Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber
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- Adam Fischer
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1 Muster eines Arbeitsvertrages für Minijobber Stand: Oktober 2015
2 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis auf den Seiten 5 und 6! Zwischen... (Arbeitgeber) und Herrn/Frau... (Arbeitnehmer/in) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am. 2 Befristung, Probezeit (1) Das Arbeitsverhältnis wird befristet bis zum. geschlossen. Mit diesem Datum endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor diesem Datum bei der Arbeitsagentur Arbeit suchend zu melden, andernfalls können ihm Nachteile beim eventuellen Bezug von Arbeitslosengeld entstehen. Das befristete Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. [Bei unbefristeten Arbeitsverhältnis streichen] (2) Die ersten sechs Monate [gesetzliche Höchstdauer] des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als. eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: Er verpflichtet sich, bei gleichen Bezügen auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. 2
3 [Hinweis: Bei der Angabe der Tätigkeiten empfiehlt sich keine zu starke Einengung, da Änderungen ansonsten nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers oder nach einer ggf. sozial gerechtfertigten Änderungskündigung möglich sind.] 4 Vergütung Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von. Euro. Die Vergütung wird jeweils am letzten Tag eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf folgendes Konto des Arbeitnehmers: Kreditinstitut: IBAN: BIC:.. [Hinweis: Seit 1. Januar 2015 müssen Arbeitgeber einen Mindestlohn von 8,50 Euro je Arbeitsstunde zahlen. Der Arbeitgeber sollte an dieser Stelle überprüfen, ob der Arbeitnehmer mit seinem Stundenlohn unter der Mindestlohngrenze liegt. Ggf. müssen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden (Reduzierung Arbeitszeit, Erhöhung Monatslohn)] 5 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt. Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen. [Hinweis: Ggf. muss hier ab 1. Januar 2015 auf die Regelungen des 2 Abs. 2 MiLoG hinsichtlich der Einstellung von Überstunden auf ein schriftlich vereinbartes Arbeitszeitkonto eingegangen werden] 6 Urlaub Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf... Arbeitstage bezahlten Erholungsurlaub im Kalenderjahr. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. [Hinweis: Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, also 24 Arbeitstage bezogen auf eine 6-Tage-Woche und 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen pro Woche berechnet sich der Anspruch anteilig. Auf die an einem Arbeitstag geleistete Arbeitszeit kommt es dabei nicht an. Bruchteile von Urlaubstagen ab 0,5 sind auf volle Urlaubstage aufzurunden und ansonsten anteilig zu gewähren.] 7 Lohnsteuer Die Lohnsteuer wird in Höhe von 2 % der Vergütung vom Arbeitgeber pauschal entrichtet und vom Arbeitsentgelt einbehalten, wenn der Arbeitnehmer nicht die völlige Steuerfreiheit nachweist. In dem Pauschalbetrag sind Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag enthalten. 3
4 8 Krankheit Eine Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Außerdem ist vor Ablauf des 3. Kalendertags nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Bescheinigung im Einzelfall bereits ab dem ersten Tag zur verlangen. 9 Verschwiegenheitspflicht Der Arbeitnehmer verpflichtet sich während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach seinem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. 10 Kündigung Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen. 11 Rückgabe von Eigentum des Arbeitgebers Sämtliches Eigentum des Arbeitgebers, insbesondere Arbeitsmaterial und Unterlagen, sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert an den Arbeitgeber zurückzugeben. Der Arbeitnehmer kann kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 12 Verfall-/Ausschlussfristen (1) Die Vertragschließenden müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von drei Monaten einklagen. Andernfalls erlöschen sie. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. (2) Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist. 13 Rentenversicherung Der Arbeitnehmer wird auf folgendes hingewiesen: Der Arbeitnehmer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung unterliegt seit dem grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber beantragt werden. Bei einer Befreiung entrichtet allein der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung und es werden keine vollen Ansprüche in der Rentenversicherung erworben. [Hinweis: Ausführliche Informationen über die seit dem geltenden Regelungen zur Rentenversicherungspflicht bei Minijobs hält die Minijob-Zentrale auf ihren Internetseiten unter bereit. Dort können Sie auch ein Muster eines Personalfrage- 4
5 bogens und eines entsprechenden Befreiungsantrags herunterladen.] 14 Weitere Beschäftigungen (auch geringfügige Beschäftigungen) (1) Der Arbeitgeber macht den Arbeitnehmer darauf aufmerksam, dass mehrere Beschäftigungsverhältnisse unter Umständen zusammengerechnet werden. Überschreitet die Summe der Vergütungen aus diesen Beschäftigungsverhältnissen die Grenze von 450 EUR im Monat, so werden die Arbeitsverhältnisse vollständig sozialversicherungspflichtig. (2) Der Arbeitnehmer erklärt, keine weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigungen auszuüben. Änderungen wird er dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich anzeigen. (3) Der Arbeitnehmer wird darauf aufmerksam gemacht, dass er zu der Mitteilung über weitere Beschäftigungen insbesondere aufgrund von 280 SGB IV verpflichtet ist, da das Bestehen einer Nebenbeschäftigung unter Umständen sozialversicherungsrechtliche Folgen hat. Unterlässt der Arbeitnehmer die Mitteilung, so haftet er dem Arbeitgeber für den daraus entstehenden Schaden. 15 Vertragsänderungen und Nebenabreden (1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. (3) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse, insbesondere Familienstand, Kinderzahl, Steuerklasse und Adresse zu informieren. Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer/in Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages: Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen 5
6 und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrieund Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. 6
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