Studienordnung für den Studiengang Studies in Excellence in Business and Education an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 19.

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1 - Keine amtliche Bekanntmachung - Studienordnung für den Studiengang Studies in Excellence in Business and Education an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 19. Januar 2001 (KWMBl II 2002, 103) in der Fassung der Änderungssatzung vom 10. November 2005 Änderungen der Studienordnung vom 19. Januar 2001 durch: - Änderungssatzung vom 30. September Änderungssatzung vom 10. November 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Ludwig-Maximilians- Universität München folgende Satzung:

2 Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Geltungsbereich 2 Studienvoraussetzungen 3 Allgemeine Inhalte und Ziele des Studiums 4 Studienbeginn 5 Studiendauer 6 Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 7 Gliederung des Studiums 8 Lehrveranstaltungen, Unterrichtsformen 9 Studienberatung 10 Studieninhalte 11 Master- und Magisterprüfung 12 Inkrafttreten Anlage I: Übersicht über die Verteilung der Leistungspunkte Anlage II: Übersicht über die Module und obligatorische studienbegleitende Leistungspunkte Anlage III: Übersicht über die Inhalte der Lehrveranstaltungen innerhalb der Module Anlage IV: Empfohlener Studienverlauf

3 Vorbemerkung Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Studienordnung beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer. 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums der Psychology of Excellence in Business and Education auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Studiengang Psychology of Excellence an der Ludwig- Maximilians-Universität München vom 19. Januar 2001 (KWMBl II 2002 S. 33) in der jeweils geltenden Fassung. 2 Studienvoraussetzungen Die Qualifikation für das Studium der Studies in Excellence in Business and Education bestimmt sich nach 2 der Prüfungsordnung. 3 Allgemeine Inhalte und Ziele des Studiums 1 Das Studium der Psychology of Excellence in Business and Education beschäftigt sich mit den psychischen, sozialen und institutionellen Bedingungen menschlicher Kompetenzentwicklung und Spitzenleistungen insbesondere im beruflichen und schulischen Bereich. 2 Hierbei finden die persönlichkeits-, sozial- und organisationspsychologischen Bedingungen von Kompetenzentwicklung und Leistungsexzellenz ebenso Berücksichtigung wie pädagogische, didaktische, philosophische und soziologische Aspekte. 3 Vermittelt werden sowohl Erkenntnisse der Grundlagenforschung als auch anwendungsbezogenes Wissen und entsprechende Fertigkeiten. 4 Das Studium soll grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten auf Forschungs- und Praxisfeldern im Schnittpunkt von Psychologie, Pädagogik und Organisationsforschung und -entwicklung vermitteln. 5 Im Verlauf des Studiums können individuelle Studienschwerpunkte gebildet werden, in denen vertiefte Kenntnisse erworben werden, die für pädagogisch-psychologische Tätigkeiten in Forschung, Beratung, Weiterbildung oder in Organisationen relevant sind. 4 Studienbeginn Das Studium der Studies in Excellence in Business and Education an der Ludwig- Maximilians-Universität München kann nur im Wintersemester begonnen werden.

4 5 Studiendauer 1 Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. 2 Die Fristen für die Überschreitung der Regelstudienzeit sind in der Prüfungsordnung geregelt. 6 Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen Die Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Prüfungsordnung. 7 Gliederung des Studiums (1) 1 Das Studium besteht aus vier Semestern, während derer studienbegleitende Prüfungsleistungen zu erbringen sind. 2 Im vierten Semester ist zudem die Master Thesis anzufertigen. 3 Innerhalb des von der Prüfungsordnung vorgegebenen Rahmens kann das Studium jedoch frei gestaltet werden. 4 Das Studium gliedert sich in sechs Module, wobei die Module 1 bis 4 das Hauptfachstudium (Identification and Promotion of Excellence), Modul 5 das Studium des ersten Nebenfachs (Educational Sciences) und Modul 6 das Studium des zweiten Nebenfachs bilden (vgl. Anlagen I bis IV). 5 Die Anzahl der in jedem Modul aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen zu erwerbenden Leistungspunkte ergibt sich aus Anlage II, die Bestandteil dieser Studienordnung ist. (2) 1 Das Studium ermöglicht eine weitgehend individuelle Ausrichtung der Ausbildung in einem sich ständig fortentwickelnden Fachgebiet. 2 Dies wird durch eine möglichst große Flexibilität bei der Wahl der zu besuchenden Lehrveranstaltungen erreicht. 8 Lehrveranstaltungen, Unterrichtsformen (1) 1 Die Ziele und Inhalte des Studiums werden insbesondere in folgenden Lehrveranstaltungen und Unterrichtsformen vermittelt: 1. Vorlesungen, 2. Seminare, 3. Workshops, 4. Praktika. (2) 1 Vorlesungen dienen innerhalb des Studiums dazu, Gegenstand und Inhalt von Teilgebieten der einzelnen Fächer darzulegen und zu erörtern. 2 Die Vorlesungsstunden sollten dabei durch ein ergänzendes Literaturstudium vor- und nachbereitet werden. 3 Eine Teilnahmebeschränkung ist nicht vorgesehen.

5 (3) 1 Seminare sind Veranstaltungen des Studiums, in denen fachspezifische Fragestellungen erarbeitet und diskutiert werden. 2 Sie dienen dem Erwerb vertiefter Kenntnisse der Problembereiche einzelner Fächer und Teilbereiche und bieten Gelegenheit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten. 3 Grundkenntnisse der jeweiligen Fächer werden vorausgesetzt. 4 In der Regel sind Teilnahmebeschränkungen erforderlich. (4) 1 Workshops dienen der Vertiefung ausgewählter Themen. 2 In Arbeitsgruppen erarbeiten mehrere Studenten gemeinsam durch Anwendung erworbener Kenntnisse Lösungen zu bestimmten Fragestellungen. 3 In der Regel sind Teilnahmebeschränkungen erforderlich. (5) 1 Alle Lehrveranstaltungen können durch Tutorien ergänzt und unterstützt werden. 2 Tutorien dienen insbesondere dazu, den gelernten Stoff einzuüben, vor allem in den formale Techniken erfordernden Bereichen. 3 Durch die Mitarbeit in der kleinen Gruppe sollen Arbeitstechniken vermittelt und geübt sowie die Fähigkeit entwickelt werden, erarbeitetes Wissen mündlich oder schriftlich wiederzugeben und die erworbenen Kenntnisse zur Lösung konkreter Probleme anzuwenden. 4 In der Regel sind Teilnahmebeschränkungen erforderlich. (6) 1 Die Absolvierung eines zumindest achtwöchigen Praktikums dient dem Erwerb praktischer Fähigkeiten. 2 Das Praktikum wird in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem zweiten und dritten Fachsemester durchgeführt. 3 Die Studenten werden bei der Wahl und der Vermittlung der Praktikumsstellen beraten und unterstützt. 4 Die gewählte Praktikumsstelle muss zuvor vom Prüfungsausschuss anerkannt werden. 5 Nach Abschluss des Praktikums ist ein zumindest zwölf Seiten umfassender Bericht anzufertigen, der aus einem Tätigkeitsbericht und der Bearbeitung eines wissenschaftlichen Vertiefungsthemas besteht. 6 Der Bericht wird nicht benotet. (7) 1 Die Lehrveranstaltungen werden ausschließlich in englischer Sprache abgehalten. 2 Über die Anerkennung von Studienleistungen, die durch den Besuch deutschsprachiger Lehrveranstaltungen an der Fakultät für Psychologie und Pädagogik erworben werden, entscheidet der Prüfungsausschuss. (8) Teilnahmebeschränkungen in einer der in den Absätzen 3 bis 5 bezeichneten Veranstaltungen erfolgen nach Maßgabe des Art. 74 Abs. 2 BayHSchG. (9) Dem wissenschaftlichen Selbststudium als integralem Teil des Studiums kommt in allen Phasen der Ausbildung eine besondere Bedeutung bei dem Erwerb der Kenntnisse, der Förderung des kritischen, methodischen und kreativen Denkens und der Befähigung zur selbständigen Bearbeitung komplexer Aufgaben zu. 9 Studienberatung (1) 1 Die Zentrale Studienberatung an der Ludwig-Maximilians-Universität München erteilt Auskünfte und Ratschläge insbesondere bei fachübergreifenden Problemen. 2 Sie sollte insbesondere vor dem Studienbeginn, bei einem geplanten Wechsel des Studiengangs sowie in allen Fragen in bezug auf Zulassungsbeschränkungen in Anspruch genommen werden.

6 (2) 1 Die Fachstudienberatung wird in der Verantwortung der Fakultät für Psychologie und Pädagogik von den zuständigen Studienberatern durchgeführt. 2 Die Beratung erstreckt sich insbesondere auf Fragen der inhaltlichen und zeitlichen Studienplanung. 3 Auskünfte zu Fragen, die Prüfungen oder Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen betreffen, erteilen insbesondere die Mitglieder des Prüfungsausschusses. Das Studium umfaßt folgende Fächer: 10 Studieninhalte 1. das Hauptfach ( Identification and Promotion of Excellence ), 2. das erste Nebenfach ( Educational Sciences ), 3. das zweite Nebenfach ( Science Education, Philosophy oder Sociology nach Wahl des Kandidaten). 11 Master- und Magisterprüfung 1 Die Master- und die Magisterprüfung werden über den Erwerb von Leistungspunkten abgelegt. 2 Näheres ist der Prüfungsordnung zu entnehmen. 3 Eine Übersicht über die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Prüfungsbereiche ist der Anlage I zu entnehmen, die Bestandteil dieser Studienordnung ist. 12 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

7 Anlage I Übersicht über die Verteilung der Leistungspunkte Hauptfach ( Identification and Promotion of Excellence ) studienbegleitende Prüfungsleistungen mündliche Prüfung schriftliche Klausurarbeit Erstes Nebenfach ( Educational Science ) studienbegleitende Prüfungsleistungen mündliche Prüfung Zweites Nebenfach ( Science Education, Philosophy or Sociology nach Wahl des Kandidaten) studienbegleitende Prüfungsleistungen mündliche Prüfung Leistungspunkte Praktikum 8 Master Thesis 24 Gesamt 120 Anlage II Übersicht über die Module und obligatorische studienbegleitende Leistungspunkte Modul 1 Psychological Conceptions and Development of Excellence Obligatorische Leistungs punkte 8 Modul 2 Research and Evaluation 8 Modul 3 Identification and Programming 10 Modul 4 Promoting Excellence in Groups and Organizations 10 Modul 5 Educational Sciences 8 Modul 6 Science Education, Philosophy or Sociology 6 Total 50

8 Anlage III Übersicht über die Inhalte der Lehrveranstaltungen innerhalb der Module Hauptfach: Identification and Promotion of Excellence (Modul 1-4) SWS LP Modul 1: Psychological Conceptions and Development of Excellence 6 8 1a Excellence and Related Concepts (Expertise, Creativity, Ability) 2* 3 1b Emotional and Motivational Aspects of Excellence and 2* 3 Learning 1c Individual Differences of Cognitive Competencies 2 2 1d Acquisition of Knowledge and Expertise 2 2 1e Gender and Cross-Cultural Studies Related to Excellence 2 2 Modul 2: Research and Evaluation 6 8 2a Advanced Statistics and Methodology 2* 3 2b Research Practice (Instrument Development, Data Analysis) 2* 3 2c Research Design and Program Evaluation 2 2 2d Research Colloquium 2 2 Modul 3: Identification and Programming a Assessment of Giftedness and Talent Search 2* 3 3b Programs for Promoting Excellence and Giftedness/Talent 2* 3 3c Special Problems in Learning and Instruction 2 2 3d Career Counseling 2 2 3e Counseling Services for Special Groups 2 2 Modul 4: Promoting Excellence in Groups and Organizations a Effective Leadership in Organizations 2* 3 4b Organizational Development 2* 3 4c Social Competencies, Communication and Conflict 2 2 Management 4d Quality Management 2 2 4e Interconnected Systems: The Work-Live Interface 2 2 Modul 5: Educational Sciences (Erstes Nebenfach) 6 8 5a Learning and Instruction Focusing on Excellence 2* 3 5b Promoting Excellence in Schools 2* 3 5c Educational Systems 2 2 5d Interconnected Systems: Links Between Family and School 2 2 5e Learning Environments and Educational Technology 2 2 Modul 6: Science Education / Philosophy / Sociology (Zweites 6 6 Nebenfach) Modul 6-1: Science Education 6-1a Introduction to Science Education b Physics Education c Didactics in another subject 2 2 Modul 6-2: Philosophy 6-2a Philosophy of Science b Philosophy of Mind c Corporate Ethics 2 2 Modul 6-3: Sociology 6-3a Introduction to Sociology b Organizational Sociology c Sociology of Economics 2 2

9 Anmerkung: Mit * gekennzeichnete Veranstaltungen des Hauptfachs und des ersten Nebenfachs sind Pflichtveranstaltungen, die anderen Wahlpflichtveranstaltungen. Beim zweiten Nebenfach bestehen innerhalb des gewählten Moduls keine Wahlmöglichkeiten. Alle drei angebotenen Veranstaltungen müssen belegt werden. SWS = Semesterwochenstunden LP = Leistungspunkte

10 Anlage IV Empfohlener Studienverlauf Semester Hauptfach Erstes Nebenfach Zweites Nebenfach Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 6-1a oder 1 1a 2a 3a 4a 5a 6-2a oder 6-3a 6-1b oder 2 1b 2b 3b 4b 5b 6-2b oder 6-3b 1c oder 2c oder 3c oder 4c oder 5c oder 6-1c oder 3 1d oder 2d oder 3d 4d 5d oder 6-2c oder 1e 2e 5e 6-3c 4 3d oder 4d oder 3e 4e Das Praktikum soll nach dem zweiten Semester in den Semesterferien durchgeführt werden. SWS/ LP 12/ 17 12/ 17 12/ 12 4/ 4 SWS = Semesterwochenstunden LP = Leistungspunkte

11 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 27. Juli 2000 und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 4. August 2000 Nr. I A /99, Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 18. Dezember 2000 Nr. X/4- X/5-5e65(LMU)-10b/ I ). München, den 19. Januar 2001 Professor Dr. Andreas Heldrich Rektor Die Satzung wurde am 23. Januar 2001 in der Universität München niedergelegt, die Niederlegung wurde am 24. Januar 2001 durch Anschlag in der Universität bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist daher der 24. Januar 2001.

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