IDEAL Lebensversicherungsprodukte
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- Gertrud Adler
- vor 5 Jahren
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1 Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte der steuerlichen Behandlung der folgenden IDEAL Produkte dar: IDEAL UniversalLife IDEAL Pflege IDEAL SterbeGeld IDEAL Zukunfts Die IDEAL bietet ausschließlich Produkte für Versicherungen, die im Privatvermögen im Rahmen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden. Für Versicherungen im Betriebsvermögen gelten abweichende Regelungen. Details zu den steuerlichen Regelungen können Sie der Steuerinformation des jeweiligen Produktes entnehmen. Diese ist ein Bestandteil der Vertragsinformationen. Steuerguide // Seite 1 von 6
2 IDEAL UniversalLife Neben einer bedarfsgerechten Absicherung spielen bei der IDEAL UniversalLife auch steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Daher möchten wir Sie über die wichtigsten zurzeit allgemein geltenden Steuerregelungen im Sinne von 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG zu Ihrer IDEAL UniversalLife informieren. Bei der IDEAL UniversalLife handelt es sich um eine aufgeschobene private nversicherung mit garantiertem nfaktor und Kapitalwahlrecht. Die können individuell über den Beitrags- und Leistungsplan festgelegt und flexibel angepasst werden. Die aus den Einzahlungen resultierenden Kontostände der individuellen Absicherung (nversicherung, Todesfallschutz, Pflegefallschutz, Vertragsschutz, Todesfallschutz Nachlass) werden jeweils als gesonderte steuerlich selbstständige Vertragsteile geführt. nversicherung Pflegefallschutz Vertragsschutz Todesfallschutz Lebenslanger Todesfallschutz Planbeiträge abzugsfähig nach 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG innerhalb der Grenze in 10 Abs. 4 EStG Zuzahlungen und ungeplante (bei Gestaltungsmissbrauch beginnt Mindestvertragsdauer neu)* abzugsfähig nach 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG innerhalb der Grenze in 10 Abs. 4 EStG abzugsfähig nach 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG innerhalb der Grenze in 10 Abs. 4 EStG Auszahlung bei Tod vor Ren ten beginn, Flex option steuerpflichtig mit Ertragsanteil nach 22 Nr. 1 S. 3 a) bb) EStG Differenz zwischen Leistung und Summe der darauf entrichten nach 3 Nr.1 aestg steuerpflichtig mit Ertragsanteil nach 55 EStDV Unterschiedsbetrag zwischen Leistung und Summe der entrichten < 12 Jahre seit Vertragsschluss/steuerlich relevanter Vertragsänderung und / oder vor dem 62. Lebensjahr nicht möglich (Teil-Kündigung) während der nzahlung > 12 Jahre seit Vertrags schluss/ steuerlich relevanter Vertrags änderung und nach dem 62. Lebensjahr anteilige Leistung unter Berücksichtigung bereits gezahlter n unter Abzug der Ertragsanteile steuerpflichtig Sonstiige Steuer an VN** an VP** an VN** an VN** an VN* Umsatzsteuer Versicherungssteuer *wenn fiktiver 20%iger jährlicher Vergleichsbeitrag als optional eingehalten ** bitte beachten Sie, dass bei der IDEAL UniversalLife der Versicherungsnehmer (VN) immer gleich der versicherten Person (VP) ist Steuerguide // Seite 2 von 6
3 IDEAL Pflege IDEAL Pflege Planbeiträge Zuzahlungen und ungeplante abzugsfähig nach 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG innerhalb der Grenze in 10 Abs. 4 EStG Auszahlung bei Tod vor Ren ten beginn, Flex option nach 3 Nr.1 aestg (Teil-Kündigung) während der nzahlung Sonstiige Steuer Umsatzsteuer Versicherungssteuer an VP, 4 Nr. 10 a UStG, 4 Nr. 5 VersStG Steuerguide // Seite 3 von 6
4 IDEAL Sterbegeld IDEAL SterbeGeld laufende Zuzahlungen und ungeplante Auszahlung bei Tod vor Ren ten beginn, Flex option Unterschiedsbetrag zwischen Leistung und Summe der entrichten nicht möglich steuerpflichtig (Teil-Kündigung) während der nzahlung Sonstiige Steuer bei Tod VN Umsatzsteuer Versicherungssteuer falls VN ungleich VP: Rückkaufswert steuerpflichtig an Erben bei Tod der VP: an VN, 4 Nr. 10 a UStG, 4 Nr. 5 VersStG Steuerguide // Seite 4 von 6
5 IDEAL Zukunfts IDEAL Zukunfts laufende und kombinierte Beitragszahlung Zuzahlungen (bei Gestaltungsmissbrauch beginnt Mindestvertragsdauer neu)* Auszahlung bei Tod steuerpflichtig mit Ertragsanteil ( 22 Nr. 1 S. 3 a) bb) EStG vor Ren ten beginn Differenz zwischen Leistung und Summe der darauf entrichten < 12 Jahre seit Vertragsschluss/ steuerlich relevanter Vertragsänderung und/oder vor dem 62. Lebensjahr > 12 Jahre seit Vertragsschluss/ steuerlich relevanter Vertragsänderung und nach dem 62. Lebensjahr während der nzahlung, Abfindung während der ngarantiezeit anteilige Leistung unter Berücksichtigung bereits gezahlter n unter Abzug der Ertragsanteile Sonstiige Steuer bei Tod VN Umsatzsteuer Versicherungssteuer falls VN ungleich VP: Rückkaufswert steuerpflichtig an Erben, an VN, 4 Nr. 10 a UStG, 4 Nr. 5 VersStG * Es wird ein neuer Vertrag nach dem dann gültigen Zuzahlungstarif abgeschlossen. Dieser kann nur solange existieren wie der Grundvertrag (bei abweichendem Versicherungstag muss der nbeginn ggf. vorgezogen werden). Steuerguide // Seite 5 von 6
6 Lexikon Differenzbesteuerung Die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der hierauf entrichteten Einzahlungen, sofern die Versicherungsleistung vor dem 62. Lebensjahr und / oder vor Ablauf von zwölf Jahren seit Versicherungsbeginn erfolgt, unterliegt der. Die Versicherungsleistung bei Tod ist hiervon nicht betroffen. Bei steuerrelevanten Vertragsänderungen ist jeweils für diesen Teil gesondert die Differenzbesteuerung durchzuführen. Risikoversicherungsbeiträge mindern nicht den Ertrag. Ist die Versicherungsleistung niedriger als die darauf entfallenden Einzahlungen, ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag. Auch der negative Unterschiedsbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu erstellen wir eine entsprechende Steuerbescheinigung. Bei Vertragsbeendigung werden die Erträge und Verluste aus den verschiedenen Vertragsteilen verrechnet. Die Erträge unterliegen mit 25 % der zzgl. Solidaritäts- und ggf. Kirchensteuerzuschlag. Die Steuer ist von uns abzuführen. Ein Steuerabzug unterbleibt, falls ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe für die Erträge erteilt oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird. : Die Hälfte der Erträge bleibt steuerfrei ( ), wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Geburtstags des Steuerpflichtigen und nach zwölf Jahren seit Versicherungsbeginn bzw. seit steuerlich relevanter Vertragsänderung ausgezahlt wird. Dies gilt bei einem entsprechend steuergemäßigten und vereinbarten Beitragsplan. Auch die zur Hälfte steuerpflichtigen Erträge unterliegen vorab einem Kapitalertragssteuerabzug in Höhe von 25 % des vollen Differenzbetrags (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die von uns abgeführte nebst Solidaritätszuschlag auf die gesamte Differenz wird im Rahmen der individuellen Einkommensteuer in voller Höhe angerechnet und ist in diesem Falle nicht als abgeltend anzusehen. Im Rahmen der persönlichen Veranlagung bleibt es bei der Hälfte der Differenz und es gilt der allgemeine Einkommensteuertarif. Wir weisen die Erträge für die in der Steuerbescheinigung aus. Steuerrelevanten Vertragsänderungen ( z.b. Beitragsplanänderungen, Zuzahlungen zur Erhöhung der ) Steuerlich relevante Vertragsänderungen können einen Neubeginn der 12-jährigen Mindestlaufzeit führen. Nach bisheriger Verwaltungspraxis lagen steuerschädliche Änderungen nicht vor, wenn die Vertragsanpassungen bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind. In Fällen, in denen dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss lediglich eine Option zu einer Änderung des Vertrags eingeräumt wird, kann bei Ausübung eines Optionsrechts eine steuerlich relevante Vertragsänderung vorliegen. Führen die flexiblen Einzahlungen soweit vereinbart zu einem Gestaltungsmissbrauch kann die versagt werden. Steuerguide // Seite 6 von 6
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