1.2 Manuelle Korrektur von Leistungsfällen aufgrund von Fehlerbehebungen

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1 Weisung vm ALLEGRO Prduktivsetzung der Prgrammversin und manuelle Krrektur vn Leistungsfällen aufgrund vn Fehlerbehebungen Laufende Nummer: Geschäftszeichen: GR 12 - II Gültig ab: Gültig bis: SGB II: SGB III: Familienkasse: Weisung - Relevanz 50 Abs. 3 SGB II nicht betrffen nicht betrffen Am erflgt die Prduktivsetzung der Prgrammversin Mit dieser Weisung werden die wesentlichen Hinweise für das IT-Verfahren ALLEGRO bekannt gegeben. Des Weiteren erflgen Hinweise zu erfrderlichen manuellen Nacharbeiten aufgrund vn Fehlerbehebungen. 1. Ausgangssituatin 1.1 Prgrammversin ALLEGRO wird kntinuierlich weiterentwickelt. Mit Prduktivsetzung der Prgrammversin zum werden im IT-Verfahren ALLEGRO funktinale Anpassungen umgesetzt swie Fehler behben. 1.2 Manuelle Krrektur vn Leistungsfällen aufgrund vn Fehlerbehebungen Mit den Prgrammaktualisierungen wurden auch Fehler in ALLEGRO, u. a. bei der Berechnung vn Sanktinen, BuT-Ansprüchen und der Ermittlung vn SV-Beiträgen krrigiert. Die Fehlerkrrekturen wurden swhl für die Zukunft, als auch für die in der Vergangenheit liegenden Kalendermnate vrgenmmen. 1.3 Manuelle Krrektur der Anrechnung vn Leistungen zur Ausbildungsförderung

2 Für die Anrechnung vn Leistungen zur Ausbildungsförderung stehen der Verfahrenshinweis 5.10 und die Übergangsregelung 5.11 zur Verfügung. Eine Analyse hat ergeben, dass in einigen Bedarfsgemeinschaften die Anrechnung fehlerhaft erflgt bzw. erflgte, da die Übergangsregelung nicht beachtet wurde. 2. Auftrag und Ziel 2.1 Prgrammversin In ALLEGRO wird zum die Prgrammversin u. a. mit flgenden Inhalten umgesetzt: Begrenzung der Aufrechnung bei Sanktin (9. SGB II - Änderungsgesetz) Hinweismeldung zum Anpassen der Aufrechnung bei entsprechender Sanktinierung Neuer Einmalbedarf für Genssenschaftsanteile (9. SGB II - Änderungsgesetz) Bildung und Teilhabe - Kindertagespflege (9. SGB II - Änderungsgesetz) laufende Bedarfe für Ausflüge / Fahrten für Kinder in der Kindertagespflege Snderzahlung hne Verrechnung zusätzliches Pflichtfeld "Grund" generelles 4-Augen-Prinzip unabhängig vn der Betragshöhe Überzahlungen mit Status "Offen" / "In Anhörung" Hinweismeldung beim Öffnen eines Falles mit ffenen Überzahlungen Snderfall "Vlle Erwerbsminderungsrente auf Dauer" der neue Snderfall steht für die Bearbeitung der Erwerbsminderungsrente zur Verfügung Zuschüsse zur SV nach 26 SGB II (9. SGB II - Änderungsgesetz) Zuschuss zur KV für Persnen, die versicherungspflichtig in der KV sind (jedch nicht aufgrund des Alg II-Bezuges, z. B. Szialgeldbezieher aufgrund einer Rentenantragstellung)

3 Wegfall des Zuschusses zum Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag wird begrifflich unter KV-Beitrag gefasst und ggf. als dieser bezuschusst und findet deshalb keine gesnderte Erwähnung mehr im Gesetz. Krrektur vn KV-Meldungen Krrektur und erneutes Versenden vn KV-Meldungen, die vn den Krankenkassen nicht verarbeitet werden knnten Schnittstelle ALLEGRO/DALG II Reduzierung bereits bekannter Überschneidungsmitteilungen durch die Erweiterung der Schnittstelle Schnittstelle VerBIS - Anzeige der aktuellen und ggf. auch der zukünftigen BG- Nummer eines Kunden in VerBIS Schnittstelle BEO - Verzweigung vn BEO zu ALLEGRO Detaillierte Infrmatinen zu den einzelnen Funktinalitäten sind den Prgrammanpassungen im ALLEGRO-Wiki zu entnehmen. Die Versinsinfrmatin und die Anwenderpräsentatin werden Mitte Juli 2017 veröffentlicht Aktualisierung der Übergangsregelungen swie der Online-Hilfe Die Übergangsregelungen werden zur Prgrammversin aktualisiert und stehen ab dem im ALLEGRO-Wiki bereit. Die Online-Hilfe in ALLEGRO und das Benutzerhandbuch werden zur Prduktivsetzung um die neuen Funktinalitäten ergänzt und aktualisiert Dialgbetrieb Die Prgrammversin erfrdert keine Dialgeinschränkungen. Der Dialgbetrieb endet am Freitag, den um 18:30 Uhr und beginnt am Mntag, den um 06:30 Uhr Aktualisierung der Schulungsumgebung Die ALLEGRO-Schulungsdatenbank steht ab dem mit der Prgrammversin zur Verfügung. Die Schulungsunterlagen werden hinsichtlich der neuen Funktinalitäten aktualisiert.

4 2.2 Manuelle Krrektur vn Leistungsfällen aufgrund vn Fehlerbehebungen Aufgrund vn Fehlerkrrekturen mit der Prgrammversin erhalten die betrffenen Leistungsfälle seit der Mnatszahlung April 2017 einen geänderten, nun krrekten Zahlungsbetrag. Die zu prüfenden Leistungsfälle sind auf der ALLEGRO-Listenablage im Ordner "02_Bearbeitungslisten" eingestellt. Sfern eine gemeinsame Einrichtung nicht betrffen ist, werden keine Listen eingestellt Nachzahlungen Listen mit Leistungsfällen, bei denen eine Nachzahlung zu prüfen ist, sind wie flgt bezeichnet: Trägernummer_0060_Fehlerbehebung_PRV_17.01_Nachzahlung_ Überzahlungen Listen mit Leistungsfällen, bei denen eine Aufhebung zu prüfen ist, sind wie flgt bezeichnet: Trägernummer_0061_Fehlerbehebung_PRV_17.01_Überzahlung_ Bei einer rückwirkenden Aufhebung ist zu beachten, dass diese gemäß 45 Absatz 2 Satz 2 SGB X grundsätzlich nicht in Betracht kmmt, da die Begünstigten auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut haben und dieses Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse schutzwürdig ist SV-Beiträge Listen mit Leistungsfällen, bei denen eine Nach- der Überzahlung vn SV-Beiträgen zu prüfen ist, stehen als Liste bereit. Die Nach- der Überzahlung bezieht sich nicht auf einen einzelnen Mnat, sndern auf den gesamten Zeitraum seit der Einführung vn ALLEGRO. Zur Unterstützung der manuellen Bearbeitung der betrffenen Leistungsfälle steht im ALLEGRO-Wiki für die Liste Trägernummer_0062_Fehlerbehebung_PRV_17.01_SV_Krrektur_ unter den Arbeitshilfen Snstiges manuelle Fehlerkrrektur eine Krrekturhilfe swie Trägernummer_0066_Fehlerbehebung_PRV_16.03_SV_Krrektur_ unter den Arbeitshilfen Snstiges manuelle Fehlerkrrektur weiterführende Infrmatinen zur Verfügung.

5 2.2.4 BuT-Nachzahlungen Bei Anrdnungen im Zeitraum vm bis wurden in bestimmten Fallknstellatinen BuT-Leistungen teilweise in zu geringer Höhe ausgezahlt. Der Fehler wurde bereits zum mit einem Htfix behben. Listen mit Leistungsfällen, bei denen eine Nachzahlung zu prüfen ist, sind wie flgt bezeichnet: Trägernummer_0058_BuT_Nachzahlungen_ Zur Unterstützung der manuellen Bearbeitung steht im ALLEGRO-Wiki eine Anwenderhilfe zur Verfügung. 2.3 Anrechnung vn Leistungen zur Ausbildungsförderung Eine Analyse ergab, dass in einigen Bedarfsgemeinschaften keine krrekte Berücksichtigung der Leistungen zur Ausbildungsförderung erflgt bzw. erflgte, da der Verfahrenshinweis 5.10 (bzw. die Übergangsregelung 5.11) nicht beachtet wurde. Insfern sind manuelle Nacharbeiten ntwendig, die bei der krrekten Nutzung der Übergangsregelung 5.11 nicht angefallen wären. Für Zeiträume seit dem wird die Freibetragsberechnung vn ALLEGRO bei den Förderungen durch BAföG, BAB, Ausbildungsgeld und snstige Ausbildungsförderung unterstützt. Für die Erfassung dieser Einkmmensarten ist daher innerhalb des Zeitraums vm bis der Verfahrenshinweis 5.10 im ALLEGRO-Wiki anzuwenden. Für den Unterhaltsbeitrag aus Meister-BAföG ist die Übergangsregelung 5.11 weiterhin anzuwenden. Listen mit Leistungsfällen, bei denen die Anrechnung der Leistungen zur Ausbildungsförderung zu prüfen ist, sind wie flgt bezeichnet: Trägernummer_0059_Anrechnung_vn_Leistungen_zur_Ausbildungsförderung_ Sfern eine gemeinsame Einrichtung nicht betrffen ist, werden keine Listen eingestellt. 2.4 Frderungsabruf in ALLEGRO Über den Eintrag "Frderungen" im Reiter "Auskunft" werden die Frderungen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft angezeigt. Diese Daten werden derzeit einmal täglich mit den Daten des Vrtages durch ERP bereitgestellt.

6 Die bereits mit der Prgrammversin geplante Onlineschnittstelle wird nunmehr umgesetzt, s dass ERP die vrhandenen Frderungsdaten ab dem mehrmals täglich (vraussichtlich im Rhythmus vn 5 Minuten) bereitstellt. 3. Einzelaufträge 4. Krdinierung 5. Haushalt 6. Beteiligung gez. Unterschrift

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