Territorialer Zusammenhalt und grenzübergreifende Koordinierungsmaßnahmen in der EU und in Lateinamerika

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1 PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EUROPA-LATEINAMERIKA ENTSCHLIESSUNG: Territorialer Zusammenhalt und grenzübergreifende Koordinierungsmaßnahmen in der EU und in Lateinamerika auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Umwelt, Energiepolitik, Forschung, Innovation und Technologie Ko-Berichterstatter: Ángel Medina Devis (Parlatino, Venezuela) Andrey Novakov (Europäisches Parlament) Donnerstag, 20. September 2018 Wien AT\ docx AP v03-00

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3 EUROLAT Entschließung vom 20. September 2018 Wien auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Umwelt, Energiepolitik, Forschung, Innovation und Technologie zum territorialen Zusammenhalt und zu grenzübergreifenden Koordinierungsmaßnahmen in der EU und in Lateinamerika Die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf die Artikel 4, 162 und 174 bis 178, unter Hinweis auf die EU-CELAC Erklärung von Brüssel vom 11. Juni 2015 mit dem Titel: Gestaltung unserer gemeinsamen Zukunft: Für eine prosperierende, durch Zusammenhalt geprägte und nachhaltige Gesellschaft für unsere Bürger, unter Hinweis auf den Aktionsplan EU-CELAC, Brüssel 2015, unter Hinweis auf den Bericht der Kommission zu dem Thema: Europa, Lateinamerika und die Staaten der Karibik: Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der regionalen Entwicklung, Brüssel 2015, unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. Oktober 2015 zur Kohäsionspolitik und der Überprüfung der Strategie Europa 2020 (2014/2246(INI)), unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (im Folgenden Dachverordnung ), unter Hinweis auf den sechsten Bericht der Kommission vom 23. Juli 2014 über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt mit dem Titel Investitionen in Beschäftigung und Wachstum: Förderung von Entwicklung und guter Governance in den Regionen und Städten der EU, unter Hinweis auf den siebten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt vom 9. Oktober 2017 mit dem Titel Meine Region, mein Europa, unsere Zukunft (COM(2017)0583), unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel Europa 2020 Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (COM(2010)2020), AT\ docx 3/8 AP v03-00

4 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt: Territoriale Vielfalt als Stärke COM(2008) 616 final, unter Hinweis auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. September 2017 zu den politischen Beziehungen der EU zu Lateinamerika (2017/2027(INI)), unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 20. September 2017 mit dem Titel Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen (COM(2017)534), unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2017 mit dem Titel Stärkung der Innovation in Europas Regionen: Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene (COM(2017)0376), unter Hinweis auf den Überblick über die territoriale Entwicklung in Lateinamerika und der Karibik, der vom lateinamerikanischen und karibischen Institut für Wirtschafts- und Sozialplanung (ILPES) veröffentlicht wurde, bei dem es sich um ein Organ der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (CEPAL) handelt, unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 45/04 des Rates für den gemeinsamen Markt über die Einrichtung des Fonds für die strukturelle Konvergenz des Mercosur (FOCEM), unter Hinweis auf die Entschließung Nr. 59/15 der Gruppe Gemeinsamer Markt des Mercosur über die Einrichtung einer Unterarbeitsgruppe zur Integration an den Grenzen, unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 45/04 des Rates für den gemeinsamen Markt des Mercosur über die Einrichtung des Fonds für die strukturelle Konvergenz des Mercosur und den Beschluss Nr. 22/15 des Rates für den gemeinsamen Markt über die Fortführung des Fonds, mit dem das Programm für den sozialen Zusammenhalt eingerichtet wurde, A. in der Erwägung, dass in Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Verpflichtung der Union zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts bekräftigt wird, mit dem Ziel eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern ; in der Erwägung, dass diese Verpflichtung kaum mehr als eine reine Absichtserklärung ist, gerade im Euro- Währungsgebiet, wo das wirtschaftliche und soziale Gefälle, insbesondere zwischen den Mitgliedstaaten im Süden und denen im Norden bzw. in Mitteleuropa, immer mehr zunimmt; B. in der Erwägung, dass das Ziel der Kohäsionspolitik darin besteht, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern, wobei den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen besondere Aufmerksamkeit gilt; in der Erwägung, dass zugleich aber auch die Industrie in den Mitgliedstaaten Südeuropas immer weiter abgebaut wird und eine Verarmung zu beobachten ist; C. in der Erwägung, dass die Erfahrungen, die seit 1989 im Rahmen der Kohäsionspolitik der Europäischen Union gesammelt worden sind, zu einem gewissen Grad für die AP v /8 AT\ docx

5 lateinamerikanischen Länder von Interesse sein könnten, wobei sie die angewandten Methoden und Lösungen als besonders relevant für ihre eigenen Herausforderungen eingestuft haben; D. in der Erwägung, dass auf dem Gipfeltreffen EU-CELAC im Juni 2015 in Brüssel besonderes Gewicht auf die Zusammenarbeit im Bereich des territorialen Zusammenhalts in den biregionalen Beziehungen gelegt wurde, E. in der Erwägung, dass im Rahmen des auf dem Brüsseler Gipfel verabschiedeten Aktionsplans EU-CELAC beide Seiten aufgefordert werden, in einen Dialog über territorialen Zusammenhalt und Gerechtigkeit sowie über regionale entwicklungspolitische Strategien einzutreten und den Schwerpunkt dabei insbesondere auf grenzüberschreitender Zusammenarbeit und territorialen Entwicklungsstrategien zu legen, um die Fähigkeit der regionalen und städtischen Behörden zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Innovation sowie der sozialen Eingliederung und des sozialen Zusammenhalts zu stärken, F. in der Erwägung, dass Schwerpunkte für die wirtschaftliche und territoriale Entwicklung geschaffen werden müssen, mit denen der soziale Fortschritt in den Gebieten gefördert wird, und dass dies die Verknüpfung produktiver Strategien mit der Schaffung immaterieller Infrastrukturen erfordert, um die Verbreitung von Wissen zu erleichtern, wofür vorausschauende Strategien und eine Zusammenarbeit auf lokaler Ebene benötigt werden; G. in der Erwägung, dass regionale Innovationsstrategien (RIS) eine wichtige Säule der Innovationspolitik der EU sind um die Regionen dabei zu unterstützen, Innovationen zu nutzen und so die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Diversifizierung zu fördern; H. in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der regionalen Innovationspolitik dem Einsatz von Strategien für intelligente Spezialisierung (RIS3-Strategien) bei denen die Bemühungen um wirtschaftliche Entwicklung und Investitionen im Rahmen eines multilateralen Ansatzes auf die relativen Stärken der einzelnen Regionen ausgerichtet sind, indem ihr wirtschaftliches Potenzial ausgeschöpft wird und die sich abzeichnenden Trends genutzt werden immer mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird; I. in der Erwägung, dass grenzüberschreitende Zusammenarbeit darauf abzielt, gemeinsame Herausforderungen, die in Grenzregionen gemeinsam ausgemacht werden, zu bewältigen und das ungenutzte Wachstumspotenzial in Grenzgebieten auszuschöpfen; J. in der Erwägung, dass bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ein breites Spektrum von Themen behandelt wird, darunter die Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des Drogenhandels; die Förderung des Unternehmertums, insbesondere der Gründung von KMU, des Tourismus, der Kultur und des grenzüberschreitenden Warenverkehrs; die gemeinsame Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen; die Förderung der Verbindung zwischen ländlichen und städtischen Gebieten; die Verbesserung des Zugangs zu Verkehrs- und Kommunikationsnetzen und die Entwicklung einer Infrastruktur zur gemeinsamen Nutzung; AT\ docx 5/8 AP v03-00

6 K. in der Erwägung, dass der Schwerpunkt der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Norden Lateinamerikas und Mittelamerikas auf Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, Drogenhandel und Menschenhandel liegt, während derartige Konflikte im Süden Lateinamerikas hauptsächlich mit der territorialen Entwicklung, dem internationalen Handel und der Infrastruktur für physische Verbindungen zusammenhängen; L. in der Erwägung, dass die GD REGIO (Kommission) seit 2011 mehrere Projekte in Lateinamerika (Brasilien, Argentinien, Chile, Peru) unterstützt, um den Austausch von Erfahrungen zwischen regionalen lateinamerikanischen und europäischen Behörden und spezialisierten Agenturen im Bereich der regionalen Innovationsstrategien und der grenzüberschreitenden Entwicklung zu fördern; M. in der Erwägung, dass die GD REGIO und die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) seit 2010 europäische, lateinamerikanische und karibische Städte bei der Verwirklichung einer stärker integrierten und nachhaltigen Stadtentwicklung (URBELAC) unterstützen; N. in der Erwägung, dass die Europäische Union im Rahmen des Partnerschaftsinstruments seit 2016 ein neues Programm für internationale Städtezusammenarbeit durchführt, mit dem die Zusammenarbeit zwischen Städten im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung sowie die Zusammenarbeit zwischen Regionen bei regionalen Innovationssystemen, auch zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika, gefördert wird, O. in der Erwägung, dass Städte innerhalb und außerhalb der EU im Rahmen dieses Programms die Möglichkeit haben werden, die neue Städteagenda der Vereinten Nationen umzusetzen, die 2016 von 176 Ländern angenommen wurde; P. in der Erwägung, dass mit dem Fonds für die strukturelle Konvergenz des Mercosur (FOCEM) die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und die grenzübergreifende Integration sowohl konkret als auch unter logistischen Gesichtspunkten gefördert werden, wobei dies den Zielen seiner verschiedenen Programme entspricht; 1. ist davon überzeugt, dass die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Kohäsionspolitik auf einer Reihe von wesentlichen Grundsätzen beruhen sollte, insbesondere der Solidarität zwischen den Regionen, der Zusammenarbeit mit dem Markt, der Schaffung von Chancengleichheit und nachhaltiger Entwicklung, der Dezentralisierung der Zuständigkeiten, der partizipativen Demokratie bei der Umsetzung der Regional- und Städtepolitik, dem Umweltschutz und dem Schutz der öffentlichen Gesundheit; 2. unterstützt entschieden den weiteren Austausch bewährter Verfahren zwischen der Europäischen Union und Lateinamerika im Bereich der städtischen und regionalen Entwicklung; 3. ist der Ansicht, dass mit den Instrumenten im Bereich des territorialen Zusammenhalts eine echte wechselseitige Zusammenarbeit sichergestellt werden sollte, und legt beiden Regionen nahe, Erfahrungen im Rahmen der biregionalen Partnerschaft auszutauschen; AP v /8 AT\ docx

7 4. fordert nachdrücklich die Ausarbeitung städtischer und regionaler Entwicklungspläne, die in Lateinamerika entwickelt wurden, möglichst unter Inanspruchnahme der Unterstützung des Programms für internationale Städtezusammenarbeit, wobei der Schwerpunkt auf langfristigen, integrierten und nachhaltigen Projekten liegen sollte, die einen Mehrwert bieten und für sich selbst genommen wirtschaftlich tragfähig sind; 5. fordert die verschiedenen Parteien auf, in ihre Entwicklungsprogramme Schutzmaßnahmen für die Opfer von Gewalt durch kriminelle Gruppen aufzunehmen, um die Sicherheit zu erhöhen, Sozialleistungen transparenter zu gestalten und Bildung und Beschäftigung zu verbessern; 6. fordert, dass der Schwerpunkt verstärkt auf Innovation und Unternehmertum gelegt wird, und zwar durch spezifische Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von insbesondere Frauen und schutzbedürftigen Gruppen; 7. unterstützt eine nachhaltige Stadtentwicklung auf beiden Seiten des Atlantiks im Rahmen von URBELAC; fordert die Einrichtung von Netzen, die es den verschiedenen öffentlichen Akteuren, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, ermöglichen, Erfahrungen mit bewährten Verfahren sowie Erfahrungen in Bezug auf nachhaltige und integrierte Stadtentwicklungsstrategien und -maßnahmen auszutauschen; 8. begrüßt die Priorität, die der dezentralisierten Zusammenarbeit im Bereich des territorialen Zusammenhalts im Rahmen der Außenbeziehungen der Europäischen Union, verkörpert durch das Programm für internationale Städtezusammenarbeit, eingeräumt wird; 9. befürwortet die Stärkung der staatlichen Präsenz in den Grenzgebieten, bei der es sich um eine umfassende und nicht nur um eine militärische Präsenz handeln sollte; betont, dass die Infrastruktur, der Zugang zur Grundversorgung, die Verfügbarkeit von öffentlichen Dienstleistungen wie Justiz und die Garantie der Rechtsstaatlichkeit lediglich einige für die wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung erforderliche Aspekte sind; befürwortet eine Verringerung der Abhängigkeit von Rohstoffen, damit eine tragfäh ige Wirtschaftsentwicklung sichergestellt wird; 10. hebt hervor, dass für die Bewältigung der verschiedenen Probleme in den Grenzgebieten Maßnahmen ergriffen werden müssen, mit denen eine tragfähige Entwicklung dieser Gebiete und damit langfristig eine umfassende berufliche und gesellschaftliche Einbindung der Einwohner gefördert wird, zumal dies für die Bekämpfung und Unterbindung krimineller Aktivitäten unabdingbar ist, die sonst in einem Kontext von Ausgrenzung und Marginalisierung Verbreitung finden und zur Normalität werden; 11. schlägt vor, die verfügbaren Informationen über grenzüberschreitende Angelegenheiten in jedem Land zu erweitern, da das Fehlen aktueller Indikatoren für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung grenznaher Gemeinden die Forschung in diesem Bereich behindert und ein Hindernis für den territorialen Zusammenhalt darstellt; 12. beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Präsidium des Gipfeltreffens EU-CELAC, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aller Länder Lateinamerikas und der AT\ docx 7/8 AP v03-00

8 Karibik, dem Lateinamerikanischen Parlament, dem Zentralamerikanischen Parlament, dem Andenparlament und dem Parlament des Mercosur, dem Sekretariat der Andengemeinschaft, dem Ausschuss der ständigen Vertreter des Mercosur, dem ständigen Sekretariat des Lateinamerikanischen Wirtschaftssystems und den Generalsekretären der Organisation Amerikanischer Staaten und der Union Südamerikanischer Nationen zu übermitteln. AP v /8 AT\ docx

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