Der neue GoFlex. Leben Vertriebsunterstützung
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- Julius Hartmann
- vor 6 Jahren
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Transkript
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2 attraktive Wiederanlage für unsere Kunden 1/2 Exklusiv für Kunden der COL mit ablaufender Lebensversicherung Sie möchten einen einmaligen Betrag aus einer bei der Concordia oeco Lebensversicherungs-AG (COL) ablaufenden Lebensversicherung anlegen? Stellen Sie Ihrem Kunden folgende Fragen: Sie suchen eine flexible Geldanlage ohne Kapitalverlust? Sie wollen über Ihr Kapital verfügen können? Sie möchten den Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns selbst bestimmen? Sie wollen die Höhe Ihrer Rente selbst beeinflussen? 1
3 attraktive Wiederanlage für unsere Kunden 2/2 Stellen Sie Ihrem Kunden folgende Fragen: Sie möchten keine langfristige feste Anlage? Sie möchten die Entscheidung über die endgültige Verwendung der Mittel nicht sofort treffen? Sie sind zum Teil unsicher bei höheren Einmalanlagen, Ihnen ist aber Altersversorgung wichtig? Ihr Guthaben soll im Fall des Falles an Ihre Hinterbliebenen gezahlt werden? 2
4 Was ist GoFlex? * Eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag mit Todesfallschutz und Kapitalverfügungsoption vor und nach Rentenbeginn. Ein besonders flexibles Produkt durch die neuen plus-optionen. Wie hoch ist der Mindestbetrag und woher muss dieser stammen? * Einmalbeiträge ab Das Kapital für den Einmalbeitrag muss aus ablaufenden Lebens- und/oder Rentenversicherungen bei der COL stammen. Für welche Altersgruppe wird der GoFlex angeboten? * Eintrittsalter: Jahre 3
5 Welche Leistungen erbringt der GoFlex und wie kann dieser gestaltet werden? * Die Rente oder das Kapital wird fällig nach Vereinbarung: - Frühestens nach 1 Jahr, frühester Rentenbeginn zum 51. Lebensjahr - Spätestens nach 15 Jahren, spätester Rentenbeginn zum 75. Lebensjahr Welche Leistungen gibt es bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn? * Bei Tod der versicherten Person erfolgt die Auszahlung des vorhandenen Guthabens, mind. des geleisteten Einmalbeitrages, an die/den Begünstigten. 4
6 Wie errechnen sich die Leistungen des GoFlex? * Garantierter Basiszins 0,90 % während der gesamten Aufschubzeit Variabler Bonuszins. Dieser ist abhängig vom Kapitalmarkt und wird jeweils für 12 Monate garantiert. Die Gutschrift erfolgt am Ende des Versicherungsjahres. Kann vor dem Rentenbeginn Kapital entnommen werden? * Kostenfreie Kapitalentnahmen von mind zum Monatsende mit einer 14tägigen Frist (verbleibendes Mindestguthaben sind ) sind möglich. Vollständige Verfügung über das vorhandene Guthabens inkl. bereits zugeteilter Bonuszinsen (mindestens der geleistete Einmalbeitrag) ist möglich. 5
7 Welche Möglichkeiten bietet der GoFlex zum Rentenbeginn? * Sicherheit einer lebenslang garantierten Rente oder Wahl der einmaligen Kapitalabfindung anstelle der Rente oder Wahl einer Kombination aus Kapitalzahlung und Rentenzahlung, sofern die Kleinbetragsrente erreicht wird. Nutzung der plus-optionen zur Erhöhung der Rente Kann beim GoFlex der Rentenbeginn vorgezogen werden? * Ein Vorziehen des ursprünglich vereinbarten Rentenbeginns ist möglich, wenn der Vertrag mind. 1 Jahr bestanden hat und die Kleinbetragsrente erreicht wird. siehe Folie Maximale Flexibilität des Rentenbeginns 6
8 Welche Möglichkeiten bietet der GoFlex nach Rentenbeginn? * Sicherheit einer lebenslang garantierten Rente Nutzung der plus-optionen zur Erhöhung der Rente Höhere Todesfall-Leistung im Rentenbezug als bisher Chance auf mehr im Rentenbezug Kann nach dem Rentenbeginn noch Kapital entnommen werden? * Kostenfreie Kapitalentnahmen sind auch nach Rentenbeginn möglich, solange eine Leistung im Todesfall versichert ist und die Kleinbetragsrente im Vertrag verbleibt. 7
9 Jetzt noch flexibler: Der neue GoFlex (I) Maximale Flexibilität des Rentenbeginns Durch die neue Verfügungsphase kann der Rentenbeginn flexibel vorgezogen werden, wenn der Vertag mind. 1 Jahr bestanden hat und die Kleinbetragsrente erreicht wird. Beispiel für einen 60-jährigen Kunden mit vereinbartem Rentenbeginn 75 Jahre: Neu: Verfügungsphase bis zu 14 Jahre vor Rentenbeginn Beginn der Aufschubzeit vereinbarter Rentenbeginn Alter in Jahren
10 Jetzt noch flexibler: Der neue GoFlex (II) plus -Optionen zur Erhöhung der Rente Deutliche Erhöhung der Rente bei Pflegebedürftigkeit (auch bei Demenz) oder Erhöhung der Rente auch ohne Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit. Die plus -Optionen können entweder zum Rentenbeginn oder erst nach Rentenbeginn ausgeübt werden (solange eine Todesfall-Leistung fällig würde): 9
11 Jetzt noch flexibler: Der neue GoFlex (III) Höhere Todesfall-Leistung im Rentenbezug als bisher Im Todesfall wird das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter garantierter Renten und vorgenommener Kapitalentnahmen an Hinterbliebene gezahlt. Die neue Regelung entspricht der mehr als 30-fachen Jahresrente (für einen 65- jährigen). Bisher: max. 20-fache Jahresrente abzüglich gezahlter Renten. Das bedeutet sowohl eine höhere, als auch eine längere Absicherung der Hinterbliebenen. Die Todesfall-Leistung ist obligatorisch. Die Todesfall-Leistung kann im Rentenbezug jederzeit in eine höhere Rente umgewandelt werden (siehe plus-optionen). 10
12 Chance auf mehr im Rentenbezug/ Erweiterte Gesamtkapitalverrentung* Bei diesem Verfahren profitiert der Kunde automatisch von verbesserten Rechnungsgrundlagen und hat gleichzeitig die Garantie, dass Verschlechterungen die garantierte Rente nicht beeinflussen. Das Verfahren: Jährliche Neuberechnung der Rente aus dem dann vorhandenen Deckungskapital (einschließlich der für die Erhöhung des Deckungskapitals verwendeten Überschussanteile vario-s) mit den dann geltenden Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins & Lebenserwartung). Mindestens zahlen wir immer die ab Rentenbeginn garantierte Rente! Jährlicher Wechsel zwischen vario-s/-m/-l möglich. 11
13 Steuerliche Hinweise* 1/2 Kapitalentnahmen vor Rentenbeginn: Steuerpflicht der Erträge mit Abgeltungsteuer Kapitalentnahmen nach Rentenbeginn: Steuerpflicht der Erträge mit Abgeltungsteuer Die Abgeltungsteuer wird von uns abgeführt. Der Sparerfreibetrag wird über die Einkommensteuer geltend gemacht. 12
14 Steuerliche Hinweise* 2/2 Bei Wahl der lebenslangen Rente bleiben die Erträge aus der Aufschubzeit steuerfrei. Die Altersrente ist lediglich mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei Ausübung des Kapitalwahlrechts sind die Erträge nach der sog. Differenzmethode steuerpflichtig (Regelungen 12 Jahre Laufzeit/ 62. Lebensjahr = 50 %, sonst 100%). Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei. Sie unterliegen nur der Erbschaftsteuer; für Familienangehörige ersten Grades gelten sehr hohe Freibeträge. 13
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Alterseinkünftegesetz
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