I n f o - L i n e am
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- Fritz Kramer
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1 I n f - L i n e am ein Service Ihres Steuerberaters Stil ist die Kleidung der Gedanken. Philip Drmer Stanhpe, Furth Earl f Chesterfield; , englischer Staatsmann und Schriftsteller Infrmatinen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Szialrecht Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Aufteilung der Ksten einer Betriebsveranstaltung/Weihnachtsfeier als steuerpflichtiger Lhn 2. Bundesfinanzministerium äußert sich zu neuen Rechnungsangaben 3. Grundzüge der neu eingeführten Lhnsteuer-Nachschau 4. Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2013 Die elektrnische Bilanz für Wirtschaftsjahre ab 2013 Snderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen Investitinsabzugsbetrag kann sinnvll sein Investitinsabzugsbetrag auch für einen betrieblichen Pkw Geschenke an Geschäftsfreunde Geschenke an Arbeitnehmer 5. Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der Whnung mit einem farbigen Anstrich 6. Nachbesserung bei einem Werkvertrag 7. Neues Reisekstenrecht 2014 Fälligkeitstermine Basiszinssatz / Verzugszinssatz Verbraucherpreisindizes
2 1. Aufteilung der Ksten einer Betriebsveranstaltung/Weihnachtsfeier als steuerpflichtiger Lhn Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind erst bei Überschreiten einer Freigrenze (vn 110 /Mitarbeiter) als steuerpflichtiger Arbeitslhn zu qualifizieren. Diese Ksten sind grundsätzlich zu gleichen Teilen sämtlichen Teilnehmern zuzurechnen. Eine Vraussetzung für die Annahme vn Arbeitslhn ist, dass die Teilnehmer durch die Leistungen bjektiv bereichert werden. Dies hat der BFH nunmehr entschieden und seine bisher gegenteilige Rechtsprechung geändert. Zu einer bjektiven Bereicherung führen dabei nur slche Leistungen, die vn den teilnehmenden Arbeitnehmern unmittelbar knsumiert werden können, als vr allem Speisen, Getränke und Musikdarbietungen. Aufwendungen des Arbeitgebers, die die Ausgestaltung der Betriebsveranstaltung betreffen (z. B. Mieten und Ksten für die Beauftragung eines Eventveranstalters) bereichern die Teilnehmer hingegen nicht und bleiben deshalb bei der Ermittlung der maßgeblichen Ksten unberücksichtigt. In einem weiteren Urteil entschied der BFH, dass die Ksten der Veranstaltung nicht nur auf die Arbeitnehmer, sndern auf alle Teilnehmer (z. B. auch Familienangehörige) zu verteilen sind. Der danach auf Begleitpersnen entfallende Anteil der Ksten wird, s der BFH ebenfalls entgegen seiner früheren Auffassung, den Arbeitnehmern bei der Berechnung der Freigrenze auch nicht als eigener Vrteil zugerechnet. 2. Bundesfinanzministerium äußert sich zu neuen Rechnungsangaben Gutschrift: Die Pflichtangaben in der Rechnung sind durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz um die Rechnungsangabe Gutschrift erweitert wrden. Das Bundesfinanzministerium äußert sich ein einem Schreiben zu den verschiedenen Regelungen insbesndere auch zur Gutschrift sinngemäß wie flgt: Vereinbaren die am Leistungsaustausch Beteiligten, dass der Leistungsempfänger über den Umsatz abrechnet, muss die Rechnung die Angabe Gutschrift enthalten. Darüber hinaus kmmt die Anerkennung vn Frmulierungen in Betracht, die in anderen Amtssprachen für den Begriff Gutschrift in der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden (z. B. Self-billing ). Die Verwendung anderer Begriffe entspricht nicht dem Umsatzsteuergesetz. Gleichwhl will die Finanzverwaltung den Vrsteuerabzug nicht allein wegen begrifflicher Unschärfen versagen, wenn die gewählte Bezeichnung hinreichend eindeutig ist (z. B. Eigenfaktura), die Gutschrift im Übrigen rdnungsgemäß erteilt wurde und keine Zweifel an ihrer inhaltlichen Richtigkeit bestehen. Die im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnete Strnierung der Krrektur der ursprünglichen Rechnung als Gutschrift (sg. kaufmännische Gutschrift) ist keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne. Wird in einem slchen Dkument der Begriff Gutschrift verwendet, bwhl keine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne vrliegt, ist dies weiterhin umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich. Wird in einem Dkument swhl über empfangene Leistungen (Gutschrift) als auch über ausgeführte Leistungen (Rechnung) zusammen abgerechnet, muss das Dkument die Rechnungsangabe Gutschrift enthalten. Zudem muss aus dem Dkument zweifelsfrei hervrgehen, über welche Leistung als Leistungsempfänger bzw. leistender Unternehmer abgerechnet wird. In dem Dkument sind Saldierung und Verrechnung der gegenseitigen Leistungen unzulässig. Zeitpunkt der Rechnungsausstellung: Nach den Regelungen im Umsatzsteuergesetz ist eine Rechnung innerhalb vn 6 Mnaten nach Ausführung der Leistung auszustellen, sfern eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung besteht.
3 Führt der Unternehmer eine innergemeinschaftliche Lieferung aus, ist er verpflichtet, spätestens am 15. Tag des Mnats, der auf den Mnat flgt, in dem die Lieferung ausgeführt wrden ist, eine Rechnung auszustellen. Die gleiche Frist gilt, wenn der Unternehmer eine snstige Leistung in einem anderen Mitgliedstaat ausführt, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. 3. Grundzüge der neu eingeführten Lhnsteuer-Nachschau Mit der Einführung einer sg. Lhnsteuer-Nachschau durch das Amtshilferichtlinie- Umsetzungsgesetz sll das Finanzamt in die Lage versetzt werden, sich insbesndere einen Eindruck über die räumlichen Verhältnisse, das tatsächlich eingesetzte Persnal und den üblichen Geschäftsbetrieb zu verschaffen. Dieses Ermittlungsverfahren dient allein der Kntrlle der steuerlichen Pflichten auf dem Gebiet der Lhnsteuer. Andere Steuern sind nicht betrffen. Eine Lhnsteuer-Nachschau darf nur während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten stattfinden. Die Beauftragten dürfen hne vrherige Ankündigung und außerhalb einer Lhnsteuer-Außenprüfung Grundstücke und Räume vn Persnen, die eine gewerbliche der berufliche Tätigkeit ausüben, betreten. Whnräume hingegen dürfen nicht betreten werden, es sei denn es besteht dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die vn der Lhnsteuer-Nachschau betrffenen Persnen haben auf Verlangen Lhn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Lhnsteuer- Nachschau unterliegenden Sachverhalte vrzulegen und Auskünfte zu erteilen, sweit dies zur Feststellung einer steuerlichen Erheblichkeit zweckdienlich ist. Welche Unterlagen dies sind, bestimmt sich nach der Einschätzung des Amtsträgers. Das Vrlageersuchen der Unterlagen muss aber knkret begründet werden. Ein Ermitteln ins Blaue ist nicht zulässig. Geben die getrffenen Feststellungen hierzu Anlass, kann vn der allgemeinen Nachschau hne vrherige Prüfungsanrdnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Auf den Übergang zur Lhnsteuer-Außenprüfung ist jedch schriftlich hinzuweisen. Die Verhältnisse, die anlässlich einer Lhnsteuer-Nachschau festgestellt werden, können auch bei der Steuerveranlagung einer dritten Persn i. d. R. beim Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Anmerkung: Mit der Einführung der Lhnsteuer-Nachschau sind leider viele Aspekte als ungeklärt und rechtlich prblematisch anzusehen. Hier ist z. B. fraglich, b die Durchführung die Möglichkeit einer Selbstanzeige verhindert und wie weit eine Nachschau wirklich zwangsweise durchgeführt werden darf. Zu dem kmplexen Thema wird ein klärendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums erwartet. 4. Handlungsempfehlungen und Gestaltungshinweise zum Jahresende 2013 DIE ELEKTRONISCHE BILANZ FÜR WIRTSCHAFTSJAHRE AB 2013: Bilanzierende Unternehmen müssen für die Wirtschaftsjahre ab 2013 Bilanz swie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vrgeschriebener Gliederung an die Finanzverwaltung elektrnisch übermitteln. Dies gilt unabhängig vn der Rechtsfrm und der Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens. Auch die anlässlich einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Änderung der Gewinnermittlungsart, eines Gesellschafterwechsels der in Umwandlungsfällen aufzustellende Bilanz (E-Bilanz) ist durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. SONDERABSCHREIBUNG FÜR KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN: Kleine und mittlere Unternehmen prfitieren vn der Snderabschreibung vn bis zu 20 %. Werden bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Maschinen angeschafft, können unter weiteren Vraussetzungen im Jahr der Anschaffung der Herstellung swie in den flgenden vier Wirtschaftsjahren zur nrmalen Abschreibung zusätzlich Snderabschreibungen in Höhe vn insgesamt bis zu 20 % in Anspruch genm-
4 men werden. Der Unternehmer kann entscheiden, in welchem Jahr er wie viel Przent der Snderabschreibung beanspruchen will und damit die Höhe des Gewinns steuern. Die für die Inanspruchnahme der Vergünstigung relevante Betriebsvermögensgrenze beträgt bei Bilanzierenden bzw bei Betrieben der Land- und Frstwirtschaft. Die Gewinngrenzen bei Einnahme-Überschuss-Rechnern liegt bei INVESTITIONSABZUGSBETRAG KANN SINNVOLL SEIN: Steuerpflichtige können für neue der gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die sie anschaffen der herstellen wllen unter weiteren Vraussetzungen wie z. B. der betrieblichen Nutzung zu mindestens 90 % und Einhaltung bestimmter Betriebsgrößenmerkmalen bzw. Gewinngrenzen (wie bei der Snderabschreibung), bis zu 40 % der vraussichtlichen Anschaffungs- der Herstellungsksten steuerlich gewinnmindernd abziehen. Der Abzugsbetrag darf im Jahr der Inanspruchnahme und den drei Vrjahren je Betrieb nicht übersteigen. Beispiel: Ein Unternehmer will für seinen Betrieb im Jahr 2014 eine Maschine im Wert vn nett anschaffen. Hierfür kann er bereits für 2013 einen Investitinsabzugsbetrag in Höhe vn 40 % (= ) der Anschaffungsksten in Anspruch nehmen, der sich in diesem Jahr auch gewinnmindernd auswirkt. Der Unternehmer kann dann die Bemessungsgrundlage für die weiteren Abschreibungen und Snderabschreibungen auf vermindern, um die erfrderliche steuerliche Hinzurechnung im Anschaffungsjahr auszugleichen. Schafft er im Jahr 2014 die Maschine an, kann er zusätzlich eine Snderabschreibung in Höhe vn 20 % (= ) gewinnmindernd ansetzen. Unterbleibt die geplante Investitin der ist die beabsichtigte Anschaffung/Herstellung und die später tatsächlich durchgeführte Investitin nicht gleichartig, ist die Berücksichtigung des Investitinsabzugsbetrages in dem Wirtschaftsjahr rückgängig zu machen, in dem der Abzug erflgt ist. Dafür werden bestandskräftige Bescheide krrigiert und es entstehen Zinsaufwendungen. Der BFH hat mit Urteil vm jedch entschieden, dass das Gesetz die Verzinsung lediglich für die rückwirkende Streichung eines Investitinsabzugsbetrags nach durchgeführter Investitin wegen Nichteinhaltung bestimmter Nutzungsvraussetzungen regelt. Dem Gesetzgeber sei bewusst gewesen, dass sich bei Ausbleiben der Investitin eine vergleichbare Rechtslage ergibt. Gleichwhl rdnet er für diesen Fall die rückwirkende Verzinsung nicht ausdrücklich an. Damit entschied er die in zahlreichen Betriebsprüfungen erörterte Frage nach der rückwirkenden Verzinsung der Steuernachfrderung zugunsten der Unternehmer allerdings nur mit Wirkung für die Vergangenheit. Denn für ab 2013 beanspruchte Investitinsabzugsbeträge ist die Verzinsung bei rückwirkendem Wegfall des Anspruchs durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ausdrücklich gesetzlich geregelt wrden. Investitinsabzugsbetrag auch für einen betrieblichen Pkw: Die Gewährung eines Investitinsabzugsbetrages setzt u. a. vraus, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich der fast ausschließlich betrieblich zu nutzen (= betriebliche Nutzung zu mindestens 90 % im Jahr des Erwerbs und im Flgejahr). Des Weiteren muss der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen seiner Funktin nach benennen und die Höhe der vraussichtlichen Anschaffungs- der Herstellungsksten angeben. Unter diesen Vraussetzungen kann der Investitinsabzugsbetrag auch für einen betrieblichen Pkw in Anspruch genmmen werden. Der Nachweis der über 90%igen betrieblichen Nutzung ist über ein Fahrtenbuch zu führen. Anmerkung: Wird das Fahrzeug ausschließlich seinen Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt dazu zählen auch angestellte GmbH-Geschäftsführer, handelt es sich um eine 100%ige betriebliche Nutzung. GESCHENKE AN GESCHÄFTSFREUNDE: Geschenke an Persnen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind als z. B. Kunden, Geschäftsfreunde usw. dürfen als Betriebsausgaben abgez-
5 gen werden, wenn die Ksten der Gegenstände pr Empfänger und Jahr 35 hne Umsatzsteuer (falls der Schenker zum Vrsteuerabzug berechtigt ist) nicht übersteigen. Ist der Betrag höher der werden an einen Empfänger im Wirtschaftsjahr mehrere Geschenke überreicht, deren Gesamtksten 35 übersteigen, entfällt die steuerliche Abzugsmöglichkeit in vllem Umfang Ausnahme: Geschenke bis 10. Der Zuwendende darf aber Aufwendungen vn bis zu im Jahr pr Empfänger mit einem Pauschalsteuersatz vn 30 % (zzgl. Sli-Zuschlag und Kirchensteuer) versteuern. Der Aufwand stellt jedch keine Betriebsausgabe dar! Er hat den Empfänger vn der Steuerübernahme zu unterrichten. Geschenke aus persönlichem Anlass (Geburtstag, Hchzeit, Kindergeburt, Geschäftsjubiläum) im Wert bis 40 müssen nicht pauschal besteuert werden. Übersteigt der Wert jedch 35, ist das Geschenk nicht als Betriebsausgabe absetzbar! GESCHENKE AN ARBEITNEHMER: Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern neben den üblichen Zuwendungen (Blumen. Ä.) auch ein Geschenk z. B. zum Jahresende überreichen, s kann er eine besndere Pauschalbesteuerung nutzen. Geschenke an Mitarbeiter können danach bis zu einer Höhe vn pr Jahr bzw. pr Arbeitnehmer vm Arbeitgeber mit 30 % (zzgl. Sli-Zuschlag und Kirchensteuer) pauschal besteuert werden. Sie sind allerdings szialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber kann die Aufwendungen (für Arbeitnehmer) als Betriebsausgaben ansetzen. 5. Schadensersatzpflicht des Mieters bei Rückgabe der Whnung mit einem farbigen Anstrich Der Bundesgerichtshf (BGH) hatte sich am mit der Frage zu befassen, b ein Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine in neutralen Farben gestrichene Whnung mit einem farbigen Anstrich versieht und s an den Vermieter zurückgibt. In dem entschiedenen Fall übernahm der Mieter Anfang 2007 bis Juli 2009 eine frisch in weißer Farbe renvierte Whnung und strich einzelne Wände in kräftigen Farben (Rt, Gelb, Blau). In diesem Zustand gab er die Whnung zurück. Der Vermieter ließ im August 2009 die farbig gestalteten Wände zunächst mit Haftgrund und dann alle Wand- und Deckenflächen zweimal mit Wandfarbe überstreichen. Er wendete hierfür einen Betrag vn ca auf. Nach teilweiser Verrechnung mit der geleisteten Kautin verlangte der Vermieter die Zahlung vn ca nebst Zinsen und der Mieter seinerseits die Rückzahlung der zu Beginn des Mietverhältnisses geleisteten Kautin nebst Zinsen. Die Richter des BGH kamen zu dem Entschluss, dass der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine in neutraler Dekratin übernmmene Whnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der vn vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird und eine Neuvermietung der Whnung praktisch unmöglich macht. Der Schaden des Vermieters besteht darin, dass er die für breite Mieterkreise nicht akzeptable Art der Dekratin beseitigen muss. 6. Nachbesserung bei einem Werkvertrag Bei einem Werkvertrag kann auch nach mehreren erflglsen Nachbesserungsversuchen nch nicht vn einem Fehlschlag der Nachbesserung ausgegangen werden. Es hängt vielmehr vn den Umständen des Einzelfalls ab, wann die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sdass der Besteller bereits aus diesem Grund die Instandsetzung durch einen anderen Unternehmer auf Ksten des ursprünglich beauftragten Unternehmers veranlassen kann. Zu diesem Urteil kamen die Richter des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) vm Die ihren Restwerklhn vn ca einklagende Baufirma hatte an einem vm Auftraggeber im Frühjahr 2008 erwrbenen Einfamilienhaus im Laufe des Jahres 2008 Umbauten und Malerarbeiten für ca durchgeführt. U. a. wurde eine neue Haustür eingebaut. An dieser durch einen Schreiner
6 als Subunternehmer ausgeführten Leistung hatte der Auftraggeber mehrfach unterschiedliche Mängel beanstandet, die auch in einem im Frühjahr 2009 vn ihm zur Klärung vn Mängeln eingeleiteten selbstständigen Beweisverfahren durch einen Bausachverständigen begutachtet wurden. Der Hausbesitzer meinte, dass die Nachbesserung der Tür nach vier erflglsen Nachbesserungsversuchen fehlgeschlagen sei, sdass er den im Verlauf des Gerichtsverfahrens angebtenen Einbau einer neuen Haustür ablehnen und die Ksten für den Einbau einer neuen Haustür durch einen anderen Unternehmer in der Größenrdnung vn ca vn dem zustehenden Restwerklhn in Abzug bringen könne. In ihrer Begründung führten die Richter aus, dass vn einem Fehlschlag der Nachbesserung im vrliegenden Fall trtz der mehrfachen, erflglsen Instandsetzungsversuche des Subunternehmers nch nicht auszugehen ist. Wann eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sdass der Besteller dem Unternehmer auch keine Frist zur Nachbesserung setzen muss, bevr er einen anderen Unternehmer auf Ksten seines Vertragspartners mit der Nachbesserung beauftragen kann, hängt vn den Umständen des Einzelfalls ab. Anders als im Kaufrecht hat der Gesetzgeber im Werkvertragsrecht nicht bestimmt, dass ein Fehlschlag der Nachbesserung nach zwei erflglsen Nachbesserungsversuchen zu vermuten ist. Im vrliegenden Fall sei zu berücksichtigen, dass die Nachbesserung mit dem angebtenen Einbau einer neuen Haustür möglich wäre. Dass diese Art der Mängelbeseitigung nicht bereits zuvr veranlasst wrden ist, kann nicht als Fehlschlag der Nachbesserung bewertet werden. 7. Das neue Reisekstenrecht 2014 Als Anlage zu dieser Inf- Line erhalten Sie detaillierte Infrmatinen zu dem ab geltenden neuen Reisekstenrecht. Besten Dank für das uns im Jahr 2013 entgegengebrachte Vertrauen, frhe Weihnachten und ein gesundes und erflgreiches neues Jahr! Fälligkeitstermine Umsatzsteuer (mtl.), Lhn- u. Kirchenlhnsteuer, Sli-Zuschlag (mtl.), Einkmmen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Sli-Zuschlag Fällig am Szialversicherungsbeiträge Basiszinssatz nach 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung vn Verzugszinsen seit = - 0,38 % = - 0,13 % = 0,12 % Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter: Verzugszinssatz ab : ( 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Przentpunkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8 Przentpunkte Verbraucherpreisindex (2010 = 100) 2013: Oktber = 105,9; September = 106,1; August = 106,1; Juli = 106,1; Juni = 105,6; Mai = 105,5; April = 105,1; März = 105,6; Februar = 105,1; Januar = 104,5
7 2012: Dezember = 105,0; Nvember = 104,7; Oktber 104,6; September = 104,6; August = 104,5; Juli = 104,1 Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter: - Knjunkturindikatren - Verbraucherpreisindex Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedch nicht übernmmen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir strengen uns......für Sie an Mit freundlichem Gruß Dipl.- Bw. Rudlf Schllmaier StB / RB
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