PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EU LATEINAMERIKA. Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika

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1 PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EU LATEINAMERIKA ENTSCHLIESSUNG: Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika Auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Handel Ko-Berichterstatterin EP: Ko-Berichterstatter LAK: María Muñiz De Urquiza (S&D) Oscar Arboleda Palacio (Parlandino) Donnerstag, 19. Mai 2011 Montevideo (Uruguay) AT\ doc AP v05-00

2 EUROLAT Entschließung vom 19. Mai 2011 Montevideo (Uruguay) [auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Handel] Perspektiven für die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika Die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika, unter Hinweis auf ihre Erklärung vom 9. November 2006, unter Hinweis auf ihre Entschließungen vom 20. Dezember 2007 zu den aus der Globalisierung erwachsenden Herausforderungen und Chancen für die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den Ländern der EU und Lateinamerikas, vom 1. Mai 2008 zu den Herausforderungen und Chancen der Doha-Runde, vom 8. April 2009 zu Handel und Klimawandel und vom 15. Mai 2010 zur Reform der Welthandelsorganisation, unter Hinweis auf die auf den sechs Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs Lateinamerikas, der Karibik und der Europäischen Union in Rio de Janeiro (28./29. Juni 1999), Madrid (17./18. Mai 2002), Guadalajara (28./29. Mai 2004), Wien ( Mai 2006), Lima ( Mai 2008) und Madrid (18. Mai 2010) abgegebenen Erklärungen, unter Hinweis auf die gemeinsamen Kommuniqués, die auf dem V. Gipfeltreffen EU-Mexiko (16. Mai 2010), dem IV. Gipfeltreffen EU-Mercosur (17. Mai 2010), dem IV. Gipfeltreffen EU-Chile (17. Mai 2010), dem IV. Gipfeltreffen EU-CARIFORUM (17. Mai 2010), dem IV. Gipfeltreffen EU-Mittelamerika (19. Mai 2010) und dem Gipfeltreffen EU-Andengemeinschaft (19. Mai 2010) angenommen wurden, unter Hinweis auf den Abschluss des Genfer Übereinkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Peru und Venezuela und eines Abkommens über den Bananenhandel zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika, die am 15. Dezember 2009 paraphiert und am 3. Februar 2011 vom Europäischen Parlament ratifiziert wurden, unter Hinweis auf das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits und das entsprechende Assoziationsabkommen über Entwicklung und Innovation zwischen Chile und der EU, unter Hinweis auf das Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits sowie auf die strategische Partnerschaft zwischen Mexiko und der EU, unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Mittelamerika, unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen über ein mehrseitiges Handelsabkommen zwischen der EU, Kolumbien und Peru, unter Hinweis auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen der EU und dem AP v /11 AT\ doc

3 Mercosur, mit denen das Ziel verfolgt wird, ein ehrgeiziges und ausgewogenes Assoziierungsabkommen zwischen den beiden Regionen zu erreichen, unter Hinweis auf das Abkommen von Marrakesch zur Gründung der WTO, unter Hinweis auf die Erklärungen zur Ministerkonferenz der WTO, die am 14. November 2001 in Doha und am 18. Dezember 2005 in Hongkong angenommen wurden, sowie auf die Zusammenfassung des Vorsitzenden, die am 2. Dezember 2009 in Genf angenommen wurde, unter Hinweis auf die Millenniums-Erklärung vom 8. September 2000, in der die Millenniums-Entwicklungsziele als Kriterien festgelegt werden, welche von der Völkergemeinschaft gemeinsam zur Beseitigung der Armut aufgestellt wurden, unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), das Protokoll von Kyoto zum UNFCCC und das Ergebnis der fünfzehnten Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC in Kopenhagen 1, unter Hinweis auf die 16. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC, die in Mexiko stattfand und bei der es gelang, kurz vor Ablauf des Kyoto-Protokolls wichtige Übereinkommen auf dem Gebiet des Klimawandels zu erreichen, unter Hinweis auf die Erklärung des ersten Zivilluftfahrtgipfels EU-Lateinamerika im Mai 2010 in Rio de Janeiro, die Horizontalen Abkommen über Zivilluftfahrt zwischen der EU und verschiedenen Ländern in Lateinamerika, die Unterzeichnung der Absichtserklärung für die Zusammenarbeit im Luftraummanagement zwischen Mexiko und der EU und die Eröffnung von Verhandlungen zwischen der Föderativen Republik Brasilien und der EU über ein ehrgeiziges Abkommen über die Zivilluftfahrt, in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Handel, A. in der Erwägung, dass Lateinamerika und die Europäische Union nicht nur durch ihre Werte, Geschichte und Kultur verbunden sind, sondern sich darüber hinaus für die Förderung ihrer strategischen Partnerschaft einsetzen, die durch mehrere bilaterale und regionale Abkommen und die Aussicht, diese zu vertiefen und neue Abkommen abzuschließen, gestärkt wird; B. in der Erwägung, dass die karibischen Staaten zu den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) gehören, zu denen die EU besondere Beziehungen aufgebaut hat, die bis zu den Römischen Verträgen zurückreichen; C. in der Erwägung, dass die Europäische Union ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu Lateinamerika ausgebaut hat und zu dessen zweitwichtigstem Handelspartner und zum wichtigsten Handelspartner für den Mercosur und Chile geworden ist, und dass die Länder der Europäischen Union die größte Quelle von ausländischen Direktinvestitionen (ADI) in Lateinamerika darstellen und auch die EU ADI aus Lateinamerika, insbesondere aus Brasilien, Chile und Venezuela, anzieht; D. in der Erwägung, dass sich die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Lateinamerika und 1 UNFCCC Draft decision -/CP.15, Copenhagen Accord, FCCC/CP/2009/L.7. AT\ doc 3/11 AP v05-00

4 anderen globalen Akteuren in den vergangenen Jahren erheblich intensiviert haben, diese Staaten zu privilegierten Partnern für lateinamerikanische und karibische Staaten werden und Handelsabkommen deshalb als nützliche Instrumente betrachtet werden sollten, mit denen der Trend ausgeglichen und der Handel zwischen der EU und Lateinamerika gestärkt wird; E. in der Erwägung, dass die unterschiedlichen Entwicklungsniveaus und die Modalitäten der Eingliederung in die Weltwirtschaft erklären, warum der Handel zwischen bestimmten Ländern der EU und der lateinamerikanischen und karibischen Region (LAK) hinsichtlich der Arten von Waren, die sie exportieren, und der Produktivitätsniveaus asymmetrisch ist, müssen die Handelsabkommen diese Asymmetrien widerspiegeln und ermöglichen, dass Lateinamerika vom Handel mit Rohstoffen zur Ausfuhr von Waren übergeht, die einen Mehrwert enthalten; F. in der Erwägung, dass der Handel zwischen den beiden Regionen stark konzentriert ist, obgleich er sich seit 1990 mehr als verdoppelt hat, und sich langsamer entwickelt als der Handel zwischen diesen beiden Regionen und anderen Teilen der Welt; G. in der Erwägung, dass im Anschluss an den 2008 in Lima abgehaltenen Gipfel EU-LAK die Hauptachsen der biregionalen strategischen Partnerschaft festgelegt wurden, wobei die Schaffung eines Netzes von Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den verschiedenen subregionalen Integrationsgruppen angestrebt wurde, und dass das Gipfeltreffen EU-LAK im Mai 2010 in Madrid eine bedeutende Weiterentwicklung dieses Ansatzes mit sich brachte und es ermöglichte, dass alle Handelsverhandlungen mit der LAK, die in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten waren, wieder aufgenommen werden konnten, einschließlich der der Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur, der politischen Billigung des Abschlusses eines umfassenden Handelsabkommens zwischen der EU, Peru und Kolumbien und der Unterstützung für den Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und Zentralamerika; H. in der Erwägung, dass die Öffnung von Märkten mit den wichtigsten Volkswirtschaften der Erde in einer sich wandelnden, globalisierten Welt stets eine wichtige Triebkraft für das Wirtschaftswachstum bedeutet; I. in der Erwägung, dass sich noch kein Land erfolgreich entwickelt hat, indem es sich vom Welthandel und langfristigen Kapitalströmen abgewandt hat; wahr ist jedoch auch, dass sich noch kein Land einfach dadurch entwickelt hat, dass es sich dem Außenhandel und Auslandsinvestitionen geöffnet hat; die erfolgreichen Fälle haben die Chancen, die die Weltmärkte bieten, mit Inlandsinvestitionen und Strategien zum Aufbau von Institutionen, die Anreize für einheimische Unternehmer schaffen, kombiniert; J. in der Erwägung, dass der erfolgreiche Abschluss der Doha-Handelsrunde durch die Unterstützung eines offenen, gerechten und auf Regeln basierenden multilateralen Handelssystems positive Auswirkungen auf den Welthandel haben kann und insbesondere den Entwicklungsländern Vorteile bringen dürfte; K. in der Erwägung, dass die bilateralen und interregionalen Handelsabkommen die Regeln der WTO ergänzen und in ihnen soziale und Umweltstandards und in einigen Fällen Standards zur sozialen Verantwortung der Unternehmen festgeschrieben sind, zu denen in AP v /11 AT\ doc

5 den multilateralen Verhandlungen bislang noch keine bedeutenden Fortschritte erzielt worden sind; L. in der Erwägung, dass die Einrichtung eines Netzes umfassender derzeit geltender, abgeschlossener oder in Verhandlung befindlicher Abkommen mit den verschiedenen Gruppen lateinamerikanischer Länder dazu beitragen soll, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kontinenten zu verbessern, wodurch regionale Integrationsprozesse mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten vorangetrieben werden könnten; M. in der Erwägung, dass lateinamerikanische Länder zu den drei weltweit durch den Klimawandel am stärksten gefährdeten Ländern zählen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Versteppung und Entwaldung erhebliche Auswirkungen haben, Probleme wie Wirbelstürme und das Artensterben, von denen Lateinamerika in hohem Maße betroffen ist, zunehmen und es konkrete, alarmierende und sehr bezeichnende Beispiele für die weltweite Bedrohung durch den Klimawandel gibt, wofür der Zustand des Regenwaldes im Amazonasgebiet und die gefährdeten Gletscher in den Anden Beispiele sind; N. in Erwägung der zentralen Rolle der Zivilluftfahrt für die Beziehungen zwischen Lateinamerika und der EU und ihrer Bedeutung für die Konjunkturbelegung in beiden Regionen in der gegenwärtigen globalen Wirtschaftslage; O. in der Erwägung, dass der Bananenhandel größtenteils in den Händen von hauptsächlich in Lateinamerika tätigen multinationalen Konzernen liegt, die über 80 % des globalen Marktes beherrschen; 1. betont, dass die Handelspolitik zusammen mit dem politischen Dialog und der Zusammenarbeit eines der Mittel zur Erreichung des Ziels einer biregionalen strategischen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika ist; 2. betont, dass die regionale Integration ein Vorgang von großer Bedeutung für die Länder Lateinamerikas ist, um ihre Anpassung an die neuen globalen Herausforderungen erreichen zu können, und hebt in diesem Sinne die wichtige Rolle hervor, die die Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR) gegenwärtig spielt, und begrüßt die Entscheidung, die Gemeinschaft lateinamerikanischer und karibischer Staaten (CELAC) einzurichten; 3. befürwortet die Herstellung ausgewogenerer und gerechterer Wirtschaftsbeziehungen im Dienste der Völker und Länder und unterstützt dazu die Entwicklung und die Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichheit von Staaten und der Schaffung von Bündnissen und Übereinkünften mit Ländern aller Kontinente, um gegen die tiefgreifenden sozialen Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten, gegen Hunger, Krankheit und Armut zu kämpfen; 4. begrüßt die Fortschritte jener Länder Lateinamerikas, in denen die neue Politik in den Bereichen Handel und Sozioökonomie zusammen mit angemessenen inneren und strukturellen Reformen, insbesondere in den Bereichen Steuern und Soziales, zu einer Verringerung der Armut und der Ungleichheit beigetragen hat, auch wenn diese ungeachtet der an den Gini-Koeffizienten abzulesenden Verbesserungen nach wie vor erheblich sind; ist der Ansicht, dass diese Entwicklungen Beispiel dafür AT\ doc 5/11 AP v05-00

6 sind, unter welchen Bedingungen die Handelspolitik progressive Verteilungseffekte haben kann; 5. vertritt die Auffassung, dass die ländlichen Gebiete in Lateinamerika hauptsächlich wegen der geringen Zahl von Grund- und insbesondere von Großgrundbesitzern bislang zu einem großen Teil unterausgenutzt geblieben sind; vertritt die Auffassung, dass die Bekämpfung der Armut und der Ungleichheit sowie der übermäßigen Konzentration der Bevölkerung in den Städten durch konkrete Maßnahmen, die den Zugang zu Grundbesitz in ländlichen Gebieten erleichtern, unterstützt werden könnte; 6. erachtet es für wesentlich, dass Lateinamerika seinen Handel, bei dem immer noch Rohstoffe im Mittelpunkt stehen, stärker diversifiziert und weiterhin zum nachhaltigen Handel mit Erzeugnissen und Dienstleistungen mit höherer Wertschöpfung übergeht, um weltweit wettbewerbsfähig zu sein; ist der Ansicht, dass die Handelsabkommen zwischen der EU und Lateinamerika diese Zielsetzung durch eine starke technologische Zusammenarbeit und die Ermöglichung der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer eigenen Produktions- und Verarbeitungsindustrien von Gütern und Nahrungsmitteln garantieren müssen; 7. die EU und die Länder Lateinamerikas müssen dazu beitragen, handelsverzerrende Hemmnisse abzubauen, um den Austausch zu erleichtern; die in der Doha- Entwicklungsrunde der WTO beschlossene grundlegende Reform der Agrarexportsubventionen muss so bald wie möglich umgesetzt werden; 8. ist der Ansicht, dass die Abkommen über Erziehung, Ausbildung und technologischen Austausch zu einer Reduzierung der in den Ländern Lateinamerikas bestehenden Heterogenität beitragen sollten und sich dies auf eine bessere Nutzung der Vorhaben des Warenaustauschs mit der EU auswirken sollte; 9. fordert zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Ländern der EU und Lateinamerikas auf, damit sie im Einklang mit dem Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer ihre auf den Abschluss eines ehrgeizigen, gerechten und umfassenden WTO-Abkommens im Rahmen der Doha- Runde gerichteten Anstrengungen koordinieren und so wirksam zur Verringerung der Armut beitragen; betont, dass ein offenes, gerechtes und auf Regeln basierendes multilaterales Handelssystem dazu beitragen wird, dass sich die Volkswirtschaften weltweit von der Wirtschaftskrise erholen und Wachstum und nachhaltige Entwicklung gefördert werden; 10. stellt das langfristige Ziel auf, in der Wirtschaft der EU wie auch Lateinamerikas über gemeinsame Standards in den Bereichen Soziales, Umwelt, Gesundheit, Technik und Qualität zu verfügen und so ein race to the bottom in diesen Bereichen zu verhindern; ist der Ansicht, dass die handelsbezogene Hilfe zusätzlich zur offiziellen Entwicklungshilfe geleistet werden sollte und Mittel zur Finanzierung von Programmen mobilisieren muss, mit denen lokale und regionale AP v /11 AT\ doc

7 Produktionsmöglichkeiten unterstützt werden, um die Ernährungssicherheit, die Förderung der lokalen Nahrungsmittelproduktion und einen nachhaltigen Marktzugang für die Gemeinschaften, die Kleinerzeuger und die kleinen und mittleren Unternehmen zu gewährleisten; sie sollte auch die Kleinerzeuger dabei unterstützen, die Transaktionskosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der ordnungspolitischen Auflagen und Qualitätsstandards zu senken; ist ferner der Auffassung, dass Programme entwickelt werden sollten, um kleinen und mittleren Unternehmen bei Inspektionen, Prüfungen und amtlichen Zertifizierungsverfahren zu helfen; 11. hält es für wichtig, Vorschriften über den Umweltschutz, die Rückverfolgbarkeit und die Lebensmittelsicherheit für Agrarerzeugnisse festzulegen, die im Rahmen der Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika eingeführt werden; 12. ruft die lateinamerikanischen Partner zur Reduzierung von Transaktionskosten, insbesondere durch die Bekämpfung von Korruption, auf; 13. hebt hervor, dass die Erfüllung der Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen ein sehr wichtiges Ziel darstellt, das mit den derzeitigen multilateralen und bilateralen Handelsverhandlungen vereinbar ist; unterstreicht, dass für die Verwirklichung der in der Erklärung von Madrid erneut festgelegten Verpflichtungen im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele und die Beseitigung der Armut in der Welt ein gerechtes Handelsumfeld erforderlich ist, in dem die Entwicklungsländer Lateinamerikas tatsächlich Zugang zu den Märkten der Industrieländer, insbesondere der EU, haben, mit besonderem Augenmerk auf die Förderung der lokalen Unternehmen, bei denen es sich hauptsächlich um kleine und mittlere Unternehmen handelt; die Geschäftspraktiken müssen die Rechte von Arbeitnehmern, die Menschenrechte, die soziale Entwicklung, die Umweltstandards und den Übergang zu Wirtschaftsmodellen respektieren, die eine bessere Umverteilung des Reichtums, eine geringere Nutzung der nicht erneuerbaren natürlichen Ressourcen, deren Ausbeutung Umweltschäden verursachen könnte, die Ernährungssicherheit und die Förderung der lokalen Nahrungsmittelproduktion erleichtern; 14. begrüßt, dass in der Erklärung von Madrid das souveräne Recht der Staaten, ihre natürlichen Ressourcen zu verwalten und deren Nutzung zu regeln, ausdrücklich anerkannt wird, wobei darauf hingewiesen wird, dass Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollten; 15. erkennt an, dass die Unterzeichnung der WTO-Abkommen über den Bananenhandel zur Beilegung eines langjährigen Rechtsstreits zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika geführt hat, Fortschritte in der Verhandlungsrunde von Doha erleichtern kann und zum Abschluss der Verhandlungen über die Abkommen mit Mittelamerika, Kolumbien und Peru beigetragen hat; ist der Auffassung, dass angesichts der Tendenz zur Liberalisierung des Weltmarkts für Bananen Maßnahmen zur Verbesserung der AT\ doc 7/11 AP v05-00

8 Wettbewerbsfähigkeit der aufgrund ihrer Abgelegenheit und Insellage am stärksten benachteiligten Erzeuger ergriffen werden müssen und traditionelle nachhaltige und hochwertige Tätigkeiten gefördert werden müssen, die den ökologischen und sozialen Mindeststandards entsprechen; 16. begrüßt die Aufnahme einer Menschenrechtsklausel in die bilateralen Abkommen, die eine einseitige und unverzügliche Aussetzung eines Abkommens im Falle von Menschenrechtsverletzungen ermöglicht, was eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum Allgemeinen Präferenzsystem APS+ bedeutet; begrüßt ebenso die Aufnahme entsprechender Sozial- und Umweltklauseln, die jeweils die Ratifizierung und die Einhaltung der wesentlichen Regelungen der IAO und den Beitritt zu einem multilateralen System zur Bekämpfung des Klimawandels beinhalten; erinnert daran, dass die Einhaltung dieser Klauseln verbindlich sein muss und dass partizipative Überwachungsmechanismen aufgenommen werden sollten; 17. befürwortet eine Strategie für die wirksame Regulierung der Kapitalmärkte, bei der die Verlagerung von Unternehmensstandorten multinationaler Gesellschaften unter Strafe gestellt wird, Finanztransaktionen besteuert werden und den Steuerparadiesen ein Ende bereitet wird; 18. betont, dass in Lateinamerika tätige Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union eine konstruktive Rolle spielen sollten, indem sie die hohen Umwelt- und Sozialstandards und strenge Qualitätssicherungsnormen anwenden und angemessene Löhne sowie sichere Arbeitsplätze bieten; betont, dass sich die Europäische Union als Ganzes und in Lateinamerika tätige Unternehmen mit Sitz in der EU im Umweltbereich, im sozialen Bereich und im Arbeitsbereich vorbildlich verhalten und ein Klima der Transparenz und der Achtung der Menschenrechte schaffen sollten, welches den Schutz aller Beteiligten sicherstellt; weist darauf hin, dass europäische multinationale Unternehmen das Bild der EU in der Region erheblich mitprägen und sich für ihre Werte einsetzen sollten, indem sie sich an die Grundsätze der sozialen Verantwortung von Unternehmen halten; 19. betrachtet ein ehrgeiziges Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung als wesentlichen Bestandteil eines jeden Abkommens; ist der Auffassung, dass ein Forum für Handel und nachhaltige Entwicklung, das sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie von spezialisierten nichtstaatlichen Organisationen zusammensetzt, sicherstellen könnte, dass die Öffnung der Märkte mit eindeutigen ökologischen und sozialen Standards einhergeht; hält es für notwendig, dass die Organe zur Steuerung der Abkommen (Räte und Ausschüsse) das Forum als Beratungsorgan anerkennen; 20. betont das Recht der indigenen Gemeinschaften in ganz Lateinamerika, selbst darüber zu entscheiden, inwieweit sie in die globale Marktwirtschaft einbezogen werden; bekräftigt, dass die traditionellen Kenntnisse der indigenen Bevölkerung und seltene Arten in ihren Siedlungsgebieten geschützt werden müssen, indem die Bemühungen im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt gemäß der in der Erklärung von Madrid verankerten Verpflichtung verstärkt werden; AP v /11 AT\ doc

9 21. begrüßt die Paraphierung des Assoziierungsabkommens EU-Mittelamerika, das als erstes Abkommen zwischen Regionen zusammen mit angemessenen politischen Begleitmaßnahmen zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Förderung der regionalen Integration beitragen soll; 22. begrüßt die Paraphierung des mehrseitigen Handelsabkommens zwischen der EU und Kolumbien und Peru, dessen parlamentarische Ratifizierung noch aussteht; stellt fest, dass die EU, nachdem die Blockverhandlungen eingestellt worden waren, Verhandlungen mit Bolivien und Ecuador offen gegenübersteht; fordert daher, dass die betroffenen Parteien notwendige und geeignete Schritte unternehmen, um die bestehenden Hindernisse zu überwinden und in Richtung eines künftigen Assoziierungsabkommens von Region zu Region, mit allen Ländern der Andengemeinschaft, voranzukommen; 23. begrüßt die nach dem Gipfeltreffen in Madrid im Jahr 2010 erfolgte Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen EU- Mercosur, da dieses im Falle seiner Unterzeichnung eines der weltweit ehrgeizigsten biregionalen Abkommen sein wird; ist sich der Tatsache bewusst, dass am Ende ein ausgewogenes Ergebnis für alle Parteien erzielt werden muss, indem sichergestellt wird, dass die jüngsten Entwicklungen in der Weltwirtschaft, die globalen ökologischen Herausforderungen und die von den einzelnen Parlamenten und der Zivilgesellschaft geäußerten Forderungen und Sorgen umfassend berücksichtigt werden; 24. unterstreicht jedoch, dass das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur in landwirtschaftlichen Fragen bezüglich der Gegenseitigkeit des Handels, der Einhaltung von Gesundheits- und Umweltstandards und des Schutzes der Kleinerzeuger von Nahrungsmitteln unbedingt ehrgeizig und ausgewogen sein muss; 25. begrüßt die Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem CARIFORUM am 15. Oktober 2008; ist der Ansicht, dass es ein bedeutendes Instrument zur Förderung der Entwicklung der beteiligten Länder der Karibik durch die Steigerung des Handelsaustausches mit der EU ist; fordert in diesem Zusammenhang die durch dieses Abkommen geschaffenen zuständigen Organe auf, für eine korrekte und wirksame Umsetzung des Abkommens Sorge zu tragen, um die nachhaltige Entwicklung in der Karibikregion zu fördern; 26. unterstützt entschieden den Fahrplan und das Arbeitsprogramm für die Partnerschaft für Entwicklung und Innovation zwischen Chile und der EU und den für beide Seiten zufrieden stellenden Ausbau des Assoziierungsabkommens im Bereich des Handels mit Gütern und Dienstleistungen, durch den der Handel zwischen Chile und der EU seit 2003 mehr als verdoppelt werden konnte; ist der Ansicht, dass eine angemessene, flexible und ausgewogene Anwendung der Überprüfungsklausel konkrete Möglichkeiten dazu bietet, die Handelssäule des Assoziierungsabkommens zu verstärken und wirksam auf die neuen Chancen und Herausforderungen der bilateralen Handelsbeziehungen zu reagieren; AT\ doc 9/11 AP v05-00

10 27. unterstützt die Zustimmung zum Gemeinsamen Durchführungsplan zur Strategischen Partnerschaft Mexiko-EU und die Verhandlungen mit dem Ziel einer ehrgeizigen Modernisierung der Handelsbeziehungen, um das gesamte Potenzial des Assoziierungsabkommens EU-Mexiko auszuschöpfen, welches seit seinem Inkrafttreten einen Zuwachs der Handelsströme um 122 % ermöglicht hat; vertraut darauf, dass dieses Abkommen die Beziehungen zwischen beiden Seiten quantitativ und qualitativ weiterhin voranbringen wird; 28. vertritt die Auffassung, dass das Schema Allgemeiner Zollpräferenzen (APS) demnächst reformiert werden muss, um dieses System zu stärken und es effizienter und stabiler zu gestalten und um sicherzustellen, dass alle Beteiligten tatsächlich und substanziell von seinen Vorteilen profitieren; 29. begrüßt die Gründung der EU-LAK-Stiftung, die auch in Bezug auf den Handel von Nutzen sein wird, um die biregionale Partnerschaft zu stärken, ihre Außenwirkung zu erhöhen und ihr gesamtes Potenzial aufzuzeigen; 30. bekräftigt, dass diejenigen Entwicklungsländer aktiv und konkret unterstützt werden sollten, die die sogenannten Flexibilitätsregelungen des TRIPS-Übereinkommens nutzen, um im Rahmen ihrer nationalen öffentlichen Gesundheitsprogramme die Bereitstellung von Arzneimitteln zu erschwinglichen Preisen sicherstellen zu können; ist der Auffassung, dass die geistigen Eigentumsrechte den Zugang zu Medikamenten in den lateinamerikanischen Ländern ermöglichen und erleichtern müssen, insbesondere um Epidemien wie HIV, Tuberkulose, Malaria und andere zu bekämpfen; 31. befürwortet Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Asien und Lateinamerika (ALA); hebt hervor, dass die EIB im Rahmen des den Zeitraum umfassenden gültigen Mandats (ALA IV) zur Bereitstellung von bis zu 2,8 Mrd. EUR für die Länder Lateinamerikas befugt ist, um Vorhaben zur Unterstützung der Kooperationsstrategien der EU in diesen Regionen zu finanzieren und andere dort laufende Programme und Instrumente der EU für Entwicklung und Zusammenarbeit zu ergänzen; 32. bedauert die Entwicklung der Biopiraterie insbesondere im Amazonasgebiet und fordert, die Anerkennung überlieferter Kenntnisse sowie Mechanismen für die Zusammenarbeit zur Förderung des Technologietransfers, der technischen Unterstützung und der Stärkung der Fähigkeiten in die Abkommen aufzunehmen; 33. bekräftigt in Übereinstimmung mit den wiederholten Resolutionen der Generalsversammlung der Vereinten Nationen ihre Unterstützung für die Aufhebung der Blockade gegen Kuba; 34. erkennt den Beitrag an, den der Luftverkehr zur Ausweitung des Warenaustausches und des Tourismus zwischen Lateinamerika und der Europäischen Union leisten kann, und empfiehlt die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten im Bereich des Umweltschutzes sowie der Sicherheit und Effizienz des Luftverkehrs durch konkrete Programme; * * * 35. beauftragt seine Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Rat der Europäischen Union, der AP v /11 AT\ doc

11 Europäischen Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aller Länder Lateinamerikas und der Karibik, dem Lateinamerikanischen Parlament, dem Zentralamerikanischen Parlament, dem Andenparlament und dem Parlament des Mercosur, dem Sekretariat der Andengemeinschaft, dem Ausschuss der ständigen Vertreter des Mercosur, dem ständigen Sekretariat des Lateinamerikanischen Wirtschaftssystems und den Generalsekretären der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), der UNASUR und der Vereinten Nationen zu übermitteln. AT\ doc 11/11 AP v05-00

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