Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V zwischen der Knappschaft und dem Sächsischen Hausärzteverband e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V zwischen der Knappschaft und dem Sächsischen Hausärzteverband e.v."

Transkript

1 Diese regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe von 4 dieser aktualisierte Anforderungskataloge konkretisiert. 1 Vertragssoftware (1) Als Vertragssoftware im Sinne dieser werden lokale oder zentral betriebene Softwareprogramme bezeichnet, die den HAUSARZT unterstützen, die vertraglich vereinbarten Anforderungen zur Durchführung der HzV umzusetzen. Vertragssoftware ergänzt dabei das Praxisverwaltungssystem des HAUSARZTES um die HzVvertragsspezifischen funktionalen Anforderungen. (2) Die erforderlichen HzV-vertragsspezifischen Funktionen für die Vertragssoftware sind in einem Anforderungskatalog Vertragssoftware ( Anforderungskatalog Vertragssoftware ) im Sinne der folgenden 2 bis 4 dieser definiert. Der Anforderungskatalog Vertragssoftware gibt Softwareherstellern gegenüber an, welche Anforderungen in Vertragssoftware umzusetzen sind. Die Veröffentlichung des Anforderungskataloges erfolgt in der Regel jeweils zwei Monate vor Quartalsbeginn für das Folgequartal auf einer vom Hausärzteverband bekannt zu gebenden Internetseite in einem passwortgeschützten Bereich, zu dem die Softwarehersteller nach Registrierung Zugang haben. Mit Veröffentlichung sind die Vorgaben des Anforderungskataloges für Vertragssoftware mit Wirkung zum Folgequartal für sämtliche Softwarehersteller verbindlich, die Softwareprogramme als Vertragssoftware zulassen wollen. (3) Die eingesetzte Vertragssoftware enthält sowohl das HÄVG-Prüfmodul (HPM), das innerhalb der Vertragssoftware des Hausarztes dazu bestimmt ist, HzVvertragsspezifische Anforderungen zur Versorgungssteuerung zu unterstützen, sofern dieses fachlich und technisch sinnvoll ist, als auch die zur Abrechnung erforderlichen Daten zu validieren, zu verschlüsseln und zur Übermittlung bereitzustellen. Dabei ist sichergestellt, dass das HPM so arbeitet, dass ihm ausschließlich die vom HAUSARZT ausgewählten Daten aktiv aus der Vertragssoftware des HAUSARZTES zugänglich gemacht werden. Andere Daten sind nicht zugänglich, abrufbar oder übermittlungsfähig. Folglich stehen dem HPM insbesondere Daten zur Verfügung, die zuvor vom 1/6 Stand:

2 HAUSARZT ausgewählt und an das HPM durch die Vertragssoftware übergeben wurden. (4) Der HAUSARZT darf nur zugelassene Vertragssoftware nutzen. Der Hausärzteverband lässt Vertragssoftware im Sinne des HzV-Vertrages diskriminierungsfrei zu, wenn sie die von der Krankenkasse, dem Hausärzteverband und der HÄVG abgestimmten vertraglichen Anforderungen für Vertragssoftware erfüllt. Die Erstellung des Anforderungskataloges Vertragssoftware erfolgt durch die HÄVG im Auftrag des Hausärzteverbandes. Bei Verstoß gegen die Vorgaben des Anforderungskataloges darf der Hausärzteverband die Zulassung der Vertragssoftware mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, bis die Anforderungen erfüllt werden. (5) Die Liste der als Vertragssoftware zugelassenen Softwareprogramme und der Anbieter, bei denen der HAUSARZT sie bestellen kann, ist jeweils aktuell auf den Internetseiten der HÄVG abrufbar. Diese Liste wird bei Neuzulassungen fortlaufend ergänzt. Die Preise für die Anschaffung und Nutzung der Vertragssoftware erfährt der HAUSARZT bei deren Anbietern. Sämtliche Kosten der Vertragssoftware und Hardware sowie für deren Nutzung trägt der HAUSARZT. Für die Nutzung der Online- Anbindung entstehen gesonderte Kosten in Abhängigkeit von der Vereinbarung, die der HAUSARZT mit seinem Anbieter getroffen hat. (6) Die Übermittlung von Daten zur Umsetzung des HzV-Vertrages ist ausschließlich über die vom Hausärzteverband hierzu vorgegebenen Datenübertragungswege, Schnittstellen und Datenformate möglich; die technischen Vorgaben zur Datenübermittlung sowie des Datenaustauschformats und der Datenschnittstellen werden ausschließlich vom Hausärzteverband in Abstimmung mit der HÄVG und der HÄVG RZ festgelegt. (7) Abrechnungsdaten können bis zur verpflichtenden Online-Übermittlung gemäß den Vorgaben des Hausärzteverbandes per CD-ROM übermittelt werden. Der Hausärzteverband bestimmt den Zeitpunkt, ab dem eine Online-Übermittlung der Abrechnungsdaten verpflichtend ist und gibt die Einzelheiten zu dem seitens des Hausärzteverbandes vorgegebenen Übertragungsweg bekannt. 2/6 Stand:

3 2 Mindestanforderungen an die Vertragssoftware für eine Zulassung mit Q3/2018 (1) Zum 3. Quartal im Jahr 2018 (Q3/2018) enthält der Anforderungskatalog Vertragssoftware die folgenden Pflichtfunktionen: - Erfassung der Versichertenstammdaten über die elektronische Gesundheitskarte; - Erfassen der Versichertenstammdaten über das Ersatzverfahren; - Erfassen der egk-nummer, Name, Vorname, Geburtstag, Status, Kassennummer, Gültigkeit Versichertenkarte, Betriebsstättennummer, LANR und HÄVG-ID des HAUSARZTES; - Ausfüllen der Teilnahmeerklärung Versicherte und des HzV-Belegs nach Vorgaben der Krankenkasse und des Hausärzteverbandes; HzV-Abrechnung auf Basis der nachstehenden Vorgaben und sich daraus ergebender Prüfregeln, insbesondere: - Erfassung der Pauschalen und Einzelleistungen gemäß den Vorgaben des HzV- Vertrags, insbesondere der Anlage 3; - Erfassung der Diagnosen gemäß 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Verbindung mit der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) herausgegebenen jeweils geltenden deutschen Fassung; - Arztbezogene Erstellung von Abrechnungsdateien unter Verwendung der dokumentierten Leistungen und Diagnosen und im Wege einer elektronischen Datenübertragung an den Hausärzteverband gemäß Anlage 3 nach den Vorgaben des Hausärzteverbandes zu übermitteln. (2) Pflichtfunktion ab Q3/2018 ist außerdem die Prüfung, die Verschlüsselung und die Übermittlung der Abrechnungsdaten unter Verwendung des HPM. Das HPM prüft die ihm übergebenen Daten auf formale und fachliche Korrektheit (Validierung). Die Validierung der Abrechnungsdaten erfolgt nach den Vorgaben des vertraglich vereinbarten 3/6 Stand:

4 Prüf- und Regelwerkes (Regelwerk) insbesondere der Anlage 3 des HzV-Vertrages (Honoraranlage). Das Prüf- und Regelwerk stellt eine technische Übersetzung der Vergütungsanlage zum HzV-Vertrag dar. Es enthält die durch den HAUSARZT dokumentierbaren und im Rahmen der HzV abrechenbaren Leistungen unter Beachtung der jeweiligen Abrechnungsmodalitäten bzw. Abrechnungsregeln. Sinn und Zweck dieser Validierung durch das HPM ist sicherzustellen, dass der HAUSARZT nur regelwerkkonforme Abrechnungspositionen an das vom Hausärzteverband beauftragte Rechenzentrum übersendet und so eine möglichst reibungslose Verarbeitung der Abrechnungsdaten ermöglicht wird. Das HPM kann quartalsweise auf Grundlage von zwischen der Krankenkasse, dem Hausärzteverband und der HÄVG abgestimmten Anforderungen weiterentwickelt werden. Näheres regelt der folgende 4. (3) Das HPM wird an der Zulassung von Vertragssoftware interessierten Softwareherstellern von der HÄVG auf Grundlage einer Lizenzvereinbarung überlassen. Das HPM wird in die in der Vertragssoftware definierten Schnittstellen eingebunden. Die HÄVG kann mit der Entwicklung des HPM Dritte beauftragen. Die Bereitstellung des HPM bzw. der Abschluss der Lizenzvereinbarung mit Softwareherstellern, die das HPM implementieren wollen, erfolgen diskriminierungsfrei. 3 Anforderungen für Folgequartale (1) Für zukünftige Quartale kann der Anforderungskatalog Vertragssoftware u.a. die folgenden Funktionen enthalten: Beachtung der folgenden Vorgaben für die Verordnung von Arzneimitteln: - Freiheit von pharmazeutischer Werbung (insbesondere Werbung von Arzneimittelherstellern) im Zusammenhang mit der Verordnung von Arzneimitteln; - Einhaltung der Vorgaben des 73 Abs. 8 Satz 7 SGB V. Eine Zulassung von Vertragssoftware durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist dabei abweichend von 73 Abs. 8 Satz 7 SGB V nicht erforderlich, damit sie vom HAUSARZT genutzt werden kann. 4/6 Stand:

5 (2) Das HPM kann neben den in 2 Abs. 2 dieser Anlage genannten Funktionen gemäß 8 Abs. 1 Satz 2 des HzV-Vertrages insbesondere folgende Funktionen als Pflichtfunktionen enthalten: a) kassenspezifische Substitutionsalgorithmen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise; b) kassenspezifische Listen des Arzneimittelmoduls; c) Bereitstellung von Stammdaten (z. B. IK-Listen); d) Online-Aktualisierungsfähigkeit. Die Informationen nach lit. a) bis lit. c) stellt die Krankenkasse dem Hausärzteverband zur Implementierung in das HPM zur Verfügung. 4 Verfahren zur Abstimmung der Anforderungskataloge Vertragssoftware und HPM (1) Der Anforderungskatalog Vertragssoftware für Q3/2018 enthält die in 2 und 3 genannten Anforderungen und bedarf dabei keiner weiteren Abstimmung. Das HPM bedarf einer Weiterentwicklung nach den folgenden Absätzen auf Grundlage von Anforderungen an das HPM nur hinsichtlich von Funktionen, die noch nicht in den 2 und 3 beschrieben sind. Im Übrigen legen der Hausärzteverband, die Krankenkasse und die HÄVG in dem Anforderungskatalog Vertragssoftware Vorgaben für Vertragssoftware und durch die Anforderungen an das HPM Vorgaben für selbiges nach Maßgabe der folgenden Absätze dieses 4 fest. (2) Die Krankenkasse, der Hausärzteverband und die HÄVG bestimmen jeweils einen technischen Ansprechpartner für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Vertragssoftware in Q4/2018 und den Folgequartalen. Die Ansprechpartner erarbeiten Vorschläge für den jeweiligen Anforderungskatalog und stimmen sich in der Regel mindestens im 4-Wochen-Rhythmus über die Vorschläge und eine angemessene Umsetzungsfrist ab. Sofern Vorgaben für die Vertragssoftware nicht spätestens 16 Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Quartals fachlich wie technisch final abgestimmt sind, werden diese Vorgaben nicht in den Anforderungskatalog Vertragssoftware für das jeweilige Folgequartal übernommen. 5/6 Stand:

6 (3) Die Entwicklung von neuen Funktionen des HPMs erfolgt, wenn nicht zwingende Gründe (z.b. Sicherheitsprobleme, erhebliche Fehler) dagegen sprechen, nicht häufiger als quartalsweise. Die Voraussetzungen für die Entwicklung einer neuen Version sind nur dann gegeben, wenn Änderungen der Anforderungen vorliegen oder technische Gründe für die Entwicklung einer neuen Version sprechen. Für die Abstimmung der Anforderungen für das HPM gilt eine Frist von 16 Wochen nach Abstimmung der Anforderungen im Sinne des vorstehenden Absatzes 2. 5 Systemvoraussetzungen Die jeweils gültigen Systemvoraussetzungen für die Einbindung des HPMs durch Softwarehersteller werden auf einer vom Hausärzteverband bekannt zu gebenden Internetseite veröffentlicht. Die jeweils gültigen Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Vertragssoftware werden durch die Hersteller von Vertragssoftware vorgegeben. 6 Technische Funktionsstörungen Der Hausärzteverband, die Krankenkasse, die HÄVG leisten keine technische Unterstützung bei der Installation, der Nutzung oder bei Fehlfunktionen der Vertragssoftware oder der zur Datenübermittlung eingesetzten Hardware. Technische Probleme müssen von dem jeweiligen Anbieter von Vertragssoftware bzw. dem Systemhaus der Hausarztpraxis behoben werden. 6/6 Stand:

Vertrag zur Besonderen Versorgung TeleArzt gemäß 140a SGB V Anlage 8. Vertragssoftware

Vertrag zur Besonderen Versorgung TeleArzt gemäß 140a SGB V Anlage 8. Vertragssoftware Vertragssoftware Diese Anlage 8 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 9 des BV-Vertrages. Sie werden durch fortlaufend nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 8 aktualisierte

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V mit der DAK Anlage 1

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V mit der DAK Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der GWQ Anlage 1

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der GWQ Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit spectrumk Anlage 1

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit spectrumk Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 mit der BIG direkt gesund in BW

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 mit der BIG direkt gesund in BW Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe

Mehr

HzV-Vertrag gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der hkk Erste Gesundheit im KV Bezirk Bremen Anlage 1

HzV-Vertrag gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der hkk Erste Gesundheit im KV Bezirk Bremen Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe

Mehr

EK-HzV-Vertrag gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V in Bremen Anlage 1

EK-HzV-Vertrag gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V in Bremen Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe

Mehr

Anlage 1 Anlage Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungskatalog Vertragssoftware

Anlage 1 Anlage Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungskatalog Vertragssoftware Diese regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von

Mehr

Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 HzV-Abrechnungssoftware Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungska- talog Vertragssoftware ) dieser Anlage 1

Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 HzV-Abrechnungssoftware Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungska- talog Vertragssoftware ) dieser Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung, Nutzung und Zulassung der Vertragssoftware gemäß 8 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 1 aktualisierte

Mehr

Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungskatalog Vertragssoftware Anlage 1

Anlage 1 Anlage 1 Anlage 1 1 Vertragssoftware Anlage 1 Anforderungskatalog Vertragssoftware Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Zulassung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 des HzV-Vertrages und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend

Mehr

1 Vertragssoftware. Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Berlin Anlage 1

1 Vertragssoftware. Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Berlin Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 9 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 mit der AOK Die Gesundheitskasse in Hessen

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 mit der AOK Die Gesundheitskasse in Hessen Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Zulassung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 HzV-Vertrag. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der AOK Bremen/Bremerhaven vom 23. Dezember 2009 Anlage 1

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der AOK Bremen/Bremerhaven vom 23. Dezember 2009 Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anlage 1

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anlage 1 Vertragssoftware Diese regelt die Anforderungen an die Erstellung, Nutzung und Zulassung der Vertragssoftware gemäß 8 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von 4 dieser aktualisierte

Mehr

Anlage 1 Vertragssoftware

Anlage 1 Vertragssoftware Anlage 1 Vertragssoftware Diese Anlage 1 zum HzV-Vertrag regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 11 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 11 Abs. 2 des HzV-Vertrages.

Mehr

Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Bremen Anlage 1

Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Bremen Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 9 Abs. 2 des HzV-Vertrages sowie der Nutzung des HZV Online Key

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der GWQ Anlage 1

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der GWQ Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe

Mehr

Vertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie gemäß 140 a SGB V Anlage 17

Vertrag zur Integrierten Versorgung in der Rheumatologie gemäß 140 a SGB V Anlage 17 Diese Anlage 17 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware und ihre Zulassung gemäß 15 des Vertrages. Sie wird durch fortlaufende nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 17 aktualisierte

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 8 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 8 Abs. 2 des HzV-Vertrages. Sie wird fortlaufend nach Maßgabe von

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 zwischen BHÄV und AOK Bayern

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anlage 1 zwischen BHÄV und AOK Bayern Diese Anlage 1 regelt die Anforderungen an die Erstellung, Nutzung und Zulassung der Vertragssoftware gemäß 8 des HzV-Vertrages. Sie wird durch fortlaufend nach Maßgabe von 4 dieser Anlage 1 aktualisierte

Mehr

Anlage 1 Vertragssoftware

Anlage 1 Vertragssoftware Anlage 1 Vertragssoftware Diese Anlage 1 zum HzV-Vertrag regelt die Anforderungen an die Erstellung und Nutzung der Vertragssoftware gemäß 11 Abs. 1 Satz 1 und ihre Zulassung gemäß 11 Abs. 2 des HzV-Vertrages.

Mehr

- Einschreibung von HZV-Versicherten über die elektronisch in der Vertragssoftware enthaltene Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte ;

- Einschreibung von HZV-Versicherten über die elektronisch in der Vertragssoftware enthaltene Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte ; Datenübermittlung/Funktionalitäten der Vertragssoftware Die AOK, die HÄVG und der MEDIVERBUND haben sich auf die folgenden Vorgaben für die Vertragssoftware (Algorithmen) sowie die Verfahren der Datenübermittlung

Mehr

Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V. zwischen der

Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V. zwischen der Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V zwischen der IKK classic Tannenstr. 4 b, 01099 Dresden vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden

Mehr

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach. 295 Abs. 1b SGB V

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach. 295 Abs. 1b SGB V Richtlinie des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V für Verträge nach 73b SGB V und 140a SGB V, die Krankenkassen

Mehr

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V

Richtlinie des GKV-Spitzenverbands. zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V Richtlinie des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin zur Umsetzung des Datenaustauschs nach 295 Abs. 1b SGB V für Krankenhäuser, die an der ambulanten Behandlung

Mehr

- Einschreibung von HZV-Versicherten über die elektronisch in der Vertragssoftware enthaltene Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte ;

- Einschreibung von HZV-Versicherten über die elektronisch in der Vertragssoftware enthaltene Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte ; Datenübermittlung/Funktionalitäten der Vertragssoftware Die AOK, die HÄVG und der MEDIVERBUND haben sich auf die folgenden Vorgaben für die Vertragssoftware (Algorithmen) sowie die Verfahren der Datenübermittlung

Mehr

Anlage 4 Vergütung 2017

Anlage 4 Vergütung 2017 Anlage 4 Vergütung 2017 zum Vertrag zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung

Mehr

Vertrag zur Besonderen Versorgung Adipositas nach 140a SGB V Anlage 3. BV-Vergütung. 1 Vergütungspositionen

Vertrag zur Besonderen Versorgung Adipositas nach 140a SGB V Anlage 3. BV-Vergütung. 1 Vergütungspositionen BV-Vergütung 1 Vergütungspositionen Die BV-Partner vereinbaren für die in dieser Anlage 3 zu erbringenden Leistungen folgende Vergütung: Für die in der nachfolgenden Vergütungstabelle aufgeführten Leistungen

Mehr

Die Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind.

Die Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind. Anlage 4 Vergütung zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) über die Umsetzung der

Mehr

Datenübermittlung/Funktionalitäten der Vertragssoftware

Datenübermittlung/Funktionalitäten der Vertragssoftware Datenübermittlung/Funktionalitäten der Vertragssoftware Die AOK und der MEDIVERBUND haben sich auf die folgenden Vorgaben für die Vertragssoftware (Algorithmen) sowie die Verfahren der Datenübermittlung

Mehr

Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b Abs. 6 SGB V

Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b Abs. 6 SGB V Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116b Abs. 6 SGB V in Verbindung mit 295 Abs. 1b Satz 1 SGB V zwischen dem Auftraggeber xxx und der KVSH

Mehr

Die Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind.

Die Vertragspartner untersetzen den o g. Hausarztvertrag mit IKK-spezifischen Anforderungen und Regelungen, die im Folgenden aufgeführt sind. Anlage 4 Vergütung zum Vertrag zwischen der IKK gesund plus und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen- Anhalt (KVSA) über die Umsetzung der

Mehr

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

Mehr

Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116 b Abs. 6 SGB V

Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116 b Abs. 6 SGB V Vereinbarung zur Abrechnung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemäß 116 b Abs. 6 SGB V in Verbindung mit 295 Abs. 1 b Satz 1 SGB V zwischen dem Auftraggeber und der KVT (Kassenärztliche

Mehr

LV Bremen - Prozesse & Vertragssoftware. Bremen, 28. April 2010

LV Bremen - Prozesse & Vertragssoftware. Bremen, 28. April 2010 LV Bremen - Prozesse & Vertragssoftware Bremen, 28. April 2010 1 Agenda Arzteinschreibung & Änderungen im Arztbestand Versicherteneinschreibung & Änderungen im Versichertenbestand Abrechnung Vertragssoftware,

Mehr

Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mittels einer Vertragssoftware

Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mittels einer Vertragssoftware Zuschlag Rationale Pharmakotherapie Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mittels einer Vertragssoftware Die ärztliche Hoheit und Verantwortung bei der Verordnung bleibt voll gewahrt. Der HAUSARZT

Mehr

1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens

1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens TK-Vertragsnummer: 500015 1. Nachtrag zum Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Humboldtstr. 56

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB genannt) und der Techniker Krankenkasse

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Versendung

Mehr

Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Anlage 4 Prozessbeschreibung Hausarzt Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte...

Mehr

1. Fortschreibung gemäß 7 Abs. 4 der. Vereinbarung nach 120 Abs. 3 SGB V. über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen

1. Fortschreibung gemäß 7 Abs. 4 der. Vereinbarung nach 120 Abs. 3 SGB V. über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen 1. Fortschreibung gemäß 7 Abs. 4 der Vereinbarung nach 120 Abs. 3 SGB V über Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die Einrichtungen nach 117 bis 119 SGB V zum 1.7.2011 zwischen dem GKV-Spitzenverband,

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Versendung

Mehr

Vertrag zur Besonderen Versorgung TeleArzt gemäß 140 a SGB V Anlage 4. Prozessbeschreibung

Vertrag zur Besonderen Versorgung TeleArzt gemäß 140 a SGB V Anlage 4. Prozessbeschreibung Prozessbeschreibung Inhaltsverzeichnis 1 BV-Teilnahme der HZV-Hausärzte... 2 1.1 Information und Einschreibung der HZV-Hausärzte... 2 1.1.1 Versendung des Infopaketes... 2 1.1.2 Teilnahmeerklärung des

Mehr

Vereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vereinbarung. des Gemeinsamen Bundesausschusses Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Vereinbarung

Mehr

I. Erster Abschnitt Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung

I. Erster Abschnitt Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der MDK-Qualitätskontroll- Richtlinie: Ergänzung von Teil B. - Besonderer Teil I. Erster Abschnitt Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation

Mehr

2. Nachtrag. zum. zwischen der. AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. - im Folgenden AOK PLUS genannt - und der/dem

2. Nachtrag. zum. zwischen der. AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. - im Folgenden AOK PLUS genannt - und der/dem 2. Nachtrag zum Vertrag zu einem Modellvorhaben nach 63 SGB V zur Optimierung der Arzneimittelversorgung in Sachsen und Thüringen (Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen - ARMIN) zwischen der AOK PLUS

Mehr

I. Einschreibung der Hausärzte

I. Einschreibung der Hausärzte Anlage 4 Prozessbeschreibung Hausarzt Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes I. Einschreibung der Hausärzte (1) Versendung des Infopaketes

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten. 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes...

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten. 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Versendung

Mehr

Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg

Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg Inhalt 1. Allgemeine Fragestellungen... 2 1.1. Warum wurden Kontrastmittel ausgeschrieben?...

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten. 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes...

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten. 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Versendung

Mehr

HZV UPDATE - DOKUMENTATION

HZV UPDATE - DOKUMENTATION HZV UPDATE - DOKUMENTATION Hausarztzentrierte Versorgung BKK Nordrhein Inhaltsverzeichnis 1 Leistungskatalog aktualisieren... 2 2 Vertreterschein bei beantragtem Arztwechsel... 3 3 Anzeige der Patienten

Mehr

Zulassungsverfahren für Verordnungsoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs.

Zulassungsverfahren für Verordnungsoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs. Zulassungsverfahren für Verordnungsoftware und Arzneimitteldatenbanken zur Nutzung im Rahmen eines Entlassmanagements nach 39 Abs. 1a SGB V 31. August 2017 Version 0.7 Status: Final 2 Inhalt 1 Überblick...

Mehr

Antrag auf Zertifizierung

Antrag auf Zertifizierung Antrag auf Zertifizierung AVWG-Zertifizierungsgegenstand mit AMDB Ergänzende Erklärung 1 Allgemeine Angaben Die Einleitung der Zertifizierung für das oben genannte Zertifizierungsthema wird durch die Übergabe

Mehr

sowie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse handelnd als Landesverband

sowie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse handelnd als Landesverband Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V aufgrund des Vertrages zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der GWQ Anlage 4

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der GWQ Anlage 4 PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HZV und Einschreibung von HZV-Versicherten Inhaltsverzeichnis PROZESSBESCHREIBUNG... 1 1 HZV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte...

Mehr

Vergütung für HZV-Hausärzte

Vergütung für HZV-Hausärzte Vergütung für HZV-Hausärzte 1 Vergütungspositionen Die BV-Partner vereinbaren für die in dieser Anlage 3 zu erbringenden Leistungen folgende Vergütung: Für die in der nachfolgenden Vergütungstabelle aufgeführten

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend

Mehr

1. In 8 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: Das Verfahren zur Erstellung der Liste ist in Anlage 3 bestimmt.

1. In 8 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: Das Verfahren zur Erstellung der Liste ist in Anlage 3 bestimmt. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Beschluss einer Anlage 3 (Erstellung der Liste gemäß 8 Abs. 1 Qb-R) Vom 18. Juni 2015

Mehr

Änderungsvereinbarung

Änderungsvereinbarung Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V ( HZV ) zwischen der GWQ ServicePlus AG Tersteegenstraße 28, 40474 Düsseldorf vertreten

Mehr

Kodieren nach ICD-10-GM

Kodieren nach ICD-10-GM Kodieren nach ICD-10-GM 26.01.2018 1 Kodieren nach ICD-10-GM Presseseminar 26. Januar 2018 Dezernat 3 Vergütung und Gebührenordnung Anna Maria Raskop Gesetzliche Vorgabe zur Kodierung 295 SGB V Abrechnung

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Teilnahmeerklärung

Mehr

Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages

Integrierte Versorgung Pflegeheim (IVP) Vorstellung des Vertrages Vorstellung des Vertrages Inhaltsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 Gründe für IVP Erfahrungen Informationen zum Versorgungsnetz IVP Bewerbung als Versorgungsnetz IVP Aufgaben HZV-Ärzte Einschreibung Versicherte

Mehr

Checkliste. Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V

Checkliste. Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V Checkliste Datenschutzrechtliche Aspekte im Rahmen von Verträgen nach 140a SGB V DATUM: 01. Oktober 2018 REFERAT: 215 AKTENZEICHEN: 215-400-2334/2018 Vorbemerkungen: Die nachfolgende Checkliste beinhaltet

Mehr

Qualitäts- und Anpassungsvereinbarung zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017

Qualitäts- und Anpassungsvereinbarung zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017 zum Betreuungsstrukturvertrag zum 1. Januar 2017 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH des Strukturvertrages gemäß 73a SGB V zum 1. Januar 2017 des

Mehr

Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie ( 5 Abs. 3 lit. a) des Vertrages)

Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie ( 5 Abs. 3 lit. a) des Vertrages) Anlage 2 - Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen ABSCHNITT I: Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie ( 5 Abs. 3 lit. a) des Vertrages) I. Teilnahme an Qualitätszirkeln

Mehr

Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V

Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg - nachfolgend KVSA genannt

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Versendung

Mehr

Einzelheiten zu Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den HAUSARZT

Einzelheiten zu Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den HAUSARZT Einzelheiten zu Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den HAUSARZT ABSCHNITT I: Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie ( 5 Abs. 3 lit. a) des Vertrages) I. Teilnahme

Mehr

Dr. Dieter Geis Vorsitzender

Dr. Dieter Geis Vorsitzender Dr. Dieter Geis Vorsitzender An die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den HzV-Verträgen in Bayern Bayerischer Hausärzteverband e.v. Orleansstr. 6 81669 München Tel 089 / 127 39 27 0 Fax 089 / 127 39 27

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Versendung

Mehr

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband

Mehr

BAnz AT B5. Beschluss

BAnz AT B5. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Berichtsjahr 2015 - Änderung der Regelung und Neufassung ihrer Anlage 3 Vom 21. April

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Einschreibung

Mehr

Facharztvertrag BKK Bosch Baden-Württemberg

Facharztvertrag BKK Bosch Baden-Württemberg Facharztvertrag BKK Bosch Baden-Württemberg (Auszug aus Gesamtdokumentation) Stand Dezember 2014 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 ALBIS Version und HÄVG-Prüfmodul... 3 2 ALBIS Version und telemed.net... 3

Mehr

Anderungsvereinbarung vom zur elektronischen Versicherteneinschreibung im Facharztvertrag Orthopädie. vom

Anderungsvereinbarung vom zur elektronischen Versicherteneinschreibung im Facharztvertrag Orthopädie. vom Anderungsvereinbarung vom 01. 09. 2015 zur elektronischen Versicherteneinschreibung im Facharztvertrag Orthopädie gemäß 73 c SGB V vom 22. 07. 2013 1. Allgemeines Die Vertragspartner vereinbaren die Umstellung

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG HAUSARZT Vertragsbeitritt des HAUSARZTES und Einschreibung von HZV-Versicherten in das AOK-Hausarztprogramm

PROZESSBESCHREIBUNG HAUSARZT Vertragsbeitritt des HAUSARZTES und Einschreibung von HZV-Versicherten in das AOK-Hausarztprogramm PROZESSBESCHREIBUNG HAUSARZT Vertragsbeitritt des HAUSARZTES und Einschreibung von HZV-Versicherten in das AOK-Hausarztprogramm 0 Inhaltsverzeichnis 0 Inhaltsverzeichnis... 1 1 HAUSARZT... 2 1.1 Vertragsteilnahme

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - nachstehend KV Nordrhein genannt - einerseits und der DAK-Gesundheit

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - nachstehend KV Nordrhein genannt - einerseits und der DAK-Gesundheit Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen gem. Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie mit einem quadrivalenten Grippeimpfstoff zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

1. Nachtrag. über. die Änderung

1. Nachtrag. über. die Änderung 1. Nachtrag über die Änderung des Vertrages zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit nach 73a i.v. mit 137f SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße

Mehr

FAQs zum Vertrag der Besonderen Versorgung Adipositas mit der BKK der Deutschen Bank

FAQs zum Vertrag der Besonderen Versorgung Adipositas mit der BKK der Deutschen Bank Kundenservice Kundenservice bcs best care solutions GmbH Kölner Landstraße 11 40591 Düsseldorf Tel.: 0211 90 98 17 77 Fax.: 0211 90 98 17 78 per Mail: info@bestcaresolutions.de Homepage: www.bestcaresolutions.de

Mehr

Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte 2 1.1.1 Versendung des

Mehr

Anderungsvereinbarung vom Zwischen

Anderungsvereinbarung vom Zwischen Anderungsvereinbarung vom 01. 01. 2016 Zwischen AOK Baden-Württemberg Presselstraße 19, 70191 Stuttgart vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Christopher Hermann ("AOK") ^tk Dl«Owundhrtttkaua,

Mehr

Update-Anschreiben. Version

Update-Anschreiben. Version Update-Anschreiben Version 5.2.12 Inhalt Wichtige Informationen... 4 Krankenversichertenkarte (KVK) noch bis Ende des Jahres 2014 gültig... 4 Ablösung Krankenversichertenkarte (KVK) durch elektronische

Mehr

Elektronische Gesundheitskarte (egk) Hinweise zum Basis-Rollout der egk

Elektronische Gesundheitskarte (egk) Hinweise zum Basis-Rollout der egk KZBV Postfach 41 01 69 50861 Köln An alle Kassenzahnärztlichen Vereinigungen V4 / Nr. 386 / 24.06.2008 Verteiler: KZVen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Telematik Universitätsstraße 73 50931

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren Folgendes: Artikel

Mehr

Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Anlage 4 - Prozessbeschreibung Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1

Mehr

Vereinbarung. über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke

Vereinbarung. über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung Vordruck-Vereinbarung digitale Vordrucke vom 08.12.2016 Stand: 01.08.2017 Zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung,

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie nach 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i.v.m. 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen der

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme des Hausarztes an der HzV und Einschreibung von HzV-Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 HzV-Teilnahme des Hausarztes... 2 1.1 Einschreibung der Hausärzte... 2 1.1.1 Versendung

Mehr

Modifikation. des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen)

Modifikation. des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen) Modifikation des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V im Freistaat Thüringen (Hausarztzentrierte Versorgung Thüringen) in der Fassung des 1. Nachtrages zwischen der AOK PLUS die

Mehr