I n f o - L i n e am

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "I n f o - L i n e am"

Transkript

1 I n f - L i n e am ein Service Ihres Steuerberaters Stil ist die Kleidung der Gedanken. Philip Drmer Stanhpe, Furth Earl f Chesterfield; , englischer Staatsmann und Schriftsteller Infrmatinen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Szialrecht Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Aufteilung der Ksten einer Betriebsveranstaltung/Weihnachtsfeier als steuerpflichtiger Lhn 2. Bundesfinanzministerium äußert sich zu neuen Rechnungsangaben 3. Grundzüge der neu eingeführten Lhnsteuer-Nachschau 4. Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2013 Die elektrnische Bilanz für Wirtschaftsjahre ab 2013 Snderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen Investitinsabzugsbetrag kann sinnvll sein Investitinsabzugsbetrag auch für einen betrieblichen Pkw Geschenke an Geschäftsfreunde Geschenke an Arbeitnehmer 5. Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der Whnung mit einem farbigen Anstrich 6. Nachbesserung bei einem Werkvertrag 7. Neues Reisekstenrecht 2014 Fälligkeitstermine Basiszinssatz / Verzugszinssatz Verbraucherpreisindizes

2 1. Aufteilung der Ksten einer Betriebsveranstaltung/Weihnachtsfeier als steuerpflichtiger Lhn Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind erst bei Überschreiten einer Freigrenze (vn 110 /Mitarbeiter) als steuerpflichtiger Arbeitslhn zu qualifizieren. Diese Ksten sind grundsätzlich zu gleichen Teilen sämtlichen Teilnehmern zuzurechnen. Eine Vraussetzung für die Annahme vn Arbeitslhn ist, dass die Teilnehmer durch die Leistungen bjektiv bereichert werden. Dies hat der BFH nunmehr entschieden und seine bisher gegenteilige Rechtsprechung geändert. Zu einer bjektiven Bereicherung führen dabei nur slche Leistungen, die vn den teilnehmenden Arbeitnehmern unmittelbar knsumiert werden können, als vr allem Speisen, Getränke und Musikdarbietungen. Aufwendungen des Arbeitgebers, die die Ausgestaltung der Betriebsveranstaltung betreffen (z. B. Mieten und Ksten für die Beauftragung eines Eventveranstalters) bereichern die Teilnehmer hingegen nicht und bleiben deshalb bei der Ermittlung der maßgeblichen Ksten unberücksichtigt. In einem weiteren Urteil entschied der BFH, dass die Ksten der Veranstaltung nicht nur auf die Arbeitnehmer, sndern auf alle Teilnehmer (z. B. auch Familienangehörige) zu verteilen sind. Der danach auf Begleitpersnen entfallende Anteil der Ksten wird, s der BFH ebenfalls entgegen seiner früheren Auffassung, den Arbeitnehmern bei der Berechnung der Freigrenze auch nicht als eigener Vrteil zugerechnet. 2. Bundesfinanzministerium äußert sich zu neuen Rechnungsangaben Gutschrift: Die Pflichtangaben in der Rechnung sind durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz um die Rechnungsangabe Gutschrift erweitert wrden. Das Bundesfinanzministerium äußert sich ein einem Schreiben zu den verschiedenen Regelungen insbesndere auch zur Gutschrift sinngemäß wie flgt: Vereinbaren die am Leistungsaustausch Beteiligten, dass der Leistungsempfänger über den Umsatz abrechnet, muss die Rechnung die Angabe Gutschrift enthalten. Darüber hinaus kmmt die Anerkennung vn Frmulierungen in Betracht, die in anderen Amtssprachen für den Begriff Gutschrift in der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden (z. B. Self-billing ). Die Verwendung anderer Begriffe entspricht nicht dem Umsatzsteuergesetz. Gleichwhl will die Finanzverwaltung den Vrsteuerabzug nicht allein wegen begrifflicher Unschärfen versagen, wenn die gewählte Bezeichnung hinreichend eindeutig ist (z. B. Eigenfaktura), die Gutschrift im Übrigen rdnungsgemäß erteilt wurde und keine Zweifel an ihrer inhaltlichen Richtigkeit bestehen. Die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnete Strnierung der Krrektur der ursprünglichen Rechnung als Gutschrift (sg. kaufmännische Gutschrift) ist keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Wird in einem slchen Dkument der Begriff Gutschrift verwendet, bwhl keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne vrliegt, ist dies weiterhin umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich. Wird in einem Dkument swhl über empfangene Leistungen (Gutschrift) als auch über ausgeführte Leistungen (Rechnung) zusammen abgerechnet, muss das Dkument die Rechnungsangabe Gutschrift enthalten. Zudem muss aus dem Dkument zweifelsfrei hervrgehen, über welche Leistung als Leistungsempfänger bzw. leistender Unternehmer abgerechnet wird. In dem Dkument sind Saldierung und Verrechnung der gegenseitigen Leistungen unzulässig. Zeitpunkt der Rechnungsausstellung: Nach den Regelungen im Umsatzsteuergesetz ist eine Rechnung innerhalb vn 6 Mnaten nach Ausführung der Leistung auszustellen, sfern eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung besteht.

3 Führt der Unternehmer eine innergemeinschaftliche Lieferung aus, ist er verpflichtet, spätestens am 15. Tag des Mnats, der auf den Mnat flgt, in dem die Lieferung ausgeführt wrden ist, eine Rechnung auszustellen. Die gleiche Frist gilt, wenn der Unternehmer eine snstige Leistung in einem anderen Mitgliedstaat ausführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. 3. Grundzüge der neu eingeführten Lhnsteuer-Nachschau Mit der Einführung einer sg. Lhnsteuer-Nachschau durch das Amtshilferichtlinie- Umsetzungsgesetz sll das Finanzamt in die Lage versetzt werden, sich insbesndere einen Eindruck über die räumlichen Verhältnisse, das tatsächlich eingesetzte Persnal und den üblichen Geschäftsbetrieb zu verschaffen. Dieses Ermittlungsverfahren dient allein der Kntrlle der steuerlichen Pflichten auf dem Gebiet der Lhnsteuer. Andere Steuern sind nicht betrffen. Eine Lhnsteuer-Nachschau darf nur während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden. Die Beauftragten dürfen hne vrherige Ankündigung und außerhalb einer Lhnsteuer-Außenprüfung Grundstücke und Räume vn Persnen, die eine gewerbliche der berufliche Tätigkeit ausüben, betreten. Whnräume hingegen dürfen nicht betreten werden, es sei denn es besteht dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die vn der Lhnsteuer-Nachschau betrffenen Persnen haben auf Verlangen Lhn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Lhnsteuer- Nachschau unterliegenden Sachverhalte vrzulegen und Auskünfte zu erteilen, sweit dies zur Feststellung einer steuerlichen Erheblichkeit zweckdienlich ist. Welche Unterlagen dies sind, bestimmt sich nach der Einschätzung des Amtsträgers. Das Vrlageersuchen der Unterlagen muss aber knkret begründet werden. Ein Ermitteln ins Blaue ist nicht zulässig. Geben die getrffenen Feststellungen hierzu Anlass, kann vn der allgemeinen Nachschau hne vrherige Prüfungsanrdnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Auf den Übergang zur Lhnsteuer-Außenprüfung ist jedch schriftlich hinzuweisen. Die Verhältnisse, die anlässlich einer Lhnsteuer-Nachschau festgestellt werden, können auch bei der Steuerveranlagung einer dritten Persn i. d. R. beim Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Anmerkung: Mit der Einführung der Lhnsteuer-Nachschau sind leider viele Aspekte als ungeklärt und rechtlich prblematisch anzusehen. Hier ist z. B. fraglich, b die Durchführung die Möglichkeit einer Selbstanzeige verhindert und wie weit eine Nachschau wirklich zwangsweise durchgeführt werden darf. Zu dem kmplexen Thema wird ein klärendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums erwartet. 4. Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2013 DIE ELEKTRONISCHE BILANZ FÜR WIRTSCHAFTSJAHRE AB 2013: Bilanzierende Unternehmen müssen für die Wirtschaftsjahre ab 2013 Bilanz swie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vrgeschriebener Gliederung an die Finanzverwaltung elektrnisch übermitteln. Dies gilt unabhängig vn der Rechtsfrm und der Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens. Auch die anlässlich einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Änderung der Gewinnermittlungsart, eines Gesellschafterwechsels der in Umwandlungsfällen aufzustellende Bilanz (E-Bilanz) ist durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. SONDERABSCHREIBUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN: Kleine und mittlere Unternehmen prfitieren vn der Snderabschreibung vn bis zu 20 %. Werden bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Maschinen angeschafft, können unter weiteren Vraussetzungen im Jahr der Anschaffung der Herstellung swie in den flgenden vier Wirtschaftsjahren zur nrmalen Abschreibung zusätzlich Snderabschreibungen in Höhe vn insgesamt bis zu 20 % in Anspruch genm-

4 men werden. Der Unternehmer kann entscheiden, in welchem Jahr er wie viel Przent der Snderabschreibung beanspruchen will und damit die Höhe des Gewinns steuern. Die für die Inanspruchnahme der Vergünstigung relevante Betriebsvermögensgrenze beträgt bei Bilanzierenden bzw bei Betrieben der Land- und Frstwirtschaft. Die Gewinngrenzen bei Einnahme-Überschuss-Rechnern liegt bei INVESTITIONSABZUGSBETRAG KANN SINNVOLL SEIN: Steuerpflichtige können für neue der gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die sie anschaffen der herstellen wllen unter weiteren Vraussetzungen wie z. B. der betrieblichen Nutzung zu mindestens 90 % und Einhaltung bestimmter Betriebsgrößenmerkmalen bzw. Gewinngrenzen (wie bei der Snderabschreibung), bis zu 40 % der vraussichtlichen Anschaffungs- der Herstellungsksten steuerlich gewinnmindernd abziehen. Der Abzugsbetrag darf im Jahr der Inanspruchnahme und den drei Vrjahren je Betrieb nicht übersteigen. Beispiel: Ein Unternehmer will für seinen Betrieb im Jahr 2014 eine Maschine im Wert vn nett anschaffen. Hierfür kann er bereits für 2013 einen Investitinsabzugsbetrag in Höhe vn 40 % (= ) der Anschaffungsksten in Anspruch nehmen, der sich in diesem Jahr auch gewinnmindernd auswirkt. Der Unternehmer kann dann die Bemessungsgrundlage für die weiteren Abschreibungen und Snderabschreibungen auf vermindern, um die erfrderliche steuerliche Hinzurechnung im Anschaffungsjahr auszugleichen. Schafft er im Jahr 2014 die Maschine an, kann er zusätzlich eine Snderabschreibung in Höhe vn 20 % (= ) gewinnmindernd ansetzen. Unterbleibt die geplante Investitin der ist die beabsichtigte Anschaffung/Herstellung und die später tatsächlich durchgeführte Investitin nicht gleichartig, ist die Berücksichtigung des Investitinsabzugsbetrages in dem Wirtschaftsjahr rückgängig zu machen, in dem der Abzug erflgt ist. Dafür werden bestandskräftige Bescheide krrigiert und es entstehen Zinsaufwendungen. Der BFH hat mit Urteil vm jedch entschieden, dass das Gesetz die Verzinsung lediglich für die rückwirkende Streichung eines Investitinsabzugsbetrags nach durchgeführter Investitin wegen Nichteinhaltung bestimmter Nutzungsvraussetzungen regelt. Dem Gesetzgeber sei bewusst gewesen, dass sich bei Ausbleiben der Investitin eine vergleichbare Rechtslage ergibt. Gleichwhl rdnet er für diesen Fall die rückwirkende Verzinsung nicht ausdrücklich an. Damit entschied er die in zahlreichen Betriebsprüfungen erörterte Frage nach der rückwirkenden Verzinsung der Steuernachfrderung zugunsten der Unternehmer allerdings nur mit Wirkung für die Vergangenheit. Denn für ab 2013 beanspruchte Investitinsabzugsbeträge ist die Verzinsung bei rückwirkendem Wegfall des Anspruchs durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ausdrücklich gesetzlich geregelt wrden. Investitinsabzugsbetrag auch für einen betrieblichen Pkw: Die Gewährung eines Investitinsabzugsbetrages setzt u. a. vraus, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich der fast ausschließlich betrieblich zu nutzen (= betriebliche Nutzung zu mindestens 90 % im Jahr des Erwerbs und im Flgejahr). Des Weiteren muss der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen seiner Funktin nach benennen und die Höhe der vraussichtlichen Anschaffungs- der Herstellungsksten angeben. Unter diesen Vraussetzungen kann der Investitinsabzugsbetrag auch für einen betrieblichen Pkw in Anspruch genmmen werden. Der Nachweis der über 90%igen betrieblichen Nutzung ist über ein Fahrtenbuch zu führen. Anmerkung: Wird das Fahrzeug ausschließlich seinen Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt dazu zählen auch angestellte GmbH-Geschäftsführer, handelt es sich um eine 100%ige betriebliche Nutzung. GESCHENKE AN GESCHÄFTSFREUNDE: Geschenke an Persnen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind als z. B. Kunden, Geschäftsfreunde usw. dürfen als Betriebsausgaben abgez-

5 gen werden, wenn die Ksten der Gegenstände pr Empfänger und Jahr 35 hne Umsatzsteuer (falls der Schenker zum Vrsteuerabzug berechtigt ist) nicht übersteigen. Ist der Betrag höher der werden an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr mehrere Geschenke überreicht, deren Gesamtksten 35 übersteigen, entfällt die steuerliche Abzugsmöglichkeit in vllem Umfang Ausnahme: Geschenke bis 10. Der Zuwendende darf aber Aufwendungen vn bis zu im Jahr pr Empfänger mit einem Pauschalsteuersatz vn 30 % (zzgl. Sli-Zuschlag und Kirchensteuer) versteuern. Der Aufwand stellt jedch keine Betriebsausgabe dar! Er hat den Empfänger vn der Steuerübernahme zu unterrichten. Geschenke aus persönlichem Anlass (Geburtstag, Hchzeit, Kindergeburt, Geschäftsjubiläum) im Wert bis 40 müssen nicht pauschal besteuert werden. Übersteigt der Wert jedch 35, ist das Geschenk nicht als Betriebsausgabe absetzbar! GESCHENKE AN ARBEITNEHMER: Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern neben den üblichen Zuwendungen (Blumen. Ä.) auch ein Geschenk z. B. zum Jahresende überreichen, s kann er eine besndere Pauschalbesteuerung nutzen. Geschenke an Mitarbeiter können danach bis zu einer Höhe vn pr Jahr bzw. pr Arbeitnehmer vm Arbeitgeber mit 30 % (zzgl. Sli-Zuschlag und Kirchensteuer) pauschal besteuert werden. Sie sind allerdings szialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber kann die Aufwendungen (für Arbeitnehmer) als Betriebsausgaben ansetzen. 5. Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der Whnung mit einem farbigen Anstrich Der Bundesgerichtshf (BGH) hatte sich am mit der Frage zu befassen, b ein Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine in neutralen Farben gestrichene Whnung mit einem farbigen Anstrich versieht und s an den Vermieter zurückgibt. In dem entschiedenen Fall übernahm der Mieter Anfang 2007 bis Juli 2009 eine frisch in weißer Farbe renvierte Whnung und strich einzelne Wände in kräftigen Farben (Rt, Gelb, Blau). In diesem Zustand gab er die Whnung zurück. Der Vermieter ließ im August 2009 die farbig gestalteten Wände zunächst mit Haftgrund und dann alle Wand- und Deckenflächen zweimal mit Wandfarbe überstreichen. Er wendete hierfür einen Betrag vn ca auf. Nach teilweiser Verrechnung mit der geleisteten Kautin verlangte der Vermieter die Zahlung vn ca nebst Zinsen und der Mieter seinerseits die Rückzahlung der zu Beginn des Mietverhältnisses geleisteten Kautin nebst Zinsen. Die Richter des BGH kamen zu dem Entschluss, dass der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine in neutraler Dekratin übernmmene Whnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der vn vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird und eine Neuvermietung der Whnung praktisch unmöglich macht. Der Schaden des Vermieters besteht darin, dass er die für breite Mieterkreise nicht akzeptable Art der Dekratin beseitigen muss. 6. Nachbesserung bei einem Werkvertrag Bei einem Werkvertrag kann auch nach mehreren erflglsen Nachbesserungsversuchen nch nicht vn einem Fehlschlag der Nachbesserung ausgegangen werden. Es hängt vielmehr vn den Umständen des Einzelfalls ab, wann die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sdass der Besteller bereits aus diesem Grund die Instandsetzung durch einen anderen Unternehmer auf Ksten des ursprünglich beauftragten Unternehmers veranlassen kann. Zu diesem Urteil kamen die Richter des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) vm Die ihren Restwerklhn vn ca einklagende Baufirma hatte an einem vm Auftraggeber im Frühjahr 2008 erwrbenen Einfamilienhaus im Laufe des Jahres 2008 Umbauten und Malerarbeiten für ca durchgeführt. U. a. wurde eine neue Haustür eingebaut. An dieser durch einen Schreiner

6 als Subunternehmer ausgeführten Leistung hatte der Auftraggeber mehrfach unterschiedliche Mängel beanstandet, die auch in einem im Frühjahr 2009 vn ihm zur Klärung vn Mängeln eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren durch einen Bausachverständigen begutachtet wurden. Der Hausbesitzer meinte, dass die Nachbesserung der Tür nach vier erflglsen Nachbesserungsversuchen fehlgeschlagen sei, sdass er den im Verlauf des Gerichtsverfahrens angebtenen Einbau einer neuen Haustür ablehnen und die Ksten für den Einbau einer neuen Haustür durch einen anderen Unternehmer in der Größenrdnung vn ca vn dem zustehenden Restwerklhn in Abzug bringen könne. In ihrer Begründung führten die Richter aus, dass vn einem Fehlschlag der Nachbesserung im vrliegenden Fall trtz der mehrfachen, erflglsen Instandsetzungsversuche des Subunternehmers nch nicht auszugehen ist. Wann eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sdass der Besteller dem Unternehmer auch keine Frist zur Nachbesserung setzen muss, bevr er einen anderen Unternehmer auf Ksten seines Vertragspartners mit der Nachbesserung beauftragen kann, hängt vn den Umständen des Einzelfalls ab. Anders als im Kaufrecht hat der Gesetzgeber im Werkvertragsrecht nicht bestimmt, dass ein Fehlschlag der Nachbesserung nach zwei erflglsen Nachbesserungsversuchen zu vermuten ist. Im vrliegenden Fall sei zu berücksichtigen, dass die Nachbesserung mit dem angebtenen Einbau einer neuen Haustür möglich wäre. Dass diese Art der Mängelbeseitigung nicht bereits zuvr veranlasst wrden ist, kann nicht als Fehlschlag der Nachbesserung bewertet werden. 7. Das neue Reisekstenrecht 2014 Als Anlage zu dieser Inf- Line erhalten Sie detaillierte Infrmatinen zu dem ab geltenden neuen Reisekstenrecht. Besten Dank für das uns im Jahr 2013 entgegengebrachte Vertrauen, frhe Weihnachten und ein gesundes und erflgreiches neues Jahr! Fälligkeitstermine Umsatzsteuer (mtl.), Lhn- u. Kirchenlhnsteuer, Sli-Zuschlag (mtl.), Einkmmen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Sli-Zuschlag Fällig am Szialversicherungsbeiträge Basiszinssatz nach 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung vn Verzugszinsen seit = - 0,38 % = - 0,13 % = 0,12 % Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: Verzugszinssatz ab : ( 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Przentpunkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8 Przentpunkte Verbraucherpreisindex (2010 = 100) 2013: Oktber = 105,9; September = 106,1; August = 106,1; Juli = 106,1; Juni = 105,6; Mai = 105,5; April = 105,1; März = 105,6; Februar = 105,1; Januar = 104,5

7 2012: Dezember = 105,0; Nvember = 104,7; Oktber 104,6; September = 104,6; August = 104,5; Juli = 104,1 Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter: - Knjunkturindikatren - Verbraucherpreisindex Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedch nicht übernmmen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir strengen uns......für Sie an Mit freundlichem Gruß Dipl.- Bw. Rudlf Schllmaier StB / RB

Peter Sauset Rechtsanwalt und Steuerberater

Peter Sauset Rechtsanwalt und Steuerberater Peter Sauset Rechtsanwalt und Steuerberater Peter Sauset - Postfach 52-78659 Dietingen / Rottweil Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für alle Steuerpflichtigen - Dezember

Mehr

Aktuelle Steuerinformationen Dezember 2018

Aktuelle Steuerinformationen Dezember 2018 Aktuelle Steuerinformationen Dezember 2018 1. Weihnachtsfeier - Aufteilung der Kosten bei Absagen von Mitarbeitern 2 2. Umsatzsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Weihnachts-/Betriebsveranstaltungen

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2018 Ingrid David + Kai Brickwedde Steuerberater in Partnerschaft Hausanschrift: Otterbreite 16 49565 Bramsche Postanschrift: Postfach 12 51 49552 Bramsche Tel.:

Mehr

UNSERE STEUERNEWS Ausgabe 12 / 2018

UNSERE STEUERNEWS Ausgabe 12 / 2018 1. Weihnachtsfeier; Aufteilung der Kosten bei Absagen von Mitarbeitern Zuwendungen für Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern bleiben bis zu einem Betrag in Höhe von 110 steuerfrei, auch wenn der

Mehr

Mandanteninformation IV/2013

Mandanteninformation IV/2013 Pforzheim, 18.12.2013 Mandanteninformation IV/2013 Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der Wohnung mit einem farbigen Anstrich Erleichterte Kündigung des Vermieters trotz mietvertraglicher Kündigungsbeschränkung

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. Dezember 2011

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. Dezember 2011 Rundschreiben Sonnemann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankenallee 16 65779 Kelkheim Tel.: 06195 / 9922-0 Fax: 06195 / 9922-22 www.sonnemann.org Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-,

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Aufteilung der Kosten einer Betriebsveranstaltung/Weihnachtsfeier als steuerpflichtiger Lohn 2. Bundesfinanzministerium äußert sich

Mehr

Agroservice & Lohnunternehmerverband e. V. in der Anlage erhalten Sie eine Materialsammlung zu folgenden aktuellen steuerlichen Informationen:

Agroservice & Lohnunternehmerverband e. V. in der Anlage erhalten Sie eine Materialsammlung zu folgenden aktuellen steuerlichen Informationen: Agroservice & Lohnunternehmerverband e. V. An die Mitgliedsunternehmen und Fördermitglieder! Altlandsberg, 19. Dezember 2018 SONDERINFO 15/2018: Aktuelle steuerliche Informationen Sehr geehrte/r Geschäftsführer/in,

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht. Dezember 2015

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht. Dezember 2015 Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Das Steueränderungsgesetz 2015 2. Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2015 - Weihnachtsfeier/Betriebsveranstaltung

Mehr

Peter Schmidt Steuerberater

Peter Schmidt Steuerberater Peter Schmidt Steuerberater Klosterhof 1 89597 Munderkingen Telefon 07371/93280 Fax 07371/13238 Internet: www.stb-schmidt.de e-mail: info@stb-schmidt.de Hinweis: Weitere Aktuelle Informationen erhalten

Mehr

Das Wichtigste. Dezember Beispiel: Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung

Das Wichtigste. Dezember Beispiel: Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung Kallmünzer Straße 5 93133 Burglengenfeld Telefon: 09471-60 255 0 Telefax: 09471-60 255 25 Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Weihnachtsfeier; Aufteilung der Kosten bei

Mehr

Mandantenbrief Dezember 2018

Mandantenbrief Dezember 2018 Mandantenbrief Dezember 2018 1. Weihnachtsfeier; Aufteilung der Kosten bei Absagen von Mitarbeitern Zuwendungen für Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern bleiben bis zu einem Betrag in Höhe von

Mehr

Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen. Nr Dezember 2018

Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen. Nr Dezember 2018 Rundschreiben Sonnemann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankenallee 16 65779 Kelkheim Tel.: 06195 / 9922-0 Fax: 06195 / 9922-22 www.sonnemann.org Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen

Mehr

Liebe Leserinnen und Leser,

Liebe Leserinnen und Leser, THEMEN IN DIESER INFOBRIEF-AUSGABE Liebe Leserinnen und Leser, 29. November 2013 unglaublich aber wahr: In nicht einmal vier Wochen werden Sie Weihnachten feiern und hoffentlich mit einem gewissen Glanz

Mehr

Informationen aus dem Steuerrecht. Nr Dezember 2012

Informationen aus dem Steuerrecht. Nr Dezember 2012 Rundschreiben Sonnemann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankenallee 16 65779 Kelkheim Tel.: 06195 / 9922-0 Fax: 06195 / 9922-22 www.sonnemann.org Informationen aus dem Steuerrecht Nr. 12 - Dezember

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht. Dezember 2012

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht. Dezember 2012 Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Minijobgrenze wird - mit Übergangsregelungen - auf 450 angehoben 2. Einfachere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mehr

MANDANTENINFORMATION DEZEMBER 2013

MANDANTENINFORMATION DEZEMBER 2013 Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. Haymann & Partner GbR Stil ist die Kleidung der Gedanken. Philip Dormer Stanhope, Fourth Earl of Chesterfield; 1694 1773, englischer Staatsmann und Schriftsteller MANDANTENINFORMATION

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2012 Ingrid David & Kai Brickwedde Steuerberater in Partnerschaft Hausanschrift: Brückenort 21 49565 Bramsche Postanschrift: Postfach 1251 49552 Bramsche Tel.:

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Bürstadt Stockstadt Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Aufteilung der Kosten einer Betriebsveranstaltung/Weihnachtsfeier als steuerpflichtiger Lohn 2. Bundesfinanzministerium

Mehr

Steuertipps-Winkler-2_Halbjahr-2015_Layout :20 Seite 2. STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER 2. Halbjahr 2015

Steuertipps-Winkler-2_Halbjahr-2015_Layout :20 Seite 2. STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER 2. Halbjahr 2015 Steuertipps-Winkler-2_Halbjahr-2015_Layout 1 15.12.15 12:20 Seite 2 STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER 2. Halbjahr 2015 Steuertipps-Winkler-2_Halbjahr-2015_Layout 1 15.12.15 12:20 Seite 3 Markus Winkler Dipl.

Mehr

Das Entscheidende Informationen aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

Das Entscheidende Informationen aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Marktstraße 5 33602 Bielefeld Tel.: 05 21 / 9 67 37-0 Fax: 05 21 / 9 67 37-17 E-Mail: ra@von-thunen.de Das Entscheidende Informationen aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2016 Ingrid David + Kai Brickwedde Steuerberater in Partnerschaft Hausanschrift: Otterbreite 16 49565 Bramsche Postanschrift: Postfach 12 51 49552 Bramsche Tel.:

Mehr

Aktuelle Steuerinformationen Dezember 2017

Aktuelle Steuerinformationen Dezember 2017 Aktuelle Steuerinformationen Dezember 2017 1. Informationsaustausch in Steuersachen 2 2. Kein Spekulationsgewinn bei selbst genutzten Ferienhäusern und Zweitwohnungen 2 3. Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen

Mehr

Das Wichtigste. Dezember 2017

Das Wichtigste. Dezember 2017 Kallmünzer Straße 5 93133 Burglengenfeld Telefon: 09471-60 255 0 Telefax: 09471-60 255 25 Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Informationsaustausch in Steuersachen 2.

Mehr

UNSERE STEUERNEWS Ausgabe 12 / 2017

UNSERE STEUERNEWS Ausgabe 12 / 2017 1. Informationsaustausch in Steuersachen Am 30.09.2017 begann auf Grundlage des neuen Common Reporting Standard (CRS) der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen Deutschland

Mehr

Landshuter Str Regensburg Tel.: Fax: Regensburg, Mandanteninformation III/2018

Landshuter Str Regensburg Tel.: Fax: Regensburg, Mandanteninformation III/2018 DIPL.-KFM. A.GROSS*LANDSHUTER STR. 15*93047 REGENSBURG Landshuter Str. 15 93047 Regensburg Tel.: 0941 307 664 0 Fax: 0941 307 664 20 Regensburg, 28.11.2018 Mandanteninformation III/2018 Überlegungen zum

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht. Dezember 2016

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht. Dezember 2016 Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 je Zeitstunde zum 01.01.2017 2. Anhebung des Grund- und Unterhaltsfreibetrages, Kindergeldes und

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Informationsaustausch in Steuersachen 2. Kein Spekulationsgewinn bei selbst genutzten Ferienhäusern und Zweitwohnungen 3. Vorauszahlung

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Dezember 2017 Ingrid David + Kai Brickwedde Steuerberater in Partnerschaft Hausanschrift: Otterbreite 16 49565 Bramsche Postanschrift: Postfach 12 51 49552 Bramsche Tel.:

Mehr

Ausgewählte Steuertipps und -fallstricke für Unternehmer. Unternehmens-und Gründungstag Region Goslar

Ausgewählte Steuertipps und -fallstricke für Unternehmer. Unternehmens-und Gründungstag Region Goslar Ausgewählte Steuertipps und -fallstricke für Unternehmer Gliederung 1. Vorauszahlungsmanagement 2. Der verlockende Schätzungsbescheid 3. Das lästige Fahrtenbuch 4. Unvorteilhafte Investitionen 5. Verlockendes

Mehr

ofix: EStG/19/88 Rundvfg. vom S 2334 A St 222 BMF-Schreiben vom

ofix: EStG/19/88 Rundvfg. vom S 2334 A St 222 BMF-Schreiben vom Oberfinanzdirektin Frankfurt am Main fix: EStG/19/88 Rundvfg. vm 23.01.2018 - S 2334 A - 46 - St 222 BMF-Schreiben vm 14.10.2015 Lhn- und umsatzsteuerliche Behandlung vn Betriebsveranstaltungen; Rechtslage

Mehr

Gunter Schmid Steuerberater

Gunter Schmid Steuerberater Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke

Mehr

Aktuelle Steuerinformationen Oktober 2016

Aktuelle Steuerinformationen Oktober 2016 Aktuelle Steuerinformationen Oktober 2016 1. Umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen 2 2. Neue Regelungen für Spendennachweise ab 2017 2 3. Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung 3

Mehr

Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen. Nr Dezember 2015

Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen. Nr Dezember 2015 Rundschreiben Sonnemann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankenallee 16 65779 Kelkheim Tel.: 06195 / 9922-0 Fax: 06195 / 9922-22 www.sonnemann.org Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen

Mehr

1 Nach 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes

1 Nach 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes Pstanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Aktuelle Steuerinformationen Dezember 2015

Aktuelle Steuerinformationen Dezember 2015 Aktuelle Steuerinformationen Dezember 2015 1. Das Steueränderungsgesetz 2015 2 2. Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2015 3 - WEIHNACHTSFEIER/BETRIEBSVERANSTALTUNG 3 - SONDERABSCHREIBUNG

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Marktredwitz (BGS - WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Marktredwitz (BGS - WAS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Marktredwitz (BGS - WAS) Vm 28.11.2017 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 11 vm 30.11.2017) in der vm 01.01.2018 an gültigen Fassung Aufgrund

Mehr

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen nach 7g Einkommensteuergesetz 1. Allgemeines 1 2. Begünstigte Betriebe 1 3. Einzelheiten zum Investitionsabzugsbetrag 2 4. Investitionsfrist/Auflösung

Mehr

1. Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 je Zeitstunde zum

1. Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 je Zeitstunde zum Mandantenbrief Dezember 2016 1. Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 je Zeitstunde zum 1.1.2017 Die Mindestlohn-Kommission hat den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2017 auf 8,84 brutto je Zeitstunde festgelegt.

Mehr

Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter

Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter Geschenke - Mandanten-Info-Merkblätter Inhaltsverzeichnis 1. Was sind Geschenke? 2. Betriebsausgabenabzug 3. Geschenke an Arbeitnehmer 4. Versteuerung Kurzinfo Betriebsausgabenabzug sichern Im Wirtschaftsleben

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für alle Steuerpflichtigen - Dezember 2013

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für alle Steuerpflichtigen - Dezember 2013 Stil ist die Kleidung der Gedanken. Philip Dormer Stanhope, Fourth Earl of Chesterfield; 1694 1773, englischer Staatsmann und Schriftsteller Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht III/2017

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht III/2017 L I N D E N M E I E R L I N D E N M E I E R S T E U E R B E R A T E R LINDENMEIER STEUERBERATER HAUPTSTR. 58 68259 MANNHEIM F R A N K L I N D E N M E I E R S T E U E R B E R A T E R R E C H T S A N W A

Mehr

Umsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen

Umsatzsteuer; 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen. Nr Dezember 2017

Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen. Nr Dezember 2017 Rundschreiben Sonnemann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankenallee 16 65779 Kelkheim Tel.: 06195 / 9922-0 Fax: 06195 / 9922-22 www.sonnemann.org Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen

Mehr

Handelsvert ret ers. hierfür dürfen den Gewinn grundsätzlich nicht mindern. Dies gilt

Handelsvert ret ers. hierfür dürfen den Gewinn grundsätzlich nicht mindern. Dies gilt Die Aufwendungen für die austauschbaren Elektrogeräte sowie für die Gesamtheit der Einbaumöbel sind hingegen zeitanteilig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu berücksichtigen, soweit sie teurer

Mehr

Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht

Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Seite 1 Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahresende ist in Sicht. Dieser Informationsbrief möchte Sie wie gewohnt über interessante und teils wichtige Neuerungen

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für alle Steuerpflichtigen - Dezember 2018

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für alle Steuerpflichtigen - Dezember 2018 Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Søren Aabye Kierkegaard; 1813-1855, dänischer Philosoph, Theologe und Schriftsteller Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-,

Mehr

Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Ausgabe IV/2012

Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Ausgabe IV/2012 Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Ausgabe IV/2012 Die meisten Menschen verwenden mehr Kraft daran, um die Probleme herumzureden, statt sie anzupacken. Henry Ford I; 1863 1947, amerikanischer Automobilproduzent

Mehr

Was sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern

Was sind Geschenke? Betriebsausgabenabzug. Merkblatt Geschenke Betriebsausgabenabzug sichern Im Wirtschaftsleben ist es üblich, seinen Geschäftsfreunden zur Pflege und Sicherung der Geschäftsbeziehung zu machen. Damit diese steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen gesetzliche Vorgaben

Mehr

INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel

INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel Eurpäische Unin Eurpäischer Fnds für reginale Entwicklung Unia Eurpejska Eurpejski Fundusz Rzwju Reginalneg INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt

Mehr

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG)

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug ( 15 UStG) und Berichtigung des Vorsteuerabzuges ( 15a UStG) POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben

Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Investitionsabzugsbetrag I 80/01 Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wie die Steuerbelastung gesenkt

Mehr

I n f o - L i n e am

I n f o - L i n e am I n f o - L i n e am 20.12.2012 ein Service Ihres Steuerberaters Besser schweigen und als Narr scheinen, als sprechen und jeden Zweifel beseitigen. Abraham Lincoln; 1809 1865, amerikanischer Staatsmann,

Mehr

Mandanteninformation: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch

Mandanteninformation: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch Mandanteninfrmatin: Gelangensbestätigung, der nächste Versuch Kernaussage Mit Wirkung zum 1.1.2012 wurden die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen erheblich verschärft. Die "Gelangensbestätigung"

Mehr

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2012

Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2012 Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2012 Ab 1.1.2013 müssen Unternehmer Steueranmeldungen mit Zertifikat übermitteln Bereits jetzt sind Unternehmer und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet,

Mehr

STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER JOCHEN H. KNAPP

STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER JOCHEN H. KNAPP Infrmatinsbrief 09/2014 für Unternehmer und Freiberufler 1. Kfz-Nutzung und Umsatzsteuer Wenn vn Kfz-Nutzung die Rede ist, werden regelmäßig ertragsteuerliche Themen behandelt. Dch auch gerade Fragen des

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen

Mehr

Mandantenbrief Dezember 2017

Mandantenbrief Dezember 2017 Mandantenbrief Dezember 2017 1. Informationsaustausch in Steuersachen Am 30.9.2017 begann auf Grundlage des neuen Common Reporting Standard (CRS) der erste automatische Informationsaustausch über Finanzkonten

Mehr

Dipl.-Kffr. Christiane Fritz-Nagel Steuerberaterin. Fit für die Lösung von steuerlichen Problemen

Dipl.-Kffr. Christiane Fritz-Nagel Steuerberaterin. Fit für die Lösung von steuerlichen Problemen Fit für die Lösung von steuerlichen Problemen Welchen Steuerarten betreffen auch kleinere und mittlere Unternehmen? Betriebliche Steuern Umsatzsteuer Lohnsteuer Steuern vom Einkommen und Ertrag Einkommensteuer

Mehr

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen

11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 11 UStG 1994 Ausstellung von Rechnungen UStG 1994 - Umsatzsteuergesetz 1994 Berücksichtigter Stand

Mehr

Bewirtungskosten - Lexikon Lohn und Personal

Bewirtungskosten - Lexikon Lohn und Personal Dk.-Nr.: 5300208 Elektrnisches Wissen Lhn und Persnal Themenlexikn vm 01.01.2017 Autrenverzeichnis, Literaturverzeichnis Bewirtungsksten - Lexikn Lhn und Persnal Grundlagen Lhnbür 1. Bewirtung in der Whnung

Mehr

Erhöhung der Umsatzsteuer ab 2007

Erhöhung der Umsatzsteuer ab 2007 Newsletter März 2006 Erhöhung der Umsatzsteuer ab 2007 Autren dieses Beitrags: Dipl.-Kfm. Ralf Swa (urs Unternehmensberatung, Oldenburg), StB Ulrike Schlz (selbständige Steuerberaterin, Pfrzheim) Prblematik

Mehr

Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen. Nr Dezember 2016

Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen. Nr Dezember 2016 Rundschreiben Sonnemann & Partner Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankenallee 16 65779 Kelkheim Tel.: 06195 / 9922-0 Fax: 06195 / 9922-22 www.sonnemann.org Informationen aus dem Steuerrecht für alle Steuerpflichtigen

Mehr

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten

Mehr

Nemačka evidencije PDV

Nemačka evidencije PDV Nemačka evidencije PDV Zakon o PDV član 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) 22 Aufzeichnungspflichten (1) Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen

Mehr

I n f o - L i n e. ein Service Ihres Steuerberaters. Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.

I n f o - L i n e. ein Service Ihres Steuerberaters. Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. I n f o - L i n e ein Service Ihres Steuerberaters Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Søren Aabye Kierkegaard; 1813-1855, dänischer Philosoph, Theologe und Schriftsteller

Mehr

Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Ausgabe IV/2017

Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Ausgabe IV/2017 Seite 1 Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Ausgabe IV/2017 Handle gut und anständig, weniger anderen zu gefallen, eher um deine eigene Achtung nicht zu verscherzen. Adolph Freiherr von Knigge;

Mehr

Hinweis: Weitere Aktuelle Informationen erhalten Sie in unserer Infothek auf unserer Homepage. Zugang hierzu bekommen Sie mit dem Passwort:

Hinweis: Weitere Aktuelle Informationen erhalten Sie in unserer Infothek auf unserer Homepage. Zugang hierzu bekommen Sie mit dem Passwort: Klosterhof 1 89597 Munderkingen Telefon 07371/93280 Fax 07371/13238 Internet: www.stb-schmidt.de e-mail: info@stb-schmidt.de Hinweis: Weitere Aktuelle Informationen erhalten Sie in unserer Infothek auf

Mehr

1 DasBFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht.

1 DasBFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht. BMF 30. 9. 2008 IV B 8 - S 7306/08/10001 BStBl 2008 I S. 896 Umsatzsteuer; 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) Vorsteuerabzug bei der Anschaffung oder Herstellung von Gebäuden, die sowohl zur Erzielung

Mehr

Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Ausgabe IV/2015

Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Ausgabe IV/2015 1 Wichtige Informationen aus dem Steuerrecht Ausgabe IV/2015 Freundlichkeit ist eine Sprache, welche die Stummen sprechen, die Tauben hören können. Christian Nestell Bovee; 1820 1904, amerikanischer Epigrammatiker

Mehr

Sie haben sich über die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson und die Möglichkeit einer Bezuschussung informiert.

Sie haben sich über die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson und die Möglichkeit einer Bezuschussung informiert. 1 vn 5 Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder Sehr geehrte Eltern, Sie haben sich über die Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegepersn und die Möglichkeit einer Bezuschussung infrmiert. Für Ihre

Mehr

Die Zeitgebühr beträgt laut Steuerberatervergütungsverordnung 30,00 bis 70,00 je angefangene halbe Stunde.

Die Zeitgebühr beträgt laut Steuerberatervergütungsverordnung 30,00 bis 70,00 je angefangene halbe Stunde. Christine Heine Steuerberatungsgesellschaft mbh Hnrarübersicht 2016 Hnrar Wir freuen uns, dass Sie beabsichtigen unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir dürfen Ihnen unsere Dienstleistungen

Mehr

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Kallmünzer Straße 5 93133 Burglengenfeld Telefon: 09471-60 255 0 Telefax: 09471-60 255 25 Das Wichtigste aus dem Steuerrecht Oktober 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Mehr

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen 7 g Einkommensteuergesetz ab

Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen 7 g Einkommensteuergesetz ab Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen 7 g Einkommensteuergesetz ab 01.01.2016 1. Allgemeines 1 2. Begünstigte Betriebe 1 3. Einzelheiten zum Investitionsabzugsbetrag 2 4. Investitionsfrist/Auflösung

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für alle Steuerpflichtigen -

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für alle Steuerpflichtigen - Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für alle Steuerpflichtigen - Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Das Steueränderungsgesetz 2015 2. Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. Dezember Inhaltsverzeichnis. Kurz notiert

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. Dezember Inhaltsverzeichnis. Kurz notiert Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht Dezember 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Weihnachtsfeier; Aufteilung der Kosten bei Absagen von Mitarbeitern 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Mehr

Hundebestandaufnahme durch private Unternehmen

Hundebestandaufnahme durch private Unternehmen Datenschutz Datenschutzrecht Kmmunales Stand: 05/2013 Hundebestandaufnahme durch private Unternehmen Eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme ist nur auf der Basis einer freiwilligen Mitwirkung der Befragten

Mehr

L I N D E N M E I E R L I N D E N M E I E R S T E U E R B E R A T E R

L I N D E N M E I E R L I N D E N M E I E R S T E U E R B E R A T E R L I N D E N M E I E R L I N D E N M E I E R S T E U E R B E R A T E R LINDENMEIER STEUERBERATER HAUPTSTR. 58 68259 MANNHEIM F R A N K L I N D E N M E I E R S T E U E R B E R A T E R R E C H T S A N W A

Mehr

Zweifelsfragen zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach 37b EStG

Zweifelsfragen zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach 37b EStG Oberfinanzdirektin Frankfurt am Main fix: EStG/37b/7 Rundvfg. vm 10.10.2012 - S 2297b A - 1 - St 222 Zweifelsfragen zur Pauschalierung der Einkmmensteuer bei Sachzuwendungen nach 37b EStG 37b EStG ermöglicht

Mehr

1.2 Manuelle Korrektur von Leistungsfällen aufgrund von Fehlerbehebungen

1.2 Manuelle Korrektur von Leistungsfällen aufgrund von Fehlerbehebungen Weisung 201706005 vm 20.06.2017 - ALLEGRO Prduktivsetzung der Prgrammversin 17.02 und manuelle Krrektur vn Leistungsfällen aufgrund vn Fehlerbehebungen Laufende Nummer: 201706005 Geschäftszeichen: GR 12

Mehr

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen Ratgeber Handwerk / Steuerrecht 1. Anforderungen an Rechnungen Für die Angaben in Rechnungen gelten nach 14 und 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Mindestanforderungen.

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für alle Steuerpflichtigen - Dezember 2018

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für alle Steuerpflichtigen - Dezember 2018 Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Søren Aabye Kierkegaard; 1813-1855, dänischer Philosoph, Theologe und Schriftsteller Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-,

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für die GmbH und deren Geschäftsführer - Dezember 2018

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für die GmbH und deren Geschäftsführer - Dezember 2018 Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Søren Aabye Kierkegaard; 1813-1855, dänischer Philosoph, Theologe und Schriftsteller Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-,

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für Gewerbetreibende - Dezember 2018

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für Gewerbetreibende - Dezember 2018 Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Søren Aabye Kierkegaard; 1813-1855, dänischer Philosoph, Theologe und Schriftsteller Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-,

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für Freiberufler - Dezember 2018

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für Freiberufler - Dezember 2018 Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Søren Aabye Kierkegaard; 1813-1855, dänischer Philosoph, Theologe und Schriftsteller Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-,

Mehr

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für Gewerbetreibende - Dezember 2018

Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht - für Gewerbetreibende - Dezember 2018 Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. Søren Aabye Kierkegaard; 1813-1855, dänischer Philosoph, Theologe und Schriftsteller Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-,

Mehr

bei Gewerbebetrieben oder Freiberuflern, die den Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln, ein Betriebsvermögen von höchstens ,

bei Gewerbebetrieben oder Freiberuflern, die den Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln, ein Betriebsvermögen von höchstens , Ein wesentliches Instrument zur steuerlichen Optimierung ist der Investitionsabzugsbetrag, welcher durch die Unternehmensteuerreform 2008 grundlegend umgestaltet, aber auch deutlich attraktiver gemacht

Mehr