Arbeitsvertrag zwischen
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- Kajetan Hafner
- vor 6 Jahren
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1 Arbeitsvertrag zwischen im flgenden "Arbeitgeber" genannt und im flgenden "Arbeitnehmerin" genannt 1 Tätigkeit Die Arbeitnehmerin wird zum (Datum) als (Bezeichnung der Tätigkeit/Funktin) für (Name der Einrichtung /Arbeitsbereich) eingestellt 2 Dauer des Arbeitsverhältnisses / Prbezeit 1 Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet / befristet bis zum 2 Sweit das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird, endet es mit Ablauf des Kalendermnats, in dem die Arbeitnehmerin in den Ruhestand eintritt (Gilt nur für unbefristete Verträge) 3 Die ersten Mnate des Arbeitsverhältnisses gelten als Prbezeit 3 Arbeitszeit 1 Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich Std/Wche Dies entspricht einem Beschäftigungsgrad vn % der regulären Arbeitszeit 2 Der Durchschnitt der regelmäßigen Arbeitszeit errechnet sich über einen Zeitraum vn jeweils drei Mnaten, ausgehend vm Beschäftigungsbeginn 4 Überstunden 1 Die Arbeitnehmerin erklärt sich bereit, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus auf Anrdnung Überstunden zu leisten Für die Anrdnung vn Überstunden gilt eine Ankündigungsfrist vn 48 Stunden als vereinbart Wird diese Ankündigungsfrist unterschritten, hat die Arbeitnehmerin das Recht, die Erbringung vn Überstunden zu verweigern, außer es liegen Katastrphen im Sinne des Katastrphenschutzgesetzes der Epidemien vr 2 Angerdnete Überstunden sllen innerhalb eines Zeitraums vn zwei Mnaten nach Erbringung durch eine entsprechende zusammenhängende Freizeit ausgeglichen werden Zusätzlich zum Freizeitausgleich wird für jede geleistete Überstunde ein Zeitzuschlag vn 25% der Stundenvergütung bezahlt Der Zeitzuschlag wird bereits für den Mnat gezahlt, in dem die Überstunden geleistet wurden und ist im übernächsten Kalendermnat auszuzahlen 3 Ist der Ausgleich aus betrieblichen Gründen nicht möglich, erhält die Arbeitnehmerin für jede geleistete Überstunde neben dem Zeitzuschlag vn Abs 2
2 ihre Stundenvergütung ausgezahlt Die Stundenvergütung wird individuell nach flgender Frmel ermittelt: Mnatliche Vergütung ( 5) dividiert durch das 4,348- fache der vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Die Auszahlung der Stundenvergütung erflgt im übernächsten Kalendermnat nach Ablauf des Ausgleichszeitraums 5 Vergütung 1 Die Arbeitnehmerin erhält für ihre Tätigkeit eine mnatliche Vergütung in Höhe vn brutt Diese Vergütung steigt jährlich entsprechend den tariflichen Abschlüssen im öffentlichen Dienst 2 Die Vergütung ist jeweils am 15 des Mnats fällig 3 Ist die Arbeitnehmerin seit vllen zwei Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt, steigt die Vergütung um /Mnat Nach weiteren drei Jahren steigt die Vergütung um /Mnat 4 Die Zahlung der Vergütung erflgt bargeldls Die Arbeitnehmerin wird dem Arbeitgeber innerhalb vn zehn Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ihre Bankverbindung mitteilen 6 Zulagen/Zeitzuschläge 1 Die Arbeitnehmerin erhält flgende mnatliche Zulagen: Schichtzulage Wechselschichtzulage 2 Außerdem erhält die Arbeitnehmerin Zeitzuschläge: für Arbeit an Snntagen je Stunde % der Stundenvergütung nach 4 Abs 3 für Arbeit an Samstagen ab 13 Uhr je Stunde % der Stundenvergütung nach 4 Abs 3 für Arbeit an Feiertagen je Stunde % der Stundenvergütung nach 4 Abs 3 für Arbeit am 2412 je Stunde % der Stundenvergütung nach 4 Abs 3 für Arbeit am 3112 je Stunde % der Stundenvergütung nach 4 Abs 3 für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr je Stunde % der Stundenvergütung nach 4 Abs 3 3 Die Schichtzulage ist für die Mnate zu zahlen, in denen die Arbeitnehmerin in mindestens zwei verschiedenen Schichten eingesetzt wird 4 Die Wechselschichtzulage ist für die Mnate zu zahlen, in den die Arbeitnehmerin außer zum Tagdienst auch zum Nachtdienst herangezgen wird 7 Urlaubsgeld
3 1 Die Arbeitnehmerin erhält mit dem Juligehalt ein Urlaubsgeld in Höhe vn % der mnatlichen Vergütung 2 Anspruchsvraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin am 1 Juli mindestens drei Mnate beim Arbeitgeber beschäftigt war 8 Zusätzliches Mnatsgehalt 1 Die Arbeitnehmerin erhält mit dem Nvembergehalt ein 13 Mnatsgehalt in Höhe vn einer Mnatsvergütung 2 Sweit das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr über besteht, wird das Weihnachtsgeld für jeden Kalendermnat der Nichtbeschäftigung um ein Zwölftel gekürzt 9 Urlaub 1 Die Arbeitnehmerin erhält kalenderjährlich einen Erhlungsurlaub vn Arbeitstagen, bezgen auf die Fünftagewche Verteilt sich die Arbeitszeit auf mehr der weniger Arbeitstage pr Wche, wird der Urlaubsanspruch entsprechend umgerechnet 2 Während des Urlaubs wird eine Urlaubsvergütung in Höhe des in den letzten drei vllen Kalendermnaten vr dem Urlaub durchschnittlich ausgezahlten Bruttgehaltes gezahlt 3 Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Wünsche der Arbeitnehmerin zu berücksichtigen Die Ablehnung eines Urlaubsantrags ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich der wenn ihm Urlaubsanträge anderer Mitarbeiterinnen entgegenstehen, die gemäß Bundesurlaubsgesetz unter szialen Gesichtspunkten vrrangig zu berücksichtigen sind 4 Es gilt als vereinbart, dass ein schriftlicher Urlaubsantrag genehmigt ist, wenn der Arbeitgeber ihn nicht innerhalb einer Frist vn 14 Tagen schriftlich ablehnt 5 Der vlle Urlaubsanspruch wird erstmals nach sechsmnatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erwrben Urlaub, der nicht bis spätestens zum 313 des flgenden Kalenderjahres angetreten wird, verfällt Kann der Urlaub aufgrund einer Ablehnung des Urlaubsantrages durch den Arbeitgeber nicht bis zum 313 des flgenden Kalenderjahres angetreten werden, verlängert sich die Frist zum Antreten des Urlaubs bis zum 3006 des flgenden Kalenderjahres 10 Arbeitsverhinderung 1 Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, dem Arbeitgeber unter Angabe der Gründe jede Arbeitsverhinderung und ihre vraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen 2 Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit wird die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit und deren vraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, muss die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber spätestens am darauf flgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren vraussichtliche Dauer vrlegen Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist eine neue ärztliche Bescheinigung vrzulegen 3 Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhält die Arbeitnehmerin eine Lhnfrtzahlung in Höhe vn 100% für einen Zeitraum vn sechs Wchen Für die Lhnfrtzahlung wird der Durchschnitt des in den vrhergehenden drei vllen Kalendermnaten ausgezahlten Bruttgehaltes zu Grunde gelegt Hat das
4 Arbeitsverhältnis nch keine drei vllen Kalendermnate bestanden, wird nur die vereinbarte Vergütung zu Grunde gelegt 11 Nebentätigkeit 1 Die Arbeitnehmerin wird dem Arbeitgeber die Übernahme jeder entgeltlichen der unentgeltlichen Nebentätigkeit anzeigen Eine besndere Genehmigung der Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber ist nicht erfrderlich 2 Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen, wenn sie die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt (z B Nebentätigkeit bei einem Wettbewerber) der sie die Tätigkeit der Arbeitnehmerin beim Arbeitgeber beeinträchtigt (z B Beeinträchtigung der Leistungen, Verstß gegen das Arbeitszeitgesetz) 12 Zusätzliche Altersversrgung 1 Der Arbeitgeber schließt für die Arbeitnehmerin eine persnenbezgene, übertragbare rentenbildende Lebensversicherung ab, für deren Beiträge er mnatlich 4% der Vergütung aufwendet Ist die Arbeitnehmerin mindestens zwei Jahre beim Arbeitgeber beschäftigt, wird ihr die Lebensversicherung mitsamt der Beitragspflicht übertragen, sbald das Arbeitsverhältnis endet, spätestens jedch zu dem Zeitpunkt, da die Arbeitnehmerin in den Ruhestand eintritt 2 Verstirbt die Arbeitnehmerin während des Arbeitsverhältnisses, sind die Leistungen der Lebensversicherung auf die Erben der eine vn der Arbeitnehmerin vrher bestimmte Persn der Institutin zu übertragen 13 Freistellung 1 Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, ist der Arbeitgeber berechtigt, die Arbeitnehmerin vm Ausspruch der Kündigung an vn der Arbeitsleistung freizustellen Der Freistellungszeitraum gilt zunächst als Ausgleich für Überstunden und Freizeitausgleichsansprüche und dann als Erfüllung des Urlaubsanspruchs Danach gilt er als bezahlte Freistellung 2 Mit der Freistellung ist die Angestellte verpflichtet, umgehend etwaige Schlüssel, Unterlagen und snstige vm Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Materialien zurückzugeben 14 Ordentliche Kündigung 1 Bis zum Ende der Prbezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wchen 2 Nach Ablauf der Prbezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wchen zum Mnatsende 15 Außerrdentliche Kündigung 1 Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis aus einem wichtigen Grunde fristls zu kündigen, wenn Tatsachen vrliegen, aufgrund derer dem/der Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Frtsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden
5 kann 2 Die Kündigung kann nur innerhalb vn zwei Wchen erflgen Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte vn den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt Der/die Kündigende muss dem anderen Teil den Kündigungsgrund mit Aussprechen der Kündigung schriftlich mitteilen 16 Schriftfrm der Kündigung 1 Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Schriftfrm 2 Kündigt der Arbeitgeber nach Ablauf der Prbezeit, muss er den Kündigungsgrund in dem Kündigungsschreiben angeben 17 Auflösungsvertrag Das Arbeitsverhältnis kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit beendet werden 18 Zeugnisse und Arbeitsbescheinigungen 1 Bei Kündigung hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf unverzügliche Ausstellung eines vrläufigen Zeugnisses über Art und Dauer ihrer Tätigkeit Dieses Zeugnis ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sfrt gegen ein endgültiges qualifiziertes Zeugnis umzutauschen 2 Die Arbeitnehmerin ist berechtigt, aus triftigen Gründen auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis zu verlangen 3 Auf Antrag ist der Arbeitnehmerin bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über das zuletzt bezgene Gehalt auszuhändigen 19 Dienstkleidung 1 Sweit das Tragen einer bestimmten Dienst- der Schutzkleidung vm Arbeitgeber angerdnet der das Tragen vn Schutzkleidung gesetzlich vrgeschrieben ist, wird sie unentgeltlich geliefert und bleibt Eigentum des Arbeitgebers 2 Als Dienstkleidung sind Kleidungsstücke anzusehen, die zur besnderen Kenntlichmachung im dienstlichen Interesse an Stelle anderer Kleidung während der Arbeit getragen werden müssen 3 Als Schutzkleidung sind die Kleidungsstücke anzusehen, die bei bestimmten Tätigkeiten an bestimmten Arbeitsplätzen an Stelle der über der snstigen Kleidung zum Schutze gegen gesundheitliche Gefahren der außergewöhnliche Beschmutzungen getragen werden müssen Die Schutzkleidung muss geeignet und ausreichend sein 4 Die Instandhaltung und Reinigung vn Dienst- und Schutzkleidung bliegt dem Arbeitgeber, der auch die Ksten dafür trägt 20 Ausschlussfrist 1 Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist vn zwölf Mnaten nach Fälligkeit vn der Arbeitnehmerin der vm Arbeitgeber geltend gemacht werden
6 2 Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen 21 Nebenabreden Änderungen und/der Ergänzungen dieses Vertrages swie Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien Ort, Datum, Unterschriften Arbeitgeber und Arbeitnehmerin
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