ARBEITSVERTRAG. Zwischen. (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und. (Name und Anschrift Arbeitnehmer)
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- Clara Siegel
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1 ARBEITSVERTRAG Zwischen (Name und Anschrift Arbeitgeber) - im Folgenden: Arbeitgeber - und (Name und Anschrift Arbeitnehmer) - im Folgenden: Arbeitnehmer - wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: Seite 1 von 6
2 1. Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am ''. Es wird auf unbestimmte Zeit / befristet bis zum '.. (maximal 2 Jahre) vereinbart. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen. 2. Probezeit Die ersten 6 (maximal) Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden. 3. Gegenstand der Tätigkeit (1) Der Arbeitnehmer ist als Mitarbeiter im Rotationssystem beschäftigt. (2) Zu den rollierenden Tätigkeiten in den verschiedenen Aufgabenbereichen gehören insbesondere Tätigkeiten im Gastraum, im Servicebereich inklusive Kasse, an den Produkt- und Getränkestationen im Küchenbereich verbunden mit allen anfallenden Arbeiten zur Vorbereitung und Herstellung von Produkten und Produktzutaten inklusive sämtlicher notwendiger Hilfs-, Säuberungs- und Reinigungsarbeiten. Ferner gehören dazu auch Reinigungsarbeiten im Sanitär- und Hygienebereich des Restaurants. 4. Arbeitszeit (1) Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt ' Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Pausen bestimmen sich nach den betrieblichen Erfordernissen und werden vom Arbeitgeber bestimmt. (2) Der Arbeitgeber ist berechtigt, je nach Arbeitsanfall, die wöchentliche Arbeitszeit um bis zu 20 % zu verringern. In diesem Fall reduziert sich die Vergütung entsprechend. Der Arbeitgeber wird dem Arbeitnehmer hiervon mindestens 4 Tage im Voraus unterrichten. (3) Unabhängig von der Regelung in Abs. 2 kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen, wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht und der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt ist ( 169 ff. SGB III). Für die Dauer der Kurzarbeit vermindert sich die Vergütung im Verhältnis der ausgefallenen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber hat bei der Anordnung von Kurzarbeit gegenüber dem Arbeitnehmer eine Ankündigungsfrist von 3 Wochen einzuhalten. (4) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf auf Anordnung des Arbeitgebers in einem für den Arbeitnehmer zumutbaren Umfang Überstunden zu leisten. Zumutbar sind die üblicherweise beim Arbeitgeber anfallenden Überstunden. Wenn dringende betriebliche Gründe dies erfordern, ist der Arbeitnehmer außerdem verpflichtet, Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst in dem gesetzlich zulässigen Umfang zu leisten. 4. Arbeitszeit auf Abruf Seite 2 von 6
3 (1) Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall. Die Erbringung der Arbeitsleistung erfolgt auf Abruf des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber entscheidet darüber, wann und in welchem Umfang der Arbeitsanfall den Einsatz des Arbeitnehmers erforderlich macht. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung nur nach Abruf durch den Arbeitgeber erbringen. (2) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens ' Stunden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Abruf des Arbeitgebers bis zu ' Stunden (maximal 25 % über der Mindeststundenanzahl) wöchentlich zu arbeiten. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf die erhöhte Arbeitszeit entsteht auch nach mehrmaligem Abruf nicht. Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Ableistung von Überstunden (über die 25 % hinausgehende Arbeitszeit) gemäß nachstehender Regelung bleibt im Übrigen unberührt. (3) Der Arbeitgeber bestimmt Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und an welchen Tagen der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen hat. Er wird dem Arbeitnehmer seinen Arbeitseinsatz, d.h. dessen Beginn und voraussichtliche Dauer jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilen. Die Bestimmung des Arbeitseinsatzes kann telefonisch, mündlich oder in anderer geeigneter Weise erfolgen. Der Arbeitgeber bestimmt die Lage der Pausen. (4) Ruft der Arbeitgeber die Arbeitsleistung ab, beträgt die Einsatzdauer jeweils mindestens drei aufeinander folgende Stunden. Im Übrigen liegt die Verteilung der Arbeitszeit im freien Ermessen des Arbeitgebers. (5) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf auf Anordnung des Arbeitgebers in einem für den Arbeitnehmer zumutbaren Umfang Überstunden zu leisten. Zumutbar sind die üblicherweise beim Arbeitgeber anfallenden Überstunden. Wenn dringende betriebliche Gründe dies erfordern, ist der Arbeitnehmer außerdem verpflichtet, Nacht-, Schicht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst in dem gesetzlich zulässigen Umfang zu leisten. 5. Arbeitszeit bei geringfügiger Beschäftigung Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt zurzeit... Stunden und wird in der Regel an... Wochentagen geleistet. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung. 5. Vergütung, Sonderzahlungen (1) Der Arbeitnehmer erhält für seine vertragliche Tätigkeit einen Stundenlohn in Höhe von '.. EUR brutto. Die Vergütung ist jeweils zum 3. des Folgemonats bargeldlos zu zahlen. Zuschläge werden nicht gezahlt. (2) Mit der Vergütung sind bis zu ' Stunden pro Woche etwaig anfallender Überstunden abgegolten. Darüber hinaus gehende Überstunden werden unverzüglich nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber in Freizeit abgegolten oder auf Grundlage der vereinbarten Stundenvergütung abgerechnet und ausgezahlt. Seite 3 von 6
4 (3) Die Gewährung sonstiger Leistungen (z.b. Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. Gehalt etc.) durch den Arbeitgeber erfolgen freiwillig und mit der Maßgabe, dass auch im Falle einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird. 5. Vergütung (1) Der Arbeitnehmer erhält als Vergütung für seine Tätigkeit einen Stundenlohn in Höhe von ' EUR brutto, zahlbar auf Basis der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach Ziffer 2 bargeldlos jeweils zum Monatsende. Zuschläge werden nicht gezahlt. (2) Für Arbeitsstunden, die der Arbeitgeber nach Ziffer 2 dieses Vertrages zusätzlich zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit abgerufen hat, erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung in Höhe von ' EUR brutto (in Worten: Euro ') pro Stunde. (3) Die Zahlung von etwaigen Boni, Gratifikationen oder ähnlichen Sonderleistungen erfolgt freiwillig mit der Maßgabe, dass auch durch eine wiederholte Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers weder dem Grund noch der Höhe nach, weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft begründet wird. (4) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, etwaig zu viel bezogene Vergütung vollumfänglich an den Arbeitgeber zurückzuzahlen. 5. Vergütung geringfügige Beschäftigung Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von 450 Euro. Die Auszahlung erfolgt nachträglich am Ende jeden Monats. 6. Urlaub (1) Der Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen (24 Werktage) pro Kalenderjahr. Bei der Festlegung von Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs werden die betrieblichen Interessen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt. Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber rechtzeitig über seine Urlaubspläne zu informieren, auch wenn der Arbeitgeber die persönliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers noch nicht festgelegt hat. (2) Der Arbeitnehmer erhält ein Urlaubsentgelt, das arbeitstäglich auf der Basis des durchschnittlichen Tagesverdienstes der vorangegangenen 13 Wochen berechnet wird. (3) Der gesamte Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr erfolgt nur, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. In diesem Fall muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden, anderenfalls verfällt er. (4) Bei Beendigung des Arbeitsvertrages erfolgt eine Abgeltung des Urlaubs nur bis zur Höhe des gesetzlichen Urlaubsanspruchs. Ein etwa bereits genommener Urlaub wird auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet. Seite 4 von 6
5 7. Kündigung Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 8. Ausschlussfrist Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten von dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Anspruch entstanden und fällig ist und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangen konnte. Lehnt die andere Vertragspartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von drei Wochen nach Geltendmachung des Anspruchs, verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von weiteren drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Die Ausschlussfrist gilt auch für Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen. 9. Besondere Vereinbarungen Die diesem Vertrag beigefügte und von beiden Vertragsparteien unterzeichnete Zusatzvereinbarung ist Bestandteil dieses Vertrages. 10. Schlussbestimmungen (1) Dieser Arbeitsvertrag ersetzt alle eventuell vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien über das Arbeitsverhältnis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, diese wurden nachweislich zwischen den Parteien ausgehandelt. Das Schriftformerfordernis bezieht sich auch auf etwaige Ansprüche aus betrieblicher Übung. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Arbeitsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Arbeitsvertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke. (3) Der Arbeitnehmer hat eine Ausfertigung dieses Arbeitsvertrages erhalten.. Ort, Datum Ort, Datum Seite 5 von 6
6 Arbeitgeber Arbeitnehmer Seite 6 von 6
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