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2 DIE SITUATION Vermögenswerte auf die nachfolgende Generation übertragen. In den vergangenen Jahrzehnten wurden enorme Vermögenswerte geschaffen, die nun auf die nachfolgende Generation übertragen werden. In vielen Fällen übersteigt der Wert die erbschaftsteuerlichen Freibeträge und führt bei den Erben zu nicht unerheblichen Erbschaftsteuerzahlungen. Das muss nicht sein. Hinzu kommt, dass die Freibeträge jeweils pro Elternteil, also doppelt, genutzt werden Wer seine Nachkommen vor höheren Steuern für Erbschaften bewahren möchte, sollte sein können. So lassen sich von den Eltern auf Vermögen vorbereitend strukturieren und ein Kind schenkungsteuerfrei alle zehn frühzeitig übertragen. Jahre bis zu EUR übertragen. Frühzeitige Übertragung des Vermögens Freibeträge für Schenkungen können alle Achtung: Eine Schenkung wird im Nachzehn Jahre ausgeschöpft werden. hinein doch noch steuerlich zum Erbe gerechnet, wenn zwischen der Schenkung und dem Erbfall weniger als zehn Jahre verganso könnte eine Strategie für die Übertragung gen sind. von Vermögen aussehen: Eltern reichen im Alter von 65 Jahren erstmals Teile ihres Eigentums an ihre Kinder oder Enkel weiter und im Alter von 75 Jahren erneut, denn die Freibeträge können bei Schenkungen alle zehn Jahre wieder ausgeschöpft werden.

3 Die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften sind identisch und hängen von dem Verwandtschaftsgrad ab: Steuerklasse Allgemeiner Freibetrag in EUR Ehegatte, eingetragene Lebenspartner I , Kinder und Stiefkinder Kinder verstorbener Kinder I , Enkel I , Eltern / Großeltern (nur bei Vererbung) I , Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegertochter / -sohn, Schwiegereltern II , nicht eingetragene Lebenspartner und alle übrigen III , Verwandtschaftsgrad Von der Steuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Anteils des Erwerbs hängt die Höhe der zu zahlenden Schenkungsteuer ab: Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich... in EUR Vomhundertsatz in der Steuerklasse I II , 7 % 15 % , 11 % 20 % , 15 % 25 % , 19 % 30 % , 23 % 35 % , 27 % 40 % über , 30 % 43 % III 30 % 50 %

4 UNSERE LÖSUNGSVORSCHLÄGE Wie Sie Ihre Vorsorge steuergünstig, sicher und profitabel gestalten können. 1. Lebensversicherung auf den Todesfall Sie investieren einen Einmalbeitrag in eine klassische Risikolebensversicherung mit einer garantierten Verzinsung. Die Leistung wird erst im Todesfall fällig. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Eine Todesfallleistung wird einkommensteuerfrei ausgezahlt. Daraus ergeben sich Möglichkeiten für eine individuelle Vorsorge. Der Vertrag bietet Ihnen ein stabiles und garantiertes Wachstum des Vorsorgekapitals, da sich die Leistung im Todesfall aus einem Garantieteil, einer Überschussbeteiligung und einer Beteiligung an den Bewertungsreserven zusammensetzt. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von den Erträgen des Versicherers ab und kann für die Zukunft nicht garantiert werden. Auch über die Höhe einer Beteiligung an den Bewertungsreserven kann für die Zukunft keine verlässliche Aussage getroffen werden. Flexible Zuzahlungen in den Vorsorgevertrag sowie Entnahmen bis zur Höhe des Rückkaufswertes sind möglich. Erträge und Wertsteigerungen der Police werden während der Vertragsdauer nicht versteuert, das Vorsorgekapital wird also nicht durch Steuerabzüge belastet. Erst im Falle einer Entnahme oder eines vorzeitigen Rückkaufs sind die Erträge abgeltungsteuerpflichtig. Dabei unterliegt nur der Unterschied zwischen der Kapitalauszahlung und dem bei Vertragsbeginn entrichteten Beitrag der Abgeltungsteuer.

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6 Alternativ zum klassischen Tarif mit der Garantieverzinsung bietet die Allianz die Risikolebensversicherung auch in der Variante IndexSelect an. Hier partizipiert der Vertrag mit seinem Sparkapital an der Wertentwicklung des Dow Jones EURO STOXX 50. Maßgeblich ist die Jahresrendite, die aus der Summe der positiven und negativen monatlichen Wertentwicklung berechnet wird. Dabei wird die monatliche Wertentwicklung durch ein Cap (=Renditeobergrenze) und die Jahresrendite durch eine Beteiligungsquote begrenzt. Jedes Jahr hat der Kunde die Wahlmöglichkeit zwischen der Indexpartizipation und einer sicheren Verzinsung. Sie können aus drei verschiedenen Vertragsgestaltungen wählen: Modell 1: Sie sind der Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Inhaber der Police Der von Ihnen eingesetzte Begünstigte erhält im Todesfall eine einkommensteuerfreie Kapitalzahlung. Er muss lediglich die Erbschaftsteuer entrichten, sofern die Freibeträge überschritten sind. Sie können den Begünstigten im Vertrag frei wählen und jederzeit neu bestimmen, auch außerhalb der Erbfolge. So haben Sie mit der Einsetzung eines Bezugsrechts die Möglichkeit, Anordnungen zu treffen, die unabhängig von der Vererbung Ihres übrigen Vermögens ausschließlich die Leistung aus diesem Versicherungsvertrag betreffen. Bei Ihrer Bezugsrechtsvereinbarung brauchen Sie keine Formvorschriften zu beachten, wie es beispielsweise bei einem Testament erforderlich ist. Ihre schriftliche Mitteilung an den Versicherer genügt.

7 Modell 2: Im Wege der Schenkung übertra- Modell 3: Sie übertragen nur einen Teil der gen Sie den Vertrag auf einen Begünstigten Police im Wege der Schenkung auf einen Begünstigten Sie übertragen den Vorsorgevertrag durch Schenkung auf einen Begünstigten. Es findet Um Ihren Einfluss auf den Vorsorgevertrag zu ein Versicherungsnehmerwechsel statt: Der erhalten, können Sie im Wege der Schenkung Begünstigte wird neuer Versicherungsneh- auch nur einen Teil des aktuellen Vertragsmer, Sie bleiben die versicherte Person. wertes auf den Begünstigten übertragen. Sie bleiben neben dem Begünstigten als zweiter Die Schenkung ist steuerpflichtig, jedoch ist Versicherungsnehmer in dem Vertrag. Gleicheine Steuer nur abzuführen, soweit die Frei- zeitig wird mit dem Versicherer vereinbart, beträge für Schenkungen überschritten wer- dass ohne Ihre Zustimmung der Begünstigte den. Als Wert der Schenkung wird der Rück- den Vertrag nicht kündigen kann. kaufswert der Police zum Zeitpunkt der Schenkung herangezogen. Zum Zeitpunkt der teilweisen Übertragung der Police wird die Schenkungsteuer nur in Im Leistungsfall erhält der neue Versiche- Höhe des verschenkten Anteils fällig, soweit rungsnehmer als Begünstigter die Kapitalzah- die Freibeträge für Schenkungen überschritlung einkommen- und erbschaftsteuerfrei ten werden. ausgezahlt. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer das Kapital einkommensteuerfrei aus. Der Begünstigte muss die Erbschafsteuer nur für den von Ihnen bis dahin gehaltenen Teil der Police entrichten, soweit die Freibeträge überschritten werden. Bitte beachten Sie, dass die Freibeträge alle zehn Jahre wieder ausgeschöpft werden können.

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