben der, Teildisziplinen Spezifik des phonologischen und graphemischen Teilsystems Phonetische Beschreibungen und phonologische Analysen am Beispiel L. Kognitive und interaktionale Prozesse des Zweitsprachenerwerbs unter individuellen und sozialen Aspekten Lernziele Die Studierenden erwerben in der Einführungs-VL terminologisches Grundwissen und Grundkenntnisse über ihr Fach, entwickeln die Fähigkeit, Problemfragen zu behandeln und komplexe Anwendungsaufgaben zu lösen. Sie erkennen die Systemhaftigkeit von Grundelementen auf der Phonem- und Graphemebene der Sprachen L und darauf beruhende Verallgemeinerungsmöglichkeiten. Zum Modul gehörige en 9 LP Vorlesung: Einführung in die Linguistik : Einführung in die Phonetik, Phonologie und Orthographie von L : Einführung in die Phonetik, Phonologie und Orthographie von einer weiteren L Beschreibung der Lehrveranstaltungen Einführung in die Linguistik #01 Vorlesung ( Schulgrammatik ) a) Klausur b) mündliche Prüfung Einführung in die Phonetik, Phonologie und Orthographie von Deutsch #02 c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) e) Klausur Einführung in die Phonetik, Phonologie und Orthographie von Englisch #03 c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) e) Klausur Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 7

8 Einführung in die Phonetik, Phonologie und Orthographie von Französisch/Spanisch #04 c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) e) Klausur Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 8

9 BA- Einordnung Teilnahmevorausset- Inhaltliche zungen Moduldauer Grundlagen der II O GdSp 02 Philosophische Fakultät keine 2 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle zwei Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch) werden auf verschiedenen Ebenen systemorientiert analysiert und beschrieben. In die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens wird eingeführt. Inhalte des Moduls morphologische Struktur, Bildung und Flexion von Wörtern; Regularitäten bei der Kombination von Wörtern zu Syntagmen und Sätzen; Semantik von Wörtern und komplexen Ausdrücken; Bedeutungsbegriff Handeln mit Sprache Techniken wissenschaftlichen Arbeitens Lernziele Zum Modul gehörige en Die Studierenden sollen in der Lage sein, die morphologische Struktur und Bildungsweise von Wörtern zu beschreiben, sich mit den kombinatorischen Gesetzmäßigkeiten auf der Ebene von Wortgruppen und Sätzen vertraut machen, sich Wissen zum Bedeutungsbegriff und über theoretische Ansätze zur Bedeutungsbeschreibung aneignen, die Beziehungen zwischen Sprache, Sprachbenutzern und Kommunikationssituation erfassen und Regeln für den Gebrauch von Sprache in der kommunikativen Situation ableiten, Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Materialerfassung und Erstellung wissenschaftlicher Textsorten erwerben. 12 LP Vorlesung: Semantik & Pragmatik : Morphologie/Syntax L : Morphologie/Syntax weitere L : Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens Beschreibung der Lehrveranstaltungen Semantik & Pragmatik #01 Vorlesung Klausur Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens #02 Studien- und Prüfungsaufwand 30 Stunden Vor- und Nachbereitung a) Klausur b) mündliche Prüfung Morphologie/Syntax - Deutsch #03 c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) e) Klausur Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 9

10 Morphologie/Syntax - Englisch #04 c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) e) Klausur Morphologie/Syntax Französisch/Spanisch #05 c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) e) Klausur Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 10

11 BA- Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Moduldauer Fremdsprachenerwerb O SprF 01 Philosophische Fakultät keine 2 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle zwei Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Erwerb von Kompetenz in einer Fremdsprache Dieses Modul wird durch Veranstaltungen des Sprachenzentrums angeboten. Inhalte des Moduls Je nach dem Ergebnis des Einstufungstests: Unterhalb von Stufe B2 gemäß Sprachenordnung der allgemeinsprachliche Mittel und Verwendungsweisen, ab der Stufe B2 akademisch-fachsprachliche Mittel und Verwendungsweisen der gewählten Fremdsprache. Lernziele Die Studierenden sollen eine Fremdsprache produktiv (Sprechen und Schreiben) sowie rezeptiv (Hörverstehen und Leseverstehen) auf einem Niveau beherrschen, das gemäß Sprachenordung der mindestens eine halbe Stufe über dem Niveau liegt, welches vor Beginn des Moduls bei einem Einstufungstest des Sprachenzentrums festgestellt wurde. 6 LP Zum Modul gehörige zwei für das Modul gekennzeichnete Seminare-3 en Beschreibung der Lehrveranstaltungen #01 a) Klausur b) mündliche Prüfung Sprache Deutsch und die jeweilige zu erlernende Sprache Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 11

12 BA- Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Sprachliche Variation von L Q SpVa 01 Philosophische Fakultät keine Moduldauer 1 Studienjahr Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle zwei Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Erscheinungsformen diachroner und synchroner medialer Variation des Deutschen, Englischen und romanischer Sprachen (Französisch/Spanisch) sowie Methoden und Ergebnisse der betreffenden Forschung. Inhalte des Moduls 1) Sprachwandel behandelt sprachübergreifend Methoden zur Untersuchung diachroner Variation und Theorien des Sprachwandels sowie Stadien der historischen Entwicklung des Deutschen, Englischen und romanischer Sprachen 2) Synchrone Variation behandelt sprachspezifisch Methoden und Ergebnisse der Beschreibung synchroner (regionaler, sozialer und funktionaler) Varietäten des Deutschen, Englischen oder romanischer Sprachen Lernziele Die Studierenden sollen allgemeine Erklärungsansätze des Sprachwandels und Methoden seiner Erforschung kennen, Grundzüge der Geschichte der wichtigsten europäischen Sprachen kennen, die Entwicklung des Deutschen, Englischen oder der romanischen Sprachen an einer der historischen Stufen dieser Sprachen exemplarisch darstellen können, Erklärungsansätze synchroner Variation kennen und Methoden zur Beschreibung solcher Varietäten anwenden können, ausgewählte synchrone Varietäten des Deutschen, Englischen oder der romanischen Sprachen kennen und deren Eigenschaften in Daten identifizieren können. 9 LP Zum Modul gehörige en eine für das Modul gekennzeichnete Vorlesung und ein für das Modul gekennzeichnetes Seminar-6 Beschreibung der Lehrveranstaltungen #01 Vorlesung Klausur [Deutsch] #02 Seminar-6 Studien- und Prüfungsaufwand 60 Stunden Vor- und Nachbereitung 90 Stunden Selbststudium 6 LP a) selbständige Hausarbeit (komplexe Aufgabe) b) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und veranstaltungsbegleitende schriftliche Arbeit 50% c) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und mündliche Prüfung 50% d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und mündliche Prüfung 50% [Englisch] #03 Seminar-6 Studien- und Prüfungsaufwand 60 Stunden Vor- und Nachbereitung 90 Stunden Selbststudium 6 LP a) selbständige Hausarbeit (komplexe Aufgabe) b) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und veranstaltungsbegleitende schriftliche Arbeit 50% c) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und mündliche Prüfung 50% d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und mündliche Prüfung 50% Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 12

13 [Französisch/Spanisch] #04 Seminar-6 Studien- und Prüfungsaufwand 60 Stunden Vor- und Nachbereitung 90 Stunden Selbststudium 6 LP a) selbständige Hausarbeit (komplexe Aufgabe) b) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und veranstaltungsbegleitende schriftliche Arbeit 50% c) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und mündliche Prüfung 50% d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und mündliche Prüfung 50% Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 13

14 BA- Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Moduldauer Sprachsystem und Sprachvergleich Q SsSv 01 Philosophische Fakultät keine 2 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle zwei Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Aufbauend auf dem in den Modulen "Grundlagen der " erworben Wissen werden grammatische und lexikalische Spezifika von vertrauten und fremdartigen Sprachen betrachtet und verglichen. Inhalte des Moduls Morpheme und Morphemkombinationen; morphologische Kategorien; syntaktische Strukturen, Relationen und Funktionen; Strukturierungen und Veränderungen im Wortschatz; Bandbreite, Grenzen und Parameter der zwischensprachlichen Variation; Theorien und Methoden des typologischen Sprachvergleichs; Struktur eines fremdartigen Sprachsystems Lernziele Zum Modul gehörige en Die Studierenden sollen ihr Wissen zu ausgewählten Gegenständen der Morphologie, Syntax und Lexikologie erweitern, ihre Analysefähigkeiten bei der Beschreibung von Systemelementen vervollkommnen, Eigenschaften des Sprachsystems aus funktioneller und strukturaler Perspektive beschreiben, einige Kriterien des typologischen Sprachvergleichs anwenden können, Einblick in die Struktur einer nicht-indogermanischen Sprache nehmen und Parameter der zwischensprachlichen Variation angeben können. 9 LP Seminar-6: Struktur einer nicht-indogermanischen Sprache und ein für das Modul gekennzeichnetes Beschreibung der Lehrveranstaltungen [Struktur einer nicht-indogermanischen Sprache] #01 Seminar-6 Studien- und Prüfungsaufwand 90 Stunden Vor- und Nachbereitung 60 Stunden Prüfungsvorbereitung 6 LP a) selbständige Hausarbeit (komplexe Aufgabe) b) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und veranstaltungsbegleitende schriftliche Arbeit 50% c) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und mündliche Prüfung 50% d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und mündliche Prüfung 50% #02 30 Stunden Prüfungsvorbereitung c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) Französisch Spanisch Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 14

15 BA- Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Linguistik des Spracherwerbs Q LiSe 01 Philosophische Fakultät keine Moduldauer 1 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle zwei Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Methoden und Ergebnisse der Forschung zum natürlichen Spracherwerb sowie zum gesteuerten Zweitsprachenerwerb Inhalte des Moduls Dieses Modul umfasst zwei Elemente: Element 1 natürlicher Spracherwerb vermittelt Grundkenntnisse über Ergebnisse der Forschung zum natürlichen, nicht-pathologischen Erst- und Zweitsprachenerwerb und führt in Fragestellungen, Methoden und Erklärungsansätze linguistischer und psychologischer Theorien zum natürlichen Spracherwerb (Behaviourismus, kognitive Modelle, Universalgrammatik, Konnektionismus, soziokulturelle Theorie) ein. Element 2 gesteuerter Spracherwerb beinhaltet die Theorien und Ergebnisse der Sprachlehrund -lernforschung und bezieht sie auf unterrichtsrelevante Aspekte wie Lehrplanentwicklung, Vermittlungsmethoden, Ausbildung von produktiven und rezeptiven Fertigkeiten, Einsatz von Medien und Interaktionsformen im Unterricht. Lernziele Mit diesem Modul sollen Studierende Kenntnisse der Methoden und Theorien der Forschung zum natürlichen (ungesteuerten) Erst- und Zweitsprachenerwerb sowie zum (schulisch) gesteuerten Erst- oder Zweitsprachenerwerb erlangen. 9 LP Zum Modul gehörige en ein für das Modul gekennzeichnetes und ein für das Modul gekennzeichnetes Seminar-6 Beschreibung der Lehrveranstaltungen #01 c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) #02 Seminar-6 Studien- und Prüfungsaufwand 60 Stunden Vor- und Nachbereitung 90 Stunden Selbststudium 6 LP a) selbständige Hausarbeit (komplexe Aufgabe) b) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und veranstaltungsbegleitende schriftliche Arbeit 50% c) Referat mit schriftlicher Vorlage 50% und mündliche Prüfung 50% d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% und mündliche Prüfung 50% Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 15

16 BA- Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Angewandte Linguistik Q AnLi 01 Philosophische Fakultät keine Moduldauer 1 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle zwei Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung ausgewählte Ansätze und Arbeitsfelder der Angewandten Linguistik Inhalte des Moduls ausgewählte Anwendungen sprachwissenschaftlicher Methoden bei der Beschreibung, Erklärung und Behandlung von alltagspraktischen und klinisch relevanten Problemen mit Sprache und Kommunikation mit den Schwerpunkten professionelle Kommunikation in beruflichen und institutionellen Kontexten, mehrsprachige und interkulturelle Kommunikation sowie pathologisch gestörte Kommunikation / Klinische Linguistik Lernziele Studierende sollen Kenntnisse über die Formen und Verwendungsweisen von Eigenschaften der gesprochenen und geschriebenen Sprache zur Kommunikation in Berufen und Institutionen erwerben und das erworbene Wissen praktisch anwenden können, Konsequenzen von Mehrsprachigkeit für Individuen auf Gesellschaften und auf Sprachen kennen und empirische Methoden zur Identifizierung dieser Konsequenzen anwenden sowie praktische Lösungsvorschläge für die sich aus diesen Konsequenzen ergebenden Probleme entwickeln können, kulturspezifische Formen und Funktionen der Kommunikationen kennen, das Konfliktpotenzial interkultureller Kommunikation identifizieren und für derartige Konflikte Vermeidungs- und Lösungsstrategien entwickeln können, die wichtigsten klinisch relevanten Formen von Sprachstörungen unterscheiden, auf dem Gebiet pathologischer Sprachperformanz linguistische Beschreibungsmodelle anwenden, Störungsebenen identifizieren und linguistisch motivierte Übungs- und Behandlungsansätze entwickeln können. 9 LP Zum Modul gehörige en ein für das Modul gekennzeichnetes und ein für das Modul gekennzeichnetes Seminar-6 Beschreibung der Lehrveranstaltungen #01 c) 3 Analyse- und Übungsaufgaben (je 1/3) #02 Seminar-6 Studien- und Prüfungsaufwand 60 Stunden Vor- und Nachbereitung 90 Stunden Selbststudium 6 LP selbständige Hausarbeit Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 16

17 BA- Einordnung Teilnahmevorausset- Inhaltliche zungen Moduldauer Sprechen und Handeln Q SpHa 01 Philosophische Fakultät keine 1 Semester Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle zwei Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Im Mittelpunkt stehen theoretische Grundlagen für die Beschreibung schriftlicher Texte und deren Analysen sowie Analysen gesprochener Sprache in dia- und polylogischen Gesprächen in verschiedenen Kommunikationsbereichen. Inhalte des Moduls Textualitäts- und Textklassifikationskriterien, text-linguistische Makro- /Mikroanalyseschritte, Medialität/Konzeptualität von Mündlichkeit/Schriftlichkeit, Diskurs/Konversation, Gesprächsstrukturen/-arten, Analyseschritte, Notationssysteme Lernziele Die Studierenden erwerben Kenntnisse über Text-/ Gesprächseigenschaften und - funktionen, reflektieren gesprächs- und texttheoretische Denkansätze, entwickeln Analyse- und Beurteilungskompetenz. Zum Modul gehörige en 9 LP ein für das Modul gekennzeichnetes und ein für das Modul gekennzeichnetes Seminar-6 Beschreibung der Lehrveranstaltungen #01 Studien- und Prüfungsaufwand 20 Stunden Vor- und Nachbereitung 40 Stunden Selbststudium c) Klausur Französisch Spanisch #02 Seminar-6 Studien- und Prüfungsaufwand 60 Stunden Vor- und Nachbereitung 90 Stunden Selbststudium 6 LP 50% und veranstaltungsbegleitende Hausarbeit 50% b) selbständige Hausarbeit Französisch Spanisch Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 17

18 BA- Einordnung Inhaltliche Teilnahmevoraussetzungen Moduldauer BA-Arbeitsmodul (12 LP) Philosophische Fakultät keine 1 Semester Q XXX Modulfrequenz jedes Semester jedes Jahr alle zwei Jahre unregelmäßig Kurzbeschreibung Anfertigung der BA-Arbeit Inhalte des Moduls vertiefende Bearbeitung einer sprachwissenschaftlichen Fragestellung im Rahmen einer Lehrveranstaltung, die für den Zweck der Anfertigung der BA-Arbeit ausgewiesen ist Lernziele Die Studierenden sollen in der Lage sein, eine ca. 25 Seiten umfassende Arbeit zu einem Thema der unter Anleitung eines Dozenten zu verfassen. 12 LP Zum Modul gehörige ein für das Modul gekennzeichnetes Seminar-6 en Beschreibung der Lehrveranstaltung #01 Seminar-6 Studien- und Prüfungsaufwand 90 Stunden Vor- und Nachbereitung 240 Stunden Selbststudium 12 LP BA-Arbeit Französisch Spanisch Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 18

19 Anlage 3) Regelungen für Prüfungen nach dem Antwort-Auswahlverfahren /Multiple-Choice-Verfahren Eine Klausur kann Antwort-Auswahlaufgaben (Multiple-Choice-Aufgaben) enthalten. Für die Erstellung und Bearbeitung von Antwort-Auswahlaufgaben gilt: (a) Bei Einfach-Auswahlaufgaben (1 aus n) folgen auf eine Frage, auf eine unvollständige Aussage usw. n Antworten, Aussagen oder Satzergänzungen. Der Prüfling hat hier je nach Aufgabenstellung die einzig richtige, einzig falsche oder die beste Antwort auszuwählen und zu kennzeichnen. (b) Bei Mehrfach-Auswahlaufgaben (x aus n) folgen auf eine Frage, eine unvollständige Aussage usw. n Antworten, von denen x Antworten zutreffen. Bei jeder Antwort hat der Prüfling zu entscheiden, ob sie für die Aufgabenstellung zutrifft oder nicht. Die Aufgabenstellung kann mit dem Hinweis versehen werden, wie viele der vorgegebenen Antworten zutreffen. (c) Die Prüfungsaufgaben müssen sich auf die in der jeweiligen Modulbeschreibung angeführten Lernziele beziehen und mit den in der dazu gehörigen Lehrveranstaltung erworbenen Kompetenzen lösen lassen. (d) Bei der Aufstellung der Prüfungsaufgaben ist festzulegen, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden. Bei Einfach-Auswahlaufgaben wird jeder Aufgabe die Bewertungszahl 1 zugeordnet, wenn genau die vorgesehene Antwort gegeben wurde. Die Bewertungszahl 0 wird vergeben, wenn eine andere Antwort, mehrere Antworten oder gar keine Antwort gegeben wurde. Bei Mehrfach-Auswahlaufgaben wird jeder Aufgabe die Bewertungszahl 1 zugeordnet, wenn genau die vorgesehenen Antworten gegeben wurden. Die Bewertungszahl 0 wird vergeben, wenn die Antworten des Prüflings von den vorgesehenen Antworten abweichen. Die Bewertungsregeln werden mit der Aufgabenstellung bekannt gegeben. (e) Bemerkungen und Texte, bei denen die Aufgaben diskutiert und Antwortalternativen in Frage gestellt oder als teilweise richtig und teilweise falsch bezeichnet werden, können bei der Bewertung von Antwort- Auswahlaufgaben grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. (f) Vor Durchführung der Prüfung sind die Prüfungsaufgaben und die nach Buchstabe (d) festgelegten Antworten von einem zweiten Prüfer darauf zu überprüfen, ob sie den Anforderungen des Buchstaben (c) genügen. (g) Jede Aufgabe kann einen Gewichtungsfaktor erhalten, mit dem die Bewertungszahl vor der Berechnung der Gesamtpunktesumme multipliziert wird. Der Gewichtungsfaktor ist mit den Prüfungsaufgaben auszuweisen. (h) Vor Durchführung der Prüfung ist eine Beschreibung der Prüfung anzufertigen. Diese enthält eine Darstellung der Aufgabenauswahl, des Bewertungsverfahrens, den Namen des Prüfers und des Zweitprüfers, die für das Bestehen der Prüfung mit Antwort-Auswahlaufgaben erforderliche Mindestpunktzahl M sowie ein Zuordnungsschema von Punkten zu Noten. (i) Für das Zuordnungsschema gilt als Grundsatz: Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung erforderliche Mindestzahl an Punkten erreicht, so lautet die Note - "sehr gut", wenn er mindestens 75 vom Hundert, - "gut", wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 vom Hundert, - "befriedigend", wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 vom Hundert, - "ausreichend", wenn er keine oder weniger als 25 vom Hundert der darüber hinaus erzielbaren Punkte erreicht hat. Die Voraussetzungen für Noten mit Nachkommastellen ( Zwischennoten ) werden im Zuordnungsschema festgelegt. (j) Besteht die Prüfung ausschließlich aus Antwort-Auswahlaufgaben, so ist den Prüflingen rechtzeitig vor der Prüfung die für das Bestehen der Prüfung mit Antwort-Auswahlaufgaben erforderliche Mindestpunktzahl bekannt zu geben. (k) Enthält die Prüfung außer dem Prüfungsteil mit Antwort-Auswahlaufgaben noch weitere Prüfungsteile mit anderen Aufgabenformaten, so sind für diese weiteren Prüfungsteile vor Durchführung der Prüfung die insgesamt maximal erzielbaren Punkte festzulegen. Ferner ist für die Gesamtprüfung die für das Bestehen erforderliche Mindestpunktzahl festzulegen. Diese Angaben sind den Prüflingen bekannt zu geben. Für die Gesamtprüfung sind dann die Festlegungen gemäß den Buchstaben (h), (i) und (m) zu treffen. (l) Stellt sich nach Durchführung der Prüfung heraus, dass einzelne Antwort-Auswahlaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Berechnung der Gesamtpunktesumme nicht zu berücksichtigen. Das Zuordnungsschema ist entsprechend zu korrigieren. (m) Stellt sich nach einer ersten Bewertung der Aufgaben heraus, dass der Median der von den Prüfungsteilnehmern erzielten Gesamtpunktesummen gleich oder niedriger als die Mindestpunktzahl M ist, so wird M neu festgesetzt. Die neue Mindestpunktzahl M berechnet sich als M = M * b / G mit Rundung auf die nächste ganze Zahl. Dabei ist G die bei Lösung aller Aufgaben maximal erreichbare Gesamtpunktesumme und b die vom besten Prüfungsteilnehmer erzielte Gesamtpunktesumme. Sollte M durch diese Rechenvorschrift kleiner als G/3 werden, wird M auf G/3 festgesetzt und zur nächsten ganzen Zahl gerundet. Das Zuordnungsschema ist entsprechend anzupassen. Bearbeitungsstand: Az.: A0E09/205 19

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